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DE19653891C1 - Siegel- oder Verschlußetikett - Google Patents

Siegel- oder Verschlußetikett

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Publication number
DE19653891C1
DE19653891C1 DE19653891A DE19653891A DE19653891C1 DE 19653891 C1 DE19653891 C1 DE 19653891C1 DE 19653891 A DE19653891 A DE 19653891A DE 19653891 A DE19653891 A DE 19653891A DE 19653891 C1 DE19653891 C1 DE 19653891C1
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DE
Germany
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seal
label according
adhesive
sealing
lower film
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19653891A
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English (en)
Inventor
Helmut Schreiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
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Publication date
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Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to DE19653891A priority Critical patent/DE19653891C1/de
Priority to AU60906/98A priority patent/AU6090698A/en
Priority to PCT/EP1997/007200 priority patent/WO1998028728A1/de
Priority to DK97954934T priority patent/DK0890162T3/da
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Priority to ES97954934T priority patent/ES2159411T3/es
Priority to EP97954934A priority patent/EP0890162B1/de
Publication of DE19653891C1 publication Critical patent/DE19653891C1/de
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    • G09F3/02Forms or constructions
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Siegel- oder Verschlußetikett mit einer Deckfolie zum Übersiegeln von zwei gegeneinander beweglichen Objekten, derart, daß ein erster Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem einen der beiden Objekte haftet und ein zweiter Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem anderen der beiden Objekte haftet, wobei die Deckfolie in mindestens einem der beiden Bereiche abziehbar ist und der Vorgang des Abziehens eine optische Veränderung des Siegel- oder Verschlußetiketts auslöst.
Als Beispiele für Paare von beweglichen Objekten in diesem Sinne wären zu nennen: der Korpus einer Faltschachtel und der dazugehörige Verschlußdeckel, die Verschluß­ klappe eines Briefumschlages und der restliche Teil des Briefumschlages, eine Flasche und ein diese verschließender Verschlußdeckel.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 296 15 496 ist ein Siegel- oder Verschlußetikett bekannt, das eine Metallschicht und eine optisch aktive Schicht aufweist, die bei Knick- und/oder Scherbeanspruchung eine Farbänderung erzeugt und dadurch das erstmalige Öffnen des Siegel- oder Verschlußetiketts kenntlich macht.
Die Herstellung eines solchen eine Metallschicht enthaltenden Siegel- oder Verschlußetiketts ist aufwendig, teuer und mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden. Wird das bekannte Etikett zum Versiegeln zweier Objekte verwendet, sind die Auslöseeigenschaften stark von dem jeweiligen Untergrund abhängig, auf dem das Siegel- oder Verschlußetikett angebracht werden soll. Da die Eigenschaften des Untergrundes, d. h. die Oberflächeneigenschaften der zu übersiegelnden Objekte, im Moment der Herstellung des Siegel- oder Verschlußetiketts nicht bekannt sind, kann es leicht vorkommen, daß das Siegel- oder Verschlußetikett entweder zu fest oder zu lose auf dem Untergrund haftet. Das bedeutet, daß im einen Fall eine Ablösung nur unter großen Mühen möglich ist oder daß im anderen Fall die Ablösung zu leicht durchführbar ist, so daß die bei der Ablösung auftretende Biegebeanspruchung nicht ausreicht, um die gewünschte Farbänderung hervorzurufen.
Aus der DE 26 13 131 A1 ist eine Klebeplakette bekannt, die zum Zwecke der Fälschungssicherheit eine aufgedruckte Kennzeichnung aufweist, die zwischen einer Folie und einer Klebstoffschicht angeordnet ist. Ein erster Bereich der aufgedruckten Kennzeichnung steht in inniger Verbindung mit der Folie und der übrige Bereich der Kennzeichnung steht in inniger Verbindung mit der Klebstoffschicht. Beim Ablösen der Klebeplakette verbleibt der erste Bereich der Kennzeichnung an der Folie und der übrige Bereich der Kennzeichnung an der Klebstoffschicht.
Aus der US-PS 50 60 848 ist ein Siegel- oder Verschlußetikett bekannt, das das erstmalige Öffnen durch eine in verschiedenen Schichten verlaufende Trennfläche anzeigt. Wenn das bekannte Siegel- oder Verschlußetikett auf ein Objekt geklebt wird, an dem es besonders fest hafttet, kann es vorkommen, daß beim erstmaligen Öffnen die Trennfläche nicht wie gewünscht in verschiedenen Schichten verläuft, sondern alle Schichten durchgehend auf dem Objekt verbleiben. Wenn dagegen das Siegel- oder Verschlußetikett auf einem Objekt angeordnet wird, auf dem es nur sehr leicht haftet, ist es möglich, daß beim Öffnen alle Schichten durchgehend an dem Siegel- oder Verschlußetikett verbleiben, so daß wiederum nicht die gewünschte durch verschiedene Schichten verlaufende Trennfläche erzeugt wird. Das bekannte Siegel- oder Verschlußetikett muß folglich hinsichtlich seiner Klebeeigenschaften auf die Oberflächeneigenschaften der zu versiegelenden Objekte in dem Sinn abgestimmt sein, daß es keinesfalls zu fest aber auch nicht zu schwach an der Oberfläche der zu versiegelnden Objekte haftet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Siegel- oder Verschlußetikett der eingangs genannten Art zu schaffen, das weitgehend unabhängig von den Oberflächeneigenschaften der zu versiegelnden Objekte das erstmalige Öffnen zuverlässig anzeigt und das kostengünstig herzustellen ist.
Die vorstehende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Siegel- oder Verschlußetikett mindestens einen Unterfolienabschnitt aufweist, der ausschließlich in dem ersten oder ausschließlich in dem zweiten Bereich angeordnet ist, daß zwischen dem mindestens einen Unterfolienabschnitt und der Deckfolie mindestens eine Farbschicht angeordnet ist, die mit einer ersten Adhäsionskraft an der Deckfolie und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem mindestens einen Unterfolienabschnitt haftet, und daß Adhäsionskrafteinstellmittel vorgesehen sind, um das Verhältnis zwischen der ersten und der zweiten Adhäsionskraft lokal einzustellen.
Durch die Maßnahme gemäß der Erfindung wird erreicht, daß beim Abziehen bzw. Öffnen des Siegel- oder Verschlußetiketts die erfindungsgemäß vorgesehene Farbschicht teilweise an der Deckfolie und teilweise an dem erfindungsgemäß vorgesehenen Unterfolienabschnitt verbleibt. Auf diese Weise entsteht eine irreversible optische Änderung des Siegel- oder Verschlußetiketts. Selbst dann, wenn nach dem Öffnungsvorgang die Deckfolie auf den Unterfolienabschnitt "zurückgeklebt" wird, weist der auf dem Unterfolienabschnitt zurückgebliebene Teil der Farbschicht andere Reflexionseigenschaften auf, da zwischen diese Farbschicht und die wieder zurückgeführte Deckfolie Luft eintritt, die den optischen Eindruck der Farbschicht irreversibel und deutlich erkennbar verändert. Das Siegel- oder Verschlußetikett gemäß der Erfindung eignet sich daher hervorragend dazu, zwei gegeneinander bewegliche Objekte, wie beispielsweise einen Dosenkörper und einen Dosendeckel miteinander zu versiegeln, so daß ein Öffnen des Siegels zwar möglich ist, jedoch das erste Öffnen unwiderruflich angezeigt wird, selbst dann, wenn das Siegel - je nach spezieller Bauweise - wieder verschlossen würde. Dadurch, daß mindestens ein Unterfolienabschnitt vorgesehen ist, der ausschließlich in dem ersten Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts angeordnet ist, also in dem Bereich, der beim Versiegeln zweier beweglicher Objekte vollständig oder überwiegend auf einem der beiden Objekte haftet, wird erreicht, daß die Auslösung der optischen Veränderung des Siegel- oder Verschlußetiketts unabhängig von den Oberflächeneigenschaften der zu versiegelnden Objekte ausgelöst wird. Dadurch, daß der Unterfolienabschnitt bzw. die beiden Unterfolienabschnitte jeweils ausschließlich in den genannten Bereichen angeordnet sind, mit denen das Siegel- oder Verschlußetikett auf den beiden miteinander zu versiegelnden Objekten haftet, wird gleichwohl sichergestellt, daß die beiden versiegelten Objekte nach dem Abziehen der Deckfolie in mindestens einem der beiden Bereiche gegeneinander frei beweglich sind.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Farbschicht durch Drucken aufgebracht. Dabei können alle Druckverfahren, vorzugsweise jedoch Buch- oder Flexodruck eingesetzt werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel eine stellenweise vorgenommene Behandlung der Deckfolie und/oder eine stellenweise vorgenommene Behandlung des mindestens einen Unterfolienabschnitts umfassen.
Folien müssen vor dem Bedrucken einer Druckvorbehandlung unterzogen werden, um zu gewährleisten, daß die Druckfarbe sich intensiv mit der Folie verbindet und somit ein haltbares Druckbild erzeugt wird. Werden bestimmte Bereiche der Deckfolie und/oder des Unterfolienabschnitts von der Druckvorbehandlung beispielsweise durch Überdecken ausgespart, so haftet die dort aufgebrachte Farbschicht nur schlecht und bei einer Trennung der beiden Folien wird die Farbschicht an derjenigen der beiden Folien haften bleiben, die die Druckvorbehandlung erfahren hat. Auf diese Weise kann mit einfachsten Mitteln der angestrebte Farbschichttrennungseffekt beim Abziehen der Deckfolie erzielt werden.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann die Anwendung eines stellenweise aufgetragenen Anti-Haftlacks als Adhäsionskrafteinstellmittel vorteilhaft sein. Insbesondere kann der Anti-Haftlack leicht in Form eines feinen Musters oder in Form eines Schriftzuges aufgedruckt werden, so daß ein besonderes Bild, beispielsweise das Wort "Geöffnet", bei der Trennung der beiden Folien sichtbar wird.
Ergänzend oder alternativ hierzu können die Adhäsionskrafteinstellmittel einen stellenweise aufgetragenen Haftvermittler (Primer) umfassen. Ein solcher Haftvermittler, der eine besonders innige Verbindung zwischen der Druckfarbe und dem Untergrund bewirkt, kann in einfacher Weise durch Drucken aufgebracht werden.
Entscheidend bei allen Adhäsionskrafteinstellmitteln ist, daß diese das Verhältnis der Kräfte, mit denen die Farbschicht an der Deckfolie einerseits und an dem Unterfolienabschnitt andererseits haftet, in der Weise beeinflussen, daß stellenweise die Haftkraft zu der einen der beiden Folien größer als zu der anderen der beiden Folien ist, so daß bei der Trennung der beiden Folien die Farbschicht entsprechend einem bestimmten Muster geteilt wird, d. h. ein Teil der Farbschicht auf der Deckfolie und der restliche Teil der Farbschicht auf dem Unterfolienabschnitt verbleibt.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist der mindestens eine Unterfolien­ abschnitt an seiner der Deckfolie abgewandte Seite mit Klebstoff beschichtet. Dabei kann es sich vorteilhafterweise um einen Haftkleber handeln. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird dabei ein Klebstoff eingesetzt, der von dem Objekt ablösbar ist.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante ist die Deckfolie an ihrer dem mindestens einen Unterfolienabschnitt zugewandten Seite mit einer Klebstoff­ beschichtung versehen. Diese Klebstoffbeschichtung sorgt dafür, daß die auf dem Unterfolienabschnitt angeordnete Farbschicht mit einer präzise einstellbaren Kraft an der Deckfolie haftet.
Bei Siegel- oder Verschlußetiketten, bei denen die Wiederverschließbarkeit nicht angestrebt ist, wird als Klebstoffbeschichtung vorteilhafterweise ein Klebelack verwendet. Ist ein solches Zurückkleben, beispielsweise zum Verschließen eines Behälters, jedoch angestrebt, wird vorzugsweise (ausschließlich oder zusätzlich) ein Haftkleber verwendet, der selbst nach öfterem Öffnen und Schließen des Siegel- oder Verschlußetiketts seine Hafteigenschaften beibehält.
Besonders vorteilhaft ist ferner, wenn die Klebekraft der Klebstoffbeschichtung kleiner als die Klebekraft des Klebstoffs auf dem jeweiligen Objekt ist. In diesem Fall ist eine sichere Trennung der beiden Schichten und damit eine sichere Auslösung des optischen Effektes gewährleistet.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante sind die Adhäsionskraft­ einstellmittel und die mindestens eine Farbschicht auf dem mindestens einen Unterfolienabschnitt angeordnet.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß sowohl in dem ersten als auch in dem zweiten Bereich jeweils ein Unterfolienabschnitt vorgesehen ist. Somit sind definierte Ablöseeigenschaften vorgegeben, gleichgültig von welchem der beiden Objekte das angebrachte Siegel- oder Verschlußetikett abgelöst werden soll. Die beiden Unterfolienabschnitte können leicht dadurch hergestellt werden, daß ein durchgehender Folienverbund im Grenzbereich zwischen den beiden Bereichen mit Stanzungen, einer Ausnehmung oder mit Perforationsstanzungen versehen wird und so der Folienverbund in zwei Unterfolienabschnitte geteilt wird. Wichtig ist dabei, daß die beiden Unterfolienabschnitte jeweils im wesentlichen ausschließlich in dem ersten bzw. in dem zweiten Bereich angeordnet sind, so daß nach dem Ablösen der Deckfolie die beiden Objekte gegeneinander beweglich, d. h. entsiegelt sind.
Für manche Anwendungsfälle hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Unterfolienabschnitt Sicherheitsstanzungen aufweist, die bei Abziehen des auf einem Objekt haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts das Zerreißen des Unterfolienabschnitts bewirken. Derartige Sicherheitsstanzungen verhindern somit, daß der Unterfolienabschnitt abgelöst und etwa zum Zwecke der Produktfälschung auf einem anderen Objekt befestigt wird.
Bei anderen Anwendungsfällen wiederum kann es erwünscht sein, den mindestens einen Unterfolienabschnitt von den Objekten zu entfernen, um diese nach dem Entsiegeln in einen ästhetisch einwandfreien Zustand zu bringen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, den Unterfolienabschnitt mit Stanzungen zu versehen, die das Abziehen des auf einem Objekt haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts nur in einer Richtung ermöglichen und bei einem Abziehversuch in einer anderen Richtung das Zerreißen des Unterfolienabschnitts bewirken. Vorteilhafterweise wird dabei die Richtung, in der das Abziehen möglich ist, so gewählt, daß diese von einem Sektor zwischen dem ersten und zweiten Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts hin zu dem betreffenden mindestens einen Unterfolienabschnitt verläuft. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Unterfolienabschnitt oder die beiden Unterfolienabschnitte nicht vom Rand des Siegel- oder Verschlußetiketts her, sondern nur ausgehend von dem mittigen Bereich des Siegel- oder Verschlußetiketts abgelöst werden können. Dadurch wird erreicht, daß die Ablösung der Unterfolienabschnitte oder des einen Unterfolienabschnitts nicht erfolgen kann, solange der Unterfolienabschnitt oder die beiden Unterfolienabschnitte von der Deckfolie überdeckt sind. Ein Entfernen des Unterfolienabschnitts oder der beiden Unterfolienabschnitte ist daher ohne Auslösung des optischen Veränderungseffekts des Siegel- oder Verschlußetiketts nicht möglich. Andererseits ist die Entfernung des mindestens einen Unterfolienabschnitts gewünschtenfalls sehr leicht möglich, wenn die Deckfolie (unter Auslösung des optischen Effekts) entfernt ist.
Dabei kann nach einer weiteren Ausführungsvariante zur Erleichterung des Ablösens des Unterfolienabschnitts oder der Unterfolienabschnitte jeweils ein als Anfaßlasche dienender klebstofffreier Randbereich an der dem Sektor zugewandten Seite des Unterfolienabschnitts vorgesehen sein.
Vorteilhaft ist ferner die Verwendung einer transparenten Folie als Deckfolie, die vorzugsweise mit einer nichtdeckenden hellen Farbe gefärbt oder bedruckt ist. In einem solchen Fall ergibt sich ein besonders deutlicher Kontrast zwischen den verschiedenen Bereichen der Farbschicht, wenn die Deckfolie nach dem Öffnen des Siegel- oder Verschlußetiketts wieder auf den Unterfolienabschnitt zurückgeklebt wird.
Ein besonders gut erkennbarer Kontrasteffekt ergibt sich, wenn die Farbschicht eine dunkle und/oder deckende Farbe aufweist.
Die Deutlichkeit der Anzeige wird weiterhin dadurch verstärkt, daß gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Unterfolienabschnitt eine zu der Farbe der Farbschicht kontrastierende Färbung aufweist.
Die Kenntlichmachung der stattgefunden Öffnung wird besonders deutlich, wenn nach einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung als Deckfolie eine durch Dehnung verformbare Folie verwendet wird. Um die Deckfolie abzuziehen und das Siegel- oder Verschlußetikett gewissermaßen zu öffnen, muß zwangsläufig eine Kraft auf die Deckfolie ausgeübt werden. Dabei wird die Deckfolie bleibend verformt, so daß beim Wiederverschließen des Siegel- oder Verschlußetiketts der auf der Deckfolie haftende Teil der Farbschicht nicht mehr geometrisch exakt in die Lücken der auf dem Unterfolienabschnitt verbleibenden Farbschicht paßt und diese daher teilweise sichtbar bleiben.
Wenn die Adhäsionskrafteinstellmittel zumindest stellenweise in Form eines feinen Musters aus Linien Punkten oder dergleichen vorgesehen sind, wird schon bei einer sehr kleinen geometrischen Lageabweichung der Deckfolie nach dem Zurückkleben derselben auf den Unterfolienabschnitt eine Struktur oder Farbveränderung deutlich sichtbar.
Die Deckfolie wird vorzugsweise mit einem Aufdruck versehen, der Informationen über den Inhalt des versiegelten Gegenstandes enthalten kann. Der Aufdruck kann jedoch auch komplizierte geometrische Figuren oder Wappen enthalten, die ihrerseits nicht leicht nachahmbar sind und auf diese Weise für die Originalität der Ware bürgen.
Der Aufdruck kann auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt abgewandten Seite, d. h. gewissermaßen auf der Oberseite des Siegel- oder Verschlußetiketts angeordnet sein. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn der Aufdruck durch eine Laminatschicht versiegelt und geschützt ist. Eine Bedruckung der entgegengesetzten Seite, also gewissermaßen der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt zugewandten Seite der Deckfolie, ist ebenfalls möglich. In diesem Fall muß ein Aufdruck einer Schrift spiegelbildlich vorgenommen werden.
Versuche von Fälschern, das Siegel- oder Verschlußetikett ganz oder teilweise von den Objekten unter Zuhilfenahme von Wärme abzulösen, um es beispielsweise an einem anderen Gegenstand anzubringen, werden dadurch vereitelt, daß das Siegel- oder Verschlußetikett gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform einen Temperaturindikator aufweist. Dieser Temperaturindikator, der beispielsweise mit der Deckfolie verbunden werden kann, verfärbt sich irreversibel bei Erwärmung, so daß der Fälschungsversuch erkennbar wird und das Siegel- oder Verschlußetikett für weitere Verwendungen nicht mehr brauchbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Fig. 1 bis 7 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Zeichnungen in den Figuren sind nicht maßstäblich. Vielmehr sind die Dicken der Folien und Schichten im Verhältnis zu ihren anderen Ausmaßen zum Zwecke der deutlichen Darstellung extrem groß gezeichnet. Es zeigen:
Fig. 1: Einen Schnitt durch ein Siegel- oder Verschlußetikett gemäß der Erfindung, das eine Deckfolie und zwei Unterfolienabschnitte aufweist.
Fig. 2: Den abgezogenen Deckfolienabschnitt des Etiketts der Fig. 1 in der Draufsicht.
Fig. 3: Die beiden Unterfolienabschnitte des Etiketts der Fig. 1 in der Draufsicht.
Fig. 4: Eine Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der Erfindung mit nur einem Unterfolienabschnitt im Schnitt.
Fig. 5: Eine weitere Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts mit einer Deckfolie und zwei Unterfolienabschnitten gemäß der Erfindung im Schnitt.
Fig. 6: Die beiden Unterfolienabschnitte des Siegel- oder Verschlußetiketts aus Fig. 5 in der Draufsicht.
Fig. 7: Eine weitere Ausführungsform des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der Erfindung im Schnitt.
Fig. 1 zeigt ein Siegel- oder Verschlußetikett gemäß der Erfindung im Schnitt. Das Siegel- oder Verschlußetikett weist eine transparente Deckfolie 1 auf, die an ihrer Unterseite mit einem Haftklebstoff 9 beschichtet ist. Die Beschichtung erstreckt sich nahezu über die gesamte Unterseite der Deckfolie 1, wobei jedoch ein kleiner Randabschnitt 11 (Anfaßlasche) klebstofffrei belassen ist, um dort die Deckfolie mit den Fingern greifen und abziehen zu können.
An der mit Klebstoff beschichteten Seite (Unterseite) der Deckfolie 1 sind zwei voneinander getrennte Unterfolienabschnitte 6 und 6a angeordnet. Die Unterfolienabschnitte 6, 6a sind jeweils an ihrer der Deckfolie 1 zugewandten Seite (Oberseite) mit einem Adhäsionskrafteinstellmittel in Form eines Anti-Haftlacks 8, 8a, beispielsweise einem Silikonlack, bedruckt. Der Druck ist in Form eines speziellen geometrischen Musters oder eines Schriftzuges aufgebracht. Über den Anti- Haftlack 8 bzw. 8a ist jeweils eine durchgehende Schicht aus einem Haftvermittler 12, 12a aufgedruckt. Über der Haftvermittlerschicht 12, 12a ist jeweils eine Farbschicht 7, 7a aufgedruckt. Die der Deckfolie 1 zugekehrte Seite der jeweiligen Farbschicht 7 bzw. 7a haftet an der Klebstoffbeschichtung 9 der Deckfolie 1 mit einer ersten Adhäsionskraft und die dem Unterfolienabschnitt zugekehrte Seite der Farbschicht 7 bzw. 7a haftet an dem Unterfolienabschnitt 6 bzw. 6a mit einer zweiten Adhäsionskraft. Das Verhältnis der beiden Adhäsionskräfte wird örtlich durch die aus dem Anti-Haftlack 8, 8a und dem Haftvermittler 12, 12a bestehenden Adhäsionskrafteinstellmittel variiert, so daß die erste Adhäsionskraft größer ist als die zweite Adhäsionskraft in den Bereichen mit Anti-Haftlack 8, 8a und die erste Adhäsionskraft kleiner ist als die zweite Adhäsionskraft in den Bereichen ohne Anti- Haftlack.
An der der Deckfolie 1 abgekehrten Seite der Unterfolienabschnitte 6, 6a sind die Unterfolienabschnitte 6, 6a mit Klebstoff 10, 10a beschichtet. Jeweils in den Randbereichen 15, 15a an den beiden zueinander weisenden Kanten der beiden Unterfolienabschnitte 6, 6a ist die Klebstoffschichtung zur Bildung von Anfaßlaschen 15, 15a ausgespart. Ein erster Bereich 4 des auf diese Weise aufgebauten Siegel- oder Verschlußetiketts haftet durch die Klebstoffschicht 10 auf einem Objekt 2, während ein zweiter Bereich 5 des Siegel- oder Verschlußetiketts mit der Klebstoffschicht 10a auf einem Objekt 3 haftet. Bei den Objekten 2 und 3 kann es sich beispielsweise um eine Flasche und einen die Flasche verschließenden Schraubverschluß handeln. Ein Sektor 16, der die Grenze zwischen den beiden Bereichen 4 und 5 darstellt, liegt bei sachgemäßer Anwendung des Siegel- oder Verschlußetiketts auf der Grenze der beiden zu übersiegelnden Objekte 2, 3.
Die Klebekraft der Klebstoffschicht 10, 10a ist wesentlich größer als die Klebekraft der Klebstoffschicht 9. Aus diesem Grund haftet das Siegel- oder Verschlußetikett als ganzes mit einer stärkeren Klebekraft auf den Objekten 2 und 3, während der innere Zusammenhalt zwischen der Deckfolie 1 und den Unterfolienabschnitten 6 bzw. 6a geringer ist.
Das Siegel- oder Verschlußetikett gemäß Fig. 1 wird wie folgt eingesetzt:
Das Siegel- oder Verschlußetikett steht wie üblich auf einem klebstoffabweisenden Trägerband (nicht darstellt) zur Verwendung bereit. Es wird von diesem abgelöst und dann auf zwei Objekte 2, 3 aufgepreßt, derart, daß der erste Bereich 4 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem ersten Objekt 2 und der zweite Bereich 5 des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem zweiten Objekt 3 haftet. Der Sektor 16 zwischen den beiden Bereichen 4, 5 liegt im Bereich der Grenzlinie der beiden Objekte 2 und 3.
Wenn die beiden Objekte 2, 3 relativ zueinander bewegt werden müssen, beispielsweise um einen Verschlußdeckel (Objekt 2) von einer Flasche (Objekt 3) abzuschrauben, wird die Deckfolie 1 an dem klebstofffreien Rand 11 gegriffen und zumindest soweit abgezogen, daß sie von dem Unterfolienabschnitt 6a getrennt wird.
Weil die Klebekraft der Klebstoffschicht 10, 10a wesentlich größer ist als die Klebekraft der Klebstoffschicht 9, erfolgt die Trennung derart, daß die Deckfolie abgehoben wird und die beiden Unterfolienabschnitte auf den Objekten 2, 3 verbleiben. Da die Unterfolienabschnitte 6 und 6a ausschließlich in den Bereichen 4 und 5 angeordnet sind, wird bereits durch das beschriebene teilweise Abheben der Deckfolie 1 eine Entsiegelung der beiden Objekte erreicht, d. h. die beiden Objekte sind relativ zu einander frei beweglich.
Die Farbschichten 7 und 7a auf der Oberseite der Unterfolienabschnitte 6 und 6a haften durch die Wirkung des Haftvermittlers 12, 12a fest auf der Oberseite der Unterfolienabschnitte 6 und 6a, mit Ausnahme derjenigen Stellen, an denen die Unterfolienabschnitte 6, 6a vor Auftrag des Haftvermittlers 12, 12a mit Anti- Haftlack 8, 8a präpariert worden sind. Diese Bereiche werden durch die Wirkung der Klebstoffschicht 9 beim Abziehen der Deckfolie 1 aus der Farbschicht 7 bzw. 7a herausgerissen und verbleiben an der Unterseite der Deckfolie 1.
Wird die Deckfolie 1 auf den Unterfolienabschnitt oder die beiden Unterfolienabschnitte zurückgeklebt, könnte zwar der mit der Deckfolie 1 abgezogene Teil der Farbschicht 7 wieder in die entstandenen Lücken der Farbschicht eingefügt werden. Da jedoch zwischen die Klebstoffschicht 9 und die auf den Unterfolienabschnitten 6, 6a verbliebenen Teile der Farbschicht 7, 7a Luft eingedrungen ist, weisen diese Teile ein geändertes Lichtreflexionsverhalten im Vergleich zu den mit der Folie 1 mitgerissen Teilen der Farbschichten 7, 7a auf, so daß der Vorgang der Öffnung deutlich kenntlich gemacht ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Anti-Haftlack-Schichten 8, 8a, also die Mittel zum lokalen Einstellen des Verhältnisses zwischen der ersten und zweiten Adhäsionskraft aus Gründen der Einfachheit der Darstellung lediglich in Form von jeweils zwei Rechtecken auf den beiden Unterfolienabschnitten 6, 6a aufgetragen. Es versteht sich jedoch von selbst, daß der Anti-Haftlack auch in Form eines Schriftzuges, der beispielsweise das Wort OFFEN wiedergibt, aufgedruckt sein kann.
Fig. 2 zeigt die Deckfolie 1 nach dem Abziehen. Die Deckfolie 1 ist transparent und mit einem transparenten Klebstoff beschichtet. Infolgedessen sind die an ihrer klebstoffbeschichteten Seite anhaftenden Teile der Farbschicht 7 erkennbar, die die Form von jeweils zwei Rechtecken in den Bereichen 4 bzw. 5 aufweisen.
Fig. 3 zeigt die beiden Unterfolienabschnitte 6 und 6a, die nach dem Abziehen der Deckfolie 1 auf den Objekten 2 und 3 verbleiben. In Fig. 3 sind die Farbschichten 7, 7a (kreuzschraffiert) zu erkennen, die die beiden Folienabschnitte 6 und 6a jeweils teilweise bedecken. Die Farbschichten 7, 7a weisen jedoch Aussparungen 13, 13a auf. Im Bereich dieser Aussparungen 13, 13a war die Adhäsionskraft zwischen der jeweiligen Farbschicht 7 und Deckfolie 1 größer als zwischen der Farbschicht und dem jeweiligen Unterfolienabschnitt 6, 6a, so daß diese Teile der Farbschichten 7, 7a an der Deckfolie 1 verblieben sind.
Falls es beispielsweise aus ästhetischen Gründen gewünscht ist, die beiden Unterfolienabschnitte 6, 6a von den Objekten 2, 3 zu entfernen, können diese an den klebstofffreien Rändern 15, 15a gegriffen und ausgehend von dem Sektor 16 in Richtung der Pfeile P1 bzw. P2 zu dem gegenüberliegenden Rand hin von den Objekten 2 bzw. 3 abgelöst werden. Eine Ablösung der Unterfolienabschnitte 6, 6a in einer anderen Richtung ist jedoch nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Hierfür sorgen Stanzungen 14, 14a auf den Unterfolienabschnitten 6, 6a. Die Stanzungen 14, 14a verlaufen ausgehend von dem dem Sektor 16 zugekehrten Rand des jeweiligen Unterfolienabschnitt schräg zu dem jeweiligen benachbarten Randbereich. Wenn der Unterfolienabschnitt 6 in einer anderen Richtung als der Richtung des Pfeiles P1 abgezogen wird, reißt dieser am Ende der Stanzlinien 14 ein, so daß ein weiteres Abziehen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Das gleiche gilt in bezug auf den Unterfolienabschnitt 6a. Dieser kann nur in Richtung des Pfeiles P2 in einer einfacher Weise abgelöst werden.
Auf diese Weise kann verhindert werden, daß das in Fig. 1 gezeigte Siegel- oder Verschlußetikett in seiner Gesamtheit von den Objekten in unlauterer Absicht entfernt wird, um auf einem anderen Gegenstand angebracht zu werden, oder nach Bewegen der beiden Objekte (beispielsweise Öffnen und Verschließen einer Flasche) wieder auf denselben Objekten angebracht zu werden. Da der Sektor 16 zwischen den beiden Bereichen 4 und 5 bei aufliegender Deckfolie 1 nicht zugänglich ist, wäre die Ablösung der Unterfolienabschnitte nur "von außen nach innen" in Betracht zu ziehen. Dabei kommt es jedoch zwangsläufig zu einer Zerstörung des jeweiligen Unterfolien­ abschnitts, da - wie erläutert - die Stanzungen 14 ein Einreißen der Unterfolien­ abschnitte 6, 6a bewirken.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der Erfindung dargestellt. Diese unterscheidet sich von dem in Fig. 1 dargestellten Siegel- und Verschlußetikett dadurch, daß nur ein einziger Unterfolienabschnitt 6a vorgesehen ist, während die Deckfolie 1 in dem Bereich 4 direkt auf dem Objekt 2 haftet. Eine solche Ausführungsvariante wird dann vorgezogen, wenn der Deckfolienabschnitt 1 sicher auf dem Objekt 2 haftet und ein Abziehen der Deckfolie 1 von dem Objekt 2 nicht möglich ist. Zur Entsiegelung der beiden Objekte 2 und 3 reicht es dann aus, die Deckfolie in dem Bereich 5 anzuheben und somit von dem Unterfolienabschnitt 6a zu entfernen. Die dabei auftretenden Effekte sind die selben wie an Hand der Fig. 1 und 2 und 3 beschrieben, weswegen von einer erneuten detaillierten Darstellung abgesehen werden kann.
Eine weitere Ausführungsvariante des Siegel- oder Verschlußetiketts gemäß der Erfindung ist in Fig. 5 in Schnittdarstellung gezeigt. In Abweichung zum Ausführungsbeispiel der Fig. 1 sind die beiden Unterfolienabschnitte 6 und 6a dicht aneinander angrenzend ausgestaltet. In der Praxis werden die Unterfolienabschnitte 6, 6a aus einer einzigen Bahn hergestellt, die nach dem Zusammenkaschieren mit der Deckfolie 1 gestanzt wird, um Unterfolienabschnitte zu bilden. Im Beispiel der Fig. 5 besteht die Stanzung, durch die getrennte Unterfolienabschnitte 6 und 6a in den Bereichen 4 und 5 erzeugt werden, aus einer geraden Linie, während beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 eine Ausstanzung einer gewissen Breite vorgesehen ist. Eine Mehrfachstanzung oder eine Perforationsstanzung ist in gleicher Weise möglich.
Entscheidend ist, daß durch die auf den Objekten 2 und 3 haften bleibenden Unterfolienabschnitte 6 und 6a keine Behinderung bei der Bewegung der beiden Objekte 2 und 3 entsteht, nachdem die Deckfolie 1 abgezogen worden ist. Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist darüber hinaus die Klebstoffschicht 10 an der Unterseite der Unterfolienabschnitte 6 und 6a durchgehend, was eine Vereinfachung bei der Herstellung bedeutet.
Auf der Oberseite der Deckfolie 1 ist ein Druck 18 aufgebracht, der in der Zeichnung durch vier schwarze Balken angedeutet ist. Bei diesem Aufdruck kann es sich um eine Gebrauchsanweisung, um eine Marke oder um ein Siegel handeln. Der Aufdruck ist durch eine Laminatfolie 19 gegen Abrieb geschützt.
Die aneinander angrenzenden Unterfolienabschnitte 6, 6a des in Fig. 5 gezeigten Siegel- oder Verschlußetiketts sind in Fig. 6 in der Draufsicht gezeigt. Die Unterfolienabschnitte 6, 6a tragen den Großteil der Farbschicht 7, die durch Aussparungen 13, 13a unterbrochen ist. Die Unterfolienabschnitte 6 und 6a sind mit einer wellenförmigen Sicherheitsstanzung 17 versehen, die verhindert, daß die Unterfolienabschnitte 6, 6a leicht entfernt werden können. Ein Versuch, das Siegel- oder Verschlußetikett in seiner Gesamtheit abzulösen, führt somit zwangsläufig zu einem Einreißen der Unterfolienabschnitte 6, 6a.
In Fig. 7 ist eine weitere Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Siegel- oder Verschlußetiketts gezeigt. Die Ausführungsvariante gemäß Fig. 7 unterscheidet sich von der Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 unter anderem dadurch, daß der Aufdruck 18 bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 an der unteren, d. h. dem Unterfolienabschnitt zugewandten Seite der transparenten Deckfolie 1 angeordnet und somit durch diese geschützt ist. Der Aufdruck 18, der spiegelverkehrt angebracht wird, wird durch die transparente Deckfolie 1 hindurch betrachtet.
An der dem Aufdruck entgegengesetzten Seite ist die Deckfolie 1 mit einem transparenten Temperaturindikator 20 laminiert. Bei Anwendung von Wärme verfärbt sich der Temperaturindikator 20 irreversibel und zeigt so an, daß ein Versuch unternommen worden ist, das Siegel- oder Verschlußetikett unter Umgehung der Anzeigefunktion durch Zufuhr von Wärme zu öffnen.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 7 unterscheidet sich ferner von den Ausführungsbeispielen der Fig. 1, 4 und 5 dadurch, daß statt einer gesonderten Klebstoffschicht 9 und einer gesonderten Farbschicht 7 eine Schicht aus einem farbigen Klebelack 7, 9 verwendet ist, die die Wirkung der beiden Schichten 7 und 9 bei den vorherigen Ausführungsbeispielen in sich vereinigt.
Die Unterfolienabschnitte 6, 6a sind vollflächig einer Druckvorbehandlung unterzogen worden, so daß die Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 dort gut haftet. Als Adhäsionskraft­ einstellmittel ist ein stellenweise aufgetragener Anti-Haftlack 8, 8a vorgesehen. Von der Verwendung einer Haftvermittlerschicht ist abgesehen. An den mit Anti-Haftlack 8, 8a bedruckten Stellen folgt die Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 bei Öffnen des Siegels der Deckfolie 1, während die übrigen Bereiche der Farbschicht/Klebeschicht 7, 9 auf den Unterfolienabschnitten 6, 6a verbleiben.
Die beiden Unterfolienabschnitte 6, 6a sind beim Ausführungsbeispiel der Fig. 7 nur durch eine Stanzlinie voneinander getrennt. Es kann je nach Anwendungsfall problematisch sein, die Grenzlinie zwischen den beiden Unterfolienabschnitten exakt auf die Grenze zwischen den beiden zu versiegelnden Objekten 2, 3 zu positionieren, insbesondere wenn die beiden Objekte eng aneiander liegen, wie in Fig. 7 gezeigt. Um bei der Positionierung des Siegel- oder Verschlußetiketts eine gewisse Toleranz zu haben, sind bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 die Klebstoffschichten 10 und 10a in dem Grenzbereich zwischen den beiden Unterfolienabschnitten 6, 6a ausgespart. Wie in Fig. 7 gezeigt reicht der Unterfolienabschnitt 6 infolge einer ungenauen Positionierung des Siegel- oder Verschlußetiketts bis auf das benachbarte Objekt 3. Infolge der vorgesehenen Klebstoffausparung im Grenzbereich zwischen den beiden Unterfolienabschnitten haftet jedoch der Unterfolienabschnitt 6 nicht auf dem benachbarten Objekt 3, so daß nach dem Entfernen der Deckfolie 1 die beiden Objekte gegeneinander beweglich sind und somit die Entsiegelung auch dann gewährleistet ist, wenn das Siegel- oder Verschlußetikett nicht optimal positioniert worden ist.
Bei allen beschriebenen Ausführungsbeispielen kann das Siegel- oder Verschlußetikett, insbesondere die Deckfolie 1, mit zusätzlichen Sicherheitsmitteln oder Echtheitsmerkmalen, wie beispielsweise Luminenzanteilen, Microtags, Infrarotfarben, UV-Farben, Hologrammen oder Biocode-Substanzen ausgerüstet sein.

Claims (32)

1. Siegel- oder Verschlußetikett mit einer Deckfolie (1) zum Übersiegeln von zwei gegeneinander beweglichen Objekten (2, 3), derart, daß ein erster Bereich (4) des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem einen (2) der beiden Objekte (2, 3) haftet und ein zweiter Bereich (5) des Siegel- oder Verschlußetiketts auf dem anderen (3) der beiden Objekte (2, 3) haftet, wobei die Deckfolie (1) in mindestens einem der beiden Bereiche (4, 5) abziehbar ist und der Vorgang des Abziehens eine optische Veränderung des Siegel- oder Verschlußetiketts auslöst, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegel- oder Verschlußetikett mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) aufweist, der ausschließlich in dem ersten (4) oder ausschließlich in dem zweiten (5) Bereich angeordnet ist, daß zwischen dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) und der Deckfolie (1) mindestens eine Farbschicht (7, 7a) angeordnet ist, die mit einer ersten Adhäsionskraft an der Deckfolie (1) und mit einer zweiten Adhäsionskraft an dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) haftet, und daß Adhäsionskrafteinstellmittel (8, 8a, 12, 12a) vorgesehen sind, um das Verhältnis zwischen der ersten und der zweiten Adhäsionskraft lokal einzustellen.
2. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Farbschicht (7, 7a) durch Drucken erzeugt ist.
3. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel eine stellenweise vorgenommene Druckvorbehandlung der Deckfolie (1) und/oder des mindestens einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) umfassen.
4. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel einen stellenweise aufgetragenen Anti-Haftlack (8, 8a) umfassen.
5. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) einen stellenweise aufgetragenen Haftvermittler umfassen.
6. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) durch Drucken aufgebracht sind.
7. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (12, 12a) die Form eines Schriftzuges aufweisen.
8. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) an seiner der Deckfolie (1) abgewandten Seite mit Klebstoff (10, 10a) beschichtet ist.
9. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (10, 10a) ein Haftkleber ist.
10. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (10, 10a) ein von dem Objekt (2, 3) ablösbarer Klebstoff ist.
11. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) an ihrer dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) zugewandten Seite eine Klebstoffbeschichtung (9) aufweist.
12. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffbeschichtung (9) ein Klebelack ist.
13. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffbeschichtung (9) einen Haftkleber umfaßt.
14. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel (8, 8a, 12, 12a) und die mindestens eine Farbschicht (7, 7a) auf dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) angeordnet sind.
15. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl in dem ersten (4) als auch in dem zweiten Bereich (5) jeweils ein Unterfolienabschnitt (6, 6a) vorgesehen ist.
16. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) Sicherheitsstanzungen (17) aufweist, die bei Abziehen des auf einem Objekt (2, 3) haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) das Zerreißen des Unterfolienabschnitts (6, 6a) bewirken.
17. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) Stanzungen (14) aufweist, die das Abziehen des auf einem Objekt (2, 3) haftenden mindestens einen Unterfolienabschnitts (6, 6a) nur in einer Richtung ermöglichen und bei einem Abziehversuch in einer anderen Richtung das Zerreißen des Unterfolienabschnitts (6, 6a) bewirken.
18. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtung von einem Sektor (16) zwischen dem ersten (4) und dem zweiten Bereich (5) des Siegel- oder Verschlußetiketts zu dem betreffenden mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) hin verläuft.
19. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) einen als Anfaßlasche (15, 15a) dienenden klebstofffreien Randbereich an seiner dem Sektor (16) zugewandten Seite aufweist.
20. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) transparent und mit einer nicht deckenden Farbe gefärbt oder bedruckt ist.
21. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) mit einem eingefärbten Klebstoff beschichtet ist.
22. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Farbschicht (7, 7a) eine dunkle und/oder deckende Farbe aufweist.
23. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Unterfolienabschnitt (6, 6a) eine zu der Farbe der Farbschicht (7, 7a) kontrastierende Färbung aufweist.
24. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-23, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) aus einem durch Dehnung verformbaren Material besteht.
25. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Adhäsionskrafteinstellmittel zumindest stellenweise in Form eines feinen Musters aus Linien, Punkten oder dergleichen vorgesehen sind.
26. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) einen als Anfaßlasche (11) dienenden klebstofffreien Rand aufweist.
27. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-26, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (1) einen Aufdruck (18) aufweist.
28. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck (18) auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) abgewandten Seite angeordnet ist.
29. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck (18) mit einer Laminatschicht (19) versiegelt ist.
30. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck (18) auf der dem mindestens einen Unterfolienabschnitt (6, 6a) zugewandten Seite angeordnet ist.
31. Siegel- oder Verschlußetikett nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck mit einer Kontrastschicht bedeckt ist.
32. Siegel- oder Verschlußetikett nach einem der Ansprüche 1-31, dadurch gekennzeichnet, daß es einen auf Erwärmung irreversibel ansprechenden Temperaturindikator (20) aufweist.
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