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DE19702882A1 - Stanzeinheit, insbesondere für eine Stanzpresse, mit einem Schneidstempel - Google Patents

Stanzeinheit, insbesondere für eine Stanzpresse, mit einem Schneidstempel

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DE19702882A1
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Fritz Stepper
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Fritz Stepper GmbH and Co KG
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    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
    • B26F1/02Perforating by punching, e.g. with relatively-reciprocating punch and bed
    • B26F1/14Punching tools; Punching dies
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D28/00Shaping by press-cutting; Perforating
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    • B21D28/34Perforating tools; Die holders
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Description

Die Erfindung betrifft eine Stanzeinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Stanzpressen finden vielseitige Verwendung, beispielsweise in Anlagen zur Herstellung von Kontaktelementen für die elektrische Verbindungstechnik, wo die entsprechende Kontur aus einem zugeführ­ ten Band durch Ausstanzen vereinzelt wird und dann gegebenenfalls weiterverarbeitet z. B. verformt wird oder mit anderen Stanzteilen zusammengefügt wird. Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise in der DE-43 00 876 beschrieben.
Infolge der hohen Taktzahlen, die zur wirtschaftlichen Fertigung solcher Stanzteile erforderlich sind und auch der hierbei entstehen­ den Kräfte, die von der Stanzeinheit aufgenommen bzw. bewältigt werden müssen, können bestimmte Minimalausführungen der beteiligten Bauteile nicht ohne weiteres unterschritten werden. Insbesondere ist es bisher üblich, Schneidstempel in einer minimalen Länge von 50 mm bis 70 mm auszuführen, da der Schneidstempel einerseits an seinem oberen Ende sicher gehalten werden muß, durch die Führungsplatte durchgeführt werden muß und auch zu einem geringen Teil noch in den Werkstückträger beim Stanzvorgang eintauchen muß. Diese baulichen Minimalanforderungen sind insbesondere beim Schneidstempel von besonderer Bedeutung, da es sich beim Schneidstempel um ein Präzisionsteil handelt, das mit erheblichem technologischen Aufwand hergestellt werden muß (Erodier-Prozesse), der überproportional mit der Länge des Schneidstempels ansteigt und somit einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, der dann zwangsläufig auch in die Herstel­ lungskosten der zu fertigenden Stanzteile eingeht.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Stanzeinheit so weiterzu­ bilden, daß der technologische und kostenmäßige Aufwand für den Schneidstempel wesentlich reduziert werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß der Schneidstempel in seiner Länge sich im wesentlichen an der Dicke der Führungsplatte orientiert, wo in der Praxis Werte zwischen 10 und 30 mm gegeben sind, wird eine Verkürzung des Schneidstempels und damit eine überproportionale Vereinfachung und Kostenersparnis möglich. Der aufwendige technologische Aufbau des Schneidstempels wird somit nur noch für diesen Teil erforderlich, der die Führungsplatte durchsetzt und in den Werkstückträger ein­ taucht. Es lassen sich also hier auch für den Schneidstempel Schnittstempellängen zwischen 15 und 30 mm erzielen.
Dies wird möglich durch die separate Halterung, die zwar gegenüber bekannten Lösungen ein zusätzliches Bauteil darstellt, das aber infolge relativ geringer technischer Ansprüche einfach und kosten­ günstig herstellbar ist, so daß die Ersparnis durch die Verringerung der Baulänge des Schneidstempels den zusätzlichen Aufwand für die zur Verfügungstellung der Halterung bei weitem übersteigt.
Weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung sind den Unter­ ansprüchen zu entnehmen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand von Zeichnungen näher dargestellt; es zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch die Stanzeinheit mit zurückgezogenem Schneidstempel,
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch die Stanzeinheit in der Ebene A-A der Fig. 1,
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch die Stanzeinheit in der gleichen Ebene wie in der Fig. 1, beim Stanzhub 180°, und
Fig. 4 eine Detaildarstellung der Aufnahme des Halterungs­ teils in der Halteplatte,
Fig. 5 einen Vertikalschnitt durch ein zweites Ausführungs­ beispiel einer Stanzeinheit mit zurückgezogenem Schneidstempel,
Fig. 6A und 6B zwei Ausführungsbeispiele von Schneidstempeln mit profiliertem Stempelfuß, und
Fig. 7A und 7B Schnittdarstellungen und Aufsichten auf Stempel­ köpfe zur Aufnahme der Schneidstempel nach Fig. 6A und 6B.
Bei der Stanzeinheit sind in üblicher Art und Weise übereinander angeordnet eine Halteplatte 10, eine Führungsplatte 20 und ein Werkstückträger 30. Diese drei Bauteile weisen miteinander fluchtende Ausnehmungen auf, in die entsprechende Einsätze 11 (in der Halteplatte 10), 21 (in der Führungsplatte 20) und 31 (im Werkstückträger 30) eingelassen sind.
Der erste Einsatz 11 in der Halteplatte 10 dient zur Aufnahme einer Halterung 12, in der ihrerseits der Schneidstempel S fixiert ist (siehe hierzu auch Fig. 2). Der zweite Einsatz 21 in der Führungs­ platte 20 weist einen Kanal 22 auf, dessen oberer Teil einen der­ artigen Querschnitt hat, daß die Halterung 12 dort geführt werden kann, und dessen unterer Teil einen derartigen Querschnitt aufweist, daß der in der Halterung 12 gehaltene Schneidstempel S geführt wird. Die Länge des oberen Abschnittes 22A des Kanals 22 ist dabei mindestens so groß gewählt, daß beim Stanzvorgang (Fig. 3) im unteren Totpunkt der Stanzpresse die Halterung 12 in den oberen Abschnitt 22A eintauchen kann.
Die Halterung 12 weist an ihrem oberen Ende einen T-förmigen Quer­ schnitt auf, der erste Einsatz 11 weist dementsprechend Hinter­ schneidungen 11A, 11B auf, in die die T-Arme 12A, 12B eingreifen und gehalten sind (Fig. 4).
Der dritte Einsatz 31 schließlich im Werkstückträger 30 weist einen oberen Teil 32 auf, der den Eintauchbereich des Schneidstempels S umschließt.
Die Einsätze 11, 21, 31 und die Halterung 12 sind vorzugsweise aus Werkzeugstahl (DIN 1.2379) gefertigt, der Schneidstempel S und der obere Abschnitt 32 des dritten Einsatzes 31 bestehen vorzugsweise aus Hartmetall.
Es ist aus Fig. 1 gut ersichtlich, daß durch die erfindungsgemäße Halterung des Schneidstempels S mittels der Halterung 12 die Länge L des Schneidstempels S etwa in der Größenordnung der Dicke D der Führungsplatte 20 liegen kann, da die stabile Halterung des Schneid­ stempels S in der Halteplatte 10 und dessen Führung in der Führungs­ platte 20 von der Halterung 12 übernommen wird, die ihrerseits den Schneidstempel S fest umschließt und hält.
Fig. 3 zeigt die Stanzeinheit der Fig. 1 beim Stanzvorgang, wo zwischen Führungsplatte 20 und Werkstückträger 30 ein Werkstück W eingelegt ist. Beim Stanzen fährt also der Schneidstempel S vom unteren Abschnitt 22B des Kanals 22 im zweiten Einsatz 21 in den entsprechend fluchtenden Kanal 33 im dritten Einsatz 31 und dessen oberen Teil 32 und führt hierbei die gewünschte Stanzung aus. Die Führung und Zentrierung des Schneidstempels beim Stanzvorgang erfolgt damit im unteren Bereich des Kanals 22 über den Schneidstempel S selbst, im oberen Abschnitt 22A durch die Halterung 12.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem die Peripheriebauteile entsprechend dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 dargestellt sind, aber eine spezifische Aufhängung und Unterbringung des Schneidstempels SA/SB in der Halterung 12A, wie dies im Detail an zwei Ausführungsbeispielen in den Fig. 6 und 7 sichtbar wird:
Das in den Fig. 6A und 7A dargestellte erste Ausführungsbeispiel zeigt einen Schneidstempel SA in Seitenansicht und Ansicht von unten, der an seiner einen Flanke eine Ausformung besitzt, so daß er dort als T-Profil T1 ausgebildet ist. Dieses T-Profil verjüngt sich in Richtung zur Schneidkante hin und erstreckt sich von dem oberen Ende bis etwa 10% bis 30% über die Gesamtlänge des Schneidstempels SA.
Korrespondierend hierzu ist ein Stempelkopf 12B1 ausgeführt, der in Fig. 7A im Schnitt und in der Aufsicht dargestellt ist. Dieser Stempelkopf 12B1 weist in komplementärer Formgebung zum Stempelfuß des Schneidstempels SA einen Aufnahmekanal in Form eines T-Profils T2 auf, derart, daß der Schneidstempel SA von oben (durch den Pfeil angedeutet) in den Stempelkopf 12B1 eingeführt werden kann und infolge des sich auch in dem Stempelkopf 12B1 verjüngenden T-Profils T2 dort formschlüssig und kraftschlüssig sicher gehalten ist.
Das in den Fig. 6B und 7B dargestellte zweite Ausführungsbeispiel zeigt einen Schneidstempel SB, dessen flankenseitige Ausformung aus einem keilförmigen Aufsatz AX besteht; dementsprechend ist der zugeordnete Aufnahmekanal des Stempelkopfes 12B2 komplementär hierzu mit einer entsprechenden keilförmigen Vertiefung AX' versehen, so daß auch hier der Schneidstempel SB in den Stempelkopf 12B2 einhängbar ist.
Der Stempelkopf 12B1 bildet dann Teil der Halterung 12A, die in der Halteplatte 10 sitzt.
Damit ist eine sichere Befestigung des Schneidstempels in mechanisch einwandfreier Weise möglich, durch die korrespondierende Gestaltung mit entsprechend geeigneten Profilen ist auch ein sicherer Rückhalt des Schneidstempels auch bei hohen Abstreifkräften nach dem Stanz­ vorgang gewährleistet. Schneidstempel und zugehöriger Stempelkopf sind in einem Arbeitsgang ohne zusätzliche Nachbearbeitungsschritte herstellbar, so daß dies auch eine kostengünstige Lösung darstellt, die letztlich durch ihre Solidität die gewünschte Reduzierung der Schneidstempellänge auf Größenordnungen im Bereich von 15 mm bis 30 mm aus mechanisch-konstruktiver Sicht ermöglicht.

Claims (9)

1. Stanzeinheit, insbesondere für eine Stanzpresse, mit einem Schneidstempel, der in einer Halteplatte gehalten ist und beim Stanzen durch eine unter der Halteplatte angeordnete Führungs­ platte in einen Schnitteinsatz im Werkstückträger geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidstempel (S) etwa zur Hälfte seiner Länge (L) in einer Halterung (12) befestigt ist, die in der Halteplatte (10) gehalten ist und sich in einen Kanal (22) der Führungsplatte (20) erstreckt, und daß die Länge (L) des Schneidstempels (S) etwa der Dicke (D) der Führungsplatte (20) entspricht.
2. Stanzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (12) in einem ersten Einsatz (11) in der Halteplatte (10) befestigt ist.
3. Stanzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (22) in einem zweiten Einsatz (21) in der Führungsplatte (20) gebildet ist, in dessen oberen Abschnitt (22A) die Halterung (12) und in dessen unteren Abschnitt (22B) der aus der Halterung (12) herausragende Teil des Schneidstempels (S) beim Stanzen eintaucht.
4. Stanzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Werkstückträger (30) ein dritter Einsatz (31) gehalten ist, in dessen oberen Teil (32) das untere Ende des Schneidstempels (S) beim Stanzen eintaucht.
5. Stanzeinheit nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsätze (11, 21, 31) die gleichen Außenkonturen aufweisen und miteinander fluchtend eingesetzt sind.
6. Stanzeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidstempel (SA, SB) an seinem oberen Ende (Stempelfuß) eine Längsprofilierung aufweist, mit der er in einer komplementär profilierten Aufnahme der Halterung (12A) befestigt ist.
7. Stanzeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stempelfuß und die Aufnahme als T-Profil (T1, T2) ausgebildet sind, das sich in Richtung zur Schneidkante hin verjüngt, so daß der Schneidstempel (SA) in der Halterung (12A) durch Einhängen festsetzbar ist und der Bewegung der Halterung (12A) folgt.
8. Stanzeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidstempel (SB) und die Aufnahme (12C) quaderförmigen Quer­ schnitt haben, wobei die Profilierung aus einem keilförmigen Aufsatz (AX) bzw. einer komplementären keilförmigen Vertiefung (AX') gebildet ist.
9. Stanzeinheit nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Aufnahme in einem Stempelkopf (12B1, 12B2) ausgebildet ist, der seinerseits am oberen Ende der Halterung (12A) in oder auf dieser sitzt.
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