DE102007003905A1 - Schiebeelement mit wenigstens einem Flügel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Schiebeelement mit wenigstens einem Flügel, wie zum Beispiel eine Schiebe-Tür, eine Hebe-Schiebe-Tür oder ein Schiebefenster. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass unterhalb des Flügels, insbesondere des beweglichen Flügels, in einem Öffnungsbereich, welcher sich von der Unterseite des Flügelrahmens bis zum Boden erstreckt, eine diesen Öffnungsbereich zumindest in einem Randabschnitt abdichtende Randdichtung angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Schiebeelement mit wenigstens einem Flügel, wie zum Beispiel ein Schiebefenster, eine Schiebetür oder eine Hebe-Schiebetür.
- Derartige Schiebeelemente sind als Schiebetüren hinreichend bekannt. Sie werden sehr häufig im Innenbereich von Wohngebäuden oder anderen Gebäuden eingesetzt, da sie in der Regel nicht so dicht schließen, daß eine ausreichende Dichtigkeit gegenüber dem Außenbereich gegeben ist. Die Schiebeelemente sind dabei meist oben und unten geführt, wobei nut- und/oder rollengeführte Elemente bekannt sind. Es ist weiterhin bekannt, daß derartige Schiebeelemente zumindest einen beweglichen Flügel aufweisen. Der Zwischenraum zwischen dem beweglichen Flügel und dem Bauwerk beziehungsweise dem beweglichen Flügel und einem weiteren, z. B. einem feststehenden Element oder der Wand, bereitet regelmäßig im Bodenbereich Probleme, da dort ein Öffnungsbereich noch nicht von Dichtungsmitteln ausgefüllt wird, der sich speziell unter dem Flügel in Richtung zum Boden hin erstreckt. Dabei handelt es sich meist um einen Zwischenraum, der sich zwischen der (z. B. oftmals senkrecht verlaufenden) Bauwerksdichtung und der eigentlichen Bodendichtung des beweglichen Flügels befindet. Dort kann dann ungehindert Wind, Wasser und selbstverständlich Kälte in der kalten Jahreszeit eintreten.
- Ein Schiebeelement der vorher beschriebenen Art ist auch aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 72 47 268 bekannt. Gemäß dieser Lösung wird vorgeschlagen, zwei Bodendichtungen am beweglichen Flügel anzuordnen, wovon eine zum Boden hin und die zweite zur Führungsschiene des Flügels orientiert angeordnet ist. Der Öffnungsbereich wird dadurch nicht abgedichtet, weshalb eintretende Feuchtigkeit durch diesen Öffnungsbereich nach innnen gelangen kann.
- Nicht zuletzt aus diesem Grund werden solche Schiebetüren und Schiebefenster bevorzugt im Innenbereich eingesetzt. Für den Außenbereich muß man entsprechende Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Vordächer, Windfänge oder dergleichen vorsehen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Auch bei der Verwendung solcher Schiebeelemente im Innenbereich besteht das Problem der Abdichtung dann, wenn beispielsweise ein beheizter von einem nichtbeheizten Raum durch ein solches Schiebeelement getrennt wird. Auch dabei können dann durch den bereits beschriebenen Zwischenraum unter dem Flügel des Schiebeelementes Wärmeverluste entstehen und insbesondere kann es dort zu einer Schwitzwasserbildung kommen, die letztlich auch zu einer Schim melbildung, bei nicht ausreichender Beachtung und Belüftung, führen könnte.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Schiebeelement zur Verfügung zu stellen, welches eine verbesserte Randdichtung zwischen Bauwerk und Flügel beziehungsweise zwischen zwei Flügeln eines Schiebeelementes aufweist.
- Die Erfindung geht von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik aus und schlägt zur Beseitigung der vorbeschriebenen Nachteile des Standes der Technik ein Schiebeelement mit wenigstens einem Flügel, wie zum Beispiel ein Schiebe-Fenster, eine Schiebe-Tür oder eine Hebe-Schiebe-Tür vor, wobei zumindest der bewegliche Flügel des Schiebeelementes wenigstens eine Bodendichtung aufweist, die mit dem Boden beziehungsweise einer dort vorgesehenen Bodenschwelle dichtend zusammenwirkt, das sich dadurch auszeichnet, daß unterhalb des Flügels, insbesondere des beweglichen Flügels, in einem Öffnungsbereich, welcher sich von der Unterseite des Flügelrahmens bis zum Boden und zumindest zwischen der Bodendichtung und dem äußeren Rand des beweglichen Flügels erstreckt, eine diesen Öffnungsbereich zumindest in einem Randabschnitt abdichtende Randdichtung angeordnet ist. Diese Randdichtung ist genau in dem Abschnitt jetzt vorgesehen, der bisher von einer Bauwerksdichtung und/oder der Bodendichtung nicht erfaßt werden konnte. So sind beispielsweise Bürstendichtungen, Dichtlippen, Dichtungshohlprofile oder dergleichen verwendet worden, die am Flügelrahmen bis zum unteren Ende des Flügelrahmens geführt werden konnten. Der sich unter dem Flügelrahmen befindliche Zwischenraum konnte jedoch von diesen Randdichtungen im Randbereich nicht ausgefüllt werden, so daß es zu den beschriebenen nachteiligen Wirkungen des Eintretens von Feuchtigkeit, Kälte oder Wind, der zu Zuglufterscheinungen kommen konnte. Dies wird durch die erfindungsgemäße Lösung jetzt komplett vermieden, da der Öffnungsbereich jetzt von einer Randdichtung in dem Abschnitt ausgefüllt wird, der bisher nicht von einer solchen Randdichtung ausgefüllt war.
- Jetzt ist es möglich, Schiebeelemente, insbesondere Schiebe-Fenster-Türen, Schiebetüren oder Hebe-Schiebe-Türen auch im Außenbereich von Bauwerken einzusetzen, da jetzt bei dem Vorsehen entsprechender Bauwerksdichtungen in Verbindung mit der Randdichtung in dem Öffnungsbereich zwischen dem Flügel des Schiebeelementes und dem Bauwerk die Randdichtung diesen Bereich bis zum Boden hin sicher abdichtet. Dabei kann diese Randdichtung sowohl fest an dem Ort angeordnet sein, an dem der Flügel in der geschlossenen Stellung sich befindet, um diesen Bereich abzudecken. Sie kann selbstverständlich auch an einem weiteren Flügel, zum Beispiel einem festen oder einem beweglichen Flügel vorgesehen sein. Selbstverständlich ist es auch möglich, dies wird in einer späteren Ausführungsvariante noch genauer beschrieben, an zwei Flügeln einer zweiflügligen Schiebetür oder eines Schiebeelementes jeweils eine Randdichtung vorzusehen, die dann korrespondierend zu einander bemessen sind, derart, daß sie in der geschlossenen Stellung den Öffnungsbereich am Boden bis zur unteren Flügelkante hin abdichten.
- Die Erfindung ist hier auf eine Ausführungsvariante nicht eingeschränkt. So ist es möglich, zweiteilige Randdichtungen genauso vorzusehen wie einteilige, wobei es keine Rolle spielt, an welchem Bauteil (Bauwerk, fester Flügel, beweglicher Flügel) diese Randdichtung angeordnet ist. Wichtig ist nur, daß der Öffnungsbereich am Boden bis zur unteren Flügelkante zumindest in einem Randabschnitt in der geschlossenen Stellung dann mit dieser Randdichtung abgedichtet wird.
- Insbesondere bei Schiebeelementen, die einen barrierefreien Übergang ermöglichen sollen, die aber auch die geforderte Schlagregendichtigkeit für den Außenbereich aufweisen sollen, ist jetzt im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung der Einsatz in diesem Außenbereich möglich. Dazu wirkt dann die Randdichtung nach der Erfindung mit einer am Boden vorgesehenen Bodenschwelle zusammen. Auch eine solche Ausführungsform ist von der Erfindung mit umfaßt.
- Eine Weiterbildung der zuvor beschriebenen Lösung zeichnet sich dadurch aus, daß die Randdichtung sich bis in einen Zwischenraum zwischen dem Flügel des Schiebeelementes und dem Bauwerk oder einen Zwischenraum zwischen dem Flügel und einem weiteren Flügel erstreckt. Damit wird dann der gesamte Unterbereich zum Boden hin sicher von der Randdichtung abgedichtet und die Bauwerksdichtung, die seitlich an dem Rahmen des Schiebeelementes beziehungsweise des oder der Flügel des Schiebeelementes vorgesehen ist, kann dort dichtend anschließen. Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, daß die Randdichtung zumindest vom Boden bis zur unteren Flügelkante des Flügels des Schiebeelementes vorgesehen ist.
- Dabei ist es weiterhin von Vorteil, wenn die Randdichtung an einem beweglichen Flügel des Schiebeelementes vorgesehen ist und mit diesem gemeinsam bewegbar ist.
- Selbstverständlich ist auch eine Ausführungsform von der Erfindung umfaßt, bei der die Randdichtung feststehend am Boden vorgesehen ist. Dabei ist es wichtig, daß diese Randdichtung dann zumindest in dem Randabschnitt am Bodenbereich angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist auch eine weitere Ausführungsvariante vorgesehen, bei der die Randdichtung unter dem festen Flügel angeordnet ist. Die Erfindung zeichnet sich auch durch eine Variante aus, bei der die Randdichtung abschnittsweise nur im Randbereich unter dem Schiebeelement angeordnet ist. Dies schließt allerdings nicht aus, daß sie den gesamten Bereich umfaßt. Aus materialökonomischen Gründen wird man allerdings eine Lösung präferieren, die nur im Randbereich diese Rand dichtung vorsieht.
- Entsprechend einer Weiterbildung ist es nach einer vorteilhaften Variante der Erfindung vorgesehen, daß die Randdichtung an einem beweglichen Flügel des Schiebeelementes vorgesehen ist. Die Randdichtung wird dann mit dem Flügel jeweils mitbewegt, so daß sie in der geschlossenen Stellung an der vorgesehenen Stellung angeordnet ist. Dabei ist die Randdichtung so ausgeführt, daß sie aufgrund dieser Bewegungen zum Boden hin entsprechend widerstandsfähig ist, so daß unnötiger Verschleiß vermieden wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Boden an den vorgesehenen Stellen entsprechend gleitfähig beziehungsweise glatt zu gestalten, so daß eine Beschädigung der Randdichtung in diesem Bereich weitestgehend vermieden werden kann.
- Die Randdichtung ist nach einer Ausführungsform der Erfindung abschnittsweise, insbesondere nur im Randbereich unter dem Schiebeelement angeordnet. Dies ist auch nur erforderlich, da die anderen Bereiche von anderen Randdichtungen ja bereits erfaßt sind. So ist es beispielsweise nicht notwendig, den Bereich der Bauwerksdichtung im Zwischenraum zwischen dem Bauwerk beziehungsweise einem weiteren Flügel hin noch zusätzlich mit Randdichtungen zu versehen. Vielmehr ist es nach dieser Ausführungsvariante der Erfindung jetzt gegeben, daß ein Bereich, der von diesen Bauwerksdichtungen bisher nicht erfaßt werden konnte, sicher und dicht verschlossen ist.
- Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Randdichtung lediglich im Bereich unter dem Schiebeelement angeordnet ist. Dieser Bereich ist dabei als Öffnungsbereich definiert und als der Zwischenraum zu verstehen, der sich zwischen dem Boden und dem unteren Flügelrahmen beziehungsweise zwischen einer am Boden angeordneten Bodenschwelle und dem unteren Flügelrahmen zu verstehen.
- Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Randdichtung die untere Flügelkante beziehungsweise die unteren Flügelkanten des Flügels beziehungsweise der Flügel geringfügig, z.B. wenige Millimeter in Einbaurichtung nach oben überdeckt, wodurch ein gegenüber der Flügelkante erhöhter Bereich gebildet wird. Damit kann der Anschluß der den Zwischenraum abdichtenden Bauwerksdichtung an die Randdichtung wesentlich vereinfacht werden, wodurch auch ein dichterer Abschluß gebildet werden kann.
- Demnach wurde entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn die Randdichtung in Einbaurichtung nach oben an der Bauwerksdichtung anschließt, derart, daß sie gemeinsam der Bauwerksdichtung in der geschlossenen Stellung des Schiebeelementes den gesamten Zwischenraum verschließt und damit abdichtet. Nun ist es gegeben, daß im Zusammenwirken zwischen der Bauwerksdichtung, der Randdichtung und der dem Boden verschließenden Bodendichtung eine sichere und dichte Lösung gefunden ist, die alle Anforderungen hinsichtlich der Abdichtung erfüllt.
- Ein Schiebeelement, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung dadurch aus, daß die Randdichtung sich nur unterhalb wenigstens eines Flügels in einem Dichtbereich erstreckt, der durch die gedachte Verlängerung der Flügelkante bis zum Boden hin und vom Boden bis zur unteren Flügelkante unter dem Flügelrahmen sich erstreckt. Dabei wird dann die Bauwerksdichtung bis zum Boden geführt, wo sie einmal mit der Bodendichtung zusammenwirkt und zum anderen auch seitlich mit der Randdichtung unter dem Flügelrahmen zusammenzuwirken vermag. Auch diese Variante ist günstig zu fertigen und erfüllt ebenfalls alle an die Dichtwirkung gestellten Anforderungen für das Schiebeelement.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, daß sich die Randdichtung an eine Bodendichtung für das Schiebe element anschließt. Dabei ist es bekannt, daß unter dem Schiebeelement Bodendichtungen angeordnet werden können, die entweder als Bürstendichtung, Lippendichtung oder als Dichtprofil ausgebildet sind und die mit dem Boden oder einer dort angeordneten Bodenschwelle zusammenwirken. Selbstverständlich sind von der Erfindung auch Lösungen umfaßt, die bestimmte Dichtelemente als Bodendichtung einschließen, die in einer Bodenschwelle angeordnet sind bzw. wovon Teile dieser Bodendichtung in der Bodenschwelle sich befinden. Hier sind beispielsweise magnetische Randdichtungen bekannt, die ebenfalls die Abdichtung im Bodenbereich übernehmen. Mit den zuvor genannten Bodendichtungen dichtet jetzt die Randdichtung unter dem Flügel des Schiebeelementes den Öffnungsbereich zwischen Boden bis zur unteren Flügelkante im Zusammenwirken mit den bekannten Bodendichtungen ab.
- Von Vorteil ist es nach einer Weiterbildung der vorher beschriebenen Variante der Erfindung, wenn die Randdichtung die Bodendichtung zumindest in dem Öffnungsbereich ersetzt beziehungsweise die Randdichtung die Bodendichtung in diesem Bereich bildet. Während bei einer Lösung, bei der sich die Randdichtung an die Bodendichtung anschließt, es immer noch gegeben ist, dass ein gewisser Raum zwischen einer im Flügel vorgesehenen Nut für das Führungsrad und der Bodendichtung vorhanden ist, über den gegebenenfalls, insbesondere bei Schlagregen verbunden mit starkem Wind beziehungsweise Sturm, dort noch Feuchtigkeit eintreten kann. Durch die erfindungsgemäße Variante der Anordnung der Randdichtung über den gesamten Bereich der Bodendichtung bis zum Rand der Nut ist es jetzt gegeben, dass dieser noch vorhandene Zwischenraum jetzt ebenfalls abgedichtet wird. Die Bodendichtungen schließen dabei dicht beziehungsweise bündig an die Randdichtung an. Eine solche Variante bietet absolute Sicherheit gegen eintretendes Wasser aufgrund von Schlagregen oder aufgrund von starkem Wind, der Feuchtigkeit nach innen drücken könnte.
- Diese Variante ist sowohl möglich bei einer Ausführungsform mit einer Bodendichtung als auch bei einer Ausführungsform mit zwei Bodendichtungen. Es spielt dabei nach der Erfindung auch keine Rolle, ob es sich dabei um zwei gleiche Dichtungen einer Bodendichtung handelt oder aber, ob es sich um unterschiedliche Bodendichtungen handelt. So kann es beispielsweise nach der Erfindung vorgesehen sein, dass zwei als Hohlprofil ausgebildete Bodendichtungen nebeneinander am Flügel angeordnet sind und sich die Randdichtung dort in dem Öffnungsbereich anschließt. Es ist jedoch genauso möglich, dass beispielsweise eine der Bodendichtungen als Magnetdichtung ausgebildet ist und sich am Flügel der Gegenmagnet befindet und die zweite Dichtung als Hohlprofildichtung. Selbstverständlich ist es auch möglich, zwei Magnetdichtungen als Bodendichtung vorzusehen und dann in dem Öffnungsbereich eine Randdichtung, wie vorher beschrieben, anzuordnen. Alle Varianten bieten eine absolute Dichtigkeit auch in diesem Randbereich.
- Es ist weiterhin von Vorteil, dass durch diese Art der erfindungsgemäßen Ausbildung der Randdichtung in dem Öffnungsbereich es auch möglich ist, die vorher beschriebenen Ausführungsformen und Varianten der Erfindung bei sogenannten schwellenlosen oder auch als barrierefrei bekannten Bodenschwellen einzusetzen, um ein behindertengerechtes Bauen auch für Schiebeelmente zu gewährleisten.
- Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung zeichnet sich demnach dadurch aus, dass die Randdichtung sich am beweglichen Flügel von der Nut für das Führungsrad bis zum äußeren Rand des Profiles des beweglichen Flügels erstreckt. Dabei ist selbstverständlich die Seite gemeint, die gegenüber dem Außenbereich abzudichten ist. Die Randdichtung ist dabei entweder einteilig oder aber zweiteilig ausgebildet, wie dies später noch beschrieben wird.
- Die Erfindung zeichnet sich wie vorher beschrieben auch dadurch aus, dass in dem Öffnungsbereich auch im Fall von zwei nebeneinander angeordneten Bodendichtungen diese durch die Randdichtung ersetzt und bündig beziehungsweise dicht an diese anschließt.
- Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Randdichtung als Dichtkissen aus einem flexiblen, vorzugsweise wasserabweisenden Material ausgebildet ist. Die Flexibilität des Materials ist dabei von Vorteil, weil durch ein Schiebeelement ein gewisser Druck auf die Dichtung im geschlossenen Zustand des Schiebeelementes, zumindest des beweglichen Flügels, ausgeübt wird. Ein wasserabweisendes Material ist dabei besonders von Vorteil, weil es ein Eindringen von Feuchtigkeit, Schlagregen oder dergleichen komplett und sicher verhindert.
- Die Erfindung schlägt nach einer weiteren Variante vor, daß die Randdichtung aus zwei Teilen gebildet ist, wovon der zweite Teil am beweglichen Flügel und der erste Teil am Bauwerk oder an einem weiteren Flügel befestigt ist, derart, daß die zwei Teile der Randdichtung in der geschlossenen Stellung des Schiebelementes korrespondierend zueinander die den Zwischenraum abdichtende Randdichtung zumindest im Randbereich unter dem Schiebeelement bilden. Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, daß die Randdichtung, die sich im Öffnungsbereich sowie im Zwischenraum unter dem Flügel erstreckt, sich ebenfalls am Flügelrahmen bis zum oberen Ende des Flügels erstreckt, um den gesamten Zwischenraum des Flügels zum Bauwerk hin beziehungsweise zum weiteren Flügel hin abdichtet. Dadurch kann es gelingen, eine einteilige Randdichtung für den Bereich des Zwischenraums und den Bereich am Boden zur Verfügung zu stellen, so daß eine insgesamt noch günstigere Variante für eine Abdichtung in diesem Bereich zur Verfügung steht. Auch für diese Variante der Erfindung ist eine zweiteilige Ausführung selbstverständlich erfindungsgemäß vorgesehen.
- Die Erfindung umfaßt auch Schiebeelemente, die zwei Flügel aufweisen und bei dem die Randdichtung beziehungsweise je ein Teil der Randdichtung zumindest auf einer der in der geschlossenen Stellung aufeinander zuweisenden, sich gegenüberliegenden Rahmenseiten der Flügel angeordnet ist.
- Dabei ist es von Vorteil, wenn je eine Randdichtung beziehungsweise ein Teil an beiden Seiten eines Flügels vorgesehen ist. Damit kann ein Teil der Randdichtung fest in dem Bereich vorgesehen sein, derart, daß er am Boden oder an der Bodenschwelle verklebt wird und ein weiterer Teil ist an dem beweglichen Flügel vorgesehen, derart, daß er sich mit dem Flügel jeweils mitbewegt. Diese Variante wird von einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zur Verfügung gestellt.
- Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße Schiebeelement nicht auf ein Schiebeelement eingeschränkt, das nur einen beweglichen Flügel aufweist, sondern es umfaßt alle möglichen Varianten von Schiebeelementen. So sind Schiebeelemente mit einem festen und einem beweglichen Flügel ebenso erfindungsgemäß vorgesehen, wie ein Schiebeelement, bei dem zwei Flügel beweglich sind. Es sind auch Schiebeelemente bekannt, die mehr als zwei Flügel aufweisen. Auch hierfür wird erfindungsgemäß die Lösung zur Verfügung gestellt, daß alle jeweils am Bauwerk oder am Flügel anschließenden Bereiche mittels der erfindungsgemäßen Lösung abgedichtet werden können.
- Die Erfindung zeichnet sich gemäß einer vorteilhaften Variante dadurch aus, dass der erste Teil der Randdichtung, also der Teil der unter dem festen Flügel beziehungsweise im Wandbereich angeordnet wird, zumindest einseitig eine nach innen weisende, seitliche Abschrägung aufweist. Diese seitliche Abschrägung ist bevorzugt an beiden Seiten des ersten Teils der Randdichtung angeordnet und dient dazu, möglicherweise doch eintretendes Wasser beziehungsweise Feuchtigkeit oder vom Schiebeelement heruntertropfendes Wasser wieder nach außen abzuführen.
- Diese seitliche Abschrägung besitzt dabei einen Winkel α, der zwischen 5 bis 25 Grad betragen kann. Die Winkelangabe ist dabei bezogen auf die Seitenkante des ersten Teils. In einer bevorzugten Variante beträgt dieser Winkel 15°, bezogen auf den Rand des ersten Teils der Randdichtung.
- Es wurde erfindungsgemäß gefunden, dass es weiterhin von Vorteil ist, wenn die seitliche Abschrägung zusätzlich einen zum Boden hin nach innen weisenden, von 90° abweichenden Verlauf, bildet. Auch dadurch wird die Abführung von gegebenenfalls noch eintretenden Wasser nach außen beziehungsweise nach unten hin verbessert.
- Gemäß einer Weiterbildung dieser Variante ist es vorgesehen, dass dieser abweichende Verlauf mit einem geringeren Gefällewinkel β innen beginnt und mit einem größeren Gefällewinkel σ außen endet.
- Die Randdichtung für das Schiebelement ist nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung als Dichtkissen, weiterhin bevorzugt aus einem komprimierbaren Werkstoff, gebildet. Die Randdichtung wirkt dabei mit dem Boden und dem Schiebeelement beziehungsweise dem Flügel des Schiebeelementes dichtend zusammen.
- Die Randdichtung ist nach einer vorteilhaften Variante der Erfindung durch zwei Teile angegeben, die beide jeweils bevorzugt in einem Winkel von 45° Grad abgeschrägt sind, derart, daß in der geschlossenen Stellung des Schiebelementes die beiden schrägen Flächen als Dichtflächen dichtend zusammenwirken. Diese Variante bewährt sich bei normalen Schiebetüren. Diese Variante ist jedoch insbesondere geeignet, eine hervorragende Dichtwirkung zur Verfügung zu stellen bei den Hebe-Schiebeele menten. Diese werden zur Bewegung leicht angehoben, so daß die beiden Schrägen voneinander wegbewegt werden. Für den Verschluß des Hebe-Schiebeelementes wird dann der Flügel wieder abgesenkt und die beiden schrägen Dichtflächen kommen genau aufeinander zu liegen, wodurch eine sichere Dichtwirkung erreicht wird.
- Eine Weiterbildung der zuvor beschriebenen Lösung eines Schiebeelementes zeichnet sich dadurch aus, daß der erste Teil der Randdichtung eine Höhe und eine Breite besitzt, die der Höhe und der Breite des Bereiches unter dem Flügel entsprechen. Damit wird gewährleistet, daß dieser Bereich auch sicher von der Randdichtung verschlossen wird. Hierbei ist der Öffnungsbereich zu verstehen, der entweder unter dem beweglichen Flügel oder unter dem festen Flügel ausgebildet ist.
- Von Vorteil ist es auch, wenn der erste Teil der Randdichtung eine zweite Höhe besitzt, die so bemessen ist, daß die untere Flügelkante des Flügels geringfügig, z.B. wenige Millimeter in Einbaurichtung nach oben überdeckt wird und im Grenzbereich, an dem sich die beiden Höhen kantenmäßig aneinanderstoßen, ein Radius angeformt ist. Damit wird verhindert, daß diese Kante sozusagen als Sollbruchstelle dient und es zum Ausreißen beziehungsweise Einreißen der Randdichtung dort kommen kann. Des weiteren sind Flügel von Schiebeelementen in den Kanten jeweils auch angepaßt oder abgerundet, so daß dort ein entsprechender Formschluß entsteht. Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, daß der zweite Teil der Randdichtung die gleiche Höhe besitzt wie der erste Teil.
- Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, daß beide Teile der Randdichtung eine bezüglich des Bodens um 2° Grad nach oben abweichende Unterkante besitzen. Dies bewirkt, daß sich die Randdichtung ohne Belastung leicht nach oben erstreckt, was insbesondere beim beweglichen Flügel dazu führt, daß der Verschleiß verringert wird. In der geschlossenen Stellung wird allerdings die Randdichtung durch die Bauwerksdichtung und durch die Belastung des Flügels erst an den Boden angedrückt, so daß die 2° Grad – Abweichung dann durch diese Last geschlossen wird. Insbesondere bei Hebe-Schiebetüren, bei denen sich der Flügel in der geschlossenen Stellung nach unten absenkt, wirkt sich diese Variante sehr positiv aus, da damit die Dichtwirkung erhöht wird und das Dichtelement nicht gequetscht werden kann. Weiterhin dient diese Abweichung dem Ausgleich des Gefälles einer Bodenschiene, wenn diese für eine Ausführung der Erfindung vorgesehen ist.
- Insbesondere für den zweiten Teil der Randdichtung ist es nach einer weiteren Variante der Erfindung vorgesehen, daß ein Befestigungsmittel vorgesehen ist, mittels dessen es an wenigstens einem, korrespondierend dazu am Flügel vorgesehenen Befestigungsgegenstück befestigbar ist. Selbstverständlich ist es insbesondere bei mehrteiligen Schiebeelementen mit mehreren beweglichen Flügeln erfindungsgemäß auch gegeben, daß beide Teile beziehungsweise mehrere Teile Befestigungsmittel besitzen, an denen die Randdichtung angeschlossen werden kann.
- Die Erfindung schlägt auch ein Schiebelement vor, das sich dadurch auszeichnet, daß eine Bodenschwelle vorgesehen ist, die zur Abdichtung im Bodenbereich zwischen zwei Räumen, insbesondere zwischen Außen- und Innenbereich eines Bauwerkes, mit dem unteren Flügelrahmen zumindest eines Flügels des Schiebeelementes dichtend zusammenzuwirken vermag. Derartige Bodenschwellen sind bekannt, jedoch bei sogenannten barrierefreien Elementen bereitete der Einsatz der flachen Bodenschwellen im Zusammenhang mit dem Einsatz an Schiebeelementen Probleme, derart, daß keine ausreichende Dichtwirkung erreicht wurde. Hier schlägt die Erfindung eine Lösung vor, bei dem es möglich ist, eine solche flache, barrierefreie Bodenschwelle an einem Schiebeelement einzusezten, wobei trotzdem alle dichtungstechnischen Anforderungen, insbesondere die Schlagregendichtigkeit, erfüllt werden.
- Bevorzugt ist es dabei, wenn an beziehungsweise auf der Bodenschwelle zumindest ein Teil einer Bodendichtung vorgesehen ist, die den Zwischenraum zwischen der unteren Flügelkante und der Bodenschwelle abzudichten vermag. Dabei sind mehrteilige Bodendichtungen bekannt, wovon ein Teil wenigstens an der Bodenschwelle und ein weiterer Teil dann an dem Flügel des Schiebe elementes vorgesehen ist.
- Eine bevorzugte Variante der Erfindung schlägt ein Schiebeelement vor, das sich dadurch auszeichnet, daß ein beweglicher Flügel und ein fester Flügel vorgesehen ist, der feste Flügel auf der nach außen weisenden Seite einer Bodenschwelle angeordnet ist, unter dem Flügelrahmen des Flügels der erste Teil der Randdichtung so angeordnet ist, daß der Öffnungsbereich und ein Teil des Zwischenraumes zwischen den beiden Flügeln ausgefüllt ist, wobei der erste Teil der Randdichtung eine Schräge aufweist, die mit der Schräge des zweiten Teils der Randdichtung dichtend zusammenwirkt, der zweite Teil unter dem beweglichen Flügel angeordnet ist und sowohl den Öffnungsbereich unter diesem Flügel, als auch einen Teil des Zwischenraumes ausfüllt, wobei der zweite Teil der Randdichtung an die Bodendichtung beziehungsweise an der Bodendichtung anschließt. Diese Variante kann selbstverständlich auch bei einer Hebe-Schiebetür Einsatz finden, bei der sich der zweite Teil der Randdichtung mit dem beweglichen Flügel beim Anheben anhebt und beim Absenken wieder absenkt, so daß die beiden Dichtungsteile mit ihren Dichtflächen aufeinander zu liegen kommen.
- Die Erfindung schlägt nach einer Weiterbildung auch vor, daß die Randdichtung beziehungsweise das Dichtkissen aus Moosgummi, Kautschuk, flexiblem Kautschuk, aus EPDM, zum Beispiel EPDM-Zellkautschuk, aus Silikon, insbesondere aus einem komprimierbaren Werkstoff gebildet ist.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben. Es zeigen:
-
1a bis1d verschiedene Varianten von Schiebeelementen nach der Erfindung, -
2 eine weitere Ausführungsform eines Schiebeelementes nach der Erfindung, -
3a bis3c Ausführungsformen für die Randdichtung eines Schiebeelementes nach der Erfindung, -
4 eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Schiebeelementes, -
5 Anordnung einer zweiteiligen Randdichtung nach der Erfindung, -
6 Ausgestaltung eines Schiebeelementes nach der Erfindung mit beweglichem und festem Flügel und unterschiedlichen Bodendichtungen, -
7 weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schiebeelementes mit zwei gleichen Bodendichtungen, -
8 Ansicht des beweglichen Flügels von unten in einem Ausschnitt, -
9a , b Ausführungsform für den ersten Teil der Randdichtung nach der Erfindung. - Die
1a bis1d zeigen verschiedene Varianten von Schiebeelementen I nach der Erfindung. In der1a ist dabei ein einflügliges Schiebeelement I gezeigt, das direkt vor dem Bauwerk3 beweglich angeordnet ist. Die Beweglichkeit des Flügels2 des Schiebeelementes ist mit einem Doppelpfeil angedeutet. In dem Zwischenraum1 , der ebenfalls mit einem Pfeil angedeutet ist, befindet sich eine Randdichtung6 . Alle Elemente sind in den1a bis1d lediglich schematisch angedeutet. Die konkrete Ausgestaltung wird weiter hinten noch beschrieben werden. Das erfindungsgemäße Schiebeelement I zeichnet sich in der in Variante1a dargestellten Form dadurch aus, daß der Zwischenraum1 zwischen dem Flügel2 des Schiebeelementes des I und dem Bauwerk3 mit einer Randdichtung6 versehen ist, die den Zwischenraum1 abdichtet. Dabei spielt es für die Erfindung keine Rolle, ob die Randdichtung6 am Bauwerk3 beziehungsweise an einer Zarge, die die Bauwerksecken umschließt, vorgesehen ist oder ob sich diese am Flügel befindet. Wichtig ist, daß der Zwischenraum1 , der hier nicht sichtbare Öffnungsbereich α, der sich unter dem Flügel2 befindet und der nicht von einer Bauwerks- oder Bodendichtung verschlossen ist, abgedichtet werden. Insofern erstreckt sich die Randdichtung6 , wie aus der2 beispielsweise ersichtlich, auch zumindest teilweise unter dem Flügel2 des Schiebeelementes I. Sie schließt dort an eine vorhandene, hier nicht dargestellte Bodendichtung an. - Die
1b zeigt ebenfalls ein einflügliges Schiebeelement I, welches zwischen zwei Teilen des Bauwerks3 beweglich angeordnet ist. Auch hier wird der Randbereich B, beziehungsweise der Zwischenraum1 im unteren Bereich durch die Randdichtung6 abgedichtet. - Die
1c zeigt ein Schiebeelement I, bei dem ein Flügel2 beweglich und ein Flügel4 fest angeordnet ist. Die Randdichtung6 ist dabei in dem Zwischenraum1 lediglich in dem Randbereich B angeordnet und erstreckt sich – in dieser Darstellung nicht sichtbar – auch unter dem Flügel im Öffnungsbereich a. Dies wird dann in2 besser ersichtlich. - In der
1d ist ein ebenfalls zweiflügliges Schiebeelement I gezeigt, welches zwei bewegliche Flügel2 ,4 besitzt. Hier werden die Randdichtungen6 in den Zwischenräumen1 zwischen den beiden Flügeln und zwischen dem jeweiligen Flügel und dem Bauwerk3 angeordnet. Bei dieser Variante sind die Randdichtungen6 nur im Randbereich B und unter dem Schiebeelement im Öffnungsbereich a erfindungsgemäß angeordnet. Der Randbereich befindet sich dabei sowohl am Bauwerk3 zwischen Flügel2 ,4 und Bauwerk3 als auch zwischen den beiden Flügeln. - Die
2 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Schiebeelementes nach der Erfindung, wobei die Flügel2 und4 dieses Schiebeelement I bilden. Der Flügel2 ist dabei als beweglicher Flügel ausgeführt und wie ersichtlich, auf einer Rolle beweglich geführt. Der Flügel4 ist als fester Flügel vorgesehen und dazu fest auf einer Bodenschwelle5 befestigt. Dazu sind auch entsprechende nicht bezeichnete Randdichtungen vorgesehen, die diesen festen Flügel problemlos abdichten. Der Zwischenraum1 zwischen den beiden Flügeln2 und4 wird durch eine Bauwerksdichtung11 verschlossen. Derartige Bauwerksdichtungen11 sind beispielsweise als Bürstendichtung, Lippendichtung oder als Hohlprofildichtungen aus Moosgummi, EPDM, Kautschuk oder anderen Materialien bekannt. Diese Bauwerksdichtung11 kann jedoch nur sicher am Flügel beziehungsweise an beiden Flügeln2 und4 bis zur unteren Flügelkante21 beziehungsweise41 dichtend wirken. - Der sich darunter befindliche Öffnungsbereich a wird von einer solchen Randdichtung nicht erfaßt. Dabei ist es dann gegeben, daß in dem Randbereich B (siehe
1a bis1d ) keine Rand dichtung nach dem Stand der Technik bisher vorgesehen war. Dieses Problem wird jetzt dadurch gelöst, daß in diesem Öffnungsbereich a jeweils ein Teil61 ,62 einer Randdichtung6 vorgesehen ist. Dabei sind in der2 verschiedene Ausführungsvarianten für die Ausbildung dieser Randdichtung6 vorgestellt. Zum einen ist eine Variante gezeigt, bei der die Randdichtung6 aus zwei Teilen61 und62 gebildet ist, wobei der zweite Teil62 am Flügel2 und der erste Teil61 am weiteren Flügel4 befestigt ist, derart, daß die zwei Teile61 und62 in der geschlossenen Stellung des Schiebeelementes, die hier gezeigt ist, korrespondierend zueinander die den Zwischenraum1 abdichtende Randdichtung zumindest in dem Randbereich B und unter dem Schiebeelement I des Öffnungsbereichs a bilden. Als Öffnungsbereich a wird dabei ein Bereich unter dem jeweiligen Flügel verstanden, der in der Höhe so bemessen ist, daß er mit der unteren Flügelkante21 beziehungsweise41 des jeweiligen Flügels abschließt. Die mit durchgezogenen Linien dargestellte Variante stellt eine Variante dar, bei der sich die Randdichtung6 mit ihren Teilen61 und62 in dem so begrenzten Bereich befinden. - Die beiden Dichtungsteile
61 und62 sind dabei abgeschrägt, so daß eine größere Dichtfläche entsteht und insbesondere die Möglichkeit bei einer Hebe-Schiebetüre, daß die Dichtungsteile61 und62 mit ihren Dichtflächen64 ,65 bei der Absenkbewegung des Flügels2 dann aufeinanderzuliegen kommen, so daß die Randdichtung6 insgesamt geschlossen ist und in der hauptsächlich (mit durchgezogenen Linien) dargestellten Variante voll geschlossen ist. Die Trennung der beiden Dichtungselemente61 und62 an den Dichtflächen64 ,65 ist mit einem Doppelstrich deutlicher dargestellt. Die Bauwerksdichtung11 schließt sich nach oben gesehen an die jeweiligen Teile der Dichtung61 und62 an und dichtet dort jetzt sicher ab. - Eine Variante der Erfindung, die gestrichelt dargestellt ist, sieht jedoch auch vor, daß die Bauwerksdichtung
11 sich bis zum Boden erstreckt und die Randdichtung6 sich dann lediglich in dem Öffnungsbereich a unter den beiden Flügeln2 und4 befindet. Auch diese Variante der Erfindung erreicht die beschriebenen Vorteile einer sicheren, insbesondere schlagregendichten Abdichtung eines Schiebeelementes, was nach dem Stand der Technik bisher zu den eingangs beschriebenen Problemen jeweils führte und Wasser insbesondere durch den Öffnungsbereich a noch in das Bauwerk3 gelangen konnte. Auch kam es dort zu Zugerscheinungen. Der zweite Teil62 der Randdichtung6 schließt wie unter dem Flügel2 ersichtlich, an eine in der Bodenschwelle5 vorhandene Bodendichtung51 an. Hierbei handelt es sich um eine magnetische Bodendichtung, bestehend aus einem Untermagneten, der in einer Nut der Bodenschwelle angeordnet ist und einem Magnetgegenteil, der sich unter dem Flügel2 befindet. In der dargestellten Variante für die Schiebetür ist eine doppelte magnetische Dichtungsanordnung51 vorgesehen, die diesen Bereich dann sicher abdichtet. Die Bodenschwelle5 befindet sich auf dem Boden II, der lediglich schematisch angedeutet ist. Die Bodenschwelle5 selbst ist zweiteilig aus der eigentlichen Bodenschwelle beziehungsweise einem Schwellenkörper und einem Unterkörper7 gebildet. Der Unterkörper7 weist dabei Entwässerungsöffnungen52 auf, die sich in einer Nut für den Untermagneten befinden. Die Entwässerung erfolgt über die Entwäserungsöffnung72 . - Die
3a und3b zeigen die Ausführungsform einer Randdichtung6 für ein Schiebeelement I nach der Erfindung. In der3a ist dabei der erste Teil61 der Randdichtung6 gezeigt. Der Dichtkörper ist dabei bevorzugt als Dichtkissen ausgebildet und besteht aus einem flexiblen Material, wie es für Dichtungselemente üblicherweise eingesetzt wird. Der erste Teil61 der Randdichtung6 hat eine Höhe H, die etwas höher bemessen ist als die Höhe h. Der Abschnitt, der mit der Breite b angegeben ist, weist dabei die Höhe h auf, um unter dem festen Flügel eines zweiteiligen Schiebeelementes beispielsweise angeordnet werden zu können. - Für eine Variante, bei der das Schiebeelement direkt vor dem Bauwerk, beziehungsweise einer Wand läuft, wird der erste Teil
61 der Randdichtung6 durchgehend die Höhe H aufweisen, da dann dieser Bereich für das Unterschieben unter einem Flügel nicht benötigt wird. Um eine Sollbruchstelle an dem Eckbereich der Höhe h zur Höhe H zu vermeiden, ist diese mit einem Radius R versehen. In der dargestellten Variante beträgt dieser Radius 1,5 Millimeter. Auf diese Maßangabe ist die Erfindung jedoch nicht eingeschränkt. Auf den zum anderen, zweiten Teil62 der Randdichtung6 zuweisenden Teil des ersten Dichtungsteiles61 ist dieser um 45° Grad abgeschrägt. Die Abschrägung erfolgt dabei korrespondierend zu dem zweiten Teil62 , derart, daß beide schrägen Dichtflächen64 ,65 in der geschlossenen Stellung des Schiebelementes dann dichtend aufeinander beziehungsweise aneinander liegend und für die Abdichtung zusammenwirken. Die Unterkante beider Teile61 ,62 der Randdichtung6 sind jeweils um 2° Grad, bezogen auf die Auflagefläche auf dem Boden beziehungsweise auf der Bodenschwelle angehoben. Dabei erstrecken sich die Winkel jeweils von links nach rechts beginnend. Dies hat zur Folge, daß der zweite Teil62 den ersten Teil61 in der geschlossenen Stellung der Türe durch die dadurch entstehende Spannkraft noch nach unten drückt und so eine hervorragende Wirkung bei gleichzeitiger Elastizität erreicht. Des Weiteren wird das Gefälle der Bodenschiene5 ausgeglichen. - Der zweite Teil
62 weist ein als Noppe ausgebildetes Befestigungsmittel63 auf. Mit diesem Befestigungsmittel63 wird der zweite Teil der Dichtung62 an dem beweglichen Flügel2 befestigt. Dies ist beispielsweise aus der2 sehr gut ersichtlich, wo der zweite Teil62 der Randdichtung6 unter dem Flügel2 an einem dort vorgesehenen nicht näher bezeichneten Befestigungsgegenstück befestigt ist. Die Randdichtung6 , wie sie in den3a und3b dargestellt ist, ist bevorzugt als sogenanntes Dichtkissen ausgebildet. Der erste Teil61 der Randdichtung6 wird dabei an seiner Unterseite mit Klebstoff versehen und an der entsprechenden Position, wie sie in den vorhergehenden Figuren bereits beschrieben wurde, eingeklebt. Der zweite Teil62 der Randdichtung6 wird unter dem Flügel in ein dort vorgesehenes Befestigungsgegenstück mit Hilfe des als Noppe ausgebildetes Befestigungsmittel63 dort entweder form- und kraftschlüssig eingepresst oder ebenfalls eingeklebt. Damit wird erreicht, daß dann in der geschlossenen Stellung des Schiebeelementes I der Zwischenraum1 inclusive des Öffnungsbereiches a ausreichend dicht verschlossen ist. - Die
3c zeigt eine Ausführungsform des zweiten Teiles der Randdichtung62 , die geeignet ist, den gesamten Öffnungsbereich a von einer Nut8 bis zum äußeren Rand22 des beweglichen Flügels zu überdecken. Das als Noppe ausgebildete Befestigungsmittel63 ist dabei für den Eingriff in Befestigungsgegenstücke oder in eine Vertiefung im Flügel zur Aufnahme der Bodendichtung relativ schmal ausgebildet. Diese Randdichtung6 beziehungsweise der zweite Teil der Randdichtung62 ist daher geeignet im Öffnungs- und Randbereich anstelle der Bodendichtung51 ,54 eingesetzt zu werden. - Die
4 zeigt eine weitere Variante einer Ausführungsform eines Schiebeelementes I nach der Erfindung. Die Bezugszeichen2 und4 bezeichnen jeweils wieder die Flügel, wovon der Flügel4 fest und der Flügel2 beweglich ist. Mit einem Doppelpfeil wird die senkrechte Beweglichkeit des Flügels2 angedeutet. Es handelt sich dabei um ein Hebe-Schiebeelement, das im verschiebbaren Bereich angehoben wird und dann für die endgültige Stellung abgesenkt wird. Dabei ist auch ersichtlich, daß Flügel2 sich in der Darstellung in der angehobenen Stellung befindet, wodurch die beiden Dichtungsteile61 ,62 mit ihren Dichtflächen64 ,65 voneinander beabstandet angeordnet sind. Der feste Flügel4 ist wiederum auf einer Bodenschwelle5 angeordnet und der Bereich unter dem festen Flügel4 , der mit einer strichpunktierten Linie gekennzeichnet ist, wird mit dem ersten Teil61 ausgefüllt. Der korrespondierend dazu vorgesehene Bereich unter dem Flügel2 wird in der geschlossenen Stellung mit dem Teil der Dichtung62 ausgefüllt. Nach oben hin schließt sich an die Teile der Dichtung61 und62 jeweils die Bauwerksdichtung11 an. Diese Bauwerksdichtung11 ist beispielsweise als Dichtungsbahnen-Fahne werkseitig an dem Rahmen der Flügel2 ,4 des Schiebeelementes I angeordnet. Möglich ist es auch, anstelle einer solchen Dichtungsbahnen-Fahne lediglich ein Verbundblech dort vorzusehen, was in der geschlossenen Stellung den Zwischenraum1 schließt. - Die
5 zeigt die Anordnung einer zweiteiligen Randdichtung6 , bestehend aus den beiden Teilen61 und62 nach der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist klar ersichtlich, dass sich der zweite Teil der Randdichtung62 bis zur Nut8 für das Führungsrad9 des beweglichen Flügels2 erstreckt. Damit wird der gesamte Öffnungsbereich a, der hier nicht näher bezeichnet ist, unterhalb des beweglichen Flügels2 sowie ein Teil des Zwischenraums1 durch diesen zweiten Teil der Randdichtung62 abgedichtet. Die beiden Teile der Randdichtung61 ,62 wirken dabei, wie bei den vorhergehenden Figuren bereits beschrieben, zusammen. Das in3c als Noppe ausgebildete Befestigungsmittel63 ist hier in einer Vertiefung des Flügels angeordnet, die korrespondierend von der Größe her zu diesem Noppen ausgebildet ist, derart, dass das als Noppe ausgebildete Befestigungsmittel63 entweder einpressbar ist oder aber dort durch Kleben beispielsweise befestigt wird. - Unter dem festen Flügel
4 ist wie bei den anderen Ausführungsformen bereits beschrieben der erste Teil der Randdichtung61 angeordnet. Unterhalb ist zur Abdichtung dieses festen Flügels zur Bodendichtung hin, ein Passstück10 vorgesehen, welches ebenfalls noch mit Dichtungen zum Boden hin ausgestattet ist oder aber in den Öffnungsbereichen mit entsprechendem Dich tungsmaterial ausgefüllt wird. - Die
6 zeigt eine Ausgestaltung eines Schiebeelementes I nach der Erfindung mit beweglichem Flügel2 und festem Flügel4 mit unterschiedlichen Bodendichtungen. Der Unterschied zu den vorher dargestellten Varianten ist der, dass sich zumindest zum abdichtenden Bereich hin der Bodenschwelle5 zwei Bodendichtungen51 ,54 befinden. Dabei ist die nach außen weisende Bodendichtung54 als Profilhohldichtung ausgebildet und die nach innen weisende Bodendichtung51 als Magnetdichtung. In dem Öffnungsbereich a, der hier kreuzgestrichelt gezeichnet ist, ist ersichtlich, dass sich der zweite Teil der Randdichtung62 bis zum Rand der Nut8 und zwar zum nach außen weisenden Rand dieser Nut erstreckt. Damit wird der Öffnungsbereich a hier komplett mit diesem zweiten Teil der Randdichtung62 ausgefüllt. Er ersetzt in der beschriebenen Ausführungsform in diesem Bereich die beiden Dichtungen komplett. Dadurch wird eine absolut sichere Abdichtung erreicht, da sich die beiden Bodendichtungen51 und54 dann an die Randdichtung dicht beziehungsweise bündig anschließen. Alle weiteren Bezugszeichen wurden bereits vorgestellt und werden nicht nochmals erläutert. - Die
7 zeigt eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Schiebetüre, die sich von der in6 beschriebenen Variante nur dadurch unterscheidet, dass die beiden Bodendichtungen51 und54 als Hohlprofildichtungen ausgebildet sind. Beide Bodendichtungen51 ,54 sind in einem Befestigungsgegenstück angeordnet, welches von unten in den Flügel eingepresst wird. - Die
8 zeigt die Ansicht eines beweglichen Flügels2 von unten in einem Ausschnitt. Dabei ist auf der rechten Seite ersichtlich, dass es sich dabei um den Teil des Flügels handelt, der zu dem Rand- beziehungsweise Öffnungsbereich hin orientiert ist. Unterhalb dieses Flügels sind die beiden Boden dichtungen51 und54 angeordnet. In der Mitte des beweglichen Flügels2 ist die Nut8 für das nicht dargestellte Führungsrad9 angeordnet. In dem Randbereich ist jetzt ein zweiter Teil einer Randdichtung62 angeordnet, der wie ersichtlich in diesem Bereich beide Bodendichtungen51 ,54 komplett ersetzt. Mit der gestrichelten Linie c wird die Ausführungsform angedeutet, wie sie in1 beispielsweise abgebildet ist, wo sich der zweite Teil der Randdichtung62 nicht bis zum Rand der Nut8 , sondern nur bis zu dieser gestrichelten Linie, nämlich bis zum Rand der Bodendichtung51 erstreckt. - Die
9a , b zeigen eine Ausführungsform für den ersten Teil der Randdichtung61 , welcher erfindungsgemäß unter dem festen Flügel4 oder aber an der Wand3 , wie sie in1 definiert wurde, angeordnet wird. Diese Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass dieser erste Teil der Randdichtung61 als Dichtkissen ausgebildet ist, welches nach vorn beziehungsweise zum abzudichtenden Bereich hin, Abschrägungen611 aufweist, die in einem Winkel α nach innen zulaufen. Der Winkel α wird dabei bevorzugt 15° aufweisen. Die Erfindung ist jedoch auf dieses Winkelmaß nicht eingeschränkt, sondern umfasst vielmehr auch Winkelbereiche, die von 5 bis 25 Grad sich erstrecken. Die seitliche Abschrägung611 dient dazu, gegebenenfalls vom Flügel ablaufendes Wasser beziehungsweise eintretendes Wasser wieder nach außen abzuführen. Diese Abschrägung ist hervorragend dafür geeignet und bewirkt, dass keine Feuchtigkeit sich in diesem Bereich für einen längeren Zeitraum halten kann, um zu vermeiden, dass gegebenenfalls Schimmelbildung dort auftritt. - Die
9b zeigt den ersten Teil der Randdichtung61 in einer Vorderansicht. Hierbei ist ersichtlich, dass auch in dieser Ansicht, sozusagen von oben nach unten, Abschrägungen vorgesehen sind. Auf der rechten Seite ist dabei nur beispielhaft angeführt, dass die seitliche Abschrägung von hinten nach vorn gesehen mit einem rechten Winkel beginnt, etwa in dem Bereich der Trennlinie, die in der Draufsicht ersichtlich ist, beginnt dann mit einem Winkel β ein von 90° abweichender Verlauf, der, wie auf der rechten Seite dargestellt, mit einem Winkel σ endet. Dadurch wird sozusagen ein Abkippen der ersten Randdichtung nach unten hin mit steigendem Winkel erreicht, wodurch ebenfalls die Abführung von eingetretener Feuchtigkeit verbessert wird. Die Wahl der Winkel β und σ ist dabei nur beispielhaft gewählt. Die Erfindung sieht dabei lediglich vor, dass ein von 90° abweichender Verlauf mit steigendem Winkel, von innen nach außen gesehen, vorgesehen ist. - Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
- Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
- Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
- Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
- Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.
Claims (39)
- Schiebeelement mit wenigstens einem Flügel, wie zum Beispiel eine Schiebe-Tür, eine Hebe-Schiebe-Tür oder ein Schiebefenster, wobei zumindest der bewegliche Flügel des Schiebeelementes wenigstens eine Bodendichtung aufweist, die mit dem Boden beziehungsweise einer dort vorgesehenen Bodenschwelle dichtend zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Flügels (
2 ), insbesondere des beweglichen Flügels (2 ), in einem Öffnungsbereich (a), welcher sich von der Unterseite des Flügelrahmens bis zum Boden (II) und zumindest zwischen der Bodendichtung (51 ) und dem äußeren Rand (22 ) des beweglichen Flügels (2 ) erstreckt, eine diesen Öffnungsbereich (a) zumindest in einem Randabschnitt (B) abdichtende Randdichtung (6 ) angeordnet ist. - Schiebeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) sich bis in einen Zwischenraum (1 ) zwischen dem Flügel (2 ) des Schiebeelementes (I) und dem Bauwerk (3 ) oder einem Zwischenraum (1 ) zwischen dem Flügel (2 ) und einem weiteren Flügel (4 ) erstreckt. - Schiebeelement nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) zumindest vom Boden (II) bis zur unteren Flügelkante (21 ,41 ) vorgesehen ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) an einem beweglichen Flügel (2 ) des Schiebeelementes (I) vorgesehen ist und mit diesem gemeinsam bewegbar ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) abschnittsweise nur im Randbereich (B) unter dem Schiebeelement (I) angeordnet ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) feststehend am Boden (II) vorgesehen ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) unter dem festen Flügel (4 ) vorgesehen ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) die untere Flügelkante (21 ,41 ), vom Boden (II) aus im Zwischenraum (1 ) nach oben überdeckt, zum Beispiel wenige Millimeter. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rand dichtung (
6 ) nach oben an einer Bauwerksdichtung (11 ) anschließt, derart, dass sie gemeinsam mit der Bauwerksdichtung (11 ) in der geschlossenen Stellung des Schiebeelementes (I) den gesamten Zwischenraum (1 ) verschließt und damit abdichtet. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) sich nur unterhalb wenigstens eines Flügels (2 ,4 ) in dem Öffnungsbereich (a) erstreckt, die Bauwerksdichtung (11 ) sich bis zum Boden (II) erstreckt und seitlich mit der Randdichtung (6 ) zusammenwirkt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Randdichtung (
6 ) an eine Bodendichtung (51 ) für das Schiebeelement (I) anschließt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) die Bodendichtung (51 ) zumindest in dem Öffnungsbereich (a) ersetzt beziehungsweise bildet. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) sich am beweglichen Flügel von der Nut (8 ) für das Führungsrad (9 ) bis zum äußeren Rand (22 ) des Profiles des beweglichen Flügels (2 ) erstreckt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) in dem Öffnungsbereich (a) auch im Fall von zwei nebeneinander angeordneten Bodendichtungen (51 ,54 ), diese ersetzt und bündig beziehungsweise dicht an diese anschließt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) als Dichtkissen aus einem flexiblen, vorzugsweise wasserabweisenden Material ausgebildet ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) aus zwei Teilen (61 ,62 ) gebildet ist, wovon der zweite Teil (62 ) am beweglichen Flügel (2 ) und der erste Teil (61 ) am Bauwerk (3 ) oder an einem weiteren Flügel (4 ) befestigt ist, derart, dass die zwei Teile (61 ,62 ) in der geschlossenen Stellung des Schiebeelements (2 ) korrespondierend zueinander die den Zwischenraum (1 ) abdichtende Randdichtung (6 ), zumindest im Randbereich (B) unter dem Schiebeelement (I) bilden. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (I) zwei Flügel (
2 ,4 ) aufweist und bei diesem Schiebeelement (I) die Randdichtung (6 ) bzw. je ein Teil (61 ,62 ) der Randdichtung (6 ) zumindest auf einer der in geschlossener Stellung aufeinander zu weisenden, sich gegenüberliegenden Rahmenseiten der Flügel (2 ,4 ) angeordnet ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Randdichtung (
6 ) bzw. ein Teil (61 ,62 ) davon an beiden Seiten eines Flügels (2 ,4 ) vorgesehen ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Randdichtung (
61 ) unter dem festen Flügel (4 ) angeordnet ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil der Randdichtung (
61 ) zumindest einseitig eine nach innen weisende, seitliche Abschrägung (611 ) aufweist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Abschrägung (
611 ) einen Winkel (α) von 5 bis 25 Grad, bevorzugt 15 Grad von der Kante des ersten Teils der Randdichtung (61 ) bildet. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Abschrägung (
611 ) zusätzlich einen zum Boden hin nach innen weisenden, von 90° abweichenden Verlauf bildet. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der abweichende Verlauf mit einem geringeren Gefällewinkel (β) beginnt und einen größeren Gefällewinkel (σ) endet.
- Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (I) einen festen (4) und einen beweglichen Flügel (
2 ) aufweist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Flügel (
2 ,4 ) beweglich sind. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (I) mehr als zwei Flügel (
2 ,4 ) aufweist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) als Dichtkissen, bevorzugt aus einem komprimierbaren Werkstoff gebildet ist und die Randdichtung (6 ) mit dem Boden (II) und dem Schiebeelement (I) dichtend zusammenwirkt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Flügel (
2 ) für die Öffnungs- bzw. Schließbewegung anhebbar beziehungsweise absenkbar ist, z.B. als Teil einer Hebe-Schiebe-Tür oder eines Hebe-Schiebefensters, wobei bevorzugt der am beweglichen Flügel (2 ) vorgesehene Teil (62 ) der Randdichtung (6 ) mit angehoben beziehungsweise abgesenkt wird und in der geschlossenen Stellung des Schiebeelementes (I) die Dichtfläche (65 ) des zweiten Teils (62 ) auf beziehungsweise an der Dichtfläche (64 ) des ersten Teils (61 ) angeordnet ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randdichtung (
6 ) zwei Teile (61 ,62 ) aufweist und beide Teile (61 ,62 ) jeweils auf der zum anderen Teil weisenden Seite bevorzugt in einem Winkel von 45° abgeschrägt sind, derart, dass in der geschlossenen Stellung des Schiebeelements (I) die beiden schrägen Flächen als Dichtflächen (64 ,65 ) dichtend zusammenwirken. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil (
61 ) der Randdichtung (6 ) eine Höhe (h) aufweist, die der Höhe des Öffnungsbereiches (a) vom Boden (II) bis zur unteren Kante des Flügels (2 ) entspricht und eine Breite (b), die der Breite des Öffnungsbereiches (a) von der Flügelauflage des festen Flügels (4 ) auf dem Boden (II) bis zur Flügelkante (41 ) entspricht. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Teil (
61 ) der Randdichtung (6 ) eine zweite Höhe (H) aufweist, die so bemessen ist, dass die untere Flügelkante (41 ) geringfügig, zum Beispiel wenige Millimeter, vom Boden (II) aus gesehen nach oben überdeckt wird und im Grenzbereich der beiden Höhen (h, H) ein Radius (R) angeformt ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (
62 ) der Randdichtung (6 ) die gleiche Höhe (H) besitzt wie der erste Teil (61 ). - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Teile (
61 ,62 ) der Randdichtung (6 ) eine bezüglich des Bodens (II) um 2° nach oben abweichende Unterkante besitzen. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (
62 ) der Randdichtung (6 ) zumindest ein Befestigungsmittel (63 ) aufweist, mittels dessen es an wenigstens einem korrespondierend dazu am Flügel (2 ,4 ) vorgesehenen Befestigungsgegenstück befestigbar ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Teile (
61 ,62 ) Befestigungsmittel (63 ) besitzen. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bodenschwelle (
5 ) vorgesehen ist, die zur Abdichtung im Bodenbereich eines Bauwerkes (3 ), mit dem unteren Flügelrahmen zumindest eines Flügels (2 ) des Schiebeelements (I) in der geschlossenen Stellung dichtend zusammenzuwirken vermag. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an bzw. auf der Bodenschwelle (
5 ) zumindest ein Teil einer Bodendichtung (51 ) vorgesehen ist. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein beweglicher Flügel (
2 ) und ein fester Flügel (4 ) vorgesehen ist, der feste Flügel (4 ) auf der nach außen weisenden Seite einer Bodenschwelle (5 ) angeordnet ist unter dem Flügelrahmen des Flügels (4 ) der erste Teil (61 ) der Randdichtung (6 ) so angeordnet ist, daß der Öffnungsbereich (a) und ein Teil des Zwischenraumes (1 ) ausgefüllt ist, wobei der erste Teil (61 ) eine Schräge aufweist, die mit der Schräge des zweiten Teils (62 ) der Randdichtung (6 ) dichtend zusammenwirkt, der zweite Teil (62 ) unter dem beweglichen Flügel (2 ) angeordnet ist und sowohl den Öffnungsbereich (a) unter diesem Flügel (2 ) und einen Teil des Zwischenraumes (1 ) ausfüllt, wobei der zweite Teil (62 ) an der Bodendichtung (51 ) anschließt. - Schiebeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (
6 ) bzw. das Dichtkissen aus Moosgummi, Kautschuk, aus flexiblem Kunststoff, aus EPDM, z.B. EPDM-Zellkautschuk, aus Silikon, insbesondere aus einem komprimierbaren Werkstoff gebildet ist.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| US11105147B2 (en) * | 2018-09-26 | 2021-08-31 | Universal Screen Arts, Inc. | Sliding door draft prevention device |
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2007
- 2007-01-19 DE DE102007003905A patent/DE102007003905A1/de not_active Ceased
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US11105147B2 (en) * | 2018-09-26 | 2021-08-31 | Universal Screen Arts, Inc. | Sliding door draft prevention device |
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Effective date: 20140912 |