DE19703183A1 - Verteiler für Gülle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verteiler für Gülle. Dieser Verteiler für Gülle ist an
vorhandene Vorratsbehälter für Gülle anschließbar.
Bekannte Vorrichtungen zum Austragen von Gülle bestehen aus einem Prallteller, der
Gülle innerhalb eines vorgegebenen Radius ausstreut. Das Ausstreuen verursacht jedoch
eine außerordentliche Geruchsbelästigung. Neuere Vorrichtungen zum Verteilen von Gülle
zielen darauf ab, durch Führung der Gülle in Schläuchen die Geruchsbelästigung zu
beseitigen. Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise in dem Gebrauchsmuster Nr.
295 17 792 beschrieben.
Die dort dargestellte Vorrichtung zum Verteilen von Gülle besteht aus zwei
Verteilerarmen, die an einem Gülle-Vorratsbehälter angebracht sind. Die Verteilerarme
sind aus einer Transportstellung parallel zur Fahrtrichtung des Vorratsbehälters in eine
Arbeitsstellung senkrecht zur Fahrtrichtung des Vorratsbehälters schwenkbar. An den
Verteilerarmen ist jeweils ein Gülleaustrag angebracht, dessen Einlaß mit dem
Vorratsbehälter verbunden ist. Der Auslaß des Gülleaustrags besteht aus einem
zylindrischen Hohlkörper, der sich parallel zu dem Verteilerarm und in etwa über dessen
gesamte Länge erstreckt. Der Auslaß weist in Abständen nach unten gerichtete
Auslaßöffnungen auf. Die Gülle wird durch eine im Auslaß angeordnete, rotierende
Schnecke zu den Auslaßöffnungen gefördert. Von den Auslaßöffnungen wird die Gülle
durch Schläuche bis auf den Erdboden geführt.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung beseitigt zwar weitgehend das Problem der
Geruchsbelästigung, doch der Bau dieses Verteilers ist mit hohem Kosten- und
Materialeinsatz verbunden und erfordert im Betrieb hohen Energieaufwand für die
Betätigung der Förderschnecke.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Verteiler für Gülle vorzuschlagen, der
einfacher konstruiert ist und der möglichst einfach zu betätigen ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Verteiler für Gülle mit den Merkmalen des
Anspruchs 1. Der erfindungsgemäße Verteiler für Gülle weist einen zylindrisch oder
kugelförmig gestalteten Auslaß auf, der bei zylindrischer Bauweise mindestens 10 cm und
höchstens 100 cm lang ist oder der bei kugelförmiger Ausführung einen Durchmesser von
mindestens 10 cm und höchstens 40 cm aufweist.
Dieser Verteiler wird betrieben, indem Gülle unter leichtem Überdruck aus dem
Vorratsbehälter über den Einlaß des Verteilers austritt und dem Auslaß des Verteilers
zugeführt wird. Der Auslaß weist nur geringe Abmessungen auf. Die Auslaßöffnungen
des Verteilers sind also auf engster Fläche zusammengefaßt. Dadurch genügt der geringe
Überdruck, mit dem die Gülle aus dem Vorratsbehälter gefördert wird, um sie in die
Schläuche zu fördern, aus denen sie dann infolge Schwerkraft auf den Erdboden trifft.
Anders als beim Stand der Technik ist es nicht erforderlich, Mittel zum Fördern der Gülle
vorzusehen, durch die gewährleistet wird, daß sämtliche, über mehrere Meter verteilt
angeordnete Auslaßöffnungen gleichmäßig mit Gülle beaufschlagt werden.
Der erfindungsgemäße Verteiler ist weitaus kleiner dimensioniert als bekannte
Vorrichtungen zum Verteilen von Gülle und damit materialsparender. Der Bau des neuen
Verteilers ist mit geringeren Kosten verbunden. Die gesamte Verteilervorrichtung wird
zudem leichter und einfacher handhabbar.
Der Auslaß ist vorzugsweise zylindrisch geformt. Die Länge beträgt mindestens 10 cm,
kann aber auch ohne weiteres zwischen 20 cm und 70 cm, insbesondere 30 bis 50 cm,
liegen. Die Länge des Auslasses ist unter anderem abhängig von der Anzahl der
Auslaßöffnungen, die am Auslaß angebracht sein sollen. Je kürzer bzw. kleiner der
Auslaß, desto wirksamer kann der vom Vorratsbehälter aus aufgebrachte Überdruck zur
gleichmäßigen Verteilung der Gülle genutzt werden.
Der Auslaß kann jedoch auch, wenn gewünscht, kugelförmig ausgebildet sein. Die
Vorteile der besonders gleichmäßen Druckverteilung liegen hier auf der Hand.
Die Auslaßöffnungen sind in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung nicht nur an der
Unterseite des Auslasses sondern über einen weiten Bereich der Mantelfläche des
Auslasses angeordnet. Da die Gülle mit geringem Überdruck ausgetragen wird, können
sich ohne weiteres Schläuche, deren Auslaufende zum Erdboden gerichtet ist, auch an
Auslaßöffnungen anschließen, die nicht direkt nach unten weisen. Diese Erkenntnis
ermöglicht eine weitere Verkleinerung des Auslasses und trägt damit zur Kostenersparnis
der erfindungsgemäßen Vorrichtung bei.
Da Gülle häufig Feststoffe oder Verunreinigungen enthält, die nicht durch die
Austragsöffnungen geschleust werden können, ist es vorteilhaft, einen Abscheider für
Feststoffe am Auslaß anzubringen. Bei einem zylindrischen Auslaß geschieht dies
vorzugsweise an dem dem Einlaß abgewandten Ende des Auslasses. Der Abscheider
besteht in einem Auffangbehälter von in etwa 0,4 bis 3,0 l Volumen. Der Abscheider
kann bei Bedarf geöffnet werden, um Feststoffe zu entfernen. Das Volumen des
Abscheiders wird vorzugsweise so gewählt, daß die Verunreinigungen, die in einer
Füllung eines Vorratsbehälters enthalten sind, aufgenommen werden können. Das
Anordnen eines Abscheiders verbessert die Nutzung des Verteilers für Gülle, weil
Verunreinigungen sich nun nicht mehr im Auslaß sammeln und die Auslaßöffnungen
verstopfen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Verteilers ist das
Anordnen eines Drehkäfigs im Auslaß. Ein drehbarer Käfig im Auslaß bewirkt, daß die
Auslaßöffnungen von etwaigen Verunreinigungen oder störenden Feststoffen frei gehalten
werden. Die Verunreinigungen werden, falls ein Abscheider vorhanden ist, dann im
Abscheider gesammelt. Der Drehkäfig kann verhältnismäßig einfach konstruiert werden.
Er verbraucht nur wenig Antriebsenergie, da er, anders als die aus dem Stand der
Technik bekannte Förderschnecke, nicht zum Fördern der Gülle verwendet wird. Der
Drehkäfig dient lediglich dazu, die Auslaßöffnungen freizuhalten.
Der Drehkäfig ist vorzugsweise an die Form des Auslasses angepaßt. Er kann rund oder
zylindrisch ausgebildet sein.
Die Auslaßöffnungen sind vorzugsweise von möglichst geringem Durchmesser. Maximal
20 mm, vorzugsweise 10 mm Durchmesser bewirken eine besonders gleichmäßige
Verteilung und nutzen damit schon den geringsten Überdruck des Vorratsbehälters zur
Verteilung der Gülle. Weiter trägt ein geringer Durchmesser der Auslaßöffnungen auch
dazu bei, den Auslaß selbst möglichst klein zu halten, mit allen damit verbundenen
Vorteilen.
Es ist ohne weiteres möglich, den Gülleaustrag so anzuordnen, daß Einlaß und Auslaß in
einem Bauteil angeordnet sind. Bevorzugt sind jedoch Einlaß und Auslaß des
Gülleaustrags durch ein Rohr oder, besser noch, durch einen Schlauch miteinander
verbunden. Auf diese Weise kann der Auslaß so angeordnet werden, daß die Gülle in
einem möglichst weiten Umkreis verteilt wird.
Besonders bevorzugt wird, daß der Auslaß am Verteilerarm angeordnet ist, während der
Einlaß unmittelbar am Vorratsbehälter angebracht ist. Auslaß und Einlaß sind
vorzugsweise durch einen Schlauch miteinander verbunden, der für eine Förderung von
Gülle unter einem Überdruck von ca. 0,5 bis 1,5 bar geeignet ist.
Enthält die Gülle ausnahmsweise besonders reißfeste Fasern, beispielsweise aus
Hühnerfeder oder ist sie besonders hoch konzentriert und deshalb schwer pumpfähig,
dann kann es sich anbieten, statt des Drehkäfigs eine Förderschnecke im Auslaß
anzuordnen.
Nachfolgend wird der erfindungsgemäße Verteiler für Gülle anhand eines
Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht eines Verteilers für Gülle in der Arbeitsstellung,
Fig. 2: einen Querschnitt durch einen Auslaß eines Verteilers mit darin
angeordnetem Drehkäfig.
Fig. 1 zeigt einen Verteiler für Gülle 2, der an einen Vorratsbehälter 4 für Gülle
angeschlossen ist. Der Vorratsbehälter 4 ist in üblicher Weise auf einem Wagengestell 6
angeordnet, das durch ein Zugfahrzeug bewegt wird.
An dem Wagengestell 6 sind zwei Verteilerarme 8, 10 angeordnet, von denen ein erster
Arm 8 in Arbeitsstellung und ein zweiter Arm 10 in Transportstellung dargestellt ist. Die
Verteilerarme 8, 10 sind mittels eines Traggestells 12 am Vorratsbehälter 4 bzw. am
Wagengestell 6 befestigt. Der Gülleaustrag 14 besteht aus einem Einlaß 16, der am
Vorratsbehälter 4 befestigt ist, einem Auslaß 18, der am Verteilerarm 8 angebracht ist
und aus einem Schlauch 20, der den Einlaß 16 mit dem Auslaß 18 verbindet.
Vom Auslaß 18 aus erstrecken sich Schläuche 22, die am Verteilerarm 8 fixiert sind, bis
zum Erdboden. Die Schläuche 22 sind mit Auslaßöffnungen 24 des Auslasses 18
verbunden. Gülleaustrag 14 und Schläuche 22 bilden den Verteiler 2 für Gülle.
Der Einlaß 16 und der Auslaß 18 des Gülleaustrags 14 sind aus V2A-Edelstahl gefertigt.
Sie sind durch einen Schlauch, der für einen Überdruck von bis zu 1,5 bar ausgelegt ist
und der einen Durchmesser von 100 mm aufweist, miteinander verbunden. Der Auslaß 18
ist in etwa in der Mitte des Verteilerarms 8 angeordnet. Er hat einen Durchmesser von
ca. 10 cm und ist ca. 50 cm lang. Die Mantelfläche 23 des Auslasses 18 weist eine
Vielzahl von Auslaßöffnungen 24 auf, die in mehreren Reihen angeordnet sind. Die
Auslaßöffnungen haben einen Durchmesser von ca. 15 mm. Die Schläuche 22, die sich
von den Auslaßöffnungen 24 nach unten erstrecken, sind an einem Trägergestell 26, daß
mit dem Verteilerarm 8 verbunden ist, befestigt. Das Trägergestell 26 hat eine Breite von
ca. 6 m. Die Schläuche 22 sind im Abstand von ca. 40 cm an dem Trägergestell
befestigt.
Am Auslaß 18, und zwar an dem dem Einlaß 16 abgewandten Ende, ist ein Abscheider
28 für Feststoffe angebracht. Der Abscheider 28 ist verschließbar und kann zum
Entnehmen von Feststoffen geöffnet werden. Weiter weist der Auslaß 18 einen
Antriebsmotor 30 für einen in Fig. 2 näher erläuterten Drehkäfig auf.
Der Auslaß 18 kann zwar an jeder beliebigen Stelle angeordnet sein, doch empfiehlt sich
das Anbringen in etwa in der Mitte des Verteilerarms 8, um die Länge der Schläuche 22
so gering wie möglich zu halten.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch den Auslaß 18. In der Schnittebene ist eine nach
unten weisende Auslaßöffnung 24 dargestellt, die von einem Anschlußstutzen 32 umgeben
ist. Auf den Anschlußstutzen 32 ist ein Schlauch 22 aufgeschoben. Hinter dieser
Auslaßöffnung 24 und dem dazugehörigen Schlauch 22 sind andere Schläuche 22 zu
sehen, die an Auslaßöffnungen angeschlossen sind, die nicht unmittelbar nach unten
weisen, sondern die parallel zu den nach unten weisenden Öffnungen angeordnet sind.
Durch die mehrreihige Anordnung der Auslaßöffnungen 24 in der Mantelfläche 23 kann
der Auslaß 18 in seinen Abmessungen klein gehalten werden.
Im Auslaß 18 ist ein Drehkäfig 34 angeordnet. Der Drehkäfig 34 ist ebenfalls aus V2A-
Edelstahl gefertigt und besteht aus kreisringförmigen Abschnitten 36, die durch
Streifleisten 38 miteinander verbunden sind. Die Streifleisten 38 sind parallel zur
Längsachse des Auslasses 18 angeordnet und streichen bei sich drehendem Käfig
regelmäßig über die Auslaßöffnungen 24 und reinigen diese. Der Drehkäfig 34 wird durch
den in Fig. 1 dargestellten Antriebsmotor 30 in Drehung versetzt.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Vorrichtung wird wie folgt betätigt:
Die Verteilerarme 8, 10 werden bei Erreichen des Einsatzortes aus der Transportstellung
(parallel zum Vorratsbehälter, siehe Verteilerarm 10) in die Arbeitsstellung (senkrecht
zum Vorratsbehälter, siehe Verteilerarm 8) geschwenkt. Die in der Transportstellung nach
oben weisenden Schläuche 22 werden zum Erdboden hin nach unten geklappt. Der Einlaß
16 wird geöffnet und aus dem unter einem Überdruck von ca. 1 bar stehenden
Vorratsbehälter 4 strömt Gülle durch den Einlaß 16 und den Schlauch 20 zum Auslaß 18.
Der Überdruck wird durch eine Hydraulikpumpe am Vorratsbehälter (nicht dargestellt)
erzeugt.
Die nicht weiter aufbereitete, zerkleinerte oder von Verunreinigungen befreite Gülle
strömt in den Auslaß 18 und wird dort auf einer Strecke von ca. 50 cm auf eine Vielzahl
von Auslaßöffnungen 24 verteilt. Der Überdruck von ca. 1 bar genügt, um alle
Auslaßöffnungen 24 mit Gülle zu beaufschlagen bzw. um die Gülle bis zur letzten
Auslaßöffnung 24 zu fördern. Von dort strömt die Gülle durch die Schläuche 22 und wird
auf dem Erdboden verteilt.
Verunreinigungen oder Feststoffe, die sich etwa in den Auslaßöffnungen 24 festsetzen,
werden dadurch beseitigt, daß während des Entleerens des Vorratsbehälters 4 der
Drehkorb 34 in Rotation versetzt ist. Die Streifleisten 38 streichen
dadurch über die Auslaßöffnungen 24 und lösen Verunreinigungen oder Feststoffe. Diese
werden zum Abscheider 26 weiter gefördert, werden dort gesammelt und nach Leeren des
Vorratsbehälters entfernt.
Die Verkleinerung des Auslasses 18 bietet nicht nur erhebliche Material- und damit
Kostenersparnis. Sie ermöglicht darüberhinaus auch das Verteilen der Gülle ohne weitere
Hilfsmittel wie z. 3. Förderschnecken oder Pumpen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist kostengünstig, einfach herstellbar, leicht und
einfach und zuverlässig in der Handhabung.
Claims (9)
1. Verteiler für Gülle, der an einen Gülle-Vorratsbehälter (4) anschließbar ist, mit
- - einem Gülleaustrag (14), dessen Einlaß (16) mit dem Gülle-Vorratsbehälter (4) verbindbar ist und dessen Auslaß (18) eine Mehrzahl von Auslaßöffnungen (24) aufweist, sowie mit
- - Schläuchen (22), die sich von den Auslaßöffnungen (24) bis auf den Erdboden erstrecken,
- - der Auslaß (18) des Gülleaustrags (14) zylindrisch oder kugelförmig gestaltet ist, daß
- - der Auslaß (18) mindestens 10 cm und längstens 100 cm lang ist oder einen Durchmesser von mindestens 10 cm und höchstens 40 cm aufweist.
2. Verteiler für Gülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß (18)
zylindrisch ist und eine Länge zwischen 20 cm und 70 cm, vorzugsweise 30 cm
und 50 cm aufweist.
3. Verteiler für Gülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auslaßöffnungen (24) in mehreren Reihen in der Mantelfläche (23) des Auslasses
(18), insbesondere eines zylindrischen Auslasses (18) angeordnet sind.
4. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß am Auslaß (18) ein Abscheider (28) für Feststoffe
angebracht ist.
5. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß im Auslaß (18) ein Drehkäfig (34) angeordnet ist.
6. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Auslaßöffnungen (24) maximal
20 mm beträgt, vorzugsweise bis zu 10 mm.
7. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Auslaß (18) an einem Verteilerarm (8, 10)
angebracht ist.
8. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaß (16) und der Auslaß (18) des Gülleaustrags
(14) durch ein Rohr oder durch einen Schlauch (20) miteinander
verbunden sind.
9. Verteiler für Gülle nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß im Auslaß (18) eine Förderschnecke angeordnet ist.
Priority Applications (6)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: LANDMASCHINEN WIENHOFF GMBH, 49844 BAWINKEL, DE |
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |