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DE19653126A1 - Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung - Google Patents

Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung

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Publication number
DE19653126A1
DE19653126A1 DE1996153126 DE19653126A DE19653126A1 DE 19653126 A1 DE19653126 A1 DE 19653126A1 DE 1996153126 DE1996153126 DE 1996153126 DE 19653126 A DE19653126 A DE 19653126A DE 19653126 A1 DE19653126 A1 DE 19653126A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wall
dome
base plate
showroom
space
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996153126
Other languages
English (en)
Inventor
Joachim P Zangenberg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1996153126 priority Critical patent/DE19653126A1/de
Publication of DE19653126A1 publication Critical patent/DE19653126A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H1/00Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H1/1272Exhibition stands

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Residential Or Office Buildings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Ausstellungsraum für plastische Gegenstände, mit indirekter und diffuser Ausleuchtung, im wesentlichen bestehend aus einer Bodenplatte, einer die Bodenplatte umgebenden, im wesentlichen senkrechten Wand und einer Kuppel, die den durch die Bodenplatte und die Wand begrenzten Raum überdeckt.
Für plastische Gegenstände gibt es verschiedene Arten von Ausstellungsräumen. Diese werden auf sehr unterschiedliche Weise ausgeleuchtet. Im einfachsten Fall handelt es sich um einen Raum, der über Fenster in der Wand oder der Decke mit Tageslicht und bei Bedarf zusätzlich oder ausschließlich mit elektrischem Licht versorgt wird. Die Quellen des natürlichen oder künstlichen Lichts können dabei sehr unterschiedlich angeordnet sein, und das Licht kann von dort auf direktem Weg oder nach ein- oder mehrmaliger Reflexion zum Ausstellungsobjekt gelangen.
In allen diesen Fällen sind für eine gute Ausleuchtung des Ausstellungsraums mehrere Lichtquellen erforderlich, die in dem Raum an verschiedenen Stellen positioniert sind. Dies führt aber zwangsläufig dazu, daß die Ausstellungsobjekte mindestens teilweise direktem oder jedenfalls relativ scharfem Licht ausgesetzt sind. Meistens wird das nicht als störend empfunden, oder es ist dies sogar beabsichtigt, um bestimmte Lichtreflexe und Schattenbildungen an den Ausstellungsobjekten zu erzielen.
Es gibt aber auch Ausstellungsobjekte, bei denen es unerwünscht ist, wenn an ihren Oberflächen durch die Reflexion von direkt einfallendem Licht scharfe Helligkeitskontraste auftreten. Dies gilt vor allem für spezielle Ausstellungsobjekte mit sehr glatten Oberflächen, z. B. für hochglanzlackierte Kraftfahrzeuge. Naturgemäß richtet dann der Betrachter sein Auge vorwiegend auf hellere Bereiche des Ausstellungsobjekts und wird dadurch davon abgelenkt, Form und Farbe des Objekts in seiner Gesamtheit aufzunehmen.
Es sind Räume bekannt, die hauptsächlich von einer Bodenplatte, einer die Bodenplatte umgebenden Wand und einer über der Wand angeordneten Kuppel gebildet werden. Beispielsweise gibt es Planetarien mit Demonstrationsräumen, in denen die Position und der Lauf von Himmelskörpern dargestellt wird. Dazu wird das Licht von Lichtquellen, die den Himmelskörpern entsprechen, an die kuppelförmig gekrümmte Decke des Demonstrationsraums projiziert. Wie bei üblichen Räumen in Gebäuden gehen auch bei solchen Demonstrationsräumen die Bodenplatte, die Wand und die kuppelförmige Decke jeweils unmittelbar ineinander über und sind deshalb für eine großflächige, indirekte und diffuse Ausleuchtung, bei der sichtbare Lampenkonstruktionen vermieden werden sollen, nicht geeignet.
Die Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Ausstellungsraum für plastische Gegenstände anzugeben, der indirekt und diffus derart ausgeleuchtet werden kann, daß an ausgestellten plastischen Gegenständen mit hochglänzender Oberfläche kontrastreiche Lichtreflexionen weitestgehend vermieden werden und trotzdem eine ausreichend helle Gesamtausleuchtung des Ausstellungsraums und jener Gegenstände sichergestellt ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ausstellungsraum gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Ausstellungsraum hat den Vorteil, daß für das Anbringen von Lichtquellen nur zwei Bereiche vorzusehen sind, nämlich der erste Zwischenraum zwischen dem Rand der Bodenplatte und der Wand, und der zweite Zwischenraum zwischen der Wand und dem Kuppelrand, trotzdem aber eine ausreichende Gesamtausleuchtung des Ausstellungsraums und der darin ausgestellten Gegenstände ermöglicht wird. Darüber hinaus sind die Orte der Lichtquellen derart gewählt, daß eine direkte Anstrahlung der Ausstellungsbesucher und der Ausstellungsobjekte zuverlässig vermieden wird. Dies führt einerseits zu einem sehr weichen, für den Ausstellungsbesucher angenehmen Licht und vermeidet andererseits das Auftreten von störenden Reflexionen an hochglänzenden Oberflächen von Ausstellungsobjekten. Der Besucher erhält dadurch einen von scharfen Lichtkontrasten völlig freien Gesamteindruck von Form und Farbe der Ausstellungsobjekte.
Vorzugsweise ist der Rand der Bodenplatte nach oben gekrümmt. Dadurch ergibt sich eine bessere Abschirmung der Lichtquelle in dem ersten Zwischenraum zwischen der Bodenplatte und der Wand vor den Blicken der Ausstellungsbesucher.
Es ist auch vorteilhaft, wenn das Unterende der Wand zur Mitte des Ausstellungsraums hin gekrümmt ist. Dadurch bleibt auch den am Rand der Bodenplatte stehenden Ausstellungsbesuchern das Unterende der Wand verborgen, und es läßt sich dort eine gleichmäßigere Ausleuchtung des Wandbereichs erzielen.
Bei einer Weiterbildung hiervon liegt das Unterende der Wand unterhalb der Bodenplatte. Auf dieser Weise wird der erste Zwischenraum zwischen dem Rand der Bodenplatte und der Wand bis unter die Bodenplatte hinein vergrößert. Dies erlaubt es, in diesem ersten Zwischenraum relativ große Bauteile der Lichtquelle für das Ausleuchten der Wand verdeckt unterzubringen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt das Oberende der Wand höher als der Kuppelrand. Das bedeutet, daß sich das Oberende der Wand und die Kuppel im Bereich ihres Randes in senkrechter Richtung etwas überlappen, ohne sich zu berühren.
Im Bereich dieser Überlappung entsteht der zweite Zwischenraum zwischen der Wand und dem Kuppelrand, wo ausreichend Platz für die verdeckte Unterbringung der Lichtquelle zum Ausleuchten der Kuppelinnenseite geschaffen wird. Vorzugsweise ist die Kuppel nicht auf der Wand abgestützt, sondern wird unabhängig von dieser gehalten. Es lassen sich dann beispielsweise für besondere Präsentationen in dem Ausstellungsraum oder für das Einbringen größerer Ausstellungsobjekte einzelne Abschnitte der Wand, und zwar bis zur Hälfte der gesamten umlaufenden Wand, rasch entfernen.
Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung dieser Ausführungsform ist die Kuppel an Trägerelementen aufgehängt. Es entfallen dann Stützen unterhalb der Kuppel.
Es hat sich als günstig erwiesen, die der Innenseite des Ausstellungsraums zugewandten Oberflächen der Bodenplatte, der Wand und der Kuppel matt auszubilden. Dies kann mittels entsprechender Materialien, wie Teppichmaterialien, Kunststoffbeschichtungen oder Lackierungen, erfolgen.
Der Ausstellungsraum kann grundsätzlich unterschiedliche Formen aufweisen. Beispielsweise ist er in seinem Grundriß kreisförmig, oval, drei- oder mehreckig. Der Umfang der Kuppel ist diesem Grundriß angepaßt. Bei einer im Grundriß kreisförmigen Bodenplatte und einem entsprechenden Wandverlauf ist die Kuppel im Aufriß beispielsweise halbkreis- oder halbovalförmig. Vorzugsweise sind die Kombination aus Bodenplatte und Wand im Grundriß kreisförmig und die Kuppel im Aufriß halbovalförmig ausgebildet. Dadurch entsteht ein Ausstellungsraum, in dem der Blick des Besuchers durch keine unnötigen Linien, wie Ecken zwischen aufeinanderstoßenden Wänden, abgelenkt wird. Die im Aufriß halbovalförmige Kuppel vermittelt einerseits den Eindruck einer ausreichenden Raumgröße und verhindert andererseits eine zu große Raumhöhe in der Mitte des Ausstellungsraums, wie es bei einer halbkugelförmigen Kuppel der Fall wäre.
Der Durchmesser der kreisförmigen Bodenplatte liegt vorzugsweise im Bereich von zwanzig bis vierzig Meter, kann aber auch kleiner oder größer gewählt werden. Die maximale Raumhöhe über der Mitte einer solchen Bodenplatte liegt im allgemeinen in der Größenordnung des Radius der Bodenplatte. Die für den Ausstellungsbesucher sichtbare Höhe der Wand beträgt normalerweise mindestens zwei Meter.
Die Erfindung wird nachfolgend mittels eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch die Mitte eines Gebäudeteils mit einem Obergeschoß, in dem der Ausstellungsraum untergebracht ist, und mit einem Untergeschoß;
Fig. 2 einen Grundriß des Gebäudeteils gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein Gebäudeteil 1 mit einem Untergeschoß 2 und einem Obergeschoß 3 dargestellt, in dem ein Ausstellungsraum 4 angeordnet ist.
Der Ausstellungsraum 4 besteht im wesentlichen aus einer Bodenplatte 5, auf der sich die Ausstellungsfläche befindet, einer die Bodenplatte 5 umgebenden senkrechten Wand 6 und einer Kuppel 7, die den durch die Bodenplatte 5 und die Wand 6 begrenzten Raum überdeckt.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Grundriß des Gebäudeteils 1 ein regelmäßiges Achteck und die Grundrisse der Bodenplatte 5, der Wand 6 und der Kuppel 7 ebenfalls kreisförmig sind. Fig. 1 stellt einen Schnitt entlang der Linie a-a in Fig. 2 dar.
Gemäß Fig. 1 ist der Rand 8 der Bodenplatte 5 schüsselartig nach oben gekrümmt.
Die Wand 6 ist vom Rand 8 der Bodenplatte 5 horizontal nach außen beabstandet, wodurch ein erster Zwischenraum 9 gebildet wird. Das Unterende 10 der Wand 6 befindet sich unterhalb der Oberflächenebene 11 der Bodenplatte 5, ist zur Mitte des Ausstellungsraums 4 hin gekrümmt und erstreckt sich bis unterhalb der Bodenplatte 5.
Der Kuppelrand 12 übergreift im Abstand das Oberende 13 der Wand 6, wodurch ein zweiter Zwischenraum 14 gebildet wird.
In dem ersten Zwischenraum 9 ist unterhalb der Oberflächenebene 11 der Bodenplatte 5 eine erste Lichtquelle 15 zum Ausleuchten der Wand 6 angeordnet (auf der linken Seite von Fig. 1 schematisch durch Lichtstrahlen 15a dargestellt; gleiches gilt aber für die rechte Seite). In dem zweiten Zwischenraum 14 ist eine zweite Lichtquelle 16 zum Ausleuchten der Innenseite der Kuppel 7 vorgesehen (schematisch durch Lichtstrahlen 16a dargestellt). Die Zwischenräume 9, 14 fungieren also als Lichtvouten.
Das Oberende 13 der Wand 6 liegt auf einer höherem Niveau als der Kuppelrand 12. D.h., in dem Bereich, in dem sich das Oberende 13 der Wand 6 und der Kuppelrand 12 nahekommen, ist der Innendurchmesser der Kuppel 7 größer als der Außendurchmesser der Wand 6, und das Oberende 13 der Wand 6 reicht etwas in die Kuppel hinein. In dem Bereich, wo sich das Oberende 13 der Wand 6 mit dem Kuppelrand 12 überlappt, befindet sich der vorgenannte zweite Zwischenraum 14 mit der Lichtquelle 16.
Die Kuppel 7 ist im Schnitt gemäß Fig. 1 halbovalförmig ausgebildet. Sie ist nicht auf der Wand 6 abgestützt, sondern mittels eines (in der Zeichnung nicht dargestellten) Zugrings am Kuppelrand 12 mit Aufhängepunkten 17 (Fig. 2) an Stahlträgerelementen 18 aufgehängt, ohne die Wand 6 zu berühren.
Die der Innenseite des Ausstellungsraums 4 zugewandten Oberflächen der Bodenplatte 5, der Wand 6 und der Kuppel 7 sind matt ausgebildet. Zu diesem Zweck ist die Bodenplatte 5 lückenlos mit einem Teppich belegt, und die Wand 6 und die Kuppel 7 sind mit einem matten Farbanstrich versehen.
Die Innenseite der Wand 6 und der Kuppel 7 bestehen in an sich bekannterweise aus Aluminiumlochblechen mit einer Dicke von 1,5 mm, einem Lochdurchmesser von 1,5 mm und einem Lochanteil von 23%. Die Lochbleche sind an einem gleichfalls bekannten (in der Zeichnung nicht dargestellten) selbsttragenden Stabnetzwerk der Kuppel 7 befestigt.
Zu den übrigen Einrichtungen, die den Ausstellungsraum 4 ergänzen, zählen mehrere über die Außenoberfläche der Kuppel 7 verteilte, getrennt aufgehängte Lautsprecher 19 zur Beschallung des Ausstellungsraums 4 sowie zahlreiche aufgehängte Schallabsorber 20, z. B. in Form von Mineralwollematten, die den restlichen Raum im Obergeschoß 3 des Gebäudeteils 1 außerhalb der Wand 6 und der Kuppel 7 weitgehend ausfüllen. In Fig. 2 sind die Schallabsorber 20 nur in der linken Zeichnungshälfte dargestellt. In der Praxis sind sie aber auch in der rechten Hälfte des Gebäudeteils 1 vorhanden.
Durch das bis unter die Bodenplatte 5 verlängerte Unterende 10 der Wand 6 ergibt sich ein auch seitlich geschlossener freier Raum 21 zwischen dem Boden 22 des Obergeschosses 3 und der Bodenplatte 5. Dieser freie Raum 21 dient als Druckraum für Zuluft und für besondere Ausstellungseffekte, z. B. für die Zufuhr von Theaternebel oder Duftstoffe, die in den Ausstellungsraum eingeführt werden. Entsprechende (in der Zeichnung nicht dargestellte) Eintrittsöffnungen befinden sich in der Bodenplatte 5 unterhalb von elektrisch antreibbaren Drehscheiben 23 (Fig. 2), auf denen besondere Ausstellungsobjekte präsentiert werden können.
Ferner sind im Obergeschoß 3 seitlich oberhalb der Kuppel 7 installierte Ablufteinrichtungen 24 und in der Mitte der Geschoßdecke ein Rauchabzug 25 vorgesehen.
Gemäß Fig. 2 ist das Innere des Ausstellungsraums 4 vom Untergeschoß 2 aus über zwei einander gegenüberliegende Treppen 26, welche die Bodenplatte 5 durchbrechen, zugänglich.

Claims (9)

1. Ausstellungsraum (4) für plastische Gegenstände, mit indirekter und diffuser Ausleuchtung, im wesentlichen bestehend aus einer Bodenplatte (5), einer die Bodenplatte (5) umgebenden, im wesentlichen senkrechten Wand (6) und einer Kuppel (7), die den durch die Bodenplatte (5) und die Wand (6) begrenzten Raum überdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß
  • (a) die Wand (6) vom Rand (8) der Bodenplatte (5) horizontal nach außen beabstandet ist, wodurch ein erster Zwischenraum (9) gebildet wird,
  • (b) das Unterende (10) der Wand (6) sich unterhalb der Oberflächenebene (11) der Bodenplatte (5) befindet,
  • (c) der Rand (12) der Kuppel (7) das Oberende (13) der Wand (6) horizontal nach außen im Abstand übergreift, wodurch ein zweiter Zwischenraum (14) gebildet wird,
  • (d) in dem ersten Zwischenraum (9) unterhalb der Oberflächenebene (11) der Bodenplatte (5) eine erste Lichtquelle (15) zum Ausleuchten der Wand (6) angeordnet ist und
  • (e) in dem zweiten Zwischenraum (14) eine zweite Lichtquelle (16) zum Ausleuchten der Innenseite der Kuppel (7) angeordnet ist.
2. Ausstellungsraum (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (8) der Bodenplatte (5) nach oben gekrümmt ist.
3. Ausstellungsraum (4) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterende (10) der Wand (6) zur Mitte des Ausstellungsraums (4) hin gekrümmt ist.
4. Ausstellungsraum nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterende (10) der Wand unterhalb der Bodenplatte (5) liegt.
5. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberende (13) der Wand (6) höher liegt als der Kuppelrand (12).
6. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kuppel (7) unabhängig von der Wand (6) gehalten wird.
7. Ausstellungsraum nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kuppel (7) an Trägerelementen (18) aufgehängt ist.
8. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die der Innenseite des Ausstellungsraums (4) zugewandten Oberflächen der Bodenplatte (5), der Wand (6) und der Kuppel (7) matt ausgebildet sind.
9. Ausstellungsraum nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kombination aus Bodenplatte (5) und Wand (6) im Grundriß kreisförmig und die Kuppel (7) im Aufriß halbovalförmig ausgebildet sind.
DE1996153126 1996-12-19 1996-12-19 Ausstellungsraum mit indirekter und diffuser Ausleuchtung Withdrawn DE19653126A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2001090511A1 (de) * 2000-05-25 2001-11-29 Koch Membranen Gmbh & Co. Kg Abdeckung für bürocontainer

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2001090511A1 (de) * 2000-05-25 2001-11-29 Koch Membranen Gmbh & Co. Kg Abdeckung für bürocontainer

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