DE19716629C1 - Knopflochnähmaschine mit mehreren Schneidblöcken - Google Patents
Knopflochnähmaschine mit mehreren SchneidblöckenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einem Maschinenarm,
einer Nähgutauflage und einer aus Schneidmesser und Schneidblock
bestehenden Einrichtung zur Erzeugung von Knopflöchern, insbe
sondere Augenknopflöchern im Nähgut, die von einer oberen in
eine unteren Endstellung bringbaren Betätigungseinrichtung be
aufschlagt wird, wobei das Schneidmesser feststehend unterhalb
einer Stichplatte angeordnet ist und der zugehörige Schneidblock
auf das Schneidmesser absenkbar ist.
Eine solche Nähmaschine wird beispielsweise von der Anmelderin
unter der Bezeichnung Dürkopp Adler Kl. 558 vertrieben. Ver
gleichbare Nähmaschinen sind aus der DE-PS 2 91 045, der DE-PS
8 17 993 und der DE-OS 35 33 022 bekannt.
Grundsätzlich sind solche Maschinen dafür vorgesehen, mit ihnen
Knopflöcher unterschiedlicher Länge und Form zu nähen bzw. zu
schneiden. Außerdem können die Maschinen in einem Vorschneide-
und Nachschneidemodus arbeiten. Im Vorschneidemodus wird das
Knopfloch geschnitten, bevor die Knopflochraupe erzeugt wurde,
im Nachschneidemodus wird zunächst die Knopflochraupe erzeugt
(genäht) und dann das Knopfloch geschnitten. Der Schneidblock
und das Schneidmesser gehören bei der Schneideinheit immer zu
sammen, da sich über die Dauer des Betriebes das Schneidmesser
in den Schneidblock einarbeitet und so eine Vertiefung hinter
läßt, die immer ausgefüllt sein muß, um einen sauberen und voll
ständigen Schnitt zu erzeugen.
Beim Umstellen vom Vor- in den Nachschneidemodus muß folglich
nicht nur das Messer in seiner Position in Längsrichtung ver
setzt werden, sondern es muß auch der zu dieser Position zugehö
rige Schneidblock eingesetzt werden. Folglich gehören zu einem
Messer zwei Schneidblöcke, die obgleich sie identisch ausgebil
det und an gleichen Positionen angeordnet sind, infolge der un
terschiedlichen Positionierung des Messers auch unterschiedlich
positionierte Messereindrücke aufweisen. Das Umrüsten und Ein
stellen ist folglich entsprechend Zeit- und arbeitsaufwendig.
Um in unterschiedlichen Modi nähen zu können, weist die aus der
DE 2 91 197 bekannte Nähmaschine mehrere in der Grundplatte vor
gesehene Schneidmesser mit unterschiedlicher Länge auf, die mit
einem einzigen Schneidblock in Eingriff bringbar sind. Eine si
chere Funktion einer derart ausgestalteten Maschine ist nur dann
gewährleistet, wenn die unterschiedlich langen Schneidmesser
regelmäßig und abwechselnd zum Einsatz kommen, so daß sich kei
nes der Schneidmesser - insbesondere nicht das kürzeste - tiefer
als die anderen in den Schneidblock eingraben kann, so daß jedes
Schneidmesser beim Schneiden seinen Bereich im Schneidblock wie
derfindet. Eine solche Voraussetzung ist aber rein theoretisch.
Arbeitet sich ein kürzeres Messer tiefer in den Schneidblock ein
als das oder die hierzu längeren, können mit den längeren
Schneidmessern keine ordentlichen Einschnitte mehr getätigt wer
den.
Von diesen analysierten Nachteilen ausgehend soll eine gattungs
gemäße Nähmaschine aufgabengemäß so verbessert werden, daß die
Schneideinrichtung schnell und einfach an die Umstellung in den
Vor- bzw. Nachschneidemodus oder gar auf unterschiedliche Längen
auszuführender Knopflöcher angepaßt oder umgestellt werden kann.
Zur Aufgaben-/Problemlösung zeichnet sich die eingangs erläuter
te Nähmaschine durch eine Mehrzahl von Schneidblöcken jeweils
unterschiedlicher Länge aus, die auf einem gemeinsamen Träger
angeordnet sind, und von denen jeweils einer auswählbar ist.
Durch diese Ausbildung wird jeweils mit demselben Messer aber
einem anderen Schneidblock geschnitten, dessen Länge von der
Länge des Knopflochs bzw. dem eingstellten Modus abhängt. Dabei
macht sich die Erfindung die Erkenntnis zunutze, daß das Nähgut
nur an der Stelle aufgeschnitten werden kann, wo sich Schneid
block und Schneidmesser überdecken. Die Länge des Schneidmessers
kann folglich beliebig sein, solange das Messer länger ist als
der längste Schneidblock bzw. das längste aufzuschneidende
Knopfloch ist. In dem Bereich, wo das Nähgut auf dem Messer auf
liegt, ohne daß ein Druck über den Schneidblock auf das Nähgut
ausgeübt wird, kann kein Einschnitt erzeugt werden.
Gemäß Anspruch 2 ist der Träger lösbar mit dem Maschinenarm ver
bunden. Hierdurch können die Schneidblöcke einfach ausgetauscht
werden und durch Lösen und Wiedereinsetzen in die Maschine ein
anderer Schneidblock zum Einsatz kommen.
Wenn nach Anspruch 3 die Schneidblöcke auf einem Kreis in regel
mäßigem Winkelabstand zueinander im Träger befestigt sind, kann
durch Herausnehmen des Trägers und einfaches Drehen um seine
Längsachse ein anderer Schneidblock ausgewählt werden.
Wenn der Träger in einem auf das Schneidmesser absenkbaren Hal
ter aufgenommen wird, kann der Halter separat gelagert werden,
so daß eine kinematische Ausgestaltung möglich wird, wonach die
ser nur eine ausschließlich vertikale Bewegung ausführt (An
spruch 4). Durch eine solche Ausbildung wird sichergestellt, daß
der Schneidblock immer völlig plan auf das Messer aufsetzt und
nicht, wie es nach dem Stand der Technik bei einer bogenförmigen
Absenkbewegung erfolgt, mit einer Kante zuerst aufsetzt und dann
auf dem Schneidmesser abrollt.
Vorteilhaft ist es, wie gemäß Anspruch 6 vorgeschlagen wird,
wenn der Träger mit dem Halter über einen Schnellverschluß ver
bindbar ist, so daß er manuell und werkzeuglos lösbar ist. Die
Umrüstzeit wird dadurch deutlich reduziert.
Eine besonders einfach zu handhabende Ausbildung des Trägers
wird erreicht, wenn dieser im Querschnitt sechseckig ausgebildet
ist und drei regelmäßig verteilt angeordnete Schneidblöcke auf
weist, die jeweils eine Fläche des Sechsecks zwischen sich frei
lassen (Anspruch 19). Dies gestattet die Einleitung der für den
Schneidvorgang erforderlichen Kraft über die somit einem aktiven
Schneidblock diametral gegenüberliegenden Fläche.
Die Verbindung zwischen dem Träger und dem Halter kann über ei
nen Bolzen oder magnetisch erfolgen.
Wenn der Träger gemäß Anspruch 9 mit einer Codierung versehen
ist, die vorzugsweise maschinenlesbar ist (Anspruch 10), kann
eine Einrichtung gemäß Anspruch 11 zum Lesen eines codierten
Trägers vorgesehen werden, die erkennt, welcher Träger (mit wel
chen Schneidblöcken) gerade in die Maschine eingesetzt ist, und
über eine entsprechende Auswerteelektronik in der Steuerung der
Nähmaschine kann verglichen werden, ob der eingesetzte Träger
auch zu dem gerade abzuarbeitenden Nähprogramm kompatibel ist.
Hierdurch wird Ausschuß und Bruch wirksam vermieden, weil ausge
schlossen ist, daß ein Träger eingesetzt wird, der mit für das
Nähprogramm nicht passenden Schneidblöcken versehen ist.
Die Einrichtung zum Lesen des codierten Trägers besteht gemäß
Anspruch 12 vorzugsweise aus einem Lichtsender, Lichtleitern und
Licht erfassenden Sensoren.
Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn gemäß Anspruch 13 das
Schneidmesser oder die Schneidblöcke federnd gelagert sind.
Die Weiterbildung nach Anspruch 14 gestattet die Verwendung von
in ihren Höhenabmessungen voneinander abweichenden Schneidblöc
ken in Kombination mit einer Bewegungseinrichtung, bei der ein
Bewegungsablauf nach einem vorgegebenen Bewegungsgesetz mit ei
ner relativ hohen Kraft in der unteren Endlage für das Schneiden
des Knopflochs erzielt wird.
Durch diese Ausbildung kann die Betätigungseinrichtung in ihre
untere Stellung fahren und den Schneidblock ungeachtet etwaiger
Abweichungen in ihren Höhenabmessungen fest auf das
Schneidmesser aufdrücken. Wenn nach dem Berühren von Schneid
block und Schneidmesser der Hebel der Betätigungseinrichtung
eine weitere Abwärtsbewegung ausführt (Überdeckungsbereich),
weicht entweder das Schneidmesser nach unten aus oder der
Schneidblock vollzieht eine Relativbewegung zur Betätigungsein
richtung. Diese Ausbildung bietet weiterhin den Vorteil, daß die
Schneidblöcke einzeln ausgetauscht oder an ihren Arbeitsflächen
nachgearbeitet werden können, wenn sie verschlissen sind. Ein
solcher Schneidblock hat gegenüber den anderen nicht nachgear
beiteten Schneidblöcken eine geringere Höhenabmessung. Wenn die
Überdeckung in vertikaler Richtung zwischen dem Schneidmesser
und dem Schneidblock den maximal tolerierbaren Abtrag eines
Schneidblocks erfaßt, weicht zum Schluß keines der Bauteile mehr
aus, während es bei den Schneidblöcken mit größerer Höhenabmes
sung weiterhin zu einer Ausweichbewegung kommt.
Vorzugsweise ist der Halter gegen die Kraft mindestens einer
Feder in vertikaler Richtung bewegbar, wenn die Betätigungsein
richtung ihre untere Stellung erreicht hat.
Dies kann vorzugsweise dann realisiert werden, wenn der Halter
in seinem Inneren das eine Ende eines in einem ortsfesten Lager
geführten Zapfens aufnimmt, auf dessen andere Ende die Betäti
gungseinrichtung einwirkt, und die mindestens eine Feder
zwischen dem Zapfen und dem Halter angeordnet ist, wobei die
Relativbewegung zwischen Zapfen und Halter stattfindet und das
Lager zwischen dem Halter und der Betätigungseinrichtung vorge
sehen ist (Anspruch 15).
Um den Halter im Lager auf einfache Weise in seiner oberen End
stellung zu fixieren, kann der Zapfen gemäß Anspruch 16 von ei
ner sich am Lager abstützenden Druckfeder belastet werden. Die
Federkraft, gegen die der Halter relativ bewegbar ist, wird vor
zugsweise von einem Federpaket aufgebracht. Die mögliche Rela
tivbewegung beträgt weniger als 1 mm, vorzugsweise nur wenige
Zehntel Millimeter.
Mit Hilfe einer Zeichnung sollen Ausführungsbeispiele der Erfin
dung nachfolgend näher erläutert werden. Es zeigt:
Fig. 1 - die Teil-Vorderansicht einer Augenknopfloch-Näh
maschine, in teilweise vereinfachter Darstellung;
Fig. 2 - die Ansicht gemäß Sichtpfeil II nach Fig. 1;
Fig. 3 - die Teil-Draufsicht auf die Nähmaschine gemäß
Sichtpfeil III nach Fig. 1;
Fig. 4 - eine Teil-Darstellung aus Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab;
Fig. 5 - den Schnitt entlang der Linie V-V nach Fig. 4;
Fig. 6 - eine Teilansicht gemäß Sichtpfeil VI nach Fig.
4;
Fig. 7 - den Schnitt entlang der Linie VII-VII nach Fig.
6;
Fig. 8 - eine Teilansicht gemäß Sichtpfeil VIII nach Fig.
4;
Fig. 9 - die Ansicht eines Schneidblocks gemäß Sichtpfeil
IX nach Fig. 4;
Fig. 10 -- ein weiteres Ausführungsbeispiel;
Fig. 11 - die Ansicht gemäß Sichtpfeil XI nach Fig. 10;
Fig. 12 - die Ansicht gemäß Sichtpfeil XII nach Fig. 11;
Fig. 13 - ein anderes Ausführungsbeispiel im Längsschnitt;
Fig. 14 - den Schnitt entlang der Linie XIV-XIV nach Fig.
13;
Fig. 15 - ein Ausführungsbeispiel für eine Codierung des
Schneidblocks;
Fig. 16 - den Schnitt entlang der Linie XVI-XVI nach Fig.
15.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die Augenknopfloch-Nähmaschine mit einer
Einrichtung 1 zum Schneiden der Knopflöcher versehen. Diese Ein
richtung 1 besteht im wesentlichen aus dem Schneidblock 2 und
dem Schneidmesser 3. Über eine Betätigungseinrichtung, im we
sentlichen bestehend aus Hebeln 4, 5 und einem damit verbundenen
Pneumatikzylinder 6, kann der Schneidblock 2 von seiner in der
Figur dargestellten oberen Endstellung in seine untere Endstel
lung auf das Schneidmesser 3 abgesenkt werden. Dabei wird dann
das Knopfloch in das in der mit 7 bezeichneten Ebene aufliegende
Nähgut eingeschnitten. In dieser Ebene 7 befindet sich bei
spielsweise auch die hier nicht näher dargestellte Stichplatte.
Die Anordnung der Hebel 4, 5 und die Lagerung der
Schneideinrichtung 1 ist so gewählt, daß sich der Schneidblock 2
in einer geradlinigen Bewegung in vertikaler Richtung auf das
Schneidmesser 3 zu bewegt.
Um unterschiedliche Knopflochlängen realisieren zu können, sind
an der Nähmaschine drei Schneidblöcke 2a, 2b, 2c vorgesehen, die
jeweils eine unterschiedliche Länge l1, l2, l3 (X-Richtung) auf
weisen. Durch Verwendung des entsprechend lang ausgewählten
Schneidblocks 2a, 2b, 2c erfolgt der Einschnitt im Nähgut nur
dort, wo der Schneidblock 2 auf das Schneidmesser 3 auftrifft.
In dem Bereich, wo das Nähgut den Schneidblock 2 überragend auf
dem Schneidmesser 3 aufliegt, kann es nicht eingeschnitten wer
den.
Die drei Schneidblöcke 2a, 2b, 2c, die in ihrer Allgemeinheit
mit der Positionsziffer 2 versehen sind, sind in einem im Quer
schnitt sechseckigen Träger 21 (Fig. 6) angeordnet, wobei je
weils zwischen zwei Schneidblöcken 2 eine freie Seitenfläche des
Sechsecks verbleibt. Wie Fig. 6 zeigt ist jeder Schneidblock 2
über mindestens eine Schraube 25 im Träger 21 fixiert. Dieser
Träger 21 ist über einen Schnellverschluß mit einem Halter 22 so
verbunden, daß er ohne Werkzeug verwenden zu müssen, vom Halter
22 manuell abgenommen werden kann. Durch diese Ausbildung kann
die Maschine einfach auf andere Knopflochlängen bzw. Schneidmodi
umgerüstet werden, indem die Bedienperson den Träger 21 vom Hal
ter 22 löst, ihn so verdreht, daß der Schneidblock 2 von ge
wünschter Länge dem Schneidmesser 3 zugekehrt ist, und den Trä
ger 21 dann mit dem Halter 22 wieder verbindet.
Wie Fig. 13 zeigt, kann diese Verbindung über einen Bolzen 23
erfolgen, der in eine entsprechend ausgebildete Bohrung 24 im
Träger 21 einrastbar ist. Zur Befestigung des Trägers 21 am Hal
ter 22, sind an letzterem beidseitig Trägerbleche 17, 18 vorge
sehen, die mit dem Halter 22 über Schrauben 19 verschraubt je
doch begrenzt verschiebbar sind. Das eine Trägerblech 18 ist im
unteren Bereich mit einer Durchgangsbohrung versehen. Das andere
Trägerblech 17 ist koaxial zu dieser Durchgangsbohrung mit einer
geschlitzten Bohrung 37 (Fig. 8) versehen. Der Bolzen 23 weist
einen quer zu seiner Längsachse angeordneten Stift auf. Durch
Einstecken des Bolzens 23 in die geschlitzte Bohrung 37 und Ver
drehen um 90° greift der Stift hinter das Trägerblech 17, und
der Bolzen 23 ist gegen Herausfallen gesichert.
Die Schnellverbindung kann auch dadurch erzeugt werden, daß der
Träger 21 mit dem Halter 22 magnetisch verbunden wird, indem
beispielsweise im Halter 22 ein - hier nicht näher dargestellter
- Elektromagnet untergebracht wird, der den aus ferromag
netischem Material ausgebildeten Träger 21 anzieht. Durch ent
sprechende Führungs- und Zentrierhilfen muß sichergestellt sein,
daß der Träger 21 immer eine definierte Lage zum Halter 22 ein
nimmt, um ein sicheres Schneiden eines Knopfloches mit jedem
Schneidblock 2 zu gewährleisten.
Es kann aber auch eine einfache magnetische Befestigung vorgese
hen werden, indem im Halter 22 ein Permanentmagnet 50 eingelas
sen ist und außerdem seitlich des Permanentmagneten 5 Stifte 51
vorgesehen sind, die nach unten über den Halter 22 hinausragen.
Durch zu den Stiften 51 korrespondierende Bohrungen 52 im Träger
21, wird dieser in bezug auf die Maschine bzw. den Halter 22
zentriert, gegen Verdrehen gesichert und über den Permanentma
gnet 50 fixiert (vgl. Fig. 15).
Unterhalb der hier nicht näher dargestellten Stichplatte (Ebene
7) ist das Schneidmesser 3 in einem Messerhalter 30 fixiert, der
wiederum über eine Platte 32 mit dem Messerlager 31 verschraubt
ist. Um auf einfache Art und Weise Toleranzen ausgleichen zu
können, die beim Schneiden der Knopflöcher durch eine unter
schiedliche Höhenabmessung H der einzelnen Schneidmesser 2a, 2b,
2c resultieren kann, kann das Schneidmesser 3 an einem Gummi
block 33 geeigneter Shore-Härte gelagert sein. Hierzu ist, wie
Fig. 10 zeigt, der Gummiblock 33 zwischen einem das Schneidmes
ser 3 aufnehmenden Messerhalter 30 und der Platte 32 angeordnet,
wobei der Messerhalter 30, der Gummiblock 33 und die Platte 32
in einem Vulkanisierungsvorgang zu einem Bauteil vereint sind.
Alternativ kann dies Verbinden der Teile auch durch Kleben er
reicht werden. Das Schneidmesser 3 ist über wenigstens ein
Klemmblech 34 mit zwei Schrauben 35 an dem Messerhalter 30 fi
xiert.
Die Einrichtung zum Ausgleich der Toleranzen zwischen dem
Schneidblock 2 und dem Schneidmesser 3 bietet den Vorteil, daß
jeder Schneidblock 2a, 2b, 2c für sich nachgearbeitet oder aus
getauscht werden kann und nicht die Gesamtheit der Schneidblöcke
2 nachgearbeitet oder ausgetauscht werden muß, wenn dies infolge
von Verschleiß eines der Schneidblöcke 2a, 2b, 2c notwendig
wird. Die Wirkung der Toleranz-Ausgleichseinrichtung ist, daß
der Schneidblock 2 über die Betätigungseinrichtung bzw. den Zap
fen 10 in seine untere Stellung, in der der Hebeltrieb in einer
definierten Endlage ist, gefahren wird und in dieser Stellung
entweder das Schneidmesser 3 nach unten oder der Schneidblock
2 - wie nachfolgend noch näher erläutert werden soll - nach oben
ausweichen kann, um eine mechanische Überlastung oder gar eine
Zerstörung der Bauteile zu vermeiden. Diese mögliche Ausweichbe
wegung in vertikaler Richtung beschränkt sich in der Praxis auf
unter 1 mm in aller Regel auf wenige Zehntelmillimeter.
Um eine Relativbewegung des Schneidblocks 2 in vertikaler Rich
tung zuzulassen, ist der Halter 22 gegenüber dem Zapfen 10, über
den die Abwärtsbewegung von der Betätigungseinrichtung über die
Hebel 4, 5 eingeleitet wird, beweglich gelagert. In einer Aus
drehung 28 ist der Zapfen 10 mit einem diesen verbreiternden
Ansatz 11 versehen, dessen Außendurchmesser in etwa dem Durch
messer der Ausnehmung 28 entspricht. In der Ausnehmung 28 ist
ein vorgespanntes Federpaket 27 eingelegt, das sich gegen den
Grund der Ausnehmung 28 einerseits und den Ansatz 11 anderer
seits abstützt. Das untere Ende 10' des Zapfens 10 ragt in eine
zu der Ausnehmung 28 konzentrischen Bohrung 29 hinein, endet
jedoch vor dem Ende des Halters 22, so daß, wie Fig. 13 zeigt,
zwischen dem unteren Ende 10' des Zapfens 10 und dem Träger 21
ein Freiraum 26 verbleibt, wobei die Spalthöhe des Freiraumes
die maximal mögliche Relativbewegung des Schneidblocks 2 fest
legt. Die Fixierung des Zapfens 10 im Halter 22 erfolgt über
einen Sicherungsring 13, der auf der dem Federpaket 27 gegen
überliegenden Seite des Ansatzes 11 vorgesehen ist. Das obere
Ende 10'' des Zapfens 10 ist in einer Gleitlagerbuchse 9 in ei
nem mit dem Nähmaschinenarm 15 verbundenen Lager 8 geführt. Über
eine vorgespannte Druckfeder 14, die sich in der Gleitlagerbuch
se 9 abstützt und über einen Sicherungsring 16 mit dem Zapfen 10
verbunden ist, wird die aus Schneidblock 2, Schneidblock-Träger
21 und Halter 22 bestehende Einheit in ihrer oberen Endlage fi
xiert. Die Druckfeder 14 dient gleichzeitig als Rückholfeder.
Fährt die Kolbenstange des Pneumatikzylinders 6 aus, schwenkt
der Hebel 4 nach unten, wodurch dieser den Zapfen 10 gegen die
Kraft der Druckfeder 14 nach unten drückt und den Schneidblock 2
auf das Schneidmesser 3 zubewegt. Die Verschiebbarkeit der Trä
gerbleche 17, 18 ermöglicht, daß die dem Schneidblock 2a, 2b
oder 2c diametral gegenüberliegende Fläche über ihre volle Er
streckung an dem Halter 22 zur Anlage gelangt und somit eine
optimale Kraftübertragung erreicht wird. Trifft der Schneidblock
2 auf das Schneidmesser 3 auf, bevor der Hebel 4 seine untere
Endlage erreicht hat, drückt die Reaktionskraft den Halter 22
gegen die Kraft des Federpakets 27, so daß sich dieser relativ
zum Zapfen 10 so weit bewegt, bis der Hebel 4 seine untere Stel
lung erreicht hat.
Um sicherzustellen, daß für den jeweiligen Arbeitsgang auch ein
Träger 21 mit den richtig ausgewählten Schneidblöcken 2 (Kombi
nation der richtigen Längen l1, l2, l3) eingesetzt ist, ist der
Träger 21 wie Fig. 14 bis 16 zeigen, mit einer Codierung 40
versehen. Diese Codierung 40 besteht aus einzelnen lichtreflek
tierenden Leitern 41, die in einer bestimmten Länge in einem
Ansatz 42 im Träger 21 eingebracht sind. Maschinenfest ist ein
Lichtleiterhalter 42 vorgesehen, in dem einzelne Lichtleiter 43
(beispielsweise Glasfaserkabel) untergebracht sind. Über diese
optische Abtastung des eingesetzten Trägers 21 kann über eine
entsprechende Auswerteelektronik in der Steuerung 44 der Nähma
schine überprüft werden, ob der eingesetzte Träger 21 zu dem
gerade ausgewählten Nähprogramm paßt.
Die in Fig. 15 und 16 dargestellte Codierung 40 ist mit vier
der Leitern 41 ausgestattet, womit sich 24 = 16 Codier-Möglich
keiten ergeben. Somit ist es beispielsweise möglich, 15 an un
terschiedlichen Trägern 21 angeordnete Schneidblöcke 2a, 2b, 2c
zu erkennen, entsprechende Signale und ein weiteres Signal bei
Fehlen eines eingesetzten Trägers 21 an die Steuerung 44 abzuge
ben.
Claims (18)
1. Nähmaschine mit einem Maschinenarm (15), einer Nähgutaufla
ge (7) und einer aus Schneidmesser (3) und Schneidblock (2)
bestehenden Einrichtung (1) zur Erzeugung von Knopflöchern,
insbesondere Augenknopflöchern im Nähgut, die von einer von
einer oberen in eine untere Endstellung bringbaren Betäti
gungseinrichtung (4, 5, 6) beaufschlagt wird, wobei das
Schneidmesser (3) feststehend unterhalb einer Stichplatte
angeordnet ist und der zugehörige Schneidblock (2) auf das
Schneidmesser (3) absenkbar ist, gekennzeichnet durch eine
Mehrzahl von Schneidblöcken (2a, 2b, 2c) jeweils unter
schiedlicher Länge (l1, l2, l3), die auf einem gemeinsamen
Träger (21) angeordnet sind, und von denen jeweils einer
auswählbar ist.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (21) lösbar mit dem Maschinenarm (15) verbunden
ist.
3. Nähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidblöcke (2a, 2b, 2c) auf einem Kreis in re
gelmäßigem Winkelabstand zueinander im Träger (21) be
festigt sind.
4. Nähmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (21) in einem auf das
Schneidmesser (3) absenkbaren Halter (22) aufgenommen wird.
5. Nähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Halter (22) eine ausschließlich vertikale Bewegung aus
führt.
6. Nähmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (21) mit dem Halter (22) über einen Schnellver
schluß verbunden ist, so daß er manuell und werkzeuglos
lösbar ist.
7. Nähmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung über einen Bolzen (23) erfolgt.
8. Nähmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (21) im Halter (22) magnetisch fixiert ist.
9. Nähmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (21) mit
einer Codierung (40) versehen ist.
10. Nähmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Codierung (40) maschinenlesbar ist.
11. Nähmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Maschinenarm (15)
eine Einrichtung (44) zum Lesen eines codierten Trägers
(21) vorgesehen ist.
12. Nähmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung (44) Lichtleiter (43) und lichtreflektie
renden Leitern (41) im Träger (21) aufweist.
13. Nähmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausgleich von To
leranzen der Höhenabmessung (H) der Schneidblöcke (2a, 2b,
2c) das Schneidmesser (3) oder die Schneidblöcke (2a, 2b,
2c) federnd gelagert sind.
14. Nähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Halter (22) gegen die Kraft mindestens einer Feder (27)
in vertikaler Richtung bewegbar ist, wenn die Betätigungs
einrichtung (4, 5, 6) ihre untere Stellung erreicht hat.
15. Nähmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
der Halter (21) in seinem Inneren das eine Ende (10') eines
in einem ortsfesten Lager (8) geführten Zapfens (10) auf
nimmt, auf dessen anderen Ende (10'') die Betätigungsein
richtung (4, 5, 6) einwirkt, und die mindestens eine Feder
(27) zwischen dem Zapfen (10) und dem Halter (22) angeord
net ist, wobei die Relativbewegung zwischen Zapfen (10) und
Halter (22) stattfindet und das Lager (8) zwischen dem Hal
ter (22) und der Betätigungseinrichtung (4, 5, 6) vorgese
hen ist.
16. Nähmaschine nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeich
net, daß der Zapfen (10) von einer sich am Lager (8) ab
stützenden Druckfeder (14) belastet wird.
17. Nähmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß im Inneren des Halters (22) ein Feder
paket (27) angeordnet ist.
18. Nähmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die mögliche Relativbewegung weniger
als 1 mm beträgt.
19. Nähmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (21) im
Querschnitt sechseckig ausgebildet ist und drei regelmäßig
verteilt angeordnete Schneidblöcke (2a, 2b, 2c) aufweist.
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