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DE19943480A1 - Leuchte - Google Patents

Leuchte

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DE19943480A1
DE19943480A1 DE1999143480 DE19943480A DE19943480A1 DE 19943480 A1 DE19943480 A1 DE 19943480A1 DE 1999143480 DE1999143480 DE 1999143480 DE 19943480 A DE19943480 A DE 19943480A DE 19943480 A1 DE19943480 A1 DE 19943480A1
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    • F21S6/007Lighting devices intended to be free-standing with a lamp housing maintained at a distance from the floor or ground via a support, e.g. standing lamp for ambient lighting for indirect lighting only, e.g. torchiere with reflector bowl directed towards ceiling
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchte 1 zum indirekten Beleuchten, umfassend eine Lampe 4 mit einem gerichteten Strahl, die auf einem langgestreckten Träger 2 angeordnet ist und Licht überwiegend in Verlängerung des Trägers 2 aussendet, und eine Anstrahlfläche außerhalb der Lampe 4 aufweist, die in dem Strahlengang der Lampe 4 angeordnet ist. Um die Ausleuchtung insbesondere in hohen Räumen oder im Freien zu ermöglichen, ist vorgesehen, daß die Anstrahlfläche an dem Träger 2 montiert ist und eine gespannte Folie 8 aufweist, wodurch in Abhängigkeit von ihrem Anstellwinkel im Strahlengang eine bevorzugte Ausleuchtung eines Bereichs wenigstens zu einer Seite des Trägers 2 erfolgt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Leuchte zum indirekten Beleuchten, umfassend eine Lampe mit einem gerichteten Strahl, die auf einem langgestreckten Träger angeordnet ist und Licht überwiegend in Verlängerung des Trägers aussendet, und eine Anstrahlfläche außerhalb der Lampe aufweist, die in dem Strahlen­ gang der Lampe angeordnet ist.
Aus der Praxis sind Leuchten bekannt, die einen langgestreckten Träger aufweisen, wobei eine Lampe im oberen Ende des Trägers zur Beleuchtung der Decke vorgesehen ist. Durch die Beleuchtung der Decke erfolgt eine indirekte Beleuchtung eines Raumes, vorausgesetzt, die Decke weist eine entsprechend helle Farbe auf. Solche Leuchten, die auch als Deckenfluter bezeichnet werden, sind in Räumen ab einer bestimmten Bauhöhe nicht mehr einsetzbar, da einerseits der Abstand zur Decke eine starke Abschwächung des Lichts bewirkt, andererseits die Reflektionsfläche zu weit weg von denjenigen Bereichen ist, die es auszuleuchten gilt. Ein weiterer Nachteil der bekannten Leuchte besteht darin, daß insbesondere an Fensterscheiben und anderen reflektierenden Oberflächen Lichtstrahlen reflektiert werden, die selbst wiederum insbesondere an Computerarbeitsplätzen zu unangenehmen Blendungen führen können.
Schließlich sind die bekannten Leuchten für den statischen Gebrauch vorgesehen und ermöglichen es im allgemeinen nicht, durch Änderung der Beleuchtungsverhältnisse bestimmte Bereiche besser auszuleuchten. Aus der Praxis sind ferner Leuchten bekannt, die beispielsweise eine Glühbirne als zentrale Lampe und einen hierum teilweise geschlossenen Schirm anordnen, wodurch das Licht der Lampe nur durch die Durchbrechungen des Schirms austritt oder wahlweise bei Verwendung eines teilweise transparenten Schirms der Schirm von innen ausgeleuchtet wird. Das Licht tritt durch die Durchbre­ chungen des Schirms ungefiltert aus und bewirkt so durch Spiegelungen und Reflexe eine Blendung im Umgebungsbereich. Bei transparentem Schirm wird in der Regel das Licht gleichmäßig durch diesen an die Umgebung abgegeben, so daß es häufig zur Ausleuchtung von Bereichen kommt, die dieser nicht bedürfen.
In der Regel ist es nicht möglich, mit den bekannten Leuchten große Arbeitsflä­ chen auszuleuchten, in denen Blendungen unerwünscht sind und eine gleichmäßige Ausleuchtung erforderlich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Leuchte vorzuschlagen, die eine günstige indirekte Ausleuchtung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Leuchte erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Anstrahlfläche an dem Träger montiert ist und daß die Anstrahlfläche eine gespannte Folie aufweist, wodurch in Abhängigkeit von ihrem Anstellwinkel im Strahlengang eine bevorzugte Ausleuchtung eines Bereichs wenigstens zu einer Seite des Trägers erfolgt. Die erfindungsgemäße Leuchte erzeugt in vorteilhafter Weise mittels der Anstrahlfläche eine günstige Ausleuchtung, wobei die Anstrahlfläche an dem Träger montiert ist und somit eine optimale Anstrahlung der Anstrahlfläche durch Voreinstellung des Abstands zwischen Lampe und Anstrahlfläche ermöglicht. Hierdurch ist es insbesondere möglich, gemäß dem Streuwinkel der Lampe die Anstrahlfläche zu dimensionieren und in dem Strahlengang anzuordnen, so daß der gerichtete Strahl der Lampe überwiegend oder vollständig auf die Anstrahlfläche fällt. Die Anstrahlfläche kann sowohl normal zur Achse von Lampe und Träger angeordnet sein als auch vorzugsweise einen hiervon abweichenden Anstellwinkel aufweisen. In Abhängigkeit von dem Anstellwinkel und von der Beschaffenheit der Folie ergibt sich der Bereich, der bevorzugt ausgeleuchtet wird. Durch die Montage der Anstrahlfläche an dem Träger kann die Leuchte auch in sehr hohen Räumen, in denen zunächst keine Anstrahlflächen zur Verfügung stehen oder diese nur mit starken Leuchten erreicht werden könnten, eingesetzt werden. Eine Anwendung der erfindungsgemäßen Leuchte ist im Freien gegeben, weil die Leuchte selbst über die notwendige Anstrahlfläche für eine indirekte Beleuchtung verfügt. So ist es beispielsweise möglich, den Träger auf dem Boden aufzustellen, und die Folie anzustrahlen, wobei die Folie in dieser Ausführung als Reflektionsfolie mit einer matten Oberfläche ausgebildet ist, die eine diffuse Ausleuchtung diesseits der Folie, beispielsweise in einem Bereich neben dem Träger ermöglicht. In einer anderen Alternative wäre es möglich, den Träger beispielsweise an einer Wand oder unter einer Decke zu montieren und in seiner Länge entsprechend den Bedürfnissen auszubilden, so daß die Anstrahlfläche nahe dem Einsatzort und als transluzente Folie ausgebildet ist, wodurch der beleuchtete Bereich durch Transmission durch die Folie jenseits derselben und bei entsprechender Neigung der Anstrahlfläche im Strahlengang entsprechend seitlich abgelenkt, angeordnet ist. Eine solche Leuchte eignet sich zum Beispiel in hohen Hallen, wie sie für Messen und Ausstellungen oder in Montagehallen für die Fertigung benutzt werden. Der ausgeleuchtete Bereich wird diffus und gleichmäßig ausgeleuchtet, so daß Reflektionen, beispielsweise an Bildschirmarbeitsplätzen oder lackierten Oberflächen, nicht eintreten. Hierdurch sind die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz wesentlich angenehmer und vorteilhafter.
Vorzugsweise ist die Folie der Anstrahlfläche auf einem runden oder ellipsen­ förmigen Rahmen aufgespannt, der über zwei Lenker mit dem Träger verbunden ist. Die Lenker geben den Abstand vorzugsweise des Zentralbe­ reichs des Rahmens zu der Lampe vor und stellen sicher, daß der gerichtete Strahl der Lampe nicht an der Anstrahlfläche vorbei gesandt wird und somit blendet. Zweckmäßigerweise sind die Lenker im oberen Bereich des Trägers dreh- und/oder schwenkbeweglich angeordnet, um durch Betätigung der Lenker bereits im Bereich des Trägers den Anstellwinkel der Anstrahlfläche im Strahlengang ändern zu können. Hierdurch kann der Anstellwinkel verändert werden, ohne notwendigerweise die Anstrahlfläche berühren zu müssen, wobei dies auch motorisch geschehen kann. Alternativ ist es möglich, die Lenker am Träger starr zu befestigen und gelenkig mit der Anstrahlfläche beziehungsweise deren Rahmen zu verbinden. In diesem Fall ist die durch die beiden Anlenk­ punkte gebildete Schwenkachse der Anstrahlfläche stets in einem festgelegten Verhältnis zur Lampe beziehungsweise zu deren Strahlengang angeordnet und somit festgelegt, daß das von der Lampe ausgesandte Licht in seinem zentralen Abschnitt stets auf die Anstrahlfläche fällt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist im oberen Bereich des Trägers ein drehbarer Abschnitt vorgesehen, der ein Rotieren um die vertikale Achse des Trägers ermöglicht, wobei der drehbare Abschnitt mit den Lenkern verbunden ist, die die Anstrahlfläche über den Rahmen tragen. Hiermit ist es möglich, die beispielsweise geneigt im Strahlengang angeordnete Anstrahlflä­ che in unterschiedliche Richtungen zu drehen, so daß die bevorzugte Ausleuchtung um bis zu 360° in ihrer Richtung geändert werden kann. Hierdurch läßt sich die Leuchte flexibel an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und ermöglicht es insbesondere bestimmte Bereiche, beispielsweise im Freien, auszuleuchten, die sonst ohne weiteres nicht zugänglich sind, weil keine Stellfläche für eine Beleuchtung vorgesehen ist. Der Rahmen, auf dem die Folie aufgespannt ist, weist zweckmäßigerweise eine geschlossenen Kontur auf, die frei von Ecken ist und somit stetig umläuft. Beispiele für derartige geschlossene Konturen sind Kreise oder Ovale, es kommt aber jede Art von Kegelschnitt für die Anwendung in Betracht. Durch die genannte geschlossenen Kontur bildet der Rahmen eine Spannungseinheit, die im Wesentlichen gleichmäßig durch die gespannte Folie zugbelastet wird. Werden Rahmen ausgewählt, die eine geschlossene oder offene Kontur aufweisen, die nicht stetig umläuft, also beispielsweise 5 Quadrate oder andere Vielecke, so ist zu beachten, daß die geraden Abschnitte des Rahmens durch die gespannte Folie besonders beansprucht werden, so daß zur Vermeidung einer Durchbiegung der Rahmen entgegengesetzt der Spannung der Folie vorgebogen werden sollte, um resultierend gerade Linien zu erzeugen.
Vorzugsweise ist die Anstrahlfläche höhenverstellbar ausgebildet, indem wahlweise der Träger als ausfahrbarer Träger, beispielsweise teleskopierbar, ausgebildet ist, oder die Lenker, die die Anstrahlfläche mit dem Träger verbinden, ausfahrbar ausgebildet sind. Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich, Anstrahlflächen auch in großen Höhen anzuordnen, während für den Transport eine kompaktere Anordnung gewählt werden kann. Alternativ zur teleskopierbaren Lösung ist es auch möglich, den Träger aus mehreren zusammensteckbaren Stücken oder zusammenfaltbar auszubilden. Ferner ist es möglich, auf der etwaigen Betrachtern zugewandten Seite der Folie einen Aufdruck vorzusehen, bei dem es sich wahlweise um ein Bild oder auch um eine Schrift handeln kann. Ein solcher Aufdruck kann beispielsweise ein Werbehinweis sein, dem deswegen hohe Aufmerksamkeit geschenkt wird, weil er im Strahlengang der Lampe die hellste Beleuchtung erfährt. Der Aufdruck kann selbst wiederum die Oberflächenbeschaffenheit einer Folie haben, beispielsweise indem es sich um einen auflaminierten Folienabschnitt handelt, dessen Farbgebung so gewählt ist, daß sie von den optischen, akustischen und sonstigen physikalischen Eigenschaften der Folie nicht gravierend abweicht. Anstelle eines Aufdrucks ist es auch möglich, ein in die Folie eingenähtes Stück Folie anderer Beschaffenheit vorzusehen oder bestimmte Bereiche der Folie durch Bearbeitung, beispielsweise durch Perforierungen, in ihrer Beschaffenheit derart abzuändern, daß die bearbeiteten und nicht bearbeiteten Bereiche den gewünschten Unterschied erzeugen.
Der besondere Vorteil, der durch die Auswahl einer Anstrahlfläche mit einer gespannten Folie erzielt wird, besteht insbesondere in der diffusen und gleichmäßigen Ausleuchtung des bevorzugten Bereichs wenigstens zu einer Seite des Trägers und andererseits durch das geringe Gewicht, das die Leuchte hierdurch aufweist. Der Rahmen, auf dem die Folie aufgespannt ist, muß lediglich zur Überwindung der Spannung der Folie ausgelegt werden, nicht aber zum Tragen von hohen Gewichten. Hierdurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, den Rahmen kleinformatig zu gestalten und leichte Materialien hierfür zu verwenden, beispielsweise ein Aluminiumprofil. Ferner sind auch die anderen Elemente, die die Anstrahlfläche tragen, durch das geringe Gewicht der Folie nur für geringe Gewichtsbelastungen auszulegen. Hierdurch ist die Knickgefahr der Lenker und des Trägers sehr gering, und der Aufwand für Herstellung und Transport reduziert sich entsprechend. Grundsätzlich gibt es verschiedene Einsatzmöglichkeiten für die erfindungsgemäße Leuchte. Einerseits ist es möglich, daß eine das Licht diffus reflektierende Folie, beispielsweise aus Kunststoff, vorzugsweise PVC, gespannt wird und mit ihrer glatten Oberfläche in der Art eines diffusen Reflektors die Ausleuchtung diesseits der Anstrahlfläche bewirkt. In diesem Fall wird der Träger in der Regel auf dem Boden eines Raums oder eines Geländes aufgestellt sein, wenn es darum geht, einen bodennahen Bereich zu beleuchten. Die diffuse Ausleuch­ tung, die durch die Folie bewirkt wird, ermöglicht es vorteilhaft, solche Bereiche auszuleuchten, in denen Lichtreflexe unerwünscht sind, beispielsweise Bildschirmarbeitsplätze, Glasvitrinen, Ausstellungsflächen mit Gegenständen, die polierte Oberflächen aufweisen, beispielsweise Schmuck, oder auch Einkaufspassagen, in denen aufgrund der langen Vitrinenfronten eine direkte Anstrahlung unerwünscht ist, weil hierdurch die hinter den Vitrinen ausgestellten Waren schlechter wahrgenommen werden.
Es ist alternativ und gegebenenfalls kumulativ möglich, daß die Folie wenig­ stens teilweise transparent und/oder transluzent ausgebildet ist, so daß sie das Licht diffus transmittiert und bei herabgesetzter Reflektion einen Bereich jenseits der Anstrahlfläche ausleuchtet. In diesem Fall könnte der Träger beispielsweise an der Unterseite einer Geschoßdecke oder eines Passagenda­ ches befestigt sein und der an sich nach unten gerichtete Lichtstrahl der Lampe auf die Anstrahlfläche im Strahlengang fallen, wobei die Folie einen Lichtdurch­ tritt ermöglicht und somit eine gemäß dem Anstellwinkel im Strahlengang gezielte Ausleuchtung jenseits der Anstrahlflächen bewirkt. Es ist wahlweise möglich, den Träger hierfür auch an einer aufrechten Wand anzuordnen oder auch auf dem Boden, wenn beispielsweise ein oberhalb der Anstrahlfläche angeordneter Bereich angestrahlt werden soll.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Rahmen, der die erste Folie spannt, im Abstand zu der ersten Folie eine zweite Folie auf, die im wesentlichen parallel zu der ersten Folie aufgespannt ist, wobei der Rahmen zwischen der ersten Folie und der zweiten Folie Durchbrechungen aufweist, welche beispielsweise rund, eckig oder schlitzförmig ausgebildet sein können. Die doppelte Bespannung führt zu einer gleichmäßigeren Belastung des Rahmens. Ferner hat die doppelte Bespannung des Rahmens erhebliche optische und akustische Vorteile.
Die Ausbildung der Folien mit einer Vielzahl von Mikroperforationen oder einer noppenartig geprägten Struktur auf zumindest einer Seite führt im weiteren zu einer verbesserten Streuung bzw. Vielfachstreuung des Lichtes. Die Wirkung der noppenartig geprägten Struktur und die der Mikroperforation wird besonders wirksam, wenn zwei beabstandete Folien eingesetzt werden und die näher zur Lichtquelle angeordnete Folie mit der noppenartig geprägten Struktur oder Mikroperforation ausgestattet ist. Darüber hinaus wird durch die Mikroperforati­ on die schallschluckenden Eigenschaften der erfindungsgemäßen Leuchte besonders verbessert. Die Mikroperforation kann beispielsweise auch bereits in der unteren, sichtbaren Folie vorhanden sein, um die schallschluckenden Eigenschaften optimal auszunutzen. Die Öffnungen müssen dabei groß genug sein, um die Schallwellen durch Mehrfachreflexion und Interferenzbildung im Raum zwischen den Folien zu absorbieren, dürfen aber nicht so groß sein, daß Insekten oder Staubpartikel eindringen können. Der Abstand zwischen den beiden Folien beträgt vorzugsweise zwischen 2 und 6 cm und liegt im Falle einer Lichttransmission über 4 cm. Durch die im Rahmen befindlichen Durchbrechungen wird im weiteren die Schallabsorption der Leuchte verbes­ sert.
Eine wichtige Aufgabe der zweiten Folie, die stets dem auszuleuchtenden Bereich abgewandt sein sollte, besteht darin, daß die Ablagerung von Verunreinigungen, Staub und durch die Helligkeit angezogene Insekten unterbunden wird. Der Rahmen begrenzt mit den beiden Folien einen im Prinzip geschlossenen Raum, der zwar nicht zwangsläufig luftdicht, jedoch gegen die genannten Verunreinigungen abgedichtet ist. Darüber hinaus stellt sie einen Schutz z. B. bei Regen dar und verhindert, daß sich zwischen Rahmen und Folie Flüssigkeit sammelt. Auch etwaige Trocknungsflecken werden so wirksam von der ersten Folie ferngehalten.
Darüber hinaus bildet der Zwischenraum zwischen den beiden Folien einen Resonanzraum, in dem die Schallwellen durch Schallreflexion und Interferenz­ bildung wirksam absorbiert werden können. Hierzu weist vorzugsweise wenigstens eine der beiden Folien, in der Regel die zweite Folie, Durchbre­ chungen auf, die geeignet sind, die Interferenzbildung zu ermöglichen und durch Reibung der Schallwellen innerhalb der vorhandenen Durchbrechung zu vernichten bzw. auszulöschen. Die Mikroperforationen sind zweckmäßiger Weise in einem gleichmäßigen Muster aufgebracht und weisen einen um das Vielfache ihres Durchmessers größeren Abstand zueinander auf, um Rißstellen in der Folie vorzubeugen. Grundsätzlich werden die Perforierungen bereits vor dem Spannen der Folie eingearbeitet sein. Es ist aber möglich, diese Perforierungen in der gespannten Folie vorzunehmen, die anschließend entspannt und später auf dem Rahmen wieder gespannt wird. Hierdurch ist sichergestellt, daß durch die Spannung die perforierten Steffen der Folie nicht aufgeweitet werden und den von Rahmen und den beiden Folien begrenzten Innenraum nicht mehr sicher abschließen.
Um eine weitere Verbesserung der Schallabsorption zu erreichen, ist vorgese­ hen, daß eine flauschige, aber lichtdurchlässige Zwischenlage zwischen den aufgespannten Folien eingefügt wird. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
Unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Seitenansicht.
Fig. 2 den Rahmen der Anstrahlfläche der Leuchte aus Fig. 1 in einer Draufsicht.
Fig. 3 den Rahmen aus Fig. 2 als Abwicklung in einer Seitenan­ sicht,
Fig. 4 den Ausschnitt III aus Fig. 3 in einer vergrößerten Darstel­ lung,
Fig. 5 den Querschnitt des Rahmens gemäß Fig. 4,
Fig. 6 ein weiteres Beispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte in einer Seitenansicht und
Fig. 7 den Ausschnitt IV aus Fig. 6 in einer vergrößerten Darstel­ lung.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Die Leuchte 1 weist einen vertikalen Träger 2 auf, dessen Höhe H2 bis zu 4,5 m erreichen kann und der aus Gründen der besseren Darstellung verkürzt dargestellt ist. Der Träger 2 fußt auf einem Sockel 3, der selbst wiederum mittels geeigneter Befestigungsmittel auf einer Unterlage, beispiels­ weise ebenerdig, aufgestellt werden kann. Als solche Befestigungsmittel kommen sowohl Beschwerungen, um das Rippen der Leuchte 1 zu unterbin­ den, als auch Heringe, bekannt zur Befestigung von Zelten, insbesondere für den Einsatz im Freien, in Betracht. An seinem dem Sockel 3 abgewandten Ende ist auf dem Träger 2 eine Lampe 4 in Verlängerung des Trägers 2 angeordnet, die einen gerichteten Lichtstrahl nach oben aussenden kann. Hierzu weist die in der Art eines Strahlers ausgebildete Lampe 4 gegebenen­ falls bekannte Reflektorflächen auf.
Zwei Lenker 6, von denen nur der hintere dargestellt ist, sind an dem oberen Ende des Trägers 2 befestigt und führen jeweils einen Viertelkreis aus, so daß die dem oberen Bereich des Trägers 2 abgewandten Enden der Lenker 6 ca. 90 cm (H6) oberhalb ihrer Befestigung parallele Flanken aufweisen, zwischen denen ein Rahmen 7 schwenkbeweglich gehalten ist. Alternativ ist es möglich, die Lenker 6 gerade auszubilden und an ihren Enden entsprechend dem gewünschten Winkel zu biegen. Der Rahmen 7 ist, wie insbesondere in Fig. 2 zu sehen, als Oval ausgebildet und wird fluchtend mit seiner Schwenkachse 7a von den Lenkern 6 gehalten. Die Schwenkachse 7a ist die kürzere der beiden die Ellipse teilenden Achsen. Auf der der Lampe 4 zugewandten Seite des Rahmens ist eine weiße Folie 8 aufgespannt, die hierauf einfallendes Licht der Lampe 4 diffus reflektiert. Die Folie 8 besteht aus PVC und weist ein geringes Flächengewicht von 200 g/m2 bei einer Dicke von zwischen 0,15 und 0,23 mm auf. Die durch die Folie 8 erzeugte Ausleuchtung ist absolut gleichmäßig und reflektionsarm. Dennoch wird derjenige Bereich, in dessen Richtung der Rahmen 7 gegenüber der Horizontalen nach oben verschwenkt ist, bevorzugt ausgeleuchtet, wobei sich dieser Bereich im wesentlichen zu einer Seite des Trägers 2 erstreckt. Wenn der Rahmen 7 zur Horizontalen geneigt ist, erstreckt sich der ausgeleuchtete Bereich unmittelbar um den Träger 2 herum.
Wie in Fig. 2 zu erkennen, ist die Anstrahlfläche im wesentlichen oval ausgebildet. Durch die Neigung im Strahlengang der Lampe 4 ist der Abstand des einen Endes des Ovals zur Lampe 4 kürzer als der des anderen Endes. Es ist möglich, diese Differenz durch eine Anlenkung parallel zur unteren Achse 7a des Ovals zu berücksichtigen. Im Ergebnis wird eine größere Fläche in Richtung der langen Achse des Ovals beleuchtet als in Richtung der kürzen Achse. Daher ist das Oval für die erfindungsgemäße Leuchte 1 besonders geeignet. So beträgt die lange Achse des ovalen Rahmens 7 ca. 1,50 m, während für die kurze Achse eine Länge von nur etwa 1 m gewählt würde. Hierdurch ergibt sich ein vom Betrachter als harmonisch empfundenes Achsenverhältnis von 2 : 3, das sich besonders zum Ausleuchten eines Bereichs außerhalb des Trägers 2 eignet. Die Schaltmittel für die Lampe 4 und gegebenenfalls die motorischen Antriebe zum Verschwenken des Rahmens 7 oder der Lenker 6 sind zweckmäßigerweise fernbedienbar, so daß nach Aufstellen der erfindungsgemäßen Leuchte 1 die Ausleuchtung gegebenenfalls experimentell optimiert werden kann. Ebenso ist es möglich, die Leuchtstärke der Lampe 4 einzustellen und an die erforderliche Ausleuchtung anzupassen.
In Fig. 3 ist eine Abwicklung einer seitlichen Ansicht des Rahmens 7 dargestellt. Man erkennt, daß der Rahmen in seiner Mitte mit schlitzförmigen Durchbre­ chungen 9 ausgebildet ist, die innenseitig mit einem nicht dargestellten Vlies verdeckt sind. Diese Durchbrechungen 9 dienen in erster Linie dazu, auf die durch die Folie 8 gebildete Anstrahlfläche auftreffende Schallwellen nicht zurück auf den ausgeleuchteten Bereich zu werfen, sondern möglichst wirkungsvoll zu absorbieren. Somit ist es möglich, auch Räume mit an sich nicht zufriedenstel­ lender Akustik mit der erfindungsgemäßen Leuchte auszuleuchten, ohne Gefahr zu laufen, daß hierdurch eine unerwünschte zusätzliche Beeinflussung der Akustik eintritt. Auf demselben Rahmen 7 ist zu der Folie 8, die zugleich die Anstrahlfläche bildet, eine zweite Folie 10 parallel verlaufend gespannt, die von zahlreichen Mikroperforierungen durchsetzt ist. Die zweite Folie 10 schließt gemeinsam mit der ersten Folie 8 und dem Rahmen 7 einen Innenraum ein, in dem die Schallwellen besonders wirkungsvoll durch Mehrfachreflektion absorbiert werden. Hierzu tragen insbesondere die Mikroperforierungen bei, die durch Reibung der Schallwellen an den Perforierungen für eine günstige Akustik sorgen. Darüber hinaus sind die Mikroperforierungen in der Folie 10 wasserun­ durchlässig bzw. für Insekten oder Staub nicht durchlässig, so daß sich auf der Rückseite der Folie 8 keine Verunreinigungen sammeln. Auch die Schlitze 9 sind in diesem Fall von Innen mit einem Vlies oder dergleichen bedeckt, damit durch diese der Eintritt von Verunreinigungen oder Flüssigkeiten ebenfalls gehemmt ist. Alternativ ist es auch möglich, das Vlies auf der Außenseite anzubringen, so daß, falls erforderlich, ein oder zwei Schlitze freigelegt werden können und mit einem Druckluftgerät der durch den Rahmen 7 und die Folien 8 und 10 gebildete Innenraum ausspülbar ist.
Fig. 4 zeigt vergrößert die Art der Ausbildung der Schlitze 9 in dem Rahmen 7. Es besteht aber die Möglichkeit, daß ebenso punktförmige oder anders ausgebildete Durchbrechungen in dem Rahmen 7 verwendet werden.
Fig. 5 zeigt den Rahmen 7 im Querschnitt an einer nicht durchbrochenen Stelle. Es ist zu erkennen, daß die nach außen zeigende Fläche 7a des Rahmens 7 eine umlaufend gerade Begrenzung bildet, so daß der gesamte Schirm, der durch den Rahmen 7 und die beiden Folien 8 und 10 gebildet ist, in der Art einer geschlossenen Scheibe erscheint. Die Folienenden werden in die Zwischenräume 7b eingezogen, wo entweder Keder der Folien mit geeigneten Rastmitteln klemmend gehalten werden oder externe Verriegelungsmittel, beispielsweise Leisten, in die Zwischenräume 7b geklemmt werden, um die Folien 8 bzw. 10 dort unter Spannung zu fixieren. Im weiteren ist zu erkennen, daß die Folien 8 bzw. 10 über auswärts gerichtete Nasen 7c des Rahmens 7 gespannt werden, die zu diesem Zweck abgerundet sind und ein Einreißen der Folie wirksam verhindern.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 einer erfindungsge­ mäßen Leuchte, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet ist. Die Leuchte 11 entspricht weitestgehend der Leuchte 1 aus Fig. 1. Der Unterschied besteht darin, daß die seitlichen Durchbrechungen 12 gegenüber der Fig. 1 rund ausgeführt sind.
Fig. 7 zeigt eine Ausschnittvergrößerung IV aus Fig. 6 mit den runden Durchbrechungen 12.
Die erfindungsgemäße Leuchte ist vorstehend anhand eines Ausführungsbei­ spiels erläutert worden, bei dem die Anstrahlfläche durch die Folie 8 gebildet ist, die das Licht der Lampe 4 diffus reflektiert. Es ist aber ebenso möglich, die Folie 8 transluzent auszuwählen und die Ausleuchtung durch Transmission zu bewirken, wobei dann die perforierte Folie 10 der Lampe 4 zugewandt und die transluzente Folie 8 der Lampe 4 abgewandt ist, wodurch ein Bereich jenseits des Rahmens 7 mit gleichmäßiger Ausleuchtung versehen wird.
Bezugszeichenliste
1
Leuchte
2
Träger
3
Sockel
4
Lampe
5
6
Lenker
7
Rahmen
7
a Schwenkachse
7
b Zwischenraum
7
c Nase
8
Folie
9
Durchbrechung
10
Folie
11
Leuchte
12
Durchbrechungen
H2 Höhe
H6 Höhe

Claims (15)

1. Leuchte zum indirekten Beleuchten, umfassend eine Lampe (4) mit gerichtetem Strahl, die auf einem langgestreckten Träger (2) angeordnet ist und Licht überwiegend in Verlängerung des Trägers (2) aussendet und eine Anstrahlfläche außerhalb der Lampe (4) aufweist, die in dem Strahlengang der Lampe (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstrahlfläche an dem Träger (2) montiert ist und daß die Anstrahlfläche eine gespannte Folie (8) aufweist, wodurch in Abhängigkeit von ihrem Anstellwinkel im Strahlengang eine bevorzugte Ausleuchtung eines Bereichs wenigstens zu einer Seite des Trägers (2) erfolgt.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (8) der Anstrahlfläche auf einen runden oder ellipsenförmigen Rahmen (7) aufgespannt ist und daß der Rahmen (7) über zwei Lenker (6) mit dem Träger (2) verbunden ist.
3. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (6) dreh und/oder schwenkbeweglich im oberen Bereich des Trägers (2) befestigt sind.
4. Leuchte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich des Trägers (2) ein um die vertikale Achse des Trägers (2) drehbarer Abschnitt vorgesehen ist, an dem die Lenker (6) angeordnet sind.
5. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) eine geschlossene Kontur aufweist, die stetig umläuft.
6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstrahlfläche höhenverstellbar an dem Träger (2) angeordnet ist.
7. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Aufdruck auf der Folie (8) vorgesehen ist.
8. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) nach oben ausfahrbar ist.
9. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (8) das Licht diffus reflektiert und einen Bereich diesseits der Anstrahlfläche ausleuchtet.
10. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (8) das Licht diffus transmittiert und einen Bereich jenseits der Anstrahlfläche ausleuchtet.
11. Leuchte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Rahmen (7) im Abstand zu der ersten Folie (8) eine zweite Folie (10) aufgespannt ist.
12. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7) zwischen der ersten Folie (8) und der zweiten Folie (10) Durchbrechungen (9, 12) aufweist, welche beispielsweise rund, eckig oder schlitzförmig ausgebildet sind.
13. Leuchte nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder beide Folien (8, 10) mit einer Vielzahl von Mikroperforationen ausgebildet sind oder eine noppenartig geprägte Struktur auf mindestens einer Seite aufweisen.
14. Leuchte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eine perforierte Folie (8, 10) dem ausgeleuchteten Bereich abge­ wandt ist.
15. Leuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Folien (8, 10) eine flauschige, aber lichtdurchlässige Zwischenlage vorhanden ist.
DE1999143480 1999-09-10 1999-09-10 Leuchte zum indirekten Beleuchten Expired - Fee Related DE19943480B4 (de)

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