DE1965465B2 - Sturzelement zur Überbrückung von Öffnungen in Hohlwänden - Google Patents
Sturzelement zur Überbrückung von Öffnungen in HohlwändenInfo
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Description
Werkes durch das Plattenelement entgegengewirkt wird, welches zwischen dem oberen Horizontalflansch
und dem entsprechenden Ende einer den unteren Horizontalflansch untergreifenden Platte lotrecht verlaufend
angeordnet ist, wodurch die ursprüngliche Gestalt des Sturzelementes auch bei starken Belastungen aufrechterhalten
wird. Ein weiterer Vorteil des Sturzelementes nach der Erfindung ist darin zu sehen, daß in
der Innenwandung der Hohlwand in dem vertikalen Bereich zwischen den Enden des oberen Horizontal- ι ο
flansches des Grundelementes und der Platte, die den unteren Horizontalflansch untergreift, kein Mauerwerk
erforderlich ist, da der obere, das Mauerwerk der Innenwandung tragende Flansch auf dem erfindungsgemäß
vorgesehenen lotrechten Plattenelement ruht Die nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Sturzelementes vorgesehenen Hafteinrichtungen im Bereich des lotrechten Plattenelementes gestatten
ein leichtes Verkleiden dieses Wandungsabschnittes mit Hilfe von Putz od. dgl., wodurch der lediglieh
von dem Sturzelement gebildete Abschnitt der Innenwandung
im Auge des Betrachters entzogen werden kann. Infolge der Stabilität seiner geschlossenen
Kastenkonstruktion kann das erfindungsgemäße Sturzelement relativ leicht ausgeführt sein, was seine Handhabung
auf der Baustelle erleichtert. Trotz seines relativ niedrigen Eigengewichtes ermöglicht die Festigkeit
seiner Konstruktion jedoch das Überspannen von Maueröffnungen mit großen lichten Weiten.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß an dem in lotrechter Richtung
verlaufenden Plattenelement ein Drahtnetz oder ein Metallattenwerk oder eine Oberflächenaufrauhung
zum Auftragen eines Bewurfes, z. B. aus Mörtel, Zement oder Gips, angebracht ist. Ferner hat sich als vorteilhaft
herausgestellt, daß auf dem unteren Flansch des Grundelements Riffelungen vorgesehen sind.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das in lotrechter
Richtung verlaufende Plattenelement mit horizontal angeordneten oberen und unteren Flanschen versehen
ist, die mit ihren freien Enden von dem Wandungshohlraum wegweisen.
Um eine noch größere Formstabilität des erfindungsgemäßen Sturzelementes zu erzielen, kann vorgesehen
sein, daß das in lotrechter Richtung verlaufende Plattenelement einstückig mit dem oberen Flansch des
Grundelementes ausgebildet ist und am unteren Ende einen von dem Wandur.gshohlraum wegweisenden
Flansch aufweist so
Nach noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Stegplatte
zwischen dem unteren und dem oberen Flansch des Grundelements einen senkrecht zu den Flanschen verlaufenden
unteren Bereich und einen sich anschließenden, schräg zum oberen Flansch hinlaufenden Bereich
aufweist, und daß zwischen der Stegplatte des Grundelements und dem mit dem oberen Flansch des Grundelements
im Bereich dessen Ende verbundenen, in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement ein weiteres
Plattenelement lotrecht angeordnet ist, welches einen oberen und unteren horizontal verlaufenden
Flansch aufweist, dip von dem Wandungshohlraum wegweisen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der ft.s Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der Erfindung,
Fig, 2 einen Schnitt durch eine abgewandelte Aus
führungsform des Sturzelementes nach Fig.],
F i g. 3 einen Schnitt durch eine weitere abgewande!
te Ausführungsform des Sturzelementes nach F i g. und
F i g. 4 eine perspektivische Darstellung einer bevor zugten Ausbildungsform eines Endes des unteren Hon
zontalflansches des Grundelementes.
Wie F i g. 1 zu entnehmen, besitzt das Sturzelemen nach der Erfindung ein Grundelement, welches einer
unteren horizontal angeordneten Flansch, -einen ent sprechend der Breite des Wandungshohlraumes seitlicr
dazu versetzten und im Abstand darüber verlaufender oberen horizontal angeordneten Flansch und fernei
eine Stegplatte umfaßt, die die beiden einander züge
kehrten Längskanten der Flansche verbindet und ir seitlichem Abstand der beiden Flansche überbrückt. Bc
der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform sind die genannten beiden Horizontalflansc';£ und die Stegplatte
einstückig ausgebildet und das so pebildete Grundelement
ist insgesamt mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet.
Außer diesem, nach dem Stand der Technik bekannten Gr;:ndelement sind bei dem Sturzelement nach der
Erfindung noch eine den unteren Flansch des Grundelements untergreifende horizontale Platte 4 und ferner
ein in lotrechter Richtung verlaufendes Plattenelement 5 vorgesehen, welches in einem seitlichen Abstand
von der Stegplatte des Grundelementes angeordnet ist und mit dem oberen Flansch des Grundelementes
sowie mit der den unteren Flansch des Grundelementes untergreifenden Platte 4 irn Bereich ihrer von
dem Wandungshohlraum wegweisenden Enden verbunden ist.
Das Grundelement, die Platte 4 und das Plattenelement 5 sind vorzugsweise durch Punktschweißung miteinander
zu einer geschlossenen Kastenkonstruktion verbunden. Dabei gewährleistet diese Verbindung der
Einzelbestandteile, daß sich das Sturzelement nach der Erfindung bei Belastung im wesentlichen wie ein einstückiges
Formteil verhält. Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausföhrungsform des Sturzelementes
nach der Erfindung ist das in lotrechter Richtung verlaufende Plattenelement an seinen oberen und unteren
Enden mit horizontal angeordneten Flanschen versehen, die mit ihren freien Enden vom Wandungshohlraum
weigweisen. Dadurch, daß das Plattenelement 5 vorgesehen ist, entfällt die Notwendigkeit, den Zwischenraum
zwischen den Enden des oberen Horizontalflansches des Grundelementes und der Platte 4 mit
Mauerwerk auszufüllen, was eine Ersparnis von Baumaterial bedeutet.
An der Außenseite des lotrecht vorlaufenden Plattenelementes 5 ist ein Drahtnetz oder ein Metallattenwerk
6 oder eine Oberflächenaufrauhung 14 (F i g. 3) angebracht, wordurch die derart behandelte
Oberfläche des Plattenelementes 5 einen guten Haftgrund für einen Bewurf, beispielsweise aus Mörtel, Zement
oder Gips gebildet. Das Drahtnetz, Metallattenwerk od. dgl., ist zwischen den Enden des oberen und
unteren Flansches des Plattenelementes 5 befestigt und
erstreckt sich teilweise auch längs der Unterseite der horizontal angeordneten Platte 4.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Sturzelementes können öffnungen in Hohlwänden überbrückt werden,
wobei gempß F i g. 1 die äußere Wand mit dem Bezugszeichen 25 und die zum Gebäudeinneren weisendp In-
nenwand der Hohlwandung mit dem Bezugszeichen 26 bezeichnet ist. Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist
darin zu sehen, daß sich der beispielsweise auf das Metallattenwerk 6 aufgetragene Bewurf in den oben und
unten von den Flanschen des Plattenelementes 5 begrenzten Bereich hineinerstreckt, wodurch die Stärke
oder Dicke des Bewurfes vergrößert wird, was das Verlegen und Befestigen von Installationsleitungen u. dgl.
erleichtert.
Feuchtigkeit, die in dem Hohlraum zwischen den Wandungen 25 und 26 kondensiert ist, läuft auf der geneigten
Stegplatte des Grundelementes nach unten und wird mit Hilfe des unteren Horizontalflansches dieses
Grundelementes zur Außenseite der Außenwandung 26 abgeführt.
Bei der in F i g. 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung besitzt die Stegplatte zwischen dem unteren
und dem oberen Flansch des Grundelementes 3' einen senkrecht zu den Flanschen verlaufenden unteren Bereich
und einen sich anschließenden, schräg zum oberen Flansch hinlaufenden Bereich 3". Außerdem ist
zwischen der Stegplatte des Grundelementes und dem mit dem oberen Flansch des Grundelementcs an dessen
Ende verbundenen, in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement 5 ein weiteres Plattenelement 5' lotrecht
angeordnet, welches einen oberen und einen unteren horizontal verlaufenden Flansch aufweist, die von
dem Wandungshohlraum wegweisen. Die Schenkel dieses weiteren Plattenelementes 5' haben eine Länge, die
der Länge des oberen Horizontalflansches des Grundelementes bis zu dessen Ende sowie der Länge der unteren
Platte, die bei dieser Ausführungsform mit dem Bezugszeichen 28 versehen ist, bis zu deren Ende entspricht.
Ausgehend von der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform zeigt die Ausführungsform nach
F i g. 2 somit im wesentlichen den Unterschied, daß zwischen das Grundelement und das Plattenelement 5
noch das weitere Plattenelement 5' eingefügt ist. Ist das Sturzelement nach der in Rede stehenden Ausführungsform
in eine Hohlwand eingefügt, so liegen der senkrecht verlaufende Bereich der Stegplatte und das
lotrecht verlaufende Plattenelement 5' im wesentlichen in der gleichen Ebene wie die senkrechten Grenzteile
des Hohlraumes in der Wand, wie F i g. 2 zu entnehmen. Auch bei dieser Ausführungsform können Einrichtungen
zum Verbessern des Haftvermögens von Gips, Mörtel u. dgl. vorgesehen sein.
Die in F i g. 3 dargestellte Ausführungsform der Er findung zeichnet sich dadurch aus, daß das in lotrechte
Richtung verlaufende Plattenelement nicht wie bei dei Ausführungsform nach den F i g. 1 uns 2 ein selbständi
~ ges Formteil darstellt, sondern daß das mit dem Be
zugszeichen 12 versehene lotrechte Plattenelement ein stückig mit dem oberen Flanscfl des Grundelementes ?
ausgebildet ist. Am unteren Ende des Plattenelemente! 12 ist ein von den Wandungshohlraum wegweisendei
ίο Flansch 12' vorgesehen, der mit einer Platte 13, die der
unteren Flansch 9' des Grundelementes untergreift vorzugsweise durch Punktschweißung verbunden ist.
Auch bei der Ausführungsform nach F i g. 3 ist da; lotrecht verlaufende Plattenelement 12 mit einer Ein
ι.·· richtung zur besseren Haftung von Bewurf in Forrr
einer Oberflächenaufrauhung 14 versehen. An Stell« der Oberflächenaufrauhung 14 kann auch ein Drahtnetz
oder Lattenwerk, wie bei F i g. 1 erwähnt, verwen det werden, welches sich dann diagonal zwischen detr
in F i g. 3 rechten Ende des oberen Horizontalflanschei
11 und dem freien Ende des Flansches 12' erstreckt Auch bei dieser Ausführungsform wirkt die Stegplatte
10 als Feuchtigkeitsabieiter.
F i g. 4 zeigt ein Ende 20 eines unteren Horizontal·
2<; flanschen des Grundelementes. Dieser Flansch besitzl
Wellen ofkr Riffelungen 21, die durch Eindrücken oder
Riffelfalten gebildet sind. Diese Wellen oder Riffelungen 21 wirken einer ungleichen Belastung des
Sturzelementes infolge von Abweichungen in der Kon-
struktion der Wand während des Bauens entgegen.
Das Sturzelement nach der Erfindung besteht vorzugsweise aus vorgalvanisiertem Stahlblech, welches
mit einem dicht anliegenden Zinküberzug als Korrosionsschutz versehen ist
Die Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Sturzelementes können als tragende Konstruktionseinheiten,
beispielsweise bei der Errichtung von Gebäuden aus Fertigteilen, verwendet werden. Sie sind in ihrer
Verwendung nicht unbedingt auf die Verwendung
oberhalb von Öffnungen in Wandungen beschränkt. Es ist ersichtlich, daß sich die erfindungsgemäßen Sturzelemente
durch ein geringes Eigengewicht und eine hohe Belastbarkeit auszeichnen. Außerdem können die
Sturzelemente preisgünstig hergestellt und leicht ge-
handhabt werden, wodurch sie einen Beitrag zur Kostensenkung im Bauwesen darstellen.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
- Patentansprüche;t. Sturzelement zur Überbrückung von öffnungen in Hohlwänden, mit einem einen unteren horilontal angeordneten Flansch, einen entsprechend der Breite des Wandungshohlraumes seitlich dazu versetzten und im Abstand darüber verlaufenden oberen horizontal angeordneten Flansch und eine die beiden einander zugekehrten Längskanten der ta Flansche verbindenden und den seitlichen Abstand der Flansche überbrückenden Stegplatte aufweisenden Grundelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Sturzelement als geschlossene Kastenkonstruktion ausgestaltet ist, die von dem Grundelement (3 bzw. 3' bzw. 9), einer den unteren Flansch des Grundelements untergreifenden horizontalen Platte (4 bzw. 13) und von einem im seitlichen Abstand von der Stegplatte des Grundelements und in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement (5 bzw. 12) gebildet ist, das mit dem oberen Flansch des Grundelements und der den unteren Flansch des Grundelements untergreifenden horizontalen Platte im Bereich ihrer von dem Wandungshohlraum wegweisenden Enden verbunden ist.
- 2. Sturzelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement (5 bzw. 12) ein Drahtnetz oder ein Metallattenwerk (6) oder eine Oberflächenaufrauhmg (14) zum Auftragen eines Bewurfs, z. B. aus Mörtel, Zement oder Gips, angebracht ist.
- 3. Sturzelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem unteren Flansch des Grundelements Riffelungen (21) vorgesehen sind.
- 4. Sturzelement nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das in lotrechter Richtung verlaufende Plattenelement (5) mit horizontal angeordneten oberen und unteren Flanschen versehen ist, die mit ihren freien Enden von dem Wandungshohlraum wegweisen.
- 5. Sturzelement nach einem der Ansprüche 1 bis3, dadurch gekennzeichnet, daß das in lotrechter Richtung verlaufende Plattenelement (12) einstükkig mit dem oberen Flansch (11) des Grundelements 4«, (9) ausgebildet ist und am unteren Ende einen von dem Wandungshohlraum wegweisenden Flansch aufweist.
- 6. Sturzelement nach einem der Ansprüche I bis5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegplatte des so Grundelements eben ausgebildet ist.
- 7. Sturzelement nach einem der Ansprüche 1 bis4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegplatte zwischen dem unteren und dem oberen Flansch des Grundelements einen senkrecht zu den Flanschen .-^ verlaufenden unteren Bereich und einen sich anschließenden, schräg zum oberen Flansch hinlaufenden Bereich (3") aufweist, und daß zwischen der Stegplatte des Grundelements und dem mit dem oberen Flansch des Grundelements im Bereich des- (*> sen Ende verbundenen, in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement (5) ein weiteres Platten-' element (6') lotrecht angeordnet ist, das einen oberen und unteren horizontal verlaufenden Flansch aufweist, die von dem Wandungshohlraum wegwei- fts sen.Die Erfindung betrifft ein Sturzelement zur Oberbrückung von öffnungen in Hohlwänden, mit einem einen unteren horizontal angeordneten Flansch, einen entsprechend der Breite des Wandungshohlraumes seitlich dazu versetzten und im Abstand darüber verlaufenden oberen horizontal angeordneten Flansch und eine die beiden einander zugekehrten Längskanten der Flansche verbindenden und den seitlichen Abstand der Flansche überbrückenden Stegplatte aufweisenden GrundelementEin derartiges Sturzelement ist bereits aus der GB-PS 10 94159 bekannt. Dieses bekannte Sturzelement besitzt eine angenähert Z-förmige Gestalt, wobei der untere horizontal angeordnete Flansch eine öffnung in einer Außenwand überbrückt und der obere Horizontalflansch in der Innenwand aufgenommen ist, während sich die beide Flansche verbindende geneigte Stegplatte durch den Hohlraum zwischen Innen- und Aiißenwandung erstreckt.Das bekannte Sturzelement ist insofern nachteilig, als es der Z-förmigen Konstruktion an der erforderlichen Formstabilität mangelt, um ohne Verwendungen den Druck einer Hohl- oder Doppelwand aufzunehmen, sofern das Sturzelement nicht unter Inkaufnahme beträchtlicher Eigengewichte derart kräftig dimensioniert wird, daß es trotz der Nachteiligkeit seiner Konstruktion verwendbar ist. Wir -das bekannte Sturzelement zwecks Kompensation seiner ungenügenden Formstabilität derart kräftig dimensioniert, daß es auch imstande ist, etwas größere Kräfte aufzunehmen, so wird es jedoch abgesehen von den beträchtlichen zusätzlichen Materialkosten so schwer, daß es nur noch mit Hilfe von Hebezeugen handhabbar ist. Wird von einer derartigen Verstärkung der Belastbarkeit des bekannten Sturzelementes abgesehen, so ist unter der Last einer normalen Hohlwand mit dem Absinken des oberen horizontal angeordneten Flansches des Grundelementes zu rechnen, was zumindes' eine Störung des Materialzusammenhanges der Innenwandung, wenn nicht sogar eine Gefährdung des gesamten Bauwerkes nach sich zieht.Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Sturzelement der eingangs genannten Art zu schaffen, welches bei hoher Tragfähigkeit ein besonders günstiges Eigengewicht besitzt.Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Sturzelement als geschlossene Kastenkonstruktion ausgestaltet ist, die von dem Grundelement, einer den unteren Flansch des Grundelements untergreifenden horizontalen Platte und von einem im seitlichen Abstand von der Stegplatte des Grundelements und in lotrechter Richtung verlaufenden Plattenelement gebildet ist, das mit dem oberen Flansch des Grundelements und der den unteren Flansch des Grundelements untergreifenden horizontalen Platte im Bereich ihrer von dem Wandungshohlraum wegweisenden Enden verbunden ist.Die mit Hilfe des Sturzelementes nach der Erfindung erzielbaren Vorteile ergeben sich insbesondere aus dessen kastenförmiger Hohlkonstruktion, die einer Verwendung unter der Last schwerer Mauern einen beträchtlich stärkeren Widerstand entgegenzusetzen vermag, als die im Stand der Technik bekannten Bauweisen. Mit Hilfe des Sturzelementes nach der Erfindung kann eine stabile Innenwandung mit tragender Funktion auf dem oberen Horizontalflansch des Grundelementes aufgeführt werden, da einem Absenken dieses Flansches unter der Last des darauf ruhenden Mauer-
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