DE19700941C1 - Längsschneidemaschine mit von der Traverse einzeln abnehmbaren Messerhaltern - Google Patents
Längsschneidemaschine mit von der Traverse einzeln abnehmbaren MesserhalternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Längsschneidemaschine mit einer
Mehrzahl von an wenigstens einer sich über die Länge der
Längsschneidemaschine erstreckenden Traverse gehalterten
Messerhaltern.
Bei derartigen, beispielsweise aus der
DE 34 37 995 A1 bekannten Längsschneidemaschinen ist an
einer durchgehenden Traverse eine Mehrzahl von Messerhaltern
gehaltert, indem die Messerhalter mit an unbeweglichen Armen
befestigten Rollen formschlüssig an der Traverse angreifen
und so längs der Traverse über die Rollenführung
verschiebbar angeordnet sind. Alternativ durch Benutzung
bekanntgewordene Befestigungsmöglichkeiten von Messerhaltern
an Traversen sehen weiterhin vor, daß die Messerhalter die
Traversen vollständig umgreifen oder mittels einander
entsprechender Formschlußgestaltungen, beispielsweise gemäß
dem Nut-Feder-Prinzip, an der Traverse geführt und gehalten
sind.
Mit einer derartigen Halterung der Messerhalter an der
Traverse einer Längsschneidemaschine ist der Nachteil
verbunden, daß ein einzelner Messerhalter nicht isoliert von
der Traverse abgenommen werden kann, beispielsweise zu
Reparaturzwecken. Es ist bei den bekannten
Längsschneidemaschinen mit Messerhaltern mit Linearführung
jeweils erforderlich, alle zwischen dem abzunehmenden
Messerhalter und einem Ende der Traverse befindlichen
Messerhalter ebenfalls an das Ende der Traverse zu
verschieben und hier abzunehmen, womit ein entsprechender
Abrüstungs- beziehungsweise anschließender
Aufrüstungsaufwand verbunden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Längsschneidemaschine mit den gattungsgemäßen Merkmalen
derart einzurichten, daß jeder Messerhalter einzeln von der
Traverse der Längsschneidemaschine abnehmbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß der
einzelne Messerhalter mittels zweier beabstandeter Klauen an
zugeordneten, an der Traverse angebrachten Profilschienen
lösbar gehaltert ist, von denen die eine Klaue gegenüber dem
Messerhalter relativbeweglich angeordnet und mittels einer
Stellvorrichtung festlegbar ist, und daß bei gelöster
Stellvorrichtung mittels einer durch eine Ausweichbewegung
der beweglichen Klaue ermöglichte Verschwenkung des
Messerhalters um eine der beiden Klauen die jeweils andere
Klaue von der zugeordneten Profilschiene freikommt und der
Messerhalter von der Traverse abnehmbar ist. Somit ist mit
der Erfindung der Vorteil verbunden, daß nach dem Lösen der
Stellvorrichtung der Messerhalter um eine der beiden
Profilschienen verschwenkt werden kann, wobei die beweglich
gegenüber dem Messerhalter angeordnete Klaue den dafür
nötigen Spielraum gibt, so daß die in der Schwenkbewegung
äußere Klaue jeweils von der Profilschiene freikommt; auf
die gleiche Weise ist der Messerhalter wieder an die
Traverse ansetzbar.
Aus der DE 35 44 284 A1 sowie aus der DE 42 15 170 A1 ist
jeweils bei der Anordnung einer beliebigen Anzahl derartiger
Messerhalter nebeneinander an einer Traverse ein einzeln von
der Traverse abnehmbarer Messerhalter bekannt. Die der
Verbindung des Messerhalters mit der Traverse dienende
Klemmvorrichtung weist einen linear beweglichen Klemmstößel
auf, der zum Abnehmen des Messerhalters von der Traverse so
weit außer Eingriff mit der Traverse zu bringen ist, daß der
Messerhalter um das mit dem Lösen des Klemmstößels hier
eingestellten Spie 1 gegenüber der Traverse beweglich ist, so
daß das dem Klemmstößel gegenüberliegende unbewegliche
Gegenlager der Klemmvorrichtung vollständig von der Traverse
freikommen und so der Messerhalter von der Traverse
abgenommen werden kann.
In einer konkreten Ausführungsform ist hinsichtlich der
Ausbildung der Profilschienen und der zugehörigen Klauen
vorgesehen, daß die Profilschienen mit einem Rechteckprofil
ausgebildet sind, an deren voneinander abgewandten Flächen
jeweils eine Einbuchtung zur Aufnahme von hakenförmigen
Vorsprüngen der an die Profilschienen anzusetzenden Klauen
vorgesehen ist und die spiegelbildlich identischen Klauen im
wesentlichen U-förmig und die zugehörige Profilschiene
umgreifend ausgebildet sind, wobei der die Einbuchtung
aufweisende Fläche der Profilschiene umgreifende Schenkel
der Klaue den hakenförmigen Vorsprung aufweist und der
andere in Richtung der Profilschiene vorspringende U-
Schenkel derart verkürzt und in seinem Inneneck mit einer
Abschrägung derart versehen ist, daß die Klaue bei einer
Verschwenkung des Messerhalters gegenüber der Profilschiene
von der Profilschiene abrutscht und freikommt.
Die Beweglichkeit einer der beiden an dem Messerhalter
gehalterten Klauen ist nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung dadurch hergestellt, daß die bewegliche Klaue auf
ihrer der Profilschiene abgewandten Seite mit einem Ansatz
in eine rechteckige Ausnehmung des Messerhalters eingreift
und der Ansatz im Bereich seiner die Profilschiene
schneidenden Mittellinie am Rand der Ausnehmung anliegt und
von hier ausgehend sich trapezförmig nach beiden Seiten
unter Ausbildung von Freiräumen in den Eckbereichen der
Ausnehmung verjüngt, so daß der Ansatz um den Anlagepunkt in
der Ausnehmung in beiden Richtungen verschwenkbar ist.
In einer Ausführungsform sieht die Erfindung bezüglich der
Ausbildung der Stellvorrichtung zur Festlegung der
beweglichen Klaue beziehungsweise zu deren Freigabe vor, daß
die an der beweglichen Klaue angreifende Stellvorrichtung
aus einem sich an der Klaue einerseits und über eine schiefe
Ebene an dem Messerhalter andererseits abstützenden, linear
verschieblichen Schieber besteht, der die bewegliche Klaue
in der Festlegestellung gegen die Profilschiene verspannt
und mittels einer die Linearbewegung des Schiebers
herbeiführenden Stellschraube zwischen seiner
Festlegestellung und einer Lösestellung für die bewegliche
Klaue verstellbar ist. Hierbei ist es nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung zweckmäßig, wenn die
bewegliche Klaue mittels einer sich an dem Messerhalter
abstützenden Feder gegen die Stellvorrichtung vorgespannt
ist.
Soweit sich die Erfindung auch auf Längsschneidemaschinen
erstreckt, bei denen die einzelnen Messerhalter an der
Traverse jeweils verschiebbar angeordnet sind, ist nach
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß zur
Verbesserung der Verschieblichkeit der Messerhalter an der
Traverse zwischen den Gleitflächen von Profilschienen und
Klauen Kugelführungen angeordnet sind.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist; die
einzige Figur zeigt in einer vergrößerten Ausschnittsansicht
einen an einer Traverse gehalterten Messerhalter, ohne eine
Darstellung des zugehörigen Messers.
In der Zeichnung ist ein Messerhalter 10 mit der in ihm
angeordneten Absenkvorrichtung für das an den unteren
Ansätzen 32 gehalterte, in der Zeichnung jedoch nicht
dargestellte Messer gezeigt; der Messerhalter 10 ist an
einer Traverse 11 gehaltert, indem an dem Messerhalter
angebrachte Klauen 13, 14 jeweils zugehörige an der Traverse
11 befestigte Profilschienen 12 umfassen. Bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Messerhalter 10
längs der Traverse 11 verschiebbar eingerichtet, und hierzu
ist zwischen der Traverse 11 und dem Messerhalter 10 eine
sich über die Länge der Längsschneidemaschine erstreckende
Bandstahllage 15 angeordnet, an der der Messerhalter 10 über
eine Feststellschraube 16 in einer vorgegebenen Position
festlegbar ist; wird die Feststellschraube 16 gelöst, kann
die Längsverschiebung des Messerhalters 10 erfolgen.
Wie sich aus der Zeichnung ergibt, sind die Profilschienen
12 jeweils mit einem Rechteckprofil 17 ausgebildet, das an
den nach außen gewandten und voneinander weg weisenden
Flächen jeweils eine Einbuchtung 18 aufweist.
Die die Profilschienen 12 im wesentlichen umgreifenden
Klauen 13, 14 sind U-förmig ausgebildet, wobei der die
Einbuchtung 18 aufweisenden Fläche der Profilschiene 12 ein
erster U-Schenkel 19 mit einem in Richtung der Einbuchtung
18 weisenden Haken 19a zugeordnet ist; der andere, die
gegenüberliegende Fläche der Profilschiene 12 zugeordnete U-
Schenkel 20 der jeweiligen Klaue 13, 14 ist verkürzt
ausgebildet und in seinem inneren Eckbereich mit einer
Schräge 21 versehen, so daß bei einer Verschwenkung der
Klaue 13, 14 um die Profilschiene 12 dieser kurze U-Schenkel
20 von der Ecke der Profilschiene 12 abrutschen kann. Zur
Erleichterung der Verschiebbarkeit sind in dem Eckbereich im
Bereich der Schrägen 21 einerseits und in den
Berührungsflächen zwischen Haken 19a und Einbuchtung 18 der
Profilschiene 12 jeweils Kugeln 22 gesetzt, die eine
Verschiebung der Klauen 13, 14 gegenüber den Profilschienen
12 erleichtern.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist mit 13 die
untere Klaue bezeichnet, die an dem Messerhalter 10 fix
angeordnet ist; die obere Klaue 14 ist gegenüber dem
Messerhalter 10 beweglich, um den erforderlichen Spielraum
für die Verschwenkung des Messerhalters beim Abnehmen
beziehungsweise Ansetzen zu geben.
Hierzu weist die bewegliche Klaue 14 an ihrer der
Profilschiene 12 gegenüberliegenden Seite einen Ansatz 23,
der in eine in dem Messerhalter 10 ausgebildete rechteckige
Ausnehmung 24 eingreift. In einem auf der die Profilschiene
12 schneidenden Mittellinie 25 des Ansatzes 23 gelegenen
Punkt liegt der Ansatz 23 gegen den inneren Rand der
Ausnehmung 24 in den Messerhalter 10 an, und von diesem
Punkt aus verjüngt sich der Ansatz 23 symmetrisch in eine
Trapezform 26, wodurch in der Ausnehmung 24 in deren
Eckbereichen Freiräume 27 zum Verkippen des Ansatzes 23 in
der Ausnehmung 24 gebildet sind.
Wie nicht weiter dargestellt, kann der Ansatz 23 an der
beweglichen Klaue 14 einerseits fest angeschlagen,
alternativ jedoch auch in einen Längsschlitz eingesetzt und
in diesem Längsschlitz gehaltert sein, um die Montage und
die Bewegungsmöglichkeit entsprechend zu verbessern.
Die bewegliche Klaue 14 ist in ihrer Festlegestellung durch
eine Stellvorrichtung gegen die Profilschiene 12 gedrückt,
wobei die Stellvorrichtung aus einem sich an der Außenseite
der beweglichen Klaue 14 einerseits und über eine
zugeordnete schiefe Ebene 29 an dem Messerhalter 10
andererseits abstützenden Schieber 28 gebildet ist, der über
eine angedeutete Stellschraube 30 zwischen seiner
Festlegestellung und einer Lösestellung für die bewegliche
Klaue 14 linear beweglich ist. Die bewegliche Klaue 14 ist
durch eine sich an dem Messerhalter 10 abstützende Feder 31
gegen den Schieber 28 vorgespannt.
Das in der Zeichnung wiedergegebene Ausführungsbeispiel
zeigt einen Messerhalter 10 in seiner an der Traverse 11
festgelegten Stellung, in welcher der Messerhalter 10 nach
Lösen der Feststellschraube 16 über die Kugelführungen 22
verschiebbar ist.
Soll der Messerhalter 10 von der Traverse 11 abgenommen
werden, so wird über die Stellschraube 30 der Schieber 28
auswärts, das heißt in der zeichnerischen Darstellung nach
links, verschoben, so daß die bewegliche Klaue 14 einen
Spielraum erhält. Wird nun der Messerhalter 10
beispielsweise im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei als
Drehpunkt sich die untere, fixe Klaue 13 einstellt, so kann
sich die bewegliche Klaue 14 entgegen dem Uhrzeigersinn in
die Ausnehmung 24 hineinverschwenken, bis die Trapezlinie 26
in Anlage an der Innenkante der Ausnehmung 24 gelangt;
hierbei rutscht der untere U-Schenkel 20 der beweglichen
Klause 14 von der Profilschiene ab, so daß die Feder 31 die
bewegliche Klaue 14 nach oben, in Richtung des verlagerten
Schiebers 28, verschieben kann. Damit kommt der obere Haken
19a der beweglichen Klaue 14 von der Profilschiene 12 frei,
und gleichzeitig rutscht im Bereich der unteren fixen Klaue
13 der kurze U-Schenkel 20 aufgrund der Abschrägung 21
ebenfalls von der Profilschiene 12 ab, so daß der
Messerhalter 10 von der Traverse 11 beziehungsweise den
Profilschienen 12 abnehmbar ist.
Aufgrund der symmetrischen Ausbildung der Profilschienen 12
sowie der beiden Klauen 13, 14 einerseits und des Ansatzes
23 der beweglichen Klaue 14 in der Ausnehmung 24 des
Messerhalters 10 andererseits ist bei in der Lösestellung
befindlichen Schieber 28 eine Bewegung des Messerhalters 10
in beiden Schwenkrichtungen gegeben, womit nicht nur das
Abnehmen des Messerhalters 10 von der Traverse 10, sondern
auch das anschließend erforderliche erneute Ansetzen des
Messerhalters 10 bei im wesentlichen gleichen
Bewegungsablauf gegeben ist.
Claims (6)
1. Längsschneidemaschine mit einer Mehrzahl von an
wenigstens einer sich über die Länge der
Längsschneidemaschine erstreckenden Traverse gehalterten
Messerhaltern, dadurch gekennzeichnet, daß der einzelne
Messerhalter (10) mittels zweier beabstandeter Klauen
(13, 14) an zugeordneten, an der Traverse (11)
angebrachten Profilschienen (12) lösbar gehaltert ist,
von denen die eine Klaue (14) gegenüber dem Messerhalter
(10) relativbeweglich angeordnet und mittels einer
Stellvorrichtung (28, 30) festlegbar ist, und daß bei
gelöster Stellvorrichtung (28, 30) mittels einer durch
eine Ausweichbewegung der beweglichen Klaue (14)
ermöglichte Verschwenkung des Messerhalters (10) um eine
der beiden Klauen die jeweils andere Klaue von der
zugeordneten Profilschiene (12) freikommt und der
Messerhalter (10) von der Traverse (11) abnehmbar ist.
2. Längsschneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschienen (12) mit einem
Rechteckprofil (17) ausgebildet sind, an deren
voneinander abgewandten Flächen jeweils eine Einbuchtung
(18) zur Aufnahme von hakenförmigen Vorsprüngen (19a)
der an die Profilschienen (12) anzusetzenden Klauen (13,
14) aufweisen und die spiegelbildlich identischen Klauen
(13, 14) im wesentlichen U-förmig und die zugehörige
Profilschiene (12) umgreifend ausgebildet sind, wobei
der die Einbuchtung (18) aufweisende Fläche der
Profilschiene (12) umgreifende Schenkel (19) der Klaue
(13, 14) den hakenförmigen Vorsprung (19a) aufweist und
der andere in Richtung der Profilschiene (12)
vorspringende U-Schenkel (20) derart verkürzt und in
seinem Inneneck mit einer Abschrägung (21) derart
versehen ist, daß die Klaue (13, 14) bei einer
Verschwenkung des Messerhalters (10) gegenüber der
Profilschiene (12) von der Profilschiene (12) abrutscht
und freikommt.
3. Längsschneidemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die bewegliche Klaue (14) auf ihrer
der Profilschiene (12) abgewandten Seite mit einem
Ansatz (23) in eine rechteckige Ausnehmung (24) des
Messerhalters (10) eingreift und der Ansatz (23) im
Bereich seiner die Profilschiene (12) schneidenden
Mittellinie (25) am Rand der Ausnehmung (24) anliegt
und von hier ausgehend sich trapezförmig nach beiden
Seiten unter Ausbildung von Freiräumen (27) in den
Eckbereichen der Ausnehmung (24) verjüngt, so daß der
Ansatz (23) um den Anlagepunkt in der Ausnehmung (24) in
beiden Richtungen verschwenkbar ist.
4. Längsschneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der beweglichen Klaue
(14) angreifende Stellvorrichtung aus einem sich an der
Klaue (14) einerseits und über eine schiefe Ebene (29)
an dem Messerhalter (10) andererseits abstützenden,
linear verschieblichen Schieber (28) besteht, der die
bewegliche Klaue (14) in der Festlegestellung gegen die
Profilschiene (12) verspannt und mittels einer die
Linearbewegung des Schiebers (28) herbeiführenden
Stellschraube (30) zwischen seiner Festlegestellung und
einer Lösestellung für die bewegliche Klaue (14)
verstellbar ist.
5. Längsschneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Klaue (14)
mittels einer sich an dem Messerhalter (10) abstützenden
Feder (31) gegen die Stellvorrichtung (28, 30)
vorgespannt ist.
6. Längsschneidemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Messerhalter (10) der
Längsschneidemaschine an der Traverse (11) verschiebbar
angeordnet und zwischen den Gleitflächen von
Profilschienen (12) und Klauen (13, 14) Kugelführungen
(22) angeordnet sind.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Family
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| Date | Code | Title | Description |
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| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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