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DE19709146A1 - Vorrichtung zum Markieren von Bohrpunkten - Google Patents

Vorrichtung zum Markieren von Bohrpunkten

Info

Publication number
DE19709146A1
DE19709146A1 DE1997109146 DE19709146A DE19709146A1 DE 19709146 A1 DE19709146 A1 DE 19709146A1 DE 1997109146 DE1997109146 DE 1997109146 DE 19709146 A DE19709146 A DE 19709146A DE 19709146 A1 DE19709146 A1 DE 19709146A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
base plate
laser light
light source
laser
marking
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997109146
Other languages
English (en)
Inventor
Bruno Gruber
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1997109146 priority Critical patent/DE19709146A1/de
Publication of DE19709146A1 publication Critical patent/DE19709146A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C15/00Surveying instruments or accessories not provided for in groups G01C1/00 - G01C13/00
    • G01C15/10Plumb lines
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C15/00Surveying instruments or accessories not provided for in groups G01C1/00 - G01C13/00
    • G01C15/002Active optical surveying means
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C15/00Surveying instruments or accessories not provided for in groups G01C1/00 - G01C13/00
    • G01C15/02Means for marking measuring points

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Markieren von Bohrpunkten, die eine manuell verschiebbare Einrichtung aufweist, auf der eine Laserlichtquelle ausgebildet ist, die einen Laserstrahl in einer Hauptstrahlrichtung X abgibt.
Eine derartige Vorrichtung wird unter dem Namen "Laser-Lot" in Elektroge­ schäften angeboten. Die bekannte Vorrichtung dient zum Bestimmen und Mar­ kieren von Bohrpunkten an Decken und Wänden, um z. B. Leuchten in Reihe aufzuhängen.
Die bekannte Vorrichtung weist ein stativförmiges Gestell auf, in das über eine kardanische Aufhängung eine stabförmige Laserlichtquelle eingehängt ist.
Die bekannte Vorrichtung ist in ihrem Anwendungsbereich wesentlich auf Dec­ kenwände beschränkt. Andere Anwendungsbereiche, insbesondere im Heim­ werkerbereich, sind nicht gegeben.
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Markieren von Bohr­ punkten zu schaffen, deren Anwendungsmöglichkeiten wesentlich verbessert sind.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß besteht die Vorrichtung aus einer planen Grundplatte, die mit einer Hand greif- und positionierbar ist. In der grundlegenden Ausführungsform kann die Erfindung aus einer Laserlichtquelle bestehen, deren Hauptstrah­ lungsrichtung vorzugsweise senkrecht auf der Grundplatte steht.
Daraus ergibt sich der Vorteil, daß die Erfindung mit einer Hand gehalten wer­ den kann, während mit der anderen Hand mit einem Bleistift am gewünschten Auftreffpunkt des Laserstrahles Markierungen setzbar sind. Ein Anwendungs­ fall kann beispielsweise vorliegen, wenn in einem Bücherregal Einsteckboh­ rungen nachzusetzen sind, um die Regalbretter in einer anderen Höhe anzu­ ordnen. Das Setzen der neuen Bohrungen war bisher nicht ganz einfach, wenn die gegenüberliegenden Bohrungen in gleicher Höhe angebracht werden müs­ sen. Mit der Erfindung erfolgt diese Nacharbeit in einfacher Weise. Zuerst wird die eine Regalwand mit den gewünschten Bohrungen versehen. Dann wird die Vorrichtung nach der Erfindung mit der Strahlenachse auf der Bohrung plaziert. Der Laserlichtpunkt markiert dann exakt die zugehörige Bohrung in der gegen­ überliegenden Regalwand.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann die Grundplatte, fadenkreuzarti­ ge Markierungen oder bodenseitig einen Führungsstift aufweisen. Bei dem Führungsstift handelt es sich z. B. im Fall des Regals um einen paßgenauen Regalstift, der in der Strahlachse des Lasers liegt und der in die eine Regal­ wand eingesteckt wird. Die Grundplatte, die den Führungsstift umgibt bewirkt, daß der Laserstrahl exakt senkrecht zu den Regalwänden steht.
Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung somit handlich und kann in kleinsten Räumen plaziert werden. Diesen Vorteil bietet die bekannte Vorrichtung nicht.
In gleicher Weise kann die Vorrichtung der Erfindung in großen Räumen An­ wendung finden, wobei sich aufgrund der Laserlichtquelle auch bei unter­ schiedlichen Abständen immer ein konturenscharfer Lichtpunkt ergibt.
Je nach Anwendungsfall kann die Vorrichtung nach der Erfindung mit Zusat­ zeinrichtungen versehen werden, die in den Unteransprüchen beschrieben sind und den Anwendungsbereich zusätzlich erhöhen. Beispielsweise ist die Vor­ richtung mit einem Haftsauger ausstattbar, so daß die Erfindung Anwendung beim Fliesenlegen finden kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der Erfindung, und
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie AA in Fig. 1.
Fig. 1 zeigt in der Draufsicht eine Vorrichtung zum Markieren von Bohrpunkten, die eine Grundplatte 1 aufweist. An der Grundplatte 1 können seitliche Räder 23 angebracht sein, damit ein leichtes Verschieben möglich ist. Vorzugsweise ist die Grundplatte 1 rechteckförmig. Jedoch sind auch Kreisscheiben als Grundplatte 1 verwendbar. Die größte Spannweite liegt im Bereich von 15 cm, damit die Grundplatte 1 mit einer Hand noch sicher ergriffen und positioniert werden kann.
Auf der Oberseite der Grundplatte 1 ist eine Laserlichtquelle 2 angeordnet, der nachfolgend kurz mit Laser bezeichnet wird. Der Lichtstrahl des Lasers 2 tritt an einer Austrittsöffnung 7 in Richtung einer Hauptstrahlenachse X aus. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist der Laser 2 an einem Schwenkarm 6 befestigt, der um eine Achse W drehbar gelagert ist. Die Achse W liegt parallel zur Ebene der Grundplatte 1. Die Achse W wird durch ein Gelenk 8 gebildet.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Schnittlinie AA in Fig. 1. Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, ist das Gelenk 8 bzw. der Schwenkarm 6 an einem Drehturm 9 befestigt, dessen Drehachse Y senkrecht zur Ebene der Grundplatte 1 steht.
Durch diese geschützartige Lagerung kann die Hauptstrahlrichtung X des La­ sers 2 in verschiedene Richtungen um die Drehachse Y und in verschiedenen Winkeln zur Ebene der Grundplatte 1 positioniert werden. Dabei ist wesentlich, daß der Laser 2 mit einem Abstand zur Oberfläche der Grundplatte 2 angeord­ net ist. Um den Laser 2 mit Abstand zur Ebene der Grundplatte 1 anzuordnen, kann die Achse W außerhalb der Grundplatte 1 liegen, wie sich durch den Drehturm 9 ergibt. Weiter kann zwischen dem Schwenkarm 6 und dem Laser 2 ein Abstandshalter 25 (Fig. 2) vorgesehen sein.
Auf diese Weise kann der Strahl X auch unter einem Winkel von kleiner 90° zur Ebene der Grundplatte 1 stehen und in Nahbereichen der Vorrichtung ei­ nen Lichtpunkt an einer Wand erzeugen. Trifft der Laser 2 unter einem spitzen Winkel auf eine Wand auf, auf der die Grundplatte 1 aufliegt, ergibt sich ein langgezogener Strich in Richtung der Achse X.
An der Grundplatte 1 kann ein Handgriff 4 vorgesehen sein, um die wagenför­ mige Grundplatte 1 zu verschieben. Zum Ein/Aus-Schalten des Lasers können Schalter 3, 5 am Laser 2 oder an der Grundplatte 1 vorgesehen sein.
Auf der Grundplatte 1 sind je nach Einsatzbereich bis zu drei Wasserwaagen 10, 11 befestigt, um die Grundplatte 1 entsprechend auszurichten. Randseitig sind in der Grundplatte 1 Zentrierungsbohrungen 21, 22 angebracht, die ein Fadenkreuz zum Markieren bilden. Die Bohrungen 21, 22 können wie in Fig. 1 ersichtlich kreis- oder keilförmig verlaufen. Sollen z. B. zwei nebeneinander liegende Bohrlöcher in einer Wand angebracht werden, wird die Zentrierboh­ rung 21 auf das erst Bohrloch in der Wand durch Auflegen der Grundplatte 1 ausgerichtet. Mittels der Wasserwaage 10 wird die waagrechte Ausrichtung für das zweite Bohrloch durch die horizontale Laserlinie bestimmt und mit einem Bleistift an der Wand markiert. Anschließend muß nur noch der gewünschte Abstand zwischen den beiden Bohrlöchern in der Wand abgemessen werden.
Nach Fig. 1 liegt das zweite Bohrloch rechts von dem Laser 2. Der Laser 2 ist mittels Klemmen 24 an dem Abstandshalter 25 angesteckt. Durch Umstecken des Lasers 2 oder Umschwenken können auch links zum Laser liegende Hori­ zontallinien von Bohrlöchern bestimmt werden, wobei die Zentrierungsbohrung 22 den Fixpunkt bilden kann. Die gelenkige Lagerung des Lasers 2 kann Raststellungen für bevorzugte Ausrichtungen, wie z. B. eine Drehung um 90°, aufweisen.
Anstelle der Zentrierungsbohrungen 21, 22 können abstandsbestimmende Elemente an der Grundplatte 1 angreifen. Zum Beispiel ist es möglich, die Grundplatte 1 an einem Meterstabmaß zu befestigen und den gewünschten Abstand des Lasers 2 zur Decke in einem Raum einzustellen. Nunmehr kann die Vorrichtung zusammen mit dem Meterstab schrittweise an der Wand ange­ legt werden, um Markierungslinien über weite Strecke in einem definierten Ab­ stand zu Decke anzubringen.
Als ein Teil, das den Abstand der Grundplatte 1 zu einem Fixpunkt an der Wand festlegt, kann auch eine Schnur oder eine Bandmaß dienen, das von der Grundplatte 1 von einer Rolle abgespult wird. Das freie Ende der Schnur wird z. B. als Schlaufe an einem Nagel in der Wand eingehängt. Der Nagel bildet dabei den Fixpunkt. Zur Entfernungsmessung zwischen dem Fixpunkt an der Wand und der Grundplatte 1 kann auch eine Wegmeßvorrichtung dienen, die die Umdrehungen eines Rades 23 beim Verschieben der Grundplatte 1 auswer­ tet.
Nach einer anderen Ausführungsform können zwei Laser 2 auf einer Grund­ platte 1 befestigt sein oder zwei Grundplatten über ein Gestänge miteinander verbunden sein. Dadurch, daß die zwei Laser 2 geschützartig unter verschie­ denen Winkeln auf einen gemeinsamen Bohrpunkt in einer Wand ausrichtbar sind, lassen sich durch einmaliges Ausrichten in der Höhe des ersten Bohr­ punkte kreuzende Laserlinien erzeugen. Dabei bestimmt der erste Laser die Höhenposition und der zweite Laser zusammen mit der Wegstreckenmessung den Abstand zwischen zwei Markierungen. Diese Laser-Doppelausführung ist besonders für große Hallen von Vorteil, wenn zahlreiche Markierungspunkte zu setzen sind. Eine Person verfährt dabei die Grundplatte und die andere Person bringt die Markierungen an der Wand an. Durch die geschützartige Anordnung der Laser 2 lassen sich auch Markierungen an den Seitenwänden eines Rau­ mes setzen, wenn die wagenförmige Grundplatte 1 am Boden verschoben wird. Dabei können auch Parkettmuster am Fußboden eines Raumes ausgenutzt werden, um in allen entfernten Wänden Markierungspunkte zu setzen.
Mitunter ist es sinnvoll, die Grundplatte 1 für eine bestimmte Dauer zur Justie­ rung an der Wand zu befestigen. Bei Kacheln können an der Unterseite der Grundplatte 1 Haftsauger vorgesehen sein. Ferner können zur Befestigung Befestigungsbohrungen 17, 18, 19, 20 in der Grundplatte 1 eingebracht sein, die gängige Durchmesser aufweisen. Auf diese Weise läßt sich die Grundplatte 1 kurz an einer Wand festschrauben und z. B. schrittweise die horizontale La­ serlinie durch Verschwenken des Schwenkarmes 6 versetzt anzeigen. Die Boh­ rungen 17, 18, 19, 20 liegen bevorzugt auf zwei gedachten Linien, die senk­ recht zueinander stehen und die die Drehachse Y kreuzen. Soweit die Bohrun­ gen 17, 18, 19, 20 einen definierten Abstand zu den Zentrierungsbohrungen 21, 22 bzw. der Drehachse Y aufweisen, kann dieser Versatz insbesondere bei Deckenmarkierung wieder abgezogen werden.
Die Grundplatte 1 besteht vorzugsweise aus durchsichtigem Material, weshalb auch Fadenkreuze aufgedruckt werden können, die entgegen den Bohrungen 21, 22 im Inneren der Grundplatte 1 liegen. Bei einer durchsichtigen Grundplat­ te 1 ergibt sich der zusätzliche Vorteil, das Markierungen an einer Wand bes­ ser erkennbar und die Grundplatte 1 leichter darauf ausrichtbar ist.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der Laser 2 aus der horizontalen Lage um 90° verschwenkbar (gestrichelt dargestellt). Dabei fluchtet die Achse X des Lasers 2 mit der Achse Z der Zentrierbohrung 21. Um dieses Fluchten zu erzielen, weisen der Schwenkarm 6 und der Abstandhalter 25 entsprechende Abmes­ sungen auf.
Das Verschwenken des Lasers 2 um 90° ist von Vorteil, wenn ausgehend von Fußboden eine Markierung an der Decke eines Raumes zu setzen ist. Dazu wird zuerst der gewünschte Punkt an der Decke am Boden ausgemessen. An­ schließend wird die Achse Z der Zentrierungsbohrung 21 auf die bodenseitigen Punkt ausgerichtet. Dann wird der Laser 2 um 90° verschwenkt und man hat in einfacher Weise den Markierungspunkt an der Decke bestimmt, wobei das schwierigere Ausmessen an der Decke entfällt.
Ebenso ist es möglich, den Laser 2 senkrecht in einer Einsteckbohrung 12 zu befestigen. Durch Verschieben z. B. entlang einer gewünschten Bodenlinie, lassen sich Markierungen an der Decke setzen.
Die randseitigen Einkerbungen 13, 14, 15, 16 dienen der umgekehrten Be­ stimmung von Bodenpunkten, die von der Decke auf den Boden übertragen werden sollen. Dazu bilden zwei Kerben 13, 15 und 14, 16 jeweils ein Paar, die auf einer gedachten Linie liegen. Die gedachten Linien kreuzen sich exakt in der Achse X, wenn der Laser 2 in die Bohrung 12 eingesteckt ist. Zur Übertra­ gung eines Deckenpunktes auf den Fußboden wird der senkrecht stehende Laser 2 auf den gewünschten Deckenpunkt ausgerichtet. Die Grundplatte 1 liegt dabei flach auf dem Fußboden auf. Anschließend wird die Grundplatte 1 am Boden festgedrückt und mit einem Bleistift werden die Kerben 13, 14, 15, 16 am Fußboden nachgezeichnet. Nun wird die Grundplatte 1 entfernt und die gedachten Linien, die die Kerbmarkierungen bilden, werden mit einem Lineal nachgezogen. Der Kreuzungspunkt ergibt exakt den Deckenpunkt am Fußbo­ den.
Noch einfacher geht die Übertragung des Deckenpunktes auf den Fußboden, wenn die Einsteckbohrung 12 bodenseitig geschlossen ist und im Zentrie­ rungspunkt X ein Dorn 26 (Fig. 2) an der Unterseite der Grundplatte 1 ange­ bracht ist. Durch leichtes Niederdrücken der Grundplatte 1 wird ein Abdruck des Dorns 26 auf die Bodenwandung übertragen. Der Dorn 26 kann, wie in Fig. 2 ersichtlich, auch mit einem bestimmten Abstand zu der Bohrung 12 oder den Zentrierungsbohrungen 21, 22 angeordnet sein.
Anstelle des Dorns 26 sind auch Führungsstifte an der Unterseite der Grund­ platte ausbildbar. So läßt sich die Vorrichtung leicht entlang einer Nut in der Wand bewegen, während an einer gegenüberliegenden Wand die Höhenposi­ tion kontrolliert wird. Als Nut kommt z. B. die Fuge zwischen zwei Kacheln in Frage. Die Führungsstifte können in die Grundplatte 1 einsteckbar sein.
Bezugszeichenliste
1
Grundplatte
1
2
Laserlichtquelle
3
Schalter
4
Handgriff
5
Schalter
6
Schwenkarm
7
Austrittsöffnung
8
Gelenk
9
Drehturm
10
Wasserwaage
11
Wasserwaage
12
Einsteckbohrung
13
randseitige Einkerbung
14
randseitige Einkerbung
15
randseitige Einkerbung
16
randseitige Einkerbung
17
Befestigungsbohrung
18
Befestigungsbohrung
19
Befestigungsbohrung
20
Befestigungsbohrung
21
Zentrierungsbohrung
22
Zentrierungsbohrung
23
Räder
24
Klemmen
25
Abstandshalter
26
Dorn

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Markieren von Bohrpunkten, die eine manuell verschieb­ bare Einrichtung aufweist, auf der eine Laserlichtquelle ausgebildet ist, die ei­ nen Laserstrahl in einer Hauptstrahlrichtung X abgibt, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung eine plane Grundplatte (1) ist, die mit einer Hand greif- und positionierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grund­ platte (1) rechteckförmig ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laser­ lichtquelle (2) an der Oberseite der Grundplatte (1) ausgebildet ist, und daß die Laserlichtquelle (2) geschützartig und gelenkig auf der Grundplatte (1) gelagert ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Klem­ men (24) vorgesehen sind, die die Laserlichtquelle (2) lösbar und umsteckbar befestigen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Laserlichtquelle (2) an einem Schwenkarm (6) befestigt ist, der um eine Achse W schwenkbar ist, und daß die Laserlichtquelle (2) mit Abstand zur Grundplat­ te (1) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse W parallel und mit Abstand zur Grundplatte (1) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Laserlichtquelle (2) um eine Achse Y drehbar gelagert ist, die senkrecht zu der Ebene der Grundplatte (1) steht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) einen Gleitwagen bildet, der auf Rädern (23) gelagert ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Grundplatte (1) eine Markierungsdorn (26) und/oder ein Füh­ rungsdorn ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (1) ein Schreibstift ansteckbar ist, dessen Spitze aus der Untersei­ te der Grundplatte (1) ragt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Grundplatte (1) zwei oder drei Wasserwaagen (10, 11) ausgebildet sind, die rechtwinklig zueinander angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) Markierungselemente aufweist, die parallel zu der Hauptstrahl­ richtung X der Laserlichtquelle (2) liegen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) Markierungselemente aufweist, die die Hauptstrahlrichtung X der Laserlichtquelle (2) unter einem Winkel kreuzen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungselemente randseitige Einkerbungen (13, 14, 15, 16) und/oder Zen­ trierungsbohrungen (21, 22) sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Grundplatte (1) Einsteckbohrungen (12) für die Laserlichtquelle (2) vorgesehen sind, so daß die Hauptstrahlungsrichtung X senkrecht zu der Ebene der Grundplatte (1) steht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Einkerbungen (14, 16; 13, 15) auf einer gedachten Linie liegen, daß die gedachten Linien, die die Einkerbungen paarweise bilden, die Hauptstrah­ lungsrichtung X der Laserlichtquelle (2) in der Einsteckbohrung (12) kreuzen, und daß mindestens zwei paarweise Einkerbungen (14, 16 und 13, 15) vorge­ sehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in der Grundplatte (1) Befestigungsbohrungen (17, 18, 19, 20) vorgesehen sind, die auf einer gedachten Linie liegen, die die Drehachse Y der Laserlichtquelle (2) kreuzen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Laserlichtquellen (2) auf einer Grundplatte (1) ausgebildet sind, oder daß zwei getrennte Grundplatten (1) über ein Verbindungsgestänge im Abstand zuein­ ander miteinander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der Grundplatte (1) ein Wegstreckenzähler ausgebildet ist, der die Abstandsände­ rung zu einem Fixpunkt detektiert, der außerhalb der Grundplatte (1) liegt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) durchsichtig ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) an der Unterseite einen Haftsauger aufweist.
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