DE19702901C2 - Erdnagel - Google Patents
ErdnagelInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E04H—BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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- E04H15/32—Parts, components, construction details, accessories, interior equipment, specially adapted for tents, e.g. guy-line equipment, skirts, thresholds
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-
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen durch Schlagwir
kung in den Boden eintreibbaren Erdnagel oder Erdanker ge
mäß Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Derartige Erdnägel, Erdanker oder Bodenanker sind bekannt
und werden dazu verwendet, Masten, Gerüste, in Leichtbau
weise erstellte Gebäude, Zelte, etc. am Boden zu fixieren.
Die Fixierung erfolgt hierbei beispielsweise über Stahl
seile, die um die Erdnägel geschlungen werden, oder über
spezielle Fußplatten bzw. Lagerplatten, die mit Hilfe der
Erdnägel am Boden fixiert werden. Die Erdnägel werden hier
bei mit Hilfe eines Hammers in den Boden eingetrieben. Zum
Herausziehen der Erdnägel aus dem Boden sind spezielle Aus
ziehwerkzeuge bzw. Ausziehgeräte entwickelt worden. Mit
diesen Werkzeugen bzw. Geräten wird der vorstehende Kopf
des eingetriebenen Erdankers untergriffen, wonach der
Erdanker aus dem Boden gezogen wird. Es ist daher bei der
artigen Erdnägeln von Bedeutung, daß sie im in den Boden
eingetriebenen Zustand eine Angriffsmöglichkeit für das
Ausziehwerkzeug bzw. Ausziehgerät bieten. Mit anderen Wor
ten, mit einem derartigen Werkzeug bzw. Gerät muß der Kopf
des Erdnagels im eingetriebenen Zustand desselben unter
griffen werden können.
Um dies sicherzustellen, hat man einen Erdnagel mit einem
sogenannten Doppelkopf entwickelt, bei dem sich der Kopf
gegenüber dem Schaft zweimal sprunghaft seitlich erweitert.
Der Kopf weist somit zwei konzentrische Ringflächen auf,
von denen die untere im eingetriebenen Zustand des Erdna
gels beispielsweise an der Oberseite einer Fußplatte an
liegt, während die obere äußere Ringfläche freiliegt und
eine Angriffsfläche für das Ausziehwerkzeug bzw. Ausziehge
rät bietet.
Beim Eintreiben bzw. Einschlagen eines derartig ausgebilde
ten Erdnagels in den Boden durch ein in einer Fußplatte
vorgesehenes Loch tritt schließlich, wenn der Erdnagel
seine vorbestimmte Tiefe erreicht hat, die untere und in
nere Ringfläche des Kopfes mit der Oberseite der Fußplatte
in Eingriff. Um die Fußplatte fest zu arretieren, wird der
Erdnagel möglichst tief eingeschlagen. Aufgrund des bereits
erreichten Kontaktes zwischen der unteren inneren Ringflä
che des Kopfes und der Oberseite der Fußplatte führt jedoch
eine weitere Schlagbelastung des Erdnagels nicht zu einem
weiteren Eintreiben desselben, sondern zu einem Lösen des
Erdnagels aufgrund der durch die Fußplatte erzeugten Fe
derwirkung. Statt den Erdnagel festzuschlagen, wird dieser
durch weitere Schläge vielmehr im Boden gelockert. Um eine
derartige Lockerung zu vermeiden, muß beim Einschlagen ge
nau darauf geachtet werden, den Erdnagel bei Kontaktierung
der unteren inneren Ringfläche des Kopfes mit der Oberseite
der Fußplatte nicht weiter einzuschlagen. In der Praxis er
folgt jedoch in der Regel ein weiteres Einschlagen, so daß
der erwähnte Lockerungseffekt auftritt.
Aus der DE-GM 18 30 922 ist ein Erdnagel oder Erdanker mit
den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 be
kannt. Bei diesem Erdnagel erweitert sich der sich kontinuierlich
in Richtung auf den Kopf erweiternde Abschnitt
etwa unter einem Winkel von 45°. Über die Aufgabe dieser
unterhalb des Kopfes vorgesehenen Erweiterung ist in dieser
Veröffentlichung nichts ausgesagt. Man kann vermuten, daß
diese Erweiterung dazu dient, die Einführung des Kopfes
eines Erdnagels in eine Bohrung im Kopf eines anderen Erd
nagels zu ermöglichen. Dem Gegenstand dieser Veröffentli
chung liegt nämlich die Zielsetzung zugrunde, die Verbin
dung von mehreren Erdnägeln durch im Kopf angeordnete Boh
rungen zu ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Erdnagel
oder Erdanker der angegebenen Art zu schaffen, bei dem die
Gefahr einer Lockerung durch zu starkes Einschlagen ver
mieden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Erdnagel oder
Erdanker der angegebenen Art durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Durch den sich in Richtung auf den Kopf kontinuierlich un
ter einem Winkel von 10-15° gegenüber der Schaftachse er
weiternden Schaftabschnitt wird erreicht, daß beim Eintrei
ben des Erdnagels bzw. Erdankers durch das Loch einer Fuß
platte der sich kontinuierlich erweiternde Schaftabschnitt
mit den Lochbegrenzungen in Reibkontakt tritt, was schließ
lich zu einem Festsitz des Erdnagels bzw. Erdankers führt.
Es ergibt sich damit kein Zurückfederungseffekt mehr wie
beim Stand der Technik, so daß durch weitere Schläge der
Erdnagel bzw. Erdanker nicht gelöst wird. Wesentlich ist
dabei, daß der Kopf des Erdnagels bzw. Erdankers auch ge
genüber dem oberen kopfnahen Ende des sich kontinuierlich
erweiternden Schaftabschnittes seitlich vorspringt, damit
ein Herausziehen des Erdnagels bzw. Erdankers mit Hilfe ei
nes geeigneten Werkzeuges bzw. Gerätes möglich ist. Mit anderen
Worten, der sich kontinuierlich erweiternde Schaftab
schnitt ist in bezug auf das Loch einer Fußplatte so bemes
sen, daß immer ein gewisser Abstand zwischen Fußplatte und
Erdnagelkopf verbleibt, um das vorstehend erwähnte Heraus
ziehen des Erdnagels zu ermöglichen. Der Erdnagel sollte
daher mit der Unterseite seines Kopfes im vollständig ein
getriebenen Zustand nicht auf der zugehörigen Fußplatte
aufliegen.
Der erfindungsgemäße, sich kontinuierlich unter einem be
stimmten Winkel erweiternde Schaftabschnitt sichert somit
einen festen Sitz des Erdnagels bzw. Erdankers im Boden
unter Reibkontakt mit einer möglichen Fußplatte, wobei das
bei dem eingangs beschriebenen Erdnagel des Standes der
Technik mögliche "Losschlagen" verhindert wird. Besonders
gute Ergebnisse werden mit einem Erweiterungswinkel von 13°
erzielt.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung verbleibt somit eine Un
terseite am Kopf, die vorzugsweise rechtwinklig zur Achse
des Erdnagels verläuft. Mit anderen Worten, zwischen dem
oberen Ende des sich kontinuierlich erweiternden Schaftab
schnittes und der seitlich äußeren Kopfbegrenzung ist eine
vorzugsweise rechtwinklig zur Achse des Erdnagels verlau
fende Ringfläche vorgesehen. Diese Ringfläche ermöglicht
den Angriff eines Ausziehwerkzeuges bzw. Ausziehgerätes.
Je nach Größe des Erdnagels besitzt die Ringfläche auf der
Unterseite des Kopfes eine Breite von 3-7 mm, d. h. der
Durchmesserunterschied zwischen dem oberen Schaftende und
der seitlich äußeren Begrenzung des Kopfes beträgt 6-14 mm.
Vorteilhafterweise ist der sich kontinuierlich erweiternde
Schaftabschnitt konisch ausgebildet. Diese Ausführungsform
läßt sich relativ einfach realisieren. Dies schließt jedoch
nicht aus, daß erfindungsgemäß auch andere Ausführungsfor
men Anwendung finden können, beispielsweise nach oben und
außen gekrümmte Schaftabschnitte.
Abgesehen von den vorstehend beschriebenen Merkmalen ist
die Ausgestaltung des Kopfes des Erdnagels für die Erfin
dung nicht kritisch. So kann es sich beispielsweise um
einen Rund- oder Flachkopf handeln. Auch kann der Kopf bei
spielsweise eine zylindrische seitliche Außenfläche
besitzen.
Die Verbindungsstelle zwischen dem oberen Ende des sich
kontinuierlich unter einem bestimmten Winkel erweiternden
Schaftabschnittes und der Unterseite des Kopfes ist vor
zugsweise abgerundet, um das Entstehen von Spannungsspitzen
in diesem Bereich zu verhindern. Aufgrund des relativ ge
ringen Neigungswinkels des sich kontinuierlich erweiternden
Schaftabschnittes erfolgt auch der Übergang dieses Ab
schnittes zum übrigen Schaft relativ kontinuierlich.
Im übrigen kann der erfindungsgemäß Erdnagel bzw. Erdanker
wie ein herkömmlich ausgebildeter Erdnagel bzw. Erdanker
ausgebildet sein.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Erdnagel bzw. Erdanker ist
vorzugsweise geschmiedet, d. h. besteht vorzugsweise aus
Schmiedeeisen. Eine geschweißte oder mechanisch bearbeitete
Kopfkonstruktion ist weniger geeignet, da hierbei die Ge
fahr besteht, daß der Kopf beim Einschlagen plattgeschlagen
und der sich kontinuierlich erweiternde Schaftabschnitt
aufgeweitet wird. Vorzugsweise kommt St 37-2 zum Einsatz.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei
spieles in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert.
Die einzige Figur zeigt eine Seitenansicht eines er
findungsgemäß ausgebildeten Erdnagels.
Der in der einzigen Figur gezeigte Erdnagel 1 besitzt einen
länglichen Schaft 3 und einen gegenüber diesem seitlich er
weiterten Kopf 2, wobei sowohl Schaft als auch Kopf im
Querschnitt kreisförmig ausgebildet sind. Der Schaft 3
weist an seinem unteren Ende eine Spitze 5 und an seinem
oberen Ende einen sich kontinuierlich in Richtung auf den
Kopf 2 erweiternden Abschnitt 4 auf, der bei diesem
Ausführungsbeispiel konisch ausgebildet ist. Der Kopf 2 ist
in seinem unteren Teil zylindrisch ausgebildet, wie bei 6
gezeigt, und in seinem oberen Teil teilkugelförmig, wie bei
7 gezeigt. Der zylindrische Abschnitt 6 des Kopfes 2 ist
gegenüber dem oberen Ende des konischen Abschnittes 4
erweitert, wobei sich zwischen dem konischen Abschnitt 4
und der seitlichen Begrenzung des Kopfes eine senkrecht zur
Schaftachse verlaufende Ringfläche 8 ergibt. Der Übergang
zwischen dieser Ringfläche 8 und dem konischen
Schaftabschnitt 4 ist abgerundet ausgebildet, wie bei 9
gezeigt.
Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der
Erdnagel eine Gesamtlänge von 1000 mm. Die Spitze hat eine
Höhe von 50 mm. Die Gesamtlänge des Schaftes einschließlich
des konischen Abschnittes beträgt 978 mm. Der Durchmesser
des Schaftes im geradlinigen Abschnitt beträgt 30 mm.
Der konische Schaftabschnitt 4 weist gegenüber der Vertika
len einen Neigungswinkel von 13° und eine axiale Länge von
25,5 mm auf. Höhe und Breite des Kopfes betragen 22 mm und
50 mm.
Die Ringfläche auf der Unterseite des Kopfes besitzt eine
Breite von 3 mm.
Im Gebrauch wird der Erdnagel durch ein Loch einer Fuß
platte, die beispielsweise zur Halterung einer Gerüststange
dient, in den Erdboden eingetrieben, bis der konische
Schaftabschnitt 4 in Kontakt mit der Lochwandung tritt. Ein
weiteres Einschlagen bewirkt einen Festsitz durch Reibkon
takt zwischen Erdnagel und Fußplatte, wobei sich kein Rück
federungseffekt ergibt. Bei Erreichen dieses Festsitzes ist
die Unterseite des Kopfes 2 noch in einem ausreichenden
Abstand von der Oberseite der Fußplatte angeordnet, um das
Entfernen des Erdnagels mit Hilfe eines Ausziehwerkzeuges
bzw. Ausziehgerätes zu ermöglichen. Mit anderen Worten, das
Ausziehwerkzeug muß den Kopf des Erdnagels untergreifen und
mit der Ringfläche 8 in Kontakt treten können. Der Erdnagel
kann auf diese Weise wieder aus dem Loch der Fußplatte ent
fernt werden.
Claims (4)
1. Durch Schlagwirkung in den Boden eintreibbarer Erdna
gel oder Erdanker mit einem mit einer Spitze versehe
nen Schaft und einem gegenüber dem Schaft seitlich
vorspringenden erweiterten Kopf, wobei der Schaft be
nachbart zum Kopf einen sich kontinuierlich in Rich
tung auf den Kopf erweiternden Abschnitt aufweist, da
durch gekennzeichnet, daß sich der kontinuierlich in
Richtung auf den Kopf (2) erweiternde Abschnitt (4)
unter einem Winkel von 10-15° gegenüber der Schaft
achse erweitert und daß zwischen dem oberen Ende des
sich kontinuierlich erweiternden Abschnittes (4) und
der seitlich äußeren Kopfbegrenzung eine Ringfläche
(8) vorgesehen ist.
2. Erdnagel oder Erdanker nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß der sich kontinuierlich erweiternde
Schaftabschnitt (4) konisch ausgebildet ist.
3. Erdnagel oder Erdanker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringfläche eine Breite von 3-7 mm
besitzt.
4. Erdnagel oder Erdanker nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er geschmiedet
ist.
Priority Applications (1)
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1997
- 1997-01-28 DE DE1997102901 patent/DE19702901C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19702901A1 (de) | 1998-08-06 |
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