DE19526619C2 - Kraftfahrzeug mit Insassen-Schutzsystemen und Einrichtung zu deren Ansteuerung - Google Patents
Kraftfahrzeug mit Insassen-Schutzsystemen und Einrichtung zu deren AnsteuerungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit Insassen-
Schutzsystemen wie selbstsperrender an beiden B-Säulen
und/oder C-Säulen des Kraftfahrzeuges angebrachter
Gurtaufroller, Gurtstraffer, Schloßstraffer,
Gurtbandklemmeinrichtung, Frontairbag, Seitenairbag sowie
mit den Schutzsystemen zugeordneten Sensoren und
Steuereinheiten zur getrennten oder gemeinsamen Auslösung
der Schutzsysteme in Abhängigkeit von den eingestellten
Auslöseschwellen, wobei in den Seitenbereichen des
Kraftfahrzeuges auf jeder Seite Seitenaufprall-Sensoren mit
zugeordneter Auswerteeinheit angeordnet sind.
Ein Kraftfahrzeug mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
Veröffentlichung von Wetzel, G.: Steuerung eines Mehrfach-
Rückhaltesystems, in: ATZ 96 (1994) 10, S. 618/619
beschrieben; danach ist vorgesehen, auf jeder Fahrzeugseite
einen dezentralen Sensor mit einer zugeordneten
Auswerteeinheit anzuordnen, wobei die betreffenden Daten
jedoch von einer die alleinige Auslösekompetenz besitzenden
Haupt-Sensor-/Steuereinheit überprüft werden, welche
letztlich den Seitenairbag ansteuert und aktiviert. Mit der
bekannten Anordnung ist daher der Nachteil verbunden, daß
die Auslösung insbesondere der Seitenairbags, wie auch
aller anderen Sicherheitssysteme ausschließlich von der
Zentraleinheit gesteuert wird. Daraus ergibt sich ein
entsprechender Aufwand für zusätzliche Kabelverbindungen
und Steuerungsabgleichungen zwischen den dezentralen
Sensoren mit Auswerteeinheiten und der zentralen
Steuereinheit.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem
Kraftfahrzeug mit den gattungsgemäßen Merkmalen den Aufbau
der Sensorik zu vereinfachen und die Ansteuerung der
Auslösung insbesondere der seitlichen
Sicherheitskomponenten zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1;
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß die
Seitenaufprall-Sensoren sowie die Auswerteeinheiten an den
an den beiden B-Säulen und/oder C-Säulen des
Kraftfahrzeuges angebrachten selbstsperrenden
Gurtaufrollern angeordnet und die auf der linken bzw.
rechten Fahrzeugseite angeordnete Auswerteeinheit als
Auswerte- und Steuereinheit zur dezentralen Auslösung des
zugeordneten Insassen-Schutzsystems ausgebildet ist und
jeweils die auf der entsprechenden Fahrzeugseite
angeordneten Seitenaufprall-Sensoren über eine
Steuerleitung an die zugeordnete Auswerte- und
Steuereinheit angeschlossen sind.
In der DE 43 12 408 A1 ist die Anordnung von
beschleunigungsempfindlichen Seitenaufprallsensoren in der
jeweiligen B-Säule eines Kraftfahrzeuges beschrieben, ohne
allerdings einen Zusammenhang zu der Auslösesteuerung der
auf der betreffenden Fahrzeugseite befindlichen
Sicherheitskomponente aufzuzeigen. Weiterhin ist in der
DE 35 18 502 A1 die Zusammenfassung der Sensorik und
Steuerelektronik eines Rückhaltesystems in einer
abgeschlossenen Einheit beschrieben, wofür als
Ausführungsbeispiel die Unterbringung der Komponenten in
einem Gehäuse eines zur Straffung des Gurtbandes
pyrotechnisch angetriebenen Gurtaufrollers benannt ist.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß
hinsichtlich der Seitenaufprall-Sensoren und deren
Steuereinheiten zunächst eine Vormontage an den
selbstsperrenden Gurtaufrollern erfolgen kann, so daß bei
der Endmontage des Kraftfahrzeuges weniger Montageschritte
und auch eine Einsparung an Kabelverbindungen zu
verzeichnen ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß
die Anzahl der getrennt an dem Fahrzeug sonst anzuordnenden
Komponenten verringert ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Sensor- und Steuereinheiten für die
Seitenairbags über eine Signalleitung mit der zentralen
Steuereinheit für die weiteren Schutzsysteme wie
insbesondere Frontairbags, Gurtstraffer, Schloßstraffer,
verbunden sind; damit ist die Möglichkeit gegeben, die
zentrale Steuereinheit auch zur Überwachung der Funktion
der Sensor- und Steuereinheiten für die Seitenairbags
heranzuziehen.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß jede Auswerte- und Steuereinheit mit den
auf der gleichen Fahrzeugseite angeordneten Schutzsystemen
gekoppelt ist. Hiermit ist der Vorteil verbunden, daß
hinsichtlich der Auslösung der Schutzsysteme eine
Unterscheidung getroffen werden kann, ob nur die auf der
Fahrerseite oder nur die auf der Beifahrerseite
angeordneten Schutzsysteme ausgelöst werden sollen, ferner
auch die den Rücksitzen zugeordneten Schutzsysteme.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen,
daß an die den Gurtaufrollern zugeordneten Auswerte- und
Steuereinheiten der selbstsperrende Gurtaufroller und/oder
Gurtstraffer und/oder Schloßstraffer und/oder
Gurtbandklemmeinrichtung sowie Seitenairbags angeschlossen
sind und zur Ansteuerung der Frontairbags eine weitere
zentrale Steuereinheit mit einem zugeordneten Sensor
vorgesehen ist. Hiermit können also von den an den
Gurtaufrollern angeordneten Sensoren über die Auswerte- und
Steuereinheiten alle Schutzsysteme angesteuert werden mit
Ausnahme der Frontairbags, die bei diesem
Ausführungsbeispiel über eine gesonderte zentrale
Steuereinheit angesteuert werden.
Soweit nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorgesehen ist, daß die der linken beziehungsweise der
rechten Fahrzeugseite zugeordnete Auswerte- und
Steuereinheit bei einem auf die Fahrtrichtung bezogenen
eine laterale Beschleunigung anzeigenden Signal in
Abhängigkeit von der Signalauswertung dezentral die
Sperrsysteme des Gurtaufrollers und/oder die Gurtstraffer
und/oder die Schloßstraffer und/oder die
Gurtbandklemmeinrichtung und den zugeordneten Seitenairbag
auslöst, bezieht sich diese Auslösung auf den
Seitenaufprall, bei dem nicht nur die Seitenairbags
ausgelöst werden sondern auch andere Schutzsysteme mit
Ausnahme der Frontairbags, deren Auslösung bei einem reinen
Seitenaufprall nicht gegeben ist.
Demgegenüber sieht ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung vor, daß bei einem eine in Fahrtrichtung
longitudinale Beschleunigung anzeigenden Signal die der
linken beziehungsweise der rechten Fahrzeugseite
zugeordnete Auswerte- und Steuereinheit in Abhängigkeit von
der Signalauswertung dezentral das Sperrsystem des
Gurtaufrollers und/oder die Gurtstraffer und/oder die
Schloßstraffer und/oder die Gurtbandklemmeinrichtung
und/oder die Frontaigbags auslöst. In diesem Fall kann
sogar die Auslösung der Frontairbags den an den
Gurtaufrollern angeordneten Sensoren beziehungsweise deren
Auswerte- und Steuereinheiten zugeordnet sein.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
kommen die an den Gurtaufrollern angeordneten Sensoren
beziehungsweise deren Auswerte- und Steuereinheiten auch
bei einem Überschlag-Unfall zum Tragen, weil die Auswerte-
und Steuereinheiten bei einem vertikale Beschleunigungen
anzeigenden Signal Gurtstraffer und/oder Schloßstraffer und
Klemmeinrichtung und die Sperrsysteme der Gurtaufroller
auslösen.
Die vorstehenden Ausführungsbeispiele der Erfindung
beschreiben nicht alle denkbaren Kombinationen in der
Auslösung der einzelnen Insassen-Schutzsysteme; es sind
vielmehr über die zugeordneten Auswerte- und
Steuereinheiten weitere, nicht beschriebene Kombinationen
in der Auslösung vorstellbar.
Schließlich kann nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung auch vorgesehen sein, daß dem jeweiligen
Gurtaufroller eine Erfassungseinrichtung für die Länge des
ausgezogenen Gurtbandes zugeordnet und an die Auswerte- und
Steuereinheit angeschlossen ist, wobei die Auswerte- und
Steuereinheit aus dem von der Erfassungseinrichtung
übermittelten Signal die Benutzung des Sicherheitsgurtes
und die körperbezogenen Daten des Insassen für die
Auslösung der zugeordneten Schutzsysteme ermittelt. Mit
diesem Vorschlag kann zunächst einmal festgestellt werden,
ob der Sicherheitsgurt überhaupt ausgezogen und damit in
Benutzung ist; ist dies nicht der Fall, brauchen auch
zugeordnete Insassen-Schutzsysteme nicht ausgelöst werden.
Weiterhin kann über die Erfassungseinrichtung festgestellt
werden, ob beispielsweise ein körperlich großer oder ein
körperlich kleiner Insasse das Sicherheitsgurtsystem
benutzt beziehungsweise in welcher Sitzposition zum
Gurtaufroller der Insasse sich befindet. Anhand derartiger
körperbezogener Daten des Insassen kann die Auswerte- und
Steuereinheit ermitteln, welche der im einzelnen
bezeichneten Insassen-Schutzsysteme in Abhängigkeit von der
Größe und Richtung der jeweils auftretenden Beschleunigung
im Unfallgeschehen auszulösen ist, wobei auch der Zeitpunkt
der Auslösung der einzelnen Schutzsysteme unterschiedlich
und in Abhängigkeit von den körperbezogenen Daten
eingestellt werden kann. Soweit insbesondere Gurtaufroller
beziehungsweise Gurtstraffer oder auch Schloßstraffer mit
Kraftbegrenzungseinrichtungen von bekannter Art versehen
sind, die eine begrenzte Vorverlagerung des Insassen im
Einzelfall noch zulassen, kann über die Auswerte- und
Steuereinheit in Abhängigkeit von den körperbe
zogenen Daten festgelegt
werden, ob und in welchem Umfang derartige Kraftbegrenzungs
einrichtungen wirksam werden sollen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es
zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Anordnung einen
Gurtaufroller mit Gehäuse zur Aufnahme des Sensors
und der zugeordneten Auswerte- und Steuereinheit,
Fig. 2 eine schematische nach Art eines Schaltbildes
aufgebaute Darstellung der Funktionszuweisungen,
Fig. 3 ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß
Fig. 2.
Wie sich aus Fig. 1 entnehmen läßt, ist an einer B-Säule 10
eines Kraftfahrzeuges - welche auch die C-Säule sein kann -
ein Gurtaufroller 11 befestigt, von dem Gurtband 12 in
Richtung auf einen angeschnallten Insassen abziehbar ist. An
dem Gurtaufroller 11 ist ein Gehäuse 13 zur Aufnahme eines
Sensors sowie einer Auswerte- und Steuereinheit
angeschlossen.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, übermitteln die in dem Gehäuse
13 jeweils angeordneten Sensoren 16 ihre Signale einer
zugeordneten Auswerte- und Steuereinheit, wobei mit 14 eine
Auswerte- und Steuereinheit für die linke Fahrzeugseite und
mit 15 eine Auswerte- und Steuereinheit für die rechte
Fahrzeugseite bezeichnet sind. Mit 17 ist die Stromversorgung
der Auswerte- und Steuereinheiten aus dem
bordeigenen Stromnetz des Kraftfahrzeuges angedeutet.
Von den beiden Auswerte- und Steuereinheiten 14/15 führt
eine Steuerleitung zu den Seitenairbags 18, die sowohl als
auf den Rumpf des Insassen wirkende als auch auf den Kopf
des Insassen wirkende Seitenairbags ausgebildet sein können.
Die Auswerte- und Steuereinheiten 14, 15 sind jeweils über
zugeordnete Leitungen mit einer zentralen Steuereinheit 19
des Fahrzeuges verbunden, an die eine Betriebs-/Warnlampe 20
angeschlossen ist, mittels welcher der Betriebszustand dem
Insassen erkennbar gemacht werden kann.
An die zentrale Steuereinheit 19 können nun alternativ
und/oder in verschiedenen Kombinationen miteinander
Insassen-Schutzsysteme wir Frontairbag 21, Gurtstraffer 22,
Schloßstraffer 23 sowie Gurtklemmeinrichtung 24
angeschlossen sein, wobei die zentrale Steuereinheit 19 für
eine entsprechende Auslösung dieser Schutzsysteme sorgt. Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist üblicherweise der
Gurtaufroller 11 mit eigenen Sensorsystemen zur Ansteuerung
seiner Sperrsysteme versehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel dienen die Auswerte- und
Steuereinheiten 14, 15 also lediglich der Ansteuerung der
Seitenairbags 18.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel der
Erfindung läßt erkennen, in welcher Form die Funktion der
den Gurtaufrollern 11 zugeordneten Sensoren 16 und deren
Auswerte- und Steuereinheiten 14, 15 erweitert werden kann,
in dem nämlich nun die Ansteuerung von Gurtstraffer 22,
Schloßstraffer 23, Klemmeinrichtung 24 sowie auch der
Sperrsysteme 25 der Gurtaufroller 11 den Auswerte- und
Steuereinheiten 14, 15 zugewiesen sein kann; hinsichtlich
der zentralen Steuereinheit 19 verbleibt es dann bei der
Ansteuerung der Frontairbags 21 sowie der
Funktionskontrolle und Zuschaltung der Lampe 20.
Bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der
Erfindung kann aber auch vorgesehen sein, auf die zentrale
Steuereinheit 19 zu verzichten und damit auch die Front
airbags 21 an die Auswerte- und Steuereinheiten 14, 15
anzuschließen.
Schließlich ist bei dem in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel auch eine Erfassungseinrichtung 26
angedeutet, die die Länge des ausgezogenen Gurtbandes 12,
beispielsweise über eine Gurtwickelabtastvorrichtung,
ermittelt und ein entsprechendes Signal an die Auswerte-
und Steuereinheiten 14, 15 gibt, welche dieses Signal in
dem beschriebenen Sinn verarbeiten.
Claims (8)
1. Kraftfahrzeug mit Insassen-Schutzsystemen wie
selbstsperrender an beiden B-Säulen und/oder C-Säulen des
Kraftfahrzeuges angebrachter Gurtaufroller, Gurtstraffer,
Schloßstraffer, Gurtbandklemmeinrichtung, Frontairbag,
Seitenairbag sowie mit den Schutzsystemen zugeordneten
Sensoren und Steuereinheiten zur getrennten oder
gemeinsamen Auslösung der Schutzsysteme in Abhängigkeit von
den eingestellten Auslöseschwellen, wobei in den
Seitenbereichen des Kraftfahrzeuges auf jeder Seite
Seitenaufprall-Sensoren mit zugeordneter Auswerteeinheit
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenaufprall-Sensoren (16) sowie die Auswerteeinheiten
(14, 15) an den an den beiden B-Säulen (10) und/oder C-
Säulen des Kraftfahrzeuges angebrachten selbstsperrenden
Gurtaufrollern (11) angeordnet und die auf der linken
beziehungsweise rechten Fahrzeugseite angeordnete
Auswerteeinheit als Auswerte- und Steuereinheit (14, 15)
zur dezentralen Auslösung des zugeordneten Insassen-
Schutzsystems ausgebildet ist und jeweils die auf der
entsprechenden Fahrzeugseite angeordneten Seitenaufpall-
Sensoren (16) über eine Steuerleitung an die zugeordnete
Auswerte- und Steuereinheit (14, 15) angeschlossen sind.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auswerte- und Steuereinheiten (14, 15) für die
Seitenairbags (18) über eine Signalleitung mit der
zentralen Steuereinheit (19) für die weiteren Schutzsysteme
wie insbesondere Frontairbags (21), Gurtstraffer (22),
Schloßstraffer (23) verbunden sind.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Auswerte- und Steuereinheit (14, 15) mit den
auf der gleichen Fahrzeugseite angeordneten
Schutzsystemen (18, 22, 23, 24) gekoppelt ist.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
an die den Gurtaufrollern (11) zugeordneten Auswerte- und
Steuereinheiten (14, 15) der selbstsperrende Gurtaufroller
(11) und/oder Gurtstraffer (22) und/oder Schloßstraffer
(23) und/oder Gurtbandklemmeinrichtung (24) sowie der
Seitenairbag (18) angeschlossen sind und zur Ansteuerung
von Frontairbags (21) eine weitere zentrale Steuereinheit
(19) mit einem zugeordneten Sensor vorgesehen ist.
5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 sowie 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die der linken beziehungsweise
der rechten Fahrzeugseite zugeordnete Auswerte- und
Steuereinheit (14, 15) bei einem auf die
Fahrtrichtung bezogenen eine laterale Beschleunigung
anzeigenden Signal in Abhängigkeit von der
Signalauswertung dezentral die Sperrsysteme (25) des
Gurtaufrollers (11) und/oder die Gurtstraffer (22) und/oder
die Schloßstraffer (23) und/oder die
Gurtbandklemmeinrichtung (24) und den zugeordneten
Seitenairbag (18) auslöst.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem eine in
Fahrtrichtung longitudinale Beschleunigung anzeigenden
Signal die der linken beziehungsweise der rechten
Fahrzeugseite zugeordete Auswerte- und Steuereinheit
(14, 15) in Abhängigkeit von der Signalauswertung dezentral
das Sperrsystem (25) des Gurtaufrollers (11) und/oder die
Gurtstraffer (22) und/oder die Schloßstraffer (23)
und/oder die Gurtbandklemmeinrichtung (24) und/oder
die Frontairbags (21) auslöst.
7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheiten (14,
15) bei einem vertikalen Beschleunigungen anzeigenden
Signal Gurtstraffer (22) und/oder Schloßstraffer (23)
und Klemmeinrichtung (24) und die Sperrsysteme (25) der
Gurtaufroller (11) auslösen.
8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Gurtaufroller (11) eine
Erfassungseinrichtung (26) für die Länge des
ausgezogenen Gurtbandes (12) zugeordnet und an die
Auswerte- und Steuereinheit (14, 15) angeschlossen ist,
wobei die Auswerte- und Steuereinheit (14, 15) aus dem
von der Erfassungseinrichtung (26) übermittelten Signal
die Benutzung des Sicherheitsgurtes und die
körperbezogenen Daten des Insassen für die Auslösung der
zugeordneten Schutzsysteme (18, 21, 22, 23, 24, 25)
ermittelt.
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| DE1995126619 DE19526619C2 (de) | 1995-07-21 | 1995-07-21 | Kraftfahrzeug mit Insassen-Schutzsystemen und Einrichtung zu deren Ansteuerung |
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