DE19706623A1 - Insassenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug - Google Patents
Insassenschutzvorrichtung für ein FahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Insassenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug gemäß dem Ober
begriff des Patentanspruches 1.
Gattungsgemäße Insassenschutzvorrichtungen sind in vielfältigen Ausführungsformen
bekannt geworden. Von hervorgehobener Bedeutung sind dabei Konzepte, welche die
Unterbringung eines Kindersitzes auf einem Beifahrersitz betreffen, dem als aufblasbares
Gaskissen eine sogenannte Airbageinrichtung zugeordnet ist. Diesbezüglich besonders zu
beachten sind die Schriften DE-42 28 624-A1 (B60R 21/22), EP-0 650 869-A1 (B60R 21/00),
DE-42 43 826-A1 (B60N 2/26) und DE-44 26 677-A1 (B60R 21/32). Jede dieser Schriften
zeigt konkret auf, wie durch einen auf dem Beifahrersitz untergebrachten Kindersitz die den
Airbag beaufschlagende Steuereinrichtung dahingehend beeinflußt wird, daß für Kindersitze
in der sogenannten Reboard-Lage das Gaskissen bei einem Fahrzeugunfall nicht
aufgeblasen werden kann. Das gemeinsame Funktionsprinzip der drei letztgenannten
Insassenschutzvorrichtungen besteht darin, daß durch die Anwesenheit des Kindersitzes
aktiv ein Signal erzeugt wird, welches zur Verhinderung oder kindgerechten Betätigung der
Gaskissenauslösung führt. Lediglich in der DE-42 28 624-A1 ist die Sensorik so ausgelegt,
daß durch einen Fahrzeuginsassen, nicht jedoch durch den Kindersitz der Sitzbelegungs
sensor aktivierbar ist. Allerdings ist dort der Sitzbelegungssensor in der Sitzfläche des
Beifahrersitzes untergebracht, so daß auch bei einer auf dem Beifahrersitz abgestellten
Getränkekiste oder Einkaufstasche die Airbagauslösung unterdrückt ist. Die in den anderen
Schriften gezeigten Ausführungsbeispiele sind gut nutzbar für neu auf dem Markt einzu
führende Kindersitzsysteme. Die Anwendbarkeit auf bereits im Markt befindliche Kindersitze
ist jedoch problematisch, da diese in der Regel eine harte Plastikschale aufweisen, die nicht
zur Aufnahme von Sensoreinrichtungen hergerichtet sind und nur mit wirtschaftlich nicht zu
vertretendem Aufwand so umgebaut werden können, daß eine einwandfreie Positionierung
der Sensoren gewährleistet ist. Außerdem sind die einzelnen Konzepte nicht untereinander
austauschbar, so daß bei einer Unterbringung des mit einer speziellen Sensoreinrichtung
ausgerüsteten Kindersitzes in einem anderen Fahrzeug, in dem ein anderes Sensorprinzip
verwendet wird, Kompatibilitätsprobleme auftauchen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, gattungsgemäße Insassenschutzvorrichtungen so
weiterzubilden, daß auch bei Benutzung marktgängiger Kindersitze oder Babyschalen die
Beifahrerairbagauslösung unterdrückt werden kann, wenn sich der Kindersitz oder die
Babyschale in der Reboard-Anordnung befindet.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Insassenschutzvorrichtung gemäß den Merkmalen des
Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen besonders zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung.
Das Wesen der Erfindung besteht also darin, daß über eine der Rückenlehne zugeordnete
Sensorik entschieden wird, ob der Beifahrerairbag auslösbar ist oder nicht. Zu diesem
Zweck ist die dem Insassen zu gewandte Seite der Rückenlehne in ein Oberfeld und ein
Unterfeld aufgeteilt. Dem Oberfeld ist eine Belegungssensoreinrichtung zugeordnet, durch
die ein auf dem Sitz untergebrachter Insasse erkennbar ist, sofern dessen Körpermaße sich
innerhalb eines vorgegebenen Spektrums von Körpergrößen befinden. Der Verlauf des
unteren Randes dieses Oberfeldes ist so gewählt, daß marktgängige Kindersitzeinrich
tungen, die auf dem Beifahrersitz in Reboard-Anordnung untergebracht sind, mit ihren
Vorderkantenbereichen die Belegungssensoreinrichtung nicht beaufschlagen können. Auf
diese Weise wird sichergestellt, daß bei einem Fahrzeugunfall der Airbag auf der Beifahrer
seite nicht ausgelöst werden kann. Die zum Airbag führende Steuerleitung ist also nur dann
"scharf", wenn ein Fahrzeuginsasse auf dem Sitz Platz genommen hat. Abweichend zu der
in der DE-42 28 624-A1 gezeigten Vorrichtung erfolgt also keine Airbagauslösung, wenn
beispielsweise eine Getränkekiste oder eine relativ schwere Einkaufstasche auf dem
Beifahrersitz abgestellt ist.
Mit apparativ verhältnismäßig geringem Aufwand und hoher Funktionssicherheit ist gemäß
einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Belegungssensoreinrichtung
aus Sensorelementen gebildet, die auf mechanischen Druck ansprechen. Durch eine
empirisch zu ermittelnde Verteilung dieser Sensorelemente innerhalb des Oberfeldes kann
beispielsweise für Personen mit mehr als 1,40 Meter Körperlänge die Fahrzeugsitzbelegung
sicher erkannt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die
Unterbringung von Sensorelementen auf der Vorderseite von Seitenwangen, weil sich in
praktischen Versuchen herausgestellt hat, daß insbesondere sehr große Personen auf dem
Mittelteil der Rückenlehne nur einen relativ geringen Flächendruck erzeugen. Gerade für
Personen im Bereich des unteren Körpergrößenspektrums ist jedoch eine Sensorplazierung
im Mittelstückbereich von besonderer Bedeutung.
Hervorzuheben ist auch ein in der Steuereinrichtung abgelegtes Kennfeld, mit dem die von
der gesamten Belegungssensoreinrichtung gemeldeten Signale auf Fehlersignale hin über
prüfbar sind. So kann es beispielsweise vorkommen, daß sehr unruhige Kinder durch
Strampelbewegungen gegebenenfalls den unteren Rand des Oberfeldes überschreiten
können. Da hierbei immer nur einzelne Sensorelemente punktuell betätigt werden, sind
diese Arten von Fehlersignalen relativ leicht erkennbar.
In praktischen Versuchen bewährt hat sich eine mit Drucksensoren ausgerüstete Sensor
matte, die nachträglich auf den Fahrzeugssitz aufgelegt wurde. Die Befestigung einer der
artigen Matte kann beispielsweise über Haltebügel erfolgen, die an Kopfstützstangen ver
ankerbar sind. Eine derartig ausgeführte Matte kann gegebenenfalls auch als Nachrüstsatz
für auf dem Markt befindliche Fahrzeuge angeboten werden. Dazu ist die Matte zweck
mäßigerweise Bestandteil eines kompletten Rückenlehnenbezuges. Für neu zu entwickelnde
Fahrzeugsitze kann allerdings diese Sensormatte auch integraler Bestandteil des
Sitzbezuges sein. Für den Fahrzeugbenutzer wäre sie in diesem Falle rein äußerlich gar
nicht erkennbar.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist darin zu sehen, daß sie auch mit
den eingangs genannten Sicherheitskonzepten verträglich ist. So können beispielsweise
Kindersitze mit integrierten Signalgebern bei einem Fahrzeugwechsel auch in Fahrzeug
typen verwendet werden, bei denen in dem Beifahrersitz kein auf den Signalgeber abge
stimmtes Empfangsgerät vorhanden ist.
Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäß hergerichteten Fahrzeugsitz in einer Frontansicht und
Fig. 2 für die in Fig. 1 dargestellte Anordnung eine Ansicht von der Seite.
In allen Figuren weisen gleiche Bauteile die gleiche Bezifferung auf.
Man erkennt in Fig. 1 eine nur ausschnittsweise dargestellte Karosserie 1 eines Kraft
fahrzeuges. Bei diesem ist auf einem Bodenblech 2 in an sich bekannter Weise in Schienen
3 und 4 ein längsverstellbarer Fahrzeugsitz 5 angeordnet. Dessen für die Erfindung wesent
licher Bestandteil ist hier eine Rückenlehne 6, die in ein Oberfeld 7 und ein Unterfeld 8
aufgeteilt ist. Eine gestrichelt dargestellte Linie 9 markiert den unteren Rand des Oberfeldes 7.
Dieser untere Rand muß nicht zwangsläufig nach Art einer waagerechten Linie ausgeführt
sein, sondern kann gegebenenfalls auch die Gestalt eines Bogens aufweisen, der nach oben
hin gekrümmt ist. In den Randbereichen ragt das Oberfeld 7 also weiter nach unten als im
Mittelbereich der Rückenlehne 6. Auf diese Weise kann verhindert werden, daß durch
Strampelbewegungen von Kleinkindern möglichst keines der Sensorelemente 10a bis 10o
der Belegungssensoreinrichtung 10 erreicht werden kann. Von besonderer Bedeutung sind
hier die Sensorelemente 10a bis 10c bzw. 10h bis 10j auf nach vorn stehenden
Seitenwangen 11 und 12 der Rückenlehne 6. Diese gewährleisten insbesondere bei der
Unterbringung sehr groß gewachsener und/oder sehr breitschultriger Fahrzeuginsassen eine
einwandfreie Signalerzeugung. Über eine Sammelleitung 13 werden die von den
Sensorelementen 10a bis 10o erzeugten Signale einer hier nur symbolisch dargestellten
Steuereinrichtung 14 zugeführt. Diese ist durch einen Crashsensor 15 beaufschlagbar, der
bei diesem Ausführungsbeispiel im Bereich eines Mitteltunnels 16 untergebracht worden ist.
Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch andere Anbringungsorte für den
Crashsensor 15 im Fahrzeug in Betracht gezogen werden können. Auf der Basis der von
den Sensoren 10a bis 10o gemeldeten Signale wird in der Steuereinrichtung 14
entschieden, ob nach Abgabe eines Unfallsignals durch den Crashsensor 15 ein Gaskissen
17 durch einen Gasgenerator 18 aufgeblasen wird.
Aus der Darstellung in Fig. 2 ist ersichtlich, daß durch einen Vorderkantenbereich 19 eines
auf einem Sitzteil 20 untergebrachten Kindersitzes 21 das Oberfeld 7 nicht beaufschlagt
werden kann. Die Schaltung innerhalb der Steuereinrichtung 14 ist so ausgeführt, daß bei
fehlen dem Signal von den Sensoren 10a bis 10o keine Auslösung der aus Gaskissen 17 und
Gasgenerator 18 gebildeten und in einer Armaturentafel 22 untergebrachten Airbagan
ordnung möglich ist. Sämtliche Sensorelemente sind hier in ein Trägerelement 23 einge
bettet, das schraffiert dargestellt und hier als Stülpbezug ausgeführt ist. Innerhalb dieses
Stülpbezuges sind Durchtrittsöffnungen für Kopfstützstangen 24, 25 vorgesehen, die zum
einen den Stülpbezug halten und diesen zum anderen aber auch in einer definierten Position
fixieren.
Abweichend von dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel können die Sensor
elemente aber auch integraler Bestandteil eines Rückenlehnenbezugs sein, so daß bei neu
herzustellenden Fahrzeugsitzen die gesamte Sensorik bereits integraler Bestandteil der
Rückenlehne ist.
Die hier als Drucksensoren ausgeführten Sensorelemente 10a bis 10o sind in unterschied
lichen Ausführungsformen darstellbar. So können beispielsweise die Sensorelemente als
elektrische Leiter ausgeführt sein, die bei mechanischer Beanspruchung eine Wider
standsänderung erfahren. Ebenso denkbar sind Hydraulik- oder Pneumatikschalter, die
immer genau dann ein Signal abgeben, wenn durch Druckbeaufschlagung der Sensorele
mente eine Luft- oder Wassersäule verändert wird. Denkbar ist auch der Einsatz von
Sensoren, die einen Kondensator beinhalten, der je nach mechanischer Druckbeauf
schlagung durch Veränderung des Plattenabstandes eine Veränderung der Kapazität
erfährt. Bei einer in ihrer Länge veränderlichen Spule könnte gegebenenfalls auch die
Änderung der Induktivität erfaßt werden. Auch durch Ausnutzung des piezoelektrischen
Effektes können für die Steuereinrichtung 14 verwertbare Signale erzeugt werden. Die
Erfindung umfaßt darüber hinaus auch Belegungssensoreinrichtungen mit Sensorelementen,
die nach unterschiedlichen Arbeitsprinzipien arbeiten.
Von besonderer Bedeutung ist auch ein in der Steuereinrichtung 14 abgelegtes und hier mit
K bezeichnetes Kennfeld. Dieses wird so ausgelegt, daß auf die Belegungssensorein
richtung 10 ausgeübte Fehlbeaufschlagungen eindeutig erkannt werden. Durch empirische
Untersuchungen kann beispielsweise das Trittverhaften strampelnder Kinder genau sensiert
und dementsprechend im Kennfeld abgelegt werden. Tritt ein solches Signalmuster auf, wird
die Airbagauslösung ebenso unterdrückt wie bei Nichtbeaufschlagung der gesamten
Belegungssensoreinrichtung 10.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel gehört zur Steuereinrichtung 14 ein Zeitschalt
glied, welches dafür sorgt, daß auch nach kurzzeitiger Freigabe der Belegungssensorein
richtung 10, also beispielsweise nach dem Vorbeugen des Fahrzeuginsassen zum Arma
turenbrett 22 hin, eine Airgabauslösung möglich ist. Die in dem Zeitschaltglied vorzugebende
Zeitspanne kann ebenfalls empirisch ermittelt werden. Zweckmäßig erscheint eine Vorgabe
zwischen 30 Sekunden und 5 Minuten. Mittels einer Anzeigeeinrichtung 26 kann dem
Fahrzeugbenutzer akustisch und/oder optisch mitgeteilt werden, daß die Belegungs
sensoreinrichtung 10 nicht oder nach Ablauf der in dem Zeitschaltglied vorgegebenen
Zeitspanne noch nicht wieder aktiviert ist.
Für die sichere Erkennung relativ kleiner Fahrzeuginsassen ist bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel die Belegungssensoreinrichtung 10 um Zusatzsensoren 10p bis 10r
(gestrichelt angedeutet) erweitert, die hier in einem unteren Abschnitt des Unterfeldes
zwischen den Seitenwangen 11, 12 auf einem Mittelstück 27 der Rückenlehne 6 angeordnet
sind. Da die Kindersitze mit ihren Vorderkantenbereichen lediglich die vorstehenden
Seitenwangen 11, 12 beaufschlagen und somit an den auf dem Mittelstück 27
zurückliegenden Zusatzsensoren 10p bis 10r kein Signal erzeugbar ist, bleibt auch in diesem
Fall die Befüllbarkeit des Gaskissens 17 unterdrückt.
Claims (17)
1. Insassenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug mit
- - einem aufblasbaren Gaskissen (17), das wenigstens einem eine Rückenlehne (6) aufweisenden Fahrzeugsitz (5) zugeordnet ist,
- - einer Sensorik, durch die
- - über eine Steuereinrichtung (14) das Gaskissen (17) aktivierbar ist,
- - eine Belegung des Fahrzeugsitzes (5) feststellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- - die dem Insassen zugewandte Seite der Rückenlehne (6) in ein Oberfeld (7) und ein Unterfeld (8) aufgeteilt ist,
- - dem Oberfeld (7) eine Belegungssensoreinrichtung (10) zugeordnet ist, die durch einen auf dem Fahrzeugsitz (5) untergebrachten Insassen, dessen Körpermaße durch ein vorgegebenes Spektrum von Körpergrößen abgedeckt sind, im Betäti gungssinne beaufschlagbar ist,
- - der Verlauf eines unteren Randes des Oberfeldes (7) so gewählt ist, daß bei einer Unterbringung marktgängiger Kindersitze oder Babyschalen in Reboard-Lage durch deren Vorderkantenbereiche (19) die Belegungssensoreinrichtung (10) nicht beauf schlagbar ist,
- - bei fehlender Beaufschlagung der Belegungssensoreinrichtung (10) die Aufblas barkeit des Gaskissens (17) durch die Steuereinrichtung (14) unterdrückt ist.
2. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuer
einrichtung (14) ein Zeitschaltglied zugeordnet ist, durch das die Aufblasbarkeit des
Gaskissens (17) über eine vorgegebene Zeitspanne auch dann gewährleistet ist, wenn
die von der Belegungssensoreinrichtung (10) bewirkte Signalerzeugung vorübergehend
ausgesetzt ist.
3. Insassenschutzvorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine
optische oder akustische Signaleinrichtung, die zumindest kurzzeitig aktiviert ist, wenn
die Belegungssensoreinrichtung nicht oder nach Ablauf der vorgegebenen Zeitspanne
nicht wieder aktiviert ist.
4. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Steuereinrichtung (14) innerhalb eines Kennfeldes (K) ein empirisch ermitteltes Betäti
gungsspektrum abgelegt ist, durch das die von der Belegungssensoreinrichtung (10)
gelieferten Signale auf Fehlersignale hin überprüfbar sind.
5. Insassenschutzvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Belegungssensoreinrichtung (10) aus wenigstens einem auf
mechanischen Druck ansprechenden Sensorelement gebildet ist.
6. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Belegungssensoreinrichtung (10) durch mehrere nach einem vorgegebenen Muster auf
dem Oberfeld (7) angeordnete Sensorelemente (10a bis 10o) gebildet ist.
7. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß einzelne
Sensorelemente auf einem Trägerelement (23) zu einem Sensorenfeld zusammen
gefaßt sind.
8. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signale der Sensorelemente durch Änderung des elektrischen Widerstands erzeugt
sind.
9. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signale des Sensorelementes durch Änderung einer Kondensatorkapazität erzeugt sind.
10. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signale des Sensorelementes durch eine Änderung einer Spuleninduktivität erzeugt
sind.
11. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sensorelement nach Art eines Hydraulik- oder Pneumatikschalters gebildet ist, durch
den in Abhängigkeit von einem Flüssigkeits- bzw. Gasdruck-Signale erzeugbar sind.
12. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sensorelement wenigstens einen piezoelektrischen Kristall aufweist.
13. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Träger
element (23) nach Art einer elastischen Matte gebildet ist.
14. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte
ein auf dem Oberfeld (7) befestigbares Auflagebauteil ist.
15. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Matte
integraler Bestandteil eines Fahrzeugsitzbezuges ist.
16. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensor
elemente (10a bis 10o) zueinander parallel geschaltet sind und durch die Steuerein
richtung (14) das von der Parallelschaltung gelieferte Signal auswertbar ist.
17. Insassenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Belegungssensoreinrichtung (10) um wenigstens ein Zusatzsensorelement (10p-10r)
erweitert ist, das zwischen nach vorn stehenden Seitenwangen (11, 12) auf einem
Mittelstück (27) der Rückenlehne (6) innerhalb des Unterfeldes (8) angeordnet ist.
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Country Status (1)
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1997
- 1997-02-20 DE DE19706623A patent/DE19706623A1/de not_active Withdrawn
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