DE4116738A1 - Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden - Google Patents
Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdbodenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine im Bauwesen zu verwendende Vorrich
tung zum Verankern einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnur
gerüststütze, im Erdboden, mit einem durch ein an der Gerät
schaft angeordnetes Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering,
der ein Kopfstück aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand
zur Auflage gelangende Auflagefläche und dessen Oberseite eine
Schlagfläche für ein Schlagwerkzeug bildet.
Ein mit Hilfe von Schnurgerüststützen hergestelltes Schnurgerüst
dient zum Bestimmen des Verlaufs von Gebäudewänden beim Errich
ten von Bauwerken. Hierzu stellt man um den Grundriß des Bau
werks herum eine Mehrzahl von Schnurgerüststützen auf, die so
dann über starre Querelemente miteinander verbunden werden, an
denen dem Verlauf der Gebäudewände entsprechend verlaufende
Schnüre festgelegt werden können.
Solche Stützen müssen möglichst stabil im Erdboden verankert
sein, damit sie unverrückbar an Ort und Stelle bleiben, selbst
wenn verhältnismäßig große Querkräfte auf sie ausgeübt werden.
Dieses Verankern erfolgt mit Hilfe von sogenannten Heringen, ab
und zu auch Erdnägel genannt, die man durch die zugeordneten
Löcher an der Stütze in den Erdboden einschlägt.
Es ist ersichtlich, daß derartige Heringe jedoch auch in Zusammen
hang mit anderen Gerätschaften als Schnurgerüststützen einge
setzt werden können.
Ausgehend hiervon besteht nun eine Aufgabe der Erfindung darin,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit
deren Hilfe in möglichst einfacher und billiger Weise die Stabi
lität der Verankerung im Erdboden erhöht wird.
Dies läßt sich erfindungsgemäß dadurch erreichen, daß der Hering
an seinem in den Erdboden einzutreibenden Bereich in seine
Außenumfangsfläche eingeformte Verankerungsvertiefungen zum Ein
dringen des umgebenden Erdreichs aufweist.
Diese Verankerungsvertiefungen setzen sich mit Erdreich zu,
wobei der in den Erdboden eingetriebene Hering das umgebende
Erdreich gleichzeitig kompaktiert, so daß sich das in den Ver
ankerungsvertiefungen sitzende Erdreich einem Lockern des be
treffenden Herings entgegenstellt.
Eine Stabilitätserhöhung läßt sich ferner erfindungsgemäß dadurch
erreichen, daß die Auflagefläche eine Kegelfläche ist, wobei
der Lochrand entsprechend kegelförmig ausgebildet sein kann.
Dies ergibt eine Selbstzentrierung des Herings beim Eintreiben
und ein rundum am Lochrand aufliegendes Kopfstück, so daß die
Gerätschaft in keiner Richtung unabsichtlich verrückt werden
kann und ein Lockern der Verankerung praktisch ausgeschlossen
ist.
Beide Maßnahmen, daß heißt, die Verankerungsvertiefungen und/oder
die kegelige Auflagefläche, führen also zu einem sehr fest
sitzenden Hering. Dies kann andererseits zu einem entsprechend
beschwerlichen Abbau der Gerätschaft führen, da hierzu der bzw.
die zugehörigen Heringe aus dem Erdboden herausgezogen werden
müssen. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist gemäß der Erfindung
ferner vorgesehen, daß das Kopfstück einen die Auflagefläche
bildenden Auflageteil und einen die Schlagfläche bildenden
Schlagteil aufweist, die mit Abstand zueinander angeordnet und
über eine kleineren Durchmesser als das Auflageteil und das
Schlagteil aufweisende Verbindungspartie miteinander verbunden
sind. Auf diese Weise befindet sich bei verankerter Gerätschaft
das Schlagteil oberhalb der das Loch enthaltenden Partie der
Gerätschaft und ist somit von unten her zum Ansetzen eines
Ausziehwerkzeuges zugänglich, das zwischen das Auflageteil und
das Schlagteil greift. Diese Maßnahme ist vor allem dann günstig,
wenn das Kopfstück eine kegelige Auflagefläche aufweist und mit
dieser in das Loch der Gerätschaft versenkt ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie weitere zweckmäßige
Ausgestaltungen werden nun anhand der Zeichnung im einzelnen
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnurgerüststütze in schematischer Darstel
lung in Schrägansicht,
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen Hering in Seitenansicht in
Einzeldarstellung,
Fig. 3 den gleichen Hering in einer um gegenüber der
Ansicht gemäß Fig. 2 um 90° gedrehten Seiten
ansicht,
Fig. 4 den Hering gemäß den Fig. 2 und 3 im Querschnitt
gemäß der Schnittlinie IV-IV und
Fig. 5 das bodenseitige Ende eines gegenüber der Fig. 1
variierten Schnurgerüst-Stützbeins zusammen mit
einem eingeschlagenen Hering in teilweise geschnit
tener Seitenansicht in Teildarstellung.
Die in Fig. 1 in einer Gesamtansicht schematisch dargestellte
Stütze 1 wird zu mehreren angewendet und dient zum Herstellen
von sogenannten Schnurgerüsten, mit deren Hilfe der Verlauf von
Mauern oder sonstigen Gebäudewänden beim Errichten von Bauwerken
bestimmt wird. Die Stütze 1 weist einen pfahlartigen Hauptkörper
2 auf, der insbesondere aus Metall besteht und zweckmäßigerweise
einen kreisrunden Außenquerschnitt besitzt. Im dargestellten
Falle handelt es sich um ein Rundrohr. An seinem bodenseitigen
Ende weist der pfahlartige Hauptkörper 2 ein in einer Spitze
auslaufendes Befestigungsende 3 auf, das leicht in das Erdreich
eindringen kann. Oberhalb dieses Befestigungsendes 3 sitzt am
Hauptkörper 2 ein radial vorstehender Schlagkörper 4, auf den
zum Eintreiben des Befestigungsendes 3 in das Erdreich mit
Hammer oder dergleichen Schlagwerkzeug eingeschlagen werden
kann.
Der Hauptkörper 2 trägt ferner eine beim Ausführungsbeispiel
von angeschweißten Haltebügeln 5 gebildete Halterung, die zum
Halten von zum Beispiel latten- oder stangenartigen starren
Querelementen 6 des Schnurgerüstes dienen. Im dargestellten
Falle sind zwei um einen Winkel von 90° versetzte Haltebügel 5
vorhanden, in die jeweils ein rechtwinkelig zum anderen Quer
element verlaufendes Querelement 6 eingesetzt werden kann.
Anstelle von starr angeordneten Haltebügeln könnten die Halte
bügel auch nach oben und unten verschieblich sowie verdrehbar
und in der jeweiligen Lage feststellbar am Hauptkörper befestigt
sein. Die Querelemente 6 sind in den Haltebügeln 5 festlegbar,
was beispielsweise mit Hilfe einer das jeweilige Querelement 6
gegen den Hauptkörper drückenden Klemmschraube 7 erfolgen kann.
Hat man dem Grundriß des zu errichtenden Gebäudes entsprechend
eine Mehrzahl von Stützen 1 aufgestellt und in noch zu beschrei
bender Weise im Erdboden verankert, befestigt man an ihnen die
von Stütze zu Stütze verlaufenden Querelemente 6. Dabei kommt
es auf den Aufstellort der Stützen 1 und dem Verlauf der Quer
elemente 6 nicht besonders genau an, da diese nur zum Halten
von an ihnen anschließend befestigten, stark gespannten Schnüren
dienen, die sich dem Mauer- beziehungsweise Wandverlauf des
Gebäudes entsprechend erstrecken. Die starren Querelemente 6
bilden ferner eine Versteifung des gesamten Schnurgerüstes, da
über sie die einzelnen Stützen 1 fest miteinander verbunden
sind.
Zum stabilen Halten des Hauptkörpers 2 ist eine Unterstützungs
einrichtung vorgesehen, die einerseits mit dem Hauptkörper 2
verbunden ist und andererseits im Erdreich verankert werden
kann. Diese Unterstützungseinrichtung besteht im dargestellten
Falle aus drei Stützbeinen 8, 9 und 10, die zusammen ein Drei
bein ergeben. Dabei können, wie dargestellt, zwei Stützbeine 9,
10 eine Zweibeineinheit bilden, während das dritte Stützbein 8
hiervon unabhängig ist. Es versteht sich, daß die Stützbeinan
zahl auch anders sein kann, ebenso wie es nicht erforderlich
ist, daß mehrere Stützbeine zu einer Einheit zusammengefaßt
sind.
Jedes Stützbein, beispielsweise das Stützbein 8, besitzt eine
im spitzen Winkel vom Hauptkörper 2 zum Erdboden hin abstehende
Stützstrebe 11, die mittels einer in Längsrichtung des Haupt
körpers 2 verstellbaren Muffe, Hülse oder dergleichen Kupplungs
partie 12 am Hauptkörper 2 befestigt ist. Zweckmäßigerweise ist
die Kupplungspartie 12 außerdem drehbar am Hauptkörper 2 ange
ordnet, so daß man das jeweilige Stützbein 8 von einer beliebigen
Umfangsstelle des Hauptkörpers abstehen lassen kann. Beim Aus
führungsbeispiel wird die Kupplungspartie 12 von einem U-förmigen
Führungsbügel gebildet, wobei den beiden U-Schenkeln ein den
Hauptkörper 2 im Führungsbügel verklemmender Klemmkeil 13 zuge
ordnet ist. Das Festlegen der Kupplungspartie 12 am Hauptkörper
2 kann jedoch auch in anderer Weise erfolgen.
Beim Stützbein 8 handelt es sich um ein einzelnes Stützbein, so
daß von der Kupplungspartie 12 nur die Stützstrebe 11 absteht
und von dieser Verbindungsstelle aus schräg nach unten und
außen verläuft. Demgegenüber ist den beiden anderen Stützbeinen
9 und 10 eine gemeinsame Kupplungspartie zugeordnet, die der
Kupplungspartie 12 entspricht, so daß die beiden Stützbeine
9, 10 zusammen in der gewünschten Höhe und in der gewünschten
Drehlage am Hauptkörper 2 festlegbar sind.
Die jeweilige Stützstrebe 11 kann starr (wie dargestellt) oder,
damit der Winkel zwischen Hauptkörper 2 und Stützstrebe 11
veränderbar ist, gelenkig mit der Kupplungspartie 12 verbunden
sein.
Jedes Stützbein 8, 9, 10 ist an seinem bodenseitigen Ende im
Bereich vom Stützstrebenende mit einem Loch 15 versehen, durch
die hindurch ein Hering 16, auch Erdnagel genannt, in den Erd
boden eingetrieben werden kann. Anstelle eines einzigen Loches
15 können an jedem Stützbein auch mehrere nebeneinander angeord
nete Löcher für jeweils einen Hering angebracht werden.
Im Falle der Fig. 1 wird das Loch 15 von einer den Hering
bereits beim Eintreiben großflächig beziehungsweise an mehreren
Punkten führenden Führungseinrichtung zweckmäßigerweise in
Gestalt eines Rohrstutzens 17 gebildet. Der Rohrstutzen 17 kann
entweder unmittelbar an die Stützstrebe 11 angeschweißt oder,
wie dargestellt auf eine an der Stützstrebe 11 sitzende und auf
dem Erdboden aufliegende Stützplatte 18 aufgeschweißt sein. Er
kann außerdem mit Bezug auf den Hauptkörper 2 geneigt oder neig
bar sein, so daß der betreffende Hering 16 entsprechend schräg
im Erdboden verläuft und sich im Untergrund sozusagen verbeißt.
Bei der Variante gemäß Fig. 5 besteht der Unterschied, daß der
Rohrstutzen oder dergleichen weggelassen worden ist. Es ist
jedoch wiederum eine Platte 18a vorhanden, die an das boden
seitige Ende der Stützstrebe 11a angeschweißt ist. In dieser
Stützplatte 18a ist das Loch 15a ausgebildet, durch das der
Hering 16 in den Erdboden 24, auf dem die Stützplatte 18a auf
liegt eingeschlagen wird. Die Stützplatte 18a kann so wie im
Falle der Fig. 1 gelenkig mit der Stützstrebe verbunden sein,
damit man sich Geländeunebenheiten anpassen kann. Des weiteren
kann die Stützplatte 18a ebenfalls mehrere Löcher für jeweils
einen Hering 16 aufweisen.
Die Stützplatte 18a ist insgesamt plan ausgebildet. Demgegen
über weist die Stützplatte 18 der Variante gemäß Fig. 1 zum
Erdboden hin abgekantete Plattenrandbereiche 20, 21 auf, so daß
sich ein U-ähnlicher Querschnitt ergibt. Die abgekanteten
Plattenrandbereiche 20, 21 dringen in den Erdboden ein, was
eine weitere Stabilitätserhöhung mit sich bringt. Solche abge
kanteten Plattenrandbereiche könnte man auch bei der Stützplatte 18a
der Fig. 5 vorsehen.
Der Hering 16 ist an seinem einen Ende 22, das beim Einschlagen
vorne ist, angespitzt. Am entgegengesetzten Ende weist er ein
Kopfstück 23 auf, dessen Unterseite eine am Lochrand 25 be
ziehungsweise 25a zur Auflage gelangende Auflagefläche 26 und
dessen Oberseite eine Schlagfläche 27 zum Aufschlagen mit einem
Schlagwerkzeug bildet. Der zwischen dem Kopfstück 23 und dem
angespitzten Ende 22 sich erstreckende Schaft 28 des Herings
besitzt zweckmäßigerweise einen kreisrunden Querschnitt. Es
versteht sich, daß der Durchmesser des Loches 15 beziehungsweise
15a an der Schnurgerüststütze an den Durchmesser des Schaftes
28 angepaßt ist. Dabei sollte das Spiel, mit dem der Hering
durch das Loch greift, möglichst klein sein. Der Hering 16 wird
bis zur festen Anlage seiner Auflagefläche 16 am Lochrand 25
beziehungsweise 25a eingetrieben. Der Rohrstutzen 17 mit der
Stützplatte 18 beziehungsweise die Stützplatte 18a ist dann fest
zwischen dem Erdboden 24 und der Auflagefläche 26 verspannt. In
diesem Zusammenhang ist nun vorgesehen, daß die Auflagefläche
26 eine Kegelfläche ist, wobei sich der Kegel in Richtung zur
Schlagfläche 27 hin erweitert. Auf diese Weise zentriert sich
der Hering 16 am Ende des Eintreibvorganges im zugehörigen Loch
15 beziehungsweise 15a, so daß er die gewünschte Ausrichtung
erhält und mit seiner Auflagefläche rundum fest am Lochrand
anliegt. Hierzu ist es des weiteren von Vorteil, daß der Lochrand 25
beziehungsweise 25a, wie vor allem aus Fig. 5 für den Loch
rand 25a ersichtlich ist, entsprechend kegelförmig ausgebildet
ist. Das Kopfstück 23 ist also bei eingetriebenem Hering ein
Stück weit in das Loch 15 beziehungsweise 15a versenkt.
Des weiteren ist vorgesehen, wobei dies auch bei ansonsten in
üblicher Weise gestalteten Heringen verwirklicht werden kann,
daß das Kopfstück 23 sozusagen zweigeteilt ist und einen die
Auflagefläche 26 bildenden Auflageteil 29 sowie einen die Schlag
fläche 27 bildenden Schlagteil 30 aufweist, die in Längsrichtung
des Herings mit Abstand zueinander angeordnet und über eine
Verbindungspartie 31 miteinander verbunden sind, die einen
kleineren Durchmesser als das Auflageteil 29 und das Schlagteil
30 aufweisen. Auf diese Weise befindet sich im eingeschlagenen
Zustand das Schlagteil 30 im Abstand zur Stützplatte 18 be
ziehungsweise 18a, wobei seine Unterseite 32 ringförmig frei
liegt. Hierdurch wird beim Abbau des Schnurgerüstes das Heraus
ziehen des betreffenden Herings erleichtert, da man mit einem
geeigneten Werkzeug in den Zwischenraum unterhalb des Schlag
teils 30 greifen und dann das Schlagteil 30 und somit den ganzen
Hering 16 hochziehen beziehungsweise nach oben hebeln kann.
Die Verbindungspartie 31 zwischen dem Auflageteil 29 und dem
Schlagteil 30 weist zweckmäßigerweise gleichen Durchmesser wie
der in den Erdboden einzutreibende Bereich 28 des Herings auf.
Bei dem Schlagteil 30 kann es sich um ein Plattenstück handeln,
das zweckmäßigerweise einstückig angeformt ist, jedoch auch
angeschweißt oder in sonstiger geeigneter Weise fest angebracht
sein kann.
Das Auflageteil 26 besitzt dagegen eine wulstartige Gestalt,
wobei beim Ausführungsbeispiel die Anordnung so getroffen ist,
daß die dem Schlagteil zugewandte Oberseite 33 des Auflageteils
29 ebenfalls kegelig, jedoch mit entgegengesetzter Neigung wie
die Auflagefläche 26, ausgebildet ist. Die Formgebung könnte
jedoch auch anders sein.
An dem Hering 16 ist noch eine weitere Ausgestaltung verwirk
licht, die ebenfalls den festen Sitz im Erdboden erhöht. Sie
besteht darin, daß der Hering 16 an seinem in den Erdboden 24
einzutreibenden Bereich 28 in seine Außenumfangsfläche einge
formte Verankerungsvertiefungen 34 aufweist, in die das umgebende
Erdreich eindringt. Die Verankerungsvertiefungen 34 füllen
sich also mit dem Erdreich, so daß sich in Längsrichtung des
Herings gesehen ein entsprechender starker Widerstand gegen ein
Herausziehen des Herings ergibt. Die in den Verankerungsver
tiefungen 34 sitzende Erde stellt also sozusagen einen in Längs
richtung wirksamen Anschlag dar.
Beim Einschlagen des Herings wird das Erdreich um den Hering
herum, dem Volumen des Herings entsprechend, verdichtet. Diese
Druckkräfte lassen das Erdreich dann, ist der Hering ganz einge
schlagen, in die Verankerungsvertiefungen 34 eindringen.
Zweckmäßigerweise sind mindestens im dem angespitzten Ende 22
zugewandten Bereich des Herings Verankerungsvertiefungen 34
angeordnet. Dies ist aus zweierlei Gründen von Vorteil. Zum
einen befinden sich diese Stellen am weitesten im Erdboden, so
daß das in den Verankerungsvertiefungen 34 sitzende Erdreich
besonders wirksam ist. Zum anderen entsteht die Kompaktierung
des Erdreichs beim Einschlagen vorne an der Spitze 22, also in
unmittelbarer Nachbarschaft der Verankerungsvertiefungen 34,
was das Eindringen des Erdreichs in die Verankerungsvertiefungen
begünstigt.
Zweckmäßigerweise verläuft die die Verankerungsvertiefungen
radial innen begrenzende Bodenfläche 35 parallel zur Außenum
fangsfläche des Herings, wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht.
Die Verankerungsvertiefungen 34 besitzen also jeweils eine
konstante Tiefe. Bei zylindrischem Schaft 28 liegt die Boden
fläche 35 somit auf einer Zylinderfläche kleineren Durchmessers.
Dies hat mit Bezug auf eine sich beispielsweise sekantenartig
durch den Schaft 28 erstreckende Bodenfläche den Vorteil, daß
keine zu starke lokale Schwächung des Herings auftritt.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß die Veran
kerungsvertiefung 34 eine quer oder winkelig zu den zur Längs
richtung des Herings parallelen Mantellinien des Herings ge
richtete Längserstreckung aufweist. Sie können also in Umfangs
richtung oder, wie im dargestellten Falle, etwas geneigt hierzu,
längliche Gestalt besitzen. Dies vergrößert die wirksame Fläche,
über die das in den Verankerungsvertiefungen sitzende Erdreich
in Längsrichtung des Herings gesehen am Hering angreift. Bei
winkeligem Verlauf kann sich mit Bezug auf genau in Umfangs
richtung verlaufender Verankerungsvertiefung mehr Erdreich in
dieser ansammeln.
Es können lauter in gleiche Richtung verlaufende Verankerungs
vertiefungen vorhanden sein, wie es beim dargestellten Aus
führungsbeispiel der Fall ist. Das Aussehen beziehungsweise die
gegenseitige Anordnung der Verankerungsvertiefungen kann jedoch
auch anders sein und richtet sich nach den jeweiligen Platz
verhältnissen am Schaft 28 und den sonstigen Gegebenheiten, an
die man sich anpassen kann. Dabei kann es zweckmäßig sein,
unterschiedlich geneigte zweckmäßigerweise entgegengesetzt
geneigte Verankerungsvertiefungen vorzusehen. Solche Verankerungs
vertiefungen 34′ entgegengesetzter Neigung sind in Fig. 3
strichpunktiert angedeutet.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die Verankerungs
vertiefungen 34 nutartige Gestalt auf.
In jedem Falle sollten sich die Verankerungsvertiefungen 34
jeweils nur über einen Teil des Umfanges des Herings 16 er
strecken, wobei es sich um einen Umfangswinkel von beispiels
weise etwa 120° handeln kann. Auf diese Weise ergibt sich keine
rundum gehende Querschnittsverjüngung, die eine lokale Schwach
stelle des Herings bedeuten würde.
Beim Ausführungsbeispiel ist an zwei einander entgegengesetzten
Seiten des Herings 16 jeweils eine Reihe 36 beziehungsweise 37
von Verankerungsvertiefungen 34 angeordnet. Innerhalb der je
weiligen Reihe liegen die Verankerungsvertiefungen in Längs
richtung gesehen mit Abstand zueinander hintereinander. Die
Vertiefungsreihen 36, 37 sind jedoch in Längsrichtung des Herings
gesehen versetzt zueinander angeordnet. Es versteht sich, daß
auch mehr als zwei Vertiefungsreihen über den Umfang des Herings
verteilt angeordnet sein können.
Die Verankerungsvertiefungen 34 können zumindest an ihren Längs
rändern 38 eine schräg zur Außenumfangsfläche stehende Rand
fläche 39 aufweisen. Dabei können die Randflächen 39 unter
einem Winkel von beispielsweise etwa 45° abgeschrägt verlaufen.
Wesentlich ist ferner, daß an der Außenseite des Schaftes 28,
insbesondere im Bereich der Verankerungsvertiefungen, keine
Vorsprünge vorhanden sind, die beim Einschlagen des Herings das
Loch im Erdreich unnötig vergrößern würden und somit den festen
Sitz behindern könnten. Daher ist vorgesehen, daß die Veran
kerungsvertiefungen 34 durch ein Materialaufwölbungen neben den
Verankerungsvertiefungen verhinderndes Verfahren eingeformt
werden. Zumindest der die Verankerungsvertiefungen 34 enthaltende
Bereich des Herings sollte demgemäß durch Gesenkschmieden oder
Gießen hergestellt sein, wobei Gesenkschmieden eine noch glattere
Oberfläche als Gießen ergibt. Alternativ hierzu könnte man
auch daran denken, die Verankerungsvertiefungen durch eine
spanabhebende Bearbeitung des Herings, insbesondere durch Fräsen,
einzuformen. Eine solche nachträgliche Bearbeitung ist jedoch
aufwendiger.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß die Anwendung
des Herings nicht unbedingt auf Schnurgerüststützen beschränkt
ist. Er läßt sich auch bei sonstigen im Bauwesen zu verwendenden
Gerätschaften einsetzen. Bei Schnurgerüststützen kommt es jedoch
in besonders hohem Ausmaße auf eine gute und stabile Verankerung
an.
Claims (19)
1. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern
einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze, im
Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes
Loch in den Erdboden einzutreibender Hering, der ein Kopfstück
aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge
langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche
für ein Schlagwerkzeug bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hering (16) an seinem in den Erdboden (24) einzutreibenden
Bereich (28) in seine Außenumfangsfläche eingeformte Veran
kerungsvertiefungen (34) zum Eindringen des umgebenden Erdreiches
aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verankerungsvertiefungen mindestens im dem Kopfstück (23)
entgegengesetzten Endbereich des Herings angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenfläche (35) der Verankerungsvertiefungen (34)
einen zur Außenumfangsfläche des Herings parallelen Verlauf
aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) eine quer
oder winkelig zu den zur Längsrichtung des Herings parallelen
Mantellinien des Herings gerichtete Längserstreckung aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
unterschiedlich geneigte zweckmäßigerweise entgegengesetzte
Neigungen aufweisende Verankerungsvertiefungen (34, 34′) vor
handen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Verankerungsvertiefungen (34) nutartige Gestalt
aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Verankerungsvertiefungen (34)
jeweils nur über einen Teil des Umfangs des Herings erstrecken.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Verankerungsvertiefungen (34) jeweils über einen Um
fangswinkel von etwa 120° erstrecken.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich
net, daß mindestens zwei winkelmäßig versetzt zueinander ange
ordnete Reihen (36, 37) von in Längsrichtung des Herings mit
Abstand zueinander angeordneten Verankerungsvertiefungen (34)
vorhanden sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
an zwei einander entgegengesetzten Seiten des Herings jeweils
eine Reihe (36, 37) von Verankerungsvertiefungen (34) angeordnet
ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche bis 4 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34)
zumindest an ihren Längsrändern (38) eine schräg zur Außenum
fangsfläche stehende Randfläche (39) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Randflächen (39) unter einem Winkel von etwa 45° abge
schrägt verlaufen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verankerungsvertiefungen (34) durch ein
Materialaufwölbungen neben den Verankerungsvertiefungen verhin
derndes Verfahren eingeformt sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der die Verankerungsvertiefungen (34) enthaltende
Bereich des Herings durch Gesenkschmieden oder Gießen herge
stellt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsvertiefungen (34) durch eine spanabhebende
Bearbeitung des Herings, insbesondere durch Fräsen, eingeformt
sind.
16. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern
einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze im
Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes
Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering, der ein Kopfstück
aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge
langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche
für ein Schlagwerkzeug bildet, insbesondere nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage
fläche (26) eine Kegelfläche ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lochrand (25 bzw. 25a) entsprechend kegelförmig ausge
bildet ist.
18. Im Bauwesen zu verwendende Vorrichtung zum Verankern
einer Gerätschaft, insbesondere eine Schnurgerüststütze, im
Erdboden, mit einem durch ein an der Gerätschaft angeordnetes
Loch in den Erdboden einzutreibenden Hering, der ein Kopfstück
aufweist, dessen Unterseite eine am Lochrand zur Auflage ge
langende Auflagefläche und dessen Oberseite eine Schlagfläche
für ein Schlagwerkzeug bildet, insbesondere nach einem der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück
(23) einen die Auflagefläche (26) bildenden Auflageteil (29)
und einen die Schlagfläche (27) bildenden Schlagteil (30) auf
weist, die mit Abstand zueinander angeordnet und über eine
kleineren Durchmesser als das Auflageteil (29) und das Schlag
teil (30) aufweisende Verbindungspartie (31) miteinander ver
bunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungspartie (31) gleichen Durchmesser wie der den
Erdboden (24) einzutreibende Bereich des Herings aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4116738A DE4116738A1 (de) | 1991-05-23 | 1991-05-23 | Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4116738A DE4116738A1 (de) | 1991-05-23 | 1991-05-23 | Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4116738A1 true DE4116738A1 (de) | 1992-11-26 |
Family
ID=6432187
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4116738A Ceased DE4116738A1 (de) | 1991-05-23 | 1991-05-23 | Vorrichtung zum verankern einer geraetschaft, insbesondere eine schnurgerueststuetze, im erdboden |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4116738A1 (de) |
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- 1991-05-23 DE DE4116738A patent/DE4116738A1/de not_active Ceased
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