DE19711675A1 - Chirurgisches Handinstrument - Google Patents
Chirurgisches HandinstrumentInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Operationsinstrument für
das Entfernen von Gewebe aus dem menschlichen oder tierischen
Körper, insbesondere für die Katarakt-Chirurgie und andere
chirurgische Eingriffe, beispielsweise in der Knochenchirurgie.
Das Instrument wird vom Operateur gehalten und erlaubt die
Abtragung und Entfernung des unerwünschten Materials,
beispielsweise getrübte Linsen, Knochen- oder anderes Gewebe.
Abrasive chirurgische Instrumente werden unter anderem in der
Augenchirurgie benötigt. So werden zur Entfernung getrübter
Linsen bei Staroperationen in der konventionellen chirurgischen
Technik sogenannte Phakoemulsifikatoren eingesetzt, die die
Linse durch eine mit Ultraschall oszillierende Titannadel
zerhämmern (siehe beispielsweise DE 40 38 773 C2). Dabei können
oftmals Schädigungen von schützenswerten Strukturen des Auges,
wie zum Beispiel der hinteren Kapselwand oder des
Hornhautendothels, auftreten. Probleme beim Einsatz von
Phakoemulsifikatoren gibt es insbesondere bei zu flacher
Vorderkammer oder zu hartem Linsenkern. Ein weiteres Problem
heutiger Phakotechnik ist die dazu erforderliche
Spül-/Saugeinrichtung. Durch die in einer externen Geräteeinheit
angeordnete Absaugpumpe kommt es aufgrund der langen Zuleitungen
oftmals zu gefährlichen Nachsaugeffekten nach dem Abschalten der
Absaugung. Außerdem werden durch das plötzliche Freiwerden der
Phakospitze nach Okklusion mit Linsenmaterial oftmals sehr hohe
Durchflußraten induziert, die durch die Infusion nicht
ausreichend ausgeglichen werden können. Dadurch kann es während
des Eingriffs zu gefährlichen Druckschwankungen in der
Vorderkammer kommen. Bislang eingesetzte Maßnahmen zur
Stabilisierung der Vorderkammer sind beispielsweise Ventile, die
bei plötzlichem Druckabfall im Auge eine zweite Infusionsflasche
öffnen. Durch den erhöhten hydrostatischen Druck in der
Infusionsleitung werden kurzzeitig erhöhte Flüssigkeitsströme
ins Auge realisiert. Andere Systeme arbeiten mit
Infusionspumpen, die über Drucksensoren angesteuert werden und
den Intraokulardruck regeln.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein
Operationsinstrument für die Katarakt-Chirurgie und andere
chirurgische Maßnahmen bereitzustellen, mit dem sich operativ
eine minimalinvasive Vorgehensweise realisieren läßt und wobei
Druckstöße und andere Druckschwankungen vermieden werden können.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein chirurgisches Handinstrument
zum Abtragen und Abtransportieren von Gewebe, wie Knochen- oder
Linsengewebe, mit einem Abtragewerkzeug und einer nahe bei dem
Abtragewerkzeug angeordneten rotatorischen Absaugpumpe, wobei
das Abtragewerkzeug über eine starre Welle mit der Absaugpumpe
derart verbunden ist, daß die Drehbewegung der in Betrieb
befindlichen Pumpe eine entsprechende Drehbewegung des
Abtragewerkzeugs induziert. Die beiden genannten Teile des
Instruments sind in einen Absaugkanal eines Gehäuses integriert,
der an der Vorderseite des Gehäuses eine Arbeits- und
Absaugöffnung bildet.
Durch den kontinuierlichen Bearbeitungsvorgang und durch die
nahe am Operationsort angebrachte Absaugpumpe wird eine
schonende Behandlung des umgebenden Gewebes gewährleistet, und
es werden Druckstöße und andere Druckschwankungen vermieden,
z. B. solche, die durch lange Verbindungsleitungen zwischen
Pumpe und Absaugort verursacht sind.
Wenn das erfindungsgemäße Handinstrument für die Katarakt
chirurgie eingesetzt werden soll (als sogenannter
"Phakoaspirator"), empfiehlt es sich, daß zum Druck- und
Volumenausgleich der Vorderkammer Flüssigkeit ins Auge
infundiert werden kann. Die Möglichkeit, Spüllösung in das
Operationsgebiet zu bringen, kann auch bei anderen Abrasiv-Ope
rationen notwendig oder empfehlenswert sein.
In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das erfindungsgemäße
chirurgische Handinstrument daher zusätzlich einen getrennt vom
Absaugkanal geführten Infusionskanal auf, der an der Vorderseite
des Gehäuses nahe der Arbeits- und Absaugöffnung eine
Infusionsöffnung bildet, und in dem eine Infusionspumpe
eingebettet ist. Der Ort der Infusionspumpe im Kanal ist frei
wählbar, bevorzugt liegt er jedoch weiter entfernt von der
Infusionsöffnung. Hierdurch kann beispielsweise dem Instrument
eine gut in der Hand liegende Gestalt gegeben werden. Durch
Vorsehen der Infusionspumpe wird ermöglicht, daß das Gewebe am
Operationsort, beispielsweise die Linse, gleichzeitig und ohne
zeitliche Unterbrechung zerkleinert und entfernt wird, während
gleichzeitig und ohne Unterbrechung Flüssigkeit in das Auge
infundiert wird, so daß die Summe der zu- und abfließenden
Ströme zu jedem Zeitpunkt bei Null gehalten werden kann. Die
Messung des Flüssigkeitsstroms kann durch Durchflußmengenmesser
erfolgen, die in den jeweiligen Zu- bzw. Abflußleitungen für die
Absaug- und die Infusionsflüssigkeit angeordnet sein können.
Mittels einer Druckwaage kann die Regelung der
Flüssigkeitsströme erfolgen. Die beiden Pumpen können entweder
direkt miteinander gekoppelt sein, um Zu- und Abfluß in einem
exakten Gleichgewicht zu halten, oder sie können getrennt
angesteuert werden. Dies kann zum Beispiel wünschenswert sein,
wenn - z. B. im Falle der Katarakt-Chirurgie - die Tiefe der
Vorderkammer verändert werden soll, oder wenn eine Spülung des
Operationsortes gewünscht wird. Die Durchflußraten im Infusi
ons- und Absaugkanal werden dann vom Operateur bestimmt.
Das Abtragewerkzeug wird je nach dem gewünschten
Verwendungszweck des Handinstrumentes gewählt. Für die
Linsenextraktion kann beispielsweise ein rotierendes Werkzeug
zum Zerkleinern durch ggf. kombiniertes Schneiden, Fräsen
und/oder Zermahlen zum Einsatz gelangen. Die genaue
Werkzeuggeometrie und -funktion sollte von der Viskosität sowie
der optischen und mechanischen Beschaffenheit der zu
entfernenden Linse abhängen. So ist zur Bearbeitung besonders
harter Linsen ein Fräskopf besonders geeignet. In speziellen
Fällen kann mit einem Schermesser gearbeitet werden. In
Kombination mit der Absaugwirkung kann die Linse dabei auf ein
Gitter gedrückt oder gezogen werden, so daß sie teilweise durch
das Gitter hindurchtritt und dort von einem rotierenden
Schermesser erfaßt und zertrennt wird. Auch andere messerartige
Schneiden zum Zerkleinern des getrübten Linsenmaterials oder
Brechermahlwerke sind geeignet. Unter den Brechermahlwerken sind
Kegelbrecheranordnungen besonders bevorzugt, die beispielsweise
gewindeartig verlaufende Schneiden auf dem Kegel zum
formschlüssigen Erfassen und Einziehen der Linse in den
Absaugkanal oder axial verlaufende Schneidspalten aufweisen
können. Besonders bevorzugt sind zusätzliche Absaugbohrungen
unterschiedlicher Größe auf dem Kegel.
Zum Ansaugen des zerkleinerten und abgetragenen Gewebes ist
hinter dem Abtragewerkzeug eine Pumpe angeordnet, deren
Durchmesser so gering gewählt sein muß, daß sie in den
Absaugkanal eingebettet angeordnet sein kann. Bevorzugt erfolgt
die Einbettung dichtend. Als Absaugpumpe eignet sich jede auf
dem Rotationsprinzip basierende Pumpe, beispielsweise eine
innenverzahnte bzw. auf dem Gerotorprinzip basierende Pumpe, wie
in der PCT/DE 96/01837 beschrieben, eine Pumpe mit zwei oder
mehreren Zahnrädern oder eine Flügelzellenpumpe. Wird die Pumpe
angetrieben, so dreht sich mit ihr zusammen das auf der
Pumpenwelle montierte oder anders fest mit dieser verbundene
(z. B. einstückig verbundene) Bearbeitungswerkzeug. Damit ist nur
ein einziger Antrieb für beide Bestandteile des Handinstrumentes
erforderlich. Der Pumpenantrieb kann mechanisch, z. B. über eine
biegsame Welle, hydraulisch, elektromagnetisch oder elektrisch
erfolgen, wobei in den beiden letzteren Fällen ein Motor oder
dergleichen zur Umwandlung der elektromagnetischen/elektrischen
Energie in mechanische Energie der Pumpe vorgeschaltet sein muß.
Um einen Reflux der Pumpe im Falle von fälschlicherweise
angesaugtem Material zu gewährleisten, muß deren Drehrichtung
umkehrbar sein.
Da die meisten auf dem Rotationsprinzip basierenden Pumpen eine
exzentrisch angeordnete Welle aufweisen, ist die Pumpe in
bevorzugter Weise in einer Zentrierhülse angeordnet, die
ihrerseits dichtend in den Absaugkanal eingepaßt ist. Durch
diesen Ausgleich wird ermöglicht, daß auch bei einem
exzentrischen Antrieb das Abtragewerkzeug zentrisch im
Absaugkanal angeordnet ist.
Sofern eine zweite Pumpe zum Fördern von Infusionslösung
vorgesehen ist, ist diese in einem vom Absaugkanal getrennten
Infusionskanal angeordnet. Die Antriebe beider Pumpen liegen
vorzugsweise parallel zueinander. Während der Absaugkanal
vorzugsweise eine Geometrie mit einer durchgehenden Achse
aufweist, um die oben dargestellte Anordnung von
Abtragewerkzeug, Pumpe und Antriebswelle zu ermöglichen, kann
der Infusionskanal in beliebiger Geometrie ausgeführt sein,
sofern er einen Bereich aufweist, in dem die Pumpe eingebettet
sein kann. Beispielsweise kann sich der Infusionskanal zur
Vorderseite des Gehäuses hin stark verjüngen. Vorzugsweise liegt
er zumindest im Bereich der Pumpe und an der Gerätespitze
parallel zum Absaugkanal. Er kann auch als Ringleitung
ausgebildet sein, die um den Absaugkanal herumgelegt ist. Die
Infusionslösung kann aus dem Kanal durch eine oder mehrere
Öffnungen austreten. Die vordere(n) Öffnung(en) des
Infusionskanals liegt/liegen vorzugsweise nahe bei der Arbeits- und
Absaugöffnung, um eine gleichmäßige Spülung des
Operationsgebietes zu gewährleisten. Der Querschnitt der Öffnung
kann wesentlich kleiner als der der Arbeits- und Absaugöffnung
sein.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die
Vorderseite des Gehäuses gegenüber den Seitenwandungen keinen
rechten Winkel auf, sondern ist abgeschrägt, beispielsweise im
Bereich zwischen 5 und 45°. Ebenfalls bevorzugt ist es, daß die
vordere Öffnung des Absaugkanals über dessen gesamten
Querschnitt geht. Hierdurch wird ausreichend Platz für das
Abtragewerkzeug geschaffen. Dieses kann in diesem Falle
beispielsweise gegenüber dem gedachten Gehäuseabschluß leicht
zurückversetzt liegen. Hierdurch wird sichergestellt, daß kein
freies Schneiden des Werkzeugs möglich ist. Solche
Ausgestaltungen sind insbesondere für die Katarakt-Chirurgie
interessant, während für andere chirurgische Anwendungen ein
leichtes Vorstehen des Abtragewerkzeugs gewünscht sein kann.
Als Gehäuse für das erfindungsgemäße Handinstrument eignet sich
beispielsweise eine einfach- oder doppellumige Metallhohlnadel
aus biokompatiblem Material als Absaug- und ggf. Infusionskanüle
sowie als Gehäuse zur Aufnahme des Abtragewerkzeugs, der
Absaugpumpe und ggf. der Infusionspumpe und der Druckwaage zur
Regelung der Flüssigkeitsströmung. Aus ergonomischen Gründen ist
es bevorzugt, daß das Instrument in seinem vorderen Bereich, in
dem sich die Funktionssysteme befinden, weitgehend gerade ist,
während es im anschließenden Bereich so geformt ist, daß eine
funktionelle Operationshaltung möglich ist, daß es also "gut in
der Hand liegt".
Das erfindungsgemäße chirurgische Handinstrument kann in der
Katarakt-Chirurgie wie folgt eingesetzt werden: Nachdem das
Instrument in der Vorderkammer vor der kapseleröffneten Linse
plaziert ist, wird die rotatorische Absaugpumpe angetrieben und
saugt damit die Linse in die Instrumentenspitze ein. Da
gleichzeitig mit der Pumpe das auf der Pumpenachse montierte
Abtragewerkzeug in Drehbewegung versetzt wird, zerkleinert
dieses die durch den Sog an den Bearbeitungskopf angedrückte
Linse. Sofern eine Infusionspumpe vorgesehen ist, wird durch
diese durch den Infusionskanal die für den Druck- und
Volumenausgleich der Vorderkammer notwendige Menge an
Flüssigkeit gefördert. Durch den gleichzeitigen Absaug- und
Bearbeitungsvorgang wird die Linse aus der sie umgebenden Kapsel
herausgelöst.
Zur vollständigen Entfernung der Linsenrinde kann das Instrument
durch die Hand des Operateurs im Kapselsack nachgeführt werden.
Durch einen zweiten kleinen Einschnitt können die Linse bzw.
Linsenfragmente unterstützenderweise zum Phakoaspirator gebracht
werden, so daß eine vollständige Entfernung aller
Linsenbestandteile gewährleistet wird.
Nachstehend soll die Erfindung anhand von Fig. näher
erläutert werden.
Fig. 1 zeigt das Prinzip des chirurgischen Handinstrumentes mit
Absaug- und Infusionspumpe. Die Vorderseite des Instrumentes ist
oben. Man erkennt die Anordnung des Abtragewerkzeuges 1 in
Verbindung mit der Absaugpumpe 2. Diese ist mit der
Infusionspumpe 9 über eine Druckwaage 10 so verknüpft, daß die
gewünschten Zu- und Abflußmengen über die Antriebs- und
Steuereinheit 11 eingestellt werden können. Zusätzlich kann ein
Drucksensor 12 vorgesehen sein, der die Druckverhältnisse am
Operationsort mißt. Absaugpumpe 2 und Infusionspumpe 9 werden
getrennt über die Antriebs- und Steuereinheit angetrieben.
Fig. 2 zeigt den Grundaufbau ebenfalls schematisch: im
Absaugkanal 4 sind das Abtragewerkzeug 1 und die über die
Welle 6 mit diesem verbundene Absaugpumpe 2 angeordnet, im
Infusionskanal 7 die Infusionspumpe 9. Beide Pumpen werden über
Wellen 13, 13' angetrieben. Mit 3 ist das Gehäuse bezeichnet,
die Arbeits- und Absaugöffnung befindet sich bei 5.
Fig. 3 zeigt schematisch das Funktionsprinzip des
erfindungsgemäßen Handinstrumentes anhand einer Linsenextraktion
mit einem Kegelbrecher als Abtragewerkzeug. Der Pfeil 8
bezeichnet das Ansaugen der Linse, der Kegelbrecher 14 weist
eine gewindeartig verlaufende Schneide mit nach hinten
veränderlicher Steigung auf. Der Pfeil 15 bezeichnet das
Einziehen der Linse in das Kegelbrecher-Mahlwerk. Mit der
Pumpe 2 wird abgesaugt, mit der Pumpe 9 infundiert. Der
Infusionsstrom 28 gelangt in die Vorderkammer des Auges.
Fig. 4 stellt eine konkrete Ausgestaltung des vorderen Teils
eines erfindungsgemäßen Handinstrumentes für die Phakoextraktion
dar, dessen Funktion in Fig. 3 erläutert wurde.
Das in Fig. 4 dargestellte Instrument besitzt ein
Titangehäuse 25. Seine Spitze ist um ca. 30° abgeschrägt, um ein
optimales Vorgehen in der Vorderkammer zu gewährleisten. Dadurch
ist die Bearbeitungsrichtung beim Ansaugen der Linse 14 von der
Linsenkapsel 35 weggerichtet. Die Infusionsflüssigkeit wird
durch den Infusionskanal 7 ebenfalls direkt an der Spitze in die
Vorderkammer eingeleitet. Dies bietet gegenüber seitlich
angebrachten Öffnungen den Vorteil, daß immer eine ausreichende
Menge Infusion nachfließen kann und nicht schon vor oder
innerhalb der cornealen Dichtlippe austritt, was ein
Infusionsdefizit zur Folge hätte. Die Infusionsflüssigkeit wird
durch die Instrumentenspitze direkt zwischen Linsenrinde und
Kapselsack gespült und unterstützt dadurch zusätzlich das
Herauslösen der Linse.
Der im Absaugkanal angebrachte Kegelbrecher 1 besitzt neben
seiner Schneid-/Mahlgeometrie Absaugbohrungen 16, die zur
Grundfläche des Kegels hin größer werden. Kleine
Linsenbestandteile werden dadurch bereits an der Spitze in das
Innere des Kegels gesaugt und abtransportiert, während größere
erst an der Basis eingesaugt werden. Sind die Linsenfragmente
auch dort noch zu groß für die Absaugbohrungen 16, werden sie an
der engsten Stelle zwischen Kegelmantel und Absaugkanal
zerdrückt und durch den Brecherspalt 17 direkt in den
Absaugkanal gezogen. Das nach dem Brecher angebrachte
Strömungsleitelement 18 dient zur Vermeidung von Turbulenzen
während der Zerkleinerung und Absaugung der Linse. Turbulenzen
stellen bei der bekannten Phakoemulsifikation mit Ultraschall
eines der zentralen Probleme dar.
Zur Absaugung wird hier ebenso wie zur Infusion eine
innenverzahnte Mikropumpe nach dem Gerotorprinzip eingesetzt.
Erkennbar sind die Pumpenachsen 6 und 6', Innenrad 19,
Außenrad 20, Deckel 21 und das hintere bzw. vordere Basisteil
(Stirneinsatz) 22, 22'. Beide Pumpen werden über flexible
Wellen 13, 13' von einem externen Motor (nicht gezeigt)
angetrieben. Die Infusionspumpe wird von einem
Positionierelement 23 im Gehäuse gehalten. Zur konzentrischen
Lagerung des Bearbeitungskopfs wird der Absaug-Pumpenkörper 2
über die Zentrierhülse 24 im Absaugkanal positioniert.
Das Gesamtsystem des hier dargestellten Phakoaspirators umfaßt
außerdem (nicht gezeigte) Durchflußmengenmesser in Zu- und
Abflußleitungen, um die Volumenströme von Infusionslösung 26 und
Phakoabfluß 27 zu jedem Zeitpunkt exakt bestimmen zu können.
Geregelt werden diese durch eine über die Drehzahl der Motoren
veränderbare Förderrate der Mikropumpen. Die Drehrichtung des
antreibenden Motors ist umkehrbar.
In diesem Instrument wird die Belastung des Auges, die bei
herkömmlichen "Phako"-Geräten durch die abgegebene
Ultraschalleistung nicht vermieden werden kann, durch die
Kontinuität des Bearbeitungsvorgangs beim Kegelbrecher auf ein
Minimum reduziert. Auch die Druckzustände lassen sich durch die
direkt in der Gerätespitze angeordnete Absaugpumpe besser
stabilisieren, während es bisher infolge der Okklusion der
Gerätespitze immer wieder zu starken Druckschwankungen kam.
Fig. 5 zeigt eine innenverzahnte Zahnradpumpe nach dem
Gerotorprinzip, die sich besonders für das erfindungsgemäße
Handinstrument eignet, weil sie sich aufgrund ihrer geringen
Anzahl von Teilen und ihrer einfachen Geometrie leicht und
einfach mit geringen Abmessungen herstellen läßt. Diese Pumpe
ist unter anderem in der deutschen Patentanmeldung 195 35 781.7
offenbart.
Die Fig. 5 zeigt eine Schemaskizze der Pumpe, die in einer
Größenordnung von bevorzugt 10 mm Durchmesser oder weniger
liegt, die aber mit Fertigungsverfahren der Draht- und
Senkerosion oder anderer Methoden auf Größenordnungen
reduzierbar ist, die unter 2,5 mm Durchmesser liegen. Die Länge
der Pumpe beträgt im letzteren Fall etwa 4 mm, gemessen in
Achsrichtung 100.
Die Mikropumpe 51 besteht aus einer Hülse 60, in der fünf
Funktionselemente teilweise beweglich und teilweise fest
integriert sind. An jeder Stirnseite der Hülse 60 ist jeweils
ein Stirneinsatz 41 bzw. 42 vorgesehen (42 zur Hälfte
weggelassen), die eine außermittige Bohrung zur Aufnahme einer
Pumpenachse 50 aufweisen. Die Bohrungen fluchten entlang einer
ersten Achse 100, die gegenüber der Mittenachse 101 der Hülse 60
geringfügig nach radial außen versetzt ist.
Die beiden Stirneinsätze 41,42 sind axial beabstandet, und
zwischen ihnen sind zwei miteinander rotierende und ineinander
kämmende Rotoren vorgesehen, ein Außenrotorteil ("Außenrad") 30
und ein Innenrotorteil ("Innenrad") 20. Der Innenrotor 20 hat
nach außen gerichtete, umfänglich gleichmäßig beabstandet
verteilt angeordnete Zähne. Die Zähne kämmen mit dem
Außenrotorteil 30, das nach innen offene Nuten aufweist, die
umfänglich gleichmäßig beabstandet sind und in ihrer Gestalt zu
den Zähnen so passen, daß jeder Zahn des Innenrotors eine in
axialer Richtung gerichtete Dichtlinie auf der Innenfläche des
Außenrades bildet. Alle Dichtlinien bewegen sich in der
Antriebsrichtung A um die Achse 100.
Das Innenrad 20 beschreibt zusammen mit der Antriebsachse 50
eine Rotationsbewegung, ein Antrieb kann über eine längere
biegsame Welle eine Drehbewegung A einkoppeln, es kann auch ein
elektrischer Antrieb direkt an der Achse 50 angeordnet sein.
Während die Drehachse 50 zusammen mit dem fest daran
angeordneten Innenrad 20 und das Außenrad 30 drehbar sind, sind
die anderen Teile der Mikropumpe - die Stirneinsätze 41, 42 und
die sich über die Länge der Pumpe 1 erstreckende Hülse 60 -
umfänglich fest miteinander verbunden. Die Achse 50 ist
drehgelagert in den Bohrungen der Stirneinsätze 41, 42, ebenso
drehgelagert ist das Außenrad 30 in der fest stehenden Hülse 60.
Damit bewegen sich bei einem Drehantrieb über die Achse 50,
repräsentiert durch einen Winkelgeschwindigkeits-Vektor A,
sowohl das Außenrad 30 als auch das Innenrad 20 unter
rotatorischer Bewegung der Dichtungslinien und gleichzeitiger
sich bei der Drehung verändernder Kammervolumina 20a, 30a
zwischen dem Außenrad und dem Innenrad.
Die Kammervolumina werden dabei in Richtung zum geringsten
Abstand der Achse 100 der Drehachse 50 von der Hülse 60 hin
jeweils kleiner, womit die in ihnen geförderte Flüssigkeit unter
erhöhten Druck gesetzt wird, während sie sich auf der anderen
Seite nach Überschreiten des geringsten Abstandes zwischen
Achse 100 und innerer Mantelfläche 61 der Hülse 60 wieder
vergrößern.
Zusammen mit nierenförmigen Öffnungen 41n, 42n in den
Stirnseiten, die so angeordnet sind, daß ihre geringste radiale
Breite jeweils an dem Ort beginnt, an dem der Abstand zwischen
der Achse 100 und dem Innenmantel der Hülse 60 am geringsten
ist, während sich ihre maximale radiale Breite an dem Ort
befindet, der nahe dem größten Abstand von Achse 100 zu der
inneren Mantelfläche der Hülse 60 liegt, wird eine Förderpumpe
erhalten. Die Einström-Niere, die sich auf der Seite der
Zuströmung der zu fördernden Flüssigkeit V' befindet, ist
gegensinnig zu derjenigen Ausströmniere 42n gelagert, die in der
erwähnten Figur am Ausströmort des unter Druck geförderten
Fördervolumens V dargestellt ist. Die Figur zeigt also an der
Ausströmseite eine Ausström-Niere, die sich in der gezeigten
Drehrichtung A der Pumpe vom geringsten Abstand der Achse 100
zum größten Abstand der Achse 100 von der inneren
Mantelfläche 61 hin verbreitert, während sich die Einström-Niere
41n in dem Stirneinsatz 41 befindet und sich mit ihrer
größten radialen Breite vom Ort des größten Abstandes der
Achse 100 zur inneren Mantelfläche 61 zum geringsten Abstand der
Achse 100 von der inneren Mantelfläche 61 der Hülse 60 in ihrem
radialen Ausmaß verringert.
Die Abmessung und die Breitenveränderung der beiden Nieren sind
abgestimmt auffolgende Kriterien:
- - Die Nieren müssen kleiner sein als die entsprechenden Halbkreisflächen der Stirneinsätze 41, 42.
- - Ein Kurzschluß der Förderung, d. h. eine durchgehende Verbindung zwischen der Einlaß-Niere und der Auslaß-Niere wird in allen Drehpositionen verhindert.
- - Der Ein- und Auslaßquerschnitt der Nieren - die radiale Abmessungsveränderung - orientiert sich an dem Fußkreisdurchmesser des Außenrades 30 und dem Fußkreisdurchmesser des Innenrades 20, wobei die Querschnittsfläche so groß als möglich gewählt werden sollte, um geringen Druckverlust zu erhalten, allerdings bei Einhaltung der erwähnten Dimensionierungsvorschrift.
Die beiden Nieren können alternativ auch als gekrümmte Nuten in
die innere flache Wandung der Stirnseiten eingebracht sein,
wobei dann jeweils eine zylindrische Bohrung jeweils in
Achsrichtung der Pumpe als Auslaß und Einlaß vorgesehen wird.
Das erhöht die Stabilität, die bei den geringen Bauelementgrößen
nicht unwichtig ist.
Eine Einzelfertigung der aus nur sechs Bauelementen bestehenden
Pumpe ist möglich mit der erwähnten Draht- uns Senkerosion,
wobei alle Pumpenteile mit Zylinderkoordinaten ausreichend
beschreibbar sind, was für die Fertigung bedeutet, daß eine
Dimension keine zusätliche Bearbeitung benötigt. Die
Stirneinsätze 41 und 42 sind mit Drahterosion fertigbar. Die
Achse 50 ist ohnehin zylindrisch, der Innenrotor 20 ist
ebenfalls mit Drahterosion fertigbar, ebenso wie der
Außenrotor 30. Die Hülse 60 schließlich ist auch ein Pumpen-Bau
element, das mit Drahterosion gefertigt werden kann.
Werden die zuvor erwähnten nierenförmigen Einlaß- und Auslaß-Nu
ten in den Innenseiten der Stirneinsätze 41, 42 gefertigt, so
kann dafür die Senkerosion eingesetzt werden.
In großen Stückzahlen können Kunststoff- oder Metall-Spritz
gußverfahren zur Anwendung kommen. Als Werkstoff für die
Fertigung der Mikropumpe empfiehlt sich hartgesintertes Metall,
das eine geringe Verspannung aufweist, leicht mit der Draht- und
Senkerosion bearbeitet werden kann und medizinisch verträglich
ist. Werden die Erosionsverfahren eingesetzt, so muß auf
elektrische Leitfähigkeit des Werkstoffes geachtet werden, wird
ein Keramik-Spritzgußverfahren eingesetzt - mit Formen, die z. B.
durch Draht- und Senkerosionen gefertigt sein können - so ist
die elektrische Leitfähigkeit des Werkstoffes der Mikropumpe
nicht mehr erforderlich.
Die anhand der Figur und des Fertigungsverfahrens beschriebene
Pumpe läßt sich ohne weiteres in den zuvor beschriebenen
Vorrichtungen zur aktiven Strömungsunterstützung verwenden. Der
erwähnte Antrieb A kann durch eine dünne, biegbare Welle
vorgenommen werden. Der Antrieb A kann durch ein direkt an der
Pumpe oder davon leicht beabstandeten Elektromotor mit
elektrischer Zuführungsleitung bewirkt werden. Der Antrieb der
Mikropumpe kann aber auch durch einen mit Flüssigkeit
angetriebenen Motor erreicht werden, der in gleicher Weise
gefertigt wird und das gleiche Aussehen hat, wie die
beschriebene Pumpe, nur ist bei dem Motor ein fluidischer
Antrieb durch die Zufluß-Niere 41n mit einem Schlauch gewählt,
der an dem Stirneinsatz 41 fest angeordnet ist.
Da die Hülse 30 bei dem fluidischen Mikromotor fest an dem
Außenrad 30 angebracht ist - beispielsweise durch Kleben oder
einen Paßsitz oder durch eine Schweiß- oder Lötverbindung - wird
die Hülse 60 gedreht und kann ihre Antriebskraft auf den
Antrieb A der Pumpe übertragen. Der Antrieb der Pumpe kann
- statt über die Welle 50 mit der Drehrichtung A - auch über die
Hülse 60 erfolgen. Ebenso ist es möglich, die Antriebsrichtung
umzukehren, um dann auch die Förderwirkung der Mikropumpe in
eine Förderrichtung von V nach V' zu erreichen.
Claims (11)
1. Chirurgisches Handinstrument zum Abtragen und
Abtransportieren von Gewebe und dergleichen mit einem
Abtragewerkzeug (1) und einer auf dem Rotationsprinzip
basierenden Absaugpumpe (2), umfassend ein in der Hand des
Operateurs zu haltendes Gehäuse (3) mit einem
Absaugkanal (4), der an der Vorderseite des Gehäuses (3)
eine Arbeits- und Absaugöffnung (5) bildet, wobei in dem
Absaugkanal (4) auf einer Achse (100) die Absaugpumpe (2)
und vor dieser nahe der Öffnung (5) das um die Achse (100)
rotierbare Abtragewerkzeug angeordnet ist und wobei das
Abtragewerkzeug starr mit der Pumpenwelle (6) verbunden
ist.
2. Chirurgisches Handinstrument nach Anspruch 1, zusätzlich
umfassend einen Infusionskanal (7), der an der Vorderseite
des Gehäuses (3) nahe der Öffnung (5) eine
Infusionsöffnung (8) bildet, und darin eingebettet eine
Infusionspumpe (9).
3. Chirurgisches Handinstrument nach Anspruch 2, weiterhin
umfassend Durchflußmengenmesser für die Infusions- und die
Absaugflüssigkeit.
4. Chirurgisches Handinstrument nach Anspruch 3, weiterhin
umfassend eine Druckwaage zur Regelung der
Flüssigkeitsströmung.
5. Chirurgisches Handinstrument nach Anspruch 3, weiterhin
umfassend getrennte Drehzahlregler für die Infusions- und
die Absaugpumpe.
6. Chirurgisches Handinstrument nach einem der voranstehenden
Ansprüche, worin das Abtragewerkzeug ein für
Kataraktoperationen geeignetes Abtragewerkzeug ist.
7. Chirurgisches Handinstrument nach einem der Ansprüche 1
bis 5, worin das Abtragewerkzeug ein für weichteil- oder
knochenchirurgische Eingriffe geeignetes Abtragewerkzeug
ist.
8. Chirurgisches Handinstrument nach einem der voranstehenden
Ansprüche, worin das Abtragewerkzeug ein Schneid- und/oder
Fräs- und/oder Mahl- und/oder Scherwerkzeug ist oder
umfaßt.
9. Chirurgisches Handinstrument nach einem der voranstehenden
Ansprüche, worin das Abtragewerkzeug ein einfacher
Kegelbrecher, ein Kegelbrecher mit gewindeartig
verlaufenden Schneiden oder mit axial verlaufenden
Schneidspalten auf den Kegel, ggf. mit zusätzlichen
Absaugbohrungen auf dem Kegel, ist.
10. Chirurgisches Handinstrument nach einem der voranstehenden
Ansprüche, worin die Ansaugpumpe eine Mikropumpe nach dem
Gerotorprinzip ist.
11. Chirurgisches Handinstrument nach einem der Ansprüche 2
bis 10, worin die Infusionspumpe eine Mikropumpe nach dem
Gerotorprinzip ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19711675A DE19711675A1 (de) | 1997-03-20 | 1997-03-20 | Chirurgisches Handinstrument |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19711675A DE19711675A1 (de) | 1997-03-20 | 1997-03-20 | Chirurgisches Handinstrument |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19711675A1 true DE19711675A1 (de) | 1998-10-01 |
Family
ID=7824046
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19711675A Withdrawn DE19711675A1 (de) | 1997-03-20 | 1997-03-20 | Chirurgisches Handinstrument |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE19711675A1 (de) |
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