DE19653126A1 - Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung - Google Patents
Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser AusleuchtungInfo
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- E04—BUILDING
- E04H—BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
- E04H1/00—Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
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Description
Die Erfindung betrifft einen Ausstellungsraum für plastische
Gegenstände, mit indirekter und diffuser Ausleuchtung, im
wesentlichen bestehend aus einer Bodenplatte, einer die
Bodenplatte umgebenden, im wesentlichen senkrechten Wand und
einer Kuppel, die den durch die Bodenplatte und die Wand
begrenzten Raum überdeckt.
Für plastische Gegenstände gibt es verschiedene Arten von
Ausstellungsräumen. Diese werden auf sehr unterschiedliche
Weise ausgeleuchtet. Im einfachsten Fall handelt es sich um
einen Raum, der über Fenster in der Wand oder der Decke mit
Tageslicht und bei Bedarf zusätzlich oder ausschließlich mit
elektrischem Licht versorgt wird. Die Quellen des natürlichen
oder künstlichen Lichts können dabei sehr unterschiedlich
angeordnet sein, und das Licht kann von dort auf direktem Weg
oder nach ein- oder mehrmaliger Reflexion zum
Ausstellungsobjekt gelangen.
In allen diesen Fällen sind für eine gute Ausleuchtung des
Ausstellungsraums mehrere Lichtquellen erforderlich, die in dem
Raum an verschiedenen Stellen positioniert sind. Dies führt
aber zwangsläufig dazu, daß die Ausstellungsobjekte mindestens
teilweise direktem oder jedenfalls relativ scharfem Licht
ausgesetzt sind. Meistens wird das nicht als störend empfunden,
oder es ist dies sogar beabsichtigt, um bestimmte Lichtreflexe
und Schattenbildungen an den Ausstellungsobjekten zu erzielen.
Es gibt aber auch Ausstellungsobjekte, bei denen es unerwünscht
ist, wenn an ihren Oberflächen durch die Reflexion von direkt
einfallendem Licht scharfe Helligkeitskontraste auftreten. Dies
gilt vor allem für spezielle Ausstellungsobjekte mit sehr
glatten Oberflächen, z. B. für hochglanzlackierte
Kraftfahrzeuge. Naturgemäß richtet dann der Betrachter sein
Auge vorwiegend auf hellere Bereiche des Ausstellungsobjekts
und wird dadurch davon abgelenkt, Form und Farbe des Objekts in
seiner Gesamtheit aufzunehmen.
Es sind Räume bekannt, die hauptsächlich von einer Bodenplatte,
einer die Bodenplatte umgebenden Wand und einer über der Wand
angeordneten Kuppel gebildet werden. Beispielsweise gibt es
Planetarien mit Demonstrationsräumen, in denen die Position und
der Lauf von Himmelskörpern dargestellt wird. Dazu wird das
Licht von Lichtquellen, die den Himmelskörpern entsprechen, an
die kuppelförmig gekrümmte Decke des Demonstrationsraums
projiziert. Wie bei üblichen Räumen in Gebäuden gehen auch bei
solchen Demonstrationsräumen die Bodenplatte, die Wand und die
kuppelförmige Decke jeweils unmittelbar ineinander über und
sind deshalb für eine großflächige, indirekte und diffuse
Ausleuchtung, bei der sichtbare Lampenkonstruktionen vermieden
werden sollen, nicht geeignet.
Die Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Ausstellungsraum für plastische Gegenstände anzugeben, der
indirekt und diffus derart ausgeleuchtet werden kann, daß an
ausgestellten plastischen Gegenständen mit hochglänzender
Oberfläche kontrastreiche Lichtreflexionen weitestgehend
vermieden werden und trotzdem eine ausreichend helle
Gesamtausleuchtung des Ausstellungsraums und jener Gegenstände
sichergestellt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ausstellungsraum
gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Ausstellungsraum hat den Vorteil, daß für
das Anbringen von Lichtquellen nur zwei Bereiche vorzusehen
sind, nämlich der erste Zwischenraum zwischen dem Rand der
Bodenplatte und der Wand, und der zweite Zwischenraum zwischen
der Wand und dem Kuppelrand, trotzdem aber eine ausreichende
Gesamtausleuchtung des Ausstellungsraums und der darin
ausgestellten Gegenstände ermöglicht wird. Darüber hinaus sind
die Orte der Lichtquellen derart gewählt, daß eine direkte
Anstrahlung der Ausstellungsbesucher und der
Ausstellungsobjekte zuverlässig vermieden wird. Dies führt
einerseits zu einem sehr weichen, für den Ausstellungsbesucher
angenehmen Licht und vermeidet andererseits das Auftreten von
störenden Reflexionen an hochglänzenden Oberflächen von
Ausstellungsobjekten. Der Besucher erhält dadurch einen von
scharfen Lichtkontrasten völlig freien Gesamteindruck von Form
und Farbe der Ausstellungsobjekte.
Vorzugsweise ist der Rand der Bodenplatte nach oben gekrümmt.
Dadurch ergibt sich eine bessere Abschirmung der Lichtquelle in
dem ersten Zwischenraum zwischen der Bodenplatte und der Wand
vor den Blicken der Ausstellungsbesucher.
Es ist auch vorteilhaft, wenn das Unterende der Wand zur Mitte
des Ausstellungsraums hin gekrümmt ist. Dadurch bleibt auch den
am Rand der Bodenplatte stehenden Ausstellungsbesuchern das
Unterende der Wand verborgen, und es läßt sich dort eine
gleichmäßigere Ausleuchtung des Wandbereichs erzielen.
Bei einer Weiterbildung hiervon liegt das Unterende der Wand
unterhalb der Bodenplatte. Auf dieser Weise wird der erste
Zwischenraum zwischen dem Rand der Bodenplatte und der Wand bis
unter die Bodenplatte hinein vergrößert. Dies erlaubt es, in
diesem ersten Zwischenraum relativ große Bauteile der
Lichtquelle für das Ausleuchten der Wand verdeckt
unterzubringen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt das Oberende der
Wand höher als der Kuppelrand. Das bedeutet, daß sich das
Oberende der Wand und die Kuppel im Bereich ihres Randes in
senkrechter Richtung etwas überlappen, ohne sich zu berühren.
Im Bereich dieser Überlappung entsteht der zweite Zwischenraum
zwischen der Wand und dem Kuppelrand, wo ausreichend Platz für
die verdeckte Unterbringung der Lichtquelle zum Ausleuchten der
Kuppelinnenseite geschaffen wird. Vorzugsweise ist die Kuppel
nicht auf der Wand abgestützt, sondern wird unabhängig von
dieser gehalten. Es lassen sich dann beispielsweise für
besondere Präsentationen in dem Ausstellungsraum oder für das
Einbringen größerer Ausstellungsobjekte einzelne Abschnitte der
Wand, und zwar bis zur Hälfte der gesamten umlaufenden Wand,
rasch entfernen.
Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung dieser Ausführungsform ist
die Kuppel an Trägerelementen aufgehängt. Es entfallen dann
Stützen unterhalb der Kuppel.
Es hat sich als günstig erwiesen, die der Innenseite des
Ausstellungsraums zugewandten Oberflächen der Bodenplatte, der
Wand und der Kuppel matt auszubilden. Dies kann mittels
entsprechender Materialien, wie Teppichmaterialien,
Kunststoffbeschichtungen oder Lackierungen, erfolgen.
Der Ausstellungsraum kann grundsätzlich unterschiedliche Formen
aufweisen. Beispielsweise ist er in seinem Grundriß
kreisförmig, oval, drei- oder mehreckig. Der Umfang der Kuppel
ist diesem Grundriß angepaßt. Bei einer im Grundriß
kreisförmigen Bodenplatte und einem entsprechenden Wandverlauf
ist die Kuppel im Aufriß beispielsweise halbkreis- oder
halbovalförmig. Vorzugsweise sind die Kombination aus
Bodenplatte und Wand im Grundriß kreisförmig und die Kuppel im
Aufriß halbovalförmig ausgebildet. Dadurch entsteht ein
Ausstellungsraum, in dem der Blick des Besuchers durch keine
unnötigen Linien, wie Ecken zwischen aufeinanderstoßenden
Wänden, abgelenkt wird. Die im Aufriß halbovalförmige Kuppel
vermittelt einerseits den Eindruck einer ausreichenden
Raumgröße und verhindert andererseits eine zu große Raumhöhe in
der Mitte des Ausstellungsraums, wie es bei einer
halbkugelförmigen Kuppel der Fall wäre.
Der Durchmesser der kreisförmigen Bodenplatte liegt
vorzugsweise im Bereich von zwanzig bis vierzig Meter, kann
aber auch kleiner oder größer gewählt werden. Die maximale
Raumhöhe über der Mitte einer solchen Bodenplatte liegt im
allgemeinen in der Größenordnung des Radius der Bodenplatte.
Die für den Ausstellungsbesucher sichtbare Höhe der Wand
beträgt normalerweise mindestens zwei Meter.
Die Erfindung wird nachfolgend mittels eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch die Mitte eines
Gebäudeteils mit einem Obergeschoß, in dem der
Ausstellungsraum untergebracht ist, und mit einem
Untergeschoß;
Fig. 2 einen Grundriß des Gebäudeteils gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein Gebäudeteil 1 mit einem Untergeschoß 2 und
einem Obergeschoß 3 dargestellt, in dem ein Ausstellungsraum 4
angeordnet ist.
Der Ausstellungsraum 4 besteht im wesentlichen aus einer
Bodenplatte 5, auf der sich die Ausstellungsfläche befindet,
einer die Bodenplatte 5 umgebenden senkrechten Wand 6 und einer
Kuppel 7, die den durch die Bodenplatte 5 und die Wand 6
begrenzten Raum überdeckt.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Grundriß des Gebäudeteils 1
ein regelmäßiges Achteck und die Grundrisse der Bodenplatte 5,
der Wand 6 und der Kuppel 7 ebenfalls kreisförmig sind. Fig. 1
stellt einen Schnitt entlang der Linie a-a in Fig. 2 dar.
Gemäß Fig. 1 ist der Rand 8 der Bodenplatte 5 schüsselartig
nach oben gekrümmt.
Die Wand 6 ist vom Rand 8 der Bodenplatte 5 horizontal nach
außen beabstandet, wodurch ein erster Zwischenraum 9 gebildet
wird. Das Unterende 10 der Wand 6 befindet sich unterhalb der
Oberflächenebene 11 der Bodenplatte 5, ist zur Mitte des
Ausstellungsraums 4 hin gekrümmt und erstreckt sich bis
unterhalb der Bodenplatte 5.
Der Kuppelrand 12 übergreift im Abstand das Oberende 13 der
Wand 6, wodurch ein zweiter Zwischenraum 14 gebildet wird.
In dem ersten Zwischenraum 9 ist unterhalb der Oberflächenebene
11 der Bodenplatte 5 eine erste Lichtquelle 15 zum Ausleuchten
der Wand 6 angeordnet (auf der linken Seite von Fig. 1
schematisch durch Lichtstrahlen 15a dargestellt; gleiches gilt
aber für die rechte Seite). In dem zweiten Zwischenraum 14 ist
eine zweite Lichtquelle 16 zum Ausleuchten der Innenseite der
Kuppel 7 vorgesehen (schematisch durch Lichtstrahlen 16a
dargestellt). Die Zwischenräume 9, 14 fungieren also als
Lichtvouten.
Das Oberende 13 der Wand 6 liegt auf einer höherem Niveau als
der Kuppelrand 12. D.h., in dem Bereich, in dem sich das
Oberende 13 der Wand 6 und der Kuppelrand 12 nahekommen, ist
der Innendurchmesser der Kuppel 7 größer als der
Außendurchmesser der Wand 6, und das Oberende 13 der Wand 6
reicht etwas in die Kuppel hinein. In dem Bereich, wo sich das
Oberende 13 der Wand 6 mit dem Kuppelrand 12 überlappt,
befindet sich der vorgenannte zweite Zwischenraum 14 mit der
Lichtquelle 16.
Die Kuppel 7 ist im Schnitt gemäß Fig. 1 halbovalförmig
ausgebildet. Sie ist nicht auf der Wand 6 abgestützt, sondern
mittels eines (in der Zeichnung nicht dargestellten) Zugrings
am Kuppelrand 12 mit Aufhängepunkten 17 (Fig. 2) an
Stahlträgerelementen 18 aufgehängt, ohne die Wand 6 zu
berühren.
Die der Innenseite des Ausstellungsraums 4 zugewandten
Oberflächen der Bodenplatte 5, der Wand 6 und der Kuppel 7 sind
matt ausgebildet. Zu diesem Zweck ist die Bodenplatte 5
lückenlos mit einem Teppich belegt, und die Wand 6 und die
Kuppel 7 sind mit einem matten Farbanstrich versehen.
Die Innenseite der Wand 6 und der Kuppel 7 bestehen in an sich
bekannterweise aus Aluminiumlochblechen mit einer Dicke von 1,5
mm, einem Lochdurchmesser von 1,5 mm und einem Lochanteil von
23%. Die Lochbleche sind an einem gleichfalls bekannten (in der
Zeichnung nicht dargestellten) selbsttragenden Stabnetzwerk der
Kuppel 7 befestigt.
Zu den übrigen Einrichtungen, die den Ausstellungsraum 4
ergänzen, zählen mehrere über die Außenoberfläche der Kuppel 7
verteilte, getrennt aufgehängte Lautsprecher 19 zur Beschallung
des Ausstellungsraums 4 sowie zahlreiche aufgehängte
Schallabsorber 20, z. B. in Form von Mineralwollematten, die den
restlichen Raum im Obergeschoß 3 des Gebäudeteils 1 außerhalb
der Wand 6 und der Kuppel 7 weitgehend ausfüllen. In Fig. 2
sind die Schallabsorber 20 nur in der linken Zeichnungshälfte
dargestellt. In der Praxis sind sie aber auch in der rechten
Hälfte des Gebäudeteils 1 vorhanden.
Durch das bis unter die Bodenplatte 5 verlängerte Unterende 10
der Wand 6 ergibt sich ein auch seitlich geschlossener freier
Raum 21 zwischen dem Boden 22 des Obergeschosses 3 und der
Bodenplatte 5. Dieser freie Raum 21 dient als Druckraum für
Zuluft und für besondere Ausstellungseffekte, z. B. für die
Zufuhr von Theaternebel oder Duftstoffe, die in den
Ausstellungsraum eingeführt werden. Entsprechende (in der
Zeichnung nicht dargestellte) Eintrittsöffnungen befinden sich
in der Bodenplatte 5 unterhalb von elektrisch antreibbaren
Drehscheiben 23 (Fig. 2), auf denen besondere
Ausstellungsobjekte präsentiert werden können.
Ferner sind im Obergeschoß 3 seitlich oberhalb der Kuppel 7
installierte Ablufteinrichtungen 24 und in der Mitte der
Geschoßdecke ein Rauchabzug 25 vorgesehen.
Gemäß Fig. 2 ist das Innere des Ausstellungsraums 4 vom
Untergeschoß 2 aus über zwei einander gegenüberliegende Treppen
26, welche die Bodenplatte 5 durchbrechen, zugänglich.
Claims (9)
1. Ausstellungsraum (4) für plastische Gegenstände, mit
indirekter und diffuser Ausleuchtung, im wesentlichen
bestehend aus einer Bodenplatte (5), einer die Bodenplatte
(5) umgebenden, im wesentlichen senkrechten Wand (6) und
einer Kuppel (7), die den durch die Bodenplatte (5) und die
Wand (6) begrenzten Raum überdeckt,
dadurch gekennzeichnet, daß
- (a) die Wand (6) vom Rand (8) der Bodenplatte (5) horizontal nach außen beabstandet ist, wodurch ein erster Zwischenraum (9) gebildet wird,
- (b) das Unterende (10) der Wand (6) sich unterhalb der Oberflächenebene (11) der Bodenplatte (5) befindet,
- (c) der Rand (12) der Kuppel (7) das Oberende (13) der Wand (6) horizontal nach außen im Abstand übergreift, wodurch ein zweiter Zwischenraum (14) gebildet wird,
- (d) in dem ersten Zwischenraum (9) unterhalb der Oberflächenebene (11) der Bodenplatte (5) eine erste Lichtquelle (15) zum Ausleuchten der Wand (6) angeordnet ist und
- (e) in dem zweiten Zwischenraum (14) eine zweite Lichtquelle (16) zum Ausleuchten der Innenseite der Kuppel (7) angeordnet ist.
2. Ausstellungsraum (4) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rand (8) der Bodenplatte (5) nach
oben gekrümmt ist.
3. Ausstellungsraum (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Unterende (10) der Wand (6) zur
Mitte des Ausstellungsraums (4) hin gekrümmt ist.
4. Ausstellungsraum nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterende (10) der Wand unterhalb der Bodenplatte
(5) liegt.
5. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oberende (13) der Wand (6) höher
liegt als der Kuppelrand (12).
6. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kuppel (7) unabhängig von der Wand
(6) gehalten wird.
7. Ausstellungsraum nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kuppel (7) an Trägerelementen (18) aufgehängt ist.
8. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die der Innenseite des
Ausstellungsraums (4) zugewandten Oberflächen der
Bodenplatte (5), der Wand (6) und der Kuppel (7) matt
ausgebildet sind.
9. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kombination aus Bodenplatte (5) und
Wand (6) im Grundriß kreisförmig und die Kuppel (7) im
Aufriß halbovalförmig ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996153126 DE19653126A1 (de) | 1996-12-19 | 1996-12-19 | Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996153126 DE19653126A1 (de) | 1996-12-19 | 1996-12-19 | Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19653126A1 true DE19653126A1 (de) | 1998-06-25 |
Family
ID=7815431
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996153126 Withdrawn DE19653126A1 (de) | 1996-12-19 | 1996-12-19 | Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19653126A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001090511A1 (de) * | 2000-05-25 | 2001-11-29 | Koch Membranen Gmbh & Co. Kg | Abdeckung für bürocontainer |
-
1996
- 1996-12-19 DE DE1996153126 patent/DE19653126A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001090511A1 (de) * | 2000-05-25 | 2001-11-29 | Koch Membranen Gmbh & Co. Kg | Abdeckung für bürocontainer |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |