DE19700756C2 - Blattabgabevorrichtung - Google Patents
BlattabgabevorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (im folgen
den "Blattabgabevorrichtung" genannt). Die erfindungsgemäße Blattabgabevorrichtung kann
zusammen mit einer Bilderzeugungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Kopierer, einem
Faksimilegerät oder einem Drucker verwendet werden. Sie kann aber auch mit einer beliebi
gen anderen Blattverarbeitungsvorrichtung verwendet werden, der einzeln Blätter zuzuführen
sind.
Blattabgabevorrichtungen werden typischerweise an eine Blattverarbeitungsvorrichtung in
Kassettenform von außen angebracht, so daß sie nach außen vorstehen, oder sie werden in
der Art einer Schublade in die Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Druc
ker, eingeschoben. Zuvor wird die Blattabgabevorrichtung mit einem gewissen Blattvorrat
gefüllt. Dazu wird typischerweise ein Blattstapel in die Blattabgabevorrichtung von oben ein
gelegt, so daß dieser auf einer Grundplatte der Blattabgabevorrichtung zum Liegen kommt.
Durch eine an der Blattverarbeitungsvorrichtung angebrachte Zuführrolle wird dann Blatt für
Blatt von oben dem Blattstapel entnommen.
Die vorliegende Erfindung betrifft Blattabgabevorrichtungen, bei denen der Blattstapel in
eine Schräglage angehoben wird, indem die Grundplatte, auf der der Blattstapel aufliegt, in
eine zum Blattabgabeende ansteigende Position angehoben wird. Durch das Anheben des
Blattstapels in eine Schräglage wird dieser aufgefächert, was das Trennen der einzelnen
Blätter voneinander erleichtert.
Für eine stabile und fehlerfreie Papierzuführ ist es wünschenswert, daß die relative Lage
zwischen dem obersten Papierblatt und der Zuführrolle in etwa gleich bleibt, damit die Zu
führrolle eine gleichbleibende Kraft auf das oberste Papierblatt ausübt und damit die Zuführ
rolle das Papierblatt an einer für das Zuführen optimalen Position ergreifen kann, ohne daß
dieses zum Beispiel ausreißt.
Wird jedoch eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verstellbaren Grundplatte
so ausgebildet, daß vergleichsweise dicke Blattstapel aufgenommen werden können, so er
gibt sich ein besonders starker Unterschied zwischen der Position des zuletzt ausgetragenen
Blattes, das sich in extremer Schräglage befindet, und der Position eines Blattes, das auf
dem dicken Stapel oben aufliegt und zuerst ausgetragen wird. Denn das zuerst ausgetragene
Blatt befindet sich in einer nahezu horizontalen Lage. Weiter sind die Blattzuführrollen vor
zugsweise nicht am in Blattabgaberichtung gelegenen äußersten Ende des Blattes angeordnet,
sondern etwas in die entgegengesetzte Richtung nach hinten versetzt. Dadurch wird ein bes
serer Kontakt mit dem zu transportierenden Blatt erreicht und ein Ausreißen bzw. Ausfran
sen des Blattes verhindert. Diese zurückversetzte Lage der Förderrolle führt nun dazu, daß
sich die relative Position der Förderrolle zum obersten Blatt des Blattstapels verändert, wenn
die Blattanzahl des Blattstapels abnimmt, vergleiche Fig. 5 bis 7. Die Fig. 5 zeigt eine
Blattabgabevorrichtung nach dem Stand der Technik, bei der der Eckenniederhalter nicht mit
abnehmender Blattanzahl angehoben wird. Dementsprechend ergeben sich die in Fig. 6
und 7 gezeigten unterschiedlichen Absenklängen a für eine Vielzahl von Blättern und b für
eine geringe Anzahl von Blättern, wobei die Absenklänge a größer ist als die Absenklänge
b.
Weiter ist zu bedenken, daß zum Anheben eines dicken Blattstapels zum Beispiel eine stär
kere Feder benötigt wird. Dies bedeutet, daß die Relativkräfte zwischen der Zuführrolle und
dem Blattstapel erhöht werden bzw. sich bei einer für dicke Blattstapel ausgelegten Blattab
gabevorrichtung mit abnehmender Blattzahl besonders stark zunehmen können. Aus den obi
gen Ausführungen geht hervor, daß bei einer Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage
zu verbringenden Grundplatte Effekte auftreten, wenn dicke Blattstapel verwendet werden,
die bei dünnen Blattstapeln eher vernachlässigbar sein können und die eine zuverlässige
Blattzuführung beeinträchtigen können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verbring
baren Grundplatte bereitzustellen, die ein oberstes Papierblatt eines Blattstapels einer Papier
zuführrolle unabhängig von der Dicke des Blattstapels immer so anbietet, daß die Papierzu
führrolle das Blatt sicher erfassen kann.
Die obige Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist die Schräglage der Grundplatte verstellbar bzw. diese in eine ge
wünschte Schräglage anhebbar. Insbesondere ist erfindungsgemäß eine Höhenänderung der
Grundplatte einstellbar und verstellbar, die mit jeder Blattabgabe erfolgen soll. Dies erlaubt
es die Grundplatte anzuheben, um das oberste Blatt in eine für die Blattabgabe optimale Po
sition zu verbringen. Der Vorgang einer Blattabgabe umfaßt vorzugsweise die Abgabe eines
einzelnen Blattes, kann aber auch die Abgabe mehrerer Blätter auf einmal oder nacheinander
umfassen.
Bei herkömmlichen Grundplatten steigt diese bei jeder Blattentnahme um eine an ihrem Vor
derende (Ende in Blattabgaberichtung) konstante Höhenänderung an, so daß der Höhenver
lust durch die Blattabgabe ausgeglichen wird. Da die Papierzuführrolle aber etwas nach hin
ten (entgegen die Blattabgaberichtung) versetzt ist, reicht dies nicht aus, um die relative Po
sition zwischen der Zuführstelle (an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt) und
der Papierzuführrolle konstant zu halten. Das oberste Blatt muß also noch weiter angehoben
werden. Um dies zu erreichen ist die Schräglage bzw. Höhe der Grundplatte so verstellbar
bzw. noch weiter anhebbar, daß die relative Position zwischen dem obersten Blatt und der
Zuführstelle konstant gehalten werden kann. Um dies zu erreichen wird erfindungsgemäß
insbesondere eine Einstelleinrichtung bereitgestellt, um die herkömmlicherweise konstante
Höhenänderung, die herkömmlicherweise mit jeder Blattabgabe erfolgt, zu verändern. Im
folgenden wird das was in Blattabgaberichtung weist als "vorne" bezeichnet und das was
entgegen der Blattabgaberichtung weist als "hinten".
Die Veränderung oder Einstellung der Höhenänderung wird bevorzugt mit jeder Blattabgabe
durchgeführt, sie kann aber auch erst nach einigen Blattabgaben ausgeführt werden, um vor
zugsweise die Lage des obersten Blattes (z. B. in Intervallen) zu korrigieren. Insgesamt dient
die Einstelleinrichtung bevorzugt dazu, die Höhe am Vorderende der Grundplatte mit ab
nehmender Blattanzahl so zu verstellen, daß es mit abnehmender Blattanzahl vorzugsweise
so ansteigt, daß das Vorderende des obersten Blattes des auf der Grundplatte abgelegten
Blattstapels ebenfalls ansteigt, wobei dieses Verstellen vorzugsweise so erfolgt, daß die
Höhe eines bestimmten Abschnitts auf dem obersten Blatt (nämlich bevorzugt die Zuführ
stelle) konstant bleibt.
Die Position der Zuführstelle kann z. B. relativ zu einem Gehäuse, in dem sich die Grund
platte befindet, oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte für jede Ausführungs
form eine Blattabgabevorrichtung so festgelegt werden, daß sie mit der bestimmungsge
mäßen Blattverarbeitungseinrichtung, die an einer bestimmten Stelle eine Papierzuführrolle
aufweist, lagemäßig zusammenpaßt.
Die Einstelleinrichtung kann auch zum Verstellen der maximalen Höhe dienen. Diese maxi
male Höhe entspricht der Höhe des in Blattabgaberichtung weisenden obersten Endes des
obersten Blattes des Blattstapels. Sie entspricht also der Höhe, die das in Blattabgaberich
tung weisende Ende der Grundplatte einnimmt, wenn sich kein Blatt auf ihr befindet. Das
Vorderende der Grundplatte nimmt eine minimale Höhe ein und liegt somit unterhalb der
maximalen Höhe, wenn die oberhalb des Blattstapels liegende Zuführrolle gegen einen Blatt
stapel zur Blattförderung drückt, wenn es sich bei diesem Blattstapel um einen Blattstapel
maximaler Dicke handelt. Diese maximal zulässige Blattstapeldicke ergibt sich insbesondere
aus der Kraft, die auf die Papierzuführrolle wirkt, wenn sie den Blattstapel absenkt.
Bei der Einstelleinrichtung kann es sich um eine automatisierte elektrische und/oder mecha
nische Einstelleinrichtung handeln, jedoch ist auch eine manuelle Einstelleinrichtung mög
lich, bei der ein Bediener, je nach Bedarf die Höhenänderung verstellt. Vorzugsweise wird
jedoch die Einstelleinrichtung automatisch in Abhängigkeit von dem Blattvorrat zum Ein
stellen bzw. Verstellen der Höhenänderung gesteuert.
Durch die Einstelleinrichtung ist es möglich, die Höhe des Vorderendes des obersten Blattes
relativ zur Papierzuführrolle zu verstellen. Dies ermöglicht es somit auch die Höhe einzu
stellen bzw. zu verstellen, an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt kontaktiert. Erfin
dungsgemäß wird deshalb vorzugsweise eine Einstelleinrichtung zum Verstellen der Höhe
bereitgestellt, an der das oberste Blatt des Blattstapels die Papierzuführrolle berührt (Zuführ
stelle bzw. Zuführpunkt). Die Einstelleinrichtung nach Anspruch 1 wird also vorzugsweise
dazu verwendet, den Abstand zwischen der Achse der Papierzuführrolle und dem Berüh
rungsbereich (Zuführstelle) zwischen der Papierzuführrolle und dem obersten Blatt mit ab
nehmender Blattzahl konstant zu halten.
Um den oben erwähnten Abstand auch bei abnehmender Blattanzahl konstant zu halten, wird
vorteilhaft eine Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung des abgelegten Blattvorrats bereit
gestellt. In Abhängigkeit von dem Bestimmungsergebnis der Bestimmungseinrichtung wird
dann die Höheänderung durch die Einstelleinrichtung eingestellt bzw. verstellt, um den oben
erwähnten Stand konstant zu halten. Die Bestimmungseinrichtung kann dabei zum Beispiel
mit Sensoren arbeiten, die die Dicke des Blattstapels oder die Höhe des obersten Blattes,
insbesondere bei der Zuführstelle mißt. Dabei wird die gemessene Höhe entweder relativ zur
Papierzuführrolle bestimmt oder relativ zum Boden eines Gehäuses, in dem sich die Grund
platte befindet oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte. Die Ausgangslage der
Grundplatte stellt die Lage bei maximaler Blattstapeldicke dar. Im übrigen kann die oben er
wähnte maximale Höhe auch relativ zu einem Gehäuseboden bestimmt werden.
Vorteilhaft steuert die Bestimmungseinrichtung die Einstelleinrichtung derartig, daß die
Höhenänderung mit abnehmender Blattstapeldicke vergrößert wird. Besonders vorteilhaft er
folgt die Einstellung bzw. Verstellung der Höhenänderung derartig, daß die Höhe eines be
stimmten Abschnittes des obersten Blattes des Blattstapels konstant bleibt, wobei dieser Ab
schnitt in der Nähe des Vorderendes des obersten Blattes liegt und insbesondere so gewählt
wird, daß er mit der Zuführstelle übereinstimment.
Die Bestimmungseinrichtung kann eine Steuereinrichtung aufweisen, die eine Information
über das Bestimmungsergebnis von der Bestimmungseinrichtung erhält und die dementspre
chend die Einstelleinrichtung steuert. Dabei kann der Informationsaustausch sowohl auf
elektrischem als auch mechanischem Wege erfolgen und die Steuerung der Einstelleinrich
tung ebenfalls mechanisch oder elektrisch, zum Beispiel mittels eines Elektromotors erfol
gen.
Die Einstelleinrichtung kann ein mechanisches Stoppglied aufweisen, das durch Berührung
mit einem anderen mechanischen Glied der Steuereinrichtung seine Position verändert, wo
durch die Höhenänderung verstellt wird.
Neben einer Abtastung des Blattvorrats oder der Höhe des Blattstapels mittels zum Beispiel
optischer Sensoren, ist dies auch mechanisch möglich. Zum Beispiel wird vorteilhaft die
Schräglage der Grundplatte durch einen Kontaktabschnitt der Bestimmungseinrichtung abge
tastet, der auf der Grundplatte vorteilhaft an einer Stelle aufliegt, an der sich keine Blätter
befinden, und der von der Grundplatte mit abnehmender Blattanzahl angehoben wird. Durch
das Anheben des Kontaktabschnittes der Bestimmungseinrichtung wird dann wiederum me
chanisch oder elektrisch die Einstelleinrichtung zum Ändern der Höhenänderung gesteuert.
Zum Beispiel kann der Kontaktabschnitt über ein Einstellglied mit der Steuereinrichtung ver
bunden sein, die dann wiederum das Stoppglied der Einstelleinrichtung betätigt. Dabei kann
das Einstellglied zum Beispiel um eine Einstellachse verschwenken und die Steuereinrich
tung kann zum Betätigen des Stoppgliedes eine Steuerkurve aufweisen, um so das Verstellen
zu steuern. Durch die Ausformung der Steuerkurve kann festgelegt werden, in welchem
Verhältnis das Anheben der Grundplatte zu einer Verstellung der Höhenänderung steht. Es
ist also eine beliebige Funktion zwischen der Höhenänderung und der Schräglage der Grund
platte festlegbar. Auf diese Art und Weise läßt sich erreichen, daß der Abschnitt des
obersten Blattes immer auf einer konstanten Höhe liegt.
Die Begrenzungseinrichtung zum Begrenzen der maximalen Höhe kann mittels eines Motors
oder direkt durch zum Beispiel eine einstückige Verbindung mit der Einstelleinrichtung ver
stellt werden. Die Begrenzungseinrichtung ist dabei zum Beispiel als ein Eckenniederhalter
ausgebildet, gegen den vorteilhaft eine Kante oder eine Ecke des obersten Blattes andrückt.
Selbstverständlich können mehrere Eckenniederhalter zum Beispiel an den beiden Vorder
ecken des obersten Blattes vorgesehen sein.
Wie in den Fig. 8a und 8b gemäß dem Stand der Technik gezeigt, ist der Eckenniederh
alter 2 zwischen zwei Positionen verstellbar, wobei die oberste Position (Fig. 8b) die
Position darstellt, in der die Papierzuführrolle nicht mit dem obersten Blatt in Kontakt ist
und die unterste Position (Fig. 8a) die Position darstellt, in der die Papierzuführrolle mit
dem obersten Blatt in vollem Kontakt ist und dieses absenkt. Die beiden Positionen werden
durch einen Ausschnitt in der Blattkassette in Verbindung mit einem Stopper, wie in Fig.
8a und 8b gezeigt, festgelegt. Ein Anheben des Eckenniederhalters 2 mit abnehmender
Blattanzahl ist also nicht vorgesehen.
Wie oben erwähnt, kann die Einstelleinrichtung in Abhängigkeit von dem auf der Grund
platte vorhandenen Blattvorrat gesteuert werden, wobei insbesondere mit abnehmendem
Blattvorrat die Einstelleinrichtung so gesteuert wird, daß die durch die Begrenzungseinrich
tung festgelegte maximale Höhe nach oben verstellt wird. Da es einen direkten Zusammen
hang zwischen dem vorhandenen Blattvorrat und der Höhe der Zuführstelle gibt, läßt sich
die Höhe dieses Kontaktabschnitts so regeln, daß sie konstant bleibt. Da eine Blattabgabe
vorrichtung für eine bestimmte Papierverarbeitungsvorrichtung hergestellt wird, ist die Posi
tion der Papierzuführrolle und somit auch die Lage der oben erwähnten Zuführstelle be
kannt, so daß alleine anhand des abgelegten Blattvorrats die Höhe der Zuführstelle (auch
Zuführpunkt genannt) konstant gehalten werden kann. Bei der Bestimmung des Blattvorrats
wird vorzugsweise die Dicke des vorhandenen Blattstapels bestimmt, denn sie steht im di
rekten Zusammenhang mit der Höhe der Zuführstelle. Bestimmt man zum Beispiel die Dic
ke des Blattstapels zusammen mit dem Winkel der Grundplatte gegenüber einem Gehäuse,
in dem die Grundplatte aufgenommen ist, so läßt sich hieraus genau die Höhe der Zuführ
stelle bestimmen. Da das Gewicht des Blattvorrats und auch die Blattanzahl des Blattvorrats
direkt mit der Blattstapeldicke zusammenhängt, läßt sich auch hieraus auf die Höhe der Zu
führstelle zurückschließen. Schließlich kann man bei bekannter Blattstapeldicke sogar auf
eine Winkelbestimmung der Grundplatte verzichten, wenn die Winkelstellung der Grund
platte zum Beispiel in Abhängigkeit vom Gewicht des abgelegten Blattstapels bekannt ist,
wenn die Schrägstellung der Grundplatte eine Funktion des Gewichts des abgelegten Blatt
stapels ist (z. B. Federmechanismus zum Hochdrücken der Grundplatte). Andererseits läßt
sich in einem derartigen Fall aus der Winkelstellung der Grundplatte über das Gewicht auf
den abgelegten Blattvorrat und somit die Blattstapeldicke schließen, so daß allein aus der
Winkelstellung sich die Höhe der Zuführstelle ergibt.
Das Gewicht kann zum Beispiel mittels Federwagen oder piezoelektrischen (drucksensitiven)
Kristallen bestimmt werden. Die vorhandene Blattanzahl kann zum Beispiel durch eine elek
tromechanische Zählung bestimmt werden. Geht man zum Beispiel davon aus, daß die
Blattabgabevorrichtung zu Beginn vollständig aufgefüllt wird, so ergibt sich die Blattanzahl
aus den bereits zur Blattverarbeitungsvorrichtung transportierten Blättern. Die Winkelstel
lung der Grundplatte kann zum Beispiel mit einem Encoder abgegriffen werden. Aus der ab
gegriffenen Winkelstellung läßt sich dann zum Beispiel über eine digitale Verarbeitung und
einer Steuereinrichtung ein vorgegebenes Verstellen der maximalen Höhe bzw. der
Höhenänderung bewirken. Dabei kann zum Beispiel in der digitalen Verarbeitungseinrich
tung ein funktioneller Zusammenhang zwischen bestimmter Winkelgröße und der erforderli
chen Ansteuerung eines Elektromotors zum Steuern der Einstelleinrichtung abgespeichert
sein.
Die auf der Grundplatte abgelegten Blätter können länger als die Grundplatte sein, d. h. nach
hinten über die Grundplatte hinaus vorstehen. Dies hat zur Folge, daß Blätter unterschiedli
cher Länge verwendet werden können und daß die Blätter stärker aufgefächert werden, wo
durch ein Trennen der Blätter erleichtert wird. Die Grundplatte kann mit ihrem Hinterende
einfach auf einem Gehäuseboden aufliegen, während das Vorderende angehoben wird.
Durch das Gewicht des Blattstapels wird beim Anheben der Grundplatte ein Verrutschen
verhindert. Vorteilhaft ist jedoch eine Sperre vorgesehen, die ein Verrutschen der Grund
platte nach hinten verhindert. Die Grundplatte kann an ihrem Hinterende auch gelenkig, zum
Beispiel mit einer Schwenkachse mit dem Gehäuse verbunden sein, um so ein Verrutschen
zu verhindern und eine definierte Anhebbewegung der Grundplatte zu bewirken.
Die Vorrichtung nach Anspruch 1 kann zum Beispiel bei der in der Teilanmeldung 197 58
435 offenbarten Blattabgabevorrichtung Verwendung finden. Denn mit der Blattabgabevor
richtung nach Anspruch 1 läßt sich eine konstante Höhe des obersten Blattes bei der Position
erreichen, wo die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt, und mit der Blattabgabevor
richtung gemäß der Teilanmeldung läßt sich erreichen, daß das oberste Blatt unabhängig von
der Schräglage der Grundplatte immer an der gleichen Stelle von der Papierzuführrolle er
griffen wird. Mit beiden Vorrichtungen zusammen wird somit erreicht, daß das oberste Blatt
einer Blattabgabevorrichtung eine Stelle (Zuführstelle) aufweist, die relativ zum Gehäuse un
abhängig von der noch vorhandenen Blattzahl immer die gleiche Position einnimmt und die
auch auf jeden obersten Blatt immer an der gleichen Position liegt. Diese Stelle (Zuführ
stelle) wird einer Papierzuführrolle zum Erfassen des Blattes angeboten. Insgesamt läßt sich
somit eine Schnittstellenposition zwischen der Blattabgabevorrichtung und einer Blattverar
beitungsvorrichtung festlegen, die für das oberste Blatt unabhängig von der Blattanzahl im
mer gleich bleibt. Anders ausgedrückt, das oberste Blatt wird so positioniert, daß es für eine
Blattabgabe optimal positioniert ist, und zwar unabhängig von der auf der Grundplatte abge
legten Blattanzahl.
Ein Ausführungsbeispiel wird im folgenden anhand der Figuren beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine Blattabgabevorrichtung, auf der ein voller Blattstapel aufliegt.
Fig. 2 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 1, jedoch liegen nur noch wenige
Blätter auf einer Grundplatte auf.
Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die schematisch die Vorrichtung zeigt.
Fig. 4 zeigt ausschnittsweise die in Fig. 1 und 2 gezeigten Zustände überlagert.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Blattzuführeinrichtung nach dem Stand der
Technik sowohl mit vollem Blattstapel (durchgehende Linie) als auch mit we
nigen Blättern (doppelpunktierte Linie).
Fig. 6 zeigt die Einsinktiefe der Papierzuführrolle gemäß dem Stand der Technik in
dem Fall eines vollen Blattstapels.
Fig. 7 zeigt die Einsinktiefe der Papierzuführrolle gemäß dem Stand der Technik bei
wenigen Papierblättern.
Fig. 8a
und 8b erläutern die Absenkbewegung eines Eckenniederhalters gemäß dem Stand
der Technik, falls durch die Papierzuführrolle ein Blatt zugeführt wird.
Bei der folgenden Beschreibung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder entspre
chende Teile.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Seitenansichten eines Hauptteils einer erfindungsgemäßen Blatt
abgabevorrichtung. Die Fig. 1 zeigt einen Zustand einer Blattabgabevorrichtung mit voller
Füllung. Fig. 2 zeigt dahingegen einen Zustand, bei dem nur eine geringe Anzahl von
Blättern auf einer Grundplatte 13 verbleiben. Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die sche
matisch die Vorrichtung zeigt.
Ein Gehäuse 11 (siehe Fig. 3) der Blattzuführvorrichtung umfaßt eine Kassette in Kasten
form mit einer obenliegenden Öffnung, wie in Fig. 3 gezeigt ist, oder eine Zuführkassette.
Falls das Gehäuse 11 der Vorrichtung die Zuführfach aufweist, wird es in ein Bilderzeu
gungsgerät oder eine andere Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel ein Kopierge
rät, ein Drucker oder ein Facsimilegerät eingebaut, indem es wie beim Schließen einer
Schublade eingeschoben wird. Falls dahingegen das Gehäuse 11 eine Zuführkassette auf
weist, wird es entfernbar in dem Bilderzeugungsapparat eingebaut. Seitenplatten 12 werden
an dem Gehäuse 11 der Vorrichtung so festgelegt bzw. angebracht, daß sie mit der Größe
der Blätter übereinstimmen, die in der Blattabgabevorrichtung gestapelt werden sollen.
Weiter werden die Blätter innerhalb der Seitenplatten 12 aufgenommen. Das Gehäuse 11 der
Vorrichtung weist einen Zuführabschnitt 11a an einer oberen Kante des Vorderendes auf und
die Blätter werden eins nach dem anderen von dem Zuführabschnitt 11a in der Zeichnung
nach rechts, also nach vorne in Blattabgaberichtung gefördert.
Eine Grundplatte 13 ist an einem inneren Grundabschnitt des Gehäuses 11 der Vorrichtung
festgelegt. Die Grundplatte 13 ist drehbar in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung eingebaut,
und zwar an ihrem hinteren Abschnitt über eine Welle 14. In diesem Zusammenhang wird
bemerkt, daß die Grundplatte 13 auch entsprechend den Fig. 9 und 10 an einem Gehäuse
angebracht werden kann, wie weiter unten beschrieben wird. Die Grundplatte 13 ist immer
so vorgespannt, daß sie an ihrem Vorderende nach oben durch eine Feder 15, die als eine
Federeinrichtung dient, hochgedrückt wird (siehe Fig. 1 und 2).
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich eine Wippe bzw. ein Schwinghebel 16.
Dieser ist so eingebaut, daß er frei über einen Schaft 17 hin- und herbewegbar ist. Ein Eck
enniederhalter 18 ist an einem oberen Abschnitt des Vorderendes der Wippe 16 angebracht.
Der Eckenniederhalter 18 ist an dem Zuführabschnitt 11a des Gehäuses 11 der Vorrichtung
so positioniert, daß sie die Vorderkante der obersten Fläche eines Blattes, das in dem
Gehäuse 11 der Vorrichtung enthalten ist, anhakt bzw. hakenförmig umgibt. Die Wippe 16
ist so angebracht, daß sie dazu neigt, sich in den Fig. 1 und 2 gemäß einer Richtung im
Uhrzeigersinn zu bewegen, und zwar aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer
zusätzlichen elastischen Einrichtung, wie zum Beispiel einer Feder (nicht gezeigt). Jedenfalls
ist diese Federkraft oder die Schwerkraft geringer als diejenige Kraft bzw. die Federkraft,
die auf den Eckenniederhalter 18 über die Grundplatte 13 und dem Blattstapel übertragen
wird. Deshalb neigt die Wippe 16 insgesamt dazu, sich in den Fig. 1 und 2 mit
abnehmender Blattzahl sich in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn zu bewegen, und
zwar mittels der Federkraft, die von dem Federglied 15 indirekt auf den Eckenniederhalter
18 ausgeübt wird.
Am Hinterende der Wippe 16 steht aus der Seite der Wippe ein Stopper 16a hervor.
Die Blätter in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung werden von einer Papierzuführrolle 19 ab
transportiert, wie später beschrieben wird. Die Papierzuführrolle 19 wird so angetrieben,
daß sie sich um eine Welle bzw. Achse dreht, die in einer Blattverarbeitungsvorrichtung
bzw. einer Zielvorrichtung (im folgenden Blattverarbeitungsvorrichtung genannt), wie zum
Beispiel einem Bilderzeugungsgerät festgelegt wird, die mit der Blattabgabevorrichtung aus
gerüstet werden soll. Die Papierzuführrolle 19 ist halbrund. Dies ist in den Fig. 1 und
2 gezeigt, wobei gestrichelt die Lage der Papierzuführrolle 19 gezeigt ist, wenn sie gedreht
wird, um mit dem obersten Blatt in Kontakt zu gelangen. Aufgrund ihrer nicht vollständigen
Kreisumfangsfläche bzw. ihrer halbrunden Form wird sie deshalb Halbrundrolle genannt.
Die Papierzuführrolle kann im übrigen auch exzentrisch ausgebildet sein.
Wenn sich die Papierzuführrolle 19 dreht, wird ihre Umfangsfläche in Kontakt mit dem
obersten Blatt A in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung gebracht und das oberste Blatt A wird
von den Zuführabschnitt 11a abgegeben. Obwohl eine Position, bei der die Papierzuführrolle
19 mit dem obersten Blatt A in Kontakt gebracht werden kann, beliebig festgelegt werden
kann (im folgenden auch Kontaktabschnitt oder Zuführstelle bzw. Zuführpunkt genannt), ist
es im allgemeinen vorzuziehen, daß die Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt A etwas
leicht nach hinten versetzt von dem Zuführabschnitt 11a vorgesehen wird.
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich ein Einstellglied 20, das über einen Schaft
21 damit derartig verbunden ist, daß es frei wippen kann bzw. hin- und herschwenkbar ist,
und zwar unabhängig von der Wippe 16. Das Einstellglied 20 befindet sich vorteilhaft
außerhalb der Seitenplatte 12, was verhindert, daß das Einstellglied 20 ein Hindernis dar
stellt, wenn Blätter zwischen den Seitenplatten 12 aufgenommen werden bzw. darin enthal
ten sind. Auf diese Art und Weise wird die Handhabbarkeit verbessert.
Das Einstellglied 20 weist in einem Teil einen Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a und in
einem anderen Teil einen Nockenabschnitt 20b auf. Die Fig. 4 ist eine Seitenansicht, die
vergrößert den Berührungsbereich bzw. Paßabschnitt des Einstellgliedes 20 mit der oben be
schriebenen Wippe 16 zeigt.
Wie in Fig. 4 zu sehen, befindet sich der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a des Einstell
gliedes 20 immer in Kontakt mit der oben liegenden Oberfläche der Grundplatte 13, wobei
er aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer Federeinrichtung, wie zum Beispiel einer
Feder mit der Grundplatte im kraftschlüssigen Kontakt ist bzw. auf dieser aufliegt und bereit
ist, sich mit dieser mitzubewegen. Bei dem Einstellglied 20 mit der in der Fig. 4 gezeigten
Form, also mit einer hammer- oder pistolenähnlichen Form, bei der der Griff mit dem
Schaft 21 verbunden ist, entspricht der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a einem Bereich
von einer Spitze y (Vorderende des Hammerkeils), die in Form einer Klaue von einem mitt
leren Punkt x (in etwa zwischen Hammerstiel und. Hammerkeil) auf einer kontinuierlich ge
krümmten Fläche vorsteht, bis etwas zurückversetzt in Richtung zu dem Punkt x (siehe Be
rührungspunkt bei der doppelpunktierten Linien-Darstellung in Fig. 4). Dabei wird ein ge
wisser Teil des Spitzenbereichs des Einstellgliedes 20 mit der oben liegenden Fläche der
Grundplatte 13 in Kontakt gebracht. Mit anderen Worten wird der Grundplatten-Kontaktab
schnitt (gekrümmter Bereich) 20a mit einem Ende 13a der Grundplatte in Kontakt gebracht,
wobei die Kontaktposition von vorne nach hinten wandert, wenn sich die Grundplatte 13
drehend von ihrer unteren Position bzw. Ausgangsposition, die durch eine doppelpunktierte
Linie in Fig. 4 gezeigt ist, zu einer höheren Position, die durch eine gestrichelte Linie ge
zeigt ist, bewegt. Auf diese Art und Weise dreht sich das Einstellglied 20 in Kontakt mit der
Grundplatte 13 um den Schaft 21, und zwar gekoppelt bzw. verbunden mit einer Drehbewe
gung der Grundplatte 13.
Auf der anderen Seite wird die Nocke 20b des Einstellgliedes 20 mit einem Stopper 16a der
Wippe 16 in Kontakt gebracht, um ein Verschwenken der Wippe 16 entgegen der Uhrzei
gerrichtung, wie in der Fig. 4 gezeigt, zu begrenzen bzw. zu behindern. Die Form der
Nocke 20b muß in etwa so gestaltet sein, daß die Wippe 16 bei einer gewünschten Schwenk
position derartig gehalten werden kann, daß sie mit der Drehposition der Grundplatte 13
(entsprechend einer vorbestimmten Funktion) übereinstimmt. Bei dieser Ausführungsform ist
die Nocke 20b derartig ausgebildet, daß sich die Wippe 16 allmählich (in der Fig. 4) ent
gegen dem Uhrzeigersinn bewegt, um so den Eckenniederhalter zu heben, wenn sich die
Grundplatte 13 von ihrer unteren Position, die durch eine durchgehende Linie in Fig. 4 ge
zeigt ist, zu der höheren Position, die durch die gestrichelte Linie gezeigt ist, bewegt.
Genauer ist die Nocke 20b so ausgebildet, daß ein Teil (c in Fig. 4) der nach oben weisen
den Oberfläche des obersten Blattes, der in Kontakt mit der Papierzuführrolle 19 gebracht
werden soll, auf beinahe derselben festgelegten Höhe verbleibt - wobei er nicht in Kontakt
mit der Papierzuführrolle 19 ist -, selbst wenn die Grundplatte 13 sich in der Art einer
Schwenkbewegung bewegt. Mit anderen Worten der Teil c bleibt in etwa immer an der
selben Stelle bei einem Schwenken der Grundplatte, vorausgesetzt, daß die Papierzuführrolle
nicht mit dem Teil c in Kontakt tritt. Denn dies führt zu einem Absenken des obersten
Blattes und der Grundplate (siehe Fig. 6 und Fig. 7).
Als nächstes wird ein Betrieb der obigen Papierabgabeeinrichtung beschrieben.
Zuerst befinden sich zum Stapeln auf der Grundplatte 13 eine Vielzahl von Blättern in dem
Gehäuse 11 der Vorrichtung. Zu diesem Zeitpunkt ist das oberste Blatt der gestapelten Blät
ter über den Eckenniederhalter 18 an ihrer obersten Kante des Vorderendes angehakt. Wenn
eine Vielzahl von Blättern gestapelt sind, wird die Grundplatte 13 bei der unteren Position
bzw. Ausgangsposition plaziert, wie in Fig. 1 gezeigt ist (durch eine durchgehende Linie
in Fig. 4 angedeutet). Was das Einstellglied 20 angeht, so ist der Grundplatten-Kontaktab
schnitt 20a in Kontakt mit der Grundplatte 13 und der Nockenabschnitt 20b wird indirekt
über die Federwirkung der Feder 15 mit dem Stopperabschnitt 16a der Wippe 16 in kraft
schlüssigen Kontakt gebracht. Dieses Einstellglied 20 begrenzt die Wippstellung der Wippe
16, so daß der Eckenniederhalter 18 indirekt über die Feder 15 nicht weiter angehoben
werden kann und bei einer festen Höhenposition gehalten wird.
Falls die Papierzuführrolle 19 so angetrieben wird, daß sie rotiert, um eine Zuführoperation
in diesem Zustand zu beginnen, wird ein (im Querschnitt kreisförmiger) Umfangs-Ober
flächenabschnitt der Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt A gebracht. Da
bei senkt die Papierzuführrolle die Blätter nach unten ab (siehe Fig. 6 und 7) und schiebt
das oberste Blatt A in eine Vorwärtsrichtung.
Da das angeschobene oberste Blatt A über den Eckenniederhalter 18 an ihrem Vorderende
angehakt ist, wird das Blatt zwischen der Papierzuführrolle 19 und dem Eckenniederhalter
18 (bzw. zwischen den beiden Eckenniederhaltern 18) gekrümmt und es wird eine gewisse
Rückstellkraft auf das Blatt ausgeübt. Aufgrund dieser Rückstellkraft bzw. dieser
Rückwirkung steigt das oberste Blatt A über den Eckenniederhalter 18 an ihrem Vorderende
und wird deshalb nachfolgend durch die Papierzuführrolle 19 nach vorne zugeführt.
Das zweite Blatt wird ebenso nach vorne aufgrund der Reibung mit dem obersten Blatt A
geschoben und zwischen der Papierzuführrolle 19 und den Eckenniederhalter 18 gekrümmt.
Falls die Rückwirkkraft, die durch die Krümmung verursacht wird, größer wird, als die Rei
bungskraft mit dem obersten Blatt A, gleitet das zweite Blatt so, daß es in den vorher
gehenden Zustand zurückkehrt. Dies verhindert, daß zwei zusammenhaftende Blätter ausge
tragen werden.
Jedesmal wenn die Zuführoperation des obersten Blattes A wiederholt wird, bewegt sich die
Grundplatte 13 in kleinen Schritten mit einer Schwenkbewegung nach oben, und zwar in der
Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 1 (Fig. 4), da eine geringere Gewichtskraft
auf der Feder 15 lastet, wenn ein Blatt abtransportiert wurde. Mit der Drehbewegung der
Grundplatte 13 verschwenkt das Einstellglied 20 in den Fig. 1 und 4 in einer dem Uhr
zeigersinn entgegengesetzten Richtung und der Platz, wo die Nocke 20b in Kontakt mit dem
Stopper 16a (Wippe 16) gebracht wird, verändert sich. Dies verändert die Wipposition der
Wippe 16 in einer dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten Richtung (Fig. 4) und bewirkt,
daß der Eckenniederhalter 18 beginnt, sich mit kleinen Schritten nach oben zu bewegen.
In Fig. 4 zeigt die durchgehende Linie schematisch einen Zustand, bei dem eine Vielzahl
von Blättern auf der Grundplatte 13 gestapelt sind (Zustand wie in Fig. 1) und die doppel
punktierte Linie zeigt einen Zustand, bei dem nur weniger Blätter auf der Grundplatte 13
verbleiben (Zustand wie in Fig. 2). Die einfach punktierte Linie d in Fig. 4 stellt eine
Gerade dar, die sich vertikal nach unten von der Mitte der Papierzuführrolle 19 erstreckt.
An einem Schnittpunkt c des obersten Blattes mit der einfach punktierten Linie d wird die
Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt gebracht. Wie in Fig. 4 zu sehen,
ergibt sich für die beiden gezeigten Zustände (voller Blattstapel und nur wenige Blätter) je
desmal der gleiche Schnittpunkt c und infolgedessen ergibt sich jedesmal dieselbe Absenktie
fe aufgrund des Kontakts der Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt beim Zuführen des
obersten Blattes, so daß eine gleichbleibende Kraft auf das oberste Blatt durch die Papierzu
führrolle ausgeübt wird, und zwar unabhängig von der Blattanzahl in dem Blattstapel.
Dementsprechend muß die Papierzuführrolle 19 nur so ausgestaltet sein, daß sie das oberste
Blatt A ein wenig bzw. leicht in eine abgesenkte Position von dem Schnittpunkt c aus ab
senkt, und zwar unabhängig von der Menge der gestapelten Blätter bei der Zuführoperation.
Infolgedessen kann die Last, die der Schaft der Rolle 19 aushalten muß, verringert werden
und der Radius der Rolle kann verkleinert werden.
Man nehme an, daß der Eckenniederhalter 18 fixiert ist und sich nicht mit abnehmender
Blattzahl nach oben bewegt. Dann wird das oberste Blatt für den Fall einer geringen
Blattanzahl in einer Position plaziert, die durch eine gestrichelte Linie A" in Fig. 4
angedeutet ist, wenn nur wenige Blätter auf der Grundplatte 13 verbleiben. Der Schnittpunkt
e des obersten Blattes bei dieser Position mit der oben erwähnten einfach punktierten Linie
d (mit anderen Worten die Position, bei der die Papierzuführrolle 19 mit dem obersten Blatt
in Kontakt gebracht wird) liegt also tiefer, als der obige Schnittpunkt c, wie in Fig. 4
gezeigt ist. Dementsprechend muß das oberste Blatt A, wenn eine Vielzahl von Blättern auf
der Grundplatte 13 gestapelt sind (wie mit einer durchgehenden Linie in Fig. 4
angedeutet), zu einem Punkt abgesenkt werden, der ausgehend von dem Schnittpunkt e noch
tiefer liegt, um eine Zuführoperation zu bewirken. Somit ergibt sich das Problem, daß die
Absenktiefe erheblich höher ist, als in dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Fall.
Das erfindungsgemäße Einstellglied 20 muß nicht notwendig die Gestalt aufweisen, wie in
Fig. 4 oder in den anderen Zeichnungen gezeigt. Das Einstellglied kann so ausgestaltet
sein, daß die Wippe in einer gewünschten Wipposition gehalten wird, um so eine gewünsch
te Übereinstimmung mit der Schwenkposition der Grundplatte zu erzielen. Im allgemeinen
kann die beschriebene Blattabgabevorrichtung bei verschiedenen Blattverarbeitungsvorrich
tungen eingesetzt werden, bei denen Blätter gestapelt werden müssen und eins nach dem an
deren zu der Blattverarbeitungsvorrichtung oder zu einem Bilderzeugungsgerät geliefert
muß.
Claims (4)
1. Vorrichtung, um das oberste Blatt eines Blattstapels einer ortsfest angeordneten
Papierzuführrolle zum Vereinzeln anzubieten, welche im Abstand zur Stapeloberfläche
angeordnet ist und diese zur Vereinzelung mit einem Teil ihrer Umfangsfläche an einer
Zuführstelle berührt, wobei die Vorrichtung eine den Blattstapel tragende Grundplatte
umfaßt, welche in Vereinzelungsrichtung derart ansteigend anhebbar ist, daß ihr der Papier
zuführrolle gegenüberliegendes Ende bei jeder Blattabgabe um eine Höhenänderung ansteigt,
gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zum Einstellen der sich durch die Blattabgabe
ergebenden Höhenänderung derart, daß die Höhenänderung mit abnehmender Anzahl der
Blätter im Stapel so vergrößert wird, daß die Höhe der Zuführstelle unverändert bleibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur Bestim
mung eines auf der Grundplatte (13) abgelegten Blattvorrats und/oder zur Bestimmung der
Höhe der Zuführstelle, wobei in Abhängigkeit eines Ergebnisses der Bestimmung die
Vorrichtung zum Einstellen der Höhenänderung gesteuert wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattvorrat
über die Dicke des Blattstapels, über sein Gewicht, über die Blattzahl des Blattstapels oder
über den Winkel der Grundplatte (13) in ihrer aktuellen Position relativ zu ihrer Ausgangs
lage oder relativ zum Gehäuse bestimmt wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3 mit auf dem obersten Blatt des Stapels
aufliegenden Eckenniederhaltern (18), gegen die der Stapel von der anhebbaren Grundplatte
(13) durch die Kraft einer Feder (15) gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein um
eine Achse (21) verschwenkbares Einstellglied (20) vorgesehen ist, welches einerseits einen
mit der Grundplatte (13) in Berührung stehenden und von dieser mit abnehmender Blatt
anzahl anhebbaren Kontaktabschnitt (20a, y) und andererseits einen Nockenabschnitt (20b)
aufweist, daß eine um einen Schaft (17) schwenkbare Wippe (16) vorgesehen ist, welche
einerseits die Eckenniederhalter (18) und andererseits einen am Nockenabschnitt (20b)
anliegenden Stopper (16a) aufweist, so daß mit zunehmender Schrägstellung der Grundplatte
(13) die Eckenniederhalter (18) auf Grund der Ausbildung des Nockenabschnitts (20b)
anhebbar sind.
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