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DE19700756C2 - Blattabgabevorrichtung - Google Patents

Blattabgabevorrichtung

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DE19700756C2
DE19700756C2 DE19700756A DE19700756A DE19700756C2 DE 19700756 C2 DE19700756 C2 DE 19700756C2 DE 19700756 A DE19700756 A DE 19700756A DE 19700756 A DE19700756 A DE 19700756A DE 19700756 C2 DE19700756 C2 DE 19700756C2
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Katsuhiko Miki
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Ricoh Co Ltd
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (im folgen­ den "Blattabgabevorrichtung" genannt). Die erfindungsgemäße Blattabgabevorrichtung kann zusammen mit einer Bilderzeugungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Kopierer, einem Faksimilegerät oder einem Drucker verwendet werden. Sie kann aber auch mit einer beliebi­ gen anderen Blattverarbeitungsvorrichtung verwendet werden, der einzeln Blätter zuzuführen sind.
Blattabgabevorrichtungen werden typischerweise an eine Blattverarbeitungsvorrichtung in Kassettenform von außen angebracht, so daß sie nach außen vorstehen, oder sie werden in der Art einer Schublade in die Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Druc­ ker, eingeschoben. Zuvor wird die Blattabgabevorrichtung mit einem gewissen Blattvorrat gefüllt. Dazu wird typischerweise ein Blattstapel in die Blattabgabevorrichtung von oben ein­ gelegt, so daß dieser auf einer Grundplatte der Blattabgabevorrichtung zum Liegen kommt. Durch eine an der Blattverarbeitungsvorrichtung angebrachte Zuführrolle wird dann Blatt für Blatt von oben dem Blattstapel entnommen.
Die vorliegende Erfindung betrifft Blattabgabevorrichtungen, bei denen der Blattstapel in eine Schräglage angehoben wird, indem die Grundplatte, auf der der Blattstapel aufliegt, in eine zum Blattabgabeende ansteigende Position angehoben wird. Durch das Anheben des Blattstapels in eine Schräglage wird dieser aufgefächert, was das Trennen der einzelnen Blätter voneinander erleichtert.
Für eine stabile und fehlerfreie Papierzuführ ist es wünschenswert, daß die relative Lage zwischen dem obersten Papierblatt und der Zuführrolle in etwa gleich bleibt, damit die Zu­ führrolle eine gleichbleibende Kraft auf das oberste Papierblatt ausübt und damit die Zuführ­ rolle das Papierblatt an einer für das Zuführen optimalen Position ergreifen kann, ohne daß dieses zum Beispiel ausreißt.
Wird jedoch eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verstellbaren Grundplatte so ausgebildet, daß vergleichsweise dicke Blattstapel aufgenommen werden können, so er­ gibt sich ein besonders starker Unterschied zwischen der Position des zuletzt ausgetragenen Blattes, das sich in extremer Schräglage befindet, und der Position eines Blattes, das auf dem dicken Stapel oben aufliegt und zuerst ausgetragen wird. Denn das zuerst ausgetragene Blatt befindet sich in einer nahezu horizontalen Lage. Weiter sind die Blattzuführrollen vor­ zugsweise nicht am in Blattabgaberichtung gelegenen äußersten Ende des Blattes angeordnet, sondern etwas in die entgegengesetzte Richtung nach hinten versetzt. Dadurch wird ein bes­ serer Kontakt mit dem zu transportierenden Blatt erreicht und ein Ausreißen bzw. Ausfran­ sen des Blattes verhindert. Diese zurückversetzte Lage der Förderrolle führt nun dazu, daß sich die relative Position der Förderrolle zum obersten Blatt des Blattstapels verändert, wenn die Blattanzahl des Blattstapels abnimmt, vergleiche Fig. 5 bis 7. Die Fig. 5 zeigt eine Blattabgabevorrichtung nach dem Stand der Technik, bei der der Eckenniederhalter nicht mit abnehmender Blattanzahl angehoben wird. Dementsprechend ergeben sich die in Fig. 6 und 7 gezeigten unterschiedlichen Absenklängen a für eine Vielzahl von Blättern und b für eine geringe Anzahl von Blättern, wobei die Absenklänge a größer ist als die Absenklänge b.
Weiter ist zu bedenken, daß zum Anheben eines dicken Blattstapels zum Beispiel eine stär­ kere Feder benötigt wird. Dies bedeutet, daß die Relativkräfte zwischen der Zuführrolle und dem Blattstapel erhöht werden bzw. sich bei einer für dicke Blattstapel ausgelegten Blattab­ gabevorrichtung mit abnehmender Blattzahl besonders stark zunehmen können. Aus den obi­ gen Ausführungen geht hervor, daß bei einer Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage zu verbringenden Grundplatte Effekte auftreten, wenn dicke Blattstapel verwendet werden, die bei dünnen Blattstapeln eher vernachlässigbar sein können und die eine zuverlässige Blattzuführung beeinträchtigen können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verbring­ baren Grundplatte bereitzustellen, die ein oberstes Papierblatt eines Blattstapels einer Papier­ zuführrolle unabhängig von der Dicke des Blattstapels immer so anbietet, daß die Papierzu­ führrolle das Blatt sicher erfassen kann.
Die obige Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist die Schräglage der Grundplatte verstellbar bzw. diese in eine ge­ wünschte Schräglage anhebbar. Insbesondere ist erfindungsgemäß eine Höhenänderung der Grundplatte einstellbar und verstellbar, die mit jeder Blattabgabe erfolgen soll. Dies erlaubt es die Grundplatte anzuheben, um das oberste Blatt in eine für die Blattabgabe optimale Po­ sition zu verbringen. Der Vorgang einer Blattabgabe umfaßt vorzugsweise die Abgabe eines einzelnen Blattes, kann aber auch die Abgabe mehrerer Blätter auf einmal oder nacheinander umfassen.
Bei herkömmlichen Grundplatten steigt diese bei jeder Blattentnahme um eine an ihrem Vor­ derende (Ende in Blattabgaberichtung) konstante Höhenänderung an, so daß der Höhenver­ lust durch die Blattabgabe ausgeglichen wird. Da die Papierzuführrolle aber etwas nach hin­ ten (entgegen die Blattabgaberichtung) versetzt ist, reicht dies nicht aus, um die relative Po­ sition zwischen der Zuführstelle (an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt) und der Papierzuführrolle konstant zu halten. Das oberste Blatt muß also noch weiter angehoben werden. Um dies zu erreichen ist die Schräglage bzw. Höhe der Grundplatte so verstellbar bzw. noch weiter anhebbar, daß die relative Position zwischen dem obersten Blatt und der Zuführstelle konstant gehalten werden kann. Um dies zu erreichen wird erfindungsgemäß insbesondere eine Einstelleinrichtung bereitgestellt, um die herkömmlicherweise konstante Höhenänderung, die herkömmlicherweise mit jeder Blattabgabe erfolgt, zu verändern. Im folgenden wird das was in Blattabgaberichtung weist als "vorne" bezeichnet und das was entgegen der Blattabgaberichtung weist als "hinten".
Die Veränderung oder Einstellung der Höhenänderung wird bevorzugt mit jeder Blattabgabe durchgeführt, sie kann aber auch erst nach einigen Blattabgaben ausgeführt werden, um vor­ zugsweise die Lage des obersten Blattes (z. B. in Intervallen) zu korrigieren. Insgesamt dient die Einstelleinrichtung bevorzugt dazu, die Höhe am Vorderende der Grundplatte mit ab­ nehmender Blattanzahl so zu verstellen, daß es mit abnehmender Blattanzahl vorzugsweise so ansteigt, daß das Vorderende des obersten Blattes des auf der Grundplatte abgelegten Blattstapels ebenfalls ansteigt, wobei dieses Verstellen vorzugsweise so erfolgt, daß die Höhe eines bestimmten Abschnitts auf dem obersten Blatt (nämlich bevorzugt die Zuführ­ stelle) konstant bleibt.
Die Position der Zuführstelle kann z. B. relativ zu einem Gehäuse, in dem sich die Grund­ platte befindet, oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte für jede Ausführungs­ form eine Blattabgabevorrichtung so festgelegt werden, daß sie mit der bestimmungsge­ mäßen Blattverarbeitungseinrichtung, die an einer bestimmten Stelle eine Papierzuführrolle aufweist, lagemäßig zusammenpaßt.
Die Einstelleinrichtung kann auch zum Verstellen der maximalen Höhe dienen. Diese maxi­ male Höhe entspricht der Höhe des in Blattabgaberichtung weisenden obersten Endes des obersten Blattes des Blattstapels. Sie entspricht also der Höhe, die das in Blattabgaberich­ tung weisende Ende der Grundplatte einnimmt, wenn sich kein Blatt auf ihr befindet. Das Vorderende der Grundplatte nimmt eine minimale Höhe ein und liegt somit unterhalb der maximalen Höhe, wenn die oberhalb des Blattstapels liegende Zuführrolle gegen einen Blatt­ stapel zur Blattförderung drückt, wenn es sich bei diesem Blattstapel um einen Blattstapel maximaler Dicke handelt. Diese maximal zulässige Blattstapeldicke ergibt sich insbesondere aus der Kraft, die auf die Papierzuführrolle wirkt, wenn sie den Blattstapel absenkt.
Bei der Einstelleinrichtung kann es sich um eine automatisierte elektrische und/oder mecha­ nische Einstelleinrichtung handeln, jedoch ist auch eine manuelle Einstelleinrichtung mög­ lich, bei der ein Bediener, je nach Bedarf die Höhenänderung verstellt. Vorzugsweise wird jedoch die Einstelleinrichtung automatisch in Abhängigkeit von dem Blattvorrat zum Ein­ stellen bzw. Verstellen der Höhenänderung gesteuert.
Durch die Einstelleinrichtung ist es möglich, die Höhe des Vorderendes des obersten Blattes relativ zur Papierzuführrolle zu verstellen. Dies ermöglicht es somit auch die Höhe einzu­ stellen bzw. zu verstellen, an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt kontaktiert. Erfin­ dungsgemäß wird deshalb vorzugsweise eine Einstelleinrichtung zum Verstellen der Höhe bereitgestellt, an der das oberste Blatt des Blattstapels die Papierzuführrolle berührt (Zuführ­ stelle bzw. Zuführpunkt). Die Einstelleinrichtung nach Anspruch 1 wird also vorzugsweise dazu verwendet, den Abstand zwischen der Achse der Papierzuführrolle und dem Berüh­ rungsbereich (Zuführstelle) zwischen der Papierzuführrolle und dem obersten Blatt mit ab­ nehmender Blattzahl konstant zu halten.
Um den oben erwähnten Abstand auch bei abnehmender Blattanzahl konstant zu halten, wird vorteilhaft eine Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung des abgelegten Blattvorrats bereit­ gestellt. In Abhängigkeit von dem Bestimmungsergebnis der Bestimmungseinrichtung wird dann die Höheänderung durch die Einstelleinrichtung eingestellt bzw. verstellt, um den oben erwähnten Stand konstant zu halten. Die Bestimmungseinrichtung kann dabei zum Beispiel mit Sensoren arbeiten, die die Dicke des Blattstapels oder die Höhe des obersten Blattes, insbesondere bei der Zuführstelle mißt. Dabei wird die gemessene Höhe entweder relativ zur Papierzuführrolle bestimmt oder relativ zum Boden eines Gehäuses, in dem sich die Grund­ platte befindet oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte. Die Ausgangslage der Grundplatte stellt die Lage bei maximaler Blattstapeldicke dar. Im übrigen kann die oben er­ wähnte maximale Höhe auch relativ zu einem Gehäuseboden bestimmt werden.
Vorteilhaft steuert die Bestimmungseinrichtung die Einstelleinrichtung derartig, daß die Höhenänderung mit abnehmender Blattstapeldicke vergrößert wird. Besonders vorteilhaft er­ folgt die Einstellung bzw. Verstellung der Höhenänderung derartig, daß die Höhe eines be­ stimmten Abschnittes des obersten Blattes des Blattstapels konstant bleibt, wobei dieser Ab­ schnitt in der Nähe des Vorderendes des obersten Blattes liegt und insbesondere so gewählt wird, daß er mit der Zuführstelle übereinstimment.
Die Bestimmungseinrichtung kann eine Steuereinrichtung aufweisen, die eine Information über das Bestimmungsergebnis von der Bestimmungseinrichtung erhält und die dementspre­ chend die Einstelleinrichtung steuert. Dabei kann der Informationsaustausch sowohl auf elektrischem als auch mechanischem Wege erfolgen und die Steuerung der Einstelleinrich­ tung ebenfalls mechanisch oder elektrisch, zum Beispiel mittels eines Elektromotors erfol­ gen.
Die Einstelleinrichtung kann ein mechanisches Stoppglied aufweisen, das durch Berührung mit einem anderen mechanischen Glied der Steuereinrichtung seine Position verändert, wo­ durch die Höhenänderung verstellt wird.
Neben einer Abtastung des Blattvorrats oder der Höhe des Blattstapels mittels zum Beispiel optischer Sensoren, ist dies auch mechanisch möglich. Zum Beispiel wird vorteilhaft die Schräglage der Grundplatte durch einen Kontaktabschnitt der Bestimmungseinrichtung abge­ tastet, der auf der Grundplatte vorteilhaft an einer Stelle aufliegt, an der sich keine Blätter befinden, und der von der Grundplatte mit abnehmender Blattanzahl angehoben wird. Durch das Anheben des Kontaktabschnittes der Bestimmungseinrichtung wird dann wiederum me­ chanisch oder elektrisch die Einstelleinrichtung zum Ändern der Höhenänderung gesteuert. Zum Beispiel kann der Kontaktabschnitt über ein Einstellglied mit der Steuereinrichtung ver­ bunden sein, die dann wiederum das Stoppglied der Einstelleinrichtung betätigt. Dabei kann das Einstellglied zum Beispiel um eine Einstellachse verschwenken und die Steuereinrich­ tung kann zum Betätigen des Stoppgliedes eine Steuerkurve aufweisen, um so das Verstellen zu steuern. Durch die Ausformung der Steuerkurve kann festgelegt werden, in welchem Verhältnis das Anheben der Grundplatte zu einer Verstellung der Höhenänderung steht. Es ist also eine beliebige Funktion zwischen der Höhenänderung und der Schräglage der Grund­ platte festlegbar. Auf diese Art und Weise läßt sich erreichen, daß der Abschnitt des obersten Blattes immer auf einer konstanten Höhe liegt.
Die Begrenzungseinrichtung zum Begrenzen der maximalen Höhe kann mittels eines Motors oder direkt durch zum Beispiel eine einstückige Verbindung mit der Einstelleinrichtung ver­ stellt werden. Die Begrenzungseinrichtung ist dabei zum Beispiel als ein Eckenniederhalter ausgebildet, gegen den vorteilhaft eine Kante oder eine Ecke des obersten Blattes andrückt. Selbstverständlich können mehrere Eckenniederhalter zum Beispiel an den beiden Vorder­ ecken des obersten Blattes vorgesehen sein.
Wie in den Fig. 8a und 8b gemäß dem Stand der Technik gezeigt, ist der Eckenniederh­ alter 2 zwischen zwei Positionen verstellbar, wobei die oberste Position (Fig. 8b) die Position darstellt, in der die Papierzuführrolle nicht mit dem obersten Blatt in Kontakt ist und die unterste Position (Fig. 8a) die Position darstellt, in der die Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt in vollem Kontakt ist und dieses absenkt. Die beiden Positionen werden durch einen Ausschnitt in der Blattkassette in Verbindung mit einem Stopper, wie in Fig. 8a und 8b gezeigt, festgelegt. Ein Anheben des Eckenniederhalters 2 mit abnehmender Blattanzahl ist also nicht vorgesehen.
Wie oben erwähnt, kann die Einstelleinrichtung in Abhängigkeit von dem auf der Grund­ platte vorhandenen Blattvorrat gesteuert werden, wobei insbesondere mit abnehmendem Blattvorrat die Einstelleinrichtung so gesteuert wird, daß die durch die Begrenzungseinrich­ tung festgelegte maximale Höhe nach oben verstellt wird. Da es einen direkten Zusammen­ hang zwischen dem vorhandenen Blattvorrat und der Höhe der Zuführstelle gibt, läßt sich die Höhe dieses Kontaktabschnitts so regeln, daß sie konstant bleibt. Da eine Blattabgabe­ vorrichtung für eine bestimmte Papierverarbeitungsvorrichtung hergestellt wird, ist die Posi­ tion der Papierzuführrolle und somit auch die Lage der oben erwähnten Zuführstelle be­ kannt, so daß alleine anhand des abgelegten Blattvorrats die Höhe der Zuführstelle (auch Zuführpunkt genannt) konstant gehalten werden kann. Bei der Bestimmung des Blattvorrats wird vorzugsweise die Dicke des vorhandenen Blattstapels bestimmt, denn sie steht im di­ rekten Zusammenhang mit der Höhe der Zuführstelle. Bestimmt man zum Beispiel die Dic­ ke des Blattstapels zusammen mit dem Winkel der Grundplatte gegenüber einem Gehäuse, in dem die Grundplatte aufgenommen ist, so läßt sich hieraus genau die Höhe der Zuführ­ stelle bestimmen. Da das Gewicht des Blattvorrats und auch die Blattanzahl des Blattvorrats direkt mit der Blattstapeldicke zusammenhängt, läßt sich auch hieraus auf die Höhe der Zu­ führstelle zurückschließen. Schließlich kann man bei bekannter Blattstapeldicke sogar auf eine Winkelbestimmung der Grundplatte verzichten, wenn die Winkelstellung der Grund­ platte zum Beispiel in Abhängigkeit vom Gewicht des abgelegten Blattstapels bekannt ist, wenn die Schrägstellung der Grundplatte eine Funktion des Gewichts des abgelegten Blatt­ stapels ist (z. B. Federmechanismus zum Hochdrücken der Grundplatte). Andererseits läßt sich in einem derartigen Fall aus der Winkelstellung der Grundplatte über das Gewicht auf den abgelegten Blattvorrat und somit die Blattstapeldicke schließen, so daß allein aus der Winkelstellung sich die Höhe der Zuführstelle ergibt.
Das Gewicht kann zum Beispiel mittels Federwagen oder piezoelektrischen (drucksensitiven) Kristallen bestimmt werden. Die vorhandene Blattanzahl kann zum Beispiel durch eine elek­ tromechanische Zählung bestimmt werden. Geht man zum Beispiel davon aus, daß die Blattabgabevorrichtung zu Beginn vollständig aufgefüllt wird, so ergibt sich die Blattanzahl aus den bereits zur Blattverarbeitungsvorrichtung transportierten Blättern. Die Winkelstel­ lung der Grundplatte kann zum Beispiel mit einem Encoder abgegriffen werden. Aus der ab­ gegriffenen Winkelstellung läßt sich dann zum Beispiel über eine digitale Verarbeitung und einer Steuereinrichtung ein vorgegebenes Verstellen der maximalen Höhe bzw. der Höhenänderung bewirken. Dabei kann zum Beispiel in der digitalen Verarbeitungseinrich­ tung ein funktioneller Zusammenhang zwischen bestimmter Winkelgröße und der erforderli­ chen Ansteuerung eines Elektromotors zum Steuern der Einstelleinrichtung abgespeichert sein.
Die auf der Grundplatte abgelegten Blätter können länger als die Grundplatte sein, d. h. nach hinten über die Grundplatte hinaus vorstehen. Dies hat zur Folge, daß Blätter unterschiedli­ cher Länge verwendet werden können und daß die Blätter stärker aufgefächert werden, wo­ durch ein Trennen der Blätter erleichtert wird. Die Grundplatte kann mit ihrem Hinterende einfach auf einem Gehäuseboden aufliegen, während das Vorderende angehoben wird. Durch das Gewicht des Blattstapels wird beim Anheben der Grundplatte ein Verrutschen verhindert. Vorteilhaft ist jedoch eine Sperre vorgesehen, die ein Verrutschen der Grund­ platte nach hinten verhindert. Die Grundplatte kann an ihrem Hinterende auch gelenkig, zum Beispiel mit einer Schwenkachse mit dem Gehäuse verbunden sein, um so ein Verrutschen zu verhindern und eine definierte Anhebbewegung der Grundplatte zu bewirken.
Die Vorrichtung nach Anspruch 1 kann zum Beispiel bei der in der Teilanmeldung 197 58 435 offenbarten Blattabgabevorrichtung Verwendung finden. Denn mit der Blattabgabevor­ richtung nach Anspruch 1 läßt sich eine konstante Höhe des obersten Blattes bei der Position erreichen, wo die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt, und mit der Blattabgabevor­ richtung gemäß der Teilanmeldung läßt sich erreichen, daß das oberste Blatt unabhängig von der Schräglage der Grundplatte immer an der gleichen Stelle von der Papierzuführrolle er­ griffen wird. Mit beiden Vorrichtungen zusammen wird somit erreicht, daß das oberste Blatt einer Blattabgabevorrichtung eine Stelle (Zuführstelle) aufweist, die relativ zum Gehäuse un­ abhängig von der noch vorhandenen Blattzahl immer die gleiche Position einnimmt und die auch auf jeden obersten Blatt immer an der gleichen Position liegt. Diese Stelle (Zuführ­ stelle) wird einer Papierzuführrolle zum Erfassen des Blattes angeboten. Insgesamt läßt sich somit eine Schnittstellenposition zwischen der Blattabgabevorrichtung und einer Blattverar­ beitungsvorrichtung festlegen, die für das oberste Blatt unabhängig von der Blattanzahl im­ mer gleich bleibt. Anders ausgedrückt, das oberste Blatt wird so positioniert, daß es für eine Blattabgabe optimal positioniert ist, und zwar unabhängig von der auf der Grundplatte abge­ legten Blattanzahl.
Ein Ausführungsbeispiel wird im folgenden anhand der Figuren beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine Blattabgabevorrichtung, auf der ein voller Blattstapel aufliegt.
Fig. 2 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 1, jedoch liegen nur noch wenige Blätter auf einer Grundplatte auf.
Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die schematisch die Vorrichtung zeigt.
Fig. 4 zeigt ausschnittsweise die in Fig. 1 und 2 gezeigten Zustände überlagert.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Blattzuführeinrichtung nach dem Stand der Technik sowohl mit vollem Blattstapel (durchgehende Linie) als auch mit we­ nigen Blättern (doppelpunktierte Linie).
Fig. 6 zeigt die Einsinktiefe der Papierzuführrolle gemäß dem Stand der Technik in dem Fall eines vollen Blattstapels.
Fig. 7 zeigt die Einsinktiefe der Papierzuführrolle gemäß dem Stand der Technik bei wenigen Papierblättern.
Fig. 8a und 8b erläutern die Absenkbewegung eines Eckenniederhalters gemäß dem Stand der Technik, falls durch die Papierzuführrolle ein Blatt zugeführt wird.
Bei der folgenden Beschreibung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder entspre­ chende Teile.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Seitenansichten eines Hauptteils einer erfindungsgemäßen Blatt­ abgabevorrichtung. Die Fig. 1 zeigt einen Zustand einer Blattabgabevorrichtung mit voller Füllung. Fig. 2 zeigt dahingegen einen Zustand, bei dem nur eine geringe Anzahl von Blättern auf einer Grundplatte 13 verbleiben. Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die sche­ matisch die Vorrichtung zeigt.
Ein Gehäuse 11 (siehe Fig. 3) der Blattzuführvorrichtung umfaßt eine Kassette in Kasten­ form mit einer obenliegenden Öffnung, wie in Fig. 3 gezeigt ist, oder eine Zuführkassette. Falls das Gehäuse 11 der Vorrichtung die Zuführfach aufweist, wird es in ein Bilderzeu­ gungsgerät oder eine andere Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel ein Kopierge­ rät, ein Drucker oder ein Facsimilegerät eingebaut, indem es wie beim Schließen einer Schublade eingeschoben wird. Falls dahingegen das Gehäuse 11 eine Zuführkassette auf­ weist, wird es entfernbar in dem Bilderzeugungsapparat eingebaut. Seitenplatten 12 werden an dem Gehäuse 11 der Vorrichtung so festgelegt bzw. angebracht, daß sie mit der Größe der Blätter übereinstimmen, die in der Blattabgabevorrichtung gestapelt werden sollen. Weiter werden die Blätter innerhalb der Seitenplatten 12 aufgenommen. Das Gehäuse 11 der Vorrichtung weist einen Zuführabschnitt 11a an einer oberen Kante des Vorderendes auf und die Blätter werden eins nach dem anderen von dem Zuführabschnitt 11a in der Zeichnung nach rechts, also nach vorne in Blattabgaberichtung gefördert.
Eine Grundplatte 13 ist an einem inneren Grundabschnitt des Gehäuses 11 der Vorrichtung festgelegt. Die Grundplatte 13 ist drehbar in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung eingebaut, und zwar an ihrem hinteren Abschnitt über eine Welle 14. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß die Grundplatte 13 auch entsprechend den Fig. 9 und 10 an einem Gehäuse angebracht werden kann, wie weiter unten beschrieben wird. Die Grundplatte 13 ist immer so vorgespannt, daß sie an ihrem Vorderende nach oben durch eine Feder 15, die als eine Federeinrichtung dient, hochgedrückt wird (siehe Fig. 1 und 2).
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich eine Wippe bzw. ein Schwinghebel 16. Dieser ist so eingebaut, daß er frei über einen Schaft 17 hin- und herbewegbar ist. Ein Eck­ enniederhalter 18 ist an einem oberen Abschnitt des Vorderendes der Wippe 16 angebracht. Der Eckenniederhalter 18 ist an dem Zuführabschnitt 11a des Gehäuses 11 der Vorrichtung so positioniert, daß sie die Vorderkante der obersten Fläche eines Blattes, das in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung enthalten ist, anhakt bzw. hakenförmig umgibt. Die Wippe 16 ist so angebracht, daß sie dazu neigt, sich in den Fig. 1 und 2 gemäß einer Richtung im Uhrzeigersinn zu bewegen, und zwar aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer zusätzlichen elastischen Einrichtung, wie zum Beispiel einer Feder (nicht gezeigt). Jedenfalls ist diese Federkraft oder die Schwerkraft geringer als diejenige Kraft bzw. die Federkraft, die auf den Eckenniederhalter 18 über die Grundplatte 13 und dem Blattstapel übertragen wird. Deshalb neigt die Wippe 16 insgesamt dazu, sich in den Fig. 1 und 2 mit abnehmender Blattzahl sich in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn zu bewegen, und zwar mittels der Federkraft, die von dem Federglied 15 indirekt auf den Eckenniederhalter 18 ausgeübt wird.
Am Hinterende der Wippe 16 steht aus der Seite der Wippe ein Stopper 16a hervor.
Die Blätter in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung werden von einer Papierzuführrolle 19 ab­ transportiert, wie später beschrieben wird. Die Papierzuführrolle 19 wird so angetrieben, daß sie sich um eine Welle bzw. Achse dreht, die in einer Blattverarbeitungsvorrichtung bzw. einer Zielvorrichtung (im folgenden Blattverarbeitungsvorrichtung genannt), wie zum Beispiel einem Bilderzeugungsgerät festgelegt wird, die mit der Blattabgabevorrichtung aus­ gerüstet werden soll. Die Papierzuführrolle 19 ist halbrund. Dies ist in den Fig. 1 und 2 gezeigt, wobei gestrichelt die Lage der Papierzuführrolle 19 gezeigt ist, wenn sie gedreht wird, um mit dem obersten Blatt in Kontakt zu gelangen. Aufgrund ihrer nicht vollständigen Kreisumfangsfläche bzw. ihrer halbrunden Form wird sie deshalb Halbrundrolle genannt. Die Papierzuführrolle kann im übrigen auch exzentrisch ausgebildet sein.
Wenn sich die Papierzuführrolle 19 dreht, wird ihre Umfangsfläche in Kontakt mit dem obersten Blatt A in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung gebracht und das oberste Blatt A wird von den Zuführabschnitt 11a abgegeben. Obwohl eine Position, bei der die Papierzuführrolle 19 mit dem obersten Blatt A in Kontakt gebracht werden kann, beliebig festgelegt werden kann (im folgenden auch Kontaktabschnitt oder Zuführstelle bzw. Zuführpunkt genannt), ist es im allgemeinen vorzuziehen, daß die Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt A etwas leicht nach hinten versetzt von dem Zuführabschnitt 11a vorgesehen wird.
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich ein Einstellglied 20, das über einen Schaft 21 damit derartig verbunden ist, daß es frei wippen kann bzw. hin- und herschwenkbar ist, und zwar unabhängig von der Wippe 16. Das Einstellglied 20 befindet sich vorteilhaft außerhalb der Seitenplatte 12, was verhindert, daß das Einstellglied 20 ein Hindernis dar­ stellt, wenn Blätter zwischen den Seitenplatten 12 aufgenommen werden bzw. darin enthal­ ten sind. Auf diese Art und Weise wird die Handhabbarkeit verbessert.
Das Einstellglied 20 weist in einem Teil einen Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a und in einem anderen Teil einen Nockenabschnitt 20b auf. Die Fig. 4 ist eine Seitenansicht, die vergrößert den Berührungsbereich bzw. Paßabschnitt des Einstellgliedes 20 mit der oben be­ schriebenen Wippe 16 zeigt.
Wie in Fig. 4 zu sehen, befindet sich der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a des Einstell­ gliedes 20 immer in Kontakt mit der oben liegenden Oberfläche der Grundplatte 13, wobei er aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer Federeinrichtung, wie zum Beispiel einer Feder mit der Grundplatte im kraftschlüssigen Kontakt ist bzw. auf dieser aufliegt und bereit ist, sich mit dieser mitzubewegen. Bei dem Einstellglied 20 mit der in der Fig. 4 gezeigten Form, also mit einer hammer- oder pistolenähnlichen Form, bei der der Griff mit dem Schaft 21 verbunden ist, entspricht der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a einem Bereich von einer Spitze y (Vorderende des Hammerkeils), die in Form einer Klaue von einem mitt­ leren Punkt x (in etwa zwischen Hammerstiel und. Hammerkeil) auf einer kontinuierlich ge­ krümmten Fläche vorsteht, bis etwas zurückversetzt in Richtung zu dem Punkt x (siehe Be­ rührungspunkt bei der doppelpunktierten Linien-Darstellung in Fig. 4). Dabei wird ein ge­ wisser Teil des Spitzenbereichs des Einstellgliedes 20 mit der oben liegenden Fläche der Grundplatte 13 in Kontakt gebracht. Mit anderen Worten wird der Grundplatten-Kontaktab­ schnitt (gekrümmter Bereich) 20a mit einem Ende 13a der Grundplatte in Kontakt gebracht, wobei die Kontaktposition von vorne nach hinten wandert, wenn sich die Grundplatte 13 drehend von ihrer unteren Position bzw. Ausgangsposition, die durch eine doppelpunktierte Linie in Fig. 4 gezeigt ist, zu einer höheren Position, die durch eine gestrichelte Linie ge­ zeigt ist, bewegt. Auf diese Art und Weise dreht sich das Einstellglied 20 in Kontakt mit der Grundplatte 13 um den Schaft 21, und zwar gekoppelt bzw. verbunden mit einer Drehbewe­ gung der Grundplatte 13.
Auf der anderen Seite wird die Nocke 20b des Einstellgliedes 20 mit einem Stopper 16a der Wippe 16 in Kontakt gebracht, um ein Verschwenken der Wippe 16 entgegen der Uhrzei­ gerrichtung, wie in der Fig. 4 gezeigt, zu begrenzen bzw. zu behindern. Die Form der Nocke 20b muß in etwa so gestaltet sein, daß die Wippe 16 bei einer gewünschten Schwenk­ position derartig gehalten werden kann, daß sie mit der Drehposition der Grundplatte 13 (entsprechend einer vorbestimmten Funktion) übereinstimmt. Bei dieser Ausführungsform ist die Nocke 20b derartig ausgebildet, daß sich die Wippe 16 allmählich (in der Fig. 4) ent­ gegen dem Uhrzeigersinn bewegt, um so den Eckenniederhalter zu heben, wenn sich die Grundplatte 13 von ihrer unteren Position, die durch eine durchgehende Linie in Fig. 4 ge­ zeigt ist, zu der höheren Position, die durch die gestrichelte Linie gezeigt ist, bewegt.
Genauer ist die Nocke 20b so ausgebildet, daß ein Teil (c in Fig. 4) der nach oben weisen­ den Oberfläche des obersten Blattes, der in Kontakt mit der Papierzuführrolle 19 gebracht werden soll, auf beinahe derselben festgelegten Höhe verbleibt - wobei er nicht in Kontakt mit der Papierzuführrolle 19 ist -, selbst wenn die Grundplatte 13 sich in der Art einer Schwenkbewegung bewegt. Mit anderen Worten der Teil c bleibt in etwa immer an der­ selben Stelle bei einem Schwenken der Grundplatte, vorausgesetzt, daß die Papierzuführrolle nicht mit dem Teil c in Kontakt tritt. Denn dies führt zu einem Absenken des obersten Blattes und der Grundplate (siehe Fig. 6 und Fig. 7).
Als nächstes wird ein Betrieb der obigen Papierabgabeeinrichtung beschrieben.
Zuerst befinden sich zum Stapeln auf der Grundplatte 13 eine Vielzahl von Blättern in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung. Zu diesem Zeitpunkt ist das oberste Blatt der gestapelten Blät­ ter über den Eckenniederhalter 18 an ihrer obersten Kante des Vorderendes angehakt. Wenn eine Vielzahl von Blättern gestapelt sind, wird die Grundplatte 13 bei der unteren Position bzw. Ausgangsposition plaziert, wie in Fig. 1 gezeigt ist (durch eine durchgehende Linie in Fig. 4 angedeutet). Was das Einstellglied 20 angeht, so ist der Grundplatten-Kontaktab­ schnitt 20a in Kontakt mit der Grundplatte 13 und der Nockenabschnitt 20b wird indirekt über die Federwirkung der Feder 15 mit dem Stopperabschnitt 16a der Wippe 16 in kraft­ schlüssigen Kontakt gebracht. Dieses Einstellglied 20 begrenzt die Wippstellung der Wippe 16, so daß der Eckenniederhalter 18 indirekt über die Feder 15 nicht weiter angehoben werden kann und bei einer festen Höhenposition gehalten wird.
Falls die Papierzuführrolle 19 so angetrieben wird, daß sie rotiert, um eine Zuführoperation in diesem Zustand zu beginnen, wird ein (im Querschnitt kreisförmiger) Umfangs-Ober­ flächenabschnitt der Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt A gebracht. Da­ bei senkt die Papierzuführrolle die Blätter nach unten ab (siehe Fig. 6 und 7) und schiebt das oberste Blatt A in eine Vorwärtsrichtung.
Da das angeschobene oberste Blatt A über den Eckenniederhalter 18 an ihrem Vorderende angehakt ist, wird das Blatt zwischen der Papierzuführrolle 19 und dem Eckenniederhalter 18 (bzw. zwischen den beiden Eckenniederhaltern 18) gekrümmt und es wird eine gewisse Rückstellkraft auf das Blatt ausgeübt. Aufgrund dieser Rückstellkraft bzw. dieser Rückwirkung steigt das oberste Blatt A über den Eckenniederhalter 18 an ihrem Vorderende und wird deshalb nachfolgend durch die Papierzuführrolle 19 nach vorne zugeführt.
Das zweite Blatt wird ebenso nach vorne aufgrund der Reibung mit dem obersten Blatt A geschoben und zwischen der Papierzuführrolle 19 und den Eckenniederhalter 18 gekrümmt. Falls die Rückwirkkraft, die durch die Krümmung verursacht wird, größer wird, als die Rei­ bungskraft mit dem obersten Blatt A, gleitet das zweite Blatt so, daß es in den vorher­ gehenden Zustand zurückkehrt. Dies verhindert, daß zwei zusammenhaftende Blätter ausge­ tragen werden.
Jedesmal wenn die Zuführoperation des obersten Blattes A wiederholt wird, bewegt sich die Grundplatte 13 in kleinen Schritten mit einer Schwenkbewegung nach oben, und zwar in der Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 1 (Fig. 4), da eine geringere Gewichtskraft auf der Feder 15 lastet, wenn ein Blatt abtransportiert wurde. Mit der Drehbewegung der Grundplatte 13 verschwenkt das Einstellglied 20 in den Fig. 1 und 4 in einer dem Uhr­ zeigersinn entgegengesetzten Richtung und der Platz, wo die Nocke 20b in Kontakt mit dem Stopper 16a (Wippe 16) gebracht wird, verändert sich. Dies verändert die Wipposition der Wippe 16 in einer dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten Richtung (Fig. 4) und bewirkt, daß der Eckenniederhalter 18 beginnt, sich mit kleinen Schritten nach oben zu bewegen.
In Fig. 4 zeigt die durchgehende Linie schematisch einen Zustand, bei dem eine Vielzahl von Blättern auf der Grundplatte 13 gestapelt sind (Zustand wie in Fig. 1) und die doppel­ punktierte Linie zeigt einen Zustand, bei dem nur weniger Blätter auf der Grundplatte 13 verbleiben (Zustand wie in Fig. 2). Die einfach punktierte Linie d in Fig. 4 stellt eine Gerade dar, die sich vertikal nach unten von der Mitte der Papierzuführrolle 19 erstreckt. An einem Schnittpunkt c des obersten Blattes mit der einfach punktierten Linie d wird die Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt gebracht. Wie in Fig. 4 zu sehen, ergibt sich für die beiden gezeigten Zustände (voller Blattstapel und nur wenige Blätter) je­ desmal der gleiche Schnittpunkt c und infolgedessen ergibt sich jedesmal dieselbe Absenktie­ fe aufgrund des Kontakts der Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt beim Zuführen des obersten Blattes, so daß eine gleichbleibende Kraft auf das oberste Blatt durch die Papierzu­ führrolle ausgeübt wird, und zwar unabhängig von der Blattanzahl in dem Blattstapel.
Dementsprechend muß die Papierzuführrolle 19 nur so ausgestaltet sein, daß sie das oberste Blatt A ein wenig bzw. leicht in eine abgesenkte Position von dem Schnittpunkt c aus ab­ senkt, und zwar unabhängig von der Menge der gestapelten Blätter bei der Zuführoperation. Infolgedessen kann die Last, die der Schaft der Rolle 19 aushalten muß, verringert werden und der Radius der Rolle kann verkleinert werden.
Man nehme an, daß der Eckenniederhalter 18 fixiert ist und sich nicht mit abnehmender Blattzahl nach oben bewegt. Dann wird das oberste Blatt für den Fall einer geringen Blattanzahl in einer Position plaziert, die durch eine gestrichelte Linie A" in Fig. 4 angedeutet ist, wenn nur wenige Blätter auf der Grundplatte 13 verbleiben. Der Schnittpunkt e des obersten Blattes bei dieser Position mit der oben erwähnten einfach punktierten Linie d (mit anderen Worten die Position, bei der die Papierzuführrolle 19 mit dem obersten Blatt in Kontakt gebracht wird) liegt also tiefer, als der obige Schnittpunkt c, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Dementsprechend muß das oberste Blatt A, wenn eine Vielzahl von Blättern auf der Grundplatte 13 gestapelt sind (wie mit einer durchgehenden Linie in Fig. 4 angedeutet), zu einem Punkt abgesenkt werden, der ausgehend von dem Schnittpunkt e noch tiefer liegt, um eine Zuführoperation zu bewirken. Somit ergibt sich das Problem, daß die Absenktiefe erheblich höher ist, als in dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Fall.
Das erfindungsgemäße Einstellglied 20 muß nicht notwendig die Gestalt aufweisen, wie in Fig. 4 oder in den anderen Zeichnungen gezeigt. Das Einstellglied kann so ausgestaltet sein, daß die Wippe in einer gewünschten Wipposition gehalten wird, um so eine gewünsch­ te Übereinstimmung mit der Schwenkposition der Grundplatte zu erzielen. Im allgemeinen kann die beschriebene Blattabgabevorrichtung bei verschiedenen Blattverarbeitungsvorrich­ tungen eingesetzt werden, bei denen Blätter gestapelt werden müssen und eins nach dem an­ deren zu der Blattverarbeitungsvorrichtung oder zu einem Bilderzeugungsgerät geliefert muß.

Claims (4)

1. Vorrichtung, um das oberste Blatt eines Blattstapels einer ortsfest angeordneten Papierzuführrolle zum Vereinzeln anzubieten, welche im Abstand zur Stapeloberfläche angeordnet ist und diese zur Vereinzelung mit einem Teil ihrer Umfangsfläche an einer Zuführstelle berührt, wobei die Vorrichtung eine den Blattstapel tragende Grundplatte umfaßt, welche in Vereinzelungsrichtung derart ansteigend anhebbar ist, daß ihr der Papier­ zuführrolle gegenüberliegendes Ende bei jeder Blattabgabe um eine Höhenänderung ansteigt, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zum Einstellen der sich durch die Blattabgabe ergebenden Höhenänderung derart, daß die Höhenänderung mit abnehmender Anzahl der Blätter im Stapel so vergrößert wird, daß die Höhe der Zuführstelle unverändert bleibt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur Bestim­ mung eines auf der Grundplatte (13) abgelegten Blattvorrats und/oder zur Bestimmung der Höhe der Zuführstelle, wobei in Abhängigkeit eines Ergebnisses der Bestimmung die Vorrichtung zum Einstellen der Höhenänderung gesteuert wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattvorrat über die Dicke des Blattstapels, über sein Gewicht, über die Blattzahl des Blattstapels oder über den Winkel der Grundplatte (13) in ihrer aktuellen Position relativ zu ihrer Ausgangs­ lage oder relativ zum Gehäuse bestimmt wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3 mit auf dem obersten Blatt des Stapels aufliegenden Eckenniederhaltern (18), gegen die der Stapel von der anhebbaren Grundplatte (13) durch die Kraft einer Feder (15) gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein um eine Achse (21) verschwenkbares Einstellglied (20) vorgesehen ist, welches einerseits einen mit der Grundplatte (13) in Berührung stehenden und von dieser mit abnehmender Blatt­ anzahl anhebbaren Kontaktabschnitt (20a, y) und andererseits einen Nockenabschnitt (20b) aufweist, daß eine um einen Schaft (17) schwenkbare Wippe (16) vorgesehen ist, welche einerseits die Eckenniederhalter (18) und andererseits einen am Nockenabschnitt (20b) anliegenden Stopper (16a) aufweist, so daß mit zunehmender Schrägstellung der Grundplatte (13) die Eckenniederhalter (18) auf Grund der Ausbildung des Nockenabschnitts (20b) anhebbar sind.
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