DE1965143A1 - Lagerkoerper - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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- B60J3/00—Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles
- B60J3/02—Antiglare equipment associated with windows or windscreens; Sun visors for vehicles adjustable in position
- B60J3/0204—Sun visors
- B60J3/0213—Sun visors characterised by the mounting means
- B60J3/0217—Brackets for mounting the sun visor support arm to the vehicle
Landscapes
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Description
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22. XII. 1969
F. T. Products Limited
27, Regent Street
London, S. W. 1.
Großbritannien
27, Regent Street
London, S. W. 1.
Großbritannien
Lagerjcörper.
Die Erfindung betrifft einen schwenkbaren Lagerkörper zum Anbringen eines Stabes an einem ein Loch aufweisenden Träger,
derart, daß der Stab um seine Längsachse drehbar und um die Lochachse schwenkbar ist; zu diesem Zweck weist der Lagerkörper
insbesondere einen Kopf und einen Schaft auf.
In der Kraftfährzeugindustrie benötigt man häufig Lagerkörper, um Stäbe an einem ein Loch aufweisenden Träger derart anzubringen,
daß sie unter den im Betrieb auftretenden Erschütterungen eine einmal eingestellte Lage beibehalten, sich jedoch von Hand
in eine neue Lage einstellen lassen. Ein besonders häufiges Anwendungsbeispiel für solche Lagerkörper ist die Befestigung
einer Sonnenblende an der Karosserie eines Kraftfahrzeuges. Eine solche Sonnenblende sollte um die Längsachse des sie tra-
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genden Stabes schwenkbar sein, außerdem aber auch noch um eine
Achse, die zu der erstgenannten ungefähr senkrecht verläuft. Bisher war es üblich, Sonnenblenden an dem sie tragenden Stab
schwenkbar anzubringen, und der Stab hat ein abgekröpftes Ende, welches mittels eines Federringes und einer Mutter an der Kraftfahrzeugkarosserie
befestigt war. Diese bekannte Konstruktion hat den Nachteil, daß sich die Sonnenblende unter dem Einfluß
der im Betrieb auftretenden Erschütterungen leicht löst; insbesondere löst sich leicht unter diesen Einflüssen die Mutter,
™ die bestimmt, wie leicht das abgekröpfte Stabende geschwenkt
werden kann. Außerdem weist die bekannte Konstruktion noch den Nachteil auf, daß sie verhältnismäßig teuer ist und erhebliche
Zeit benötigt wird, um. sie zu montieren.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Konstruktion zu schaffen, die diese Nachteile nicht aufweist, und ausgehend
von einem Lagerkörper der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Kopf des
Lagerkörpers eine ihn durchsetzende, ungefähr zylindrische Bohrung aufweist und sich der Schaft senkrecht zur Bohrungsachse
vom Kopf wegerstreckt und zwei elastische Schenkel hat, die in das Loch des Trägers mindestens reibungsschlüssig,
vorzugsweise reibungsschlüssig und formschlüssig, einsetzbar sind. Der erfindung^emäße Lagerkörper eignet sich wieder besonders
zur Befestigung von Sonnenblenden an Kraftfahrzeugkarosserien, jedoch ist seine Anwendbarkeit nicht auf diesen
Fall beschränkt.
Für die einfache und sichere Befestigung des Stabes im Lagerkörper
ist es besonders zweckmäßig, wenn sich die Bohrung im Lagerkörperkopf in Richtung ihrer bei en Enden konisch er
weitert und ungefähr in der Mitte eine Einschnürung aufweist.
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Bei einem !bevorzugten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Lagerkörpers ist ein Zapfen vorgesehen, der zwischen die Schenkel des Lagerkörpers zum Zweck des Auf sprei^zens eintreibbar ist.
Auf diese Weise läßt sich der Lagerkörper im Loch des Trägers sicherer befestigen, als wenn er nur von den sich elastisch
gegen den Lochrand anliegenden Schenkeln gehalten wird. Zur Vereinfachung der Herstellung empfiehlt es sich ferner, wenn der
Zapfen zunächst mit dem freien Ende des Lagerkörperschaftes
durch leicht abbrechbare Materialstege verbunden ist. Die beiden Teile lassen sich dann in einem Arbeitsgang herstellen, und der "
Zapfen ist bis zur Montage unverlierbar mit dem Lagerkörper verbunden .
Wie bereits erwähnt, eignet sich der erfindungsgemäße Lagerkörper besonders für die Anbringung von Sonnenblenden in Kraftfahrzeugen,
wobei dann an der Kraftfahrzeugkarosserie ein Träger mit einem kreisförmigen Loch vorgesehen ist, der die Sonnenblende
tragende Stab in der Bohrung des Lagerkörpers reibungsschlüssig gehalten ist und infolgedessen um seine eigene Längsachse
gedreht werden kann, und wobei ferner der Schaft des Lagerkörpers reibungsschlüssig im Loch des Trägers sitzt, so daß er
von Hand relativ zum Träger um eine Achse senkrecht zur Stab- i achse verdreht werden kann.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den beigefügten Ansprüchen und/oder aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Lagerkörpers;
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Pig. 2 eine Seitenansicht dieses Lagerkörpers;
Pig. 3 eine Draufsicht auf einen mit Hilfe des Lagerkörpers an einem Träger mit Loch montierten
stab und
Fig. 4 einen Schnitt nach Linie A-A in Fig. 3.
In den Figuren 1 und 2 ist das Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Lagerkörpers mit 10 bezeichnet, während der zu haltende Stab das Bezugszeichen 11 trägt; befestigt v/erden
soll das Ganze an einer ein Loch aufweisenden Trägerplatte 12 (siehe Fig. 3),und zwar so, daß der Stab 11 um seine eigene
Längsachse gedreht und um die Achse des Lochs in der Trägerplatte geschwenkt werden kann.
Zweckmäßigerweise besteht der erfindungsgemäße Lagerkörper 10 aus Kunststoff und er kann als Spritzgußteil hergestellt werden.
Er weist einen Kopf 13 mit einer ungefähr zylindrischen Bohrung 13a auf, die den Stab 11 aufnehmen soll. Unterhalb des
Kopfes befindet sich ein ebenfalls kreisförmiger Flansch 14, der sich in Richtung senkrecht zur Längsachse der Eohrung 13a
über den Kopf 13 hinaus erstreckt. Ferner weist der Lagerkörper
noch einen Schaft 15 auf, der ebenfalls ungefähr senkrecht zur Längsachse der Bohrung 13a verläuft und so dimensioniert is
dass er reibungsflüssig in ein ungefähr zylindrisches Loch 16 der Trägerplatte 12 eingesetzt werden kann und in diesem Loch
infolgedessen drehbar ist.
Die Innenfläche der Bohrung 13a erweitert sich vorzugsweise in Richtung auf die Bohrungsenden konisch, so daß in der Mitte
eine Einschnürung 17 entsteht, durch die der Stab 11, wenn er in die Bohrung hineingedrückt wird, festgeklemmt wird. Der Stab
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behält also unter normalen Bedingungen eine einmal eingestellte
Lage bei, er läßt sich jedoch unter Aufwendung eines ausreichenden Drehmomentes verdrehen. Zweckmäßigerweise besteht der
Stab 11 aus einem weicheren Werkstoff als der Lagerkörper 10, so daß die Einschnürung 17 der Bohrung 13a zur Ausbildung eines
Eindruckes im Stab 11 führt.
Außen ist der Schaft 15 des Lagerkörpers 10 im wesentlichen zylindrisch, so daß sich der Lagerkörper im Loch 16 der Trägerplatte
12 drehen läßt. Der Schaft ist jedoch durch einen Schlitz 18 geteilt und weist zwei elastisch nachgiebige Schenkel 19 und
20 auf. Im Neuzustand überbrückt ein Zapfen 21 den Schlitz 18 und er ist mit den freien Enden der Schenkel 19 und 20 durch
leicht abbrechbare Materialstege verbunden. Er weist die gleiche
oder zweckmäßigerweise eine etwas größere Breite als der Schlitz 18 auf.
Die Innenflächen der Schenkel 19 und 20 sowie die Außenflächen des Zapfens 21 sind mit ähnlichen Schultern 22 und 23 versehen,
die sich wechselseitig hintergreifen können, wenn der Zapfen
21 in den Schlitz 18 eingetrieben wird. Die Schenkel 19 und 20 haben aber auch Außenschultern 24, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Fortsetzung der Schultern 22 bilden und mit einer Innenschulter 25 im Loch 16 der Trägerplatte 12 zusammenwirken,
wie dies die Fig. 4 zeigt.
Um den Lagerkörper 10 an der Trägerplatte 12 zu montieren, wird der Schaft 15 in das Loch 16 eingedrückt, worauf man den Zapfen
21 in den Schlitz 18 treibt, bis eich die Schultern 22 und 23 hintergreifen. Vorzugsweise verlaufen die Schenkel 19 und 20
des Zapfens leicht nach außen, so daß sichergestellt ist, daß die Außenschultern 24 die Innenschultern 25 der Trägerplatte
hintergreifen und die Reibungsschltissigkeit zwischen Schaft und
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Loch 16 so erhöht wird, daß der Lagerkörper 10 normalerweise eine Stellung freibehält und nur im Loch 16 verdreht v/erden kann,
wenn man ein entsprechend großes Drehmoment über den Stab 11 aufbringt .
Die zylindrische Innenfläche des Lochs 16 in der Trägerplatte 12 kann mit Rippen versehen sein, um größere Toleranzen zwischen
Lochinnendurchmesser und Schaftaußendurchmesser zuzulassen. Auch kann der Zapfen 21 entfallen, wobei es sich dann empfiehlt, die
Schenkel 19 und 20 leicht ausgestellt auszubilden, ehe der Schaft 15 in das Loch 16 gedrückt wird.
Die Trägerplatte 12 kann an jeder beliebigen Tragkonstruktion
befestigt werden, und zwar beispielsweise mittels Schrauben oder dergleichen, worauf dann der Stab 11 in die Bohrung 13a hineingedrückt
wird.
Besonders geeignet ist die erfindungsgemäße Konstruktion für
Sonnenblenden, die dann am Stab 11 befestigt sind. Auch wenn sich nun die Sonnenblende gegenüber dem Stab 11 nicht verdrehen
läßt, kann sie zusammen mit dem Stab um dessen Längsachse gedreht und außerdem um die Achse des Loches 16 der Trägerplatte 12
geschwenkt werden.
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Claims (6)
1.jSchwenkbarer Lagerkörper zum Anbringen eines Stabes an einem
ein Loch aufweisenden Träger, derart, daß der Stab um seine Längsachse drehbar und um die Lochachse schwenkbar ist, i
wobei der Lagerkörper einen Kopf und einen Schaft hat, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kopf (13) eine ihn durchsetzende, ungefähr zylindrische Bohrung (13a) aufweist und sich der Schaft (15) senkrecht
zur Bohrungsachse vom Kopf weg erstreckt und zwei elastische Schenkel (19, 20) hat, die in das Loch (16) des Trägers (12)
mindestens reibungsschlüssig einsetzbar sind.
2. Lagerkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung im Kopf sich in Richtung ihrer beiden Enden konisch
erweitert und ungefähr in der Mitte eine Einschnürung (17) aufweist.
3. Lagerkörper nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Zapfen (21) , der zwischen die Schenkel des Lagerkörpers zum
Zwecke des AufSpreizens eintreibbar ist.
4. Lagerkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (21) zunächst mit dem freien Ende des Lagerkörperschaftes (15) durch leicht abbrechbare Materialstege verbunden ist.
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5. Lagerkörper nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zapfen und die Schenkel zusammenwirkende Schultern (22, 23) aufweisen, die sich bei in den Lagerkörper eingetriebenem
Zapfen wechselseitig hintergreifen und ein Herausziehen des Zapfens aus dem Lagerkörper verhindern.
6. Lagerkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab eine Kraftfahrzeug-Sonnenblende
trägt und der Träger an einer Kraftfahrzeugkarosserie befestigt ist, und daß der Lagerkörper (10) um die Lochachse
der Träger von Hand schwenkbar ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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1969
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