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Die
Erfindung betrifft eine Auslaufeinrichtung für einen Behälter für staubförmiges oder körniges Schüttgut mit
einem kegelförmig
nach unten für
eine Förderleitung
verengenden Auslaufkörper,
der mittels eines Flansches mit dem Behälter verbindbar ist, mit einem
aus einem luftdurchlässigen
Werkstoff bestehenden Belüftungseinsatz,
dessen obere Seite am Flansch befestigt ist, mit einem Zwischenraum zwischen
dem Belüftungseinsatz
und dem Auslaufkörper,
wobei in den Zwischenraum zur Erhöhung der Riesel- und Gleitfähigkeit
des Schüttgutes
Druckluft einpressbar ist.
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Es
ist bekannt, dass bei Behältern
für Schüttgut, wie
beispielsweise hohen Silos, das Schüttgut im unteren Bereich durch
die anstehende Füllhöhe stark zusammengedrückt wird,
wodurch es zu einer Brückenausbildung
im Schüttgut
kommen kann, durch die das darüberliegende
Schüttgut
gehalten wird und ein weiteres Auslaufen des Schüttgutes verhindert. Aus diesem
Grund werden besondere Vorkehrungen getroffen, um eine etwaige Brückenbildung
von vornherein beim Schüttgutauslauf
zu verhindern oder, falls diese durch entsprechend lange Lagerzeiten entstanden
ist, wieder aufzubrechen.
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Dem
Fachmann ist beispielsweise bekannt, die Auslauffläche doppelwandig
auszuführen.
Hierbei wird üblicherweise
die innenliegende trichterförmige
Auslauffläche
aus luftdurchlässigem
Folienmaterial ausgebildet, so dass zwischen der äußeren luftundurchlässigen Kegelwandung
und der Innenkegelwandung eingegebene Druckluft in den Schüttgutkegelraum
einströmen
kann und hierdurch eine Brückenbildung
vermieden beziehungsweise wieder aufgelöst wird. Um eine reibungsarme
Fließfähigkeit
des Schüttgutmaterials
zu gewährleisten,
wird daher der innenliegende Folienmantel oben fest eingespannt und
am unteren Ende mittels Spannkonstruktionen, die in den verschiedensten
Ausführungsformen
bekannt sind, gehalten. Jedoch sind mit diesen Spannkonstruktionen
auch Nachteile verbunden, die den Vorteil der Reibungsminimierung
bei der Schüttgutentleerung
teilweise wieder wettmachen. So sind mitunter die zum Spannen benötigen Mittel
im Kegelinnern angeordnet und stehen dem abfließenden Schüttgut hinderlich im Wege. Des
Weiteren ist der konstruktive Aufwand für die Spannvorrichtung relativ
hoch, welches sich auch auf den Wartungsaufwand negativ auswirkt.
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In
der
DE 39 33 688 C2 ist
ein Austragtopf für zum
Transport von Schüttgütern vorgesehene
Behälter
beschrieben, bestehend aus einem trichterförmigen mittels eines Flansches
an seinem oberen Rand mit dem Behälter und mit seinem unteren
Rand mit einer Förderleitung
verbindbaren Anschlussstutzen und einen in diesem angeordneten Belüftungseinsatz.
Zwischen dem Anschlussstutzen und dem Belüftungseinsatz ist hierbei Druckluft
einpressbar, um die Gleitfähigkeit
des Schüttgutes
zu erhöhen.
Der Belüftungseinsatz
ist aus einem nicht steifen Belüftungstuch
aus einem Polyester- oder aus einem Drahtgewebe ausgeführt. Einer
der Nachteile dieser Vorrichtung ist, dass beispielsweise bei einem
Wechsel des Schüttgutes
der Austragtopf gereinigt werden muss, so dass unter anderem der
luftdurchlässige Belüftungseinsatz
zu demontieren ist, welches für den
Werker mit einem Montageaufwand verbunden ist. Ferner hat es sich
gezeigt, dass eine schnelle Verschmutzung an einer Gewebematte entsteht,
welches häufige
Reinigungszyklen nach sich zieht.
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In
der
DE 298 01 714
U1 ist eine Auslaufeinrichtung für einen Behälter beschrieben, mit einem nach
unten verengenden Auslaufkörper,
in dem ein Schüsseleinsatz
angeordnet ist. Der Schüsseleinsatz wird
in seinem oberen Bereich zwischen dem Behälter und dem Auslaufkörper gehalten,
wobei an seinem unteren Rand ein umlaufender Spalt zur Wandung des
Auslaufkörpers
besteht. Zwischen der Wandung des Auslaufkörpers und der Wandung des Schüsseleinsatzes
ist ein Zwischenraum ausgebildet, in den Druckluft über einen
Stutzen eingebracht wird. Auch hier ergibt sich der Nachteil, dass
bei einer etwaig bevorstehenden Reinigung der Auslaufeinrichtung,
insbesondere im Bereich des Zwischenraumes ein großer Aufwand
bei der Montage notwendig ist.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Auslaufeinrichtung zu
schaffen, bei der die genannten Nachteile vermieden werden, insbesondere eine
Verschmutzung der Auslaufeinrichtung minimiert wird, wobei gleichzeitig
bei einer etwaig bevorstehenden Reinigung der Auslaufeinrichtung
der Montageaufwand gering gehalten wird.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird eine Auslaufeinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte
Weiterbildungen ausgeführt.
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Dazu
ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass ein erster und ein zweiter Stutzen am Auslaufkörper im
Bereich des Zwischenraumes angeordnet sind, wobei durch den ersten
Stutzen Druckluft und durch den zweiten Stutzen ein Fluid leitbar
ist, wodurch eine Spülung
und/oder Reinigung der Auslaufeinrichtung, insbesondere des Zwischenraumes
und des Belüftungseinsatzes
durchführbar
ist. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung ist,
dass der Belüftungseinsatz
besonders wirksam zur Materialauflockerung des Schüttgutes
dient, wobei durch den ersten Stutzen Druckluft in den Zwischenraum
eingepresst wird. Hierdurch wird bewirkt, dass das aus dem Behälter in
die Auslaufeinrichtung gleitende Schüttgut aufgelockert wird, so
dass dieses zuverlässig
nach unten in die Förderleitung
ablaufen kann. Bei einem Wechsel des Schüttgutes bietet ferner die Erfindung
den wesentlichen Vorteil, dass durch die integrierte Spül- und/oder
Reinigungsmöglichkeit
die Auslaufeinrichtung nicht mehr vollständig demontiert werden muss.
Zur Reinigung wird vorzugsweise Wasser als Fluid verwendet, das
durch den zweiten Stutzen in den Zwischenraum gepumpt wird. Zweckmäßigerweise
wird das Wasser unter einem bestimmten Druck in die Auslaufeinrichtung
geleitet, wobei eine zuverlässige
Reinigung erfolgt. Am zweiten Stutzen ist vorteilhafterweise eine
Druckwasserleitung angeschlossen. Diese sehr einfache konstruktive
Ausgestaltung erlaubt eine sehr einfache Reinigung und/oder Spülung, welches
insbesondere im Lebensmittelbereich von großer Bedeutung ist.
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Des
Weiteren wird die Aufgabe durch eine Auslaufeinrichtung gemäß Patentanspruch
2 gelöst, bei
der mindestens am Auslaufkörper
im Bereich des Zwischenraumes zwei Stutzen angeordnet sind, an die
eine Anschlusseinheit befestigbar ist. Über die Anschlusseinheit ist
durch die Stutzen Druckluft und/oder Wasser für eine Spülung und/oder Reinigung der
Auslaufeinrichtung durchführbar.
Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass durch
die Anschlusseinheit sowohl Druckluft zur Erhöhung der Riesel- und Gleitfähigkeit
des Schüttgutes
als auch Wasser zur Spülung
und/oder Reinigung der Auslaufeinrichtung durch die Stutzen leitbar
ist. Es kann somit lediglich eine gemeinsame Anschlusseinheit für die Versorgung
der Auslaufeinrichtung mit Druckluft und/oder Wasser verwendet werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist der Belüftungseinsatz
aus einem Metall, insbesondere ist der Belüftungseinsatz das Edelstahl ausgeführt. Dies
hat hierbei den Vorteil, dass der Verschmutzungsgrad, insbesondere
im Vergleich zu einer im Stand der Technik verwendeten Gewebematte erheblich
gesenkt werden kann.
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Eine
weitere die Erfindung verbessernde Maßnahme sieht vor, dass der
erste Stutzen ein Rückschlagventil
aufweist. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Anschlusseinheit ein
Rückschlagventil
aufweist. Durch diese Ausgestaltungen ist Druckluft kontinuierlich
oder mit einer bestimmten Frequenz in den Zwischenraum einbringbar,
wobei das Rückschlagventil
unter anderem dafür
sorgt, dass nicht in den Zwischenraum eingepresste Luft über die
Stutzen zurückströmt. In Abhängigkeit
von der Strömungsgeschwindigkeit
der Druckluft wird eine Schwingung des Belüftungseinsatzes erzeugt, die
eine Auflockerung des Schüttgutes
bewirkt, so dass dieses rasch und störungsfrei aus der Auslaufeinrichtung
ausgebracht wird. Die Schwingung des Belüftungseinsatzes, das vorzugsweise
selbsttragend ausgeführt
ist, kann weiter begünstigt
werden, wenn das Material des Belüftungseinsatzes federelastisch
ist.
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Nach
einer möglichen
Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die untere
Seite des Belüftungseinsatzes
mit mehreren Abstandselementen ausgebildet ist, die an der Wandung
des Auslaufkörpers
angeordnet sind. Zwischen den Abstandselementen weist die untere
Seite des Belüftungseinsatzes
jeweils einen Spalt zur Wandung des Auslaufkörpers auf, durch diesen die
eingepresste Luft in Richtung des sich verengenden Auslaufkörpers hindurchströmt, wodurch
eine schnelle und ungehinderte Entleerung des Behälters gewährleistet
wird.
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Der
Spalt beträgt
vorzugsweise 2mm, die Abstandselemente können als Ausbuchtungen, insbesondere
als Sicken ausgeführt
sein, die von oben den Spalt sichern und zum Spalt führend angeordnet sind.
Die Abstandselemente unterstützen
vorteilhafterweise das Entleeren des Behälters in Verbindung mit den
durch die Druckluft erzeugten Schwingungen.
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Vorteilhafterweise
lässt sich
die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung
auch durch Nachrüstung des
Belüftungseinsatzes
bei bestehenden Silobehältern
schaffen, da dieser lediglich in den Flansch zwischen dem Behälter und
dem Auslaufkörper
befestigt werden muss. Der erste und der zweite Stutzen sind ferner
ohne großen
Aufwand in den Auslaufkörper anordenbar.
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Weiterhin
kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass die dem Zwischenraum abgewandte Seite des Belüftungseinsatzes
eine widerstandsfähige
und/oder reibungsarme Schicht aufweist, wodurch die Beständigkeit
gegen Abrieb erhöht
wird und der Entleerungsvorgang beschleunigt werden.
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In
einer möglichen
Ausführungsform
der Erfindung kann die Auslaufeinrichtung auch mehr als zwei Stutzen
am Auslaufkörper
aufweisen. Beispielsweise kann es sich in einer Ausgestaltungsalternative
anbieten, mindestens drei Stutzen umfangsseitig am Auslaufkörper gleichmäßig zu verteilen.
Hierbei befinden sich die Stutzen an der Außenseite des Auslaufkörpers, wobei
diese zueinander in gleicher Höhe
angeordnet sind. Das bedeutet, dass die genannten Stutzen zur Auslassöffnung der
Auslaufeinrichtung, durch die das Schüttgut den Behälter verlässt, den
gleichen Abstand haben. Bei einer Verwendung von drei Stutzen bietet
es sich an, diese um 120° versetzt
zueinander anzuordnen, um somit eine gleichmäßige Verteilung der Druckluft
und/oder des Fluids in die Auslaufeinrichtung zu erzielen. Selbstverständlich können in
einer alternativen Ausführungsform
der Auslaufeinrichtung vier Stutzen am Auslaufkörper angeordnet sein, die 90° zueinander versetzt
positioniert sind.
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Zweckmäßigerweise
umfasst die Anschlusseinheit einen Fluidanschlussteil und einen
Luftanschlussteil. Hierbei kann die Anschlusseinheit eine Zuführleitung
und eine Verteilungsleitung aufweisen, wobei die Zuführleitung
in die Verteilungsleitung mündet.
Durch die gemeinsame Versorgungsleitung (Verteilungsleitung) für die jeweiligen
Stutzen ist es möglich,
während
des Auflockerungsvorganges bei der Entladung des Schüttgutes
an mindestens zwei Stellen Druckluft einzublasen, und dann bei der
Reinigung der Auslaufeinrichtung an mindestens zwei Stellen ein
Reinigungsfluid einzuleiten. Durch die Gesamtkonzeption der Anschlusseinheit
für den
Fluidanschluss und den Druckluftanschluss und durch die nachgeschaltete
sich zu mindestens zwei Anschlussstutzen hin aufteilende Verteilungsleitung
wird sowohl der Entladungsvorgang als auch der Reinigungsvorgang
verbessert.
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In
einer weiteren Alternative der Erfindung ist durch die Stutzen ein
Fluid-Druckluft-Gemisch zur Spülung
und/oder Reinigung einleitbar. Das bedeutet, dass der Spülvorgang
nicht nur durch das Fluid, insbesondere durch das Wasser, sondern
durch eine Fluid-Druckluft-Mischung
erzielbar ist. Durch die als eine Art Adapter wirkende Anschlusseinheit
kann der Entladungsvorgang sowie auch der Reinigungsvorgang der
Auslaufeinrichtung zeitlich verkürzt
und in der Effektivität
verbessert werden, wobei durch die Verwendung des Fluid-Luft-Gemisches
zusätzlich eine
Verbesserung des Reinigungsvorganges erreicht werden kann.
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Durch
die Verwendung von Druckluft kann zudem erzielt werden, dass auch
bei einem relativ (über-)
drucklos einströmenden
Fluids ein Reinigungsfluid als Fluid-Luft-Gemisch gebildet wird,
dass unter erhöhtem
Druck auf den Belüftungseinsatz
trifft und diesen schnell und vollständig reinigt.
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Vorzugsweise
ist die Anschlusseinheit als eine Y-förmige Leitung ausgeführt, die
durch einen in die Verteilungsleitung mündende Zuführleitung gebildet ist, wobei
die Verteilungsleitung an ihren freien Enden mit den Stutzen unmittelbar
oder mittelbar verbunden ist. Vorteilhafterweise sind die Zuführleitung sowie
die Verteilungsleitung aus einem flexiblen Material ausgeführt. Weist
die Anschlusseinheit die genannte Y-förmige Leitung auf, so ist die
Auslaufeinrichtung mit lediglich zwei Stutzen ausgebildet, die beispielsweise über eine
Schlauchkupplung mit dem freien Ende der Verteilungsleitung verbunden
werden kann. Hat die erfindungsgemäße Auslaufeinrichtung mehr
als zwei Stutzen, so weist die Anschlusseinheit die entsprechende
Anzahl an Verteilungsleitungen auf.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die
in den Ansprüchen
und in der Beschreibung erwähnten
Merkmale jeweils einzeln für
sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen
in rein schematischer Darstellung:
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1 eine
geschnittene Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer Auslaufeinrichtung, und
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2 eine
weitere Ausführungsform
einer Auslaufeinrichtung mit einer Anschlusseinheit.
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Die
dargestellte 1 zeigt eine geschnittene Seitenansicht
einer erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 100,
die beispielsweise sowohl für
stationäre
Silobehälter
als auch für
solche Behälter
benutzt werden kann, die Aufbauteil eines Fahrzeuges sind. Der teilweise
dargestellte Behälter 10,
in dem beispielsweise staubförmiges
oder körniges
Schüttgut sich
befinden kann, ist mit einem trichterförmigen Auslaufkörper 11 mittels
eines Flansches 12 verbunden. Ferner ist am Flansch 12 zwischen
dem Behälter 10 und
dem Auslaufkörper 11 ein
Belüftungseinsatz 13 befestigt,
das bei der dargestellten Ausführungsform
eine selbsttragende, luftdurchlässige Edelstahlmatte 13 ist.
Zwischen dem Belüftungseinsatz 13 und
der Wandung des Auslaufkörpers 11 ist ein
Zwischenraum 14. Der Belüftungseinsatz 13 ist an
der dem Flansch 12 gegenüberliegenden Seite offen ausgeführt, so
dass eine kreisförmige Öffnung 19 resultiert.
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Im
Bereich des Zwischenraumes 14 ist der Auslaufkörper 11 mit
einem ersten Stutzen 15 ausgeführt, durch den Druckluft über eine nicht
dargestellte Druckluftleitung, die an den ersten Stutzen 15 angebracht
wird, in die Auslaufeinrichtung 100 gebracht wird. Am ersten
Stutzen 15 ist ein Rückschlagventil 18 angeordnet.
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Des
Weiteren weist die Wandung des Auslaufkörpers 11 einen zweiter
Stutzen 16 auf, durch den ein Reinigungsfluid leitbar ist,
wodurch eine Spülung
und/oder Reinigung des Auslaufkörpers 11,
insbesondere des Zwischenraumes 14 und dem Belüftungseinsatz 13 erzielt
wird.
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Die
untere Seite des Belüftungseinsatzes 13 ist
mit mehreren Abstandselementen 17 versehen, die als Sicken 17 ausgeführt sind.
Die Sicken 17 sind unmittelbar an der Wandung des Auslaufkörpers 11 angeordnet.
Die Sicken 17 können
beispielsweise lediglich am Auslaufkörper 11 anliegen.
Des Weiteren ist es jedoch auch möglich, dass die Sicken 17 form- und/oder
kraft- und/oder stoffschlüssig
am Auslaufkörper 11 befestigt
sind. Zwischen den Sicken 17 weist die untere Seite des
Belüftungseinsatzes 13 jeweils
einen Spalt zur Wandung des Auslaufkörpers 11 auf. Das
bedeutet, dass zwischen dem Rand der Öffnung 19 und der
Wandung des Auslaufkörpers 11 (zwischen
jeweils zwei Sicken 17) ein bestimmter Abstand vorliegt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Spalt
2mm, der ringförmig
umlaufend ausgebildet ist.
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An
der dem Flansch 12 abgewandten Seite weist der Auslaufkörper 11 eine
Auslauföffnung 20 sowie
einen weiteren Flansch 21 auf, an den beispielsweise ein
Anschlussstutzen für
eine nicht dargestellte Förderleitung
oder dergleichen zum Ableiten des Schüttgutes befestigt werden kann.
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Beim
Entleeren des Silobehälters 10 wird Druckluft
pulsweise durch den ersten Stutzen 15 geleitet, die in
den Zwischenraum 14 gelangt.
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Hierdurch
gerät der
Belüftungseinsatz 13 in Schwingungen,
so dass das an der Edelstahlmatte 13 anliegende Schüttgut aufgelockert
wird und in Richtung der Öffnung 20 rieselt.
Der Entleerungsvorgang des Schüttgutes
wird des Weiteren dadurch begünstigt,
dass die Druckluft durch den Belüftungseinsatz 13 hindurchströmt. Ferner
strömt
die Druckluft durch die einzelnen Spalten, welches durch die Pfeile in
der Zeichnung angedeutet ist. Hierdurch wird ebenfalls das Schüttgut aufgelockert,
so dass die Riesel- und Gleitfähigkeit
erhöht
wird.
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Wird
beispielsweise das Schüttgutmaterial gewechselt,
ist es insbesondere bei Lebensmittelschüttgütern häufig notwendig, die Auslaufeinrichtung 100 zu
reinigen. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird unter einem
hohen Druck Wasser über
den zweiten Stutzen 16 in den Zwischenraum 14 geleitet,
wobei das Wasser durch den Belüftungseinsatz 13 und
durch die oben genannten Spalten strömt. Dieser Spül- und Reinigungsvorgang
wird eine zeitlang betrieben, so dass die Auslaufeinrichtung 100 frei
von Schüttgutrückständen ist.
Das Wasser verlässt
die Auslaufeinrichtung 100 schließlich über die Öffnung 20.
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Für bestimmte
Anwendungen lässt
sich selbstverständlich
der Belüftungseinsatz 13 vollständig herausnehmen,
so dass sich keine Gegenstände im
Materialfluss innerhalb des Auslaufkörpers 11 befinden.
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In
der 2 ist eine weitere Alternative der erfindungsgemäßen Auslaufeinrichtung 200 dargestellt.
Die hier gezeigte Auslaufeinrichtung 200 umfasst im Wesentlichen
die gleichen Merkmale wie die in 1 beschriebene
Auslaufeinrichtung, so dass im Folgenden im Wesentlichen nur auf
die Unterschiede eingegangen wird. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel
wird durch die Stutzen 15, 16 zum einen Druckluft
in die Auslaufeinrichtung geführt,
wodurch ein Auflockerungsvorgang bei der Entladung des Schüttgutes
initiiert wird. Das bedeutet, dass gleichzeitig durch beide Stutzen 15, 16 Druckluft
in den Zwischenraum 14 eingeblasen wird. Für den Reinigungsvorgang
besteht die Möglichkeit,
ein Fluid, insbesondere Wasser durch beide Stutzen 15, 16 zu
leiten. In einer weiteren Alternative ist ebenfalls denkbar, ein
Wasser-Luft-Gemisch als Reinigungsfluid gleichzeitig durch beide
Stutzen 15, 16 in den Zwischenraum 14 einströmen zu lassen.
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Beide
Stutzen 15, 16 sind mit einer Anschlusseinheit 30 verbunden,
durch die Druckluft und/oder Wasser in die Auslaufeinrichtung 200 geleitet
wird. Die Anschlusseinheit 30 besteht zumindest teilweise
aus einem flexiblen Material. Die Stutzen 15, 16 sind
jeweils über
eine Schlauchkupplung 35 mit der Anschlusseinheit 30 verbunden.
Die Anschlusseinheit 30 weist eine Verteilungsleitung 34 auf,
in die eine Zuführleitung 33 mündet. Die
Anschlusseinheit 30 weist an ihrem den Stutzen 15, 16 abgewandten
Ende einen Wasseranschluss 31 sowie einen Lufteinschluss 32 auf.
Zwischen dem Luftanschluss 32 und der Zuführleitung 33 ist
ein Rückschlagventil 36 angeordnet.
Je nach Bedarf wird die Auslaufeinrichtung 200 mit Wasser,
Druckluft oder einem Wasser-Luft-Gemisch über die Anschlusseinheit 30 versorgt.
Hierbei ist die Anschlusseinheit 30 völlig unabhängig von der inneren Ausgestaltung
der Auslaufeinrichtung 200 ausgeführt. Es ist zwar vorteilhafterweise
vorgesehen, dass der Belüftungseinsatz 13 als
Stahlblecheinsatz ausgebildet ist und durch die Verwendung eines
umlaufenden Spaltes und der entsprechenden Sicken 17 eine
leichte Reinigung ermöglicht
wird. Es sind hier jedoch auch andere Arten von Belüftungseinsätzen innerhalb
der Auslaufeinrichtung 200 ohne Weiteres denkbar.
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- 100
- Auslaufeinrichtung
- 200
- Auslaufeinrichtung
- 10
- Behälter
- 11
- Auslaufkörper
- 12
- Flansch
- 13
- Belüftungseinsatz
- 14
- Zwischenraum
- 15
- Erster
Stutzen
- 16
- Zweiter
Stutzen
- 17
- Abstandselement
- 18
- Rückschlagventil
- 19
- Öffnung (Belüftungseinsatz)
- 20
- Auslassöffnung
- 30
- Anschlusseinheit
- 31
- Fluidanschlussteil,
Wasseranschlussteil
- 32
- Luftanschlussteil
- 33
- Zuführleitung
- 34
- Verteilungsleitung
- 35
- Kupplungselement
- 36
- Rückschlagventil