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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Steckkontaktelement und insbesondere
ein Steckkontaktelement zum wenigstens teilweisen Durchschieben durch
eine, insbesondere runde, Öffnung
in einem elastischen Material, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines Gehäuseteils
eines solchen Steckkontaktelements.
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Steckkontaktelemente
sind grundsätzlich
bekannt. Sie dienen dazu, zwei elektrische Leitungen miteinander
zu verbinden. Dazu werden zwei zueinander komplementäre Steckkontaktelemente,
die ineinander steckbar sind, mit entsprechenden Enden der Leitungen
elektrisch und mechanisch verbunden. Die Steckkontaktelemente weisen
dabei in der Regel ein mechanisch stabiles, im Wesentlichen starres Gehäuseteil
auf, das ein Zusammenstecken der Steckkontaktelemente ermöglicht.
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Um
ein solches Steckkontaktelement vor Feuchtigkeit wenigstens teilweise
zu schützen,
wird dieses häufig
durch eine Öffnung
in einer Dichtung aus einem elastischen Material geschoben. Die
Dichtung kann dabei als Blockdichtung ausgebildet sein oder durch
ein flächiges
Stück aus
einem elastischen Material gegeben sein, wobei in beiden Fällen die Öffnung zum
Ein- oder Durchschieben des Steckkontaktelements kleiner als der
Querschnitt des Steckkontaktelements orthogonal zu der Durchschubrichtung
ist, damit deren Öffnungsrand
abdichtend an dem Steckkontaktelement oder einem Kabelmantel eines
mit dem Steckkontaktelement verbundenen Kabels anliegt. Insbesondere
in dem Fall, dass die Abdichtung im Bereich eines mit dem Steckkontaktelement
verbundenen Kabel bzw. Kabelmantels erfolgen soll, sind diese Öffnungen
meist zylindrisch bzw. kreisförmig.
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Bekannte
Steckkontaktelemente weisen häufig
ein Gehäuseteil
mit einer Quaderform auf. Die Durchschubrichtung verläuft dann
parallel zu einer der Kanten des Gehäuseteils. Beim Durchschieben solcher
Steckkontaktelemente durch die Öffnung
der Dichtung reißt
die Dichtung jedoch häufig
in einem an der Kante anliegenden Abschnitt des Öffnungsrandes ein, der bei
dem Einführen
des Steckkontaktelements besonders stark gedehnt wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Steckkontaktelement
zum Einschieben in eine, insbesondere runde, Öffnung in einem elastischen
Material zu schaffen, bei dem ein Einreißen des elastischen Materials
am Rande der Öffnung
weitgehend vermeidbar ist, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines
Gehäuseteils
eines solchen Steckkontaktelements bereitzustellen.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Steckkontaktelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Das
Steckkontaktelement zum wenigstens teilweisen Durchschieben durch
eine, insbesondere runde, Öffnung
in einem elastischen Material entlang einer Durchschubrichtung des
Steckkontaktelements umfasst ein Gehäuseteil, das mindestens zwei
wenigstens an einer Stirnseite des Gehäuseteils im Wesentlichen ebene,
gegeneinander geneigte Wandbereiche aufweist, die miteinander über einen
gewölbten
oder gebogenen Ver bindungsbereich verbunden sind, wobei das Gehäuseteil
wenigstens eine sich zu einer in der Durchschubrichtung liegenden
Stirnseite des Gehäuseteils öffnende
Einbuchtung aufweist, deren Einbuchtungsrand wenigstens teilweise
einen stirnseitigen Rand des gewölbten
oder gebogenen Verbindungsbereichs bildet, wobei der Einbuchtungsrand
nur an der Grenze zwischen dem Verbindungsbereich und einem der
angrenzenden Wandbereiche oder an einem der angrenzenden Wandbereiche
eine Spitze oder eine Tangente, die orthogonal zu der Durchschubrichtung
verläuft,
aufweist.
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Das
erfindungsgemäße Steckkontaktelement
weist das Gehäuseteil
auf, mit dem noch weitere Abschnitte des Steckkontaktelements, beispielsweise
zur Kontaktierung und/oder mechanischen Verbindung mit einer Leitung
verbunden sein können.
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Das
Steckkontaktelement ist zum wenigstens teilweisen Durchschieben
durch die Öffnung
in dem elastischen Material, insbesondere einem Dichtungselement,
vorgesehen. Der Umfang der Öffnung kann
dabei insbesondere kleiner sein als der Umfang des Gehäuseteils
an dessen in Durchschubrichtung liegenden Stirnseite. Die Durchschubrichtung
kann dabei insbesondere im Wesentlichen orthogonal zu der Stirnseite
des Steckkontaktelements bzw. parallel zu einer Steckrichtung, die
durch die Ausbildung des Gehäuseteils
definiert ist, verlaufen.
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Das
Gehäuseteil
umfasst wenigstens zwei Wandbereiche, die zumindest im Bereich einer
in Durchschubrichtung liegenden Stirnseite des Gehäuseteils
im Wesentlichen eben ausgebildet sind. Darunter wird verstanden,
dass diese höchstens
eine Krümmung
aufweisen, die sehr viel geringer ist als die Krümmung des diese verbindenden
Verbindungsbereichs. Die Wandbereiche brauchen dabei jeweils nicht
notwendig einstöckig
ausgebildet zu sein, sondern können
auch geteilt sein. Das Gehäuseteil
kann noch weitere Abschnitte, beispielsweise Durchbrüche, Ausnehmungen
oder Rastfedern zur Erstverriegelung des Steckkontaktelements in
einem Steckergehäuse
aufweisen.
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Der
Verbindungsbereich ist, vorzugsweise wenigstens quer zu der Durchschubrichtung,
gewölbt oder
gebogen. Die Krümmung
des Verbindungsbereichs kann dabei zweckmäßig so gewählt sein, dass keine scharfe
Kante entsteht, die zu einer Verletzung des Randes der Öffnung in
dem elastischen Material führen
könnte.
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Um
das Einführen
des Steckkontaktelements in die Öffnung
in dem elastischen Material zu erleichtern, ist in dem Gehäuseteil
wenigstens eine Einbuchtung vorgesehen, deren Einbuchtungsrand wenigstens
teilweise einen stirnseitigen Rand des gewölbten oder gebogenen Verbindungsbereichs
bildet. Hierdurch ist an der Stirnseite des Gehäuseteils dessen Umfang reduziert,
wodurch das Einführen des
Steckkontaktelements in die Öffnung
in dem elastischen Material in einer Anfangsphase erleichtert wird,
wenn deren Durchmesser kleiner als der Umfang des Gehäuseteils
nahe der Stirnseite ist.
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Erfindungsgemäß ist die
Einbuchtung nun so ausgebildet, dass der Einbuchtungsrand nur an
der Grenze zwischen dem Verbindungsbereich und einem der angrenzenden
Wandbereiche oder an einem der angrenzenden Wandbereich eine Spitze oder
eine Tangente, die orthogonal zu der Durchschubrichtung verläuft, aufweist.
Dies bedeutet, dass der Einbuchtungs rand in dem Verbindungsbereich keine
solche Spitze und keine Rundung mit einer orthogonal zu der Durchschubrichtung
verlaufenden Tangente aufweist. Dadurch kann bei Einschieben des
Steckkontaktelements in die Öffnung
in dem elastischen Material der Öffnungsrand
an dem Einbuchtungsrand vorbeigeführt und dabei gedehnt werden,
wobei der Öffnungsrand
jedoch nicht auf eine quer zur Durchschubrichtung verlaufende Kante
in dem Verbindungsbereich auftritt, an der der Rand hängen bleiben
bzw. übermäßig gedehnt
werden könnte.
Eine Spitze oder Rundung des Einbuchtungsrandes mit einer Tangente,
die orthogonal zu der Durchschubrichtung verläuft, ist nur im Bereich an
der Grenze zwischen dem Verbindungsbereich und an die angrenzenden
Wandbereiche oder an dem angrenzenden Wandbereich angeordnet, wo der Öffnungsrand
dann aber parallel zu dem Wandbereich verläuft. Der Öffnungsrand kann dann insbesondere
die Spitze oder Rundung überspannen,
so dass er nicht auf eine orthogonal zu der Durchschubrichtung verlaufenden
Abschnitt des Einbuchtungsrandes trifft. Eine Dehnung des Randes
der Öffnung kann
zwar auch auftreten, jedoch erfolgt keine direkte Kraftübertragung
zwischen dem Einbuchtungsrand und dem Rand der Öffnung.
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Darüber hinaus
können
Kräfte
auf den Rand der Öffnung
während
des Einschiebens an verschiedenen Stellen ausgeübt werden, so dass die Belastung über einen
ganzen Bereich verteilt und damit eine Materialermüdung reduziert
wird.
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Auf
diese Weise werden Spitzen der auf den Rand der Öffnung wirkenden Kräfte beim
Durchschieben vermieden, was das Risiko eines Einreißens des Öffnungsrandes
wesentlich reduziert.
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Durch
diese Änderung
der Form der Einbuchtung ist ein erfindungsgemäßes Steckkontaktelement daher
im Wesentlichen ohne Beschädigung des Öffnungsrandes
in das elastische Material, insbesondere ein Dichtungselement, einschiebbar,
auch wenn dieser kreisrund ist.
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Vorzugsweise
kann das erfindungsgemäße Steckkontaktelement
als Biegeteil hergestellt werden.
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Die
Aufgabe wird daher weiterhin gelöst durch
ein Verfahren zur Herstellung eines Gehäuseteils für ein erfindungsgemäßes Steckkontaktelement,
bei dem ein zu biegendes Blechteil bereitgestellt wird, das eine
Einbuchtung mit einer Spitze oder Rundung aufweist, und bei dem
das zu biegende Blechteil zur Ausbildung des Gehäuseteils mit zwei miteinander über einen
gewölbten
oder gebogenen Verbindungsbereich verbundenen, gegeneinander geneigten,
im Wesentlichen ebenen Wandabschnitten entlang wenigstens einer
Linie oder eines Streifens unter Bildung des Verbindungsbereichs
so gebogen wird, dass der Einbuchtungsrand nur an der Grenze zwischen
dem Verbindungsbereich und einem der angrenzenden Wandbereiche oder
an einem der angrenzenden Wandbereiche eine Spitze oder eine Tangente,
die orthogonal zu der Durchschubrichtung verläuft, aufweist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
unterscheidet sich damit von bekannten Biegeverfahren zur Herstellung
von Steckkontaktelementen unter anderem wesentlich darin, dass das
Biegen nicht im Bereich einer Spitze bzw. einer Rundung mit einer
orthogonal zu einer späteren
Durchschubrichtung verlaufenden Tangente erfolgt.
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Mit
diesem Verfahren ist ein erfindungsgemäßes Steckkontaktelement besonders
einfach herstellbar.
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Weiterbildungen
und bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in der Beschreibung, den Ansprüchen und
den Zeichnungen beschrieben.
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Bevorzugt
verlaufen die im Wesentlichen ebenen Wandbereiche parallel zu der
Durchschubrichtung. Beim Durchschieben des Steckkontaktelements
durch die Öffnung
in dem elastischen Material tritt so keine Dehnung auf, die durch
eine Vergrößerung des
Umfangs des Steckkontaktelements bedingt sind. Darüber hinaus
sind. solche Steckkontaktelemente besonders einfach herstellbar.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Steckkontaktelement
ist es weiter bevorzugt, dass die Einbuchtung in Bezug auf eine
den Winkel zwischen den Wandbereichen halbierende Ebene asymmetrisch
ausgebildet ist. Eine so geformte Einbuchtung weist zumindest in
einer konvexen Rundung keine orthogonal zu der Durchschubrichtung
verlaufende Tangente in dem Verbindungsbereich auf, was das Risiko
des Einreißens
des Rand der Öffnung
vermindert. Weiterhin kann auf diese Weise kann die Fläche der
Einbuchtung sehr gering gehalten werden. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es hierzu bevorzugt, dass die Einbuchtung in dem zu biegenden
Blechteil asymmetrisch geformt ist.
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Weiterhin
ist es bevorzug, dass der Einbuchtungsrand im Wesentlichen die Form
eines "V" auf einer wenigstens
teilweise gewölbten
Fläche
aufweist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es entsprechend bevorzugt, dass die Einbuchtung in dem zu biegenden
Blechteil im Wesentli chen V-förmig
ist. Das zu biegende Blechteil kann dabei insbesondere eben sein.
Diese besonders einfache Form der Einbuchtung ermöglicht ein
besonders einfaches Einschieben in eine runde Öffnung einer Dichtung, da der
Einbuchtungsrand im Bereich der Schenkel des "V" glatt
verläuft
und der Öffnungsrand
kontinuierlich bzw. ohne plötzliche Änderungen
dehnbar ist.
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Dabei
ist es besonders bevorzugt, dass der Einbuchtungsrand wenigstens
in einem Abschnitt auf einem der Wandbereiche bis zu dem gewölbten oder gebogenen
Verbindungsbereich im Wesentlichen linear und/oder in dem Verbindungsbereich
schraubenförmig
verläuft.
Das bedeutet, dass nach Aufbiegen des Gehäuseteils zu einem ebenen Teil
der Einbuchtungsrand in dem Wandbereich und/oder entlang des den
Verbindungsbereich bildenden Abschnitts im Wesentlichen linear verläuft. Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es demgemäß bevorzugt,
dass die Einbuchtung in dem zu biegenden Blechteil einen linearen
Randabschnitt aufweist und dass das Biegen im Bereich des linearen Randabschnitts
erfolgt. So geformte Einbuchtungen erlauben ein besonders einfaches
Durchschieben des Steckkontaktelements durch eine Öffnung in dem
elastischen Material ohne dass das Material am Rand einreißt.
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Dabei
ist es besonders bevorzugt, dass der lineare Abschnitt des Einbuchtungsrandes
mit der Durchschubrichtung einen Winkel zwischen 10° und 45° einschließt. Entsprechend
ist es bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
bevorzugt, dass der lineare Randabschnitt mit der Linie oder dem
Streifen, entlang der oder dem das Blechteil gebogen wird, einen Winkel
zwischen 10° und
45° einschließt. Die
Ausbildung einer solchen Schräge
erlaubt ein sehr gleichmäßiges, langsames
Dehnen der Öffnung
in dem elastischen Material, so dass auch hierdurch ein Einreißen des Öffnungsrandes
vermieden wird. Darüber hinaus
sind nur geringere Kräfte
zum wenigstens teilweisen Durchschieben des Steckkontaktelements durch
die Öffnung
erforderlich.
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Um
eine einfache Herstellung zu ermöglichen,
ist es bevorzugt, dass das Gehäuseteil
ein einstückiges
Biegeteil, insbesondere ein Stanz-Biegeteil ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es dementsprechend bevorzugt, dass das zu biegende Blechteil
aus einem Blech gestanzt wird. Auf diese Weise kann das Blech sehr
einfach in die gewünschte
Form gebracht werden.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, dass das Gehäuseteil
an der Stirnseite, an der die Einbuchtung ausgebildet ist, wenigstens
eine mit einem der Wandbereiche verbundene, umgebogene Zunge aufweist.
Je nach Art der Biegung kann hierdurch das Einführen der Wandbereiche in die Öffnung in
dem elastischen Material vereinfacht werden, wenn der Rand auf der umgebogenen
Zunge geführt
werden kann. Bei einer weitergehenden Biegung kann die Zunge darüber hinaus
zum einen das Einführen
einer Kontaktzunge oder eines Kontaktstifts durch eine entsprechende Führung vereinfachen
und, bei entsprechender Ausbildung, auch federnd gegen den Kontaktstift
oder die Kontaktzunge drücken
und so den Kontakt verbessern.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das erfindungsgemäße Steckkontaktelement
als Buchsenelement ausgebildet. Es kann dann insbesondere wenigstens
zwei zum Gehäuseinneren
umgebogene Zungen aufweisen, zwischen die eine Kontaktzunge oder
ein Kontaktstift schiebbar ist.
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Alternativ
ist es bevorzugt, dass das erfindungsgemäße Steckkontaktelement eine
Kontaktzunge oder einen Kontaktstift aufweist, die bzw. der an oder
in dem Gehäuseteil
gehalten ist oder einen Abschnitt des Gehäuseteils bildet. Besonders
einfach ist ein solches Steckkontaktelement herstellbar, wenn die
Kontaktzunge oder der Kontaktstift in ein entsprechendes Buchsenelement
eingeführt
und darin festgeklemmt wird.
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Insbesondere
für den
Fall, dass bei den Steckkontaktelementen Kontaktzungen verwendet werden
sollen, ist es bevorzugt, dass das Gehäuseteil an der Stirnseite vier
im Wesentlichen ebene Wandbereiche aufweist, von denen jeder mit
wenigstens einem anderen einen Winkel kleiner als 180°, vorzugsweise
von etwa 90°,
einschließt
und mit diesem jeweils über
einen gewölbten
oder gebogenen Verbindungsbereich verbunden ist, und dass das Gehäuseteil
vier sich zu der in der Durchschubrichtung liegenden Stirnseite
des Gehäuseteils öffnende
Einbuchtungen aufweist, deren Einbuchtungsrand jeweils wenigstens
teilweise einen stirnseitigen Rand des gewölbten oder gebogenen Verbindungsbereichs
bildet, wobei der Einbuchtungsrand jeweils nur an der Grenze zwischen
dem angrenzenden Verbindungsbereich und dem an diesen angrenzenden Wandbereich
oder an dem an den angrenzenden Verbindungsbereich angrenzenden
Wandbereich eine Spitze oder eine Tangente, die orthogonal zu der Durchschubrichtung
verläuft,
aufweist. Ein solches Kontaktelement ist sehr stabil. Schließen die
Wandbereiche jeweils einen Winkel von 90° miteinander ein, verlaufen
die Wandbereich im Wesentlichen parallel zu der Durchschubrichtung,
was das Durchschieben durch eine Öffnung in einem elastischen Material
erleichtert. Ein solches Gehäuseteil
entspricht weiter in seiner Symmetrie der einer entsprechenden Kontaktzunge
und ermöglicht
so eine besonders gute Kontaktierung derselben.
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Weiterer
Gegenstand der Erfindung ist ein Kontaktierungssystem mit einem
erfindungsgemäßen Steckkontaktelement
und einer Dichtung aus einem elastischen Material mit einer runden,
vorzugsweise kreisrunden Öffnung,
durch die das Steckkontaktelement in seiner Durchschubrichtung wenigstens
teilweise schiebbar ist. Besonders bevorzugt ist dabei der Umfang
der Öffnung
in der Dichtung kleiner als der Umfang des Steckkontaktelements
an der in Durchschubrichtung liegenden Stirnseite.
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Die
Erfindung wird nun beispielhaft weiter anhand der Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung
eines Gehäuseteils
eines Steckkontaktelements nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung mit einem Dichtungselement,
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2 eine Vorderansicht des
Steckkontaktelements in 1,
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3 eine Draufsicht auf einen
Abschnitt eines gestanzten Blechteils zur Herstellung des Gehäuseteils
in 1,
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4 eine perspektivische Darstellung
des Gehäuseteils
in 1 beim Durchschieben
durch eine Öffnung
in dem Dichtungselement in einem ersten Stadium,
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5 eine perspektivische Darstellung
des Gehäuseteils
in 1 beim Durchschieben
durch eine Öffnung
in dem Dichtungselement in einem zweiten Stadium,
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6 eine perspektivische Darstellung
des Gehäuseteils
in 1 beim Durchschieben
durch eine Öffnung
in dem Dichtungselement in einem dritten Stadium, und
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7 eine perspektivische Darstellung
eines Steckkontaktelements nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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Ein
Steckkontaktelement nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist ein in den 1 und 2 gezeigtes im Wesentlichen quaderförmiges,
längliches
Gehäuseteil 10 auf,
das mit einer Stirnseite 12 entlang einer, zu der Längsachse
des Quaders verlaufenden Durchschubrichtung D in eine kreisrunde Öffnung 14 einem
Dichtungselement 16 einschiebbar ist.
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Das
Gehäuseteil 10 besitzt
vier im Wesentlichen parallel zu der Durchschubrichtung D verlaufende
Gehäusewände 18, 18', 18'' und 18''',
die an der in der Durchschubrichtung D liegenden Stirnseite 12 ebene
Wandbereiche 20, 20', 20'' und 20''' aufweisen. Die Gehäusewände und
insbesondere die Wandbereiche sind daher in einem Winkel von etwa 90° gegeneinander
geneigt. Jede dieser Gehäusewände 18, 18', 18'' und 18''' und
damit jeder der Wandbereiche 20, 20', 20'' und 20''' ist
mit zwei anderen der Gehäusewände bzw.
Wandbereiche über entsprechende
entlang der Längskanten
des Quaders in der Durchschubrichtung D verlaufende, gebogene Verbindungsbereiche 22, 22', 22'' und 22''' verbunden.
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Die
Gehäusewände 18 und 18'' sind im Wesentlichen analog ausgebildet,
wobei jedoch die Gehäusewand 18 herstellungsbedingt
entlang der Durchschubrichtung D geteilt ist.
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An
der Stirnseite 12 gehen die ebenen Wandbereiche 20 und 20'' in umgebogene erste Zungen 24 und 24' über, deren
ebene erste Endabschnitte 26 und 26' mit den Gehäusewänden 18 bzw. 18'' bzw. den Wandbereichen 20 und 20'' und damit der Durchschubrichtung
D einen Winkel größer als
90° einschließen. Sie
können
so als Führungsflächen wirkend
ein Einschieben des Gehäuseteils 10 in
die Öffnung 14 in
dem Dichtungselement 16 erleichtern.
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Die
Gehäusewände 18' und 18''' sind ebenfalls symmetrisch zueinander
ausgebildet. Deren ebene Wandbereiche 20' und 20''' gehen an der Stirnseite 12 in
umgebogene zweite Zungen 28 bzw. 28' über, die in ersten Biegebereichen 30 und 30' und zweiten
Biegebereichen 32 und 32' zum Inneren des Gehäuseteils 10 hin
umgebogen sind. Die ersten Biegebereiche 30 bzw. 30', die abgerundete
stirnseitige Außenkanten
des Gehäuseteils 10 bilden,
wirken dabei wie die ersten Zungen 24 und 24' als Führungsflächen beim
Einschieben des Gehäuseteils 10 in
die Öffnung 14 dem
Dichtungselement 16. Die sich an die zweiten Biegebereiche 32 bzw. 32' anschließenden zweiten
Endabschnitte 34 und 34' dienen als Kontaktfläche für eine in
das Innere des Gehäuseteils 10 einzuschiebende
Kontaktzunge eines komplementären
Steckkontaktelements.
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An
den Kanten des Gehäuseteils 10 im
Bereich der in Durchschubrichtung D liegenden Stirnseite 12 sind
Einbuchtungen 36, 36', 36'' und 36''' vorgesehen, deren Einbuchtungsränder 38, 38', 38'' und 38''' jeweils
teilweise die Wandbereiche 20, 20', 20'' und 20''' sowie die Verbindungsbereiche 22, 22', 22'' und 22''' begrenzen.
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Die
Einbuchtungen 36, 36', 36'' und 36''' sind jeweils gleich bzw. zueinander
spiegelsymmetrisch ausgebildet, so dass deren Ausbildung im Folgenden am
Beispiel der Einbuchtung 36 näher erläutert wird.
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Die
Einbuchtung 36 weist im Wesentlichen die Form eines "V" auf einer Fläche auf, die teilweise eben
und teilweise wie der Verbindungsbereich 22 gewölbt bzw.
gebogen ist. In einem ersten Abschnitt 40 verläuft der
Einbuchtungsrand 38 zunächst
linear entlang des ebenen Wandbereichs 20, um dann schraubenähnlich entlang
einer Stirnseite des gebogenen Verbindungsbereichs 14 verlaufend
in eine Rundung 42 an dem Wandbereich 20' überzugehen, die
eine orthogonal zu der Durchschubrichtung D verlaufende Tangente
nur in dem Wandbereich 20' aufweist.
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Der
Einbuchtungsrand 32 verläuft dann an dem Wandbereich 20' im Wesentlichen
parallel zu der Durchschubrichtung D linear weiter in Richtung der
Stirnseite 12.
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Die
Einbuchtung 36 ist daher in Bezug auf eine Ebene, die den
Winkel zwischen den Wandbereichen 20 und 20' halbiert, asymmetrisch
ausgebildet.
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Diese
Ausbildung des Gehäuseteils 10 erlaubt
ein einfaches Einschieben in die Öffnung 14 in dem Dichtungselement 16 aus
elastischem Material, wobei deren Öffnungsrand 44 nicht
einreißt,
obwohl dessen Umfang kleiner als der eines Querschnitts des Gehäuseteils 10 quer
zur Durchschubrichtung D ist. Das Einschieben läuft, wie in den 4 bis 6 gezeigt, folgendermaßen ab.
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Zu
Beginn des Ein- bzw. Durchschiebens des Gehäuseteils 10 in bzw.
durch die kreisrunde Öffnung 14 in
dem Dichtungselement 16 aus einem elastischen Material
wird der in den 4 bis 6 gestrichelt gezeigte Öffnungsrand 44 durch
die ersten Zungen 24 und 24' und die ersten Biegebereiche 30 und 30' gedehnt, wobei
durch die an den Kanten des Gehäuseteils 10 ausgebildeten
Einbuchtungen 36, 36', 36'' und 36''' eine übermäßige Dehnung im Bereich der
Kanten vermieden wird.
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Bei
einem weiteren Einschieben (vgl. 4) wird
der Öffnungsrand 44 zum
einen auf den ebenen Wandbereichen 20, 20', 20'' und 20''' und zum anderen
entlang der Ränder 38, 38', 38'' und 38''' der Einbuchtungen 36, 36', 36'' und 36''' geführt, so
dass der Öffnungsrand 44 die
Einbuchtungen 36, 36', 36'' und 36''' überspannt.
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Die
Vorgänge
im Bereich der Einbuchtungen 30, 30', 30'' und 30''' werden im Folgenden näher anhand
der Einbuchtung 30 erläutert.
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Der Öffnungsrand 44 wird
dabei von dem linearen Abschnitt 40 des Einbuchtungsrands 38 in Richtung
auf den Wandbereich 20' zu
gedehnt und geführt,
wobei gleichzeitig ein Berührungspunkt 46 zwischen
dem Ein buchtungsrand 38 dem Öffnungsrand 44 entlang
des Öffnungsrandes 44 bewegt
wird.
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Bei
Erreichen des Abschnitts des Einbuchtungsrands 38 an dem
Verbindungsbereich 22 (vgl. 5)
läuft der
Berührungspunkt 46 zwischen
dem Einbuchtungsrand 38 und dem Öffnungsrand 44 auf einer
schraubenartigen Linie, so dass der Berührungspunkt 46 nicht
auf eine orthogonal zu der Durchschubrichtung D verlaufenden Randbereich stößt.
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Erst
bei Erreichen der Rundung 42 tritt ein orthogonal zu der
Durchschubrichtung D verlaufender Randabschnitt auf. Jedoch liegt
in diesem Stadium der Öffnungsrand 44 an
den an den gebogenen Verbindungsbereich 22 angrenzenden
Wandbereichen 20 und 20' sowie an dem Verbindungsbereich 22 vollständig an,
wobei die Rundung 42 linear überspannt wird. Bei einem weiteren
Einschieben trifft der Öffnungsrand 44 nicht
auf die Stirnfläche
der Rundung 42 mit einer orthogonal zu der Durchschubrichtung
D verlaufenden Tangente und kann daher auch nicht von dieser blockiert
werden. Bei dem weiteren Ein- bzw. Durchschieben kann so eine übermäßige Dehnung,
die zu einem Einreißen
des Dichtungsrandes führen
könnte,
vermieden werden.
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Insgesamt
wird durch die gleichmäßige Dehnung
des Öffnungsrandes 44 und
die Vermeidung einer Blockierung ein Einreißen des Öffnungsrandes 44 vermieden.
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Das
erfindungsgemäße Steckkontaktelement
kann sehr einfach als Stanz-Biegeteil
hergestellt werden, indem ein Blechteil 48 gestanzt wird, das
ausschnittsweise in 3 gezeigt
ist. Für
entsprechende Abschnitte vor und nach dem Biegen werden der Übersichtlichkeit
halber die gleichen Bezugszeichen verwendet.
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Zwischen
den ersten und zweiten Zungen 24 und 28 und 24' und 28 sind
die Einbuchtungen 36 und 36' ausgebildet, die jeweils die Form
eines "V" mit einer abgerundeten
Spitze bzw. Rundung 42 bzw. 42' und durch diese verbundene, linear
verlaufenden Schenkel 50 und 50' aufweisen.
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Durch
strichpunktierte Linien sind jeweils die später zu der Durchschubrichtung
D parallel verlaufenden Streifen angegeben, die nach Biegen die
Verbindungsbereiche 22 und 22' ergeben.
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Die
Einbuchtungsränder 38 und 38' weisen nur
in dem Wandbereich 20' Rundungen 42 bzw. 42' mit orthogonal
zu der Durchschubrichtung D bzw. den Streifen 22 bzw. 22' verlaufenden
Tangenten 52 bzw. 52' auf.
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Nach
Herstellen des Stanzteils werden zunächst die ersten Zungen 24 und 24' und die zweite Zunge 28 entlang
der durch strichpunktierte Linien gekennzeichneten Bereiche umgebogen.
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Sodann
werden die Wandbereiche 20 und 20'' gegenüber dem
Wandbereich 20' entlang
der Streifen 22 und 22' um etwa 90° gebogen, wobei die Biegung
im Bereich der linear verlaufenden Schenkel 50, 50' der Einbuchtungsränder 38 bzw. 38' verläuft. Auf
diese Weise werden die in 1 gezeigten
Einbuchtungen erhalten.
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Bei
bekannten Steckkontaktelementen dagegen, die ebenfalls als Stanz-Biegeteil hergestellt werden
können,
werden in dem gestanzten, zu bie genden Blechteil die Einbuchtungen
symmetrisch zu den Streifen 22 bzw. 22' ausgerichtet,
wobei die Rundung der Einbuchtungen genau in den Biegebereichen
liegen.
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In 7 ist ein Steckkontaktelement
nach einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung gezeigt,
das sich von dem Steckkontaktelement in 1 durch eine Kontaktzunge 52 unterscheidet, die
in ein Gehäuseteil
eingeschoben ist, das wie das Gehäuseteil 10 in dem
ersten Ausführungsbeispiel ausgebildet
ist.
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Die
Kontaktzunge 54 wird nach Herstellung des Gehäuseteils 10 zwischen
die zweiten Zungen 28 und 28' gepresst und dort im Presssitz
gehalten.
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Auf
diese Weise ergibt sich in einfacher Weise ein mit einer Kontaktzunge
ausgestattetes Steckkontaktelement.
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Auch
dieses Steckkontaktelement ist, wie zuvor geschildert, in einfacher
Weise in eine Öffnung in
einer Dichtung aus einem elastischen Material einführbar, ohne
den Rand der Öffnung
zu beschädigen.
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- 10
- Gehäuseteil
- 12
- Stirnseite
- 14
- Öffnung
- 16
- Dichtungselement
- 18,
18', 18'', 18'''
- Gehäusewände
- 20,
20', 20'', 20'''
- Wandbereiche
- 22,
22', 22'', 22'''
- Verbindungsbereiche
- 24,
24'
- erste
Zungen
- 26,
26'
- erste
Endabschnitte
- 28,
28'
- zweite
Zungen
- 30,
30'
- erste
Biegebereiche
- 32,
32'
- zweite
Biegebereiche
- 34,
34'
- zweite
Endabschnitte
- 36,
36', 36'', 36'''
- Einbuchtungen
- 38,
38', 38'', 38'''
- Einbuchtungsränder
- 40
- linearer
Abschnitt
- 42,
42'
- Rundungen
- 44
- Öffnungsrand
- 46
- Berührungspunkt
- 48
- Blechteil
- 50,
50'
- Schenkel
- 52,
52'
- Tangenten
- 54
- Kontaktzunge
- D
- Durchschubrichtung