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Die
Erfindung betrifft eine Zentriereinheit zum Ausrichten von mindestens
zwei gruppierten Gefäßen zueinander sowie eine
Maschine zum Behandeln solcher Gefäße und ein
Verfahren zum Ausrichten von mindestens zwei gruppierten Gefäßen.
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Eine
solche Vorrichtung ist aus der
DE 201 14 368 U1 bekannt. Diese beschreibt
eine Vorrichtung zum Umwickeln von wenigstens zwei parallel nebeneinander
stehenden Gegenständen mit einem für alle Gegenstände
gemeinsamen, diese zu einem Gebinde bündelnden Etikett.
Dazu werden, anstatt, wie in herkömmlichen Etikettiermaschinen üblich
nur einen Gegenstand auf einem Drehteller an einer Etikettiervorrichtung
vorbeizudrehen, jeweils zwei Gefäße gemeinsam
auf einem Drehteller angeordnet und dann gemeinsam mit einem einzigen
Etikett umwickelt. Damit die beiden Gefäße während
des Etikettiervorganges relativ zueinander korrekt ausgerichtet bleiben,
werden die beiden Gefäße mit Hilfe einer Zentrierglocke
axial bzgl. dem Drehteller eingespannt.
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Als
nachteilig bei der bekannten Maschine hat sich gezeigt, dass es
trotz der Zentrierglocke immer wieder zu Schwierigkeiten bei der
axialen Einspannung der Gefäße kam. Darüber
hinaus fehlt es der Vorrichtung an Flexibilität im Hinblick
auf die Etikettierung von mehr als zwei Gefäßen.
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Demzufolge
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Zentrierung
der beschriebenen Vorrichtung zu ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird mit der Zentriereinheit zum Ausrichten von mindestens
zwei gruppierten Gefäßen nach Anspruch 1 gelöst.
Demnach umfasst die Zentriereinheit zum Ausrichten von mindestens zwei
gruppierten Gefäßen zueinander ein heb- und senkbares
Vorzentriermittel und ein heb- und senkbares Endzentriermittel.
Dank des Vorzentriermittels können die gruppierten Gefäße
besser zueinander ausgerichtet und danach durch das Endzentriermittel endgültig
in ihrer Position festgelegt werden. Hinzu kommt noch, dass durch
das Bereitstellen von zwei Zentriermitteln die Gefäße
auf zwei unterschiedlichen Höhen zueinander ausgerichtet
und gehalten werden, was die Stabilität der Ausrichtung
zueinander weiter verbessert.
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Bevorzugt
kann das Vorzentriermittel mehrere individuell heb- und senkbare
Teilzentriermittel umfassen. Dadurch, dass mehrere Teilzentriermittel bereitgestellt
werden, kann die Zentriereinheit flexibel an die Anzahl der gruppierten
Gefäße angepasst werden. Insbesondere ist es dabei
möglich, die Gruppe aus mehreren Teilgruppen und/oder individuellen Gefäßen
zu bilden und dank der individuellen Heb- und Senkbarkeit der Teilzentriermittel
die Teilgruppen nach und nach relativ zueinander auszurichten.
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Bevorzugt
können das Vorzentriermittel und das Endzentriermittel
unabhängig voneinander heb- und senkbar ausgebildet sein.
Insbesondere im Zusammenhang mit den Teilzentriermitteln kann man dadurch
die Endzentrierung erst dann durchführen, wenn alle Teilgruppen
zueinander ausgerichtet sind, um zur endgültigen örtlichen
Festlegung der Gefäße zu kommen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausbildungsform kann das Vorzentriermittel, insbesondere
die Teilzentriermittel über eine pneumatische Steuerung
heb- und senkbar ausgebildet sein. Dabei kann beispielsweise der
Vorgang der Zentrierung insbesondere für die Teilzentriermittel über
eine abgesetzte Hubkurve und pneumatisches Ventil ausgelöst
werden.
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Bevorzugt
können die Teilzentriermittel jeweils mindestens eine Gefäßaufnahmeöffnung
aufweisen. Die Anzahl der Gefäßaufnahmeöffnungen wird
dabei an die Anzahl der Gefäße in den Teilgruppen
angepasst. Eine durchgehende Gefäßaufnahmeöffnung
hat den Vorteil, dass die Teilzentriermittel nicht nur an den Gefäßextremitäten
eine Vorzentrierung durchführen können, sondern über
die Gefäße geschoben werden können, so
dass die Positionierung zueinander weiter stabilisiert werden kann.
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Bevorzugt
können die Heb- und Senkwege der Gefäßaufnahmeöffnungen
der Vorzentriermittel und des Endzentriermittels koaxial zueinander
ausgebildet sein. Dies ermöglicht konstruktive Vereinfachungen,
da sich beispielsweise der benötigte Hub für die
Vorzentrierung zumindest teilweise aus dem Hub der Endzentrierung
realisieren lassen kann.
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Vorteilhafterweise
kann das Vorzentriermittel zwei oder drei Teilzentriermittel und
jedes Teilzentriermittel je zwei Gefäßaufnahmeöffnungen
aufweisen. Somit können die in der Getränkeindustrie
beliebten Quadropacks oder Sixpacks mit dieser Zentriereinheit behandelt
werden.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Maschine zum Behandeln von mindestens
zwei gruppierten Gefäßen, insbesondere zum Umwickeln
mit einem gemeinsamen Etikett, mit einer Behandlungsstation, insbesondere
als Karussell ausgebildet, mit wenigstens einem Drehteller zum Aufnehmen
der Gefäße und wenigstens einer jeweils einem
Drehteller zugeordneten Zentriereinheit nach einem der Ansprüche 1
bis 7. Dank der vorteilhaften Zentriereinheit ist es möglich,
die einzelnen Gefäße der Gruppe zueinander genau
und sicher zu positionieren.
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Bevorzugt
kann die Maschine mindestens eine, insbesondere aber zwei oder drei
Gefäßzuführvorrichtungen zum Bereitstellen
der Gefäße auf dem wenigstens einen Drehteller
in der Behandlungsstation aufweisen. Dabei kann jeder Gefäßzuführvorrichtung
ein Teilzentriermittel der verwendeten Zentriereinheit zugeordnet
werden, um die Gefäße, die jeweils von einer Gefäßzuführvorrichtung
kommen, unabhängig von den eventuell vorhandenen anderen Gefäßzuführvorrichtungen
gegenseitig und in Bezug auf die Gefäße der anderen
Gefäßzuführvorrichtungen vorzuzentrieren.
Hierdurch wird weiter die Flexibilisierung der Maschine vorangetrieben.
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Insbesondere
können über verschiedene Gefäßzuführvorrichtungen
unterschiedliche Gefäße – unterschiedlich
bezüglich der Form und/oder des Inhaltes – der
Maschine zugeführt werden, um für den Abnehmer
interessante Gebinde herstellen zu können. Je nach Anzahl
der Gefäßzuführvorrichtungen können
beispielsweise Twinpacks, Quadropacks aber auch Sixpacks behandelt
werden.
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Vorteilhafterweise
kann eine Gefäßzuführvorrichtung eine
Gruppiervorrichtung zum Bereitstellen von Gefäßgruppen,
insbesondere Gefäßpaaren, mit vorbestimmtem gegenseitigen Abstand
aufweisen. Somit kann von einer Gefäßzuführvorrichtung nicht
nur ein Gefäß sondern ein Paar oder mehr Gefäße
in die Behandlungsstation geschoben werden. Dies erhöht
weiterhin die Flexibilität der Maschine.
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Bevorzugt
können die Gefäßzuführvorrichtungen
ein Einlaufsternrad und eine Einteilschnecke aufweisen. Durch die
räumliche Trennung der Gruppierung und der Zufuhr in die
Behandlungsstation wird ein besonders einfacher Maschinenaufbau
erzielt.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird ebenfalls mit dem Verfahren nach Anspruch
13 gelöst. Dementsprechend betrifft die Erfindung ein Verfahren
zum Ausrichten von mindestens zwei gruppierten Gefäßen,
bevorzugt in einer Maschine zum Behandeln von Gefäßen,
noch bevorzugter zum Umwickeln mit einem gemeinsamen Etikett, mit
den Schritten: a) Vorzentrieren der gruppierten Gefäße
mit einem heb- und senkbaren Vorzentriermittel und b) Endzentrieren
der vorzentrierten Gefäße mit einem heb- und senkbaren
Endzentriermittel. Insbesondere kann dabei die Zentriereinheit entsprechend
der unterschiedlichen oben beschriebenen Ausführungsformen
zum Einsatz kommen. Dank der Vorzentrierung wird dabei ein besonders
effektives Zentrieren und axiales Verspannen der Gefäße,
so dass deren Position zueinander während der Behandlung
stabil bleibt, erzielt werden.
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Bevorzugt
können die Gefäße von mindestens einer,
bevorzugt zwei oder drei, Gefäßzuführvorrichtungen,
insbesondere paarweise, bereitgestellt werden. Dadurch lassen sich
für den Abnehmer interessante Produkte, insbesondere Twinpacks,
Quadropacks oder Sixpacks behandeln.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann das Vorzentriermittel
mindestens zwei Teilzentriermittel aufweisen und die Verfahrensschritte
a) b) mindestens die Schritte: a1) Vorzentrieren einer ersten Gefäßgruppe
durch Absenken eines ersten Teilzentriermittels, dann a2) Vorzentrieren
einer zweiten Gefäßgruppe durch Absenken eines
zweiten Teilzentriermittels und dann b1) Endzentrieren der vorzentrierten
Gefäße durch Absenken des Endzentriermittels umfassen.
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Durch
das individuelle Vorzentrieren können Gefäße,
die von unterschiedlichen Gefäßzuführvorrichtungen
bereitgestellt werden, effektiv zueinander positioniert werden,
um dann, nachdem alle Gefäße vorzentriert wurden,
durch die Endzentrierung zueinander stabil in Position gehalten
zu werden. Das beschriebene Verfahren kann natürlich mehr
als zwei Gefäßgruppen aufweisen, wobei jeder Gefäßgruppe jeweils
ein Teilzentriermittel zugeordnet werden kann und eingesetzt wird,
bevor es zu endgültigen Zentrierung mit dem Endzentriermittel
kommt.
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Bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung werden nun anhand der anliegenden
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
schematische Übersicht einer Vorrichtung zum Umwickeln
von nebeneinander stehenden Gegenständen,
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2 eine
3-D-Ansicht einer Zentriereinheit gemäß einer
ersten Ausführungsform zum Ausrichten von zwei gruppierten
Gefäßen,
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3 schematisch
das Zentrierverfahren gemäß einer zweiten Ausführungsform,
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4 eine
Vorrichtung zum Umwickeln von sechs nebeneinander stehenden Gegenständen,
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5 schematisch
einen Teil einer Zentriereinheit zum Ausrichten von sechs gruppierten
Gefäßen entsprechend einer dritten Ausführungsform
der Erfindung, und
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6 schematisch
die Schritte zur Zentrierung dieser gruppierten Gegenstände
gemäß einer vierten Ausführungsform der
Erfindung.
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1 zeigt
eine Maschine zum Behandeln von mindestens zwei gruppierten Gefäßen
gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung. Dargestellt ist eine Etikettiermaschine 1. Gefäße 3,
insbesondere Flaschen oder ähnliches, werden über
ein Förderband 5 der Maschine 1 zugeführt. Über
eine Einteilschnecke 7 werden in dieser Ausführungsform dank
der in Förderrichtung zunehmenden Steigung der Schneckengänge 9 die
Gefäße zu Paaren 11 gruppiert und auf
das Teilungsmaß des anschließenden Einlaufsternrads 13,
das synchron zur Einteilschnecke 7 angetrieben wird, gebracht.
Das Einlaufsternrad 13 weist über den Umfang angeordnet Aufnahmetaschen 15 auf,
an die die Flaschenpaare 11 übergeben werden.
Ein Führungsbogen 17 ermöglicht zusammen
mit dem Einlaufsternrad 13 die Übergabe der Flaschenpaare 11 auf
Drehteller 19 einer Behandlungsstation 21.
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Die
Behandlungsstation 21, hier in der Form eines Karussells
weist eine Vielzahl solcher Drehteller 19 in einem gleichmäßigen
Teilungsabstand auf. Die Drehteller 19 und das Karussell 21 besitzen
Antriebselemente, die eine gesteuerte Drehung der Drehteller 19 während
der Durchfahrung der Umlaufbahn ermöglichen. Als Antriebselemente
werden beispielsweise programmgesteuerte Servo-, Schrittmotoren
oder aber auch mechanische Steuereinrichtungen eingesetzt.
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Die
Flaschenpaare 11 werden mit Hilfe eines Etikettiermoduls 23 mit
einem gemeinsamen Etikett 25 umwickelt. Das Etikettiermodul 23 umfasst
eine Messerwalze 27, einen Vakuumtransferzylinder 29 sowie
an dessen Peripherie eine Leimwalze 31. Ein von einer Etikettenbandrolle 33 abgezogenes
Etikettenband 35 wird an einer Messerschneide der Messerwalze 27 zugeführt
und dadurch in Einzeletiketten 25 unterteilt. Diese werden
dann an den Vakuumtransferzylinder 29 übergeben. Über
die Leimwalze 31 wird beispielsweise an der vorauslaufenden
Etikettenvorderkante sowie an der nachlaufenden Etikettenhinterkante
jeweils an der Etikettenrückseite ein Leimauftrag bereitgestellt.
Das Etikettenmodul 23 wird dabei stellungs- und geschwindigkeitssynchron zum
Karussell 21 angetrieben. Das beschriebene Etikettiermodul 23 ist
hierbei als eine Möglichkeit zur Etikettierung anzusehen
und nicht beschränkend, jegliche andere Art der Bereitstellung
eines Etiketts ist ebenfalls möglich.
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Beim
Vorbeilaufen der Gruppe an der Vakuumwalze 29 wird einem
Gefäß 37 ein Ende des Etiketts 25 angeklebt.
Dann dreht sich die Gruppe 11 auf ihrem Drehteller 19,
so dass mit Hilfe eines Andrückgeländers 39,
beispielsweise ausgebildet als Vakuumschwamm, das Etikett 25 an
die Gefäßgruppe 11 angedrückt
wird. Nachdem das Etikett 25 einmal um die beiden Gefäße
gewickelt wurde, entsteht ein Gebinde 41 aus den zwei Gefäßen 11.
Die fertigen Gebinde 41 werden dann über ein Auslaufsternrad 42 an
dem wiederum entsprechende Aufnahmetaschen 45 ausgebildet
sind, einem Abförderband 47 zugeführt.
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Bei
der Herstellung dieser Gebinde 41 ist die korrekte Ausrichtung
der beiden Gefäße 3 zueinander extrem
wichtig. Hierzu werden die Gefäße 3 zwischen
einer Zentriereinheit 51 und den schon erwähnten
Drehtellern 19 eingespannt (siehe 2). 2 zeigt
dabei eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Zentriereinheit zum Ausrichten von mindestens zwei gruppierten Gefäßen 11.
Elemente und Merkmale mit Bezugszeichen, die schon in der 1 verwendet
wurden, werden nachfolgend nicht noch einmal im Detail beschrieben.
Auf deren Beschreibung wird hiermit verwiesen.
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Die
erfindungsgemäße Zentriereinheit 51 umfasst
ein Vorzentriermittel 53, das hier als Zentrierplatte ausgebildet
ist. Die Zentrierplatte 53 weist zwei Gefäßaufnahmeöffnungen 55 auf.
In 2 ist die zweite Öffnung verdeckt und
nicht sichtbar. Diese Öffnung ist so ausgelegt, dass beispielsweise
ein Flaschenhals, wie in 2 dargestellt, hindurchpasst.
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Über
der Vorzentrierplatte 53 ist ein Endzentriermittel 57,
hier ebenfalls in der Form einer Platte, angeordnet. Das Endzentriermittel 57 umfasst
ebenfalls zwei Ausnehmungen 59 (wobei wieder nur die eine
in 2 sichtbar ist), deren Öffnungen so ausgelegt
sind, dass sie die obere Extremität 61 der Gefäße 11 aufnehmen
und in Position bringen. Da die Gefäße 11 dank
der Vorzentrierplatte 53 schon zueinander ausgerichtet
sind, ist der innere Durchmesser der Ausnehmung 59 so gewählt,
dass er im Wesentlichen dem äußeren Durchmesser
der oberen Extremität 61 des Gefäßes 11 entspricht.
Damit wird eine genaue Ausrichtung der beiden Gefäße 11 zueinander
ermöglicht.
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Das
Endzentriermittel 57 ist über eine Rotationsverbindung 63 und über
ein Federsystem 65 höhen- und rotationsverstellbar
angeordnet. Dabei wird die Hubbewegung des Endzentriermittels 57 mit
Hilfe einer Kurvenführungsrolle 67 bewerkstelligt.
Durch eine Auf- und Abbewegung der Kurvenführungsrolle 67 entlang
einer hier nicht dargestellten Steuerkulisse wird eine mit dem Federsystem 65 verbundene Platte 69 ebenfalls
auf- und abbewegt, wodurch gegen die Federkräfte des Federsystems 65 das
Endzentriermittel 57 auf- und abbewegt werden kann.
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Jedoch
ist nicht nur das Endzentriermittel 57 heb- und senkbar
ausgebildet, sondern auch das Vorzentriermittel 53. In
dieser Ausführungsform wird das Heben und Senken des Vorzentriermittels 53 über
eine pneumatische Steuerung bewirkt. An der Platte 69 befindet
sich dazu ein Vorsprung 71, über den ein Ventil 73 beim
Hoch- und Runterfahren der Platte 69 entsprechend der Bewegung
der Kurvenführungsrolle 67 entlang der Steuerkulisse
ausgelöst wird. Das Ventil 73 schaltet Druckluft
(die Verbindungsschläuche sind der Übersicht halber
hier nicht dargestellt), wodurch über einen Hubzylinder 75 (ein zweiter
Hubzylinder ist in 2 nicht sichtbar, da er hinter
der Rotationsverbindung 63 angeordnet ist) die Vorzentrierplatte 53 über
die Hubzylinderstange 77 unabhängig vom Endzentriermittel 57 anheben
bzw. absenken kann.
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Dadurch,
dass der Hubzylinder 75 in dieser Ausführungsform
auf dem Endzentriermittel 57 angeordnet ist, setzt sich
der Gesamthub der Vorzentrierplatte 53 aus dem möglichen
Hubweg des Endzentriermittels 57 und der Hubhöhe
des Hubzylinders 75 zusammen. Dies ist insbesondere dann
optimal ausgebildet, wenn der Hubweg des Endzentriermittels 57 koaxial
mit dem Hubweg des Vorzentriermittels 53, wie in 2 dargestellt,
ausgebildet ist.
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Der
Ausleger 79, der noch an der Zentriereinheit 51 angeordnet
ist, dient lediglich dazu, die Ebene des Endzentriermittels 57 bei
Rotationen stabil zu halten.
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In
dieser Ausführungsform hat das Endzentriermittel 57 durchgehende
Gefäßaufnahmeöffnungen 61. Entsprechend
einer alternativen Ausführungsform könnten die Gefäßaufnahmeöffnungen 61 auch
als Sacklöcher ausgebildet sein.
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Zum
Umwickeln von Standardflaschen ist üblicherweise ein Hubweg
für die Endzentrierplatte 57 von 43 bis 53 mm
und ein Hubweg von 45 bis 50 mm für die Vorzentrierplatte 53 ausreichend.
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Schematisch
ist in 2 auch noch der Drehteller 19 dargestellt,
auf dem die Gefäße 11 stehen. Zum sicheren
Einspannen des Flaschenpaares 11 zwischen Drehteller 19 und
Zentriereinheit 51 kann der Drehteller 19 mit
entsprechend der Form der Gefäße ausgebildeten
Vertiefungen 81 versehen sein.
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Ferner
zu erkennen sind in 2 zwei Führungsstifte 83 und 85,
die ein ungewolltes Verkippen der Vorzentrierplatte 53 beim
Absenken verhindern. Die Stifte 83 und 85 werden
in am Endzentriermittel 57 befestigten Hülsen 87, 89 geführt.
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3 zeigt
schematisch anhand dreier Querschnittsansichten eine zweite Ausführungsform, nämlich
ein Verfahren zum Ausrichten von mindestens zwei gruppierten Gefäßen
gemäß der Erfindung. Elemente und Merkmale mit
Bezugszeichen, die in den 1 und 2 schon
benutzt wurden, werden nicht noch einmal im Detail beschrieben.
Auf deren Beschreibung wird hiermit verwiesen.
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Die
drei in 3 gezeigten Zustände
I bis III finden an den in 1 gezeigten
Stellen in der Etikettiermaschine 1 zwischen dem Einlaufstern 13 und dem
Etikettiermodul 23 statt. Die drei Zustände sind schematisch
neben dem Karussell 21 durch die römischen Ziffern
I, II, III angedeutet.
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Zustand
I: Nachdem der Einlaufstern 13 ein Gefäßpaar 11 an
einen Drehteller 19 übergeben hat, befindet sich
etwas oberhalb der oberen Extremitäten 91 der
Gefäße 11 eine Zentriereinheit 51 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung. Man erkennt in dieser
Seitenansicht die Rotationsverbindung 63, die zwei Hubzylinder 75 sowie
einen Führungsstift 83 in seiner Führungshülse 87.
Im gezeigten Zustand liegen die Vorzentrierplatte 53 und
die Endzentrierplatte 57 aneinander an.
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Zustand
II: Nachdem sich das Karussell 21 etwas weiterbewegt hat
(1), bewegt sich die Endzentrierplatte 57 zusammen
mit der Vorzentrierplatte 53 gemeinsam aufgrund eines Absenkens
der Kurvenführungsrolle 67 entlang der Kulissensteuerung
in Richtung der oberen Extremitäten 91 der Flaschen
ab, und gelang zum Zustand II der 3. Hier liegen
die Vorzentrierplatte 53 und die Endzentrierplatte 57 immer
noch aneinander an, was man auch daran erkennt, dass der Führungsstift 83 immer
noch mit dem oberen Ende des Hubzylinders 75 abschließt.
Allerdings befinden sich im Unterschied zum Zustand I die oberen
Extremitäten 91 der Gefäße 11 nun
innerhalb der Gefäßaufnahmeöffnungen 55 der
Vorzentrierplatte 53.
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Zustand
III: Im dritten dargestellten Zustand der 3, löst
der Vorsprung 71 (siehe 2) an der Platte 69 das
Ventil 73 aus und bewirkt das pneumatische Absenken der
Vorzentrierplatte 57. Der Flaschenhals der Gefäße 11 liegt
nun an den Innenwänden der Gefäßaufnahmeöffnungen 55 an.
Darüber hinaus sind die oberen Extremitäten 91 der
Gefäße 11 in den Gefäßaufnahmeöffnungen 61 der
Endzentrierplatte 57 fixiert. Wie man erkennen kann, hat
sich nun auch der Führungsstift 83 relativ zum
Hubzylinder 75 abgesenkt.
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Dank
des Vorzentriermittels 53 und der Endzentrierung 57 werden
die beiden Gefäße nicht nur an den oberen Extremitäten 91 selbst,
sondern auch weiter unten am Flaschenhals relativ zueinander fixiert,
so dass insgesamt die Positionierung der beiden Gefäße 11 zueinander
stabilisiert werden kann. Insbesondere zusammen mit den Vertiefungen 81 im Drehteller 19 werden
somit die Gefäße 11 an drei verschiedenen
Positionen zueinander gehaltert.
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4 zeigt
eine zweite Maschine zum Behandeln von gruppierten Gefäßen,
insbesondere zum Umwickeln mit einem gemeinsamen Etikett gemäß der
Erfindung. Merkmale mit Bezugszeichen, die schon in den 1 bis 3 verwendet
wurden, werden hier nicht noch einmal im Detail beschrieben. Es
wird hiermit auf deren Beschreibung weiter oben verwiesen.
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Der
Unterschied zwischen der Maschine 101, die in 4 dargestellt
wird, und der Maschine 1, die in 1 dargestellt
und beschrieben wurde, liegt darin, dass nicht nur eine Gefäßzuführvorrichtung
aus Einlaufsternrad 13 und Einteilschnecke 9, sondern
drei Gefäßzuführvorrichtungen an der
Behandlungsstation 21 angeordnet sind.
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Die
zweite Zuführstation umfasst einen eigenen Zuförderer 103 und
eine Einteilschnecke 105 zum paarweise Gruppieren der Gefäße 107,
die über den Förderer 103 zugeführt
werden. Die Gefäßgruppen 109 gelangen
dann über ein zweites Einlaufsternrad 111 auf
den Drehteller 19, wobei das Gefäßpaar 109 neben
dem schon durch das Einlaufsternrad 13 aufgeschobenen Gefäßpaar 11 angeordnet
wird.
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Die
dritte Gefäßzuführvorrichtung umfasst einen
dritten Zuförderer 113 und eine dritte Einteilschnecke 115,
um die Gefäße 117, die über
den dritten Förderer 113 zugeführt werden,
ebenfalls zu Paaren 119 zu gruppieren. Diese werden dann über
ein drittes Einlaufsternrad 121 dem Drehteller 19, auf dem
schon die Gefäßpaare 11 und 109 angeordnet sind,
zugeführt.
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Wie
man erkennen kann, wird in dieser Ausführungsform der Drehteller 19 zwischen
der zweiten Gefäßzuführvorrichtung und
der dritten Gefäßzuführvorrichtung um
180° gedreht. Dies wird in der 3 schematisch
durch die Schraffierung und den Wert 180° angedeutet.
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Nach
dem Aufschieben der drei Gefäßpaare 109, 11 und 119 dreht
sich das Karussell 21 weiter und am Etikettiermodul 23 vorbei.
Entlang der Andrückgeländer 39, hier
eine Vakuumeinheit mit Sonderschwammkonturen, werden die drei Gefäßpaare 109, 11 und 119 mit
dem Etikett 25 vollständig umwickelt und verklebt.
Hierzu dreht sich der Drehteller einmal um mindestens 360°,
was in 3 wiederum durch eine Schraffierung mit dem Wert
360° angedeutet wird.
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Danach
erhält man ein Gebinde 123, das nun im Gegensatz
zur ersten Ausführungsform nicht zwei Gefäße
sondern sechs Gefäße (Sixpack) umfasst.
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Als
Variante zur Maschine der 1 umfasst die
Maschine der 3 zusätzlich eine Etiketteninspektionsstation 125,
beispielsweise eine Kamera oder einen Sensor.
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Danach
wird das Gebinde 123 wieder mit Hilfe eines Auslaufsternrades 43 mit
passenden Aufnahmetaschen 45 auf den Abförderer 47 transportiert.
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Dadurch,
dass drei Gefäßzuführstationen bereitgestellt
werden, können unterschiedliche Gefäße
und/oder unterschiedliche Produkte zu einem Gebinde 123 zusammengeführt
werden. Hier wurden jeweils Gefäßpaare 11, 109, 119 aufgeschoben,
es können jedoch an jeder Gefäßzuführstation
unabhängig voneinander auch mehr oder weniger Gefäße aufgeschoben
werden.
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5 zeigt
schematisch eine dritte Ausführungsform eines Teiles einer
Zentriereinheit 151 zum Ausrichten von gruppierten Gefäßen
entsprechend der Erfindung. Gezeigt wird ein Ausschnitt einer Zentriereinheit,
wie er in der Maschine, wie in 4 dargestellt,
zum Einsatz kommen kann. Merkmale mit Bezugszeichen, die schon in
einer der 1 bis 4 benutzt
wurden, werden nicht mehr im Detail beschrieben. Auf deren Beschreibung
wird hiermit verwiesen.
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In 5 wird
nur der untere Teil einer Zentriereinheit 151 dargestellt.
Man erkennt ein Endzentriermittel 153, hier wiederum eine
Platte, mit sechs Gefäßaufnahmeöffnungen 155, 157, 159 161, 163, 165.
Unterhalb des Endzentriermittels 153 sind drei unabhängig
voneinander angeordnete Teilzentriermittel, wiederum Platten, 167, 169 und 171 angeordnet.
Diese bilden das Vorzentriermittel 53. Diese Teilzentriermittel 167, 169, 171 haben
jeweils zwei Gefäßaufnahmeöffnungen 173, 175 und 177 (die
zweiten Öffnungen pro Zentriermittel sind in dieser Ansicht
wiederum nicht sichtbar).
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In 5 erkennt
man weiterhin auf der Endzentrierplatte 153 die Hubzylinder 75,
wobei bei den vorderen jeweils auch die pneumatischen Anschlussschläuche 179 schematisch
dargestellt sind. In dieser Darstellung wurde auf die Darstellung
der Führungsstifte verzichtet. Diese sind jedoch wie auch
in der ersten Ausführungsform vorhanden.
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Die
Endzentrierpatte 153 wird dann wiederum an einer Rotationsverbindung 63 sowie
einem Federsystem 65 über ein Kurvenführungsrolle 67 höhenverstellbar
(dargestellt durch den Doppelpfeil auf der linken Seite) im Karussell
angeordnet.
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Im
Unterschied zur ersten Ausführungsform, in der die Vorzentrierplatte 53 vollständig
absenkbar war, hat diese Ausführungsform nun drei unabhängig voneinander über
die Hubzylinder 75 heb- und senkbar ausgebildete Teilzentriermittel 167, 169 und 171. Die
unabhängige Heb- und Senkbarkeit wird durch die rechts
unten dargestellten Doppelpfeile je Teilzentriermittel 167, 169, 171 angedeutet.
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Wie
auch schon in der ersten Ausführungsform wird die Heb-
und Senkbarkeit pneumatisch gesteuert, wobei über drei
unabhängige Ventile jeweils die benötigte Steuerluft
bereitgestellt werden kann. Diese Ventile sind unabhängig
voneinander beispielsweise über die Kurvenführungsrolle
ansteuerbar.
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Ansonsten
entsprechen sowohl die Endzentrierplatte 153 als auch Teilzentriermittel 167, 169 und 171 des
Vorzentriermittels dem Endzentriermittel 57 und dem Vorzentriermittel 53 der
ersten Ausführungsform.
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Die
Zentriereinheit 151 findet Verwendung in einer Maschine
zum Behandeln von gruppierten Gefäßen wie beispielsweise
in 3 dargestellt. 6 stellt
schematisch eine vierte Ausführungsform der Erfindung,
nämlich eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Zentrieren von gruppierten Gefäßen,
dar und zeigt den Einsatz der Zentriereinheit 151 an vier
verschiedenen Stellen IV, V, VI und VII der Maschine 101,
die in 4 angedeutet sind. Merkmale mit Bezugszeichen,
die schon in einer der 1 bis 5 benutzt
wurden, werden nicht mehr im Detail beschrieben. Auf deren Beschreibung
wird hiermit verwiesen.
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Zustand
IV: Nach dem Aufschieben der ersten Gruppe Gefäße 11 auf
den Drehteller 19 wird zunächst nur die mittlere
Vorzentrierplatte 169 abgesenkt, um die Gefäße
der Gefäßgruppe 11 relativ zueinander
auszurichten. Die Vorzentrierplatte 167 und die Vorzentrierplatte 171 bleiben
dabei noch in Kontakt mit der Endzentrierplatte 153.
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Zustand
V: Nachdem die zweite Gefäßgruppe 109 auf
den Drehteller 19 geschoben wurde, wurde auch die linke
Vorzentrierplatte 167 relativ zur Endzentrierplatte 153 abgesenkt,
um einerseits die Gefäße der Gefäßgruppe 109 relativ
zueinander auszurichten und andererseits diese Gefäßgruppe 109 auch
bezüglich der ersten Gruppe 11 auszurichten. Die
dritte Teilzentrierplatte 171 bleibt weiter in Kontakt
mit dem Endzentriermittel 153.
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Zustand
VI: Nach dem Aufschieben der dritten Gefäßgruppe 119 auf
den Drehteller 19 senkt sich nun auch die dritte Teilzentrierplatte 171 ab.
Nun sind alle drei Vorzentrierplatten 167, 169 und 171 abgesenkt,
wodurch nun einerseits auch die Gefäße der dritten
Gruppe 119 zueinander ausgerichtet sind und darüber
hinaus die drei Gefäßgruppen 11, 109 und 119 auch
untereinander ausgerichtet sind.
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Im
nächsten Zustand VII, kurz vor der Etikettierstation 23,
wird nun schließlich auch noch die Endzentrierplatte 153 abgesenkt,
um die Extremitäten 91 der Gefäße
in die entsprechenden Gefäßaufnahmeöffnungen 155 bis 165 aufzunehmen.
Zusammen mit den Vertiefungen im Drehteller 19 werden somit
die sechs Gefäße an drei verschiedenen Punkten
gehaltert, so dass eine stabile Positionierung des Sixpacks erzielt
wird. Dabei kann das Absenken der Endzentrierplatte 153 gleichzeitig
zu einem weiteren Absenken der drei Vorzentrierplatten 167, 169 und 171 führen
oder aber die beiden Zentriermittel – Endzentriermittel
und Vorzentriermittel – nähern sich wieder an.
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Schließlich
ist darauf hinzuweisen, dass in 6 die verschiedenen
Zustände nur schematisch dargestellt sind und dass die
tatsächlichen Dimensionen davon abweichen können.
Insbesondere liegen die Gefäße in ihrem Bauchbereich
aneinander an, wie in 2 dargestellt.
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Dank
der Zentriereinheit der dritten Ausführungsform kann eine
flexible Maschine zum Behandeln von gruppierten Gefäßen,
insbesondere zum Umwickeln von Gefäßen mit einem
Etikett, bereitgestellt werden. Gleichzeitig wird eine verbesserte
Zentrierung durch das Vorhandensein der Vorzentriermittel an einem
Punkt der Gefäße und dem Endzentriermittel an
einem weiteren Punkt der Gefäße (der oberen Extremität)
sichergestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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