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DE102008004901A1 - Presswerkzeug - Google Patents

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DE102008004901A1
DE102008004901A1 DE102008004901A DE102008004901A DE102008004901A1 DE 102008004901 A1 DE102008004901 A1 DE 102008004901A1 DE 102008004901 A DE102008004901 A DE 102008004901A DE 102008004901 A DE102008004901 A DE 102008004901A DE 102008004901 A1 DE102008004901 A1 DE 102008004901A1
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Germany
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scraper
press
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workpiece
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DE102008004901A
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English (en)
Inventor
Hermann Wilmering
Konrad Simon
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Wilhelm Karmann GmbH
Original Assignee
Wilhelm Karmann GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D45/00Ejecting or stripping-off devices arranged in machines or tools dealt with in this subclass
    • B21D45/06Stripping-off devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Punching Or Piercing (AREA)

Abstract

Presswerkzeug zur Bearbeitung eines Werkstücks (15), mit einem Werkzeugoberteil (5) und einem Werkzeugunterteil (6), wenigstens einem an einem ersten der Werkzeugteile (5) befestigten Stempel (14), wenigstens einem Abstreifer (24), durch welchen sich der Stempel (14) hindurch erstrecken kann, wenigstens einem an einem zweiten der Werkzeugteile (6) befestigten Gegenstück (17) mit einem Loch, in welches der Stempel (14) eintauchen und dabei ein Loch (16) in dem Werkstück (15) ausbilden kann, wenigstens einem in einer Hubrichtung (7) verschiebbar an dem ersten Werkzeugteil (5) geführten Niederhalter (8), der eine dem Gegenstück (17) zugewandte Werkstückanlagefläche (23) mit einer den Niederhalter (8) durchdringenden und von dem Stempel (14) durchdringbaren Ausnehmung (22) aufweist, in welcher der Abstreifer (24) festsitzt, der von der Werkstückanlagefläche (23) in Richtung auf das Gegenstück (17) hervorsteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Presswerkzeug zur Bearbeitung eines Werkstücks, mit einem Werkzeugoberteil und einem Werkzeugunterteil, wenigstens einem an einem ersten der Werkzeugteile befestigten Stempel, wenigstens einem Abstreifer, durch welchen sich der Stempel hindurch erstrecken kann, und wenigstens einem an einem zweiten der Werkzeugteile befestigten Gegenstück mit einem Loch, in welches der Stempel eintauchen und dabei ein Loch in dem Werkstück ausbilden kann.
  • Die EP 1 384 535 A1 offenbart eine Abstreifeinrichtung zur Verwendung mit einem Schneidwerkzeug mit einem schneidenden Element, insbesondere einem Lochstempel, zum Bearbeiten eines Werkstücks, insbesondere eines Blechs, wobei zumindest ein Befestigungsstück zum Befestigen an dem Schneidwerkzeug und ein federelastisches Element vorgesehen sind. Ein mit dem Werkstück in Kontakt tretendes und das schneidende Element umgebendes Abstreifelement und zumindest ein das Abstreifelement führendes Führungselement sind vorgesehen, wobei das federelastische Element außerhalb des Werkstück-Kontaktbereichs angeordnet ist. Der Anschrägungswinkel des Abstreifelements kann bis zu 10° betragen.
  • Dieser Abstreifer ist vergleichsweise komplex aufgebaut und somit teuer.
  • Aus der DE 1 452 936 B ist eine Abstreifhülse für Stanzstempel mit gegen den Stempelschaft abgestuftem Schneidschaft bekannt, wobei der Stempelschaft in einer harten Kunststoffmasse der Abstreifhülse gleitet und der Schneidschaft beim Stanzhub den Boden der büchsenförmigen Abstreifhülse durchdringt, die insgesamt aus Polyurethan be steht. Bei Gebrauch nähert sich der Stanzstempel einem Werkstück an, das auf einer Lochmatrize liegt. Die Schneidkante des Stanzstempels liegt dabei oberhalb der unteren Stirnfläche der Abstreifhülse, sodass diese zunächst das Werkstück berührt, ehe der Stanzstempel mit seiner Schneidkante am Werkstück zur Anlage kommt.
  • Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass die Abstreifhülse relativ stark gestaucht wird. Bei Pressen im Automobilbau kann diese Stauchung bis zu 7 bis 8 mm betragen, sodass die Abstreifhülsen rasch verschleißen. Ferner sind nur geringe Querkräfte zulässig.
  • Aus der DE 298 04 632 U1 ist eine Lochpresse mit einem Pressenstößel bekannt, welcher zum Lochen eines Werkstückes ein Lochwerkzeug trägt, und die einen das Lochwerkzeug umfassenden, beim Lochvorgang auf das Werkstück aufsitzenden Abstreifer hat, der am Pressenstößel befestigt ist und bis zu einem Kontakt mit dem Werkstück zur Seite des Werkstückes hin über die Schneidkante des Lochwerkzeuges hinausragt. Der Abstreifer ist zur Ermöglichung eines weiteren Hubes des Lochwerkzeuges nach dem Aufsetzen des Abstreifers auf das Werkstück elastisch verformbar ausgebildet.
  • Auch dieser Abstreifer verschleißt aufgrund der starken Stauchung relativ schnell und kann nur geringe Querkräfte aufnehmen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einem Presswerkzeug der eingangs genannten Art den Verschleiß des Abstreifers zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Presswerkzeug nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gegeben.
  • Das erfindungsgemäße Presswerkzeug zur Bearbeitung eines Werkstücks weist ein Werkzeugoberteil und ein Werkzeugunterteil, wenigstens einen an einem ersten der Werkzeugteile befestigten Stempel, wenigstens einen Abstreifer, durch welchen sich der Stempel hindurch erstrecken kann, wenigstens ein an einem zweiten der Werkzeugteile befestigtes Gegenstück mit einem Loch, in welches der Stempel eintauchen und dabei ein Loch in dem Werkstück ausbilden kann, und wenigstens einen in einer Hubrichtung verschiebbar an dem ersten Werkzeugteil geführten Niederhalter auf, der eine dem Gegenstück zugewandte Werkstückanlagefläche mit einer den Niederhalter durchdringenden und von dem Stempel durchdringbaren Ausnehmung aufweist, in welcher der Abstreifer fest sitzt, der von der Werkstückanlagefläche in Richtung auf das Gegenstück hervorsteht.
  • Beim Einsatz des Presswerkzeugs wird der Abstreifer gegen das Werkstück gedrückt, wobei von dem Abstreifer im Wesentlichen nur der von der Werkstückanlagefläche hervorstehende Bereich verformt wird. Da der Abstreifer bevorzugt lediglich geringfügig von der Werkstückanlagefläche hervorsteht, wird auch nur ein relativ kleiner Bereich des Abstreifers verformt, sodass sein Verschleiß vergleichsweise gering ist. Bevorzugt steht der Abstreifer einige zehntel Millimeter, z. B. ca. 0,3 bis 0,5 mm von der Werkstückanlagefläche hervor. Das erfindungsgemäße Presswerkzeug hat insbesondere dann einen Kostenvorteil gegenüber herkömmlichen Presswerkzeugen, wenn diese einen Niederhalter aufweisen.
  • Zwar wird als Stand der Technik in der DE 298 04 632 U1 eine Lochpresse mit einem Niederhalter beschrieben, der sich beim Absenken des Pressenstößels auf das Werkstück setzt, wobei der Abstreifer am Niederhalter befestigt wird, sodass er beim Lochen auf dem Werkstück aufsitzt, diese Lösung wurde dort aber als nachteilig beschrieben. Insbesondere ist dieser Schrift nicht entnehmbar, dass der Abstreifer in einer Ausnehmung des Niederhalters fest sitzt und von einer Werkstückanlagefläche des Niederhalters hervorsteht.
  • Durch den Abstreifer erstreckt sich bevorzugt, insbesondere in Hubrichtung, ein Loch hindurch, durch welches sich der Stempel, z. B. während eines Stanzvorgangs, hindurch erstrecken kann. Der Abstreifer bildet vorzugsweise ein eigenständiges und insbesondere austauschbares Bauteil und besteht bevorzugt aus Kunststoff. Insbesondere ist der Abstreifer elastisch verformbar.
  • Vorzugsweise kann der Abstreifer zum Auswechseln aus der Ausnehmung entfernt werden. Insbesondere sitzt der Abstreifer reibschlüssig in der Ausnehmung. Bevorzugt ist der Abstreifer in Hubrichtung in der Ausnehmung formschlüssig festgelegt. Dazu weist die die Ausnehmung begrenzende Wandung z. B. eine Schulter auf, an welcher der Abstreifer anliegt, insbesondere mit einer dem Gegenstück abgewandten Anlagefläche. Die Schulter verläuft bevorzugt senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur Hubrichtung. Die Ausnehmung ist, insbesondere durch die Schulter, bevorzugt in wenigstens zwei in Hubrichtung hintereinander liegende Bereiche unterteilt, von denen ein dem Gegenstück zugewandter und den Abstreifer aufnehmender Abstreiferaufnahmebereich senkrecht zur Hubrichtung größerer Abmessungen als ein anderer der Bereiche aufweist. Insbesondere sind die Außenabmessungen des Abstreifers senkrecht zur Hubrichtung größer als die Abmessungen des anderen Bereichs. Bevorzugt sind senkrecht zur Hubrichtung die Außenabmessungen des Abstreifers an die Abmessungen der Ausnehmung, insbesondere an die Abmessungen des Abstreiferaufnahmebereichs, angepasst. Der Abstreifer weist z. B. die Form eines Hohlzylinders auf, sodass z. B. auch der Abstreiferaufnahmebereich zylinderförmig ausgebildet ist.
  • Die dem Gegenstück zugewandte Stirnfläche des Abstreifers verläuft insbesondere parallel zu einem den Abstreifer unmittelbar benachbarten und/oder umgebenden Bereich der Werkstückanlagefläche des Niederhalters. Ferner kann die dem Gegenstück zugewandte Stirnfläche des Abstreifers mit der Hubrichtung einen Winkel von 90° einschließen. Gemäß einer Alternative schließt die dem Gegenstück zugewandte Stirnfläche des Abstreifers mit der Hubrichtung aber einen von 90° abweichenden Winkel ein. Da der Abstreifer in der Ausnehmung, insbesondere in dem Abstreiferaufnahmebereich, sitzt und lediglich geringfügig von der Werkstückanlagefläche hervorsteht, wird der Abstreifer durch die Ausnehmung stabilisiert, sodass der Abstreifer vergleichsweise hohe Querkräfte aufnehmen kann. Somit kann die dem Gegenstück zugewandte Stirnfläche des Abstreifers mit einer Senkrechten zur Hubrichtung einen Winkel (Anschrägungswinkel) von bis zu 10° und mehr einschließen.
  • Der Niederhalter besteht bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl. Gemäß einer Weiterbildung weist der Niederhalter eine an diesem befestigte Niederhalterbrücke auf, in der die Ausnehmung vorgesehen ist. Die Niederhalterbrücke deckt insbesondere eine Öffnung in dem Niederhalter ab, durch die der Stempel, z. B. zu Wartungs- oder Austauschzwecken, zugänglich ist. Dies hat den Vorteil, dass zum Austausch des Stempels nicht der gesamte Niederhalter von dem Presswerkzeug abmontiert werden muss. Die Niederhalterbrücke besteht bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl.
  • Der Stempel, der insbesondere ein Lochstempel ist, besteht bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl. Ferner weist der Stempel an seine dem Gegenstück zugewandten Stirnseite vorzugsweise eine Schneidkante auf. Das Gegenstück, das insbesondere eine Lochbuchse ist, besteht bevorzugt aus Metall, insbesondere aus Stahl.
  • Das erste Werkzeugteil kann in Hubrichtung von dem zweiten Werkzeugteil wegbewegt werden, sodass die Werkzeugteile auseinandergefahren werden können. Ferner kann das erste Werkzeugteil in einer der Hubrichtung entgegengesetzten Richtung gegen das zweite Werkzeugteil gepresst werden. Bevorzugt bildet das erste Werkzeugteil das Werkzeugoberteil und das zweite Werkzeugteil das Werkzeugunterteil. Das Werkzeugoberteil kann mit einem Pressenstößel einer Presse fest verbunden oder integriert ausgebildet sein. Ferner kann das Werkzeugunterteil mit einem Pressentisch der Presse fest verbunden oder integriert ausgebildet sein.
  • Das Werkstück besteht bevorzugt aus Blech. Insbesondere dient das Werkstück zur Herstellung eines Fahrzeugbauteils, das z. B. ein Karosseriebauteil ist. Somit wird das Presswerkzeug bevorzugt zur Herstellung von Fahrzeugbauteilen, insbesondere von Karosseriebauteilen, eingesetzt.
  • Der Abstreifer wird somit bevorzugt in die Ausnehmung, deren Wandung den Lochstempel umschließt, mit leichtem Übermaß eingebracht. Im entspannten Zustand steht der Abstreifer von der Werkstückanlagefläche ca. 0,5 mm vor. Während des Zurückziehens des Lochstempels nach dem Lochvorgang bewegt sich der Schaft des Lochstempels relativ zu dem Abstreifer. Möglicherweise an der Stirnseite des Lochstempels anhaftende Abfallbutzen werden auf diese Weise gelöst und einem Abfallkanal zugeführt.
  • Vorteile der Erfindung liegen neben der kostengünstigen Anfertigung des Abstreifers auch in der Reparatur- und Änderungsfreundlichkeit. Kleinere Lochlagekorrekturen, z. B. nach einem Austausch der Lochbuchse, oder ähnliche Anpassungsarbeiten können ohne aufwendige Fräsarbeiten und anschließendes manuelles Nacharbeiten (Tuschieren) des Druckbildes erfolgen. Auf diese Weise können Kosten und Dauer von Änderungs- bzw. Korrekturschleifen teilweise erheblich reduziert werden. Herkömmliche Kunststoff-Abstreifer, die den Lochstempel umschließen, haben einen erhöhten Verschleiß, weil sie bei jedem Hub in etwa um das Maß der Eintauchtiefe gestaucht und wieder entspannt werden. Der erfindungsgemäße Abstreifer macht nur einen Hub von ca. 0,5 mm und weist dadurch eine erheblich längere Lebensdauer auf. Die Gratbildung an dem Werkstück durch Aufzug des Lochstempels ist gegenüber herkömmlichen Lösungen verringert.
  • Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung eines Presswerkzeugs zum Einsatz in einer Presse mit einem Pressenstößel und einem Pressentisch, wobei das Werkzeugoberteil mit dem Pressenstößel und das Werkzeugunterteil mit dem Pressentisch fest verbunden oder integriert ausgebildet ist. Das Presswerkzeug ist bevorzugt ein erfindungsgemäßes Presswerkzeug und kann gemäß allen in diesen Zusammenhang beschriebenen Ausgestaltungen weitergebildet sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Teilansicht einer Presse mit einem erfindungsgemäßen Presswerkzeug,
  • 2 eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform des Presswerkzeugs,
  • 3 eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform des Presswerkzeugs und
  • 4 eine Schnittansicht eines bereits im Einsatz befindlichen Presswerkzeugs ohne Abstreifer.
  • Aus 1 ist eine perspektivische Teilansicht einer Presse 1 mit einem Pressenstößel 2 und einem Pressentisch 3 ersichtlich, wobei zwischen dem Pressenstößel 2 und dem Pressentisch 3 ein erfindungsgemäßes Presswerkzeug 4 angeordnet ist, welches ein mit dem Pressenstößel 2 fest verbundenes Werkzeugoberteil 5 und ein mit dem Pressentisch 3 fest verbundenes Werkzeugunterteil 6 aufweist. Das Werkzeugoberteil 5 kann mittels des Pressenstößels 2 in Hubrichtung 7 von dem Werkzeugunterteil 6 abgehoben und in einer der Hubrichtung 7 entgegengesetzten Richtung gegen das Werkzeugunterteil 6 gepresst werden.
  • Aus 2 ist eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform des Presswerkzeugs 4 ersichtlich, welches einen Niederhalter 8 aufweist, der in Hubrichtung 7 verschiebbar an dem Werkzeugoberteil 5 geführt ist. Der Niederhalter 8 weist eine Öffnung 9 auf, die von einer Niederhalterbrücke 10 abgedeckt ist, die mittels Schrauben 11 an dem Niederhalter 8 befestigt ist. An dem Werkzeugoberteil 5 ist eine Stempelaufnahme 12 mittels wenigstens einer Schraube 13 befestigt, wobei ein Lochstempel 14 in der Stempelaufnahme 12 sitzt und mittels dieser an dem Werkzeugoberteil 5 festgelegt ist.
  • Zwischen dem Niederhalter 10 und dem Werkzeugunterteil 6 ist ein von einem Blech gebildetes Werkstück 15 angeordnet, in welchem mittels des Lochstempels 14 durch ein Stanzvorgang ein Loch 16 ausgebildet ist. Dem Niederhalter 10 gegenüberliegend ist in dem Werkzeugunterteil 6 ein als Lochbuchse ausgebildetes Gegenstück 17 angeordnet, welches in einer Ausnehmung 18 des Werkzeugunterteils 6 sitzt. Das Gegenstück 17 ist mit einem Loch 32 versehen, in welches der Lochstempel 14 eingetaucht ist. Der zum Ausbilden des Lochs 16 aus dem Werkstück 15 ausgestanzte Abfallbutzen 19 ist in einem an der freien Stirnseite des Lochstempels 14 anliegendem Zustand dargestellt. In dem Werkzeugunterteil 6 ist ein durchgehendes Loch 20 ausgebildet, das in einen Abfallkanal 21 mündet, sodass der Abfallbutzen 19 durch das Loch 20 und den Abfallkanal 21 abgeführt werden kann. Das Gegenstück 17 ist insbesondere als Hohlzylinder ausgebildet.
  • Die Werkzeugteile 5 und 6 sind in 2 zusammengefahren, sodass der Niederhalter 8 in einem gegenüber dem oberen Ende 33 des Werkzeugoberteils 5 in Hubrichtung 7 verschobenem Zustand dargestellt ist, in dem der Lochstempel 14 eine in der Niederhalterbrücke 10 vorgesehene Ausnehmung 22 durchdringt und in das Loch 32 des Gegenstücks 17 eintaucht. In einem auseinandergefahrenen Zustand der Werkzeugteile 5 und 6 weist der Niederhalter 8 einen größeren Abstand zu dem oberen Ende 33 des Werkzeugoberteil 5 in Hubrichtung 7 auf, sodass der Lochstempel 14 die Ausnehmung 22 nicht durchdringt und gegenüber einer Werkstückanlagefläche 23 des Niederhalters 10 zurücksteht, mit der dieser im zusammengefahrenen Zustand der Werkzeugteile 5 und 6 an dem Werkstück 15 anliegt. In dem Niederhalter 10 ist ein Abstreifer 24 angeordnet, der beim Zurückfahren des Lochstempels 14 den Abfallbutzen 19 von dem Lochstempel 14 abstreift, sofern der Abfallbutzen 19 nicht schon aufgrund seiner Schwerkraft heruntergefallen ist. Der ein in Hubrichtung 7 durchgehendes Loch 34 aufweisende und aus Kunstsoff bestehende Abstreifer 24 sitzt in der Ausnehmung 22 und liegt an dem Werkstück 15 an. Im zusammengefahrenen Zustand der Werkzeugteile 5 und 6 durchdringt der Lochstempel 14 den Abstreifer 24 bzw. das in diesem vorgesehene Loch 34, was in 2 dargestellt ist. Im auseinandergefahrenen Zustand der Werkzeugteile 5 und 6 steht der Lochstempel 14 gegenüber der dem Gegenstück 17 zugewandten Stirnfläche des Abstreifers 24 zurück. Ferner steht der Abstreifer 24 in Richtung auf das Gegenstück 17 geringfügig von der Werkstückanlagefläche 23 hervor.
  • Die Niederhalterbrücke 10 dient insbesondere dazu, den Lochstempel 14 auf einfache Weise warten oder austauschen zu können, z. B. wenn dieser verschlissen ist, da hierfür ohne Niederhalterbrücke der gesamte Niederhalter 8 von dem Werkzeugoberteil 5 abgebaut werden müsste. Die Niederhalterbrücke 10 ist somit dem Niederhalter 8 zuzurechnen. Alternativ können die Ausnehmung 22 und der Abstreifer 24 aber auch ohne Niederhalterbrücke in dem Niederhalter 8 vorgesehen sein.
  • Aus 3 ist eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform des Presswerkzeugs 4 ersichtlich, wobei in den Ausführungsformen ähnliche und identische Merkmale mit denselben Bezugszeichen bezeichnet sind. Der Abstreifer 24 steht in Richtung auf das Gegenstück 17 von der Werkstückanlagefläche 23 hervor und weist an seiner dem Gegenstück 17 zugewandten Stirnfläche eine Abschrägung 35 auf, der das Werkstück 15 folgt. Ferner steht der Abstreifer 24 auf der Seite der Abschrägung 35 in Richtung auf das Gegenstück 17 weiter von der Werkstückanlagefläche 23 hervor als auf der gegenüberliegenden Seite. Abgesehen hiervon wird zur weiteren Beschreibung der zweiten Ausführungsform auf die Beschreibung der ersten Ausführungsform verwiesen.
  • Die nun folgende Beschreibung betrifft beide Ausführungsformen der Erfindung. Die dem Gegenstück 17 zugewandte Stirnfläche des Abstreifers 24 schließt mit einer senkrecht zur Hubrichtung 7 verlaufenden Geraden 25 einen Winkel 26 ein, der in 2 etwa 7° und in 3 etwa 10° beträgt. Die Ausnehmung 22 weist eine umlaufende Schulter 27 auf, durch welche die Ausnehmung 22 in einen Abstreiferaufnahmebereich 28 und einen anderen Bereich 29 unterteilt ist, der senkrecht zur Hubrichtung 7 kleinere Abmessungen als der Abstreiferaufnahmebereich 28 aufweist. Der Abstreifer 24 liegt mit seiner dem Gegenstück 17 abgewandten Stirnseite an der Schulter 27 an und ist dadurch in Hubrichtung 7 an der Niederhalterbrücke 10 fixiert. Die in Hubrichtung 7 verlaufenden Linie 30 repräsentiert die Längsachse des Lochstempels 14.
  • Aus 4 ist eine Schnittansicht durch ein bereits im Betrieb befindliches Presswerkzeug 31 ersichtlich, welches keinen separaten Abstreifer aufweist und somit nicht dem Erfindungsgedanken unterfällt. Zu dem Presswerkzeug 4 identische oder ähnliche Bauteile sind dabei mit denselben Bezugszeichen wie bei dem Presswerkzeug 4 gekennzeichnet. Die Abstreiferfunktion wird bei dem Presswerkzeug 31 von dem dem Gegenstück 17 zugewandten Rand der Ausnehmung 22 an der Werkstückanlagefläche 23 übernommen.
  • Nachteilig an dem Presswerkzeug 31 ist, dass der Lochstempel 14 genau zentrisch und mit geringem Spiel in der Ausnehmung 22 sitzen muss, da andernfalls die Gefahr von Aufzug und Gratbildung am Werkstück 15 beim Rückhub des Lochstempels 14 besteht. Ferner besteht ein Nachteil darin, dass beim Austausch des Gegenstücks 17 ein hoher Aufwand zum Tuschieren des Niederhalters 8 bzw. der Niederhalterbrücke 10 erforderlich sein kann, was mit anstrengender Überkopfarbeit verbunden ist. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der Niederhalter 8 bzw. der Niederhalterbrücke 10 nachbearbeitet werden muss, wenn bei dem oben genannten Tuschieren versehentlich zuviel Material abgetragen worden ist. Die dabei zu bearbeitende Fläche kann erheblich ansteigen, wenn keine Niederhalterbrücke vorhanden ist. Ein zusätzlicher Nachteil besteht darin, dass zum oder nach dem Auswechseln des Lochstempels 14 und/oder des Gegenstücks 17 ein hoher Aufwand bei der Korrektur der Lochlage/Lochposition um wenige zehntel Millimeter anfallen kann, sodass z. B. ein Schweißen und erneutes Auftuschieren erforderlich ist.
  • Diese Nachteile können vermieden oder in ihrem Aufwand zumindest reduziert werden, wenn ein erfindungsgemäßes Presswerkzeug eingesetzt wird, da der von der Werkstückanlagefläche 23 hervorstehende Abstreifer 24 einen Toleranzausgleich bewirkt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1384535 A1 [0002]
    • - DE 1452936 B [0004]
    • - DE 29804632 U1 [0006, 0012]

Claims (11)

  1. Presswerkzeug zur Bearbeitung eines Werkstücks (15), mit einem Werkzeugoberteil (5) und einem Werkzeugunterteil (6), wenigstens einem an einem ersten der Werkzeugteile (5) befestigten Stempel (14), wenigstens einem Abstreifer (24), durch welchen sich der Stempel (14) hindurch erstrecken kann, wenigstens einem an einem zweiten der Werkzeugteile (6) befestigten Gegenstück (17) mit einem Loch, in welches der Stempel (14) eintauchen und dabei ein Loch (16) in dem Werkstück (15) ausbilden kann, gekennzeichnet durch, wenigstens einen in einer Hubrichtung (7) verschiebbar an dem ersten Werkzeugteil (5) geführten Niederhalter (8), der eine dem Gegenstück (17) zugewandte Werkstückanlagefläche (23) mit einer den Niederhalter (8) durchdringenden und von dem Stempel (14) durchdringbaren Ausnehmung (22) aufweist, in welcher der Abstreifer (24) fest sitzt, der von der Werkstückanlagefläche (23) in Richtung auf das Gegenstück (17) hervorsteht.
  2. Presswerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (24) ca. 0,3 bis 0,5 mm von der Werkstückanlagefläche (23) in Richtung auf das Gegenstück (17) hervorsteht.
  3. Presswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (24) aus Kunststoff besteht.
  4. Presswerkzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Ausnehmung (22) begrenzende Wandung eine Schulter (27) aufweist, an welcher der Abstreifer (24) anliegt und dadurch formschlüssig in Hubrichtung (7) festgelegt ist.
  5. Presswerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (22) durch die Schulter (27) in wenigstens zwei in Hubrichtung hintereinander liegende Bereiche unterteilt ist, von denen ein dem Gegenstück (17) zugewandter und den Abstreifer (24) aufnehmender Abstreiferaufnahmebereich (28) senkrecht zur Hubrichtung (7) größere Abmessungen als ein anderer der Bereiche (29) aufweist.
  6. Presswerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenabmessungen des Abstreifers (24) senkrecht zur Hubrichtung (7) größer als die Abmessungen des anderen Bereichs (29) und an die Abmessungen des Abstreiferaufnahmebereichs (28) angepasst sind.
  7. Presswerkzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Gegenstück (17) zugewandte Stirnfläche des Abstreifers (24) parallel zu einem den Abstreifer (24) unmittelbar benachbarten Bereich der Werkstückanlagefläche (23) des Niederhalters (8) verläuft.
  8. Presswerkzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Gegenstück (17) zugewandte Stirnfläche des Abstreifers (24) mit der Hubrichtung (7) einen von 90° abweichenden Winkel einschließt.
  9. Presswerkzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (8) eine an diesem befestigte Niederhalterbrücke (10) aufweist, in der die Ausnehmung (22) vorgesehen ist.
  10. Presswerkzeug nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Werkzeugteil das Werkzeugoberteil (5) und das zweite Werkzeugteil das Werkzeugunterteil (6) bildet.
  11. Verwendung eines Presswerkzeugs (4) nach einem der vorangehenden Ansprüche zum Einsatz in einer Presse (1) mit einem Pressenstößel (2) und einem Pressentisch (3), wobei das Werkzeugoberteil (5) mit dem Pressenstößel (2) und das Werkzeugunterteil (6) mit dem Pressentisch (3) fest verbunden ist.
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