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DE19700937C2 - Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates - Google Patents

Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates

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DE19700937C2
DE19700937C2 DE1997100937 DE19700937A DE19700937C2 DE 19700937 C2 DE19700937 C2 DE 19700937C2 DE 1997100937 DE1997100937 DE 1997100937 DE 19700937 A DE19700937 A DE 19700937A DE 19700937 C2 DE19700937 C2 DE 19700937C2
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TEGTMEIER METALLBAU
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F11/00Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates oder dergleichen Flächengebildes.
Ganz allgemein ist die Plakatierung beispielsweise in Vitrinen oder dergleichen schwierig, insbesondere dann, wenn die Plakatierung an gewölbten Flächen erfolgt. Dabei ist das üblicherweise aus Papier bestehende Plakat nur an seinen Längsseiten zu haltern und einzuspannen, damit es nicht durch sein Eigengewicht nach unten rutscht. Da das Papier aber stark auf Feuchtigkeit und sonstige Umwelteinflüsse reagiert, hängt ein solches Plakat nie stramm in einer Plakatvitrine sondern es neigt an den Einspannstellen zum Kräuseln, da die Ausdehnung des Papiers durch die Halterung be- oder verhindert wird.
Aus der DE 295 16 518 U1 ist ein Plakathalter bekannt, bei dem das Plakat in einer geschlitzten Kassette (≘ Trommel) aufgerollt ist und zwischen zwei zueinander parallelen, transparenten Platten eingezogen wird. Als Fördermittel dienen Förderorgane, z. B. umlaufende Transportfolien, die auf Umlenkrollen 13 laufen und Halteorgane besitzen, mit denen Sie das Plakat aus der Kassette in den Schlitz zwischen den Platten einziehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, die einfach handhabbar ist und eine behinderungsfreie Anordnung eines Plakates oder dergleichen in einer Plakatvitrine oder einer säulenartigen Vitrine ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgab ist im Anspruch 1 angegeben.
Gemäß der Erfindung wird ein Plakat oder dergleichen aufgerollt und in die geschlitzte Trommel gestellt. Anschließend kann das Plakat solange gedreht werden, bis der Plakatanfang durch den Schlitz austritt. Da das Plakat vor dem Aufrollen eben war, hat es das natürliche Bestreben, diesen Zustand wieder zu erreichen. Durch diese Eigenspannung liegt es innenseitig an der Trommel an und der Anfang des Plakates findet bei Drehung des Plakates den Schlitz der Trommel von selbst. Durch das Fördermittel wird das Plakat in den Spalt zwischen den parallelen Scheiben eingeschoben, bis es vollständig im Sichtfeld sichtbar ist. Eine weitere Halterung oder Fixierung des Plakates oder dergleichen ist nicht erforderlich. Auf diese Weise kann sich das Plakat frei dehnen, wobei es durch den relativ engen Spalt zwischen den parallelen Platten recht glatt hinter der vornehmlich klarsichtigen äußeren Platte liegt, so daß es gut ersichtlich ist. Die relativ innenliegende Platte kann aus lichtdurchlässigem beziehungsweise durchscheinendem Material sein, so daß eine innenliegende, das heißt hinter dieser Scheibe befindliche Beleuchtung zur Durchleuchtung des Plakates genutzt werden kann. Ein wesentlicher Vorteil liegt auch in der erheblichen Zeitersparnis beim Plakatieren und in der weiteren Tatsache, daß dazu nicht mehr Vitrinenflügel oder dergleichen geöffnet werden müssen, um Zugang zu der Aufhänge- oder Führungseinrichtung des Plakates zu erhalten, wenn dieses gewechselt werden soll.
Zur Verringerung der Wandreibung zwischen Plakat und Trommel kann vorgesehen sein, daß die Trommel innenseitig unrund ausgebildet ist.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß die Trommel innenwandig gewellt ist, wobei die Wellenachsen parallel zur Trommelachse verlaufen.
Um das einfach Auswechseln von Plakaten oder dergleichen zu ermöglichen ist zudem vorgesehen, daß der Trommelmantel eine Klappe oder dergleichen Verschlußmittel aufweist, durch die oder durch das in der Öffnungsstellung ein vorzugsweise aufgerolltes Plakat oder dergleichen in die Trommel einlegbar oder aus der Trommel entnehmbar ist.
Bevorzugt ist dabei, daß die Klappe Bestandteil des Mantels der Trommel ist und um eine zur Trommelachse parallele Schanierachse schwenkbar ist.
Beispielsweise kann ein zusammengerolltes Plakat durch die "Serviceklappe" in die Trommel gestellt werden. Die Klappe kann dazu beispielsweise ein Drittel des Trommelmantels ausmachen, damit sich das eingelegte Plakat im Innendurchmesser zwar aufweiten, aber auch noch festklemmen kann und nicht aus der Trommel herausfällt. Das entsprechende Plakat kann auch tangential in die Trommel eingeschoben werden, so daß es sich beim Einschieben selbständig aufrollt und beim gegensinnigen Drehen dann auch selbständig aus dem tangentialen Schlitz der Trommel austreten kann.
Zudem ist bevorzugt vorgesehen, daß das Fördermittel aus einer motorisch drehbaren Antriebsrolle oder - walze besteht, deren Drehachse parallel zur Trommelachse verläuft und die gegen ein im Bereich des Abgabeschlitzes der Trommel befindliches Gegenlager andrückbar ist.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß das Gegenlager durch eine der beiden Platten gebildet ist.
Zudem ist bevorzugt, daß die Antriebsrolle unter Federkraft gegen das Gegenlager gedrückt ist.
Auch kann bevorzugt sein, daß das Fördermittel am freien Ende eines Hebels gelagert ist, der um eine zur Trommelachse parallele Achse schwenkbar ist.
Die Antriebswelle kann über einen vorzugsweise federbelasteten Hebel an das Gegenlager angedrückt werden, so daß ein gewisser Anpreßdruck und Dickenausgleich erreichbar ist. Außerdem kann die Antriebsrolle (es können auch mehrere Rollen oder eine Walze vorgesehen sein) beispielsweise über einen Getriebemotor angetrieben werden. Die Antriebseinrichtung schiebt bei Inbetriebnahme das Plakat in den relativ kleinen Spalt zwischen den parallelen Platten, bis es vollständig im Sichtfeld sichtbar wird. Das Einholen des Plakates ist in äquivalent umgekehrter Weise möglich.
Bevorzugt kann auch vorgesehen sein, daß die parallelen Platten gleichsinnig gewölbt sind, wobei die Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse gerichtet ist.
Beispielsweise können die gewölbten Platten nach Form einer Litfaßsäule oder auch in Doppelanordnung gegeneinander in Form einer Schnabelellipse angeordnet sein, wobei dann etwa im Schnittpunkt der Schnabelellipsen jeweils eine entsprechende Vorrichtung angeordnet ist oder bei einer litfaßsäulenartigen Anordnung nahe dem Innenmantel der Litfaßsäule eine entsprechende Anordnung von einer oder mehreren Vorrichtungen in vertikaler Richtung vorgesehen sein kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt gesehen.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates 1 oder ähnlichen Flächengebildes gezeigt. Die Vorrichtung besteht aus einer geschlitzten Trommel 2, in die das Plakat 1 oder dergleichen Flächengebilde aufgerollt einsetzbar ist. Die Trommel 2 weist einen tangentialen Abgabeschlitz 8 für das Plakat 1 auf. Das Plakat ist derart in die Trommel 2 eingesetzt, daß der radial außenliegende Plakatanfang im Ausführungsbeispiel bei gegensinnig dem Uhrzeigersinn erfolgender Drehung des Plakates 1 in der Trommel 2 aus dem Schlitz 8 austritt. Im Bereich des Abgabeschlitzes 8 ist ein Fördermittel 9 angeordnet, mittels dessen das Plakat 1 aus der Trommel 2 herausgefördert oder in diese eingefördert werden kann. Im Anschluß an den Schlitz 8 der Trommel 2 sind zwei zueinander parallele Platten 7 aus lichtdurchlässigem oder klarsichtigem Material angeordnet, die zwischen sich einen Schlitz 6 bilden, in den das Plakat 1 eingeschoben werden kann. Die Platten 7 beziehungsweise der Schlitz 6 erstreckt sich in Abförderrichtung des Fördermittels 9, so daß entsprechend das Plakat 1 zwischen die Platten 7 einschiebbar ist.
Wie insbesondere bei 10 angedeutet, kann die Trommel 2 innenseitig unrund ausgebildet sein, wobei die Trommel 2 vorzugsweise innenwandig gewellt ist. Die Wellenachsen verlaufen dabei parallel zur Trommelachse 11.
Der Trommelmantel der Trommel 2 kann auch eine Klappe oder dergleichen Verschlußmittel aufweisen, durch die oder durch das in der Öffnungsstellung ein aufgerolltes Plakat in die Trommel einlegbar oder aus der Trommel entnehmbar ist. Die Öffnung kann relativ schmal ausgebildet sein, da das Plakat auch in ausgerollter Lage eingebracht werden kann, in dem das Plakat 1 in die Öffnung eingeschoben wird und sich dann entsprechend der Form des Innenmantels der Trommel 2 zu einer Rolle selbständig aufrollt.
Das Fördermittel 9 besteht aus einer vornehmlich motorisch drehbaren Antriebsrolle 3 (es können auch mehrere Antriebsrollen oder eine Antriebswalze sein), deren Drehachse 12 parallel zur Trommelachse 11 verläuft und die gegen ein im Bereich des Abgabeschlitzes 8 der Trommel 2 befindliches Gegenlager (im Ausführungsbeispiel die äußere Platte 7) andrückbar ist. Die Antriebsrolle 3 ist dabei an einem Hebel 4 gelagert, der um eine Achse 13 schwenkbar ist, die wiederum parallel zur Trommelachse 11 gerichtet ist, wobei der Hebel unter der Wirkung einer mechanischen Feder 5 steht, die den Hebel und damit die Antriebsrolle 3 gegen das Gegenlager (die äußere Platte 7) drängt. Auf diese Weise kann ein Toleranzausgleich bezüglich der Dicke des Plakatmaterials des Plakates 1 erreicht werden.
Die parallelen Platten 7 können planparallel ausgebildet oder auch gewölbt sein, wobei dann die Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse 11 gerichtet sein soll.
Die erfindungsgemäße Anordnung erlaubt eine sehr einfache und schnelle Plakatierung von Flächen, insbesondere gewölbten Flächen, wobei das entsprechende Plakat 1 in dem ausgerollten Zustand, in dem es sich in dem Spalt 6 zwischen den Platten 7 befindet, zwängungsfrei angeordnet ist, so daß Verzugserscheinungen des Plakates vermieden sind.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates (1) oder dergleichen Flächengebildes, wobei die Vorrichtung aus einer geschlitzten Trommel (2) besteht, in die ein Plakat (1) oder dergleichen Flächengebilde aufgerollt einsetzbar ist, die Trommel (2) einen tangentialen Abgabeschlitz (8) für das Plakat (1) oder dergleichen Flächengebilde aufweist, im Bereich des Abgabeschlitzes (8) ein Fördermittel (9) angeordnet ist, mittels dessen das Plakat (1) oder dergleichen aus der Trommel (2) herausziehbar oder in diese einrollbar ist, und wobei im Anschluß an den Schlitz (8) der Trommel (2) zwei zueinander parallele Platten (7) aus lichtdurchlässigem oder klarsichtigem Material sich in Abförderrichtung des Fördermittels (9) erstreckend angeordnet sind, zwischen denen ein Schlitz (6) gebildet ist, in den das Plakat oder dergleichen Flächengebilde einschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (2) innenseitig unrund ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (2) innenwandig gewellt ist, wobei die Wellenachsen parallel zur Trommelachse (11) verlaufen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trommelmantel eine Klappe oder dergleichen Verschlußmittel aufweist, durch die oder durch das in der Öffnungsstellung ein vorzugsweise aufgerolltes Plakat (1) oder dergleichen in die Trommel (2) einlegbar oder aus der Trommel (2) entnehmbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe Bestandteil des Mantels der Trommel (2) ist und um eine zur Trommelachse (11) parallele Schanierachse schwenkbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (9) aus einer motorisch drehbaren Antriebsrolle(3) oder - walze besteht, deren Drehachse (12) parallel zur Trommelachse (11) verläuft und die gegen ein im Bereich des Abgabeschlitzes (8) der Trommel (2) befindliches Gegenlager andrückbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenlager durch eine der beiden Platten (7) gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsrolle (3) unter Federkraft gegen das Gegenlager gedrückt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (9) am freien Ende eines Hebels (4) gelagert ist, der um eine zur Trommelachse (11) parallele Achse (13) schwenkbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die parallelen Platten (7) gleichsinnig gewölbt sind, wobei die Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse (11) gerichtet ist.
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