DE19700937C2 - Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines Plakates - Google Patents
Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines PlakatesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung
und Anordnung eines Plakates oder dergleichen
Flächengebildes.
Ganz allgemein ist die Plakatierung beispielsweise in
Vitrinen oder dergleichen schwierig, insbesondere
dann, wenn die Plakatierung an gewölbten Flächen
erfolgt. Dabei ist das üblicherweise aus Papier
bestehende Plakat nur an seinen Längsseiten zu haltern
und einzuspannen, damit es nicht durch sein
Eigengewicht nach unten rutscht. Da das Papier aber
stark auf Feuchtigkeit und sonstige Umwelteinflüsse
reagiert, hängt ein solches Plakat nie stramm in einer
Plakatvitrine sondern es neigt an den Einspannstellen
zum Kräuseln, da die Ausdehnung des Papiers durch die
Halterung be- oder verhindert wird.
Aus der DE 295 16 518 U1 ist ein Plakathalter
bekannt, bei dem das Plakat in einer geschlitzten
Kassette (≘ Trommel) aufgerollt ist und zwischen zwei zueinander
parallelen, transparenten Platten eingezogen wird.
Als Fördermittel dienen Förderorgane, z. B.
umlaufende Transportfolien, die auf Umlenkrollen 13
laufen und Halteorgane besitzen, mit denen Sie das
Plakat aus der Kassette in den Schlitz zwischen den
Platten einziehen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
gattungsgemäßer Art zu schaffen, die einfach
handhabbar ist und eine behinderungsfreie Anordnung
eines Plakates oder dergleichen in einer
Plakatvitrine oder einer säulenartigen Vitrine
ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgab ist im Anspruch 1 angegeben.
Gemäß der Erfindung wird ein Plakat oder dergleichen
aufgerollt und in die geschlitzte Trommel gestellt.
Anschließend kann das Plakat solange gedreht werden,
bis der Plakatanfang durch den Schlitz austritt. Da
das Plakat vor dem Aufrollen eben war, hat es das
natürliche Bestreben, diesen Zustand wieder zu
erreichen. Durch diese Eigenspannung liegt es
innenseitig an der Trommel an und der Anfang des
Plakates findet bei Drehung des Plakates den Schlitz
der Trommel von selbst. Durch das Fördermittel wird
das Plakat in den Spalt zwischen den parallelen
Scheiben eingeschoben, bis es vollständig im
Sichtfeld sichtbar ist. Eine weitere Halterung oder
Fixierung des Plakates oder dergleichen ist nicht
erforderlich. Auf diese Weise kann sich das Plakat
frei dehnen, wobei es durch den relativ engen Spalt
zwischen den
parallelen Platten recht glatt hinter der vornehmlich
klarsichtigen äußeren Platte liegt, so daß es gut
ersichtlich ist. Die relativ innenliegende Platte kann
aus lichtdurchlässigem beziehungsweise
durchscheinendem Material sein, so daß eine
innenliegende, das heißt hinter dieser Scheibe
befindliche Beleuchtung zur Durchleuchtung des
Plakates genutzt werden kann. Ein wesentlicher Vorteil
liegt auch in der erheblichen Zeitersparnis beim
Plakatieren und in der weiteren Tatsache, daß dazu
nicht mehr Vitrinenflügel oder dergleichen geöffnet
werden müssen, um Zugang zu der Aufhänge- oder
Führungseinrichtung des Plakates zu erhalten, wenn
dieses gewechselt werden soll.
Zur Verringerung der Wandreibung zwischen Plakat und
Trommel kann vorgesehen sein, daß die Trommel
innenseitig unrund ausgebildet ist.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß die Trommel
innenwandig gewellt ist, wobei die Wellenachsen
parallel zur Trommelachse verlaufen.
Um das einfach Auswechseln von Plakaten oder
dergleichen zu ermöglichen ist zudem vorgesehen, daß
der Trommelmantel eine Klappe oder dergleichen
Verschlußmittel aufweist, durch die oder durch das in
der Öffnungsstellung ein vorzugsweise aufgerolltes
Plakat oder dergleichen in die Trommel einlegbar oder
aus der Trommel entnehmbar ist.
Bevorzugt ist dabei, daß die Klappe Bestandteil des
Mantels der Trommel ist und um eine zur Trommelachse
parallele Schanierachse schwenkbar ist.
Beispielsweise kann ein zusammengerolltes Plakat durch
die "Serviceklappe" in die Trommel gestellt werden.
Die Klappe kann dazu beispielsweise ein Drittel des
Trommelmantels ausmachen, damit sich das eingelegte
Plakat im Innendurchmesser zwar aufweiten, aber auch
noch festklemmen kann und nicht aus der Trommel
herausfällt. Das entsprechende Plakat kann auch
tangential in die Trommel eingeschoben werden, so daß
es sich beim Einschieben selbständig aufrollt und beim
gegensinnigen Drehen dann auch selbständig aus dem
tangentialen Schlitz der Trommel austreten kann.
Zudem ist bevorzugt vorgesehen, daß das Fördermittel
aus einer motorisch drehbaren Antriebsrolle oder -
walze besteht, deren Drehachse parallel zur
Trommelachse verläuft und die gegen ein im Bereich des
Abgabeschlitzes der Trommel befindliches Gegenlager
andrückbar ist.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß das Gegenlager
durch eine der beiden Platten gebildet ist.
Zudem ist bevorzugt, daß die Antriebsrolle unter
Federkraft gegen das Gegenlager gedrückt ist.
Auch kann bevorzugt sein, daß das Fördermittel am
freien Ende eines Hebels gelagert ist, der um eine zur
Trommelachse parallele Achse schwenkbar ist.
Die Antriebswelle kann über einen vorzugsweise
federbelasteten Hebel an das Gegenlager angedrückt
werden, so daß ein gewisser Anpreßdruck und
Dickenausgleich erreichbar ist. Außerdem kann die
Antriebsrolle (es können auch mehrere Rollen oder eine
Walze vorgesehen sein) beispielsweise über einen
Getriebemotor angetrieben werden. Die
Antriebseinrichtung schiebt bei Inbetriebnahme das
Plakat in den relativ kleinen Spalt zwischen den
parallelen Platten, bis es vollständig im Sichtfeld
sichtbar wird. Das Einholen des Plakates ist in
äquivalent umgekehrter Weise möglich.
Bevorzugt kann auch vorgesehen sein, daß die
parallelen Platten gleichsinnig gewölbt sind, wobei
die Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse
gerichtet ist.
Beispielsweise können die gewölbten Platten nach Form
einer Litfaßsäule oder auch in Doppelanordnung
gegeneinander in Form einer Schnabelellipse angeordnet
sein, wobei dann etwa im Schnittpunkt der
Schnabelellipsen jeweils eine entsprechende
Vorrichtung angeordnet ist oder bei einer
litfaßsäulenartigen Anordnung nahe dem Innenmantel der
Litfaßsäule eine entsprechende Anordnung von einer
oder mehreren Vorrichtungen in vertikaler Richtung
vorgesehen sein kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung schematisch dargestellt und nachfolgend
näher beschrieben.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt eine
erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt gesehen.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Halterung
und Anordnung eines Plakates 1 oder ähnlichen
Flächengebildes gezeigt. Die Vorrichtung besteht aus
einer geschlitzten Trommel 2, in die das Plakat 1 oder
dergleichen Flächengebilde aufgerollt einsetzbar ist.
Die Trommel 2 weist einen tangentialen Abgabeschlitz 8
für das Plakat 1 auf. Das Plakat ist derart in die
Trommel 2 eingesetzt, daß der radial außenliegende
Plakatanfang im Ausführungsbeispiel bei gegensinnig
dem Uhrzeigersinn erfolgender Drehung des Plakates 1
in der Trommel 2 aus dem Schlitz 8 austritt. Im
Bereich des Abgabeschlitzes 8 ist ein Fördermittel 9
angeordnet, mittels dessen das Plakat 1 aus der
Trommel 2 herausgefördert oder in diese eingefördert
werden kann. Im Anschluß an den Schlitz 8 der Trommel
2 sind zwei zueinander parallele Platten 7 aus
lichtdurchlässigem oder klarsichtigem Material
angeordnet, die zwischen sich einen Schlitz 6 bilden,
in den das Plakat 1 eingeschoben werden kann. Die
Platten 7 beziehungsweise der Schlitz 6 erstreckt sich
in Abförderrichtung des Fördermittels 9, so daß
entsprechend das Plakat 1 zwischen die Platten 7
einschiebbar ist.
Wie insbesondere bei 10 angedeutet, kann die Trommel 2
innenseitig unrund ausgebildet sein, wobei die Trommel
2 vorzugsweise innenwandig gewellt ist. Die
Wellenachsen verlaufen dabei parallel zur Trommelachse
11.
Der Trommelmantel der Trommel 2 kann auch eine Klappe
oder dergleichen Verschlußmittel aufweisen, durch die
oder durch das in der Öffnungsstellung ein
aufgerolltes Plakat in die Trommel einlegbar oder aus
der Trommel entnehmbar ist. Die Öffnung kann relativ
schmal ausgebildet sein, da das Plakat auch in
ausgerollter Lage eingebracht werden kann, in dem das
Plakat 1 in die Öffnung eingeschoben wird und sich
dann entsprechend der Form des Innenmantels der
Trommel 2 zu einer Rolle selbständig aufrollt.
Das Fördermittel 9 besteht aus einer vornehmlich
motorisch drehbaren Antriebsrolle 3 (es können auch
mehrere Antriebsrollen oder eine Antriebswalze sein),
deren Drehachse 12 parallel zur Trommelachse 11
verläuft und die gegen ein im Bereich des
Abgabeschlitzes 8 der Trommel 2 befindliches
Gegenlager (im Ausführungsbeispiel die äußere Platte
7) andrückbar ist. Die Antriebsrolle 3 ist dabei an
einem Hebel 4 gelagert, der um eine Achse 13
schwenkbar ist, die wiederum parallel zur Trommelachse
11 gerichtet ist, wobei der Hebel unter der Wirkung
einer mechanischen Feder 5 steht, die den Hebel und
damit die Antriebsrolle 3 gegen das Gegenlager (die
äußere Platte 7) drängt. Auf diese Weise kann ein
Toleranzausgleich bezüglich der Dicke des
Plakatmaterials des Plakates 1 erreicht werden.
Die parallelen Platten 7 können planparallel
ausgebildet oder auch gewölbt sein, wobei dann die
Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse 11
gerichtet sein soll.
Die erfindungsgemäße Anordnung erlaubt eine sehr
einfache und schnelle Plakatierung von Flächen,
insbesondere gewölbten Flächen, wobei das
entsprechende Plakat 1 in dem ausgerollten Zustand, in
dem es sich in dem Spalt 6 zwischen den Platten 7
befindet, zwängungsfrei angeordnet ist, so daß
Verzugserscheinungen des Plakates vermieden sind.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach
variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung
offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden
als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Halterung und Anordnung eines
Plakates (1) oder dergleichen Flächengebildes, wobei die
Vorrichtung aus einer geschlitzten Trommel (2) besteht,
in die ein Plakat (1) oder dergleichen Flächengebilde
aufgerollt einsetzbar ist, die Trommel (2) einen
tangentialen Abgabeschlitz (8) für das Plakat (1) oder
dergleichen Flächengebilde aufweist, im Bereich des
Abgabeschlitzes (8) ein Fördermittel (9) angeordnet ist,
mittels dessen das Plakat (1) oder dergleichen aus der
Trommel (2) herausziehbar oder in diese einrollbar ist,
und wobei im Anschluß an den Schlitz (8) der Trommel (2)
zwei zueinander parallele Platten (7) aus
lichtdurchlässigem oder klarsichtigem Material sich in
Abförderrichtung des Fördermittels (9) erstreckend
angeordnet sind, zwischen denen ein Schlitz (6) gebildet
ist, in den das Plakat oder dergleichen Flächengebilde
einschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trommel (2) innenseitig unrund ausgebildet
ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (2)
innenwandig gewellt ist, wobei die Wellenachsen
parallel zur Trommelachse (11) verlaufen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trommelmantel eine
Klappe oder dergleichen Verschlußmittel aufweist,
durch die oder durch das in der Öffnungsstellung ein
vorzugsweise aufgerolltes Plakat (1) oder
dergleichen in die Trommel (2) einlegbar oder aus
der Trommel (2) entnehmbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe Bestandteil des Mantels der Trommel
(2) ist und um eine zur Trommelachse (11) parallele
Schanierachse schwenkbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (9) aus
einer motorisch drehbaren Antriebsrolle(3) oder -
walze besteht, deren Drehachse (12) parallel zur
Trommelachse (11) verläuft und die gegen ein im
Bereich des Abgabeschlitzes (8) der Trommel (2)
befindliches Gegenlager andrückbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gegenlager durch eine der beiden Platten (7)
gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsrolle (3)
unter Federkraft gegen das Gegenlager gedrückt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Fördermittel (9) am
freien Ende eines Hebels (4) gelagert ist, der um
eine zur Trommelachse (11) parallele Achse (13)
schwenkbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die parallelen Platten
(7) gleichsinnig gewölbt sind, wobei die
Wölbungsachse achsparallel zur Trommelachse (11)
gerichtet ist.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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Families Citing this family (1)
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Citations (4)
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1997
- 1997-01-14 DE DE1997100937 patent/DE19700937C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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| DE19700937A1 (de) | 1998-07-16 |
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