DE20306546U1 - Türdichtungsschwelle - Google Patents
TürdichtungsschwelleInfo
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Classifications
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Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)
Description
PFISTER & PFISTER patent- & Rechtsanwälte
Dipl.-Ing. Helmut Pfister
Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney
Dipl.-Phys. Stefan Pfister
Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney 17/4
' Dipl.-lng.(FH) Manfred Schulz
Patentanwalt, European Patent & Trademark Attorney
Dirk Waldhauser
Rechtsanwalt
D-87700 Memmingen · Herrenstraße 11-13
Telefon 0 83 31 / 24 12 Telefax 0 83 31 / 24
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HypoVereinsbank Memmingen (BLZ 731 200 75) 2 303 Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 13 43 39-805
USt-Id.Nr. - VAT Reg.No. - N0 CEE DE 182 193 017 Steuernummer 138/172/02904
25. April 2003
Frau
Inge Frey
Untere Gasse 24
Untere Gasse 24
87600 Kaufbeuren
"Türdichtungsschwelle"
Die Erfindung betrifft eine Türdichtungsschwelle, insbesondere zur Altbausanierung, bestehend aus einer auf dem Fußboden aufbringbaren Bodenschwelle mit nach außen weisendem Wasserleitschenkel zum Ableiten des Wassers, wobei die Bodenschwelle auf dem Wasserleitschenkel ein Schwellenteil trägt.
Die Türdichtungsschwellen sind bekannt und dienen der Abdichtung von Türen beziehungsweise Fenstertüren in Wohngebäuden, insbesondere zur Abdichtung von Innenräumen zum Außenbereich hin. Das Problem besteht dabei darin, eine zuverlässige Abdich-
V .
Telefonische Auskünfte sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung
tung der Innenräume gegen Außeneinflüsse wie Regen, Wind, Temperaturunterschiede zu gewährleisten. Dazu sind eine Reihe von Lösungen, insbesondere im Neubaubereich bekannt, die dieses Problem lösen. Die sogenannten Neubauschwellen sind dabei entsprechend des jeweiligen Fußbodenaufbaus mit entsprechendem Bodeneinstand gefertigt, da die Montage der Fenster, Türen oder Türen im Bauablauf sinnvoller Weise vor dem Fertigen der Fußböden im Innenraum beziehungsweise der Terrassen oder Balkone im Außenbereich erfolgt. Die Schwellen werden dazu in den Fußboden fest integriert und besitzen in der Regel entsprechende thermische Trenneinrichtungen, die das Entstehen von Kältebrücken verhindern sollen. Die Abdichtung des Fensters beziehungsweise der Türflügel zur Bodenschwelle erfolgt dabei mittels dafür bekannter Dichtungseinrichtungen.
Bei der Sanierung von Altbauten steht bauseitig häufig die Forderung, die neuen Fenstertür- und Türelemente ohne Beschädigung des vorhandenen Fußbodens, beziehungsweise der Bauwerksöffnung oder der vorhandenen Terasse einzusetzen. Da hier die Türschwellen aus dem Neubaubereich aufgrund des hohen Bodeneinstandes keine Verwendung finden können, wurden sehr flach ausgeführte Altbauschwellen entwickelt, die auf dem vorhandenen Fußboden beziehungsweise in der vorhandenen Bauwerksöffnung auf dem Boden befestigt werden können.
Das Problem dabei besteht darin, daß man unterschiedliche Türschwellen für außen- und innenöffnende Türen benötigt, um die unterschiedlichen Anschläge der Dichtungselemente zu gewährleisten.
In dem US-Patent 4,310,991 ist eine gattungsgemäße Türdichtungsschwelle gezeigt. Sie zeigt die vorgeschilderten Probleme.
Ausgehend von dem zuvor dargestellten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Türdichtungsschwelle zur Verfügung
zu stellen, die sowohl für innen- als auch für außenöffnende beziehungsweise -schließende Türen eingesetzt werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung geht von einer bekannten Türdichtungsschwelle, wie Eingangs beschrieben, aus, und schlägt vor, daß die Oberfläche des Schwellenteils mit der Oberfläche der Bodenschwelle eine im wesentlichen bündig bzw. barrierefreie anschließende Oberfläche bildet. An der Türdichtungsschwelle wird einfach kein Anschlag mehr vorgesehen, der den Einsatzbereich der Türdichtungsschwelle entsprechend beschränken würde. Dadurch wird die Türdichtungsschwelle universal einsetzbar.
Durch die Anordnung des Schwellenteils auf dem Wasserleitschenkels des Bodenteils gelingt es, eine Türdichtungsschwelle zur Verfügung zu stellen, die einen Anschlag von Dichtungselementen sowohl für außen- als auch innenschließende Türen gewährleistet. Gleichzeitig ist es möglich, die Tür beziehungsweise den Türflügel zur Türdichtungsschwelle (zum Beispiel an der Türblattunterseite) hin mit dazu bekannten Dichtungseinrichtungen abzudichten. Somit ist es weiter möglich, ohne besonderen Aufwand zu betreiben, eine zusätzliche Abdichtung zu schaffen, die eine höhere Dichtigkeit der Fenstertüre beziehungsweise Türe im Bodenbereich gewährleistet. Es ist gleichzeitig gewährleistet, daß durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle der Wasserleitschenkel immer zum Aussenbereich hinweist, so daß eventuell doch eintretendes Wasser in die Kanäle der Dichtungselemente dann problemlos nach außen abgeleitet wird. Der Fußboden beziehungsweise Estrich muß durch die Erfindung nicht beschädigt oder geöffnet werden, trotzdem wird das Wasser nach außen abgeleitet.
Des Weiteren bietet die Erfindung den Vorteil, daß sich keine Stolperschwelle ausbildet. Die erfindungsgemäße Türdichtungsschwelle kann verhältnismäßig flach realisiert werden, ohne nach oben vorstehende Anschläge für das Türblatt vorzusehen. Je flacher aber die Türdichtungsschwelle ausbildbar ist, um so geringer ist das Risiko an einer solchen Türdichtungsschwelle hängen zu bleiben beziehungsweise eine solche Türdichtungsschwelle behindert zum Beispiel das Schieben von Kinderwägen und Rollstühlen. Die Erfindung leistet daher einen kostengünstigen Beitrag zum barrierefreien Bauen.
Es hat sich dabei als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Türdichtungsschwelle derart ausgebildet ist, daß das Schwellenteil einstückig mit der Bodenschwelle verbunden ist. Dazu wird dann der Wasserleitschenkel als innenliegender Kanal ausgeführt, der über Wasserabläufe mit den Kanälen für die Dichtungsprofile beziehungsweise Dichtungselemente verbunden ist. Die Abstützung des innenliegenden Kanales kann dabei durch Stege oder dergleichen erfolgen.
Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemässen Türdichtungsschwelle ist dadurch angegeben, daß das Schwellenteil und die Bodenschwelle aus zwei getrennten Teilen bestehen. Diese Ausführungsform ermöglicht dann beispielsweise den Einsatz bei einer innenschließenden Tür, ohne das Schwellenteil verwenden zu müssen und führt zu einer Kostenersparnis.
Eine Weiterbildung der Türdichtungsschwelle ist dadurch gekennzeichnet, daß die Türdichtungsschwelle mindestens eine Abdichtung zum Abdichten des Spaltes zwischen dem Türflügel und dem Türdichtungsflügel aufweist. Die Abdichtung kann dabei mittels bekannter Dichtungselemente erfolgen. Insbesondere ist es auch möglich, sogenannte Magnetdichtungen zum Abdichten des Spaltes zwischen Türflügel und der Türdichtungsschwelle einzusetzen. Es sind jedoch auch andere Abdichtungsmöglichkeiten
denkbar, wie beispielsweise an der Unterseite des Türflügels angebrachte Bürstendichtungen beziehungsweise Lippendichtungen mit einer Lippe beziehungsweise mehreren Lippen, Moosgummis, Rundgummis und dergleichen.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an den Profilseiten Profilabschlußspitzen ausgebildet sind, die nach außen bzw. innen gerichtet sind und die an dem Bodenbelag beziehungsweise an das Bodenniveau anpassbar sind. Diese Profilabschlußspitzen sind dabei zum Beispiel rampenartig ausgebildet und erlauben ein flexibles Anpassen der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle an unter-schiedliche Bodenbeläge. Erreicht wird dies durch eine Schwächung des Türdichtungsschwellprofiles, derart, daß sich eine längsverlaufende Biegestelle ergibt, durch die die seitlichen, leistenartigen Profilabschlußspitzen gebogen werden können um so auf den Bodenbelag spaltfrei aufgelegt zu werden.
Entsprechend einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle ist es auch vorgesehen, daß die Oberfläche des Schwellenteils mit der Oberfläche der Bodenschwelle im wesentlichen bündig anschließt. Dies ist von Vorteil, weil dadurch keine Höhenunterschiede und sogenannte Stolperkanten entstehen.
Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß die Türdichtungsschwelle im Querschnitt ein flachliegendes Rechteck mit in etwa senkrecht zum Fußboden stehenden, im wesentlichen die gleiche Höhe aufweisenden Seiten an der Außen- beziehungsweise Innenseite der Türe bildet, wenn Schwellenteil und Bodenschwelle zur Türdichtungsschwelle zusammengefügt sind.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß in der Bodenschwelle und/oder dem Schwellenteil je ein Kanal zur Aufnahme eines Dichtungsprofiles beziehungs-
weise eines mit dem Dichtungsprofil zusammenwirkenden Dichtungselementes vorgesehen ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß das Dichtungselement dann in dem Kanal versenkt wird, wenn die Türe geöffnet ist. Damit wird wiederum ein unbeabsichtigtes Stolpern von Personen, die durch die Türe gehen, verhindert.
Gemäß eines weiteren Aspektes der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle ist es vorgesehen, daß das Dichtungsprofil durch ein Magnetdichtungsprofil und/oder eine Bürstendichtung und/oder ein Lippenprofil und/oder ein Gummi- beziehungsweise Silikonhohlprofil gebildet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere Dichtungsprofile im Dichtungsbereich der Türdichtungsschwelle anzuordnen. Dies kann sowohl in den Kanälen der Türdichtungsschwelle als auch unterhalb des Flügels der Türe geschehen.
Eine weitere vorteilhafte Türdichtungsschwelle ist dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement aus magnetischem Material und/oder aus Kunststoff und/oder Aluminium und/oder Metall und/oder Gummi und/oder Silikon gebildet ist. Eine Kombination derartiger Materialien ist ebenfalls denkbar.
Es wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn die Türdichtungsschwelle eine Abdeckleiste besitzt, die wahlweise mindestens einen der beiden Kanäle für die Dichtungsprofile beziehungsweise Dichtungselemente abdeckt beziehungsweise verschließt. Es sind mindestens zwei Kanäle in der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle vorgesehen, um zu gewährleisten, daß immer ein Kanal je nachdem, wie die Türe angeschlagen ist, unter dem geschlossenen Türflügel sich befindet. Dabei ist vorzugsweise ein Kanal in der Bodenschwelle und ein Kanal im Schwellenteil angeordnet.
Eine vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckleiste in den Kanal einleg- beziehungsweise eindrückbar ausgebildet ist. Mittels dieser Variante ist dann immer ein Kanal, welcher nicht benötigt wird, verschließbar.
Die erfindungsgemäße Türdichtungsschwelle zeichnet sich auch dadurch aus, daß die beiden Teile Bodenschwelle und Schwellenteil der Türdichtungsschwelle so unter den Türflügel anordenbar sind, daß sie sowohl für außen- als auch innenschließende Türen verwendbar ist, wobei jeweils der Kanal das Dichtungsprofil oder das Dichtungselement aufnimmt, der sich in der Schließstellung der Türe unter dem Türflügel befindet.
Ein weiterer Aspekt der Türdichtungsschwelle ist dadurch gekennzeichnet, daß zumindestens die nach innen weisende Bodenschwelle der Türdichtungsschwelle eine thermische Trennung aufweist. Damit wird verhindert, daß sogenannte Kälte- beziehungsweise Wärmebrücken entstehen. Insbesondere bei Türdichtungsschwellen, welche im wesentlichen als Aluminium gefertigt sind, ist dabei der Einsatz von Kunststoffwerkstoffen zur thermischen Trennung sinnvoll.
Entsprechend einer Weiterbildung der Türdichtungsschwelle ist die thermische Trennung so ausgebildet, daß sie gleichzeitig die Abdeckleiste für den Kanal bildet. Dies kann insbesondere bei außenöffnenden Türen Anwendung finden, wenn der innere Kanal nicht für die Dichtungselemente beziehungsweise das Dichtungsprofil benötigt wird.
In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle ist es vorgesehen, daß in den Kanälen Wasserabläufe angeordnet sind, derart, daß eindringendes Wasser nach außen über den Wasserleitschenkel abgeleitet wird.
Für den Fall, daß die Türdichtungsschwelle auch im Neubaubereich, beziehungsweise bei der Sanierung von Altbauten dann
Verwendung finden kann, wenn der Fußboden geöffnet wird, so daß ausreichend Bodeneinstand vorhanden ist, ist es vorgesehen, daß die Türdichtungsschwelle ein Bodeneinstandsprofil besitzt, welches mit der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle verbindbar ist.
Eine Weiterbildung der Türdichtungsschwelle ist dadurch angegeben, daß das Bodeneinstandsprofil und die Türdichtungsschwelle mittels Klipsverbindungen untereinander verbindbar sind.
Von besonderem Vorteil ist es dabei, wenn das Bodeneinstandsprof il höhenverstellbar ausgebildet ist, um bestimmte Höhenunterschiede bei der Montage der Fenstertür- beziehungsweise Türelemente auszugleichen.
Entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß zur Verbindung des Blendrahmens mit der Türdichtungsschwelle ein Anschlußprofil in Einbaurichtung unten am Blendrahmen befestigbar ist, welches formschlüssig in die Türdichtungsschwelle eingreift. Die Abdichtung kann dabei entweder durch das Anschlußprofil selbst gewährleistet werden, indem es aus entsprechenden Werkstoffen gefertigt ist. Es ist aber durchaus denkbar, daß die Abdichtung im Bereich der Türdichtungsschwelle dann mit dafür bekannten Abdichtungsmitteln wie Silikon und so weiter, erfolgt. Auch eine gummiartige Beschichtung des Anschlußprofils zur Abdichtung ist vorgesehen.
Es wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn ein Verbindungsmittel zur form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung von Blendrahmen und Türdichtungsschwelle vorgesehen ist. Durch dieses Verbindungsmittel ist eine sichere Verbindung des Blendrahmens mit der Türdichtungsschwelle möglich. Gleichzeitig erfolgt eine Abdichtung der Hohlprofile der Türdichtungsschwelle zum Bauwerk hin, so daß das eventuell eintretende
Wasser auf jeden Fall nach außen durch den Wasserleitschenkel geleitet wird. Selbstverständlich ist es dabei auch von Vorteil, wenn dazu entsprechende Dichtungsmittel beim Zusammenfügen von Türdichtungsschwelle mit dem Blendrahmen eingesetzt werden.
Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Türdichtungssystem, bestehend aus einer Türdichtungschwelle nach einem oder mehreren der zuvor beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle, und mindestens einem Dichtelement, welches den Spalt zwischen der Türdichtungsschwelle und dem Türblatt abdichtet. Dieses Türdichtungssystem gewährleistet, daß je nach unterschiedlichsten Anforderungen, beispeilsweise nach Bauwerkshöhe und Schlagregendichtigkeit, verschiedene Systemelemente zu einem Türdichtungssystem kombinierbar sind. Das entsprechende System wird beim Hersteller der Türdichtungssyste vorgehalten und von dem Fensterbau- beziehungseise Türenbaubetrieb dann abgerufen, wenn es benötigt wird.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Türdichtungssystem ist gekennzeichnet durch ein der Unterseite einer Türe in Richtung zur Türdichtungsschwelle anbringbares Profil und mit mindestens einem, zwischen Profil und Türdichtungsschwelle angeordnetem Türdichtungsprofil, das in geschlossenem Zustand der Türe dieselbe abdichtet.
Ein weiterer Aspekt des erfindungsgemässen Türdichtungssystems ist dadurch angegeben, daß der Türflügel einen Wetterschenkel aufweist, der eine weitere Dichtung trägt, welche im geschlossenen Zustand der Türe diese im Zusammenwirken mit der Türdichtungsschwelle zusätzlich abdichtet.
Eine Weiterbildung des Türdichtungssystems sieht vor, daß das Profil eine Nut aufweist, die zur Aufnahme des Wetterschenkels
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und/oder eines Abdeckstreifens für den Fall, daß kein Wetterschenkel eingesetzt werden soll, dient.
Das Türdichtungssystem ist auch dadurch gekennzeichnet, daß der Wetterschenkel und das Profil als einteiliges Formteil ausgebildet sind.
Gemäß einer Weiterbildung des Türdichtungssystems ist es vorgesehen, daß mindestens je eine zusätzliche Abdichtung, entweder innen oder außen, senkrecht zum Fußboden an je einem der beiden Teile der Türdichtungsschwelle durch die Seiten derselben im Zusammenwirken mit einer im unteren Türflügel vorhandenen zusätzlichen Dichtung angegeben ist, die jeweils in Schließrichtung der Türe wirkt.
Die erfindungsgemäße Türdichtungsschwelle zeichnet sich auch dadurch aus, daß in dem Wetterschenkel eine Öffnung vorhanden ist, die die weitere Dichtung und/oder eine Einrichtung zur Höhenverstellung der weiteren Dichtung aufnimmt. Damit ist eine problemlose Anpassung der Höhe der weiteren Dichtung möglich, so daß immer ausreichende Dichtigkeit gegenüber Regen, Zugluft und so weiter vorhanden ist.
Es wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn eine Einrichtung zur Fixierung der weiteren Dichtung an dem Wetterschenkel angeordnet ist. Damit ist dann die Fixierung der weiteren Dichtung nach ihrer Höhenjustierung möglich, so daß lange Zeit die Dichtigkeit gewährleistet ist.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Türdichtungssystems wurde gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn das Profil das Dichtungselement oder das Dichtungsprofil trägt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
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Fig. 1 Türdichtungsschwelle mit zusammen
wirkendem Kunststoffprofilflügel,
Fig. 2 Profil mit Wetterschenkel, Abdeck
kappe und Dichtung,
Fig. 3 Anschluß eines Kunststoffprofil-
blendrahmens an die Türdichtungsschwelle,
Fig. 4 Schnittdarstellung durch eine
außenanschlagende Tür mit Kunststoff prof ilen,
Fig. 5 Schnittdarstellung durch eine
außenanschlagende Tür mit Holzprofilen,
Fig. 6 Weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle mit Holzflügel,
Fig. 7 Schnittdarstellung durch eine
Türdichtungsschwelle mit Bodenanschlußprofil,
Fig. 8 Anschluß eines Holzblendrahmens an
die Türdichtungsschwelle.
Fig. 1 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Türdichtungsschwelle I, wobei über der Türdichtungsschwelle I, eine innen anschlagende Türe angeordnet ist, welche aus Kunststoffprofil gefertigt ist und die einen Wetterschenkel 13 aufweist, der mit der weiteren Dichtung 14 den Türflügel III im Bereich der Türdichtungsschwelle I nach außen hin zusätzlich
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abdichtet. Unter dem Türflügel III ist ein Profil II angeordnet, welches das Dichtungselement 6 trägt. Dieses Dichtungselement 6 wirkt zusammen mit einem Dichtungsprofil 5, welches beispielsweise ein magnetisches Dichtungsprofil ist. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet den Schwellenteil für die Türdichtungsschwelle I und das Bezugszeichen 2 die Bodenschwelle· Bestandteil der Bodenschwelle 2 ist der Wasserleitschenkel 2/2. Er ist so angeordnet, daß er im Einbauzustand immer zur Außenseite des Gebäudes weist, um ein Ablaufen eventuell eintretenden Wassers zu gewährleisten. Mit dem Bezugszeichen 8 sind die Wasserabläufe bezeichnet, die eine Abführung des eventuell eintretenden Wassers nach außen hin über den Wasserleitschenkel 2/2, der im nach außen auslaufenden Bereich der Bodenschwelle 2 angeordnet ist. Mit dem Bezugszeichen 1/1 und 2/1 sind die im wesentlichen senkrecht stehenden Außenseiten der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle I bezeichnet. Das Bezugszeichen 11 bezeichnet die thermische Trennung, welche die Bodenschwelle 2 thermisch trennt, so daß keine Wärme- beziehungsweise Kältebrücken entstehen. Mit dem Bezugszeichen 9 ist eine zusätzliche Dichtung bezeichnet, die im Türflügel III angeordnet ist, und die im Zusammenwirken mit der Seite 2/1 die weitere Abdichtung 7/2 bildet. An dem Türflügel III ist der Wetterschenkel 13 angeordnet, der eine Einrichtung zur Höhenverstellung 17 für die weitere Dichtung 14 aufweist. Diese Einrichtung zur Höhenverstellung 17 ist mittels der Einrichtung zur Fixierung 22 justierbar. Mit dem Bezugszeichen 3 und 4 sind die Kanäle bezeichnet, welche entweder eine Abdeckleiste 10 beziehungsweise das Dichtungsprofil 5 aufnehmen.
Fig. 2 zeigt ein Profil II, welches unter einem Türflügel III anordenbar ist. Das Profil II besitzt dabei eine Nut 12, in welcher der Wetterschenkel 13 einführbar ist. Im Wetterschenkel 13 ist die Öffnung 16 sichtbar, in die die weitere Dichtung 14 beziehungsweise die Einrichtung zur Höhenverstellung 17 einführbar ist. Mit dem Bezugszeichen 15 ist eine Endkappe für den
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Wetterschenkel bezeichnet, welche im Endzustand den Wetterschenkel nach außen abdichtet.
Fig. 3 zeigt die Befestigung eines Blendrahmens V an der erfindungsgemäßen Türdichtungsschwelle I. Zur formschlüssigen Verbindung wird unter dem Wetterschenkel V (in der Darstellung gemäß Fig. 3 eine Kunststoffprofilausführung) ein Anschlußprofil 18 befestigt, welches dann formschlüssig in die Türdichtungsschwelle eingreift. Dabei ist es in dem Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 3 vorgesehen, daß der Formschluß nur mit einem Kanal hergestellt wird, was mit dem Bezugszeichen e am Anschlußprofil 18 bezeichnet ist. Mit dem Bezugszeichen 10 ist wiederum die Abdeckleiste für den Kanal 3,4 bezeichnet, welcher nicht zur Aufnahme eines Dichtungsprofiles benötigt wird. Das Bezugszeichen 19 bezeichnet ein Verbindungsmittel, welches zur Verbindung zwischen Türdichtungsschwelle I und Blendrahmen V dient. In der Darstellung gemäß der Fig. 3 ist noch ein Trennprofil 20 dargestellt, welches zur magnetischen Trennung bei der Ausführung mittels Magnetdichtung bei zweiflügligen Fenstertüren beziehungsweise Türen dient.
Die Figuren 4 und 5 sind Schnittdarstellungen durch außenanschlagende Türen, wobei die Türdichtungsschwelle I in der Figur 4 mit einem Türflügel III in Kunststoffausführung dargestellt ist. Die Fig. 5 zeigt dabei einen Holztürflügel III. Die Bezugszeichen wurden bereits bei den vorhergehenden Figuren beschrieben, so daß auf eine erneute Vorstellung verzichtet wird.
Fig. 6 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine innenanschlagende Türe, wobei der Türflügel III ein Holzflügel ist. An dem Türflügel III ist das Profil II in Einbaurichtung unerhalb des Flügels angeordnet. An dem Profil II ist wiederum der Wetterschenkel 13 befestigt.
Fig. 7 zeigt eine Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße
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Türdichtungsschwelle. Hierbei ist unterhalb der eigentlichen Altbaustelle ein Bodeneinstandsprofil IV vorgesehen, welches zum Einbau im Neubaubereich dann mit der Türdichtungsschwelle I kombinierbar ist.
Fig. 8 zeigt wieder die Befestigung des Blendrahmens V mit der Türdichtungsschwelle I, diese Figur zeigt dabei eine Ausführung eines Blendrahmens V aus Holz. Unterhalb des Blendrahmens V wird dann das Anschlußprofil befestigt. Der so komplettierte Blendrahmen V wird formschlüssig mit der Türdichtungsschwelle verbunden. Mit dem Verbindungsmittel 19 ist dann die form- und kraftschlüssige Verbindung des Blendrahmens V mit der Türdichtungsschwelle I wieder vorgesehen.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik
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werden.
werden.
Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Claims (34)
1. Türdichtungsschwelle, insbesondere zur Altbausanierung, bestehend aus einer auf dem Fußboden aufbringbaren Bodenschwelle (2) mit nach außen weisendem Wasserleitschenkel 2/2) zum Ableiten des Wassers, wobei die Bodenschwelle (2) auf dem Wasserleitschenkel ein Schwellenteil (1) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Schwellenteils (1) mit der Oberfläche der Bodenschwelle (2) eine im Wesentlichen bündig beziehungsweise barrierefrei anschließende Oberfläche bildet.
2. Türdichtungsschwelle nach dem vorhergehenden Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwellenteil (1) und die Bodenschwelle (2) aus zwei getrennten Teilen bestehen.
3. Türdichtungsschwelle nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwellenteil (1) einstückig mit der Bodenschwelle (2) verbunden ist.
4. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türdichtungsschwelle (1) im Querschnitt ein flach liegendes Rechteck mit in etwa senkrecht zum Fußboden stehenden, im wesentlichen die gleiche Höhe aufweisenden Seiten (1/1, 2/1) bildet, wenn Schwellenteil (1) und Bodenschwelle (2) zur Türdichtungsschwelle (1) zusammengefügt sind.
5. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Bodenschwelle (2) ein Wasserleitschenkel (2/2) vorgesehen ist, über den eintretendes Wasser abgeleitet wird, und welche sich unterhalb des Schwellenteils (1) erstreckt.
6. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Profilseiten Profilabschlußspitzen ausgebildet sind, die nach außen bzw. innen gerichtet und die vorzugsweise an den Bodenbelag bzw. das Bodenniveau anpaßbar sind.
7. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Schwellenteil (1) ein Hohlraum (31) vorgesehen ist, dessen unterer Abschluß den Wasserleitschenkel bildet.
8. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (31) und das Verbindungsglied (23) durch Wasserablaufbohrungen (24) miteinander verbunden sind.
9. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Türdichtungsschwelle (I) mindestens eine Abdichtung zum Abdichten des Spaltes zwischen Türflügel (III) und Türdichtungsschwelle (I) aufweist.
10. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Bodenschwelle (2) und/oder dem Schwellenteil (1) mindestens ein Kanal (3, 4) zur Aufnahme eines Dichtungsprofiles (5) beziehungsweise eines mit dem Dichtungsprofil (5) zusammenwirkenden Dichtungselementes (6) vorgesehen ist.
11. Türdichtungsschwelle nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungsprofil (5) durch ein Magnetdichtungsprofil und/oder eine Bürstendichtung und/oder ein Lippenprofil und/oder ein Gummi- beziehungsweise Silikonhohlprofil gebildet ist.
12. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (6) aus einem magnetischen Material und/oder aus Kunststoff und/oder Aluminium und/oder Metall und/oder Gummi und/oder Silikon gebildet ist.
13. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckleiste (10) wahlweise mindestens einen der beiden Kanäle (3, 4) abdeckt beziehungsweise verschließt.
14. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckleiste (10) in den Kanal (3, 4) einleg- beziehungsweise eindrückbar ausgebildet ist.
15. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile Bodenschwelle (2) und/oder Schwellenteil (1) der Türdichtungsschwelle (I) so unter dem Türflügel (III) anordenbar sind, daß sie sowohl für außen- als auch innenschließende Türen verwendbar ist, wobei jeweils der Kanal (3, 4) das Dichtungsprofil (5) oder Dichtungselement (6) aufnimmt, der sich in der Schließstellung der Türe unter dem Türflügel (III) befindet.
16. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die nach innen weisende Bodenschwelle (2) der Türdichtungsschwelle (I) eine thermische Trennung (II) aufweist.
17. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die thermische Trennung (II) gleichzeitig die Abdeckleiste (10) für den Kanal (4) bildet.
18. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Kanälen (3, 4) Wasserabläufe (8) angeordnet sind, derart, daß eindringendes Wasser nach außen abgeleitet wird.
19. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Hohlraum (31) vorgesehen ist, der zwischen dem Kanal oder den Kanälen (3, 4) und/oder der Seite (1/1) des Schwellenteils (1) angeordnet ist und die mittels Wasserabläufen (8) untereinander verbunden sind.
20. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bodeneinstandsprofil (IV) mit der Türdichtungsschwelle (I) insbesondere für den Einsatz im Neubau verbindbar ist.
21. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodeneinstandsprofil (IV) und die Türdichtungsschwelle (I) Clipsverbindungen (21) zur Verbindung untereinander aufweisen.
22. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Clipsverbindung zwischen Verbindungskanal (25, 27, 29) und Verbindungsstift (26, 28, 30) erhalten sind.
23. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodeneinstandsprofil (IV) höhenverstellbar ausgebildet ist.
24. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung des Blendrahmens (V) mit der Türdichtungsschwelle (I) ein Anschlußprofil (18) in Einbaurichtung unten am Blendrahmen (V) befestigbar ist, das formschlüssig in die Türdichtungsschwelle (I) eingreift.
25. Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungsmittel (19) zur form- und/oder kraftschlüssigen Verbindung von Blendrahmen (V) und Türdichtungsschwelle (I) vorgesehen ist.
26. Türdichtungssystem, bestehend aus einer Türdichtungsschwelle nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, und mindestens einem Dichtelement, welches den Spalt zwischen Türdichtungsschwelle (I) und Türflügel (III) abdichtet.
27. Türdichtungssystem nach dem vorhergehenden Anspruch 27, gekennzeichnet durch ein an der Unterseite einer Türe in Richtung zur Türdichtungsschwelle anbringbares Profil (II) und mit mindestens einem, zwischen Profil (II) und Türdichtungsschwelle (I) angeordneten Dichtungsprofil 5, das im geschlossenen Zustand der Türe dieselbe abdichtet.
28. Türdichtungssystem nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Türflügel (III) einen Wetterschenkel (13) aufweist, der eine weitere Dichtung (14) trägt, welche im geschlossenen Zustand der Türe diese im Zusammenwirken mit der Türdichtungsschwelle (I) zusätzlich abdichtet.
29. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (II) eine Nut (12) aufweist, die zur Aufnahme des Wetterschenkels (13) und/oder eines Abdeckstreifens dient.
30. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Wetterschenkel (13) und das Profil (II) als einteiliges Formteil ausgebildet ist.
31. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens je eine zusätzliche Abdichtung (7/1, 7/2) entweder innen oder außen senkrecht zum Fußboden an je einem der beiden Teile (1, 2) der Türdichtungsschwelle (I) durch die Seiten (1/1, 2/1) im Zusammenwirken mit einer, im unteren Türflügel (III) vorhandenen zusätzlichen Dichtung (9) angegeben ist, die jeweils in Schließrichtung der Türe wirkt.
32. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Wetterschenkel (13) eine Öffnung (16) vorhanden ist, die die weitere Dichtung (14) und/oder eine Einrichtung zur Höhenverstellung (17) aufnimmt.
33. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zur Fixierung (22) der weiteren Dichtung (14) an dem Wetterschenkel (13) angeordnet ist.
34. Türdichtungssystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 27 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil (II) das Dichtungselement (6) oder das Dichtungsprofil (5) trägt.
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