DE19716262A1 - Getränkeflasche, insbesondere Portionsflasche, mit Verschlußsicherung und Verfahren und Maschine zum Anbringen der Verschlußsicherung - Google Patents
Getränkeflasche, insbesondere Portionsflasche, mit Verschlußsicherung und Verfahren und Maschine zum Anbringen der VerschlußsicherungInfo
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Description
Bei Getränkeflaschen in Normalgröße mit Schraubverschluß
ist es schon heute üblich, eine Verschlußsicherung
vorzusehen, die beim erstmaligen Öffnen der Flasche
zerstört wird. An dem Zustand der Verschlußsicherung kann
der Verbraucher erkennen, ob er eine originalabgefüllte
Flasche in Händen hat. Obwohl auch für Portionsflaschen
ein Bedürfnis für eine Verschlußsicherung besteht, gibt
es bis heute geeignete Verschlußsicherungen für
Portionsflaschen nicht.
Als alternative Verschlußsicherung bei Getränkeflaschen
in Normalgröße sind auch Schraubverschlüsse mit einem an
unteren Rand vorgesehenen Kragen bekannt, der
formschlüssig einen ringförmigen Steg am Flaschenkopf
umgreift. Beim Öffnen des Drehverschlusses wird dieser
Kragen zerstört.
Die Verschlußsicherung für Getränkeflaschen in
Normalgröße besteht aus einem streifenförmigen
Papierzuschnitt, der mit Kaltleim am Glaskörper der
Getränkeflasche und mit Heißleim am aus Metall oder aus
Kunststoff bestehenden Drehverschluß angeklebt ist. Diese
verschiedenen Leimarten sind erforderlich, weil anders
keine dauerhafte Haftung an den unterschiedlichen
Materialien zu gewährleisten ist. Es versteht sich, daß
der Einsatz verschiedener Leimarten, insbesondere der
Einsatz von Heißleim, einen nicht unerheblichen
maschinellen Aufwand erforderlich macht.
Neben diesem auch für Portionsflaschen bestehenden
Problem besteht ein weiteres Problem darin, daß der
Mündungsbereich leimfrei gehalten werden muß, weil der
Verbraucher, der die Flasche zum Trinken am Mund ansetzt,
nicht mit Leim oder Resten der Verschlußsicherung in
Berührung kommen möchte.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine einfach
anzubringende Verschlußsicherung für Getränkeflaschen,
insbesondere Portionsflaschen, mit Schraubverschluß zu
schaffen. Der Erfindung liegt weiter die Aufgabe
zugrunde, ein geeignetes Verfahren und eine geeignete
Maschine zum Anbringen der Verschlußsicherungen zu
schaffen.
Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von
einer Getränkeflasche, insbesondere Portionsflasche, mit
einem Schraubverschluß aus, an dem und an dem
Flaschenhals eine beim Öffnen des Schraubverschlusses
zerreißbare, brückenförmige Verschlußsicherung angeklebt
ist. Eine solche Getränkeflasche ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußsicherung als T-
förmiger Zuschnitt ausgebildet ist, dessen oberer
beleimter Teil an dem Schraubverschluß nach Art einer
Rundumtülle anliegt und mit seinen beiden einander
überlappenden Enden verklebt ist und dessen unterer Teil
in seinem am oberen Teil angrenzenden Bereich leimfrei
und in seinem übrigen beleimten unteren Bereich am
Flaschenhals angeklebt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Getränkeflasche kann für den
gesamten Zuschnitt der gleiche Klebstoff, nämlich der
auch sonst für Etiketten übliche Kaltleim, verwendet
werden. Das Problem der mangelhaften Haftung des
Zuschnittes mittels eines für einen Glaskörper geeigneten
nicht aber für einen aus Metall oder Kunststoff
bestehenden Schraubverschluß geeigneten Klebstoffes ist
dadurch gelöst, daß der den Schraubverschluß umhüllende
obere Teil des Zuschnittes selbst an den einander
überlappenden Enden verklebt ist. Die vollflächige
Beleimung dieses oberen Teils hat lediglich die Aufgabe,
das Anbringen und Anlegen der Verschlußsicherung zu
erleichtern. Nach Abbinden (Trocknen) des Leims kommt es
auf die Haftung in diesem Bereich nicht mehr an. Die
Beleimung des unteren Teils braucht nur in dem Maße zu
erfolgen, wie es für eine sichere Haftung dieses Teils am
Flaschenkörper erforderlich ist. Je nach Flaschentyp kann
dieser leimfreie Bereich größer oder kleiner gewählt
werden. Zusammen mit dem auf jeden Fall leimfreien, weil
vom Schraubverschluß abgedeckten Schraubbereich des
Flaschenkörpers kann auf diese Art und Weise
gewährleistet werden, daß der Mund des aus der Flasche
trinkenden Verbrauchers nicht mit Leim oder Resten der
Verschlußsicherung in Kontakt kommt.
Weil der obere Bereich des unteren Teils nicht am
Flaschenhals angeklebt ist, wird er beim Öffnen des
Schraubverschlusses leicht zerrissen. Vorzugsweise sollte
die Verschlußsicherung in diesem Bereich geschwächt sein.
Dies kann zum einen dadurch erreicht werden, daß die
Breite der Verschlußsicherung in diesem Bereich kleiner
als im übrigen Bereich ist. Sie kann auch eine
Schwächungslinie aufweisen. Für den aus der Flasche
trinkenden Verbraucher ist es am wenigsten störend, wenn
dabei der gesamte obere Bereich abgetrennt wird. Diesen
Effekt kann man sicher erreichen, wenn der untere Teil im
leimfreien Bereich nahe an dem beleimten Bereich eine
querverlaufende Schwächungslinie aufweist.
Für ein ansprechendes Äußeres wirkt es sich vorteilhaft
aus, wenn der obere Teil mit einer Nachbildung einer
Außenprofilierung des Schraubverschlusses bedruckt ist.
Der untere Teil des Zuschnittes kann als Etikett
ausgebildet sein.
Das Anbringen der Verschlußsicherung in Form eines T-
förmigen Zuschnittes erfolgt in folgenden Schritten:
- a) Vollflächige Beleimung des Zuschnittes mit Ausnahme eines mittleren Bereichs zwischen dessen oberen Teil und dem unteren Bereich des unteren Teils.
- b) Anheften des Zuschnittes mit seinem oberen Teil am Schraubverschluß und mit seinem unteren Teil am Flaschenhals.
- c) Vollflächiges Anlegen des Zuschnittes an dem Schraubverschluß mit Überlappung der Enden des oberen Teils und an dem Flaschenhals.
Vorzugsweise erfolgt das Anlegen der Verschlußsicherung
parallel mit dem gleichartigen Anbringen eines
Bauchetiketts nach herkömmlichen Etikettierverfahren
unter Einsatz von Kaltleim.
Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Maschine zum
Anbringen von Verschlußsicherungen in Form von beleimten
Zuschnitten an Getränkeflaschen, insbesondere
Portionsflaschen, nach umlaufender Bauart mit
Zentriervorrichtungen für die Flaschen, die jeweils aus
einem Drehteller und einer axial auf den Flaschenkopf
absenkbaren Zentriereinheit bestehen.
Bei bekannten Maschinen nach umlaufender Bauart ist ein
Drehtisch vorgesehen, der in seinem Außenumfang
Aufnahmeplätze für die Flaschen aufweist, die an einer
ortsfest am Außenumfang angeordneten Etikettierstation
vorbeibewegt werden. In den Aufnahmeplätzen werden die
Flaschen jeweils zwischen dem Drehteller und der auf dem
Flaschenkopf absenkbaren Zentriereinheit unter
Freilassung des Flaschenkörpers eingespannt gehalten.
Nach mittigem Anbringen eines beleimten Etiketts werden
die Flaschen an Vorrichtungen vorbeibewegt, die das
Etikett anlegen.
Eine solche Maschine dient auch zum Anbringen der
erfindungsgemäßen Verschlußsicherungen. Die
erfindungsgemäße Besonderheit bei einer solchen Maschine
besteht darin, daß die Zentriereinheit als eine über den
Drehverschluß stülpbare Hülse mit einem darin geführten
und von ihr unabhängig absenkbaren, insbesondere
drehbeweglichen Stempel ausgebildet ist, der mit einer
entsprechenden Profilierung in ein zentrisches Profil an
der Stirnseite des Drehverschlusses formschlüssig zum
Eingriff bringbar ist. Vorzugsweise hat der Drehteller
ein dem Flaschenboden angepaßtes zentrierendes Profil.
Eine so zentrierte Flasche gewährleistet, daß der
Zuschnitt mit höchster Präzision an den Flächen
angeklebt wird. Besonders bei den sehr kleinen
Portionsflaschen ist diese Präzision wichtig, weil
dadurch sichergestellt wird, daß der Bereich, mit dem der
aus der Portionsflasche trinkende Verbraucher in Berührung
kommen könnte, leimfrei gehalten wird.
Bei Portionsflaschen, die mit einer vollständigen
Ummantelung versehen werden sollen, wie sie im Verkehr
von "Underberg"-Portionsflaschen bekannt ist, kann die
Zentriereinheit mit einer Stützhülse kombiniert werden.
In diesem Fall ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die
Zentriereinheit in einer unabhängig von ihr absenkbaren
zylindrischen Stützhülse für eine Flaschenummantelung
angeordnet ist, die mit dem Flaschenbauch fluchet. Mit
einer derart ausgestalteten Maschine läßt sich nach
Anbringen der Verschlußsicherung unter Aufrechterhaltung
der zentrierenden Einspannung von Drehteller und
Zentriereinheit eine vom Flaschenboden bis über den
Flaschenkopf reichende einheitliche zylindrische
Anlagefläche für die Flaschenummantelung durch den
Flaschenbauch und durch die sich daran anschließende
Stützhülse schaffen. Auf diese Anlagefläche läßt sich
nach Art herkömmlicher Etikettierverfahren der Zuschnitt
der Ummantelung übertragen und am gesamten Umfang der
Flasche zur Anlage bringen. Die Stützhülse hat einen
weiteren positiven Effekt für die frisch angebrachte
Verschlußsicherung, weil sie diese beim Anbringen der
Ummantelung vor mechanischer Berührung mit der
Ummantelung schützt. Der Verschlußsicherung wird somit
zum einen mehr Zeit zum Abbinden gegeben und zum anderen
kann sie durch die Ummantelung nicht aus ihrer
vorbestimmten Lage verschoben werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Verschlußsicherung in Form eines T-
förmigen Zuschnittes,
Fig. 2 Portionsflaschen mit Kopf- und Halsbereich, und
zwar
- a) mit Drehverschluß ohne Verschlußsicherung in Seitenansicht,
- b) mit Verschlußsicherung in Vorderansicht,
- c) mit Verschlußsicherung in Rückansicht und
- d) nach Entfernen des durch die Verschlußsicherung gesicherten Drehverschlusses in Vorderansicht.
Fig. 3 eine Zentriervorrichtung für Portionsflaschen
in einer Maschine zum Anbringen von
Verschlußsicherungen in verschiedenen
Funktionsphasen.
Fig. 4 die Zentriervorrichtung gemäß Fig. 3 mit einer
ergänzten Stützhülse für eine
Flaschenummantelung.
Die in Fig. 1 dargestellte Verschlußsicherung hat einen
im wesentlichen T-förmigen Zuschnitt mit einem oberen
Teil 1 und einem am unteren Rand angesetzten unteren Teil
2. Der obere Teil 1 ist mit einer Nachbildung der
Profilierung eines Drehverschlusses einer Portionsflasche
bedruckt. Der untere Teil 2 ist als Blankoetikett
gestaltet. Die Höhe des oberen Teils 1 entspricht der
Höhe des zu ummantelnden Drehverschlusses 3 einer aus
Flaschenbauch 4a, Flaschenhals 4b und Flaschenkopf 4c
bestehenden Flasche 4. Seine Länge ist etwas größer als
der Umfang des Drehverschlusses 3, damit die Enden 1a, 1b
des an den Drehverschluß 3 angelegten oberen Teils 1
einander überlappen. Der obere Teil 1 wird in einer Höhe
vollflächig beleimt, die der Höhe des Drehverschlusses 3
entspricht. Der untere Teil 2 weist etwa auf halber Höhe
eine Schwächungslinie 5 in Form einer Perforierung auf.
Der obere Bereich des unteren Teils 2 wird bis zu dieser
Schwächungslinie 5 nicht beleimt. Der untere Bereich wird
dagegen wieder voll beleimt.
Ein Vergleich der mit Verschlußsicherungen 1, 2 versehenen
Flaschen 4 gemäß Fig. 2b und 2c mit der Flasche 4 ohne
Verschlußsicherung gemäß Fig. 2a zeigt, daß wegen der
Bedruckung des oberen Teils 1 mit der äußeren
Profilierung des Drehverschlusses 3 kein ins Auge
springender Unterschied festzustellen ist. Dies ist
gewollt, um das Erscheinungsbild der mit
Verschlußsicherung 1, 2 versehenen Flasche 4 nicht zu sehr
gegenüber der dem Verbraucher vertrauten Flasche 4 zu
verändern.
Fig. 2c zeigt, daß die Enden 1a, 1b des oberen Teils 1
geringfügig einander überlappen. In diesem
Überlappungsbereich sind sie miteinander dauerhaft
verklebt. Im übrigen auch beleimten Bereich ist eine
Haftung dagegen unwichtig, weil in diesem Bereich die
Verschlußsicherung nach Art einer Tülle fest am
Drehverschluß 3 anliegt. Deshalb kann der Drehverschluß 3
nicht unabhängig von der Verschlußsicherung 1, 2 verdreht
werden.
Fig. 2d zeigt, daß nach Entfernen des Drehverschlusses 3
die Verschlußsicherung 1, 2 an der Perforierung 5
abgetrennt ist. Da der obere Bereich des unteren Teils 2
leimfrei geblieben ist, ergibt sich nach Entfernen des
Drehverschlusses 3 ein beachtlich hoher von Leim und
Resten der Verschlußsicherung 1, 2 freier Bereich, so daß
der Trinkgenuß des aus der Flasche 4 trinkenden
Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird.
Bei der Maschine gemäß Fig. 3 wird in herkömmlicher
Weise die einzelne Flasche 4 in den Aufnahmeplatz eines
im übrigen nicht dargestellten Drehtisches in an sich
bekannter Weise gegeben. Jeder Aufnahmeplatz weist eine
Zentriervorrichtung auf, die aus einem Drehteller 6 und
einer auf den Flaschenkopf 4c beziehungsweise dem
Drehverschluß absenkbaren Zentriereinheit 7 besteht. Der
Drehteller 6 weist ein zentrierendes Profil 7 in Form
einer den Boden der Flasche formschlüssig aufnehmenden
Vertiefung auf. Die Zentriereinheit 7 besteht aus einer
über den Drehverschluß 3 der Flasche 4 stülpbaren Hülse
7a, die am unteren Innenrand konisch ausgebildet ist, um
den mit Drehverschluß 3 versehenen Flaschenkopf 4c
leichter einführen zu können. Die Zentriereinheit 7 weist
ferner einen in der Hülse 7a geführten, drehbeweglichen
Stempel 7b auf, der an seiner Stirnseite eine
Profilierung 7c in Form eines ringförmigen Kragens
aufweist. Dieser Profilierung 7c ist in der Stirnseite
des Drehverschlusses eine Ringnut 3a zugeordnet, in die
der Kragen 7c formschlüssig eingreifen kann. Die
Hubbewegungen der Hülse 7a und des Stempels 7b sind
unabhängig voneinander und werden entsprechend dem Weg
der Flaschen 4 durch den Drehtisch kurvengesteuert. In
Fig. 3 sind die verschiedenen Phasen dargestellt.
Während die Hülse 7a der Vorzentrierung dient, dient der
Stempel 7b der Endzentrierung und dem zentrierenden
Halten während des Anbringens der Verschlußsicherung 1, 2.
Wie die rechte Abbildung der Fig. 3 zeigt, werden
gleichzeitig die Verschlußsicherung 1, 2 und ein
Bauchetikett 8 jeweils mittig angeheftet. Die beleimten
Bereiche sind durch Kreuzschraffierung kenntlich gemacht.
Auf dem weiteren Behandlungsweg werden dann die noch
nicht anliegenden Teile der Verschlußsicherung und des
Bauchetikettes angelegt.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 4 zeigt eine
Kombination der Zentriereinheit mit einer Stützhülse 9
zum Anbringen einer die Flasche vollständig
einschließenden Ummantelung 10, wie sie zum Beispiel von
"Underberg"-Portionsflaschen bekannt ist. Die Stützhülse
9 wird nach vollständigem Anlegen der Verschlußsicherung
1, 2 abgesenkt. Dafür bleibt aber die axiale Einspannung
zwischen Drehteller 6 und Zentrierstempel 7b erhalten.
Dadurch wird gewährleistet, daß die in ihren
Außenabmessungen denen des Flaschenbauches 4a
übereinstimmende Stützhülse 9 mit dem Flaschenbauch
fluchtet und damit eine einheitliche Anlagefläche für die
anzulegende Ummantelung 10 bildet. Der Einsatz solcher
Stützhülsen 9 für Flaschenummantelungen ist an sich
bekannt (DE 41 06 245 A1), so daß diese nicht weiter
beschrieben zu werden braucht. Die Besonderheit in der
erfindungsgemäßen Kombination besteht aber darin, daß die
Stützhülse 9 die frisch angebrachte Verschlußsicherung
beim Anlegen der Flaschenummantelung vor mechanischer
Einwirkung schützt. Der Leim hat damit länger Zeit, um
abzubinden.
Es versteht sich, daß beim Einsatz von
Flaschenummantelungen 10 neben der Verschlußsicherung 1, 2
nicht auch noch ein Bauchetikett am Flaschenbauch 4a
angebracht wird, wie es in Fig. 3 dargestellt ist. In
diesem Fall wird nämlich das Etikett nach vollständigem
Anlegen der Flaschenummantelung 10 angebracht. Danach
erfolgt eine Verzwirbelung der Ummantelung 10 im Bereich
des Flaschenhalses 4b und oberhalb des Flaschenkopfes 4c.
Die besonderen Vorteile der Erfindung bestehen darin, daß
für die Verschlußsicherung kein Spezialkleber, wie
Heißleim, sondern der auch beim Etikettieren übliche
Leim, insbesondere Kaltleim, verwendet werden kann.
Deshalb läßt sich der maschinentechnische Aufwand klein
halten. Insbesondere kann das Anbringen der
Verschlußsicherung gleichzeitig mit dem Anbringen von
Etiketten erfolgen. Hinzu kommt, daß die
Verschlußsicherung bei herkömmlichen Flaschen,
insbesondere Portionsflaschen, verwendet werden kann.
Eine kostspielige Neuentwicklung von für das Anbringen
von Verschlußsicherungen geeigneten Flaschen erübrigt
sich also. Herkömmliche Maschinen zum Etikettieren von
Flaschen lassen sich leicht durch gleichartige angepaßte
Etikettierorgane für die Verschlußsicherungen nachrüsten.
Claims (11)
1. Getränkeflasche, insbesondere Portionsflasche,
mit Schraubverschluß (3), an dem und an dem Flaschenhals
(4) eine beim Öffnen des Schraubverschlusses (3)
zerreißbare, brückenförmige Verschlußsicherung (1, 2)
angeklebt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschlußsicherung als T-förmiger Zuschnitt ausgebildet
ist, dessen oberer beleimter Teil (1) an dem
Schraubverschluß (3) nach Art einer Rundumtülle anliegt
und mit seinen beiden einander überlappenden Enden
(1a, 1b) verklebt ist und dessen unterer Teil in seinem am
oberen Teil (1) angrenzenden Bereich leimfrei und in
seinem übrigen beleimten Bereich am Flaschenhals (4a)
angeklebt ist.
2. Getränkeflasche nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
untere Teil (2) im leimfreien Bereich geschwächt ist.
3. Getränkeflasche nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
geschwächte Bereich schmaler als die benachbarten
angeklebten Bereiche ist.
4. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis
3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
untere Teil (2) im leimfreien Bereich nahe an dem
beleimten Bereich eine querverlaufende Schwächungslinie
(5) aufweist.
5. Getränkeflasche nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
obere Teil (1) mit einer Nachbildung einer
Außenprofilierung des Schraubverschlusses (3) bedruckt
ist.
6. Getränkeflasche nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
untere Teil (2) als Etikett ausgebildet ist.
7. Verfahren zum Anbringen einer Verschlußsicherung
(1, 2) in Form eines T-förmigen Zuschnittes an einer
Getränkeflasche (4) mit Schraubverschluß (3) durch
folgende Schritte:
- a) Vollflächige Beleimung des Zuschnittes mit Ausnahme eines mittleren Bereichs zwischen dessen oberen Teil (1) und dem unteren Bereich des unteren Teils (2).
- b) Anheften des Zuschnittes mit seinem oberen Teil (1) am Schraubverschluß und mit seinem unteren Teil (2) am Flaschenhals (4b).
- c) Vollflächiges Anlegen des Zuschnittes am Schraubverschluß (3) mit Überlappung der Enden des oberen Teils (1) und am Flaschenhals (4).
8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem das Anbringen
der Verschlußsicherung (7) parallel mit dem gleichartigen
Anbringen eines Bauchetiketts (8) erfolgt.
9. Maschine zum Anbringen von Verschlußsicherungen
(1, 2) in Form von beleimten Zuschnitten an
Getränkeflaschen (4), insbesondere Portionsflaschen, mit
Drehverschluß (3) nach Art einer umlaufenden Bauart mit
Zentriervorrichtungen für die Flaschen (4), die jeweils
aus einem Drehteller (6) und einer axial auf den
Flaschenkopf (4c) absenkbaren Zentriereinheit (7)
bestehen,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Zentriereinheit (7) als eine über den Drehverschluß (4)
stülpbare Hülse (7a) mit einem darin geführten und von
ihr unabhängig absenkbaren Stempel (7c) ausgebildet ist,
der mit einer entsprechenden Profilierung in ein
zentrierendes Profil (3a) an der Stirnseite des
Drehverschlusses (3) formschlüssig zum Eingreifen
bringbar ist.
10. Maschine nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Drehteller (6) ein dem Flaschenboden angepaßtes
zentrierendes Profil (6a) hat.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Zentriereinheit (7) in einer unabhängig von ihr
absenkbaren, zylindrischen Stützhülse (9) für eine
Flaschenummantelung (10) angeordnet ist, die mit dem
Flaschenboden (4a) fluchtet.
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