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DE19700756A1 - Blattabgabevorrichtung - Google Patents

Blattabgabevorrichtung

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DE19700756A1
DE19700756A1 DE19700756A DE19700756A DE19700756A1 DE 19700756 A1 DE19700756 A1 DE 19700756A1 DE 19700756 A DE19700756 A DE 19700756A DE 19700756 A DE19700756 A DE 19700756A DE 19700756 A1 DE19700756 A1 DE 19700756A1
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base plate
sheets
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DE19700756A
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English (en)
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Katsuhiko Miki
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Ricoh Co Ltd
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    • G03G15/6502Supplying of sheet copy material; Cassettes therefor
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    • G03G2215/00362Apparatus for electrophotographic processes relating to the copy medium handling
    • G03G2215/00367The feeding path segment where particular handling of the copy medium occurs, segments being adjacent and non-overlapping. Each segment is identified by the most downstream point in the segment, so that for instance the segment labelled "Fixing device" is referring to the path between the "Transfer device" and the "Fixing device"
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Description

Die Erfindung betrifft eine Blattabgabevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 18 und ein Verfahren zum Anheben einer Grundplatte einer Blattabgabevor­ richtung nach Anspruch 31 sowie eine Blattverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 33. Die erfindungsgemäße Blattabgabevorrichtung kann zusammen mit einer Bild­ erzeugungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Kopierer, einem Faksimilegerät oder einem Drucker verwendet werden. Sie kann aber auch mit einer beliebigen anderen Blattverarbeitungsvorrichtung verwendet werden, der einzeln Blätter zuzuführen sind.
Blattabgabevorrichtungen werden typischerweise an eine Blattverarbeitungsvorrichtung in Kassettenform von außen angebracht, so daß sie nach außen vorstehen, oder sie werden in der Art einer Schublade in die Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel einem Drucker, eingeschoben. Zuvor wird die Blattabgabevorrichtung mit einem gewissen Blattvorrat gefüllt. Dazu wird typischerweise ein Blattstapel in die Blattabgabevorrichtung von oben eingelegt, so daß dieser auf einer Grundplatte der Blattabgabevorrichtung zum Liegen kommt. Durch eine an der Blattverarbeitungs­ vorrichtung angebrachte Zuführrolle wird dann Blatt für Blatt von oben dem Blattstapel entnommen.
Die vorliegende Erfindung betrifft Blattabgabevorrichtungen, bei denen der Blattstapel in eine Schräglage angehoben wird, indem die Grundplatte, auf der der Blattstapel aufliegt, in eine zum Blattabgabeende ansteigende Position angehoben wird. Durch das Anheben des Blattstapels in eine Schräglage wird dieser aufgefächert, was das Trennen der einzelnen Blätter voneinander erleichtert.
Für eine stabile und fehlerfreie Papierzufuhr ist es wünschenswert, daß die relative Lage zwischen dem obersten Papierblatt und der Zuführrolle in etwa gleich bleibt, damit die Zuführrolle eine gleichbleibende Kraft auf das oberste Papierblatt ausübt und damit die Zuführrolle das Papierblatt an einer für das Zuführen optimalen Position ergreifen kann, ohne daß dieses zum Beispiel ausreißt.
Wird jedoch eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verstellbaren Grundplatte so ausgebildet, daß vergleichsweise dicke Blattstapel aufgenommen werden können, so ergibt sich ein besonders starker Unterschied zwischen der Position des zuletzt ausgetragenen Blattes, das sich in extremer Schräglage befindet, und der Position eines Blattes, das auf dem dicken Stapel oben aufliegt und zuerst ausgetragen wird. Denn das zuerst ausgetragene Blatt befindet sich in einer nahezu horizontalen Lage. Weiter sind die Blattzuführrollen vorzugsweise nicht am in Blattabgaberichtung gelegenen äußersten Ende des Blattes angeordnet, sondern etwas in die entgegengesetzte Richtung nach hinten versetzt. Dadurch wird ein besserer Kontakt mit dem zu transportierenden Blatt erreicht und ein Ausreißen bzw. Ausfransen des Blattes verhindert. Diese zurückversetzte Lage der Förderrolle führt nun dazu, daß sich die relative Position der Förderrolle zum obersten Blatt des Blattstapels verändert, wenn die Blattanzahl des Blattstapels abnimmt (vergleiche Fig. 6 und Fig. 7). Weiter ist zu bedenken, daß zum Anheben eines dicken Blattstapels zum Beispiel eine stärkere Feder benötigt wird. Dies bedeutet, daß die Relativkräfte zwischen der Zuführrolle und dem Blattstapel erhöht werden bzw. sich bei einer für dicke Blattstapel ausgelegten Blattabgabevorrichtung mit abnehmender Blattzahl besonders stark zunehmen können. Aus den obigen Ausführungen geht hervor, daß bei einer Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage zu verbringenden Grundplatte Effekte auftreten, wenn dicke Blattstapel verwendet werden, die bei dünnen Blattstapeln eher vernachlässigbar sein können und die eine zuverlässige Blattzuführung beeinträchtigen können.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blattabgabevorrichtung mit einer in Schräglage verbringbaren Grundplatte bereitzustellen, die auch bei der Verwendung von dicken Blattstapeln eine zuverlässige Blattzufuhr gewährleistet. Zum selben Zweck soll ein Verfahren zum Anheben einer Grundplatte einer Blattabgabevorrichtung bereitgestellt werden.
Die obige Aufgabe wird durch die Gegenstände der Ansprüche 1, 18, 31 und 33 gelöst.
Erfindungsgemäß ist die Schräglage der Grundplatte verstellbar bzw. diese in eine gewünschte Schräglage anhebbar. Insbesondere ist erfindungsgemäß eine Höhen­ änderung der Grundplatte einstellbar und verstellbar, die mit jeder Blattabgabe erfolgen soll. Dies erlaubt es die Grundplatte anzuheben, um das oberste Blatt in eine für die Blattabgabe optimale Position zu verbringen. Der Vorgang einer Blattabgabe umfaßt vorzugsweise die Abgabe eines einzelnen Blattes, kann aber auch die Abgabe mehrerer Blätter auf einmal oder nacheinander umfassen.
Bei herkömmlichen Grundplatten steigt diese bei jeder Blattentnahme um eine an ihrem Vorderende (Ende in Blattabgaberichtung) konstante Höhenänderung an, so daß der Höhenverlust durch die Blattabgabe ausgeglichen wird. Da die Papierzuführrolle aber etwas nach hinten (entgegen die Blattabgaberichtung) versetzt ist, reicht dies nicht aus, um die relative Position zwischen der Zuführstelle (an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt) und der Papierzuführrolle konstant zu halten. Das oberste Blatt muß also noch weiter angehoben werden. Um dies zu erreichen ist die Schräglage bzw. Höhe der Grundplatte so verstellbar bzw. noch weiter anhebbar, daß die relative Position zwischen dem obersten Blatt und der Zuführstelle konstant gehalten werden kann. Um dies zu erreichen wird erfindungsgemäß insbesondere eine Einstelleinrichtung bereitgestellt, um die herkömmlicherweise konstante Höhenänderung, die herkömm­ licherweise mit jeder Blattabgabe erfolgt, zu verändern. Im folgenden wird das was in Blattabgaberichtung weist als "vorne" bezeichnet und das was entgegen der Blattabgabe­ richtung weist als "hinten".
Die Veränderung oder Einstellung der Höhenänderung wird bevorzugt mit jeder Blattabgabe durchgeführt, sie kann aber auch erst nach einigen Blattabgaben ausgeführt werden, um vorzugsweise die Lage des obersten Blattes (z. B. in Intervallen) zu korrigieren. Insgesamt dient die Einstelleinrichtung bevorzugt dazu die Höhe am Vorderende der Grundplatte mit abnehmender Blattanzahl so zu verstellen, daß es mit abnehmender Blattanzahl vorzugsweise so ansteigt, daß das Vorderende des obersten Blattes des auf der Grundplatte abgelegten Blattstapels ebenfalls ansteigt, wobei dieses Verstellen vorzugsweise so erfolgt, daß die Höhe eines bestimmten Abschnitts auf dem obersten Blatt (nämlich bevorzugt die Zuführstelle) konstant bleibt.
Die Position der Zuführstelle kann z. B. relativ zu einem Gehäuse, in dem sich die Grundplatte befindet, oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte für jede Ausführungsform eine Blattabgabevorrichtung so festgelegt werden, daß sie mit der bestimmungsgemäßen Blattverarbeitungseinrichtung, die an einer bestimmten Stelle eine Papierzuführrolle aufweist, lagemäßig zusammenpaßt.
Die Einstelleinrichtung kann auch zum Verstellen der maximalen Höhe dienen. Diese maximale Höhe entspricht der Höhe des in Blattabgaberichtung weisenden obersten Endes des obersten Blattes des Blattstapels. Sie entspricht also der Höhe, die das in Blattabgaberichtung weisende Ende der Grundplatte einnimmt, wenn sich kein Blatt auf ihr befindet. Das Vorderende der Grundplatte nimmt eine minimale Höhe ein und liegt somit unterhalb der maximalen Höhe, wenn die oberhalb des Blattstapels liegende Zuführrolle gegen einen Blattstapel zur Blattförderung drückt, wenn es sich bei diesem Blattstapel um einen Blattstapel maximaler Dicke handelt. Diese maximal zulässige Blattstapeldicke ergibt sich insbesondere aus der Kraft, die auf die Papierzuführrolle wirkt, wenn sie den Blattstapel absenkt.
Bei der Einstelleinrichtung kann es sich um eine automatisierte elektrische und/oder mechanische Einstelleinrichtung handeln, jedoch ist auch eine manuelle Einstellein­ richtung möglich, bei der ein Bediener, je nach Bedarf die Höhenänderung verstellt. Vorzugsweise wird jedoch die Einstelleinrichtung automatisch in Abhängigkeit von dem Blattvorrat zum Einstellen bzw. Verstellen der Höhenänderung gesteuert.
Durch die Einstelleinrichtung ist es möglich, die Höhe des Vorderende des obersten Blattes relativ zur Papierzuführrolle zu verstellen. Dies ermöglicht es somit auch die Höhe einzustellen bzw. zu verstellen, an der die Papierzuführrolle das oberste Blatt kontaktiert. Erfindungsgemäß wird deshalb vorzugsweise eine Einstelleinrichtung zum Verstellen der Höhe bereitgestellt, an der das oberste Blatt des Blattstapels die Papierzuführrolle berührt (Zuführstelle bzw. Zuführpunkt). Die Einstelleinrichtung nach Anspruch 1 wird also vorzugsweise dazu verwendet, den Abstand zwischen der Achse der Papierzuführrolle und dem Berührungsbereich (Zuführstelle) zwischen der Papierzuführrolle und dem obersten Blatt mit abnehmender Blattzahl konstant zu halten.
Um den oben erwähnten Abstand auch bei abnehmender Blattanzahl konstant zu halten, wird vorteilhaft eine Bestimmungseinrichtung zur Bestimmung des abgelegten Blattvorrats bereitgestellt. In Abhängigkeit von dem Bestimmungsergebnis der Bestimmungseinrichtung wird dann die Höheänderung durch die Einstelleinrichtung eingestellt bzw. verstellt, um den oben erwähnten Stand konstant zu halten. Die Bestimmungseinrichtung kann dabei zum Beispiel mit Sensoren arbeiten, die die Dicke des Blattstapels oder die Höhe des obersten Blattes, insbesondere bei der Zuführstelle mißt. Dabei wird die gemessene Höhe entweder relativ zur Papierzuführrolle bestimmt oder relativ zum Boden eines Gehäuses, in dem sich die Grundplatte befindet oder relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte. Die Ausgangslage der Grundplatte stellt die Lage bei maximaler Blattstapeldicke dar. Im übrigen kann die oben erwähnte maximale Höhe auch relativ zu einem Gehäuseboden bestimmt werden.
Vorteilhaft steuert die Bestimmungseinrichtung die Einstelleinrichtung derartig, daß die Höheänderung mit abnehmender Blattstapeldicke vergrößert wird. Besonders vorteilhaft erfolgt die Einstellung bzw. Verstellung der Höhenänderung derartig, daß die Höhe eines bestimmten Abschnittes des obersten Blattes des Blattstapels konstant bleibt, wobei dieser Abschnitt in der Nähe des Vorderendes des obersten Blattes liegt und ins­ besondere so gewählt wird, daß er mit der Zuführstelle übereinstimmt.
Die Bestimmungseinrichtung kann eine Steuereinrichtung aufweisen, die eine Information über das Bestimmungsergebnis von der Bestimmungseinrichtung erhält und die dementsprechend die Einstelleinrichtung steuert. Dabei kann der Informations­ austausch sowohl auf elektrischem als auch mechanischem Wege erfolgen und die Steuerung der Einstelleinrichtung ebenfalls mechanisch oder elektrisch, zum Beispiel mittels eines Elektromotors erfolgen.
Die Einstelleinrichtung kann ein mechanisches Stoppglied aufweisen, das durch Berührung mit einem anderen mechanischen Glied der Steuereinrichtung seine Position verändert, wodurch die Höhenänderung verstellt wird.
Neben einer Abtastung des Blattvorrats oder der Höhe des Blattstapels mittels zum Beispiel optischer Sensoren, ist dies auch mechanisch möglich. Zum Beispiel wird vorteilhaft die Schräglage der Grundplatte durch einen Kontaktabschnitt der Be­ stimmungseinrichtung abgetastet, der auf der Grundplatte vorteilhaft an einer Stelle aufliegt, an der sich keine Blätter befinden, und der von der Grundplatte mit abnehmen­ der Blattanzahl angehoben wird. Durch das Anheben des Kontaktabschnittes der Bestimmungseinrichtung wird dann wiederum mechanisch oder elektrisch die Einstelleinrichtung zum Ändern der Höhenänderung gesteuert. Zum Beispiel kann der Kontaktabschnitt über ein Einstellglied mit der Steuereinrichtung verbunden sein, die dann wiederum das Stoppglied der Einstelleinrichtung betätigt. Dabei kann das Einstellglied zum Beispiel um eine Einstellachse verschwenken und die Steuerein­ richtung kann zum Betätigen des Stoppgliedes eine Steuerkurve aufweisen, um so das Verstellen zu steuern. Durch die Ausformung der Steuerkurve kann festgelegt werden, in welchem Verhältnis das Anheben der Grundplatte zu einer Verstellung der Höhenänderung steht. Es ist also eine beliebige Funktion zwischen der Höhenänderung und der Schräglage der Grundplatte festlegbar. Auf diese Art und Weise läßt sich erreichen, daß der Abschnitt des obersten Blattes immer auf einer konstanten Höhe liegt.
Die Begrenzungseinrichtung zum Begrenzen der maximalen Höhe kann mittels eines Motors oder direkt durch zum Beispiel eine einstückige Verbindung mit der Einstellein­ richtung verstellt werden. Die Begrenzungseinrichtung ist dabei zum Beispiel als ein Anschlag ausgebildet, gegen den vorteilhaft eine Kante oder eine Ecke des obersten Blattes andrückt. Selbstverständlich können mehrere Anschläge bzw. Eckenniederhalter zum Beispiel an den beiden Vorderecken des obersten Blattes vorgesehen sein.
Wie oben erwähnt, kann die Einstelleinrichtung in Abhängigkeit von dem auf der Grundplatte vorhandenen Blattvorrat gesteuert werden, wobei insbesondere mit abnehmendem Blattvorrat die Einstelleinrichtung so gesteuert wird, daß die durch die Begrenzungseinrichtung festgelegte maximale Höhe nach oben verstellt wird. Da es einen direkten Zusammenhang zwischen dem vorhandenen Blattvorrat und der Höhe der Zuführstelle gibt, läßt sich die Höhe dieses Kontaktabschnitts so regeln, daß sie konstant bleibt. Da eine Blattabgabevorrichtung für eine bestimmte Papierverarbeitungsvor­ richtung hergestellt wird, ist die Position der Papierzuführrolle und somit auch die Lage der oben erwähnten Zuführstelle bekannt, so daß alleine anhand des abgelegten Blattvorrats die Höhe der Zuführstelle (auch Zuführpunkt genannt) konstant gehalten werden kann. Bei der Bestimmung des Blattvorrats wird vorzugsweise die Dicke des vorhandenen Blattstapels bestimmt, denn sie steht im direkten Zusammenhang mit der Höhe der Zuführstelle. Bestimmt man zum Beispiel die Dicke des Blattstapels zusammen mit dem Winkel der Grundplatte gegenüber einem Gehäuse, in dem die Grundplatte aufgenommen ist, so läßt sich hieraus genau die Höhe der Zuführstelle bestimmen. Da das Gewicht des Blattvorrats und auch die Blattanzahl des Blattvorrats direkt mit der Blattstapeldicke zusammenhängt, läßt sich auch hieraus auf die Höhe der Zuführstelle zurückschließen. Schließlich kann man bei bekannter Blattstapeldicke sogar auf eine Winkelbestimmung der Grundplatte verzichten, wenn die Winkelstellung der Grundplatte zum Beispiel in Abhängigkeit vom Gewicht des abgelegten Blattstapels bekannt ist, wenn die Schrägstellung der Grundplatte eine Funktion des Gewichts des abgelegten Blattstapels ist (z. B. Federmechanismus zum Hochdrücken der Grundplatte). Andererseits läßt sich in einem derartigen Fall aus der Winkelstellung der Grundplatte über das Gewicht auf den abgelegten Blattvorrat und somit die Blattstapeldicke schließen, so daß allein aus der Winkelstellung sich die Höhe der Zuführstelle ergibt.
Das Gewicht kann zum Beispiel mittels Federwagen oder piezoelektrischen (drucksensi­ tiven) Kristallen bestimmt werden. Die vorhandene Blattanzahl kann zum Beispiel durch eine elektro-mechanische Zählung bestimmt werden. Geht man zum Beispiel davon aus, daß die Blattabgabevorrichtung zu Beginn vollständig aufgefüllt wird, so ergibt sich die Blattanzahl aus den bereits zur Blattverarbeitungsvorrichtung transportierten Blättern. Die Winkelstellung der Grundplatte kann zum Beispiel mit einem Encoder abgegriffen werden. Aus der abgegriffenen Winkelstellung läßt sich dann zum Beispiel über eine digitale Verarbeitung und einer Steuereinrichtung ein vorgegebenes Verstellen der maximalen Höhe bzw. der Höhenänderung bewirken. Dabei kann zum Beispiel in der digitalen Verarbeitungseinrichtung ein funktioneller Zusammenhang zwischen bestimmter Winkelgröße und der erforderlichen Ansteuerung eines Elektromotors zum Steuern der Einstelleinrichtung abgespeichert sein.
Die auf der Grundplatte abgelegten Blätter können länger als die Grundplatte sein, d. h. nach hinten über die Grundplatte hinaus vorstehen. Dies hat zur Folge, daß Blätter unterschiedlicher Länge verwendet werden können und daß die Blätter stärker aufgefächert werden, wodurch ein Trennen der Blätter erleichtert wird. Die Grundplatte kann mit ihrem Hinterende einfach auf einem Gehäuseboden aufliegen, während das Vorderende angehoben wird. Durch das Gewicht des Blattstapels wird beim Anheben der Grundplatte ein Verrutschen verhindert. Vorteilhaft ist jedoch eine Sperre vorgesehen, die ein Verrutschen der Grundplatte nach hinten verhindert. Die Grundplatte kann an ihrem Hinterende auch gelenkig, zum Beispiel mit einer Schwenkachse mit dem Gehäuse verbunden sein, um so ein Verrutschen zu verhindern und eine definierte Anhebbewegung der Grundplatte zu bewirken. Zu der möglichen Ausgestaltung der gelenkigen Verbindung siehe den im folgenden dargelegten zweiten Aspekt der Erfindung.
Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird eine Blattabgabevorrichtung vorgesehen, bei der die Grundplatte in Blattabgaberichtung bewegbar ist. Wird die Grundplatte an ihrem Vorderende einfach angehoben, so verbleibt ihr Hinterende aufgrund des Gewichts des Blattstapels oder aufgrund einer gelenkigen Verankerung an ihrem Hinterende an derselben Stelle. Dies bedeutet, daß sich das Vorderende der Grundplatte beim Anheben der Grundplatte auf einer Kreisfläche um das Hinterende der Grundplatte bewegt. Dies bedeutet, daß das Vorderende der Grundplatte in einer maximalen Schrägstellung der Grundplatte im Vergleich zu einer Ausgangslage der Grundplatte, in der ein voller Blattstapel aufliegt, nach hinten versetzt ist und nicht mehr direkt oberhalb der Stelle liegt, an der sich das Vorderende in der Ausgangslage befand. Somit sind die Blätter in einer maximalen Schräglage der Grundplatte (also die letzten noch zuzuführenden Blätter) gegenüber der Papierzuführrolle nach hinten versetzt, so daß sich die Lage der Zuführstelle auf einem zuzuführenden Blatt (das jeweils oberste Blatt) mit zunehmender Schräglage verändert bzw. verschiebt, und zwar so, daß die Zuführstelle auf dem obersten Blatt in maximaler Schräglage weiter vorne befindet als auf dem obersten Blatt in minimaler Schräglage. Dies erschwert eine gleichmäßig sichere Papierzufuhr. Um diesem Problem entgegenzutreten, ist die Grundplatte gemäß der Erfindung in Blattabgaberichtung bewegbar, um das Zurückversetzen des Vorderendes der Grundplatte (bzw. das Nachvorneverlagern der Zuführstelle auf dem obersten Blatt) mit zunehmender Schräglage auszugleichen.
Gemäß der Erfindung kann diese Ausgleichbewegung in Blattabgaberichtung von Anfang an oder ab einer gewissen Schräglage der Grundplatte erfolgen. Erfolgt die Schwenkbewegung um das Hinterende der Grundplatte, so ist bei geringen Winkel­ graden der Grundplatte gegenüber der Ausgangslage (also zu Beginn der Anhebbewe­ gung) eine Ausgleichsbewegung nicht unbedingt erforderlich, da in diesem Fall nur ein Zurückversetzen des Vorderendes in geringem Umfang zu verzeichnen ist. Weiter ist es vorteilhaft, die Ausgleichsbewegring in Blattabgaberichtung der Grundplatte erst ab einer gewissen Schräglage der Grundplatte einsetzen zu lassen. Denn eine gewisse Schräglage ist gleichbedeutend mit einem geringeren Blattstapelgewicht. Dies bedeutet, daß die Reibungskraft zwischen dem Blattstapel und der Grundplatte herabgesetzt ist, wenn es aufgrund der Bewegung der Grundplatte in Blattabgaberichtung zu einer Relativbewegung zwischen dem Blattstapel und der Grundplatte kommen sollte. Wird die Grundplatte aufgrund einer ungenauen Vorgabe übermäßig nach vorne verschoben und ein weiteres Vorschieben vorne überhängender Blätter aufgrund eines Anschlages in Blattabgaberichtung verhindert, so kommt es zu einer Relativbewegung zwischen der nach vorne verschobenen Grundplatte und den in Blattabgaberichtung festgehaltenem Blattstapel. Die dabei auftretende Reibungskraft zwischen dem Blattstapel und der Grundplatte muß bei der Ausgleichsbewegung überwunden werden. Vorteilhaft setzt in diesem Fall die Ausgleichsbewegung also erst ein, wenn der Blattvorrat auf ein gewisses Maß abgenommen hat, damit diese zu überwindende Reibungskraft geringer ausfällt.
Vorteilhaft bewegt sich das Vorderende der Grundplatte parallel zu einer Geraden, die die Achse der Papierzufuhrolle mit dem Abschnitt verbindet, an dem die Papierzuführ­ rolle das oberste Blatt eines vollen Blattstapels berührt (Zuführstelle). Auf diese Art und Weise wird das oberste Blatt von der Papierzuführrolle immer an einer gleichbleibenden Stelle auf dem Blatt erfaßt, was eine beständige und konstante Papierzufuhr ermöglicht. Da eine Blattabgabevorrichtung vorteilhaft für eine bestimmte Blattverarbeitungsvor­ richtung gestaltet wird, ist die Lage der Papierzuführrolle relativ zum Blattstapel bekannt. Es kann also für jede Blattabgabevorrichtung eine Gerade bestimmt werden, parallel zu der sich das Vorderende der Grundplatte bewegen soll. Neben dieser geradlinigen Kurve kann aus Gründen der Gehäusegestaltung oder zu einer möglicher­ weise weiter optimierten Papierzufuhr auch eine anders gestaltete Sollkurve festgelegt werden, entlang der sich das Vorderende der Grundplatte bewegen soll. Z.B. könnte es sich als vorteilhaft erweisen bei zunehmender Schräglage das oberste Blatt weiter hinten zu erfassen, als bei nahezu horizontaler Lage des obersten Blattes.
Wird die Ausgleichsbewegung erst nach einer gewissen Winkelstellung der Grundplatte begonnen, so kann zuerst eine stärkere Bewegung in Vorderrichtung erfolgen, um die ursprüngliche Relativlage zwischen Papierzuführrolle und dem obersten Blatt wieder zu erreichen und von da an die Relativposition konstant zu halten oder es kann ab diesem Zeitpunkt durch die Ausgleichsbewegung einfach eine weitere Verschiebung der Relativlage des obersten Blattes zur Papierzuführrolle vermieden werden, indem sofort mit einer Bewegung parallel zu der Sollkurve begonnen wird.
Vorzugsweise wird eine Kopplungseinrichtung oder eine Führungseinrichtung vorgesehen, um das Vorderende der Grundplatte entlang einer vorgegebenen Sollkurve (z. B. die oben erwähnte Gerade) zu bewegen. Dabei koppelt die Kopplungseinrichtung die Bewegung der Grundplatte in Schräglage (z. B. die Schwenkbewegung um das Hinterende) mit einer Bewegung in Blattabgaberichtung, um die Ausgleichsbewegung zu bewerkstelligen. Alternativ kann neben der Vorrichtung zum Anheben der Grundplatte in die Schräglage eine weitere davon unabhängige Vorrichtung vorgesehen sein, um die Grundplatte in Blattabgaberichtung so zu bewegen, daß sich das Vorderende entlang der Sollkurve bewegt. Dabei ist die Bewegung des Vorderendes der Grundplatte in Abhängigkeit von dem vorhandenen Blattvorrat oder der Höhe des obersten Blattes bei der Papierzuführrolle oder der Winkelstellung der Grundplatte usw. zu steuern.
Vorteilhaft wird jedoch die oben erwähnte Kopplungseinrichtung vorgesehen. Dies ermöglicht es, daß nur durch eine einzige Einrichtung eine Kraft aufgebracht werden muß und daß diese Kraft sowohl zum Anheben der Grundplatte genutzt wird als auch zum Verschieben der Grundplatte in Blattabgaberichtung. Eine derartige Einrichtung kann z. B. eine Federeinrichtung zum Hochdrücken der Grundplatte sein.
Alternativ kann das Vorderende der Grundplatte auch mit der Blattverarbeitungsein­ richtung verbunden werden. So kann das Vorderende der Grundplatte zum Beispiel beim Einsetzen der Blattabgabevorrichtung in die Blattverarbeitungsvorrichtung in diese einschnappen. Das Vorderende der Grundplatte wird dann in Abhängigkeit von der abgegebenen Blattzahl entlang einer Sollkurve Blatt für Blatt mittels einer in der Blattverarbeitungsvorrichtung vorgesehenen Einrichtung angehoben. Diese Einrichtung kann auch durch einen Drucksensor gesteuert werden, der den auf die Papierzuführrolle beim Zuführen des obersten Blattes ausgeübten Druck fühlt, um dann die Grundplatte so anzuheben, daß beim Kontakt zwischen Grundplatte und Papierzuführrolle ein optimaler Druck gegeben ist.
Die Kopplungseinrichtung kann zum Beispiel einen Zapfen und ein Lager aufweisen, die ineinander greifen, wobei die Position des Zapfens in dem Lager veränderlich ist, um so die Ausgleichsbewegung zu beeinflussen. Weiter ist zum Beispiel eine Vielgelenk­ verbindung (z. B. Viergelenkverbindung), insbesondere des Hinterendes der Grundplatte mit dem Gehäuse denkbar; die so gestaltet ist, daß das Vorderende der Grundplatte sich in etwa entlang der Steuerkurve bewegt. Schließlich kann das Vorderende der Grundplatte zum Beispiel in eine Führungsnut oder in eine Schiene eingehakt sein, wobei der Verlauf der Nut oder der Schiene die Sollkurve bestimmt. Das Hinterende der Grundplatte sollte dabei ausreichend Spiel haben, um sich aus der Ausgangslage nach vorne bewegen zu können.
Die Erfindung offenbart weiter ein Verfahren zum Anheben der Grundplatte, wobei das Vorderende der Grundplatte entlang oder parallel zu der oben erwähnten Sollkurve bewegt wird. Schließlich wird erfindungsgemäß eine Blattverarbeitungsvorrichtung, also ein Kopierer, ein Drucker usw. in Kombination mit einer Blattabgabevorrichtung offenbart, die eine zum Blattabgabeende hin anhebbare Grundplatte aufweist und bei welcher das Vorderende der Grundplatte zumindest zeitweise entlang oder parallel zu der oben erwähnten Sollkurve bewegt wird.
Vorteilhaft werden die Merkmale der Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 1 bis 17 mit den Merkmalen der Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 18 bis 30 kombiniert. Denn mit der Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 1 bis 17 läßt sich eine konstante Höhe des obersten Blattes bei der Position erreichen, wo die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt, und mit der Blattabgabevorrichtung nach den Ansprüchen 18 bis 30 läßt sich erreichen, daß das oberste Blatt unabhängig von der Schräglage der Grundplatte immer an der gleichen Stelle von der Papierzuführrolle ergriffen wird. Mit der Kombination der beiden Erfindungsaspekte wird somit erreicht, daß das oberste Blatt einer Blattabgabevorrichtung eine Stelle (Zuführstelle) aufweist, die relativ zum Gehäuse unabhängig von der noch vorhandenen Blattzahl immer die gleiche Position einnimmt und die auch auf jeden obersten Blatt immer an der gleichen Position liegt. Diese Stelle (Zuführstelle) wird einer Papierzuführrolle oder einer Papierzuführein­ richtung einer Blattverarbeitungsvorrichtung zum Erfassen des Blattes angeboten. Insgesamt läßt sich somit mit der Erfindung eine Schnittstellenposition zwischen der Blattabgabevorrichtung und einer Blattverarbeitungsvorrichtung festlegen, die für das oberste Blatt unabhängig von der Blattanzahl immer gleich bleibt. Anders ausgedrückt, das oberste Blatt wird so positioniert, daß es für eine Blattabgabe optimal positioniert ist, und zwar unabhängig von der auf der Grundplatte abgelegten Blattanzahl.
Weitere Vorteile und Merkmale der gegenwärtigen Erfindung sind den prioritäts­ begründenden japanischen Anmeldungen Nr. 08-4172/96, eingereicht am 12.01.1996 beim Japanischen Patentamt und 08-19146/96, eingereicht am 05.02.1996 beim Japanischen Patentamt zu entnehmen, die hiermit in die Offenbarung aufgenommen werden. Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung können der folgenden Beschreibung verschiedener Ausführungsformen entnommen werden, wobei Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen untereinander kombiniert werden können. Zur Stützung der Beschreibung sind Figuren beigefügt.
Fig. 1 zeigt eine Blattabgabevorrichtung gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung, auf der ein voller Blattstapel aufliegt.
Fig. 2 zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 1, jedoch liegen nur noch wenige Blätter auf einer Grundplatte auf.
Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die schematisch die Vorrichtung zeigt.
Fig. 4 zeigt ausschnittsweise die in Fig. 1 und 2 gezeigten Zustände überla­ gert.
Fig. 5a und 5b zeigen eine Ausführungsform einer Blattzuführeinrichtung nach dem Stand der Technik sowohl mit vollem Blattstapel (durchgehende Linie) als auch mit wenigen Blättern (doppelpunktierte Linie).
Fig. 6a und 6b zeigen die Einsinktiefe der Papierzuführrolle in dem Fall eines vollen Blattstapels.
Fig. 6c zeigt die Form des vollen Blattstapels und die Papierzuführrolle.
Fig. 7a und 7b zeigen die Einsinktiefe der Papierzuführrolle gemäß dem Stand der Technik bei wenigen Papierblättern.
Fig. 7c zeigt in einer Seitenansicht die Form der Papierblätter für den Fall, daß wenige Papierblätter vorhanden sind (im Gegensatz zu Fig. 6c).
Fig. 8a und 8b erläutern die Absenkbewegung eines Eckenniederhalters gemäß dem Stand der Technik, falls durch die Papierzuführrolle ein Blatt zugeführt wird.
Fig. 9 zeigt einen Ausschnitt einer Blattabgabevorrichtung gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung.
Fig. 10a und 10b zeigen verschiedene Schrägstellungen der Grundplatte der Ausführungs­ form gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung.
Fig. 11 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Blattabgabevorrichtung.
Bei der folgenden Beschreibung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Teile.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Seitenansichten eines Hauptteils einer erfindungsgemäßen Blattabgabevorrichtung. Die Fig. 1 zeigt einen Zustand einer Blattabgabevorrichtung mit voller Füllung. Fig. 2 zeigt dahingegen einen Zustand, bei dem nur eine geringe Anzahl von Blättern auf einer Grundplatte 13 verbleiben. Fig. 3 ist eine Teilansicht von oben, die schematisch die Vorrichtung zeigt.
Ein Gehäuse 11 (siehe Fig. 3) der Blattzuführvorrichtung umfaßt eine Kassette in Kastenform mit einer obenliegenden Öffnung, wie in Fig. 3 gezeigt ist, oder eine Zuführkassette. Falls das Gehäuse 11 der Vorrichtung die Zuführfach aufweist, wird es in ein Bilderzeugungsgerät oder eine andere Blattverarbeitungsvorrichtung, wie zum Beispiel ein Kopiergerät, ein Drucker oder ein Facsimilegerät eingebaut, indem es wie beim Schließen einer Schublade eingeschoben wird. Falls dahingegen das Gehäuse 11 eine Zuführkassette aufweist, wird es entfernbar in dem Bilderzeugungsapparat eingebaut. Seitenplatten 12 werden an dem Gehäuse 11 der Vorrichtung so festgelegt bzw. angebracht, daß sie mit der Größe der Blätter übereinstimmen, die in der Blattabgabevorrichtung gestapelt werden sollen. Weiter werden die Blätter innerhalb der Seitenplatten 12 aufgenommen. Das Gehäuse 11 der Vorrichtung weist einen Zuführabschnitt 11a an einer oberen Kante des Vorderendes auf und die Blätter werden eins nach dem anderen von dem Zuführabschnitt 11a in der Zeichnung nach rechts, also nach vorne in Blattabgaberichtung gefördert.
Eine Grundplatte 13 ist an einem inneren Grundabschnitt des Gehäuses 11 der Vorrichtung festgelegt. Die Grundplatte 13 ist drehbar in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung eingebaut, und zwar an ihrem hinteren Abschnitt über eine Welle 14. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, daß die Grundplatte 13 auch entsprechend den Fig. 9 und 10 an einem Gehäuse angebracht werden kann, wie weiter unten beschrieben wird. Die Grundplatte 13 ist immer so vorgespannt, daß sie an ihrem Vorderende nach oben durch eine Feder 15, die als eine Federeinrichtung dient, hochgedrückt wird (siehe Fig. 1 und 2).
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich eine Wippe bzw. ein Schwinghebel 16. Dieser ist so eingebaut, daß er frei über einen Schaft 17 hin- und herbewegbar ist. Eine Trennklaue 18 ist an einem oberen Abschnitt des Vorderendes der Wippe 16 angebracht. Die Trennklaue 18 ist an dem Zuführabschnitt 11a des Gehäuses 11 der Vorrichtung so positioniert, daß sie die Vorderkante der obersten Fläche eines Blattes, das in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung enthalten ist, anhakt bzw. hakenförmig umgibt. Bei dieser Trennklaue kann es sich zum Beispiel um einen Eckenniederhalter handeln. Die Wippe 16 ist so angebracht, daß sie dazu neigt, sich in den Fig. 1 und 2 gemäß einer Richtung im Uhrzeigersinn zu bewegen, und zwar aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer zusätzlichen elastischen Einrichtung, wie zum Beispiel einer Feder (nicht gezeigt). Jedenfalls ist diese Federkraft oder die Schwerkraft geringer als diejenige Kraft bzw. die Federkraft, die auf die Trennklaue 18 über die Grundplatte 13 und dem Blattstapel übertragen wird. Deshalb neigt die Wippe 16 insgesamt dazu, sich in den Fig. 1 und 2 mit abnehmender Blattzahl sich in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn zu bewegen, und zwar mittels der Federkraft, die von dem Federglied 15 indirekt auf die Trennklaue 18 ausgeübt wird.
Am Hinterende der Wippe 16 steht aus der Seite der Wippe ein Stopper 16a hervor.
Die Blätter in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung werden von einer Papierzuführrolle 19 abtransportiert, wie später beschrieben wird. Die Papierzuführrolle 19 wird so angetrieben, daß sie sich um eine Welle bzw. Achse dreht, die in einer Blattver­ arbeitungsvorrichtung bzw. einer Zielvorrichtung (im folgenden Blattverarbeitungsvor­ richtung genannt), wie zum Beispiel einem Bilderzeugungsgerät festgelegt wird, die mit der Blattabgabevorrichtung ausgerüstet werden soll. Die Papierzuführrolle 19 ist halbrund. Dies ist in den Fig. 1 und 2 gezeigt, wobei gestrichelt die Lage der Papierzuführrolle 19 gezeigt ist, wenn sie gedreht wird, um mit dem obersten Blatt in Kontakt zu gelangen. Aufgrund ihrer nicht vollständigen Kreisumfangsfläche bzw. ihrer halbrunden Form wird sie deshalb Halbrundrolle genannt. Die Papierzuführrolle kann im übrigen auch exzentrisch ausgebildet sein.
Wenn sich die Papierzuführrolle 19 dreht, wird ihre Umfangsfläche in Kontakt mit dem obersten Blatt A in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung gebracht und das oberste Blatt A wird von den Zuführabschnitt 11a abgegeben. Obwohl eine Position, bei der die Papierzuführrolle 19 mit dem obersten Blatt A in Kontakt gebracht werden kann, beliebig festgelegt werden kann (im folgenden auch Kontaktabschnitt oder Zuführstelle bzw. Zuführpunkt genannt), ist es im allgemeinen vorzuziehen, daß die Papierzuführ­ rolle mit dem obersten Blatt A etwas leicht nach hinten versetzt von dem Zuführ­ abschnitt 11a vorgesehen wird.
Am Vorderende der Seitenplatte 12 befindet sich ein Einstellglied 20, das über einen Schaft 21 damit derartig verbunden ist, daß es frei wippen kann bzw. hin- und herschwenkbar ist, und zwar unabhängig von der Wippe 16. Das Einstellglied 20 befindet sich vorteilhaft außerhalb der Seitenplatte 12, was verhindert, daß das Einstellglied 20 ein Hindernis darstellt, wenn Blätter zwischen den Seitenplatten 12 aufgenommen werden bzw. darin enthalten sind. Auf diese Art und Weise wird die Handhabbarkeit verbessert.
Das Einstellglied 20 weist in einem Teil einen Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a und in einem anderen Teil einen Nockenabschnitt 20b auf. Die Fig. 4 ist eine Seitenansicht, die vergrößert den Berührungsbereich bzw. Paßabschnitt des Einstellgliedes 20 mit der oben beschriebenen Wippe 16 zeigt.
Wie in Fig. 4 zu sehen, befindet sich der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a des Einstellgliedes 20 immer in Kontakt mit der oben liegenden Oberfläche der Grundplatte 13, wobei er aufgrund der Schwerkraft oder aufgrund einer Federeinrichtung, wie zum Beispiel einer Feder mit der Grundplatte im kraftschlüssigen Kontakt ist bzw. auf dieser aufliegt und bereit ist, sich mit dieser mitzubewegen. Bei dem Einstellglied 20 mit der in der Fig. 4 gezeigten Form, also mit einer hammer- oder pistolenähnlichen Form, bei der der Griff mit dem Schaft 21 verbunden ist, entspricht der Grundplatten-Kontakt­ abschnitt 20a einem Bereich von einer Spitze y (Vorderende des Hammerkeils), die in Form einer Klaue von einem mittleren Punkt x (in etwa zwischen Hammerstiel und Hammerkeil) auf einer kontinuierlich gekrümmten Fläche vorsteht, bis etwas zurückversetzt in Richtung zu dem Punkt x (siehe Berührungspunkt bei der doppel­ punktierten Linien-Darstellung in Fig. 4). Dabei wird ein gewisser Teil des Spitzen­ bereichs des Einstellgliedes 20 mit der oben liegenden Fläche der Grundplatte 13 in Kontakt gebracht. Mit anderen Worten wird der Grundplatten-Kontaktabschnitt (gekrümmter Bereich) 20a mit einem Ende 13a der Grundplatte in Kontakt gebracht, wobei die Kontaktposition von vorne nach hinten wandert, wenn sich die Grundplatte 13 drehend von ihrer unteren Position bzw. Ausgangsposition, die durch eine doppelpunktierte Linie in Fig. 4 gezeigt ist, zu einer höheren Position, die durch eine gestrichelte Linie gezeigt ist, bewegt. Auf diese Art und Weise dreht sich das Einstellglied 20 in Kontakt mit der Grundplatte 13 um den Schaft 21, und zwar gekoppelt bzw. verbunden mit einer Drehbewegung der Grundplatte 13.
Auf der anderen Seite wird die Nocke 20b des Einstellgliedes 20 mit einem Stopper 16a der Wippe 16 in Kontakt gebracht, um ein Verschwenken der Wippe 16 entgegen der Uhrzeigerrichtung, wie in der Fig. 4 gezeigt, zu begrenzen bzw. zu behindern. Die Form der Nocke 20b muß in etwa so gestaltet sein, daß die Wippe 16 bei einer gewünschten Schwenkposition derartig gehalten werden kann, daß sie mit der Drehposition der Grundplatte 13 (entsprechend einer vorbestimmten Funktion) übereinstimmt. Bei dieser Ausführungsform ist die Nocke 20b derartig ausgebildet, daß sich die Wippe 16 allmählich (in der Fig. 4) entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt, um so die Trennklaue zu heben, wenn sich die Grundplatte 13 von ihrer unteren Position, die durch eine durchgehende Linie in Fig. 4 gezeigt ist, zu der höheren Position, die durch die gestrichelte Linie gezeigt ist, bewegt.
Genauer ist die Nocke 20b so ausgebildet, daß ein Teil (c in Fig. 4) der nach oben weisenden Oberfläche des obersten Blattes, der in Kontakt mit der Papierzuführrolle 19 gebracht werden soll, auf beinahe derselben festgelegten Höhe verbleibt - wobei er nicht in Kontakt mit der Papierzuführrolle 19 ist -, selbst wenn die Grundplatte 13 sich in der Art einer Schwenkbewegung bewegt. Mit anderen Worten der Teil c bleibt in etwa immer an derselben Stelle bei einem Schwenken der Grundplatte, vorausgesetzt, daß die Papierzuführrolle nicht mit dem Teil c in Kontakt tritt. Denn dies führt zu einem Absenken des obersten Blattes und der Grundplatte (siehe Fig. 6 und Fig. 7).
Als nächstes wird ein Betrieb der obigen Papierabgabeeinrichtung beschrieben.
Zuerst befinden sich zum Stapeln auf der Grundplatte 13 eine Vielzahl von Blättern in dem Gehäuse 11 der Vorrichtung. Zu diesem Zeitpunkt ist das oberste Blatt der gestapelten Blätter über die Trennklaue 18 (oder Eckenniederhalter 18, siehe Fig. 3) an ihrer obersten Kante des Vorderendes angehakt. Wenn eine Vielzahl von Blättern gestapelt sind, wird die Grundplatte 13 bei der unteren Position bzw. Ausgangsposition plaziert, wie in Fig. 1 gezeigt ist (durch eine durchgehende Linie in Fig. 4 angedeu­ tet). Was das Einstellglied 20 angeht, so ist der Grundplatten-Kontaktabschnitt 20a in Kontakt mit der Grundplatte 13 und der Nockenabschnitt 20b wird indirekt über die Federwirkung der Feder 15 mit dem Stopperabschnitt 16a der Wippe 16 in kraft­ schlüssigen Kontakt gebracht. Dieses Einstellglied 20 begrenzt die Wippstellung der Wippe 16, so daß die Trennklaue 18 indirekt über die Feder 15 nicht weiter angehoben werden kann und bei einer festen Höhenposition gehalten wird.
Falls die Papierzuführrolle 19 so angetrieben wird, daß sie rotiert, um eine Zuführ­ operation in diesem Zustand zu beginnen, wird ein (im Querschnitt kreisförmiger) Umfangs-Oberflächenabschnitt der Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt A gebracht. Dabei senkt die Papierzuführrolle die Blätter nach unten ab (siehe Fig. 6 und 7) und schiebt das oberste Blatt A in eine Vorwärtsrichtung.
Da das angeschobene oberste Blatt A über die Trennklaue 18 an ihrem Vorderende angehakt ist, wird das Blatt zwischen der Papierzuführrolle 19 und der Trennklaue 18 (bzw. zwischen den beiden Trennklauen 18) gekrümmt und es wird eine gewisse Rückstellkraft auf das Blatt ausgeübt. Aufgrund dieser Rückstellkraft bzw. dieser Rückwirkung steigt das oberste Blatt A über die Trennklaue 18 an ihrem Vorderende und wird deshalb nachfolgend durch die Papierzuführrolle 19 nach vorne zugeführt.
Das zweite Blatt wird ebenso nach vorne aufgrund der Reibung mit dem obersten Blatt A geschoben und zwischen der Papierzuführrolle 19 und der Trennklaue 18 gekrümmt. Falls die Rückwirkkraft, die durch die Krümmung verursacht wird, größer wird, als die Reibungskraft mit dem obersten Blatt A, gleitet das zweite Blatt so, daß es in den vorhergehenden Zustand zurückkehrt. Dies verhindert, daß zwei zusammenhaftende Blätter ausgetragen werden.
Jedesmal wenn die Zuführoperation des obersten Blattes A wiederholt wird, bewegt sich die Grundplatte 13 in kleinen Schritten mit einer Schwenkbewegung nach oben, und zwar in der Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 1 (Fig. 4), da eine geringere Gewichtskraft auf der Feder 15 lastet, wenn ein Blatt abtransportiert wurde. Mit der Drehbewegung der Grundplatte 13 verschwenkt das Einstellglied 20 in den Fig. 1 und 4 in einer dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten Richtung und der Platz, wo die Nocke 20b in Kontakt mit dem Stopper 16a (Wippe 16) gebracht wird, verändert sich. Dies verändert die Wipposition der Wippe 16 in einer dem Uhrzeigersinn ent­ gegengesetzten Richtung (Fig. 4) und bewirkt, daß die Trennklaue 18 beginnt, sich mit kleinen Schritten nach oben zu bewegen.
In Fig. 4 zeigt die durchgehende Linie schematisch einen Zustand, bei dem eine Vielzahl von Blättern auf der Grundplatte 13 gestapelt sind (Zustand wie in Fig. 1) und die doppelpunktierte Linie zeigt einen Zustand, bei dem nur weniger Blätter auf der Grundplatte 13 verbleiben (Zustand wie in Fig. 2). Die einfach punktierte Linie d in Fig. 4 stellt eine Gerade dar, die sich vertikal nach unten von der Mitte der Papier­ zuführrolle 19 erstreckt. An einem Schnittpunkt c des obersten Blattes mit der einfach punktierten Linie d wird die Papierzuführrolle 19 in Kontakt mit dem obersten Blatt gebracht. Wie in Fig. 4 zu sehen, ergibt sich für die beiden gezeigten Zustände (voller Blattstapel und nur wenige Blätter) jedesmal der gleiche Schnittpunkt c und infolgedes­ sen ergibt sich jedesmal dieselbe Absenktiefe aufgrund des Kontakts der Papierzuführ­ rolle mit dem obersten Blatt beim Zuführen des obersten Blattes, so daß eine gleich­ bleibende Kraft auf das oberste Blatt durch die Papierzuführrolle ausgeübt wird, und zwar unabhängig von der Blattanzahl in dem Blattstapel.
Dementsprechend muß die Papierzuführrolle 19 nur so ausgestaltet sein, daß sie das oberste Blatt A ein wenig bzw. leicht in eine abgesenkte Position von dem Schnittpunkt c aus absenkt, und zwar unabhängig von der Menge der gestapelten Blätter bei der Zuführoperation. Infolgedessen kann die Last, die der Schaft der Rolle 19 aushalten muß, verringert werden und der Radius der Rolle kann verkleinert werden.
Man nehme an, daß die Trennklaue 18 fixiert ist und sich nicht mit abnehmender Blattzahl nach oben bewegt. Dann wird das oberste Blatt für den Fall einer geringen Blattanzahl in einer Position plaziert, die durch eine gestrichelte Linie A′′ in Fig. 4 angedeutet ist, wenn nur wenige Blätter auf der Grundplatte 13 verbleiben. Der Schnittpunkt e des obersten Blattes bei dieser Position mit der oben erwähnten einfach punktierten Linie d (mit anderen Worten die Position, bei der die Papierzuführrolle 19 mit dem obersten Blatt in Kontakt gebracht wird) liegt also tiefer, als der obige Schnittpunkt c, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Dementsprechend muß das oberste Blatt A, wenn eine Vielzahl von Blättern auf der Grundplatte 13 gestapelt sind (wie mit einer durchgehenden Linie in Fig. 4 angedeutet), zu einem Punkt abgesenkt werden, der ausgehend von dem Schnittpunkt e noch tiefer liegt, um eine Zuführoperation zu bewirken. Somit ergibt sich das Problem, daß die Absenktiefe erheblich höher ist, als in dem zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Fall.
Das erfindungsgemäße Einstellglied 20 muß nicht notwendig die Gestalt aufweisen, wie in Fig. 4 oder in den anderen Zeichnungen gezeigt. Das Einstellglied kann so ausgestaltet sein, daß die Wippe in einer gewünschten Wipposition gehalten wird, um so eine gewünschte Übereinstimmung mit der Schwenkposition der Grundplatte zu erzielen. Im allgemeinen kann die beschriebene Blattabgabevorrichtung bei ver­ schiedenen Blattverarbeitungsvorrichtungen eingesetzt werden, bei denen Blätter gestapelt werden müssen und eins nach dem anderen zu der Blattverarbeitungsvor­ richtung oder zu einem Bilderzeugungsgerät geliefert muß.
Die Fig. 5 zeigt eine Blattabgabevorrichtung, bei der die Trennklaue nicht mit abnehmender Blattanzahl angehoben wird. Dementsprechend ergeben sich die in Fig. 6 und 7 gezeigten unterschiedlichen Absenklängen a für eine Vielzahl von Blättern und b für eine geringe Anzahl von Blättern, wobei die Absenklänge a größer ist als die Absenklänge b. Weiter ist in den Fig. 6c gezeigt, daß der Blattstapel zu Beginn bei einer Ausgangslage der Grundplatte ungeknickt in der Blattabgabevor­ richtung liegt, wohingegen der Blattstapel gemäß Fig. 7c geknickt ist, wenn nur wenige Blätter auf der Grundplatte liegen.
Wie in den Fig. 8a und 8b gezeigt, ist die Trennklaue 2 zwischen zwei Positionen verstellbar, wobei die oberste Position (Fig. 8b) die Position darstellt, in der die Papierzuführrolle nicht mit dem obersten Blatt in Kontakt ist und die unterste Position (Fig. 8a) die Position darstellt, in der die Papierzuführrolle mit dem obersten Blatt in vollem Kontakt ist und dieses absenkt. Die beiden Positionen werden durch einen Ausschnitt in der Blattkassette in Verbindung mit einem Stopper, wie in Fig. 8a und 8b gezeigt, festgelegt. Ein Anheben der Trennklaue 2 mit abnehmender Blattanzahl ist also nicht vorgesehen.
Die Fig. 9 und 10 zeigen eine Blattabgabeeinrichtung gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung, wobei die Fig. 10a und 10b die Bewegungen der Grundplatte erläutern sollen.
Wie in diesen Zeichnungen gezeigt, ist ein Langloch 107 in einem stehenden Teil 103 an einem Hinterende der Grundplatte 102 ausgebildet. Das Langloch 107 ist dabei so festgelegt, daß eine gedachte, das Langloch in Längsrichtung halbierende Linie auf einem Bogen 10L1 eines Kreises liegt, dessen Mittelpunkt das Hinterende 10A der Grundplatte 2 ist. Alternativ kann der Kreisbogen auch durch eine gerade Linie 10L2 angenähert werden. Bei dieser Konfiguration ist ein Eingriffsstift 105, der in den Fig. 10a und 10b gezeigt ist, mit dem Langloch 107 so im Eingriff, daß er auf dem gedachten Bogen liegt.
Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die Fig. 10a und 10b der Betrieb der Ausführungsform beschrieben.
In den Fig. 10a und 10b stellt die Position 102a einen Zustand dar, in dem die Blattabgabevorrichtung voll mit Blättern gefüllt ist. Die Grundplattenposition 102b bedeutet einen Zustand, bei dem eine beliebige Anzahl von gestapelten Blättern bereits abgegeben wurde. Die Position 102c der Grundplatte bedeutet einen Zustand, bei dem nur ein Blatt, nämlich das letzte Blatt auf der Grundplatte verblieben ist. Somit zeigt die Fig. 10a einen ersten Drehbewegungsprozeß 10C1 von einem Zustand, in dem die Grundplatte 102 mit einem vollen Stapel versehen ist (die Grundplatte befindet sich bei der Position 102a) bis zu einem Zustand, bei dem eine vorgegebene (beliebige) Anzahl von Blättern bereits abgegeben wurde (die Grundplatte befindet sich bei der Position 102b). Weiter zeigt die Fig. 10b einen zweiten Drehbewegungsprozeß 10C2 von dem Zustand, bei dem die gegebene Anzahl von Blättern bereits abgegeben wurde, zu einem Zustand, bei dem das letzte Blatt auf der Grundplatte 102 verbleibt (die Grundplatte befindet sich bei der Position 102c). Die in den Fig. 10a und 10b gezeigte Grundplattenposition 102b ist identisch.
Bei dem ersten Drehbewegungsprozeß 10C1, der in Fig. 10a gezeigt ist, befindet sich der Eingriffsstift 105 zuerst an dem linken Ende des Langloches 107, wenn sich die Grundplatte bei der Position 102a ist. Das Langloch 107 bewegt sich in der Fig. 10 entgegen dem Uhrzeigersinn, wobei der Mittelpunkt der Drehbewegung bei einem Punkt 10A liegt, wenn die Grundplatte zum Blattabgabeende ansteigt. Diese Bewegung des Langloches 107 erfolgt, bis der Eingriffsstift 105 an dem rechten Ende des Langloches 107 anstößt. Die Grundplatte befindet sich dann in der Position 102b. Auf diese Art und Weise wird bei einem ersten Drehbewegungsprozeß 10C1 ein Reibungswiderstand 10F (Fig. 11) extrem abgesenkt, wenn die Grundplatte 102 mit einer Drehbewegung angehoben wird, die als Mittelpunkt den Punkt 10A aufweist und sich der Blattstapel relativ zur Grundplatte bewegt.
Bei dem zweiten Drehbewegungsprozeß 10C2, der in Fig. 10b gezeigt ist, wird die Grundplatte mit einer weiteren Schwenkbewegung angehoben, wobei der Mittelpunkt dieser Schwenkbewegung bei dem Kontaktpunkt des Eingriffsstiftes 105 mit dem rechten Ende (rechten Spitze) des Langloches 107 liegt, so daß ein Ende 10B der Grundplatte in Blattabgaberichtung vorgeschoben wird. Dies verhindert die herkömm­ lichen Nachteile, wie zum Beispiel die Abgabe übereinander liegender Blätter, daß kein Papier abgegeben wird oder einen Papierstau, denn diese Nachteile können auftreten, wenn das Vorderende der Grundplatte 102 entgegen der Zuführrichtung zurückversetzt wird.
Um einen fließenden Übergang zwischen dem Mittelpunkt der Schwenkbewegung 10C1 und der Schwenkbewegung 10C2 zu erzielen, kann zum Beispiel in dem Langloch 107 ein elastisches Mittel zwischen dem Stift 105 und 107 vorgesehen sein, das mit zunehmender Anhebbewegung der Grundplatte 102 zusammengedrückt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform beinhaltet die Papierabgabevorrichtung eine Zuführrolle 108. Die Grundplatte 102 ist zur stapelnden Aufnahme der Blätter frei bewegbar, um sie in Kontakt mit der Zuführrolle 108 zu bringen oder sie davon zu trennen. Ein Grundplatten-Drückmechanismus 106 dient dazu, das oberste Blatt auf der Grundplatte 102 in Kontakt mit der Zuführrolle 108 zu drücken, indem die Grundplatte 102 mit einem Druck beaufschlagt wird. Die Grundplatte 102 wird schwenkbar gelagert, indem ein Ende als Unterstützungspunkt verwendet wird. Weiter bewegt sie sich frei in die Erstreckungsrichtung des Langloches 107, da der Unterstützungsabschnitt der Grundplatte 102 das Langloch 107 darstellt. Dadurch wird es ermöglicht, den Gleitwiderstand zwischen dem gestapelten Papier 10P und der Grundplatte 102 oder zwischen der Grundplatte 102 und dem Kontaktglied beim Anheben der Grundplatte 102 auf ein Minimum zu beschränken, die Grundplatte 102 stetig und sanft anzuheben und Papier so zu führen, wobei das Nichtzuführen von Papier und das Zuführen von zusammenhaftendem Papier vermieden wird.
Zusätzlich weist das Langloch 107 bei dem Unterstützungsabschnitt der Grundplatte 102 eine mittige Linie auf, die sich entsprechend dem Bogen 10L1 um eine Mitte krümmt, deren Mittelpunkt bei dem Ende der Papierstapeloberfläche in der Seite des Unterstüt­ zungspunktes der Grundplatte 102 liegt. Infolgedessen liegt der Mittelpunkt einer Drehbewegung zum Anheben der Grundplatte 102 bei dem Ende 10A der Papierstapel­ fläche in der Seite des Unterstützungspunktes der Grundplatte 102 bzw. an einem hinteren Eckpunkt (oder beiden hinteren Eckpunkten) der Grundplatte 102, wenn die Blattabgabevorrichtung mit einem vollen Papierstapel 10P versehen ist. Dies ermöglicht es, daß der Gleitwiderstand zwischen dem schweren Papierstapel 10P und der Grundplatte 102 vermindert wird, wodurch die Grundplatte 102 ohne Reibung bzw. glatt angehoben werden kann, daß die Grundplatte 102 nach oben und unten präzise bewegt wird und daß Papier zugeführt wird, ohne daß der Zustand auftritt, daß kein Papier zugeführt wird oder daß zusammenhaftende Blätter zugeführt werden.
Das Anheben der Grundplatte wird in zwei Schritte eingeteilt. Die Drehbewegung zum Heben der Grundplatte 102 weist einen Mittelpunkt an dem Ende 10A der Papierstapel­ fläche der Grundplatte 102 auf, indem das Langloch 107 von einem Zustand mit vollem Stapel bis zu einem Zustand mit einer beliebigen Anzahl von verbliebenen Blättern verwendet wird. Dahingegen weist die Drehbewegung zum Heben der Grundplatte 102 eine Mitte an dem Ende des Langloches 107 auf, und zwar von dem Zustand mit einer beliebigen Anzahl von gestapelten Blättern zu einem Zustand, bei dem nur das letzte Blatt auf der Grundplatte verbleibt. Die Mitte der Drehbewegung zum Heben der Grundplatte 102 wird dadurch auf das Ende 10A der Papierstapelfläche der Grundplatte festgelegt, indem das Langloch 107 während des Zeitraums von dem Zustand mit vollem Stapel zu einem Zustand mit einer beliebigen Anzahl von verbliebenen Blättern verwendet wird. Dadurch wird einiges von dem Gleitwiderstand zwischen dem Papier 10P und der Grundplatte 102 in dem Zustand mit vollem Stapel vermieden, wodurch präzise Auf- und Abbewegungen der Grundplatte 102 bereitgestellt werden. Die Drehbewegung der Grundplatte 102 weist ihre Mitte an dem Ende des Langloches 107 auf, und zwar ausgehend von dem Zustand, in dem eine beliebige Anzahl von Blättern gestapelt sind, bis zu dem Zustand, in dem nur das letzte Blatt auf der Grundplatte verbleibt. Dies führt dazu, daß ein Ende 10B der Grundplatte 102 in einem Zustand, in dem eine geringe Anzahl von Blättern gestapelt ist, nach vorne in Blattabgaberichtung verschoben wird. Dadurch wird das Problem gelöst, das durch die herkömmliche Grundplatte verursacht wird, die nach hinten versetzt wird. Auf diese Art und Weise wird dem Erfordernis nach einer großen Blattkapazität von 500 Blättern erfüllt, die in einem Zuführtablett oder einer Kassette gestapelt werden sollen.

Claims (33)

1. Blattabgabevorrichtung zur Abgabe von Blättern mit einer Grundplatte (13),
auf der ein Blattstapel ablegbar ist
die zu einem Blattabgabeende hin ansteigend anhebbar ist, und
die bei einer Blattabgabe an ihrem dem Blattabgabeende zugewandten Ende um eine Höhenänderung ansteigt,
gekennzeichnet durch
eine Einstelleinrichtung (16) zum Einstellen der Höhenänderung.
2. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung die Höhenänderung mit abnehmender Anzahl der auf der Grund­ platte abgelegten Blätter so vergrößert, daß die Position einer Zuführstelle, an der ein oberstes Blatt eines auf der Grundplatte abgelegten Blattstapels zur Blattabgabe ergriffen wird, unverändert bleibt.
3. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Bestimmungseinrichtung (20b, 20, 20a, y)
zur Bestimmung eines auf der Grundplatte abgelegten Blattvorrats und/oder
zur Bestimmung der Höhe einer Zuführstelle eines obersten Blattes eines auf der Grundplatte befindlichen Blattstapels,
wobei die Bestimmungseinrichtung in Abhängigkeit eines Ergebnisses der Bestimmung die Einstelleinrichtung (16) zum Verstellen der Höhenänderung steuert.
4. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Blattvorrat über die Dicke des Blattstapels, über sein Gewicht, über die Blattzahl des Blattstapels oder über den Winkel der Grundplatte in ihrer aktuellen Position relativ zu ihrer Ausgangslage oder relativ zum Gehäuse bestimmt wird.
5. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestimmungseinrichtung (20b, 20, 20a, y) die Einstelleinrichtung (16) so steuert, daß die Höhenänderung mit abnehmender Blattstapeldicke in einem solchen Umfang vergrößert wird, daß die Höhe eines vorbestimmten Abschnittes des obersten Blattes eines auf der Grundplatte befindlichen Blattstapels mit abnehmender Blattzahl zumindest in etwa konstant bleibt.
6. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestimmungseinrichtung (20b, 20, 20a, y) eine Steuereinrichtung (20b) zur Steuerung der Einstelleinrichtung (16) aufweist, wobei die Steuereinrichtung (20b) die Einstellein­ richtung (16) in Abhängigkeit von dem Bestimmungsergebnis zum Einstellen der Höheänderung steuert.
7. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (16) ein Stoppglied (16a) aufweist, das bei einer Kontaktpostition in kraftschlüssigen Kontakt mit der Steuereinrichtung (20b) ist, wobei die Steuereinrichtung die Kontaktposition verlagert, um die Höhe­ änderung einzustellen.
8. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestimmungseinrichtung einen Kontaktabschnitt (20a, y) aufweist, der mit der Grundplatte in Kontakt ist und von dieser mit abnehmender Blattanzahl angehoben wird, wobei durch das Anheben des Kontaktabschnitts der Blattvorrat bestimmt wird.
9. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktabschnitt (20a, y) über ein Einstellglied (20) einstückig mit der Steuereinrichtung (20b) verbunden ist, wobei das Einstellglied (20) um eine Einstellachse (21) verschwenkbar gelagert ist und durch das Anheben des Kontaktabschnitts (20a, y) verschwenkt wird, wobei durch das Verschwenken des Einstellgliedes der Blattvorrat bestimmt wird.
10. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung eine mit dem Einstellglied (20) einstückig verbundene Steuerkurven-Fläche (20b) in Nockenform aufweist, die mit dem Stoppglied (16a) in kraftschlüssigen Kontakt ist und deren Kontaktposition durch das Schwenken des Einstellgliedes verlagert wird, wobei durch das Verlagern der Kontaktposition die Einstelleinrichtung (16) zum Einstellen der Höhenänderung gesteuert wird.
11. Blattabgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung eine Begrenzungseinrichtung (18) aufweist, die das Anheben der Grundplatte in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage bei jeder Blattentnahme auf eine bestimmte maximale Höhe relativ zu einer Ausgangslage der Grundplatte, in der auf dieser ein voller Blattstapel abgelegt ist, festlegt, wobei die bestimmte maximale Höhe von der Einstelleinrichtung bei jeder Blattentnahme unter gleichzeitiger Verstellung der Höhenänderung nach oben verlagert wird.
12. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungseinrichtung mindestens einen Anschlag (18) aufweist, der derartig angeordnet ist, daß ein oberstes Blatt (A) eines auf der Grundplatte (13) abgelegten Blattstapels gegen den mindestens einen Anschlag (18) drückt, wodurch das Anheben der Grundplatte (13) nach oben begrenzt wird, wobei der Anschlag der Einstelleinrichtung mit abnehmender Blattanzahl nach oben verlagert wird, so daß dadurch die mit jeder Blattabgabe erfolgende Höhenänderung verstellt wird.
13. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag als Trennklaue (18) oder Eckenniederhalter ausgebildet ist.
14. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung eine Wippe (16) aufweist, die um eine Wipp-Achse (17) verschwenkbar ist und einstückig mit der Begrenzungseinrichtung (18) verbunden ist.
15. Blattabgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte durch eine Federeinrichtung in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage gedrückt wird.
16. Blattabgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Grundplatte in Blattabgaberichtung deutlich kürzer als die Länge der darauf liegenden Blätter ist und vorzugsweise zwischen 1/4 und 3/4 der Blattlänge beträgt.
17. Blattabgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hinterende der Grundplatte gegen ein Verrutschen entgegen der Blattabgaberichtung gesichert ist.
18. Blattabgabevorrichtung zur Abgabe von Blättern, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Grundplatte (102)
auf der ein Blattstapel ablegbar ist und
die zum Blattabgabeende hin ansteigend anhebbar ist,
wobei beim Anheben der Grundplatte in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage, die Grundplatte in Blattabgaberichtung zumindest zeitweise bewegt wird.
19. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte zu Beginn des Anhebens der Grundplatte aus einer Ausgangslage wie bei einer Schwenkbewegung um eine Hinterachse bewegt wird, wobei die Lage der Hinterachse zumindest in etwa mit dem der Blattzuführrichtung abgewandten Ende der Grundplatte übereinstimmt.
20. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte in Blattabgaberichtung bewegt wird, bereits wenn sie aus einer Ausgangslage in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage bewegt wird oder nachdem sie aus einer Ausgangslage in eine vorbestimmte zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage bewegt wurde.
21. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Grundplatte in Blattabgaberichtung zumindest zeitweise so erfolgt, daß das der Blattabgaberichtung zugewandte Vorderende der Grundplatte sich während des Anhebens aus einer Ausgangslage in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage zumindest in etwa entlang einer Sollkurve bewegt, die dadurch festgelegt ist, daß das Vorderende während der Bewegung entlang der Sollkurve oberhalb und parallel zu einer Ausgangslinie ist, die durch das Vorderende der Grundplatte in der Ausgangslage festgelegt wird, und daß ein von dem Vorderende auf eine Ausgangsfläche gefälltes Lot auf der Ausgangslinie senkrecht steht, wobei die Ausgangsfläche durch die Grundplatte in der Ausgangslage festgelegt wird.
22. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Grundplatte in Blattabgaberichtung erst erfolgt, nachdem die Grundplatte aus der Ausgangslage in eine vorbestimmte Zwischenlage zum Blattabgabeende hin angehoben ist, wobei die Grundplatte dann so in Blattabgaberichtung bewegt wird, daß ihr Vorderende zumindest in etwa parallel zur Sollkurve ist oder die Sollkurve zumindest in etwa erreicht und dann zumindest in etwa in Übereinstimmung mit der Sollkurve bewegt wird.
23. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 18 bis 22, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (101)
ein Kopplungseinrichtung (103, 105, 107),
die das Gehäuse (101) und die Grundplatte (102) so verbindet, daß eine Bewegungskopplung erzielt wird, bei der das Anhebens (10C2) der Grundplatte (102) in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage mit einer Bewegung (10D) der Grundplatte in Blattabgaberichtung gekoppelt wird.
24. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 23 dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (102) und das Gehäuse (101) durch die Kopplungseinrichtung (103, 105, 107) zur Bewegungskopplung (10D, 10C2) erst verbunden werden, nachdem die Grundplatte (102) aus einer Ausgangslage in eine vorbestimmte zum Blatt­ abgabeende hin ansteigende Lage angehoben ist (10C1).
25. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplungseinrichtung eine Zapfen- (105) und eine Lager-Verbindungseinrichtung (107) aufweist, wobei
eine der beiden Verbindungseinrichtungen (105, 107) mit der Grundplatte (102) und die andere mit dem Gehäuse (101) verbunden ist, und
die Zapfen-Verbindungseinrichtung (105) in die Lager-Verbindungseinrichtung (107) zur Bewegungskopplung (10D, 10C2) eingreift, wenn die Grundplatte (102) aus der Ausgangslage in die vorbestimmte Lage angehoben ist (10C1).
26. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verbindungseinrichtungen (105, 107) oberhalb der Grundplatte auf der dem Blattabgabeende abgewandten Seite ineinander zur Bewegungskopplung (10D, 10C2) eingreifen, wobei die Verbindungseinrichtungen (105, 107) im Eingriff eine Schwenkachse für die Grundplatte festlegen, die parallel zur Grundplatte und senkrecht zur Blattabgabe­ richtung liegt.
27. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Lager-Verbindungseinrichtung mindestens ein von der Grundplatte nach oben abstehendes stehendes Teil (103) aufweist, das in seinem Oberende ein Langloch (107) aufweist, wobei das Langloch (107)
die Zapfen-Verbindungseinrichtung (105) aufnimmt,
sich in etwa in Blattabgaberichtung parallel zur Grundplatte oder in etwa auf einer Kreislinie um ein dem Blattabgabeende abgewandten Endpunkt der Grundplatte erstreckt, wobei die Kreislinie in einer zur Grundplatte senkrechten Ebene liegt, und
sich beim Anheben der Grundplatte in eine ansteigende Lage entgegen der Blattabgaberichtung bewegt, bis bei der für die Grundplatte vorbestimmten Lage die Zapfen-Verbindungseinrichtung zur Bewegungskopplung mit der Lager-Verbindungseinrichtung in Eingriff gelangt.
28. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß ein elastisches Mittel in dem Langloch vorgesehen ist, daß durch die Bewegung des Langloches (107) gegen die Zapfen-Verbindungseinrichtung (105) gedrückt wird, um so einen stetigen Übergang zwischen einem Schwenken um ein Hinterende der Grundplatte und um die Zapfen-Verbindungseinrichtung zu erzielen.
29. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplungseinrichtung eine Führungseinrichtung aufweist, die das in Blattabgabe­ richtung weisende Vorderende der Grundplatte so führt, daß zumindest zeitweise eine Bewegung in Blattabgaberichtung bewirkt wird, wenn die Grundplatte in eine in Blattabgaberichtung ansteigende Position angehoben wird.
30. Blattabgabevorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung zumindest eine mit dem Gehäuse verbundene Steuernut oder Steuerschiene aufweist, in die ein Fortsatz der Grundplatte eingreift, wobei die Steuernut oder Steuerschiene nach oben verläuft und die Steuernut oder Steuerschiene durch ihren Verlauf festlegt, ob und wenn ja wie eine Bewegung in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage mit einer Bewegung in Blattabgaberichtung gekoppelt ist.
31. Verfahren zum Anheben einer Grundplatte einer Blattabgabevorrichtung, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte in Blattabgaberichtung zumindest zeitweise so bewegt wird, daß das der Blattabgaberichtung zugewandte Vorderende der Grundplatte sich während des Anhebens aus einer Ausgangslage in eine zum Blattabgabeende hin ansteigende Lage zumindest in etwa entlang einer Sollkurve bewegt, die dadurch festgelegt ist, daß das Vorderende während der Bewegung entlang der Sollkurve oberhalb und parallel zu einer Ausgangslinie ist, die durch das Vorderende der Grundplatte in der Ausgangslage festgelegt wird, und daß ein von dem Vorderende auf eine Ausgangsfläche getäfeltes Lot auf der Ausgangslinie senkrecht steht, wobei die Ausgangsfläche durch die Grundplatte in der Ausgangslage festgelegt wird.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte erst dann zumindest in etwa entlang der Sollkurve bewegt wird, nachdem die Grundplatte aus einer Ausgangslage in eine vorbestimmte zum Blattabgabeende ansteigende Position angehoben wurde.
33. Blattverarbeitungsvorrichtung mit einer Blattabgabevorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 30, die eine Grundplatte (13), auf der ein Blattstapel ablegbar ist und die zu einem Blattabgabeende hin ansteigend anhebbar ist, aufweist, und mit einer einer Papierzuführrolle, mit der das oberste Blatt eines in der Blattabgabevor­ richtung abgelegten Blattstapels der Blattverarbeitungsvorrichtung zugeführt wird, wobei die Bewegung der Grundplatte so gesteuert wird, daß der Abstand zwischen einer Achse der Papierzuführrolle und einem Abschnitt an dem die Papierzuführrolle das oberste Blatt berührt zumindest in etwa konstant bleibt, und oder so gesteuert wird, daß die Papierzuführrolle das oberste Blatt auch bei abnehmender Blattzahl zumindest in etwa an der gleichen Stelle berührt.
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