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DE19700411A1 - Aus Feuerfest-Material bestehende rechteckige Platte zum Bau von Rauchgaszügen, Heizkammern o. dgl. - Google Patents

Aus Feuerfest-Material bestehende rechteckige Platte zum Bau von Rauchgaszügen, Heizkammern o. dgl.

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DE19700411A1
DE19700411A1 DE1997100411 DE19700411A DE19700411A1 DE 19700411 A1 DE19700411 A1 DE 19700411A1 DE 1997100411 DE1997100411 DE 1997100411 DE 19700411 A DE19700411 A DE 19700411A DE 19700411 A1 DE19700411 A1 DE 19700411A1
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DE
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plate
groove
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spring
face
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DE1997100411
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Konrad Kuegel
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WOLFSHOEHER TONWERKE GmbH
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WOLFSHOEHER TONWERKE GmbH
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    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23JREMOVAL OR TREATMENT OF COMBUSTION PRODUCTS OR COMBUSTION RESIDUES; FLUES 
    • F23J13/00Fittings for chimneys or flues 
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F17/00Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage
    • E04F17/02Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage for carrying away waste gases, e.g. flue gases; Building elements specially designed therefor, e.g. shaped bricks or sets thereof
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23MCASINGS, LININGS, WALLS OR DOORS SPECIALLY ADAPTED FOR COMBUSTION CHAMBERS, e.g. FIREBRIDGES; DEVICES FOR DEFLECTING AIR, FLAMES OR COMBUSTION PRODUCTS IN COMBUSTION CHAMBERS; SAFETY ARRANGEMENTS SPECIALLY ADAPTED FOR COMBUSTION APPARATUS; DETAILS OF COMBUSTION CHAMBERS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F23M5/00Casings; Linings; Walls
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    • F24B1/06Construction of tiles or bracing means therefor, e.g. shim liner
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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine aus Feuerfest-Material bestehende rechteckige Platte zum Bau von Rauchgaszügen, Heizkammern od. dgl., die an ihren Stirnflächen mit Nut und Feder versehen ist.
Herkömmliche Platten dieser Gattung weisen an zwei benachbarten Seiten je eine Feder und an den beiden anderen Seiten je eine Nut auf. Ist es aufgrund besonderer Geometrien beim Zu­ sammenbau der Platten erforderlich, deren Zuordnung zu ändern, müssen dafür Platten mit anderer Nut- und Federanordnung verwendet werden. Es wird daher stets eine größere Zahl verschiedenartiger Platten benötigt. Das wiederum erhöht den Aufwand bei der Disposition im Rahmen der handwerklichen Umsetzung. Außerdem ist die Lagerhaltung aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, unterschiedliche Geometrien beim Zusammenbau der Platten mit weniger Plattentypen als bisher realisieren zu können.
Das wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Platte an drei Seiten eine Nut und an ei­ ner Seite eine feststehende Feder aufweist und daß ihr außerdem eine lose Feder zugeordnet ist die in eine der beiden der feststehenden Feder benachbarten Nuten einlegbar ist.
Aufgrund dieser Ausgestaltung kann die Platte um jede der drei Raumachsen gedreht werden, ohne daß dadurch die Verbaubarkeit mit der bzw. den benachbarten Platte(n) verunmöglicht wird. Außerdem läßt sich die lose Feder so einlegen, daß zwei benachbarte Platten überbrückt werden, was die Stabilität des Plattenverbunds erhöht.
Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist die feststehende Feder an einer der bei­ den in der Einbaustellung der Platte vertikalen Stirnflächen angeordnet. Das bringt montage­ technische Vorteile mit sich, weil die lose Feder in horizontale Nuten eingelegt werden muß, was leichter als das Einlegen der Feder in eine vertikale Nut zu handeln ist.
Aus fertigungstechnischen Gründen empfiehlt es sich, die feststehende Feder einer der beiden langen Stirnflächen zuzuordnen. Dadurch ist die Länge der beiden von Hand zu bearbeitenden Seiten kürzer. Diese Zuordnung empfiehlt sich vor allem für die halbe Platte.
Zur Erzielung einer glatten Außenfläche ist gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß die Mittellängsebenen der Nuten, der feststehenden Feder und der Platte zusammenfallen und die Nuttiefe auf allen drei Seiten gleich ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Höhe der losen Feder etwas kleiner als das doppelte Maß der Nuttiefe. Dadurch wird der mittels in die Nuten eingebrachtem Mörtel er­ folgende Zusammenbau problemlos und maßgerecht ermöglicht. Diesem Zweck dient auch das weitere Merkmal der Erfindung, gemäß welchem der Überstand der feststehenden Feder gleich der halben Höhe der losen Feder ist.
Zweckmäßigerweise fluchten die beiden seitlichen Stirnflächen der feststehenden Feder mit dem Boden der beiden benachbarten Nuten. Dadurch wird eine überlappende bzw. mehrere Platten überbrückende Anordnung der losen Feder ermöglicht.
Um eine Eckausbildung vornehmen zu können, verläuft gemäß einem weiteren besonders vor­ teilhaften Merkmal der Erfindung auf einer der beiden großen Plattenflächen im Randbereich parallel zur benachbarten Stirnfläche eine Nut, welche die feststehende Feder der benachbar­ ten, winklig anschließenden Platte aufnimmt.
In diesem Zusammenhang hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Nut auf der der festste­ henden Feder gegenüberliegenden Seite angeordnet ist, während die der Nut benachbarte Stirnfläche der Platte eine ebene Fläche bildet, wobei der Abstand zwischen der Mittellängs­ ebene der Nut und der benachbarten Stirnfläche der Platte gleich der halben Plattenstärke ist.
Aufgrund dieser Merkmale liegt die ebene Stirnfläche der einen Platte in der Ebene der gro­ ßen Fläche der anschließenden anderen Platte.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung verläuft auf einer der beiden großen Plattenflächen im mittleren Bereich parallel zu einem Stirnflächenpaar eine Nut, die den Anschluß für die Platte einer Zwischenwand bildet. Die Notwendigkeit des Einbaus solcher Zwischenwände ergibt sich vor allem bei Rauchgaszügen.
Zweckmäßigerweise ist die Nut parallel zur feststehenden Feder angeordnet, wobei bei mehr­ lagiger Anordnung der Platten mit Fugenversatz die Nut gegenüber der gleichgerichteten Mit­ tellinie der Platte um ein solches Maß versetzt ist, daß bei in der Plattenfläche erfolgendem Drehen der Platte um 180° die Nuten zweier übereinander versetzt angeordneter Platten mit­ einander fluchten. Auf diese Weise ist eine in einer Ebene liegende mehrlagige Zwischen­ wand trotz des Fugenversatzes der äußeren Plattenlagen möglich.
Fertigungstechnische Vorteile ergeben sich wiederum daraus, daß gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die Platte und die lose Feder durch Strangziehen hergestellt sind.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist unter Verwendung der erfindungs­ gemäßen Platten ein Bausatz geschaffen, der aus
  • a) einer Normalplatte, die an drei Seiten eine Nut und an einer Seite eine feststehende Feder aufweist,
  • b) einer losen Feder, die auf Länge geschnitten und gebündelt ist,
  • c) einer Eckplatte, bei der die Nut der einen Stirnfläche in den benachbarten Bereich einer der beiden großen Plattenflächen verlegt ist und parallel zu dieser Stirnfläche verläuft, sowie
  • d) einer Anschlußplatte besteht, bei der im mittleren Bereich einer der beiden großen Platten­ flächen parallel zu einem Stirnflächenpaar eine Nut verläuft,
    wobei die Eck- und die Anschlußplatte die gleiche Grundform wie die Normalplatte aufwei­ sen. Dieser Bausatz besteht also aus nur vier Elementen, von denen drei gleiche Grundform besitzen.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielhaft erläutert.
Es zeigen
Fig. 1a die Draufsicht,
Fig. 1b die Ansicht einer langen Stirnfläche und
Fig. 1c die Ansicht der mit der feststehenden Feder versehenen kurzen Stirnfläche einer Plat­ te (Grundform),
Fig. 2a die Draufsicht,
Fig. 2b die Ansicht einer kurzen Stirnfläche und
Fig. 2c die Ansicht der mit der feststehenden Feder versehenen langen Stirnfläche einer hal­ ben Platte,
Fig. 3a die Draufsicht,
Fig. 3b die Ansicht einer langen Stirnfläche und
Fig. 3c die Ansicht der weder Nut noch Feder aufweisenden kurzen Stirnfläche einer der Eckausbildung dienenden Platte,
Fig. 4a die Draufsicht,
Fig. 4b die Ansicht einer kurzen Stirnfläche und
Fig. 4c die Ansicht der weder Nut noch Feder aufweisenden langen Stirnfläche einer der Eckausbildung dienenden halben Platte,
Fig. 5a die Draufsicht,
Fig. 5b die Ansicht einer langen Stirnfläche und
Fig. 5c die Ansicht der mit der feststehenden Feder versehenen kurzen Stirnfläche einer dem Anschluß einer Zwischenwand dienenden Platte,
Fig. 6a die Ansicht und
Fig. 6b die Querschnittsansicht der losen Feder.
Die Fig. 1a, 1b und 1c veranschaulichen eine rechteckige Platte 1 (= Grundform), die aus ei­ nem feuerfesten Material besteht. An ihren beiden langen Stirnflächen 2a und 2b sowie einer kurzen Stirnfläche 2c weist die Platte 1 eine Nut 3 gleichbleibender Tiefe auf, während sie an der anderen kurzen Stirnfläche 2d mit einer feststehenden Feder 4 versehen ist. Die beiden seitlichen Stirnflächen 4a, 4b dieser feststehenden Feder 4 fluchten mit dem Boden der beiden benachbarten Nuten 3.
Die Fig. 2a, 2b und 2c zeigen eine halbe Platte 1'. Durch die Halbierung der Platte 1 sind die Stirnflächen 2a' und 2b' zu den kurzen Stirnflächen und die Stirnflächen 2c' und 2d' zu den langen Stirnflächen geworden, wobei die feststehende Feder 4 der langen Stirnfläche 2d' zu­ geordnet ist.
Die Fig. 3a, 3b und 3c zeigen die Grundform einer der Eckausbildung dienenden Platte 1a. Sie entspricht der Grundform der Platte 1, weist im Verhältnis zu dieser jedoch zwei Unterschiede auf: Zum einen ist sie auf einer der beiden großen Plattenflächen 5 mft einer Nut 6 versehen, die parallel zu der kurzen Stirnfläche 2c'' verläuft und dieser benachbart ist, zum anderen bil­ det die kurze Stirnfläche 2c'' eine ebene Fläche, weist also keine Nut 3 auf.
Die Mittellängsebene der Nut 6 besitzt zur benachbarten Stirnfläche 2c'' einen Abstand, wel­ cher dem Maß der halben Plattenstärke entspricht. Zu den beiden langen Stirnflächen 2a und 2b läuft die Nut 6 durch, so daß sie die darin befindlichen Nuten 3 kreuzt. - Die ebene Fläche der kurzen Stirnfläche 2c'' fluchtet mit einer der beiden großen Flächen 5 der rechtwinklig an­ schließenden Platte 1.
Die Fig. 4a, 4b und 4c zeigen eine halbe, der Eckausbildung dienende Platte 1a'. Das Verhält­ nis der Platten 1a, 1a' zueinander ist das gleiche wie das der Platten 1, 1' zueinander.
Die Fig. 5a, 5b und 5c zeigen eine dem Zwischenwandanschluß dienende Platte 1b. Auch diese Platte 1b entspricht der Grundform der Platte 1, weist im Verhältnis zu dieser jedoch einen Unterschied auf: Sie ist im mittleren Bereich einer der beiden großen Plattenflächen 5 parallel zum kurzen Stirnflächenpaar 2c-2d mit einer Nut 7 versehen, die zu den beiden langen Stirnflächen 2a und 2b durchläuft, so daß sie die darin befindlichen Nuten 3 kreuzt.
Die Nut 7 ist in bezug auf die vertikale Mittellinie der Platte Ib um ein solches Maß versetzt, wie es bei mehrlagiger Anordnung der Platten 1 mit Fugenversatz erforderlich ist, um bei in der Plattenfläche erfolgendem Drehen der Platte 1 um 180° die Nuten 7 zweier übereinander versetzt angeordneter Platten 1 miteinander fluchten zu lassen.
Die Fig. 6a und 6b zeigen die in die Nuten 3 lose einlegbare Feder 8. Die Höhe dieser losen Feder 8 ist etwas kleiner als das doppelte Maß der Tiefe der Nuten 3.
Bezugszeichenliste
1
Platte (Grundform)
1'
halbe Platte
1
a Platte zur Eckausbildung
1
a' halbe Platte zur Eckausbildung
1
b Platte zum Zwischenwandanschluß
2
a,
2
b lange Stirnflächen
2
c,
2
d kurze Stirnflächen
2
a',
2
b' kurze Stirnflächen
2
c',
2
d' lange Stirnflächen
2
c'' ebene Stirnfläche
3
Nut
4
feststehende Feder
5
große Plattenfläche
6
Nut
7
Nut
8
lose Feder

Claims (17)

1. Aus Feuerfest-Material bestehende rechteckige Platte zum Bau von Rauchgaszügen, Heizkammern od. dgl., die an ihren Stirnflächen mit Nut und Feder versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1, 1', 1b) an drei Seiten eine Nut (3) und an einer Seite eine feststehende Feder (4) aufweist und daß ihr außerdem eine lose Feder (8) zugeordnet ist, die in eine der beiden der feststehenden Feder (4) benachbarten Nuten (3) einlegbar ist.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehende Feder (4) an einer der beiden in der Einbaustellung der Platte (1, 1', 1b) vertikalen Stirnflächen (2d, 2d') angeordnet ist.
3. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die feststehende Feder (4) einer der beiden langen Stirnflächen (2d') zugeordnet ist.
4. Platte nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittellängsebenen der Nuten (3), der feststehenden Feder (4) und der Platte (1, 1', 1b) zusammenfallen und die Nuttiefe auf allen drei Seiten gleich ist.
5. Platte nach den Ansprüchen 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der losen Fe­ der (8) etwas kleiner als das doppelte Maß der Nuttiefe ist.
6. Platte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Überstand der feststehenden Feder (4) gleich der halben Höhe der losen Feder (8) ist.
7. Platte nach den Ansprüchen 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden seitlichen Stirnflächen (4a, 4b) der feststehenden Feder (4) mit dem Boden der beiden benachbarten Nuten (3) fluchten.
8. Platte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die lose Feder (7) die Stoßfuge mindestens zweier Platten (1) überbrückend angeordnet ist.
9. Platte nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer der beiden großen Plattenflächen (5) im Randbereich parallel zur benach­ barten Stirnfläche (2c'') eine Nut (6) verläuft, welche die feststehende Feder (4) der be­ nachbarten, winklig anschließenden Platte (1, 1') aufnimmt.
10. Platte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (6) auf der der festste­ henden Feder (4) gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
11. Platte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der Nut (6) benachbarte Stirn­ fläche (2c'') eine ebene Fläche bildet.
12. Platte nach den Ansprüchen 9-11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Mittellängsebene der Nut (6) und der benachbarten Stirnfläche (2c'') der Platte (1a, 1a') gleich der halben Plattenstärke ist.
13. Platte nach Anspruch 1 und mindestens einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer der beiden großen Plattenflächen (5) im mittleren Bereich parallel zu einem Stirnflächenpaar (2c-2d) eine Nut (7) verläuft, die den Anschluß für die Platte (1, 1') ei­ ner Zwischenwand bildet.
14. Platte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (7) parallel zur feststehenden Feder (4) angeordnet ist.
15. Platte nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehrlagiger Anordnung der Platten (1) mit Fugenversatz die Nut (7) gegenüber der gleichgerichteten Mittellinie der Platte (1) um ein solches Maß versetzt ist, daß bei in der Plattenfläche (5) erfolgendem Drehen der Platte (1) um 180° die Nuten (7) zweier übereinander versetzt angeordneter Platten (1) miteinander fluchten.
16. Platte nach den Ansprüchen 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1, 1', 1a, 1a', 1b) und die lose Feder (8) durch Strangziehen hergestellt sind.
17. Bausatz unter Verwendung der Platte nach den Ansprüchen 1-16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Bausatz aus
  • a) einer Normalplaffe (1, 1'), die an drei Seiten eine Nut (3) und an einer Seite eine feststehende Feder (4) aufweist,
  • b) einer losen Feder (8), die auf Länge geschnitten und gebündelt ist,
  • c) einer Eckplatte (1a, 1a'), bei der die Nut der einen Stirnfläche (2c'') in den benach­ barten Bereich einer der beiden großen Plattenflächen (5) verlegt ist und parallel zu dieser Stirnfläche (2c'') verläuft, sowie
  • d) einer Anschlußplatte (1b) besteht, bei der im mittleren Bereich einer der beiden gro­ ßen Plattenflächen (5) parallel zu einem Stirnflächenpaar (2c-2d) eine Nut (7) ver­ läuft,
wobei die Eck- (1a) und die Anschlußplatte (1b) die gleiche Grundform wie die Nor­ malplatte (1) aufweisen.
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