DE19652487C1 - Rollstuhlgeeignete Bodenschwelle - Google Patents
Rollstuhlgeeignete BodenschwelleInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bodenschwelle mit einer durchlaufenden
Stockabdeckung für einen außen abgestuften Holzblendrahmen, mit einem Aufla
geschenkel zur Auflage auf der Oberseite des Blendrahmens, einem inneren An
lageschenkel für die umlaufende Dichtung des Türflügels und einer am vorderen
Ende des Auflageschenkels angeordneten und diesen überragenden, über einer
gegenüber der Oberseite des Blendrahmens abgesenkten äußeren Schulter des
Blendrahmens liegenden Wassersammelkammer mit auflageschenkelseitigen
Wassereinlaßöffnungen und außenseitigen Wasserauslaßöffnungen im Bereich
des gegenüber dem Auflageschenkel abgesenkten, vorzugsweise nach außen
geneigten, Bodens der Wassersammelkammer, der sich außerhalb der Wasser
sammelkammer als Verbindungssteg zur Stockabdeckung fortsetzt, wobei die in
nere Wand der Wassersammelkammer, der Auflageschenkel und der Anlage
schenkel eine Wasserrinne bilden und der Boden mit der Stockabdeckung fluch
tet.
Derartige Bodenschwellen sind in verschiedenartigen Ausführungsformen be
kanntgeworden - man vergleiche hierzu beispielsweise das DE-GM 88 03 661 - wobei
grundsätzlich von einem quasi genormten Holzblendrahmen ausgegangen
wird, bei dem die äußere Schulter um 18 mm gegenüber der Oberseite des Blen
drahmens abgesenkt ist und die Wasserkammer so weit nach oben übersteht,
daß sie fast am Türflügel an liegend eine Wassersperre gegen Bewitterung bildet.
Es soll auf diese Art und Weise verhindert werden, daß Schlagregenwasser - mit
Ausnahme des am Türflügel herunterrinnenden Wassers - in die Wasserrinne
gelangt da bei einem direkten Einregnen in die Wasserrinne der Ablauf über die
Wassersammelkammer möglicherweise nicht mehr ausreichen würde und somit
dann die Wasserrinne vollaufen könnte und Wasser auch über Undichtigkeiten
oder beim Öffnen des Türflügels direkt in den Innenraum fließt.
Diese Ausbildung der Bodenschwellen, an die sich in bekannter Weise eine
Stockabdeckung nach außen abstützt, die schräg auf den Terrassenboden auf
läuft, haben den Nachteil, daß die Überfahrhöhe über dem Terrassenboden etwa
53 mm beträgt und damit für Rollstühle zu hoch ist.
Eine von der Anmelderin entwickelte Hebeschwelle für Balkontüren ermöglicht
den fast bündigen Einbau der Bodenschwellen im Blendrahmenquerstück, so daß
sich eine niedrige Überfahrungshöhe ergibt, die auch für Rollstühle geeignet ist.
Diese in der Patentanmeldung P 37 11 830.7 beschriebene Hebeschwelle ist aber
relativ kompliziert im Aufbau und wegen der beweglichen Teile auch störanfällig.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bodenschwelle der ein
gangs genannten Art so auszugestalten, daß sie unter Aufrechterhaltung einer
befriedigenden Sicherung gegen das Eindringen von Wasser problemlos von
Rollstuhlfahrern überfahren werden kann und somit für rollstuhlgerechte Wohnun
gen, Altenheime, Krankenhäuser u. dgl. geeignet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Oberkante
der Wassersammelkammer nicht über die Oberkante des Anschlagschenkels
ragt daß der Boden und der Verbindungssteg in einem erheblichen Abstand von
der abgesenkten Schulter des Blendrahmen verlaufen und sich durch einen Stütz
schenkel auf ihr abstützen und daß am Flügel in Abstand über der Bodenschwelle
eine Abdeckschiene für die Wasserrinne befestigt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Bodenschwelle ist zunächst die Wasserkammer - ge
genüber allen üblichen Ausführungsformen - in ihrer Höhe so weit erniedrigt, daß
sie möglichst nicht über die Höhe des Anlagestegs für die umlaufende Dichtung
des Türflügels übersteht. Die dadurch eingesparte Überfahrhöhe für einen Roll
stuhl wird dabei dadurch erkauft, daß die Wasserkammer nicht mehr die Wasser
sperre gegen Bewitterung bildet, indem sie nahezu vollständig an der Außenseite
des Türflügels anliegt und somit das Hineinregnen in die Wasserrinne verhindert.
Dies wird bei der erfindungsgemäßen Bodenschwelle dadurch wieder wettge
macht, indem am Türflügel eine Abdeckschiene für die Wasserrinne befestigt ist.
Die bisher vom hochstehenden Wassersammelkasten bewirkte Sicherung gegen
ein Hineinregnen in die Wasserrinne erfordert nunmehr zwar eine zusätzliche Ab
deckschiene, doch wird auf diese Art und Weise eine Höhe von etwa 12 mm
durch die Erniedrigung des Wassersammelkastens erreicht.
Durch das Nach-oben-Ziehen des Bodens der Wassersammelkammer gegenüber
der schrägen Schulter des Blendrahmens lassen sich weitere 10 bis 14 mm an
Höhe einsparen, d. h. man kann den Boden auf der Terrassenseite um einen ent
sprechenden Betrag nach oben ziehen, so daß im Endeffekt problemlos eine
Überfahrhöhe von nur 20 mm gegenüber der bisherigen Überfahrhöhe von 53 mm
erreicht werden kann, ohne daß die Stärke und die Profilierung des Holzblen
drahmens geändert werden muß. Daß die geringere Höhe natürlich nicht die glei
che Sicherheit gegen starkes Hochwasser auf der Terrassenseite bietet ist klar,
doch ist dies in vielen Fällen, insbesondere auf Balkons und zumindest teilweise
überdachten Terrassen nicht von besonderer Bedeutung, während die Überfahr
möglichkeit durch einen Rollstuhl sehr wohl bedeutsam ist. Andererseits sind na
hezu alle Hersteller mit genormten Fräswerkzeugen ausgestattet, so daß nur we
gen eines rollstuhlgerechten Überfahrens der Bodenschwelle das Profil des Blen
drahmens nicht geändert werden kann. Die vorliegende Erfindung bietet nunmehr
die Möglichkeit, die herkömmlichen Blendrahmen für herkömmliche Bodenschwel
len mit hohen Überfahrhöhen weiterzubenutzen und gleichwohl eine rollstuhlge
rechte niedrige Überfahrhöhe zu erhalten.
Um trotz des erhöhten Abstandes zwischen der Bodenschwelle und der Abdeck
schiene am Flügel gegenüber der bisherigen Beinahe-Anlage des Wasserkastens
als Bewitterungsschutz einen ausreichenden Bewitterungsschutz zu erzielen,
kann die Abdeckschiene in Weiterbildung der Erfindung so ausgebildet sein, daß
sie die Wassersammelkammer zumindest teilweise mit überdeckt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels sowie anhand der
Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch das Querstück des Blendrahmens einer Ter
rassentür od. dgl. mit einer herkömmlichen Bodenschwelle, und
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch eine erfindungsge
mäße Bodenschwelle bei identischem Querstück des Blendrahmens,
die eine sehr viel niedrigere Überfahrhöhe und damit einen rollstuhl
gerechten Einbau gewährleistet.
Der Blendrahmen 1, speziell das Querstück des Blendrahmens 1, ist sowohl in
Fig. 1 als auch in Fig. 2 identisch ausgebildet, lediglich die Bodenschwelle ist ver
ändert worden und dadurch erreicht man, wie durch die Bemaßung in den Figuren
angedeutet ist, eine Reduzierung der Überfahrhöhe um ca. 30 mm auf der Au
ßenseite und 10 mm auf der Innenseite der Bodenschwelle. Die erfindungsgemä
ße Bodenschwelle gemäß Fig. 2 ist im Bereich des Anlageschenkels 2 für die
umlaufende Dichtung 3 des Türflügels 4, sowie im Bereich des Auflageschenkels
5, der auf der Oberseite 6 des Blendrahmens 1 aufliegend befestigt ist, identisch
ausgebildet wie die Bodenschwelle herkömmlicher Bauart gemäß Fig. 1. Gegen
über der bisherigen Bauform ist allerdings das Profil der Wassersammelkammer 7
stark verkleinert worden, indem zunächst die Wassersammelkammer so weit er
niedrigt worden ist, daß sie allenfalls bis in die Höhe des Anlageschenkels 2
reicht. Dadurch ergibt sich eine Einsparung an Überfahrhöhe von ca. 12 mm. Dar
über hinaus ist der Boden 8 der Wassersammelkammer, der schräg nach außen
zu den Wasserauslaßöffnung 9 verläuft, stark angehoben, d. h. die Wassersam
melkammer ist auch nach unten hin verkürzt und stützt sich über einen Abstütz
steg 10 auf der Schulter 11 des Blendrahmens 1 ab. Dieses Nach-oben-Ziehen
des Bodens 8 und demzufolge auch des im wesentlichen fluchtend damit verlau
fenden Verbindungsstegs 12 zur Stockabdeckung 13 ermöglicht durch das ent
sprechende Hochziehen des Terrassenbelags 14 die im Vergleich der Fig. 1
und 2 erkennbare deutliche Verringerung der Überfahrhöhe trotz der Verwendung
des identisch gleichen Profils des Blendrahmens 1. Die durch das quasi Anliegen
der Wassersammelkammer am oberen Ende am Türflügel in Fig. 1 sich ergeben
de Sicherheit gegen das direkte Einregnen in die Wasserrinne 15, die durch den
Wassersammelkasten 7 mit Wassereinlaßöffnungen 16 den Auflageschenkel 5
und den Anlageschenkel 2 gebildet wird, wird bei der erfindungsgemäßen Boden
schwelle nach Fig. 2 dadurch erreicht, daß eine gesonderte Abdeckschiene 17 am
Türflügel 4 befestigt wird, die den Wassersammelkasten 7 zumindest teilweise
übergreift, so daß ein Hereinregnen praktisch ausgeschlossen werden kann. Da
bei ergibt sich der zusätzliche Vorteil, daß auch das an der Außenseite des Tür
flügels 4 herunterlaufende Wasser nicht in die Wasserrinne 15 gelangen kann,
wie dies bei den bisherigen Profilen der Fall ist, da der Wassersammelkasten na
türlich nicht vollständig dichtend am Türflügel an liegen kann, da ansonsten die
Funktion der umlaufenden Dichtung 3 beeinträchtigt würde.
Claims (2)
1. Rollstuhlgeeignete Bodenschwelle mit einer durchlaufenden Stockab
deckung für einen außen abgestuften Holzblendrahmen, mit einem Aufla
geschenkel zur Auflage auf der Oberseite des Blendrahmens, einem inne
ren Anlageschenkel für die umlaufende Dichtung des Türflügels und einer
am vorderen Ende des Auflageschenkels angeordneten und diesen über
ragenden, über einer gegenüber der Oberseite des Blendrahmens abge
senkten äußeren Schulter des Blendrahmens liegenden Wassersammel
kammer mit auflageschenkelseitigen Wassereinlaßöffnungen und außen
seitigen Wasserauslaßöffnungen im Bereich des gegenüber dem Auflage
schenkel abgesenkten, vorzugsweise nach außen geneigten, Bodens der
Wassersammelkammer, der sich außerhalb der Wassersammelkammer als
Verbindungssteg zur Stockabdeckung fortsetzt, wobei die innere Wand der
Wassersammelkammer, der Auflageschenkel und der Anlageschenkel eine
Wasserrinne bilden und der Boden mit der Stockabdeckung fluchtet, da
durch gekennzeichnet, daß die Oberkante der Wassersammelkammer (7)
nicht über die Oberkante des Anschlagschenkels (2) ragt daß der Boden
(8) und der Verbindungssteg (12) in einem erheblichen Abstand von der
abgesenkten Schulter (11) des Blendrahmens (1) verlaufen und sich durch
einen Stützschenkel (10) auf ihr abstützen, und daß am Türflügel (4) in
Abstand über der Bodenschwelle eine Abdeckschiene (17) für die Wasser
rinne (15) befestigt ist.
2. Bodenschwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab
deckschiene (17) die Wassersammelkammer (7) zumindest teilweise über
deckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996152487 DE19652487C1 (de) | 1996-12-17 | 1996-12-17 | Rollstuhlgeeignete Bodenschwelle |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996152487 DE19652487C1 (de) | 1996-12-17 | 1996-12-17 | Rollstuhlgeeignete Bodenschwelle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19652487C1 true DE19652487C1 (de) | 1998-04-23 |
Family
ID=7815006
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996152487 Expired - Fee Related DE19652487C1 (de) | 1996-12-17 | 1996-12-17 | Rollstuhlgeeignete Bodenschwelle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19652487C1 (de) |
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| CN104453650A (zh) * | 2014-11-11 | 2015-03-25 | 无锡鸿声铝业有限公司 | 一种窗框铝合金排水槽 |
| DE102017103254A1 (de) | 2017-02-16 | 2018-08-16 | Veka Ag | Bodenschwelle für einen Blendrahmen |
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-
1996
- 1996-12-17 DE DE1996152487 patent/DE19652487C1/de not_active Expired - Fee Related
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| EP3363979A1 (de) * | 2017-02-16 | 2018-08-22 | Veka AG | Blendrahmen mit einem bodenschwellenelement |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: HERMANN GUTMANN WERKE AG, 91781 WEISSENBURG, DE |
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
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|
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