DE19714403C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren Produkten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren ProduktenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung
zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren Produkten gemäß den
Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche 1 und 9.
Es sind Einrichtungen bekannt, mit denen faltbare Produkte,
die in Form einer endlosen Bahn der Einrichtung zugeführt
werden, gefaltet und zu einem Stapel abgelegt werden. Hat der
Stapel die gewünschte Höhe erreicht bzw. wurden die faltbaren
Produkte in der gewünschten Anzahl abgelegt, dann wird die
endlose Bahn durchtrennt und der Stapel der Einrichtung
entnommen. Hierbei hat sich des öfteren gezeigt, dass zum
einen das Trennen der endlosen Bahn, zum anderen das Entnehmen
des Stapels Probleme bereitet, da für den Trennvorgang und die
Entnahme des Stapels die Abstapeleinrichtung angehalten werden
muss, was, insbesondere in einer Produktionsstrasse, zu
Schwierigkeiten führen kann. Entweder es muss ein Puffer
vorgesehen werden, oder es muss mit einer gewissen Menge an
Ausschuss gerechnet werden. Außerdem ist ein manueller
Eingriff in den Produktionsablauf erforderlich.
Die DE 87 08 033 U1 offenbart eine Vorrichtung zur
druckunterbrechungsfreien Papierentnahme, bei der der
Papierstapel mittels eines Schlagmessers durchtrennt wird.
Diese Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, dass beim
Durchtrennen der Papierbahn diese stark beansprucht wird, was
zu Beschädigungen führen kann und/oder die Papierbahn
verrutschen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das eingangs
genannte Verfahren und die eingangs genannte Vorrichtung so
weiter zu bilden, dass während des Produktionsablaufes ein
gebildeter Stapel von der endlosen Bahn abgetrennt werden
kann, ohne daß die Bahn stark beansprucht wird oder die Bahn
verschoben wird.
Die Aufgabe wird mit einem erfindungsgemäßen Verfahren dadurch
gelöst, dass das Messer mittels einer Schwenkbewegung aus dem
Trennschwert ausgefahren wird.
Um den bereits gebildeten Stapel vom neuen Stapel problemlos
abschneiden zu können wird das Messer dann ausgefahren, wenn
die auf dem Trennschwert abgelegten Produkte eine gewünschte
Stapelhöhe erreicht haben. Auf diese Weise üben die neuen
abgelegten Produkte einen entsprechenden Stapeldruck auf das
Trennschwert auf, so dass beim Trennvorgang die neu abgelegten
Produkte nicht verschoben werden. Dabei werden die beiden
gefalteten Produkte, die den unteren Stapel mit dem oberen
Stapel verbinden, schneidend durchtrennt. Das Messer wird
dabei mittels einer Schwenkbewegung aus dem Trennschwert
ausgefahren, wodurch auf einfache und sichere Weise auch
mehrlagige Produkte, z. B. Durchschreibesätze o. dgl., ziehend
durchtrennt werden.
Durch das Einschieben eines Trennschwerts zwischen zwei
gefaltete Produkte wird der bereits gebildete Stapel von der
nachfolgenden endlosen Bahn separiert, wobei die Durchtrennung
der endlosen Bahn mittels eines Messer erfolgt, welches aus
dem Trennschwert ausgefahren wird und eine Faltkante, nämlich
die Faltkante der beiden gefaltenen Produkte, zwischen welche
das Trennschwert eingeschoben wird, durchtrennt. Das Einfahren
des Trennschwerts erfolgt automatisch wenn die gewünschte
Anzahl an faltbaren Produkten auf dem Stapel abgelegt worden
sind. Somit ist für die Separierung des Stapels vom
nachfolgenden endlosen Band keine Bedienungsperson
erforderlich. Auch die Durchtrennung der endlosen Bahn erfolgt
automatisch. Der von der endlosen Bahn abgetrennte Stapel kann
nun abtransportiert werden, ohne dass die Produktionsanlage
stillgelegt werden muss. Nach dem Einschieben des
Trennschwerts und vor dem Ausfahren des Messers wird die Bahn
auf dem Trennschwert weiter gefaltet. Dieses Trennschwert
dient dann als Stapeltisch für den neuen Stapel.
Nach der Trennung wird vorteilhaft der Stapeltisch und seine
unterste Position abgesenkt und der Stapel zur
Weiterverarbeitung abtransportiert. Während der Abstapelung
der faltbaren Produkte auf dem Trennschwert wird dieses
kontinuierlich abgesenkt.
Schließlich wird die auf dem Trennschwert abgelegte Bahn bzw.
wird der neue Stapel auf einen leeren Stapeltisch übergeben.
Die eingangs genannte Aufgabe wird außerdem mit einer
Vorrichtung gelöst, bei der das Messer an einem Schwenklager
derart gelagert ist, dass es mittels einer Schwenkbewegung
aus dem Trennschwert ausfahrbar ist.
Zur Aufnahme des Messers ist das Trennschwert zweigeteilt
ausgebildet bzw. weist einen schachtförmigen Abschnitt auf.
Zur kontinuierlichen Aufnahme der faltbaren Produkte ist das
Trennschwert höhenverstellbar gelagert und die Absenkung
korrespondiert mit dem Stapelzuwachs auf dem Trennschwert.
Vorteilhaft ist das Trennschwert gitterförmig bzw.
lamellenförmig ausgebildet, so dass der darauf liegende Stapel
lediglich linienförmig unterstützt wird. Außerdem kann das
Trennschwert bei der Übergabe des neuen Stapels vom
Stapeltisch durch die Lamellen hindurch durchgriffen werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der
nachfolgendne Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die
Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im
Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung
dargestellten und in der Beschreibung und in den Ansprüchen
erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger
Kombination erfindungswesentlich sein. In der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung einer bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 ein abzulegender Stapel;
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils III gemäß Fig.
2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Trennschwert in Richtung des
Pfeils IV gemäß Fig. 1; und
Fig. 5 einen Schnitt V-V gemäß Fig. 4 durch das
Trennschwert.
In der Fig. 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete
Vorrichtung zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren Produkten
2 (Fig. 2) dargestellt. Diese Vorrichtung 1 weist einen
Maschinenständer 3 auf in welchen eine von von den Produkten 2
gebildete endlose Bahn 4 in Richtung des Pfeils 5 einläuft.
Diese endlose Bahn 4 wird über Umlenkrollen 6 einer
Auslageeinrichtung 7 zugeführt. Die Auslageeinrichtung 7
besitzt eine Auslagewippe 8, die in Richtung der Pfeile 9 und
10 zwischen zwei Endlagen (gestrichelte Linien) hin und her
schwingt. Durch diesen Pendelausschlag kann über deren
Ausschlagweite das Format der Produkte 2 z. B. von 8 Zoll bis 12
Zoll eingestellt werden. Eventuell befindet sich am Ende der
Auslagewippe 8 noch eine integrierte Zugstation, die aus zwei
zueinander stehenden und angetriebenen Zugwalzen besteht.
Zwischen diesen ist dann das Papier eingeklemmt und wird
zusätzlich gezogen. Diese Einrichtung dient zur besseren
Papierführung und zur Aufrechterhaltung des Materialzuges.
Die endlose Bahn 4 wird nach dem Verlassen der Auslagewippe 8
von Bürstenwalzen 11 und 12 ergriffen und zu einem Stapel 13
gefaltet und ausgelegt. Die Bürstenwalzen 11 und 12 werden
jeweils von einer oder mehreren Bürsten gebildet, die quer zur
Längsachse der Materialbahn angeordnet sind und deren Anzahl
sowie Anordnung variabel ist. Die Bürsten dienen zur besseren
Falzung der Produkte 2 und zum Aufbau eines Stapeldruckes.
Die Produkte 2 werden auf einen Stapeltisch 14 abgelegt, wo
sich der Stapel 13 aufbaut. Mit der Ablage weiterer Produkte 2
wird der Stapel 13 kontinuierlich höher. Der Stapeltisch 14
ist daher mit einer Linearführung 15 verbunden und senkt sich
korrespondierend zum Anwachsen des Stapels 13 kontinuierlich
nach unten in Richtung des Pfeils 16 ab.
Neben dem Stapel 13 ist eine Trennvorrichtung 17 vorgesehen,
die ein Trennschwert 18 aufweist, welches in Richtung des
Pfeils 19 verfahrbar gelagert ist. Außerdem befindet sich das
Trennschwert 18 an einer zweiten Linearführung 20 über welche
es ebenfalls in vertikaler Richtung (in Richtung des
Doppelpfeils 21) verfahrbar ist.
Hat der Stapel 13, der auf dem Stapeltisch 14 gebildet wird,
eine gewünschte Höhe erreicht bzw. wurde die gewünschte Anzahl
an Produkten 2 ausgelegt, dann wird zwischen zwei Produkte 2
das Trennschwert 18 in waagerechter Richtung eingeschoben.
Dabei nimmt das Trennschwert 18 an der Linearführung 20 seine
obere Position ein und schießt, wie bereits erwähnt, in den
offenen Falz unterhalb der Auslagewippe 8 ein, wobei das
Trennschwert 18 vor Erreichen der Faltkante 22 (Fig. 2) der
Produkte 2 stoppt, so dass die Faltkante 22 nicht durchtrennt
wird. Der Einfahrweg ist einstellbar, so dass die Vorrichtung
1, wie bereits erwähnt, an jede gewünschte Formatlänge
anpassbar ist. Der Ablagevorgang der Auslageeinrichtung 7 geht
kontinuierlich weiter, so dass die nachfolgenden Produkte 2
auf dem Trennschwert 18 abgelegt werden. Dieses Trennschwert
18 wird nun über die Linearführung 20, ebenso wie der
Stapeltisch 14 über die Linearführung 15, kontinuierlich
abgesenkt. Zwischen dem Trennschwert 18 und dem Stapeltisch 14
befinden sich nun die abgezählten, bereits gefalteten Produkte
2 des Stapels 14.
Nachdem auf dem Trennschwert 18 eine entsprechende (wählbare)
Anzahl von weiteren Produkten 2 abgelegt worden ist und ein
entsprechender Stapeldruck auf das Trennschwert 18 ausgeübt
wird, beginnt der eigentliche Trennvorgang. Hierbei hat das
Trennschwert 18 eine weiter unten liegende Position erreicht.
Bei diesem Trennvorgang wird aus dem Trennschwert 18 ein
Messer 23 (Fig. 4) ausgeschwenkt. Dieses Messer 23 ist
einseitig an einem Drehpunkt 24 schwenkbar gelagert wohingegen
auf der gegenüberliegenden Seite eine mechanische oder
pneumatische Vorschubeinheit (z. B. Kolben-Zylinder-Einheit 25)
angeordnet ist, die das Messer 23 aus dem Trennschwert 18, wie
in Fig. 4 dargestellt, herausschwenkt. Während des
Trennvorganges entsteht jeweils nur eine punktuelle Berührung
zwischen dem Messer 23 und der Faltkante 22, wodurch die Bahn
4 schneidend (ziehend) durchtrennt wird. Dadurch ist ein
besonders leichtes Trennen der Bahn 4 möglich. Diese Bahn 4
kann entweder einlagig oder mehrlagig sein (z. B.
Durchschreibesätze) sie kann aber auch aus mehreren
längsgeteilten Bahnen bestehen, was in Fig. 3 dargestellt
ist. So werden z. B. gleichzeitig drei Bahnen 4', 4" und 4'''
nebeneinander abgelegt, wobei der Stapel 14 von diesen drei
Bahnen 4', 4" und 4''' gebildet wird.
Zur Aufnahme des Messers 23 besteht das Trennschwert 18 aus
einem oberen Schwertschnitt 26 und einem unteren
Schwertabschnitt 27 (Fig. 5) zwischen denen das Messer 23 in
einem hierfür vorgesehenen Spalt 28 angeordnet ist. Die beiden
Schwertabschnitte 26 und 27 bilden eine maulartige Öffnung 29,
über welche das Messer 23 herausgeführt wird.
Es ist aber auch denkbar, dass das Messer 23 über eine
geeignete mechanische oder pneumatische Vorschubeinheit
parallel ausgefahren wird, so dass die Faltkante 22 schlagend
durchtrennt wird.
Nach dem Trennvorgang wird das Messer 23 in das Trennschwert
18 zurückgefahren. Die Trennvorrichtung 18 dient nun als
Auflage für diesen neuen Stapel, wobei der alte Stapel 13, der
von der endlosen Bahn 4 abgetrennt worden ist, über den
Stapeltisch 14 in Richtung des Pfeils 30 nach unten gefahren
und auf ein Transportband 31 übergeben wird. Dort wird der
Stapel 13 in Richtung des Pfeils 32 in Richtung eines
Aufzugstisches 33 bewegt, über welchen der Stapel in Richtung
des Pfeils 34 auf die Höhe eines Verpackungstisches 35 bewegt
wird. Gleichzeitig fährt der Stapeltisch 14 wieder nach oben
unter das Trennschwert 18 und entlastet das Trennschwert 18
vom Stapeldruck. Nach Erreichen dieser Position wird das
Trennschwert 18 zurückgezogen (Bezugszeichen 18') und fährt
auf seine obere Ausgangsposition zurück und wartet auf das
nächste Signal nach erreichter Stückzahl zum erneuten
Einfahren. Der Stapeltisch 14 senkt sich jetzt wieder mit
entsprechender Geschwindigkeit (wie eingangs beschrieben) ab.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sowie des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, dass bei
der Auslage von einlagigen oder mehrlagigen Materialbahnen 4,
wie auch einbahnigen oder mehrbahnigen Materialien die
Auslageeinrichtung derart ausgestaltet ist, dass die normalen
Gewichtskräfte den Auslagevorgang und das Aufstapeln
unterstützen. Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass
der Stapeltisch 14 derart ausgebildet sein kann, dass bei
kritischen, mehrbahnigen Materialien noch die Möglichkeit
besteht, während des Auslage- und Abstapelvorganges dünne
Trennbleche zwischen den einzelnen Stapeln einzuschieben.
Besonders vorteilhaft ist die Ausführung eines Trennschwerts
18, welches ein stückzahlgenaues Einschieben ermöglicht.
Außerdem bedingt die Verschwenkung des Messers 23 ein
einfaches und sauberes Trennen der aufgestapelten Materialbahn
4. Von weiterem Vorteil ist, dass die unterschiedlichen
Geschwindigkeiten der Arbeitsabläufe jeweils separat
einstellbar und damit anpassbar auf das entsprechende, zu
verarbeitende Material ist.
Claims (14)
1. Verfahren zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren
Produkten (2), wobei die Produkte (2) in Form einer
endlosen Bahn (4) zugeführt werden, die Bahn (4) mittels
einer Auslageeinrichtung (7), z. B. einer Auslagewippe (8)
o. dgl., leporelloartig gefaltet und die gefalteten
Abschnitte aufeinander auf einem Stapeltisch (14) zu
einem Stapel (13) abgelegt werden, wobei bei Erreichen
der gewünschten Stapelhöhe zwischen zwei gefaltete
Produkte (2) ein Trennschwert (18) eingeschoben wird und
nach dem Einschieben des Trennschwerts (18) ein Messer
(23) aus dem Trennschwert (18) ausgefahren wird und mit
dem Messer (23) die beiden gefaltenen Produkte (2)
voneinander getrennt werden, dadurch gekennzeichnet, dass
das Messer (23) mittels einer Schwenkbewegung aus dem
Trennschwert (18) ausgefahren wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
nach dem Einschieben des Trennschwerts (18) und vor dem
Ausfahren des Messer (23) die Bahn (4) auf dem
Trennschwert (18) weitergefaltet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Messer (23) dann ausgefahren wird, wenn die auf dem
Trennschwert (18) abgelegten Produkte (2) eine gewünschte
Stapelhöhe erreicht haben.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden gefalteten
Produkte (2) schneidend durchtrennt werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass nach der Trennung der beiden
Produkte (2) der Stapeltisch (14) abgesenkt und der
Stapel (13) abtransportiert wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Trennschwert (18)
während der Ablage der Bahn (4) abgesenkt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
die auf dem Trennschwert (18) abgelegte Bahn (4) auf
einen leeren Stapeltisch (14) übergeben wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
bei der Übergabe des neuen Stapels vom Trennschwert (18)
auf den leeren Stapeltisch (14) das Trennschwert (18) vom
Stapeltisch (14) zumindest teilweise durchgriffen wird.
9. Vorrichtung zum Ablegen und Aufstapeln von faltbaren
Produkten (2), insbesondere nach einem Verfahren gemäß
der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Zuführeinrichtung
für eine von den faltbaren Produkten (2) gebildete
endlose Bahn (4), einer Auslageeinrichtung (7) zum
leporelloartigen Falten der Produkte (2) und Abstapeln
derselben auf einem Stapeltisch (14), mit einem
Trennschwert (18), welches zwischen zwei gefaltete
Produkte (2) einschiebbar ist, wobei das Trennschwert
(18) ein ausfahrbares Messer (23) aufweist, mit welchem
die beiden gefalteten Produkte (2) voneinander trennbar
sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Messer (23) an
einem Schwenklager derart gelagert ist, dass es mittels
einer Schwenkbewegung aus dem Trennschwert (18)
ausfahrbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
das Messer (23) insbesondere in einem schachtförmigen
Abschnitt des Trennschwerts (18) verschwenkbar gelagert
ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, dass das Trennschwert (18) einen oberen
Schwertabschnitt (26) aufweist, unter dem das Messer (23)
angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass unter dem Messer (23) ein unterer Schwertabschnitt
(27) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass das Trennschwert (18)
höhenverstellbar gelagert ist und insbesondere die
Absenkung mit dem Stapelzuwachs auf dem Trennschwert (18)
korrespondiert.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass das Trennschwert (18) gitter- oder
lamellenförmig ausgebildet ist und insbesondere der
Stapeltisch (14) das Trennschwert (18) zumindest
teilweise durchgreifen kann.
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