DE19653891C1 - Siegel- oder Verschlußetikett - Google Patents
Siegel- oder VerschlußetikettInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Siegel- oder Verschlußetikett mit einer
Deckfolie zum Übersiegeln von zwei gegeneinander beweglichen Objekten, derart, daß
ein erster Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem einen der beiden Objekte
haftet und ein zweiter Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem anderen der
beiden Objekte haftet, wobei die Deckfolie in mindestens einem der beiden Bereiche
abziehbar ist und der Vorgang des Abziehens eine optische Veränderung des Siegel-
oder Verschlußetiketts auslöst.
Als Beispiele für Paare von beweglichen Objekten in diesem Sinne wären zu nennen:
der Korpus einer Faltschachtel und der dazugehörige Verschlußdeckel, die Verschluß
klappe eines Briefumschlages und der restliche Teil des Briefumschlages, eine Flasche
und ein diese verschließender Verschlußdeckel.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 296 15 496 ist ein Siegel- oder
Verschlußetikett bekannt, das eine Metallschicht und eine optisch aktive Schicht
aufweist, die bei Knick- und/oder Scherbeanspruchung eine Farbänderung erzeugt und
dadurch das erstmalige Öffnen des Siegel- oder Verschlußetiketts kenntlich macht.
Die Herstellung eines solchen eine Metallschicht enthaltenden Siegel- oder
Verschlußetiketts ist aufwendig, teuer und mit erheblichen Umweltbelastungen
verbunden. Wird das bekannte Etikett zum Versiegeln zweier Objekte verwendet, sind
die Auslöseeigenschaften stark von dem jeweiligen Untergrund abhängig, auf dem das
Siegel- oder Verschlußetikett angebracht werden soll. Da die Eigenschaften des
Untergrundes, d. h. die Oberflächeneigenschaften der zu übersiegelnden Objekte, im
Moment der Herstellung des Siegel- oder Verschlußetiketts nicht bekannt sind, kann es
leicht vorkommen, daß das Siegel- oder Verschlußetikett entweder zu fest oder zu lose
auf dem Untergrund haftet. Das bedeutet, daß im einen Fall eine Ablösung nur unter
großen Mühen möglich ist oder daß im anderen Fall die Ablösung zu leicht
durchführbar ist, so daß die bei der Ablösung auftretende Biegebeanspruchung nicht
ausreicht, um die gewünschte Farbänderung hervorzurufen.
Aus der DE 26 13 131 A1 ist eine Klebeplakette bekannt, die zum Zwecke der
Fälschungssicherheit eine aufgedruckte Kennzeichnung aufweist, die zwischen einer
Folie und einer Klebstoffschicht angeordnet ist. Ein erster Bereich der aufgedruckten
Kennzeichnung steht in inniger Verbindung mit der Folie und der übrige Bereich der
Kennzeichnung steht in inniger Verbindung mit der Klebstoffschicht. Beim Ablösen der
Klebeplakette verbleibt der erste Bereich der Kennzeichnung an der Folie und der
übrige Bereich der Kennzeichnung an der Klebstoffschicht.
Aus der US-PS 50 60 848 ist ein Siegel- oder Verschlußetikett bekannt, das das
erstmalige Öffnen durch eine in verschiedenen Schichten verlaufende Trennfläche
anzeigt. Wenn das bekannte Siegel- oder Verschlußetikett auf ein Objekt geklebt wird,
an dem es besonders fest hafttet, kann es vorkommen, daß beim erstmaligen Öffnen die
Trennfläche nicht wie gewünscht in verschiedenen Schichten verläuft, sondern alle
Schichten durchgehend auf dem Objekt verbleiben. Wenn dagegen das Siegel- oder
Verschlußetikett auf einem Objekt angeordnet wird, auf dem es nur sehr leicht haftet,
ist es möglich, daß beim Öffnen alle Schichten durchgehend an dem Siegel- oder
Verschlußetikett verbleiben, so daß wiederum nicht die gewünschte durch
verschiedene Schichten verlaufende Trennfläche erzeugt wird. Das bekannte Siegel-
oder Verschlußetikett muß folglich hinsichtlich seiner Klebeeigenschaften auf die
Oberflächeneigenschaften der zu versiegelenden Objekte in dem Sinn abgestimmt sein,
daß es keinesfalls zu fest aber auch nicht zu schwach an der Oberfläche der zu
versiegelnden Objekte haftet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Siegel- oder Verschlußetikett der
eingangs genannten Art zu schaffen, das weitgehend unabhängig von den
Oberflächeneigenschaften der zu versiegelnden Objekte das erstmalige Öffnen
zuverlässig anzeigt und das kostengünstig herzustellen ist.
Die vorstehende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Siegel- oder Verschlußetikett
mindestens einen Unterfolienabschnitt aufweist, der ausschließlich in dem ersten oder
ausschließlich in dem zweiten Bereich angeordnet ist, daß zwischen dem mindestens
einen Unterfolienabschnitt und der Deckfolie mindestens eine Farbschicht angeordnet
ist, die mit einer ersten Adhäsionskraft an der Deckfolie und mit einer zweiten
Adhäsionskraft an dem mindestens einen Unterfolienabschnitt haftet, und daß
Adhäsionskrafteinstellmittel vorgesehen sind, um das Verhältnis zwischen der ersten
und der zweiten Adhäsionskraft lokal einzustellen.
Durch die Maßnahme gemäß der Erfindung wird erreicht, daß beim Abziehen bzw.
Öffnen des Siegel- oder Verschlußetiketts die erfindungsgemäß vorgesehene
Farbschicht teilweise an der Deckfolie und teilweise an dem erfindungsgemäß
vorgesehenen Unterfolienabschnitt verbleibt. Auf diese Weise entsteht eine
irreversible optische Änderung des Siegel- oder Verschlußetiketts. Selbst dann, wenn
nach dem Öffnungsvorgang die Deckfolie auf den Unterfolienabschnitt "zurückgeklebt"
wird, weist der auf dem Unterfolienabschnitt zurückgebliebene Teil der Farbschicht
andere Reflexionseigenschaften auf, da zwischen diese Farbschicht und die wieder
zurückgeführte Deckfolie Luft eintritt, die den optischen Eindruck der Farbschicht
irreversibel und deutlich erkennbar verändert. Das Siegel- oder Verschlußetikett
gemäß der Erfindung eignet sich daher hervorragend dazu, zwei gegeneinander
bewegliche Objekte, wie beispielsweise einen Dosenkörper und einen Dosendeckel
miteinander zu versiegeln, so daß ein Öffnen des Siegels zwar möglich ist, jedoch das
erste Öffnen unwiderruflich angezeigt wird, selbst dann, wenn das Siegel - je nach
spezieller Bauweise - wieder verschlossen würde. Dadurch, daß mindestens ein
Unterfolienabschnitt vorgesehen ist, der ausschließlich in dem ersten Bereich des
Siegel- oder Verschlußetiketts angeordnet ist, also in dem Bereich, der beim
Versiegeln zweier beweglicher Objekte vollständig oder überwiegend auf einem der
beiden Objekte haftet, wird erreicht, daß die Auslösung der optischen Veränderung des
Siegel- oder Verschlußetiketts unabhängig von den Oberflächeneigenschaften der zu
versiegelnden Objekte ausgelöst wird. Dadurch, daß der Unterfolienabschnitt bzw. die
beiden Unterfolienabschnitte jeweils ausschließlich in den genannten Bereichen
angeordnet sind, mit denen das Siegel- oder Verschlußetikett auf den beiden
miteinander zu versiegelnden Objekten haftet, wird gleichwohl sichergestellt, daß die
beiden versiegelten Objekte nach dem Abziehen der Deckfolie in mindestens einem der
beiden Bereiche gegeneinander frei beweglich sind.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Farbschicht durch
Drucken aufgebracht. Dabei können alle Druckverfahren, vorzugsweise jedoch Buch-
oder Flexodruck eingesetzt werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Siegel- oder Verschlußetiketts
gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel
eine stellenweise vorgenommene Behandlung der Deckfolie und/oder eine stellenweise
vorgenommene Behandlung des mindestens einen Unterfolienabschnitts umfassen.
Folien müssen vor dem Bedrucken einer Druckvorbehandlung unterzogen werden, um
zu gewährleisten, daß die Druckfarbe sich intensiv mit der Folie verbindet und somit
ein haltbares Druckbild erzeugt wird. Werden bestimmte Bereiche der Deckfolie
und/oder des Unterfolienabschnitts von der Druckvorbehandlung beispielsweise durch
Überdecken ausgespart, so haftet die dort aufgebrachte Farbschicht nur schlecht und
bei einer Trennung der beiden Folien wird die Farbschicht an derjenigen der beiden
Folien haften bleiben, die die Druckvorbehandlung erfahren hat. Auf diese Weise kann
mit einfachsten Mitteln der angestrebte Farbschichttrennungseffekt beim Abziehen der
Deckfolie erzielt werden.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann die Anwendung eines stellenweise aufgetragenen
Anti-Haftlacks als Adhäsionskrafteinstellmittel vorteilhaft sein. Insbesondere kann
der Anti-Haftlack leicht in Form eines feinen Musters oder in Form eines Schriftzuges
aufgedruckt werden, so daß ein besonderes Bild, beispielsweise das Wort "Geöffnet",
bei der Trennung der beiden Folien sichtbar wird.
Ergänzend oder alternativ hierzu können die Adhäsionskrafteinstellmittel einen
stellenweise aufgetragenen Haftvermittler (Primer) umfassen. Ein solcher
Haftvermittler, der eine besonders innige Verbindung zwischen der Druckfarbe und
dem Untergrund bewirkt, kann in einfacher Weise durch Drucken aufgebracht werden.
Entscheidend bei allen Adhäsionskrafteinstellmitteln ist, daß diese das Verhältnis der
Kräfte, mit denen die Farbschicht an der Deckfolie einerseits und an dem
Unterfolienabschnitt andererseits haftet, in der Weise beeinflussen, daß stellenweise
die Haftkraft zu der einen der beiden Folien größer als zu der anderen der beiden
Folien ist, so daß bei der Trennung der beiden Folien die Farbschicht entsprechend
einem bestimmten Muster geteilt wird, d. h. ein Teil der Farbschicht auf der Deckfolie
und der restliche Teil der Farbschicht auf dem Unterfolienabschnitt verbleibt.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist der mindestens eine Unterfolien
abschnitt an seiner der Deckfolie abgewandte Seite mit Klebstoff beschichtet. Dabei
kann es sich vorteilhafterweise um einen Haftkleber handeln. Nach einer weiteren
vorteilhaften Ausführungsform wird dabei ein Klebstoff eingesetzt, der von dem Objekt
ablösbar ist.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante ist die Deckfolie an ihrer dem
mindestens einen Unterfolienabschnitt zugewandten Seite mit einer Klebstoff
beschichtung versehen. Diese Klebstoffbeschichtung sorgt dafür, daß die auf dem
Unterfolienabschnitt angeordnete Farbschicht mit einer präzise einstellbaren Kraft an
der Deckfolie haftet.
Bei Siegel- oder Verschlußetiketten, bei denen die Wiederverschließbarkeit nicht
angestrebt ist, wird als Klebstoffbeschichtung vorteilhafterweise ein Klebelack
verwendet. Ist ein solches Zurückkleben, beispielsweise zum Verschließen eines
Behälters, jedoch angestrebt, wird vorzugsweise (ausschließlich oder zusätzlich) ein
Haftkleber verwendet, der selbst nach öfterem Öffnen und Schließen des Siegel- oder
Verschlußetiketts seine Hafteigenschaften beibehält.
Besonders vorteilhaft ist ferner, wenn die Klebekraft der Klebstoffbeschichtung
kleiner als die Klebekraft des Klebstoffs auf dem jeweiligen Objekt ist. In diesem Fall
ist eine sichere Trennung der beiden Schichten und damit eine sichere Auslösung des
optischen Effektes gewährleistet.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante sind die Adhäsionskraft
einstellmittel und die mindestens eine Farbschicht auf dem mindestens einen
Unterfolienabschnitt angeordnet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß sowohl in dem ersten als
auch in dem zweiten Bereich jeweils ein Unterfolienabschnitt vorgesehen ist. Somit
sind definierte Ablöseeigenschaften vorgegeben, gleichgültig von welchem der beiden
Objekte das angebrachte Siegel- oder Verschlußetikett abgelöst werden soll. Die beiden
Unterfolienabschnitte können leicht dadurch hergestellt werden, daß ein
durchgehender Folienverbund im Grenzbereich zwischen den beiden Bereichen mit
Stanzungen, einer Ausnehmung oder mit Perforationsstanzungen versehen wird und so
der Folienverbund in zwei Unterfolienabschnitte geteilt wird. Wichtig ist dabei, daß
die beiden Unterfolienabschnitte jeweils im wesentlichen ausschließlich in dem ersten
bzw. in dem zweiten Bereich angeordnet sind, so daß nach dem Ablösen der Deckfolie
die beiden Objekte gegeneinander beweglich, d. h. entsiegelt sind.
Für manche Anwendungsfälle hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der
Unterfolienabschnitt Sicherheitsstanzungen aufweist, die bei Abziehen des auf einem
Objekt haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts das Zerreißen des
Unterfolienabschnitts bewirken. Derartige Sicherheitsstanzungen verhindern somit,
daß der Unterfolienabschnitt abgelöst und etwa zum Zwecke der Produktfälschung auf
einem anderen Objekt befestigt wird.
Bei anderen Anwendungsfällen wiederum kann es erwünscht sein, den mindestens einen
Unterfolienabschnitt von den Objekten zu entfernen, um diese nach dem Entsiegeln in
einen ästhetisch einwandfreien Zustand zu bringen. In diesem Fall ist es vorteilhaft,
den Unterfolienabschnitt mit Stanzungen zu versehen, die das Abziehen des auf einem
Objekt haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts nur in einer Richtung
ermöglichen und bei einem Abziehversuch in einer anderen Richtung das Zerreißen des
Unterfolienabschnitts bewirken. Vorteilhafterweise wird dabei die Richtung, in der
das Abziehen möglich ist, so gewählt, daß diese von einem Sektor zwischen dem ersten
und zweiten Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts hin zu dem betreffenden
mindestens einen Unterfolienabschnitt verläuft. Dies bedeutet mit anderen Worten,
daß der Unterfolienabschnitt oder die beiden Unterfolienabschnitte nicht vom Rand des
Siegel- oder Verschlußetiketts her, sondern nur ausgehend von dem mittigen Bereich
des Siegel- oder Verschlußetiketts abgelöst werden können. Dadurch wird erreicht,
daß die Ablösung der Unterfolienabschnitte oder des einen Unterfolienabschnitts nicht
erfolgen kann, solange der Unterfolienabschnitt oder die beiden Unterfolienabschnitte
von der Deckfolie überdeckt sind. Ein Entfernen des Unterfolienabschnitts oder der
beiden Unterfolienabschnitte ist daher ohne Auslösung des optischen
Veränderungseffekts des Siegel- oder Verschlußetiketts nicht möglich. Andererseits
ist die Entfernung des mindestens einen Unterfolienabschnitts gewünschtenfalls sehr
leicht möglich, wenn die Deckfolie (unter Auslösung des optischen Effekts) entfernt
ist.
Dabei kann nach einer weiteren Ausführungsvariante zur Erleichterung des Ablösens
des Unterfolienabschnitts oder der Unterfolienabschnitte jeweils ein als Anfaßlasche
dienender klebstofffreier Randbereich an der dem Sektor zugewandten Seite des
Unterfolienabschnitts vorgesehen sein.
Vorteilhaft ist ferner die Verwendung einer transparenten Folie als Deckfolie, die
vorzugsweise mit einer nichtdeckenden hellen Farbe gefärbt oder bedruckt ist. In
einem solchen Fall ergibt sich ein besonders deutlicher Kontrast zwischen den
verschiedenen Bereichen der Farbschicht, wenn die Deckfolie nach dem Öffnen des
Siegel- oder Verschlußetiketts wieder auf den Unterfolienabschnitt zurückgeklebt
wird.
Ein besonders gut erkennbarer Kontrasteffekt ergibt sich, wenn die Farbschicht eine
dunkle und/oder deckende Farbe aufweist.
Die Deutlichkeit der Anzeige wird weiterhin dadurch verstärkt, daß gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Unterfolienabschnitt eine zu der Farbe
der Farbschicht kontrastierende Färbung aufweist.
Die Kenntlichmachung der stattgefunden Öffnung wird besonders deutlich, wenn nach
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung als Deckfolie
eine durch Dehnung verformbare Folie verwendet wird. Um die Deckfolie abzuziehen
und das Siegel- oder Verschlußetikett gewissermaßen zu öffnen, muß zwangsläufig
eine Kraft auf die Deckfolie ausgeübt werden. Dabei wird die Deckfolie bleibend
verformt, so daß beim Wiederverschließen des Siegel- oder Verschlußetiketts der auf
der Deckfolie haftende Teil der Farbschicht nicht mehr geometrisch exakt in die
Lücken der auf dem Unterfolienabschnitt verbleibenden Farbschicht paßt und diese
daher teilweise sichtbar bleiben.
Wenn die Adhäsionskrafteinstellmittel zumindest stellenweise in Form eines feinen
Musters aus Linien Punkten oder dergleichen vorgesehen sind, wird schon bei einer
sehr kleinen geometrischen Lageabweichung der Deckfolie nach dem Zurückkleben
derselben auf den Unterfolienabschnitt eine Struktur oder Farbveränderung deutlich
sichtbar.
Die Deckfolie wird vorzugsweise mit einem Aufdruck versehen, der Informationen
über den Inhalt des versiegelten Gegenstandes enthalten kann. Der Aufdruck kann
jedoch auch komplizierte geometrische Figuren oder Wappen enthalten, die ihrerseits
nicht leicht nachahmbar sind und auf diese Weise für die Originalität der Ware bürgen.
Der Aufdruck kann auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt abgewandten
Seite, d. h. gewissermaßen auf der Oberseite des Siegel- oder Verschlußetiketts
angeordnet sein. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn der Aufdruck durch eine
Laminatschicht versiegelt und geschützt ist. Eine Bedruckung der entgegengesetzten
Seite, also gewissermaßen der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt zugewandten
Seite der Deckfolie, ist ebenfalls möglich. In diesem Fall muß ein Aufdruck einer
Schrift spiegelbildlich vorgenommen werden.
Versuche von Fälschern, das Siegel- oder Verschlußetikett ganz oder teilweise von den
Objekten unter Zuhilfenahme von Wärme abzulösen, um es beispielsweise an einem
anderen Gegenstand anzubringen, werden dadurch vereitelt, daß das Siegel- oder
Verschlußetikett gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform einen
Temperaturindikator aufweist. Dieser Temperaturindikator, der beispielsweise mit
der Deckfolie verbunden werden kann, verfärbt sich irreversibel bei Erwärmung, so
daß der Fälschungsversuch erkennbar wird und das Siegel- oder Verschlußetikett für
weitere Verwendungen nicht mehr brauchbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Fig. 1 bis 7 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Zeichnungen in den Figuren
sind nicht maßstäblich. Vielmehr sind die Dicken der Folien und Schichten im
Verhältnis zu ihren anderen Ausmaßen zum Zwecke der deutlichen Darstellung extrem
groß gezeichnet. Es zeigen:
Fig. 1: Einen Schnitt durch ein Siegel- oder Verschlußetikett gemäß der
Erfindung, das eine Deckfolie und zwei Unterfolienabschnitte aufweist.
Fig. 2: Den abgezogenen Deckfolienabschnitt des Etiketts der Fig. 1 in der
Draufsicht.
Fig. 3: Die beiden Unterfolienabschnitte des Etiketts der Fig. 1 in der
Draufsicht.
Fig. 4: Eine Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der
Erfindung mit nur einem Unterfolienabschnitt im Schnitt.
Fig. 5: Eine weitere Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts
mit einer Deckfolie und zwei Unterfolienabschnitten gemäß
der Erfindung im Schnitt.
Fig. 6: Die beiden Unterfolienabschnitte des Siegel- oder Verschlußetiketts aus
Fig. 5 in der Draufsicht.
Fig. 7: Eine weitere Ausführungsform des Siegel- oder Verschlußetiketts
gemäß der Erfindung im Schnitt.
Fig. 1 zeigt ein Siegel- oder Verschlußetikett gemäß der Erfindung im Schnitt. Das
Siegel- oder Verschlußetikett weist eine transparente Deckfolie 1 auf, die an ihrer
Unterseite mit einem Haftklebstoff 9 beschichtet ist. Die Beschichtung erstreckt sich
nahezu über die gesamte Unterseite der Deckfolie 1, wobei jedoch ein kleiner
Randabschnitt 11 (Anfaßlasche) klebstofffrei belassen ist, um dort die Deckfolie mit
den Fingern greifen und abziehen zu können.
An der mit Klebstoff beschichteten Seite (Unterseite) der Deckfolie 1 sind zwei
voneinander getrennte Unterfolienabschnitte 6 und 6a angeordnet. Die
Unterfolienabschnitte 6, 6a sind jeweils an ihrer der Deckfolie 1 zugewandten Seite
(Oberseite) mit einem Adhäsionskrafteinstellmittel in Form eines Anti-Haftlacks 8,
8a, beispielsweise einem Silikonlack, bedruckt. Der Druck ist in Form eines
speziellen geometrischen Musters oder eines Schriftzuges aufgebracht. Über den Anti-
Haftlack 8 bzw. 8a ist jeweils eine durchgehende Schicht aus einem Haftvermittler
12, 12a aufgedruckt. Über der Haftvermittlerschicht 12, 12a ist jeweils eine
Farbschicht 7, 7a aufgedruckt. Die der Deckfolie 1 zugekehrte Seite der jeweiligen
Farbschicht 7 bzw. 7a haftet an der Klebstoffbeschichtung 9 der Deckfolie 1 mit einer
ersten Adhäsionskraft und die dem Unterfolienabschnitt zugekehrte Seite der
Farbschicht 7 bzw. 7a haftet an dem Unterfolienabschnitt 6 bzw. 6a mit einer zweiten
Adhäsionskraft. Das Verhältnis der beiden Adhäsionskräfte wird örtlich durch die aus
dem Anti-Haftlack 8, 8a und dem Haftvermittler 12, 12a bestehenden
Adhäsionskrafteinstellmittel variiert, so daß die erste Adhäsionskraft größer ist als
die zweite Adhäsionskraft in den Bereichen mit Anti-Haftlack 8, 8a und die erste
Adhäsionskraft kleiner ist als die zweite Adhäsionskraft in den Bereichen ohne Anti-
Haftlack.
An der der Deckfolie 1 abgekehrten Seite der Unterfolienabschnitte 6, 6a sind die
Unterfolienabschnitte 6, 6a mit Klebstoff 10, 10a beschichtet. Jeweils in den
Randbereichen 15, 15a an den beiden zueinander weisenden Kanten der beiden
Unterfolienabschnitte 6, 6a ist die Klebstoffschichtung zur Bildung von Anfaßlaschen
15, 15a ausgespart. Ein erster Bereich 4 des auf diese Weise aufgebauten Siegel- oder
Verschlußetiketts haftet durch die Klebstoffschicht 10 auf einem Objekt 2, während
ein zweiter Bereich 5 des Siegel- oder Verschlußetiketts mit der Klebstoffschicht 10a
auf einem Objekt 3 haftet. Bei den Objekten 2 und 3 kann es sich beispielsweise um
eine Flasche und einen die Flasche verschließenden Schraubverschluß handeln. Ein
Sektor 16, der die Grenze zwischen den beiden Bereichen 4 und 5 darstellt, liegt bei
sachgemäßer Anwendung des Siegel- oder Verschlußetiketts auf der Grenze der beiden
zu übersiegelnden Objekte 2, 3.
Die Klebekraft der Klebstoffschicht 10, 10a ist wesentlich größer als die Klebekraft
der Klebstoffschicht 9. Aus diesem Grund haftet das Siegel- oder Verschlußetikett als
ganzes mit einer stärkeren Klebekraft auf den Objekten 2 und 3, während der innere
Zusammenhalt zwischen der Deckfolie 1 und den Unterfolienabschnitten 6 bzw. 6a
geringer ist.
Das Siegel- oder Verschlußetikett gemäß Fig. 1 wird wie folgt eingesetzt:
Das Siegel- oder Verschlußetikett steht wie üblich auf einem klebstoffabweisenden Trägerband (nicht darstellt) zur Verwendung bereit. Es wird von diesem abgelöst und dann auf zwei Objekte 2, 3 aufgepreßt, derart, daß der erste Bereich 4 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem ersten Objekt 2 und der zweite Bereich 5 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem zweiten Objekt 3 haftet. Der Sektor 16 zwischen den beiden Bereichen 4, 5 liegt im Bereich der Grenzlinie der beiden Objekte 2 und 3.
Das Siegel- oder Verschlußetikett steht wie üblich auf einem klebstoffabweisenden Trägerband (nicht darstellt) zur Verwendung bereit. Es wird von diesem abgelöst und dann auf zwei Objekte 2, 3 aufgepreßt, derart, daß der erste Bereich 4 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem ersten Objekt 2 und der zweite Bereich 5 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem zweiten Objekt 3 haftet. Der Sektor 16 zwischen den beiden Bereichen 4, 5 liegt im Bereich der Grenzlinie der beiden Objekte 2 und 3.
Wenn die beiden Objekte 2, 3 relativ zueinander bewegt werden müssen,
beispielsweise um einen Verschlußdeckel (Objekt 2) von einer Flasche (Objekt 3)
abzuschrauben, wird die Deckfolie 1 an dem klebstofffreien Rand 11 gegriffen und
zumindest soweit abgezogen, daß sie von dem Unterfolienabschnitt 6a getrennt wird.
Weil die Klebekraft der Klebstoffschicht 10, 10a wesentlich größer ist als die
Klebekraft der Klebstoffschicht 9, erfolgt die Trennung derart, daß die Deckfolie
abgehoben wird und die beiden Unterfolienabschnitte auf den Objekten 2, 3 verbleiben.
Da die Unterfolienabschnitte 6 und 6a ausschließlich in den Bereichen 4 und 5
angeordnet sind, wird bereits durch das beschriebene teilweise Abheben der Deckfolie
1 eine Entsiegelung der beiden Objekte erreicht, d. h. die beiden Objekte sind relativ zu
einander frei beweglich.
Die Farbschichten 7 und 7a auf der Oberseite der Unterfolienabschnitte 6 und 6a
haften durch die Wirkung des Haftvermittlers 12, 12a fest auf der Oberseite der
Unterfolienabschnitte 6 und 6a, mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen die
Unterfolienabschnitte 6, 6a vor Auftrag des Haftvermittlers 12, 12a mit Anti-
Haftlack 8, 8a präpariert worden sind. Diese Bereiche werden durch die Wirkung der
Klebstoffschicht 9 beim Abziehen der Deckfolie 1 aus der Farbschicht 7 bzw. 7a
herausgerissen und verbleiben an der Unterseite der Deckfolie 1.
Wird die Deckfolie 1 auf den Unterfolienabschnitt oder die beiden
Unterfolienabschnitte zurückgeklebt, könnte zwar der mit der Deckfolie 1 abgezogene
Teil der Farbschicht 7 wieder in die entstandenen Lücken der Farbschicht eingefügt
werden. Da jedoch zwischen die Klebstoffschicht 9 und die auf den
Unterfolienabschnitten 6, 6a verbliebenen Teile der Farbschicht 7, 7a Luft
eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes Lichtreflexionsverhalten im
Vergleich zu den mit der Folie 1 mitgerissen Teilen der Farbschichten 7, 7a auf, so
daß der Vorgang der Öffnung deutlich kenntlich gemacht ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Anti-Haftlack-Schichten 8, 8a, also die
Mittel zum lokalen Einstellen des Verhältnisses zwischen der ersten und zweiten
Adhäsionskraft aus Gründen der Einfachheit der Darstellung lediglich in Form von
jeweils zwei Rechtecken auf den beiden Unterfolienabschnitten 6, 6a aufgetragen. Es
versteht sich jedoch von selbst, daß der Anti-Haftlack auch in Form eines
Schriftzuges, der beispielsweise das Wort OFFEN wiedergibt, aufgedruckt sein kann.
Fig. 2 zeigt die Deckfolie 1 nach dem Abziehen. Die Deckfolie 1 ist transparent und
mit einem transparenten Klebstoff beschichtet. Infolgedessen sind die an ihrer
klebstoffbeschichteten Seite anhaftenden Teile der Farbschicht 7 erkennbar, die die
Form von jeweils zwei Rechtecken in den Bereichen 4 bzw. 5 aufweisen.
Fig. 3 zeigt die beiden Unterfolienabschnitte 6 und 6a, die nach dem Abziehen der
Deckfolie 1 auf den Objekten 2 und 3 verbleiben. In Fig. 3 sind die Farbschichten 7,
7a (kreuzschraffiert) zu erkennen, die die beiden Folienabschnitte 6 und 6a jeweils
teilweise bedecken. Die Farbschichten 7, 7a weisen jedoch Aussparungen 13, 13a auf.
Im Bereich dieser Aussparungen 13, 13a war die Adhäsionskraft zwischen der
jeweiligen Farbschicht 7 und Deckfolie 1 größer als zwischen der Farbschicht und
dem jeweiligen Unterfolienabschnitt 6, 6a, so daß diese Teile der Farbschichten 7, 7a
an der Deckfolie 1 verblieben sind.
Falls es beispielsweise aus ästhetischen Gründen gewünscht ist, die beiden
Unterfolienabschnitte 6, 6a von den Objekten 2, 3 zu entfernen, können diese an den
klebstofffreien Rändern 15, 15a gegriffen und ausgehend von dem Sektor 16 in
Richtung der Pfeile P1 bzw. P2 zu dem gegenüberliegenden Rand hin von den Objekten
2 bzw. 3 abgelöst werden. Eine Ablösung der Unterfolienabschnitte 6, 6a in einer
anderen Richtung ist jedoch nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Hierfür sorgen Stanzungen 14, 14a auf den Unterfolienabschnitten 6, 6a. Die
Stanzungen 14, 14a verlaufen ausgehend von dem dem Sektor 16 zugekehrten Rand des
jeweiligen Unterfolienabschnitt schräg zu dem jeweiligen benachbarten Randbereich.
Wenn der Unterfolienabschnitt 6 in einer anderen Richtung als der Richtung des
Pfeiles P1 abgezogen wird, reißt dieser am Ende der Stanzlinien 14 ein, so daß ein
weiteres Abziehen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Das
gleiche gilt in bezug auf den Unterfolienabschnitt 6a. Dieser kann nur in Richtung des
Pfeiles P2 in einer einfacher Weise abgelöst werden.
Auf diese Weise kann verhindert werden, daß das in Fig. 1 gezeigte Siegel- oder
Verschlußetikett in seiner Gesamtheit von den Objekten in unlauterer Absicht entfernt
wird, um auf einem anderen Gegenstand angebracht zu werden, oder nach Bewegen der
beiden Objekte (beispielsweise Öffnen und Verschließen einer Flasche) wieder auf
denselben Objekten angebracht zu werden. Da der Sektor 16 zwischen den beiden
Bereichen 4 und 5 bei aufliegender Deckfolie 1 nicht zugänglich ist, wäre die Ablösung
der Unterfolienabschnitte nur "von außen nach innen" in Betracht zu ziehen. Dabei
kommt es jedoch zwangsläufig zu einer Zerstörung des jeweiligen Unterfolien
abschnitts, da - wie erläutert - die Stanzungen 14 ein Einreißen der Unterfolien
abschnitte 6, 6a bewirken.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der
Erfindung dargestellt. Diese unterscheidet sich von dem in Fig. 1 dargestellten
Siegel- und Verschlußetikett dadurch, daß nur ein einziger Unterfolienabschnitt 6a
vorgesehen ist, während die Deckfolie 1 in dem Bereich 4 direkt auf dem Objekt 2
haftet. Eine solche Ausführungsvariante wird dann vorgezogen, wenn der
Deckfolienabschnitt 1 sicher auf dem Objekt 2 haftet und ein Abziehen der Deckfolie 1
von dem Objekt 2 nicht möglich ist. Zur Entsiegelung der beiden Objekte 2 und 3
reicht es dann aus, die Deckfolie in dem Bereich 5 anzuheben und somit von dem
Unterfolienabschnitt 6a zu entfernen. Die dabei auftretenden Effekte sind die selben
wie an Hand der Fig. 1 und 2 und 3 beschrieben, weswegen von einer erneuten
detaillierten Darstellung abgesehen werden kann.
Eine weitere Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der
Erfindung ist in Fig. 5 in Schnittdarstellung gezeigt. In Abweichung zum
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind die beiden Unterfolienabschnitte 6 und 6a dicht
aneinander angrenzend ausgestaltet. In der Praxis werden die Unterfolienabschnitte 6,
6a aus einer einzigen Bahn hergestellt, die nach dem Zusammenkaschieren mit der
Deckfolie 1 gestanzt wird, um Unterfolienabschnitte zu bilden. Im Beispiel der Fig. 5
besteht die Stanzung, durch die getrennte Unterfolienabschnitte 6 und 6a in den
Bereichen 4 und 5 erzeugt werden, aus einer geraden Linie, während beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 eine Ausstanzung einer gewissen Breite vorgesehen
ist. Eine Mehrfachstanzung oder eine Perforationsstanzung ist in gleicher Weise
möglich.
Entscheidend ist, daß durch die auf den Objekten 2 und 3 haften bleibenden
Unterfolienabschnitte 6 und 6a keine Behinderung bei der Bewegung der beiden
Objekte 2 und 3 entsteht, nachdem die Deckfolie 1 abgezogen worden ist. Bei dem in
Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist darüber hinaus die Klebstoffschicht 10 an
der Unterseite der Unterfolienabschnitte 6 und 6a durchgehend, was eine
Vereinfachung bei der Herstellung bedeutet.
Auf der Oberseite der Deckfolie 1 ist ein Druck 18 aufgebracht, der in der Zeichnung
durch vier schwarze Balken angedeutet ist. Bei diesem Aufdruck kann es sich um eine
Gebrauchsanweisung, um eine Marke oder um ein Siegel handeln. Der Aufdruck ist
durch eine Laminatfolie 19 gegen Abrieb geschützt.
Die aneinander angrenzenden Unterfolienabschnitte 6, 6a des in Fig. 5 gezeigten
Siegel- oder Verschlußetiketts sind in Fig. 6 in der Draufsicht gezeigt. Die
Unterfolienabschnitte 6, 6a tragen den Großteil der Farbschicht 7, die durch
Aussparungen 13, 13a unterbrochen ist. Die Unterfolienabschnitte 6 und 6a sind mit
einer wellenförmigen Sicherheitsstanzung 17 versehen, die verhindert, daß die
Unterfolienabschnitte 6, 6a leicht entfernt werden können. Ein Versuch, das Siegel-
oder Verschlußetikett in seiner Gesamtheit abzulösen, führt somit zwangsläufig zu
einem Einreißen der Unterfolienabschnitte 6, 6a.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Siegel- oder
Verschlußetiketts gezeigt. Die Ausführungsvariante gemäß Fig. 7 unterscheidet sich
von der Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 unter anderem dadurch, daß der Aufdruck
18 bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 an der unteren, d. h. dem
Unterfolienabschnitt zugewandten Seite der transparenten Deckfolie 1 angeordnet und
somit durch diese geschützt ist. Der Aufdruck 18, der spiegelverkehrt angebracht
wird, wird durch die transparente Deckfolie 1 hindurch betrachtet.
An der dem Aufdruck entgegengesetzten Seite ist die Deckfolie 1 mit einem
transparenten Temperaturindikator 20 laminiert. Bei Anwendung von Wärme
verfärbt sich der Temperaturindikator 20 irreversibel und zeigt so an, daß ein
Versuch unternommen worden ist, das Siegel- oder Verschlußetikett unter Umgehung
der Anzeigefunktion durch Zufuhr von Wärme zu öffnen.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 7 unterscheidet sich ferner von den
Ausführungsbeispielen der Fig. 1, 4 und 5 dadurch, daß statt einer gesonderten
Klebstoffschicht 9 und einer gesonderten Farbschicht 7 eine Schicht aus einem
farbigen Klebelack 7, 9 verwendet ist, die die Wirkung der beiden Schichten 7 und 9
bei den vorherigen Ausführungsbeispielen in sich vereinigt.
Die Unterfolienabschnitte 6, 6a sind vollflächig einer Druckvorbehandlung unterzogen
worden, so daß die Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 dort gut haftet. Als Adhäsionskraft
einstellmittel ist ein stellenweise aufgetragener Anti-Haftlack 8, 8a vorgesehen. Von
der Verwendung einer Haftvermittlerschicht ist abgesehen. An den mit Anti-Haftlack
8, 8a bedruckten Stellen folgt die Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 bei Öffnen des Siegels
der Deckfolie 1, während die übrigen Bereiche der Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 auf
den Unterfolienabschnitten 6, 6a verbleiben.
Die beiden Unterfolienabschnitte 6, 6a sind beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 nur
durch eine Stanzlinie voneinander getrennt. Es kann je nach Anwendungsfall
problematisch sein, die Grenzlinie zwischen den beiden Unterfolienabschnitten exakt
auf die Grenze zwischen den beiden zu versiegelnden Objekten 2, 3 zu positionieren,
insbesondere wenn die beiden Objekte eng aneiander liegen, wie in Fig. 7 gezeigt. Um
bei der Positionierung des Siegel- oder Verschlußetiketts eine gewisse Toleranz zu
haben, sind bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 die Klebstoffschichten 10 und
10a in dem Grenzbereich zwischen den beiden Unterfolienabschnitten 6, 6a
ausgespart. Wie in Fig. 7 gezeigt reicht der Unterfolienabschnitt 6 infolge einer
ungenauen Positionierung des Siegel- oder Verschlußetiketts bis auf das benachbarte
Objekt 3. Infolge der vorgesehenen Klebstoffausparung im Grenzbereich zwischen den
beiden Unterfolienabschnitten haftet jedoch der Unterfolienabschnitt 6 nicht auf dem
benachbarten Objekt 3, so daß nach dem Entfernen der Deckfolie 1 die beiden Objekte
gegeneinander beweglich sind und somit die Entsiegelung auch dann gewährleistet ist,
wenn das Siegel- oder Verschlußetikett nicht optimal positioniert worden ist.
Bei allen beschriebenen Ausführungsbeispielen kann das Siegel- oder
Verschlußetikett, insbesondere die Deckfolie 1, mit zusätzlichen Sicherheitsmitteln
oder Echtheitsmerkmalen, wie beispielsweise Luminenzanteilen, Microtags,
Infrarotfarben, UV-Farben, Hologrammen oder Biocode-Substanzen ausgerüstet sein.
Claims (32)
1. Siegel- oder Verschlußetikett mit einer Deckfolie (1) zum Übersiegeln von
zwei gegeneinander beweglichen Objekten (2, 3), derart, daß ein erster
Bereich (4) des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem einen (2) der beiden
Objekte (2, 3) haftet und ein zweiter Bereich (5) des Siegel- oder
Verschlußetiketts auf dem anderen (3) der beiden Objekte (2, 3) haftet, wobei
die Deckfolie (1) in mindestens einem der beiden Bereiche (4, 5) abziehbar
ist und der Vorgang des Abziehens eine optische Veränderung des Siegel- oder
Verschlußetiketts auslöst, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegel- oder
Verschlußetikett mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) aufweist, der
ausschließlich in dem ersten (4) oder ausschließlich in dem zweiten (5)
Bereich angeordnet ist, daß zwischen dem mindestens einen
Unterfolienabschnitt (6, 6a) und der Deckfolie (1) mindestens eine
Farbschicht (7, 7a) angeordnet ist, die mit einer ersten Adhäsionskraft an der
Deckfolie (1) und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem mindestens einen
Unterfolienabschnitt (6, 6a) haftet, und daß Adhäsionskrafteinstellmittel (8,
8a, 12, 12a) vorgesehen sind, um das Verhältnis zwischen der ersten und der
zweiten Adhäsionskraft lokal einzustellen.
2. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die mindestens eine Farbschicht (7, 7a) durch Drucken erzeugt ist.
3. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel eine stellenweise
vorgenommene Druckvorbehandlung der Deckfolie (1) und/oder des mindestens
einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) umfassen.
4. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel einen stellenweise
aufgetragenen Anti-Haftlack (8, 8a) umfassen.
5. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) einen
stellenweise aufgetragenen Haftvermittler umfassen.
6. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) durch Drucken
aufgebracht sind.
7. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) die Form eines
Schriftzuges aufweisen.
8. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) an
seiner der Deckfolie (1) abgewandten Seite mit Klebstoff (10, 10a)
beschichtet ist.
9. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Klebstoff (10, 10a) ein Haftkleber ist.
10. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Klebstoff (10, 10a) ein von dem Objekt (2, 3)
ablösbarer Klebstoff ist.
11. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) an ihrer dem mindestens einen
Unterfolienabschnitt (6, 6a) zugewandten Seite eine Klebstoffbeschichtung (9)
aufweist.
12. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klebstoffbeschichtung (9) ein Klebelack ist.
13. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klebstoffbeschichtung (9) einen Haftkleber umfaßt.
14. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (8, 8a, 12, 12a) und die
mindestens eine Farbschicht (7, 7a) auf dem mindestens einen
Unterfolienabschnitt (6, 6a) angeordnet sind.
15. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch
gekennzeichnet, daß sowohl in dem ersten (4) als auch in dem zweiten Bereich
(5) jeweils ein Unterfolienabschnitt (6, 6a) vorgesehen ist.
16. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a)
Sicherheitsstanzungen (17) aufweist, die bei Abziehen des auf einem Objekt
(2, 3) haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) das
Zerreißen des Unterfolienabschnitts (6, 6a) bewirken.
17. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a)
Stanzungen (14) aufweist, die das Abziehen des auf einem Objekt (2, 3)
haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) nur in einer
Richtung ermöglichen und bei einem Abziehversuch in einer anderen Richtung
das Zerreißen des Unterfolienabschnitts (6, 6a) bewirken.
18. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Richtung von einem Sektor (16) zwischen dem ersten (4) und dem zweiten
Bereich (5) des Siegel- oder Verschlußetiketts zu dem betreffenden
mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) hin verläuft.
19. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) einen als Anfaßlasche (15,
15a) dienenden klebstofffreien Randbereich an seiner dem Sektor (16)
zugewandten Seite aufweist.
20. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) transparent und mit einer nicht
deckenden Farbe gefärbt oder bedruckt ist.
21. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) mit einem eingefärbten Klebstoff
beschichtet ist.
22. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Farbschicht (7, 7a) eine dunkle
und/oder deckende Farbe aufweist.
23. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) eine zu
der Farbe der Farbschicht (7, 7a) kontrastierende Färbung aufweist.
24. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) aus einem durch Dehnung verformbaren
Material besteht.
25. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel zumindest stellenweise in
Form eines feinen Musters aus Linien, Punkten oder dergleichen vorgesehen
sind.
26. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) einen als Anfaßlasche (11) dienenden
klebstofffreien Rand aufweist.
27. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) einen Aufdruck (18) aufweist.
28. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufdruck (18) auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a)
abgewandten Seite angeordnet ist.
29. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufdruck (18) mit einer Laminatschicht (19) versiegelt ist.
30. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufdruck (18) auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a)
zugewandten Seite angeordnet ist.
31. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufdruck mit einer Kontrastschicht bedeckt ist.
32. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-31, dadurch
gekennzeichnet, daß es einen auf Erwärmung irreversibel ansprechenden
Temperaturindikator (20) aufweist.
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