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DE19651120C1 - Kontaktelemente und Steckverbinder, insbesondere für Kabelbäume - Google Patents

Kontaktelemente und Steckverbinder, insbesondere für Kabelbäume

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DE19651120C1
DE19651120C1 DE19651120A DE19651120A DE19651120C1 DE 19651120 C1 DE19651120 C1 DE 19651120C1 DE 19651120 A DE19651120 A DE 19651120A DE 19651120 A DE19651120 A DE 19651120A DE 19651120 C1 DE19651120 C1 DE 19651120C1
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Waldemar Stabroth
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Framatome Connectors Daut and Rietz GmbH and Co KG
Framatome Connectors International SAS
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Description

Die Erfindung betrifft Kontaktelemente und mit diesen aus­ gerüstete Steckverbinder zum Bestücken von Kabelbäumen und zum Konfektionieren von vieladrigen Kabeln.
Aus der US-A-4 834 681 sind Kontaktbuchsen bekannt, die mit einem vorderen Kastenabschnitt in eine Kammer eines Steck­ verbinderkörpers eingesetzt werden und an deren hinterem Anschlußabschnitt eine elektrische Leitung z. B. durch Crim­ pen befestigt wird. Ein fensterförmiger Ausschnitt im stei­ fen Kastenabschnitt stellt ein erstes Rastelement dar, in das ein an einer flexiblen Zunge ausgebildeter Dorn ein­ schnappt, wobei die Zunge einteilig mit dem Isolatorkörper des Steckverbinders ausgebildet ist. Durch diese Rastver­ bindung wird die Kontaktbuchse unverschiebbar im Steckver­ binderkörper gehalten. Zum Anschluß eines mehradrigen Ka­ bels werden zunächst die Enden der einzelnen Adern mit Kon­ taktbuchsen bestückt, die dann anschließend von der Ka­ belabgangsseite her in den Isolatorkörper eingesteckt wer­ den.
Aus der EP-A-0 700 124 ist ein anderes buchsenförmiges Kon­ taktelement bekannt, das in einem vorderen Kontaktabschnitt eingebogene Federzungen und in einem mittleren Kastenab­ schnitt eine seitlich vorstehende Zunge aufweist, die ein erstes Rastelement bildet und sich beim Einstecken in einen Ausschnitt des entsprechenden Steckverbinderkörpers ela­ stisch verbiegt, bis sie in einen ein zweites Rastelement bildenden Ausschnitt durch elastische Rückformung ein­ schnappt.
Zum Anschluß eines mehradrigen Kabels werden zuerst die En­ den der einzelnen Kabeladern mit Kontaktelementen bestückt, die anschließend von der Kabelabgangsseite her in den Iso­ latorkörper eingeführt und verrastet werden.
Eine solche Vorgehensweise ist praktikabel und effizient, solange die Anzahl der zu bestückenden Adern pro Kabel ge­ ring ist und durch eine farbige Codierung der Adern die Ge­ fahr gering gehalten werden kann, daß ein Kontaktelement versehentlich in die falsche Kammer des Isolatorkörpers eingesetzt wird.
Insbesondere im Automobilbau hat aber in letzter Zeit die Komplexität der Verkabelung erheblich zugenommen. Es müssen daher in verstärktem Umfang Kabel mit einer hohen Zahl von Adern oder Kabelbäume mit komplexem Verzweigungsmuster mit Steckverbindern bestückt werden. Tritt hierbei nur ein ein­ ziger Fehler auf, so ist häufig das gesamte Kabel bzw. der Kabelbaum unbrauchbar, denn selbst wenn man den Fehler lo­ kalisieren kann, ist es oft nicht möglich, ihn zu beheben. Nach dem Einstecken des Kontaktelements in den Isolatorkör­ per sind die Rastelemente nicht mehr zugänglich und können nicht mehr voneinander getrennt werden, so daß es kaum mög­ lich ist, die fehlerhaft eingesetzten Kontaktelemente wie­ der aus dem Isolatorkörper zu lösen. Gelingt dies trotzdem einmal, so nur um den Preis einer Beschädigung oder Zerstö­ rung der Rastelemente. Dabei sind der Dorn und die Zunge besonders gefährdet, da sie wie der Isolatorkörper aus Kunststoff bestehen und daher wesentlich weicher sind als das Metall der Buchse.
Wenn die Länge der Kabel nur geringen Toleranzen unter­ liegt, ist es auch oft nicht möglich, einen falsch bestück­ ten Steckverbinder einfach abzuschneiden und einen neuen an seine Stelle zu setzen.
Wenn bei einem Kabelbaum mit z. B. 100 Anschlüssen die Wahr­ scheinlichkeit der falschen Bestückung eines Anschlusses nur 1‰ beträgt, können bis zu 10% aller fertigen Kabel­ bäume fehlerhaft sein. Ferner ist bei vieladrigen Anschlüs­ sen die Effektivität der Fehlerverhütung durch farbliche oder anderweitige Codierung der Adern um so geringer, je größer ihre Zahl ist.
Schließlich ist aus der US-A-4 010 993 eine elektrische Steckverbindung bekannt, bei welcher eine Kontaktbuchse ei­ nen vorderen rohrartigen Abschnitt aufweist, an den sich ein mittlerer, von zwei einwärts gebogenen Federbügeln ge­ bildeter Kontaktabschnitt und daran ein Anschlußabschnitt zur Befestigung eines elektrischen Leiters anschließen. Am ersten Rohrabschnitt ist eine nach rückwärts gerichtete und seitlich vorstehende Federzunge angeformt und am Rand des hinteren Anschlußabschnittes ist ein nach außen gebogener Anschlag ausgebildet. Zur Fixierung des Isolatorkörpers auf diesem Kontaktelement wird der Isolatorkörper von vorne über die Buchse geschoben, bis ein nach radial innen vor­ stehender Ringbund sich zwischen der Endkante der Zunge und dem Anschlagelement befindet. Zum Lösen dieser Arretierung kann ein gabelförmiges Spezialwerkzeug in Axialkanäle im Isolatorkörper eingeschoben werden, wodurch die Federzunge so weit nach radial einwärts gedrückt wird, daß der Isola­ torkörper abgezogen werden kann. Das Lösen dieser Rastver­ bindung ermöglicht somit die nachträgliche Korrektur von Fehlschaltungen, was jedoch technisch aufwendig nur mit Hilfe eines Spezialwerkzeuges möglich ist. Darüber hinaus hat der für jeweils eine Kontaktbuchse erforderliche Kam­ merabschnitt im Isolatorkörper eine erhebliche Breite, was seine Aufnahmekapazität begrenzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, Kontaktelemente und zugehöri­ ge Steckverbinder zu schaffen, die eine problemlose Korrek­ tur von Fehlern nach der Bestückung durch technisch einfa­ ches Lösen der Rastverbindung ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebe­ nen Merkmale gelöst. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Zunge kann die Rastverbindung auf einfache Weise da­ durch gelöst werden, daß auf den vorderen Endteil der Zunge eine nach radial innen gerichtete Kraft ausgeübt wird, um die elastisch verformbare Metallzunge nach innen zu drücken und aus dem zweiten Rastelement außer Eingriff zu bringen.
Die Zunge ist vorzugsweise um eine zu ihrer Längsrichtung parallele Achse gewölbt, so daß sie bei guter Flexibilität gleichzeitig steif genug ist, um ein unbeabsichtigtes Lösen der Rastverbindung auszuschließen.
Die Zunge kann zweckmäßigerweise an ihrem freien Ende mit einer nach vorn und nach innen verlaufenden Schrägfläche versehen sein, die einen Sitz für ein von der Kontaktseite her einführbares Werkzeug, mit dem die Zunge nach innen ge­ drückt werden kann, um die Rastverbindung zu lösen.
Der Kastenabschnitt des Kontaktelements kann in eine steife Hülse eingesteckt sein, die mehreren Zwecken gleichzeitig dienen kann. Zum einen trägt sie zur Versteifung des gesam­ ten Kastenabschnitts bei, zum anderen verhütet sie, daß die Zunge, z. B. beim Einstecken des Kontaktelements in seine Kammer, plastisch verformt und dadurch unbrauchbar wird. Eine weitere Funktion der Hülse kann sein, den Steckverbin­ der selbst vor Beschädigung beim Einführen des Kontaktele­ ments zu schützen. Insbesondere wenn an der Kabelabgangs­ seite eine Dichtung vorgesehen ist, durch die das Kontakte­ lement hindurchgeschoben werden muß, so ist es sinnvoll, die Hülse mit abgerundeten Ecken zu versehen. Damit trotz der Anwesenheit der Hülse die Zunge dennoch bewegt werden und ihre Verrastungsfunktion ausüben kann, ist in dem der Zunge gegenüberliegenden Bereich der Hülse eine Aussparung vorgesehen, durch die die Rastelemente hindurchgreifen kön­ nen. Diese sollte jedoch schmaler als die Zunge selber sein, damit deren Flanken wirksam geschützt bleiben.
Das erfindungsgemäße Kontaktelement kann sowohl als Kon­ taktbuchse als auch als Stecker ausgeführt sein. Im Fall einer Kontaktbuchse ist es aus Stabilitätsgründen bevor­ zugt, die Zunge und Kontaktfedern zum Einklemmen eines in die Buchse eingeführten Stifts an verschiedenen Wänden des Kastenabschnitts, insbesondere an einer oberen Wand und zwei Seitenwänden auszubilden. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Kontaktfedern in üblicher Weise durch eine im we­ sentlichen U-förmige Stanzung erzeugt sind, wobei aber ein sich zwischen Seitenwand und einer oberen Wand erstrecken­ der Schenkel des U bis zum Vorderende des Kastenabschnitts verlängert ist, da auf diese Weise die Zunge gewissermaßen als Nebenprodukt beim Stanzen der Kontaktfedern entsteht.
Der erfindungsgemäße Steckverbinder umfaßt einen Körper, in dem wenigstens ein erfindungsgemäßes Kontaktelement in ei­ ner Kammer aufgenommen ist und das einen Kanal aufweist, durch den ein Werkzeug auf die Zunge gedrückt werden kann, um die Rastverbindung zu lösen. Bei dem Kanal kann es sich um eine Führungsaussparung handeln, die unter einen Winkel auf die flexible Zunge mündet. Vorzugsweise, insbesondere wenn mehrere Reihen von Kammern vorgesehen sind, verläuft der Kanal allerdings parallel zur Steckrichtung und führt das Werkzeug auf die Schrägfläche, die sich unter dessen Druck einwärts bewegt und die Rastverbindung freigibt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die Figu­ ren. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kontaktbuchse und, von dieser getrennt, eine zugehörige Hülse,
Fig. 2 die Kontaktbuchse und die Hülse aus Fig. 1 in zusam­ mengestecktem Zustand,
Fig. 3 und 4 die Kontaktbuchse mit Hülse aus Fig. 2 in ver­ tikalem bzw. horizontalem Längsschnitt,
Fig. 5 einen erfindungsgemäßen Stecker und
Fig. 6 eine komplette Steckverbindung gemäß der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfin­ dungsgemäßen Kontaktbuchse 1 mit einer zugehörigen Hülse 20. Die Kontaktbuchse 1 umfaßt einen Kasten 2 und einen An­ schlußabschnitt 15 mit zwei Paaren von Crimpflügeln 16, 17 zum Einklemmen eines Leiters bzw. von dessen Isolierung. Der Kasten 2 umfaßt eine konvex gewölbte obere Wand 3, zwei Seitenwände 4 und 5 und einen Boden 6, die zusammen einen Kasten mit einem Querschnitt ähnlich dem eines Tunnels oder eines Eisenbahnwagons bilden. Im vorderen Bereich der Sei­ tenwände 4, 5 ist jeweils eine Kontaktfeder 7 ausgestanzt, die sich von einem Anbindungsbereich 8 in der Nähe des Vor­ derendes bzw. der Einstecköffnung 9 des Kastens bis zu ei­ nem freien Ende erstreckt, das etwa auf der halben Länge des Kastens liegt. Die obere Wand 3 ist von den Kontaktfe­ dern 7 und ihrem Anbindungsbereich 8 auf beiden Seiten durch einen Spalt 10 getrennt und bildet so eine Zunge 11, die flexibel abwärts gedrückt werden kann, bis ihre Flanken auf die Kanten der Anbindungsbereiche 8 oder der Kontaktfe­ dern 7 stoßen. Die Breite der Spalte 10 ist daher so bemes­ sen, daß eine plastische Verformung der Zunge 11 ausge­ schlossen ist. Die Zunge 11 weist in der Nähe ihres freien Endes ein erstes Rastelement in Form eines Fensters 12 auf, das vorgesehen ist, um einen Dorn eines Steckverbinderkör­ pers aufzunehmen und so das Kontaktelement 1 in dem Körper unverschiebbar zu halten. Die Zunge 11 trägt ferner an ih­ rem freien Ende eine nach unten geneigte Schrägfläche 13, auf deren Funktion später noch genauer eingegangen wird.
Die Hülse 20 ist genauso wie die Kontaktbuchse 1 einstückig aus einem Blech geformt und besitzt eine obere Wand, zwei Seitenwände und einen Boden. In den Seitenwänden der Hülse sind Hilfsfedern 21 ausgestanzt, deren nach innen gekrümmte Spitzen jeweils in einen konkaven Abschnitt 14 der Kontakt federn eingreifen und auf diese Weise die Kontaktfedern 7 unterstützen, wenn sie durch einen eingeführten Kontakt­ stift auseinandergespreizt werden. Die Längskanten der Hül­ se sind abgerundet. Die Seitenwände und der Boden tragen an ihrem vorderen Ende jeweils außen gerundete gekrümmte Fin­ ger 22 bzw. 23, die in die Einstecköffnung 9 des Kastens 2 eingreifen und die Stanzkanten am Vorderende des Kastens verdecken. Die Kontaktbuchse mit aufgesteckter Hülse weist daher keine scharfen Kanten auf und kann ohne Gefahr durch eine eventuell am Steckverbinder vorgesehene Dichtung hin­ durchgeschoben werden.
Fig. 2 zeigt die Kontaktbuchse und die Hülse in zusammenge­ stecktem Zustand. Durch einen Ausschnitt 24 in der oberen Wand der Hülse 20 ist das Fenster 12 der flexiblen Zunge 11 frei zugänglich. Die Breite des Ausschnitts 24 entspricht in etwa der des Fensters 12. Die an die Spalte 10 angren­ zenden Flanken der Zunge 11 sind durch die obere Wand der Hülse abgedeckt, um zu verhindern daß die Zunge beim Ein­ stecken in eine Kammer eines Steckverbinderkörpers verhakt und beschädigt wird oder beim Hindurchschieben durch eine Dichtung diese beschädigt. Um letzteres zu vermeiden, sind auch die Ecken der Aussparung 24 abgerundet.
Fig. 3 zeigt die Kontaktbuchse aus Fig. 2 in einem Verti­ kalschnitt entlang ihrer Längsachse. Da der Kasten 2 durch Biegen eines flachen Zuschnitts in eine geschlossene Form gebildet ist, stoßen in der Seitenwand 4 an der Linie 4' zwei Ränder des Zuschnitts zusammen. Eine Aufspreizung des Kastens an dieser Stelle ist durch die Hülse 20 ausge­ schlossen, die den Kasten eng umschließt und deren Seiten­ wände einteilig sind. Zwar ist auch die Hülse 20 durch Bie­ gen eines flachen Zuschnitts hergestellt, doch stoßen bei ihr die Ränder des Zuschnitts an einer Linie 25 zusammen (s. Fig. 1) die zwischen den zwei Fingern 23 und am Boden der Hülse entlang verläuft. An jedem Rand der Hülse entlang der Linie 25 ist durch zwei Einschnitte ein Befestigungs­ füßchen 26 gebildet, das bei der Montage der Hülse 20 am Kasten 2 in eine Öffnung 18 im Boden 6 hineingebogen wird.
Die Länge der Füßchen ist nicht wesentlich größer als die Stärke des Bodens 6, so daß die Füßchen nicht störend ins Innere des Kastens 2 eingreifen. Die Breite der Füßchen 26 entspricht der Länge der Öffnung 18 (siehe auch Fig. 4). Durch die Füßchen 26 wird die Hülse 20 in Einsteckrichtung unverschiebbar auf dem Kasten 2 gehalten. Außerdem verhin­ dern sie zusammen mit den Fingern 23 ein Aufspreizen der Hülse 20. Es ergibt sich so eine sehr stabile und belastba­ re Kastenkonstruktion, ohne daß die aneinanderstoßenden Ränder des Kastens 2 fest miteinander verbunden werden müß­ ten.
Fig. 4 zeigt die Kontaktbuchse aus Fig. 2 in einem Horizon­ talschnitt. Die gekrümmten Finger 22 an den Seitenwänden der Hülse 20 umgreifen eng und im wesentlichen spielfrei die Anbindungsabschnitt 8 der Kontaktfedern 7. Dadurch ver­ hindern sie, daß die Anbindungsabschnitte 8 beim Einstecken eines Kontaktstifts seitlich ausweichen und tragen so ef­ fektiv zur Steife der Kontaktfedern bei.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung ein erfin­ dungsgemäßen Stecker mit übergestülpter Hülse 20'. Er um­ faßt wie die Kontaktbuchse 1 einen Anschlußabschnitt 3 und einen Kastenabschnitt, der genau wie der Kastenabschnitt 2 der Kontaktbuchse eine obere Wand mit einer flexiblen Zunge 11, zwei Seitenwände und einen Boden aufweist. Die Seiten­ wände sind genauso wie die der Hülse 20' geschlossen. Nach vorn sind sie durch konvergente Abschnitte 30 und daran an­ schließende nadelförmige Fortsätze 31 verlängert, die ein­ ander berühren und miteinander zu einem Kontaktstift ver­ bunden sind.
Die Gestaltung der flexiblen Zunge 11 mit Fenster 12 und Schrägfläche 13 sowie der Aussparung 24 ist dieselbe wie mit Bezug auf Fig. 1 und 2 für die Kontaktbuchse beschrie­ ben.
Fig. 6 zeigt im Schnitt eine komplette Steckverbindung mit zwei identischen Steckverbinderkörpern 40, 41 mit einer Vielzahl von Kammern 42, von denen jeweils drei im Schnitt sichtbar sind, und wobei nur in den obersten Kammern je­ weils ein erfindungsgemäßes Kontaktelement, links ein Stec­ ker und rechts eine Buchse, dargestellt sind. Bei der Mon­ tage werden die Kontaktelemente von der Kabelabgangsseite her in die Kammern 42 eingeschoben, bis ihre Schrägfläche 13 auf einen Dorn 43 stößt, der starr an einer Wand der Kammer angeordnet ist. Der Querschnitt der Kammern ist pas­ send zum Querschnitt der Kontaktelemente tunnelförmig, so daß diese nur in einer Orientierung eingeschoben werden können, in der sichergestellt ist, daß die Schrägfläche 13 tatsächlich auf einen Dorn trifft. Wenn das Kontaktelement weiter eingeschoben wird, wird die Zunge vom Dorn 43 ab­ wärts gedrückt und gleitet unter ihm entlang, bis der Dorn dem Fenster 12 gegenüberliegt. In diesem Moment schnappt die Zunge hoch und Dorn und Fenster bilden eine Rastverbin­ dung, so daß das Kontaktelement nicht mehr ohne weiteres aus dem Verbinderkörper herausgezogen werden kann. Um es zusätzlich zu sichern, können in bekannter Weise quer zur Steckrichtung verschiebbare Riegel 44 im Steckverbinderkör­ per 40, 41 vorgesehen sein, die in eine Verjüngung des Kon­ taktelements zwischen dessen Kasten und dem Anschlußab­ schnitt eingreifen können, um es so zusätzlich zu sichern.
Zu jeder Kammer 42 ist in den Steckverbinderkörpern ein Ka­ nal 45 in Form einer parallelen Aussparung neben jeder Kon­ taktstift-Durchgangsöffnung 46 vorgesehen, die auf die Kon­ taktseite des Steckverbinderkörpers mündet. Durch diesen Kanal ist es problemlos möglich, mit einem einfachen Werk­ zeug wie etwa einem Schraubenzieher auf die Schrägfläche 13 eines Kontaktelements zu drücken und auf diese Weise die Rastverbindung zu lösen. Es kann dann bequem und ohne Ge­ fahr einer Beschädigung aus der Kammer herausgezogen und an anderer Stelle neu verankert werden. Da der Kanal 45 als von der Kammer 42 und der Öffnung 46 getrennte Aussparung ausgeführt ist, wird das Werkzeug zuverlässig auf die Schrägfläche 13 geführt, und es ist ausgeschlossen, daß es abgleitet und z. B. im Innern einer Buchse die Kontaktfedern beschädigt. Da die Schrägfläche aus Metall ist, kann sie ohne Gefahr einer Beschädigung viele Male betätigt werden, so daß ein komplizierter Fehler im Laufe von mehreren Ver­ suchen behoben werden kann. Auf diese Weise lassen sich Fehler bei der Bestückung in kürzester Zeit und mit minima­ lem Aufwand beheben.

Claims (18)

1. Kontaktelement mit einem vorderen Kastenabschnitt (2, 20) zum Einsetzen in eine Kammer eines Steckverbinder-Körpers (40) und mit einem hinteren Anschlußabschnitt (3) zur Befestigung einer elektrischen Leitung, wobei der Kastenabschnitt eine in Steckrichtung verlaufende flexible Zunge (11) als ein erstes Rastelement aufweist, das mit einem komplementären zweiten Rastelement (43) des Steckverbinder-Körpers eine Rastverbindung eingeht und zum Lösen der Rastverbindung senkrecht zur Steck­ richtung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Zunge (11) etwa in Höhe des vor­ deren Endes (9) des Kastenabschnitts (2, 20) liegt.
2. Kontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (11) um ei­ ne zu ihrer Längsrichtung parallele Achse gewölbt ist.
3. Kontaktelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (11) an ih­ rem freien Ende eine nach vorn und nach innen verlau­ fende Schrägfläche (13) trägt.
4. Kontaktelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Rastelement ein zum Aufnehmen eines Dorns (43) ausgebildetes Fen­ ster (12) ist.
5. Kontaktelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Kastenabschnitt (2) einen mit dem Anschlußabschnitt einteiligen Kasten (2) und eine auf den Kasten (2) aufgesteckte steife Hülse (20) umfaßt, wobei die Zunge (11) am Kasten (2) angeordnet ist und die Hülse (20) in ihrem der Zunge gegenüberliegenden Bereich eine Aussparung (24) auf­ weist, durch die die Rastelemente hindurchgreifen kön­ nen.
6. Kontaktelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aussparung (24) schmaler als die Zunge (11) ist.
7. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 5 oder 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ecken der Hülse (20) ab­ gerundet sind.
8. Kontaktelement nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Kontaktbuchse ist.
9. Kontaktelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zunge (11) an einer oberen Wand des Ka­ stenabschnitts (2, 20) und Kontaktfedern (7) zum Ein­ klemmen eines in die Buchse eingeführten Stifts an zwei Seitenwänden (4, 5) des Kastenabschnitts ausge­ bildet sind.
10. Kontaktelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kontaktfedern (7) durch eine im wesentli­ chen U-förmige Stanzung erzeugt sind, wobei ein sich zwischen Seitenwand und einer oberen Wand erstrecken­ der Teil (10) des U bis zum Vorderende (9) des Kasten­ abschnitts (2) verlängert ist, um die Zunge (11) frei­ zuschneiden.
11. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7 und nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an den Seitenwänden der Hülse (20) Hilfsfedern (21) gebildet sind, die die Kontaktfedern (7) unterstützen.
12. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7 und nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hülse (20) gekrümmte Finger (22, 23) aufweist, die in die Einstecköffnung (9) der Kontakt­ buchse eingreifen.
13. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß es ein Stecker ist.
14. Kontaktelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zunge (11) an einer oberen Wand (3) des Kastenabschnitts ausgebildet ist und zwei Seitenwände (4, 5) des Kastenabschnitts über dessen vorderes Ende (9) hinaus verlängert sind, um einen Kontaktstift zu bilden.
15. Steckverbinder mit einem Körper (40, 41), in dem we­ nigstens ein Kontaktelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13 in einer Kammer (42) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (40, 41) einen Kanal (45) aufweist, durch den ein Werkzeug auf die Zunge (11) gedrückt werden kann, um die Rastverbindung zu lösen.
16. Steckverbinder nach Anspruch 3 und Anspruch 15, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kanal (45) das Werkzeug auf die Schrägfläche (13) führt.
17. Steckverbinder nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß der Kanal (45) an der Kontaktseite des Kör­ pers neben einer Durchgangsöffnung (46) für einen Kon­ taktstift und von dieser getrennt mündet.
18. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 15 bis 17, da­ durch gekennzeichnet, daß das zweite Rastelement (43) starr mit dem Körper verbunden ist.
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