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DE4116738A1 - Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden - Google Patents

Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden

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Publication number
DE4116738A1
DE4116738A1 DE4116738A DE4116738A DE4116738A1 DE 4116738 A1 DE4116738 A1 DE 4116738A1 DE 4116738 A DE4116738 A DE 4116738A DE 4116738 A DE4116738 A DE 4116738A DE 4116738 A1 DE4116738 A1 DE 4116738A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
herring
ground
anchoring
support
anchoring recesses
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4116738A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Baumann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BAUMANN VERWERTUNGS GmbH
Original Assignee
BAUMANN VERWERTUNGS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BAUMANN VERWERTUNGS GmbH filed Critical BAUMANN VERWERTUNGS GmbH
Priority to DE4116738A priority Critical patent/DE4116738A1/de
Publication of DE4116738A1 publication Critical patent/DE4116738A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • E04G21/00Preparing, conveying, or working-up building materials or building elements in situ; Other devices or measures for constructional work
    • E04G21/14Conveying or assembling building elements
    • E04G21/16Tools or apparatus
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    • E04G21/1808Holders for bricklayers' lines, bricklayers' bars; Sloping braces
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04H17/146Details of connections between rails and posts the rails being attached to the front faces of the posts

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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine im Bauwesen zu verwendende Vorrich­ tung zum Verankern einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnur­ gerüststütze, im Erdboden, mit einem durch ein an der Gerät­ schaft angeordnetes Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering, der ein Kopfstück aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage gelangende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche für ein Schlagwerkzeug bildet.
Ein mit Hilfe von Schnurgerüststützen hergestelltes Schnurgerüst dient zum Bestimmen des Verlaufs von Gebäudewänden beim Errich­ ten von Bauwerken. Hierzu stellt man um den Grundriß des Bau­ werks herum eine Mehrzahl von Schnurgerüststützen auf, die so­ dann über starre Querelemente miteinander verbunden werden, an denen dem Verlauf der Gebäudewände entsprechend verlaufende Schnüre festgelegt werden können.
Solche Stützen müssen möglichst stabil im Erdboden verankert sein, damit sie unverrückbar an Ort und Stelle bleiben, selbst wenn verhältnismäßig große Querkräfte auf sie ausgeübt werden. Dieses Verankern erfolgt mit Hilfe von sogenannten Heringen, ab und zu auch Erdnägel genannt, die man durch die zugeordneten Löcher an der Stütze in den Erdboden einschlägt.
Es ist ersichtlich, daß derartige Heringe jedoch auch in Zusammen­ hang mit anderen Gerätschaften als Schnurgerüststützen einge­ setzt werden können.
Ausgehend hiervon besteht nun eine Aufgabe der Erfindung darin, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit deren Hilfe in möglichst einfacher und billiger Weise die Stabi­ lität der Verankerung im Erdboden erhöht wird.
Dies läßt sich erfindungsgemäß dadurch erreichen, daß der Hering an seinem in den Erdboden einzutreibenden Bereich in seine Außenumfangsfläche eingeformte Verankerungsvertiefungen zum Ein­ dringen des umgebenden Erdreichs aufweist.
Diese Verankerungsvertiefungen setzen sich mit Erdreich zu, wobei der in den Erdboden eingetriebene Hering das umgebende Erdreich gleichzeitig kompaktiert, so daß sich das in den Ver­ ankerungsvertiefungen sitzende Erdreich einem Lockern des be­ treffenden Herings entgegenstellt.
Eine Stabilitätserhöhung läßt sich ferner erfindungsgemäß dadurch erreichen, daß die Auflagefläche eine Kegelfläche ist, wobei der Lochrand entsprechend kegelförmig ausgebildet sein kann. Dies ergibt eine Selbstzentrierung des Herings beim Eintreiben und ein rundum am Lochrand aufliegendes Kopfstück, so daß die Gerätschaft in keiner Richtung unabsichtlich verrückt werden kann und ein Lockern der Verankerung praktisch ausgeschlossen ist.
Beide Maßnahmen, daß heißt, die Verankerungsvertiefungen und/oder die kegelige Auflagefläche, führen also zu einem sehr fest­ sitzenden Hering. Dies kann andererseits zu einem entsprechend beschwerlichen Abbau der Gerätschaft führen, da hierzu der bzw. die zugehörigen Heringe aus dem Erdboden herausgezogen werden müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist gemäß der Erfindung ferner vorgesehen, daß das Kopfstück einen die Auflagefläche bildenden Auflageteil und einen die Schlagfläche bildenden Schlagteil aufweist, die mit Abstand zueinander angeordnet und über eine kleineren Durchmesser als das Auflageteil und das Schlagteil aufweisende Verbindungspartie miteinander verbunden sind. Auf diese Weise befindet sich bei verankerter Gerätschaft das Schlagteil oberhalb der das Loch enthaltenden Partie der Gerätschaft und ist somit von unten her zum Ansetzen eines Ausziehwerkzeuges zugänglich, das zwischen das Auflageteil und das Schlagteil greift. Diese Maßnahme ist vor allem dann günstig, wenn das Kopfstück eine kegelige Auflagefläche aufweist und mit dieser in das Loch der Gerätschaft versenkt ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie weitere zweckmäßige Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnurgerüststütze in schematischer Darstel­ lung in Schrägansicht,
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen Hering in Seitenansicht in Einzeldarstellung,
Fig. 3 den gleichen Hering in einer um gegenüber der Ansicht gemäß Fig. 2 um 90° gedrehten Seiten­ ansicht,
Fig. 4 den Hering gemäß den Fig. 2 und 3 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV und
Fig. 5 das bodenseitige Ende eines gegenüber der Fig. 1 variierten Schnurgerüst-Stützbeins zusammen mit einem eingeschlagenen Hering in teilweise geschnit­ tener Seitenansicht in Teildarstellung.
Die in Fig. 1 in einer Gesamtansicht schematisch dargestellte Stütze 1 wird zu mehreren angewendet und dient zum Herstellen von sogenannten Schnurgerüsten, mit deren Hilfe der Verlauf von Mauern oder sonstigen Gebäudewänden beim Errichten von Bauwerken bestimmt wird. Die Stütze 1 weist einen pfahlartigen Hauptkörper 2 auf, der insbesondere aus Metall besteht und zweckmäßigerweise einen kreisrunden Außenquerschnitt besitzt. Im dargestellten Falle handelt es sich um ein Rundrohr. An seinem bodenseitigen Ende weist der pfahlartige Hauptkörper 2 ein in einer Spitze auslaufendes Befestigungsende 3 auf, das leicht in das Erdreich eindringen kann. Oberhalb dieses Befestigungsendes 3 sitzt am Hauptkörper 2 ein radial vorstehender Schlagkörper 4, auf den zum Eintreiben des Befestigungsendes 3 in das Erdreich mit Hammer oder dergleichen Schlagwerkzeug eingeschlagen werden kann.
Der Hauptkörper 2 trägt ferner eine beim Ausführungsbeispiel von angeschweißten Haltebügeln 5 gebildete Halterung, die zum Halten von zum Beispiel latten- oder stangenartigen starren Querelementen 6 des Schnurgerüstes dienen. Im dargestellten Falle sind zwei um einen Winkel von 90° versetzte Haltebügel 5 vorhanden, in die jeweils ein rechtwinkelig zum anderen Quer­ element verlaufendes Querelement 6 eingesetzt werden kann. Anstelle von starr angeordneten Haltebügeln könnten die Halte­ bügel auch nach oben und unten verschieblich sowie verdrehbar und in der jeweiligen Lage feststellbar am Hauptkörper befestigt sein. Die Querelemente 6 sind in den Haltebügeln 5 festlegbar, was beispielsweise mit Hilfe einer das jeweilige Querelement 6 gegen den Hauptkörper drückenden Klemmschraube 7 erfolgen kann.
Hat man dem Grundriß des zu errichtenden Gebäudes entsprechend eine Mehrzahl von Stützen 1 aufgestellt und in noch zu beschrei­ bender Weise im Erdboden verankert, befestigt man an ihnen die von Stütze zu Stütze verlaufenden Querelemente 6. Dabei kommt es auf den Aufstellort der Stützen 1 und dem Verlauf der Quer­ elemente 6 nicht besonders genau an, da diese nur zum Halten von an ihnen anschließend befestigten, stark gespannten Schnüren dienen, die sich dem Mauer- beziehungsweise Wandverlauf des Gebäudes entsprechend erstrecken. Die starren Querelemente 6 bilden ferner eine Versteifung des gesamten Schnurgerüstes, da über sie die einzelnen Stützen 1 fest miteinander verbunden sind.
Zum stabilen Halten des Hauptkörpers 2 ist eine Unterstützungs­ einrichtung vorgesehen, die einerseits mit dem Hauptkörper 2 verbunden ist und andererseits im Erdreich verankert werden kann. Diese Unterstützungseinrichtung besteht im dargestellten Falle aus drei Stützbeinen 8, 9 und 10, die zusammen ein Drei­ bein ergeben. Dabei können, wie dargestellt, zwei Stützbeine 9, 10 eine Zweibeineinheit bilden, während das dritte Stützbein 8 hiervon unabhängig ist. Es versteht sich, daß die Stützbeinan­ zahl auch anders sein kann, ebenso wie es nicht erforderlich ist, daß mehrere Stützbeine zu einer Einheit zusammengefaßt sind.
Jedes Stützbein, beispielsweise das Stützbein 8, besitzt eine im spitzen Winkel vom Hauptkörper 2 zum Erdboden hin abstehende Stützstrebe 11, die mittels einer in Längsrichtung des Haupt­ körpers 2 verstellbaren Muffe, Hülse oder dergleichen Kupplungs­ partie 12 am Hauptkörper 2 befestigt ist. Zweckmäßigerweise ist die Kupplungspartie 12 außerdem drehbar am Hauptkörper 2 ange­ ordnet, so daß man das jeweilige Stützbein 8 von einer beliebigen Umfangsstelle des Hauptkörpers abstehen lassen kann. Beim Aus­ führungsbeispiel wird die Kupplungspartie 12 von einem U-förmigen Führungsbügel gebildet, wobei den beiden U-Schenkeln ein den Hauptkörper 2 im Führungsbügel verklemmender Klemmkeil 13 zuge­ ordnet ist. Das Festlegen der Kupplungspartie 12 am Hauptkörper 2 kann jedoch auch in anderer Weise erfolgen.
Beim Stützbein 8 handelt es sich um ein einzelnes Stützbein, so daß von der Kupplungspartie 12 nur die Stützstrebe 11 absteht und von dieser Verbindungsstelle aus schräg nach unten und außen verläuft. Demgegenüber ist den beiden anderen Stützbeinen 9 und 10 eine gemeinsame Kupplungspartie zugeordnet, die der Kupplungspartie 12 entspricht, so daß die beiden Stützbeine 9, 10 zusammen in der gewünschten Höhe und in der gewünschten Drehlage am Hauptkörper 2 festlegbar sind.
Die jeweilige Stützstrebe 11 kann starr (wie dargestellt) oder, damit der Winkel zwischen Hauptkörper 2 und Stützstrebe 11 veränderbar ist, gelenkig mit der Kupplungspartie 12 verbunden sein.
Jedes Stützbein 8, 9, 10 ist an seinem bodenseitigen Ende im Bereich vom Stützstrebenende mit einem Loch 15 versehen, durch die hindurch ein Hering 16, auch Erdnagel genannt, in den Erd­ boden eingetrieben werden kann. Anstelle eines einzigen Loches 15 können an jedem Stützbein auch mehrere nebeneinander angeord­ nete Löcher für jeweils einen Hering angebracht werden.
Im Falle der Fig. 1 wird das Loch 15 von einer den Hering bereits beim Eintreiben großflächig beziehungsweise an mehreren Punkten führenden Führungseinrichtung zweckmäßigerweise in Gestalt eines Rohrstutzens 17 gebildet. Der Rohrstutzen 17 kann entweder unmittelbar an die Stützstrebe 11 angeschweißt oder, wie dargestellt auf eine an der Stützstrebe 11 sitzende und auf dem Erdboden aufliegende Stützplatte 18 aufgeschweißt sein. Er kann außerdem mit Bezug auf den Hauptkörper 2 geneigt oder neig­ bar sein, so daß der betreffende Hering 16 entsprechend schräg im Erdboden verläuft und sich im Untergrund sozusagen verbeißt.
Bei der Variante gemäß Fig. 5 besteht der Unterschied, daß der Rohrstutzen oder dergleichen weggelassen worden ist. Es ist jedoch wiederum eine Platte 18a vorhanden, die an das boden­ seitige Ende der Stützstrebe 11a angeschweißt ist. In dieser Stützplatte 18a ist das Loch 15a ausgebildet, durch das der Hering 16 in den Erdboden 24, auf dem die Stützplatte 18a auf­ liegt eingeschlagen wird. Die Stützplatte 18a kann so wie im Falle der Fig. 1 gelenkig mit der Stützstrebe verbunden sein, damit man sich Geländeunebenheiten anpassen kann. Des weiteren kann die Stützplatte 18a ebenfalls mehrere Löcher für jeweils einen Hering 16 aufweisen.
Die Stützplatte 18a ist insgesamt plan ausgebildet. Demgegen­ über weist die Stützplatte 18 der Variante gemäß Fig. 1 zum Erdboden hin abgekantete Plattenrandbereiche 20, 21 auf, so daß sich ein U-ähnlicher Querschnitt ergibt. Die abgekanteten Plattenrandbereiche 20, 21 dringen in den Erdboden ein, was eine weitere Stabilitätserhöhung mit sich bringt. Solche abge­ kanteten Plattenrandbereiche könnte man auch bei der Stützplatte 18a der Fig. 5 vorsehen.
Der Hering 16 ist an seinem einen Ende 22, das beim Einschlagen vorne ist, angespitzt. Am entgegengesetzten Ende weist er ein Kopfstück 23 auf, dessen Unterseite eine am Lochrand 25 be­ ziehungsweise 25a zur Auflage gelangende Auflagefläche 26 und dessen Oberseite eine Schlagfläche 27 zum Aufschlagen mit einem Schlagwerkzeug bildet. Der zwischen dem Kopfstück 23 und dem angespitzten Ende 22 sich erstreckende Schaft 28 des Herings besitzt zweckmäßigerweise einen kreisrunden Querschnitt. Es versteht sich, daß der Durchmesser des Loches 15 beziehungsweise 15a an der Schnurgerüststütze an den Durchmesser des Schaftes 28 angepaßt ist. Dabei sollte das Spiel, mit dem der Hering durch das Loch greift, möglichst klein sein. Der Hering 16 wird bis zur festen Anlage seiner Auflagefläche 16 am Lochrand 25 beziehungsweise 25a eingetrieben. Der Rohrstutzen 17 mit der Stützplatte 18 beziehungsweise die Stützplatte 18a ist dann fest zwischen dem Erdboden 24 und der Auflagefläche 26 verspannt. In diesem Zusammenhang ist nun vorgesehen, daß die Auflagefläche 26 eine Kegelfläche ist, wobei sich der Kegel in Richtung zur Schlagfläche 27 hin erweitert. Auf diese Weise zentriert sich der Hering 16 am Ende des Eintreibvorganges im zugehörigen Loch 15 beziehungsweise 15a, so daß er die gewünschte Ausrichtung erhält und mit seiner Auflagefläche rundum fest am Lochrand anliegt. Hierzu ist es des weiteren von Vorteil, daß der Lochrand 25 beziehungsweise 25a, wie vor allem aus Fig. 5 für den Loch­ rand 25a ersichtlich ist, entsprechend kegelförmig ausgebildet ist. Das Kopfstück 23 ist also bei eingetriebenem Hering ein Stück weit in das Loch 15 beziehungsweise 15a versenkt.
Des weiteren ist vorgesehen, wobei dies auch bei ansonsten in üblicher Weise gestalteten Heringen verwirklicht werden kann, daß das Kopfstück 23 sozusagen zweigeteilt ist und einen die Auflagefläche 26 bildenden Auflageteil 29 sowie einen die Schlag­ fläche 27 bildenden Schlagteil 30 aufweist, die in Längsrichtung des Herings mit Abstand zueinander angeordnet und über eine Verbindungspartie 31 miteinander verbunden sind, die einen kleineren Durchmesser als das Auflageteil 29 und das Schlagteil 30 aufweisen. Auf diese Weise befindet sich im eingeschlagenen Zustand das Schlagteil 30 im Abstand zur Stützplatte 18 be­ ziehungsweise 18a, wobei seine Unterseite 32 ringförmig frei­ liegt. Hierdurch wird beim Abbau des Schnurgerüstes das Heraus­ ziehen des betreffenden Herings erleichtert, da man mit einem geeigneten Werkzeug in den Zwischenraum unterhalb des Schlag­ teils 30 greifen und dann das Schlagteil 30 und somit den ganzen Hering 16 hochziehen beziehungsweise nach oben hebeln kann.
Die Verbindungspartie 31 zwischen dem Auflageteil 29 und dem Schlagteil 30 weist zweckmäßigerweise gleichen Durchmesser wie der in den Erdboden einzutreibende Bereich 28 des Herings auf.
Bei dem Schlagteil 30 kann es sich um ein Plattenstück handeln, das zweckmäßigerweise einstückig angeformt ist, jedoch auch angeschweißt oder in sonstiger geeigneter Weise fest angebracht sein kann.
Das Auflageteil 26 besitzt dagegen eine wulstartige Gestalt, wobei beim Ausführungsbeispiel die Anordnung so getroffen ist, daß die dem Schlagteil zugewandte Oberseite 33 des Auflageteils 29 ebenfalls kegelig, jedoch mit entgegengesetzter Neigung wie die Auflagefläche 26, ausgebildet ist. Die Formgebung könnte jedoch auch anders sein.
An dem Hering 16 ist noch eine weitere Ausgestaltung verwirk­ licht, die ebenfalls den festen Sitz im Erdboden erhöht. Sie besteht darin, daß der Hering 16 an seinem in den Erdboden 24 einzutreibenden Bereich 28 in seine Außenumfangsfläche einge­ formte Verankerungsvertiefungen 34 aufweist, in die das umgebende Erdreich eindringt. Die Verankerungsvertiefungen 34 füllen sich also mit dem Erdreich, so daß sich in Längsrichtung des Herings gesehen ein entsprechender starker Widerstand gegen ein Herausziehen des Herings ergibt. Die in den Verankerungsver­ tiefungen 34 sitzende Erde stellt also sozusagen einen in Längs­ richtung wirksamen Anschlag dar.
Beim Einschlagen des Herings wird das Erdreich um den Hering herum, dem Volumen des Herings entsprechend, verdichtet. Diese Druckkräfte lassen das Erdreich dann, ist der Hering ganz einge­ schlagen, in die Verankerungsvertiefungen 34 eindringen.
Zweckmäßigerweise sind mindestens im dem angespitzten Ende 22 zugewandten Bereich des Herings Verankerungsvertiefungen 34 angeordnet. Dies ist aus zweierlei Gründen von Vorteil. Zum einen befinden sich diese Stellen am weitesten im Erdboden, so daß das in den Verankerungsvertiefungen 34 sitzende Erdreich besonders wirksam ist. Zum anderen entsteht die Kompaktierung des Erdreichs beim Einschlagen vorne an der Spitze 22, also in unmittelbarer Nachbarschaft der Verankerungsvertiefungen 34, was das Eindringen des Erdreichs in die Verankerungsvertiefungen begünstigt.
Zweckmäßigerweise verläuft die die Verankerungsvertiefungen radial innen begrenzende Bodenfläche 35 parallel zur Außenum­ fangsfläche des Herings, wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht. Die Verankerungsvertiefungen 34 besitzen also jeweils eine konstante Tiefe. Bei zylindrischem Schaft 28 liegt die Boden­ fläche 35 somit auf einer Zylinderfläche kleineren Durchmessers.
Dies hat mit Bezug auf eine sich beispielsweise sekantenartig durch den Schaft 28 erstreckende Bodenfläche den Vorteil, daß keine zu starke lokale Schwächung des Herings auftritt.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß die Veran­ kerungsvertiefung 34 eine quer oder winkelig zu den zur Längs­ richtung des Herings parallelen Mantellinien des Herings ge­ richtete Längserstreckung aufweist. Sie können also in Umfangs­ richtung oder, wie im dargestellten Falle, etwas geneigt hierzu, längliche Gestalt besitzen. Dies vergrößert die wirksame Fläche, über die das in den Verankerungsvertiefungen sitzende Erdreich in Längsrichtung des Herings gesehen am Hering angreift. Bei winkeligem Verlauf kann sich mit Bezug auf genau in Umfangs­ richtung verlaufender Verankerungsvertiefung mehr Erdreich in dieser ansammeln.
Es können lauter in gleiche Richtung verlaufende Verankerungs­ vertiefungen vorhanden sein, wie es beim dargestellten Aus­ führungsbeispiel der Fall ist. Das Aussehen beziehungsweise die gegenseitige Anordnung der Verankerungsvertiefungen kann jedoch auch anders sein und richtet sich nach den jeweiligen Platz­ verhältnissen am Schaft 28 und den sonstigen Gegebenheiten, an die man sich anpassen kann. Dabei kann es zweckmäßig sein, unterschiedlich geneigte zweckmäßigerweise entgegengesetzt geneigte Verankerungsvertiefungen vorzusehen. Solche Verankerungs­ vertiefungen 34′ entgegengesetzter Neigung sind in Fig. 3 strichpunktiert angedeutet.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die Verankerungs­ vertiefungen 34 nutartige Gestalt auf.
In jedem Falle sollten sich die Verankerungsvertiefungen 34 jeweils nur über einen Teil des Umfanges des Herings 16 er­ strecken, wobei es sich um einen Umfangswinkel von beispiels­ weise etwa 120° handeln kann. Auf diese Weise ergibt sich keine rundum gehende Querschnittsverjüngung, die eine lokale Schwach­ stelle des Herings bedeuten würde.
Beim Ausführungsbeispiel ist an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Herings 16 jeweils eine Reihe 36 beziehungsweise 37 von Verankerungsvertiefungen 34 angeordnet. Innerhalb der je­ weiligen Reihe liegen die Verankerungsvertiefungen in Längs­ richtung gesehen mit Abstand zueinander hintereinander. Die Vertiefungsreihen 36, 37 sind jedoch in Längsrichtung des Herings gesehen versetzt zueinander angeordnet. Es versteht sich, daß auch mehr als zwei Vertiefungsreihen über den Umfang des Herings verteilt angeordnet sein können.
Die Verankerungsvertiefungen 34 können zumindest an ihren Längs­ rändern 38 eine schräg zur Außenumfangsfläche stehende Rand­ fläche 39 aufweisen. Dabei können die Randflächen 39 unter einem Winkel von beispielsweise etwa 45° abgeschrägt verlaufen.
Wesentlich ist ferner, daß an der Außenseite des Schaftes 28, insbesondere im Bereich der Verankerungsvertiefungen, keine Vorsprünge vorhanden sind, die beim Einschlagen des Herings das Loch im Erdreich unnötig vergrößern würden und somit den festen Sitz behindern könnten. Daher ist vorgesehen, daß die Veran­ kerungsvertiefungen 34 durch ein Materialaufwölbungen neben den Verankerungsvertiefungen verhinderndes Verfahren eingeformt werden. Zumindest der die Verankerungsvertiefungen 34 enthaltende Bereich des Herings sollte demgemäß durch Gesenkschmieden oder Gießen hergestellt sein, wobei Gesenkschmieden eine noch glattere Oberfläche als Gießen ergibt. Alternativ hierzu könnte man auch daran denken, die Verankerungsvertiefungen durch eine spanabhebende Bearbeitung des Herings, insbesondere durch Fräsen, einzuformen. Eine solche nachträgliche Bearbeitung ist jedoch aufwendiger.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß die Anwendung des Herings nicht unbedingt auf Schnurgerüststützen beschränkt ist. Er läßt sich auch bei sonstigen im Bauwesen zu verwendenden Gerätschaften einsetzen. Bei Schnurgerüststützen kommt es jedoch in besonders hohem Ausmaße auf eine gute und stabile Verankerung an.

Claims (19)

1. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze, im Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes Loch in den Erdboden einzutreibender Hering, der ein Kopfstück aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge­ langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche für ein Schlagwerkzeug bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Hering (16) an seinem in den Erdboden (24) einzutreibenden Bereich (28) in seine Außenumfangsfläche eingeformte Veran­ kerungsvertiefungen (34) zum Eindringen des umgebenden Erdreiches aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen mindestens im dem Kopfstück (23) entgegengesetzten Endbereich des Herings angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (35) der Verankerungsvertiefungen (34) einen zur Außenumfangsfläche des Herings parallelen Verlauf aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) eine quer oder winkelig zu den zur Längsrichtung des Herings parallelen Mantellinien des Herings gerichtete Längserstreckung aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß unterschiedlich geneigte zweckmäßigerweise entgegengesetzte Neigungen aufweisende Verankerungsvertiefungen (34, 34′) vor­ handen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verankerungsvertiefungen (34) nutartige Gestalt aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verankerungsvertiefungen (34) jeweils nur über einen Teil des Umfangs des Herings erstrecken.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verankerungsvertiefungen (34) jeweils über einen Um­ fangswinkel von etwa 120° erstrecken.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens zwei winkelmäßig versetzt zueinander ange­ ordnete Reihen (36, 37) von in Längsrichtung des Herings mit Abstand zueinander angeordneten Verankerungsvertiefungen (34) vorhanden sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Herings jeweils eine Reihe (36, 37) von Verankerungsvertiefungen (34) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche bis 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) zumindest an ihren Längsrändern (38) eine schräg zur Außenum­ fangsfläche stehende Randfläche (39) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Randflächen (39) unter einem Winkel von etwa 45° abge­ schrägt verlaufen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) durch ein Materialaufwölbungen neben den Verankerungsvertiefungen verhin­ derndes Verfahren eingeformt sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der die Verankerungsvertiefungen (34) enthaltende Bereich des Herings durch Gesenkschmieden oder Gießen herge­ stellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) durch eine spanabhebende Bearbeitung des Herings, insbesondere durch Fräsen, eingeformt sind.
16. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze im Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering, der ein Kopfstück aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge­ langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche für ein Schlagwerkzeug bildet, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage­ fläche (26) eine Kegelfläche ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Lochrand (25 bzw. 25a) entsprechend kegelförmig ausge­ bildet ist.
18. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze, im Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering, der ein Kopfstück aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge­ langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche für ein Schlagwerkzeug bildet, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (23) einen die Auflagefläche (26) bildenden Auflageteil (29) und einen die Schlagfläche (27) bildenden Schlagteil (30) auf­ weist, die mit Abstand zueinander angeordnet und über eine kleineren Durchmesser als das Auflageteil (29) und das Schlag­ teil (30) aufweisende Verbindungspartie (31) miteinander ver­ bunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungspartie (31) gleichen Durchmesser wie der den Erdboden (24) einzutreibende Bereich des Herings aufweist.
DE4116738A 1991-05-23 1991-05-23 Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden Ceased DE4116738A1 (de)

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DE4116738A DE4116738A1 (de) 1991-05-23 1991-05-23 Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden

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