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DE19650566A1 - Spendersystem - Google Patents

Spendersystem

Info

Publication number
DE19650566A1
DE19650566A1 DE19650566A DE19650566A DE19650566A1 DE 19650566 A1 DE19650566 A1 DE 19650566A1 DE 19650566 A DE19650566 A DE 19650566A DE 19650566 A DE19650566 A DE 19650566A DE 19650566 A1 DE19650566 A1 DE 19650566A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
dispenser system
base body
head plate
channel
media
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19650566A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Dipl Ing Rosenthal
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
INNOCOS GmbH
Original Assignee
INNOCOS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by INNOCOS GmbH filed Critical INNOCOS GmbH
Priority to DE19650566A priority Critical patent/DE19650566A1/de
Priority to US09/308,998 priority patent/US6189738B1/en
Priority to ES97945793T priority patent/ES2150282T3/es
Priority to PCT/DE1997/002491 priority patent/WO1998024706A1/de
Priority to EP97945793A priority patent/EP0942874B1/de
Priority to AT97945793T priority patent/ATE195696T1/de
Priority to AU51164/98A priority patent/AU5116498A/en
Priority to DE59702256T priority patent/DE59702256D1/de
Publication of DE19650566A1 publication Critical patent/DE19650566A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/20Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge
    • B65D47/2006Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge formed by a rigid spout outlet opened by tilting of the spout outlet
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D35/00Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor
    • B65D35/22Pliable tubular containers adapted to be permanently or temporarily deformed to expel contents, e.g. collapsible tubes for toothpaste or other plastic or semi-liquid material; Holders therefor with two or more compartments

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Devices For Dispensing Beverages (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)
  • Physical Deposition Of Substances That Are Components Of Semiconductor Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Spendersystem für fließfähige Medien mit einem Grundkörper, an dem mindestens zwei zur Auf­ nahme von Medien ausgebildete Behälter befestigbar sind, wobei der Grundkörper einen ersten Kanal und mindestens einen zwei­ ten Kanal zur getrennten Herausführung der Medien aus den Be­ hältern aufweist und mit einer ersten, betätigbaren Verschluß­ vorrichtung versehen ist, mit der mindestens einer der Kanäle mediendicht verschließbar ist.
Ein derartiges, vorzugsweise aus Kunststoff gespritztes Spen­ dersystem, ist als sogenannte "Doppeltube" auf dem Markt er­ hältlich und wird von der Firma Yoschida, Japan hergestellt. Dieses Spendersystem weist zwei konzentrisch zueinander ver­ laufende, als Tuben ausgebildete Behälter auf, von denen die innere Tube in der äußeren Tube angeordnet ist. Die äußere Tube hat einen deutlich größeren Durchmesser als die innere Tube. In beiden Tuben sind unterschiedlich fließfähige Medien enthalten, die im folgenden als Produkte bezeichnet werden. Jeder der Tuben weist einen eigenen Austrittsstutzen auf, mit dem sie mit den getrennten, als Produktstutzen ausgebildeten Kanälen des Grundkörpers verbindbar sind. Der Grundkörper weist eine Kopfplatte auf, durch welche die Produktstutzen ge­ meinsam verschließbar sind. Die Kanäle sind durch eine Kuppe verschließbar.
Obwohl durch dieses Spendersystem zwei verschiedene Produkte auf sehr geringem Raum bevorratet werden können, ist es nur möglich, beide Produkte gleichzeitig aus dem Spendersystem zu entnehmen. Eine getrennte Entnahme beider Produkte ist nicht möglich. Ferner werden für das Spendersystem Spezialflaschen mit besonders ausgebildeten Flaschenhälsen benötigt. Da die Flaschenhälse nebeneinander angeordnet sind, müssen die Fla­ schenhälse besonders schmal ausgebildet sein. Um die Größe des Spendersystems im akzeptablen Rahmen zu halten, müssen die Flaschen zudem derart ausgebildet sein, daß diese nahe neben­ einander angeordnet werden können. Derartige Spezialflaschen sind relativ teuer.
Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist es daher, ein gattungsgemäßes Spendersystem derart weiterzu­ entwickeln, daß jedes Produkt für sich getrennt von den ande­ ren Produkten entnommen werden kann, ohne daß es zu einer Vermischung der Produkte kommt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Grundkörper mindestens eine weitere Verschlußvorrichtung auf­ weist, mit der einer der Kanäle unabhängig von den anderen Kanälen mediendicht verschließbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Spendersystems können zwei oder mehrere Produkte vollkommen getrennt von­ einander auf geringem Raum gelagert und unabhängig von ein­ ander entnommen werden, ohne daß bei der Entnahme zwischen den Produkten Verunreinigungen auftreten. So können z. B. eine Tag- und eine Nachtcreme, Schminke- und Abschminke oder ein Shampoo und eine zugehörige Spülung zusammen gelagert, aber getrennt von einander, entnommen werden.
Vorzugsweise weist ein Spendersystem mit einem ersten und ei­ nem zweiten Kanal zum Spenden von zwei unterschiedlichen Me­ dien, eine erste Verschlußvorrichtung auf, wobei die erste Verschlußvorrichtung als Kopfplatte ausgebildet ist, die mit dem Grundkörper drehbar verbindbar ist, eine zweite Ver­ schlußvorrichtung auf. Die zweite Verschlußvorrichtung weist ebenfalls eine Kopfplatte auf, die mit dem Grundkörper oder der ersten Kopfplatte drehbar verbindbar ist.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Spendersystems ist der zweite Kanal etwa um 90 Grad versetzt zu dem ersten Kanal angeordnet, und die Dreh­ achsen der Kopfplatten verlaufen in dem gleichen Verhältnis wie die Kanäle versetzt zueinander.
Bei einem erfindungsgemäßen Spendersystem, bei dem ein erster und ein zweiter an dem Grundkörper versehene Befestigungsstut­ zen vorgesehen sind, an denen die Behälter getrennt vonein­ ander befestigbar sind, sind die Behälter und die Befesti­ gungsstutzen konzentrisch angeordnet, und der erste Befesti­ gungsstutzen weist einen geringeren Durchmesser als der zweite Befestigungsstutzen auf, so daß einer der Behälter in dem anderen Behälter angeordnet ist. Dabei besteht zwischen den Befestigungsstutzen ein Zwischenraum, durch den eines der Medien aus dem Behälter austreten kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Behälter Tuben auf. Das Befüllen der Tuben wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung besonders vereinfacht. Die an ihren offenen En­ den noch nicht verschweißten Tuben werden in die Befestigungs­ stutzen eingeschraubt, mit den unterschiedlichen Produkten ge­ füllt und dann in einem gemeinsamen Schweißvorgang zusammen verschweißt. Die innere und die äußere Tube haben dann eine gemeinsame Schweißnaht. Die Befestigungsstutzen des Grund­ körpers können je nach Bedarf auf die Durchmesser der Aus­ trittsstutzen der Tuben abgestimmt werden. Es können Stan­ dardtuben eingesetzt werden, so daß auf die beim Stand der Technik benötigten Spezialtuben verzichtet werden kann. Dieses vereinfacht die Fertigung, reduziert die Lagerhaltungskosten und bietet gleichzeitig eine höhere Flexibilität bei der Fer­ tigung von unterschiedlichen Spendersystemen.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spendersystems weist zumindest eine der Kopfplatten schalen­ förmig ausgebildete Führungsstege auf, die in an dem Grundkör­ per vorgesehene Führungsnuten eingreifen. Die Führungsstege sind in den Führungsnuten drehbar gelagert und führen die Kopfplatte. Diese Ausgestaltung bietet eine besonders stabile Lagerung der Kopfplatte. Alternativ können an der Kopfplatte vorgesehene - vorzugsweise einstückig angeformte - Lagerzapfen vorgesehen sein, die in entsprechende in dem Grundkörper vor­ gesehene, als Aufnahme für die Lagerzapfen dienende Löcher eingreifen. Die jeweilige Ausgestaltung der Lagerung der Kopf­ platten richtet sich nach dem Anwendungsfall.
Es ist ebenfalls möglich, daß zumindest eine der Kopfplatten Lagerzapfen aufweist, die mit an dem Grundkörper oder der an­ deren Kopfplatte vorgesehenen Lagerböcken drehbar verbindbar sind. Selbstverständlich können auch alle Kopfplatten auf der­ artigen Lagerböcken drehbar gelagert sein, so daß auf die zu­ vor beschriebene aus Führungsstegen und Führungsnuten beste­ hende Anordnung verzichtet werden kann.
Bei einem erfindungsgemäßen Spendersystem, welches vorzugs­ weise für die Verwendung von als Flaschen ausgebildeten Behäl­ tern ausgebildet ist, sind diese Flaschen parallel nebenein­ ander an dem Grundkörper mittels entsprechender Befestigungs­ stutzen befestigbar.
Um die eindeutige Zuordnung der Produkte zu den jeweiligen Kopfplatten sicherzustellen, können die Kopfplatten farblich unterschiedlich ausgestaltet sein. Auf diese Weise wird die Gefahr einer Verwechslung der Produkte deutlich reduziert. Zahlreiche andere Möglichkeiten der Zuordnung sind hier denk­ bar.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielhaft veranschau­ licht und im einzelnen anhand der Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des Spendersystems im Schnitt,
Fig. 2 eine Frontansicht des Spendersystems gemäß Fig. 1 im Schnitt in Blickrichtung entlang des Pfeils II,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Spendersystems aus Fig. 1,
Fig. 4 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts IV aus Fig. 1,
Fig. 5 das Spendersystem gemäß Fig. 1 im geöffneten Zustand,
Fig. 6 das Spendersystem gemäß Fig. 2 im geöffneten Zustand,
Fig. 7 eine Draufsicht einer alternative Ausgestaltung der Kopfplatten,
Fig. 8 eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spendersystems, welches für pa­ rallel nebeneinander an dem Spendersystem befestigte Flaschen verwendet wird,
Fig. 9 eine Draufsicht auf das Spendersystem gemäß Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht entlang der Linie X-X des Spen­ dersystems aus Fig. 9,
Fig. 11 eine perspektivische, vergrößerte Ansicht einer an den Kopfplatten und dem Grundkörper vorgesehenen Führungs­ steg und Führungsnut,
Fig. 12 eine Frontansicht - teilweise im Schnitt - des Füh­ rungsstegs und der Führungsnut aus Fig. 11 und
Fig. 13 eine Seitenansicht - teilweise im Schnitt - des Füh­ rungsstegs und der Führungsnut aus Fig. 11.
Gemäß der Zeichnung besteht das Spendersystem bei einer für Tuben ausgebildeten Ausführungsform aus einem Grundkörper 1 und zwei als Tuben ausgebildeten Behältern 2 und 3, die an der Unterseite des Grundkörpers befestigt sind. In der äußeren Tu­ be 2 ist ein erstes Produkt und in der inneren Tube 3 ist ein zweites Produkt enthalten. Vorzugsweise werden alle Teile des Spendersystems aus Kunststoff gespritzt.
Bei der Beschreibung beziehen sich die Bezeichnungen "oben" und "unten" auf die Darstellung des Spendersystems in den Fi­ guren. Bei der Beschreibung des Grundkörpers ist mit der Be­ zeichnung "unten" die den Tuben zugewandte Richtung gemeint, mit der Bezeichnung "oben" die den Tuben abgewandte, mit der Bezeichnung "außen" die von der Mittelachse 4 des Spender­ systems abgewandte Richtung und mit "innen" die der Mittel­ achse 4 zugewandte Richtung gemeint.
In den Fig. 1 bis 7 ist ein Spendersystem dargestellt, bei dem die Behälter als ineinander verlaufende Doppeltuben 2 und 3 ausgeführt sind.
Der Grundkörper 1 besteht aus einer im wesentlichen die Form eines Hohlzylinders aufweisenden Außenwand 5, auf dessen In­ nenseite etwa in der Mitte eine radial nach innen verlaufende Grundplatte 6 einstückig angeformt ist. Etwa in ihrer Mitte weist die Grundplatte 6 eine im wesentlichen zylinderförmige, nach unten verlaufende Einsenkung 7 auf, die eine im wesentli­ chen vertikal verlaufende Vertikalwand 8 und eine im wesentli­ chen parallel zur Grundplatte 6 verlaufende Grundwand 9 auf­ weist.
An ihrer Unterseite ist an der Grundwand 9 ein erster Befesti­ gungsstutzen 10 einstückig angeformt. Dieser erste Befesti­ gungsstutzen 10 weist an seiner Innenseite ein Innengewinde auf, in welches ein erster Tubenstutzen 11 eingeschraubt ist, der ein mit dem Innengewinde des ersten Behälterstutzens 10 korrespondierendes Außengewinde aufweist. Die Befestigung der inneren Tube 3 erfolgt dergestalt, daß die Grundwand 9 dich­ tend auf dem Rand des ersten Tubenstutzen 11 aufsitzt. Zur Erhöhung der Dichtwirkung ist an der Unterseite der Grundwand 9 eine Ringdichtung 12 einstückig angeformt.
Ein zweiter Befestigungsstutzen 13 ist konzentrisch verlaufend zu dem ersten Tubenstutzen 11 an der Unterseite der Grundplat­ te 6 einstückig angeformt. Der zweite Befestigungsstutzen 13 hat einen größeren Durchmesser als der erste Tubenstutzen 11. Die Befestigung der äußeren Tube 2 an dem Grundkörper 1 er­ folgt ebenfalls über ein einstückig an der Innenseite des zweiten Befestigungsstutzens 13 angeformtes Innengewinde, in welches ein an der äußeren Tube 2 vorgesehener zweiter Tuben­ stutzen 14 mit einem zu dem Innengewinde korrespondierendes Außengewinde eingreift. Zu Erhöhung der Dichtwirkung ist auch hier eine Ringdichtung 15 einstückig an der Unterseite der Grundplatte 6 angeformt.
Die Einsenkung 7 ist zumindest in einem Teilbereich so ausge­ bildet, daß zwischen der Außenseite der Vertikalwand 8 und der Innenseite des zweiten Tubenstutzens 14 ein Kanal 16 gebildet ist.
Auf der Oberseite Grundplatte 6 ist ein erster, zylindrisch ausgebildeter erster Produktstutzen 17 einstückig angeformt. Der erste Produktstutzen 17 weist an seiner an seinem unteren, durch die Grundplatte 6 begrenzten Ende eine Grundplattenloch 18 auf. Das in der äußeren Tube 2 enthaltene Produkt kann durch dieses Grundplattenloch 18 nach Durchströmen des Kanals 16 in den ersten Produktstutzen 17 einströmen.
Wie insbesondere aus Fig. 2 zu entnehmen ist, weist der Grundkörper 1 ferner einen zweiten, ebenfalls zylindrisch ausgebildeten zweiten Produktstutzen 19 auf, der einstückig an der Oberseite der Grundplatte 6 und der Grundwand 9 angeformt ist. Der zweite Produktstutzen 19 ist etwa rechtwinklig zu dem ersten Produktstutzen 17 angeordnet. Die Grundwand 9 weist in­ nerhalb des zweiten Produktstutzens 19 ein Grundwandloch 20 auf, durch welches das in der inneren Tube 3 enthaltene Pro­ dukt aus der Tubenöffnung austreten und in den zweiten Pro­ duktstutzen 19 eindringen kann.
Verschlossen wird das Spendersystem durch zwei auf dem Grund­ körper 1 drehbar befestigte Kopfplatten 21 und 22. Die erste Kopfplatte 21 ist derart ausgebildet, um den ersten Produkt­ stutzen 17 dichtend zu verschließen, wohingegen die zweite Kopfplatte 22 derart ausgebildet ist, um den zweiten Produkt­ stutzen 19 dichtend zu verschließen. Zu diesem Zweck weist die erste Kopfplatte 21 an ihrer Unterseite eine einstückig ange­ formte Dichtlippe 23 auf, deren Außendurchmesser geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des ersten Produktstutzens 17 in dessen an die erste Kopfplatte 21 angrenzenden Bereich ist. Die Dichtlippe 23 greift im verschlossenen Zustand dichtend in den ersten Produktstutzen 17 ein. Die zweite Kopfplatte 22 ist mit einer ähnlich ausgebildeten Dichtlippe 24 ausgebildet, die im verschlossenen Zustand dichtend in den zweiten Produktstut­ zen 19 eingreift.
Wie besonders deutlich aus der Fig. 3 zu entnehmen ist, sind die Kopfplatten 21 und 22 rechtwinklig versetzt zueinander drehbar auf dem Grundkörper 1 angeordnet. Die Kopfplatten 21 und 22 bilden zusammen die geometrische Form eines Kreises. Die erste Kopfplatte 21 weist etwa in ihrer Mitte eine Ein­ senkung 21a auf, die zur Aufnahme der zweiten Kopfplatte 22 ausgebildet ist. Die zweite Kopfplatte 22 wird also in die erste Kopfplatte 21 eingesetzt, so daß diese an ihren Ober­ flächen plan abschließen. Die geometrische Aufteilung der Kopfplatten 21 und 22 ist beliebig. Die in Fig. 3 dargestellte - von oben in der Fig. 3 gesehene - konische Ausgestaltung der Kopfplatten 21 und 22, die sich zu der Mitte hin zu Ein­ schnürungen 21b und 22b verjüngen, stellen eine vorteilhafte Ausführungsform dar. Die Form beider Kopfplatten 21 und 22 muß nicht einen Kreis ergeben, sondern kann auch andere Formen, wie ein Rechteck oder ein Dreieck aufweisen.
Beide Kopfplatten 21 und 22 sind drehbar gelagert. Die erste Kopfplatte 21 weist zu diesem Zweck zwei schalen- und halb­ kreisförmige Führungsstege 25 und 26 auf, die in zwei an dem Grundkörper 1 einstückig angeformte Führungsnuten 27 und 28 eingreifen. Die Führungsstege 25 und 26 sind in den Führungs­ nuten 27 und 28 gleitbeweglich geführt.
Die zweite Kopfplatte 22 ist auf zwei auf der Oberseite der Grundwand 9 einstückig angeformten Lagerböcken 29 und 30 mit­ tels zweier an der zweiten Kopfplatte 22 einstückig angeform­ ten Stiften 31 und 32 drehbar gelagert. Die Stifte 31 und 32 greifen rastend in entsprechende Ausnehmungen 33 und 34 an den oberen Enden der Lagerböcke 29 und 30 ein und sind so in die­ sen drehbar gelagert.
Die erste Kopfplatte weist zwei Durchbrüche 35 und 36 auf, durch welche die Lagerböcke 29 und 30 im zusammengesetzten Zustand durch die erste Kopfplatte 21 hindurchtreten können, um die Stifte 31 und 32 aufzunehmen. Die zweite Kopfplatte 22 weist zudem ein Loch 59 auf, durch welches der zweite Produkt­ stutzen 19 hindurchtritt.
In der Fig. 4 ist die Lagerung der Stifte 31 und 32 der zwei­ ten Kopfplatte 22 in den Lagerböcken 29 und 30 des Grundkör­ pers 1 vergrößert als Ausschnitt dargestellt. In der hier dargestellten Ausführungsform erfolgt die Lagerung der zweiten Kopfplatte 22 in den Lagerböcken 29 und 30, die an der Grund­ wand 9 angeformt sind. Es ist jedoch auch möglich, die Lager­ böcke 29 und 30 oder ähnliche Aufnahmevorrichtungen direkt an der ersten Kopfplatte 21 einstückig anzuformen. Die zweite Kopfplatte 22 ist dann direkt in der ersten Kopfplatte 21 drehbar gelagert. Auf diese Weise wird der Aufbau vereinfacht und es müssen keine Ausnehmungen 33 und 34 vorgesehen werden.
Fig. 5 zeigt das Spendersystem bei Betätigung der ersten Kopfplatte 21. Durch Ausübung einer Kraft auf die in die erste Kopfplatte 21 eingeformte Mulde 37 werden die Führungsstege 25 und 26 in den Führungsnuten 27 und 28 um ihren zentralen Rota­ tionspunkt 38 gedreht. Die erste Kopfplatte 21 wird auf der Seite, auf der Druck ausgeübt wird, abgesenkt, wohingegen die dem Rotationspunkt 38 gegenüberliegende Seite der Kopfplatte angehoben wird, so daß der obere Rand der ersten Kopfplatte 21 über den oberen Rand der Außenwand 5 der Grundkörpers 1 hin­ austritt. Das erste Medium kann so aus der äußeren Tube 2 austreten, durch den Spalt 16 und das Grundplattenloch 18 in den ersten Produktstutzen 17 strömen und durch die erste Aus­ trittsöffnung 39 der ersten Kopfplatte 21 aus dem Spender­ system austreten. Während dieses Vorgangs bleibt die zweite Kopfplatte 22 verschlossen. Die Durchbrüche 35 und 36 sowie das Loch 59 in der ersten Kopfplatte 21 gewährleisten, daß die Bewegung der ersten Kopfplatte 21 nicht durch die zweite Kopf­ platte 22 behindert wird.
Fig. 6 zeigt das Spendersystem bei Betätigung der zweiten Kopfplatte 22. Durch Ausübung einer Kraft auf die in die zwei­ te Kopfplatte 22 eingeformte Mulde 40, wird die zweite Kopf­ platte um ihren in der Achse der Stifte 31 und 32 liegenden Rotationspunkt gedreht. Die zweite Kopfplatte 22 wird auf der Seite abgesenkt, auf der Druck ausgeübt wird, wohingegen die dem Rotationspunkt gegenüberliegende Seite der Kopfplatte angehoben wird, so daß der obere Rand der zweiten Kopfplatte 22 über den oberen Rand der Außenwand 5 des Grundkörpers 1 hinaustritt. Das zweite Medium kann so aus der inneren Tube 3 austreten, durch das Grundwandloch 20 in den zweiten Produkt­ stutzen 19 strömen und durch die zweite Austrittsöffnung 41 der zweiten Kopfplatte 22 aus dem Spendersystem austreten. Während dieses Vorgangs bleibt die erste Kopfplatte 21 ver­ schlossen.
Die zweite Kopfplatte 22 weist an ihrer Unterseite auf der zum Niederdrücken bestimmten Seite eine Ausnehmung 22c auf, die es ermöglicht, die zweite Kopfplatte 22 gegenüber der ersten Kopfplatte 21 abzusenken. Der Rand der Ausnehmung 22c kommt beim Niederdrücken zur Auflage auf der ersten Kopfplatte 21.
In der Fig. 7 ist eine alternative geometrische Ausgestaltung der Kopfplatten 42 und 43 dargestellt. Die im wesentlichen kreisförmige erste Kopfplatte 42 weist in ihrer Mitte eine zur Aufnahme der zweiten Kopfplatte 43 ausgebildete, streifenför­ mige Einsenkung 42a auf. In diese ist die streifenförmige zweite Kopfplatte 43 eingelassen, so daß die Kopfplatten an ihren Oberflächen plan abschließen. Das Verschließen der zwei Produktstutzen und die schwenkbare Fixierung der Kopfplatten 42 und 43 an dem Grundkörper 44 erfolgt wie bei der in den Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform.
In den Fig. 8 bis 10 ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Spendersystems dargestellt, welches zur Verwendung an zwei parallel nebeneinander angeordneten, als Flaschen 45 und 46 ausgebildeten Behältern ausgestaltet ist, die mit unterschiedlichen Produkten gefüllt sind.
Der Grundkörper 47 ist über an der Unterseite der Grundplatte 48 einstückig angeformte Rastlaschen 49 und 50, die entspre­ chende, an den Flaschenhälsen ausgebildete Bünder 51 und 52 rastend umgreifen, mit den Flaschen 45 und 46 verbunden.
Die Kopfplatten 53 und 54 sind - von in der Fig. 9 oben gese­ hen - jeweils halbkreisförmig ausgebildet und bilden im zu­ sammengesetzten Zustand einen Kreis. Etwa in ihrer Mitte wei­ sen die - im Querschnitt gesehen - schalenförmige Kopfplatten 53 und 54 an den seitlichen nach unten verlaufenden Rändern einstückig angeformte Stifte 55 und 56 auf, die in korrespon­ dierende am Grundkörper vorgesehene 57 Ausnehmungen eingreifen und auf diese Weise drehbar in dem Grundkörper 57 gelagert sind.
Wie insbesondere aus dem Schnitt in Fig. 10 zu entnehmen ist, sind die Produktstutzen - von denen in der Figur nur der Pro­ duktstutzen 58 dargestellt ist - seitlich versetzt von den Mittelachsen der Flaschen 45 und 46 angeordnet, die durch die Rotationspunkte der Stifte 55 und 56 laufen. Beim Ausüben von Druck auf die Kopfplatten 53 und 54 werden so die Produkt­ stutzen aufgrund einer Kippbewegung der Kopfplatten 53 und 54 freigegeben, so daß die Produkte durch die dann freigegebenen Austrittsöffnungen, von den in der Figur nur die Austrittsöff­ nung 58 dargestellt ist, aus dem Spendersystem austreten kön­ nen.
Die konstruktive Ausgestaltung des Führungssteges 25 und der Führungsnut 27 sind als vergrößerte Detailansicht in den Fig. 11 bis 13 dargestellt. Wie hier ersichtlich ist, greift der bogenförmig ausgebildete Führungssteg 25, der einstückig an der erstem Kopfplatte 21 angeformt ist, in die korrespon­ dierende, schalenförmig ausgebildete Führungsnut 27 ein. Die Führungsnut verläuft zwischen einem Z-förmig ausgebildeten Ende 60 der Grundplatte 6, wobei der obere Schenkel 60a eine Wölbung aufweist, die mit der Bogenform des Führungssteges 25 korrespondiert, und einem L-förmig ausgebildeten Ende, dessen hochragender Schenkel 60b eine Ausnehmung aufweist, die eben­ falls mit der Wölbung des Führungsstegs 25 korrespondiert. Die Führungsnut 27 wird demnach zwischen dem Schenkel 60a und dem Schenkel 60b gebildet. In diese Führungsnut 27 kann der Füh­ rungssteg 27 rastend eingeschoben werden.
Bei einer anderen - in den Figuren nicht dargestellten - Aus­ führungsform des Spendersystems ohne Lagerböcke und die Füh­ rungsstege bzw. -nuten sind die Kopfplatten an ihren Rändern ballig, konvex ausgebildet. Diese nach außen gewölbten Ränder sitzen in entsprechend, an dem Grundkörper oder den anderen Kopfplatten ausgebildeten, konkaven Ausnehmungen und sind so in diesen drehbar gelagert.
Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen betrafen alle Spen­ dersysteme für zwei verschiedene Produkte. Es liegt ebenfalls im Rahmen der Erfindung, diese für mehr als zwei Produkte auszubilden. So können beispielsweise drei parallel nebenein­ ander, an dem Grundkörper befestigte Flaschen durch drei streifenförmig nebeneinander, an dem Grundkörper drehbar be­ festigte Kopfplatten verschlossen werden.
Bezugszeichenliste
1
Grundkörper
2
äußere Tube
3
innere Tube
4
Mittelachse des Spendersystems
5
Außenwand
6
Grundplatte
7
Einsenkung
8
Vertikalwand
9
Grundwand
10
erster Befestigungsstutzen
11
erster Tubenstutzen
12
Ringdichtung
13
zweiter Befestigungsstutzen
14
zweiter Tubenstutzen
15
Ringdichtung
16
Kanal
17
erster Produktstutzen
18
Grundplattenloch
19
zweiter Produktstutzen
20
Grundwandloch
21
erste Kopfplatte
21
a Einsenkung
21
b Einschnürung
22
zweite Kopfplatte
22
b Einschnürung
22
c Ausnehmung
23
,
24
Dichtlippe
25
,
26
Führungssteg
27
,
28
Führungsnut
29
,
30
Lagerbock
31
,
32
Stift
33
,
34
Ausnehmung
35
,
36
Durchbruch
37
Mulde
38
Rotationspunkt
39
erste Austrittsöffnung
40
Mulde
41
zweite Austrittsöffnung
42
erste Kopfplatte
42
a Einsenkung
43
zweite Kopfplatte
44
Grundkörper
45
erste Flasche
46
zweite Flasche
47
Grundkörper
48
Grundplatte
49
,
50
Rastlasche
51
,
52
Bund
53
,
54
Kopfplatte
55
,
56
Stift
57
Grundkörper
58
Austrittsöffnung
59
Loch
60
Z-förmiges Ende
60
a Schenkel
60
b Schenkel

Claims (10)

1. Spendersystem für fließfähige Medien mit einem Grundkörper (1), an dem mindestens zwei, zur Aufnahme von Medien aus­ gebildete Behälter befestigbar sind, wobei der Grundkörper (1) einen ersten Kanal und mindestens einen zweiten Kanal zur getrennten Herausführung der Medien aus den Behältern aufweist und mit einer ersten, betätigbaren Verschlußvor­ richtung versehen ist, mit der mindestens einer der Kanäle mediendicht verschließbar ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Grundkörper (1) min­ destens eine weitere Verschlußvorrichtung aufweist, mit der mindestens der zweite Kanal unabhängig von den ande­ ren Kanälen mediendicht verschließbar ist.
2. Spendersystem nach Anspruch 1, mit einem ersten und einem zweiten Kanal zum Spenden von zwei unterschiedlichen Me­ dien, wobei die erste Verschlußvorrichtung eine erste Kopfplatte (21, 42) aufweist, die an dem Grundkörper dreh­ bar verbindbar ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Spendersystem eine zweite Ver­ schlußvorrichtung aufweist und daß die zweite Verschluß­ vorrichtung ebenfalls eine Kopfplatte (22, 43) aufweist, die mit dem Grundkörper oder der ersten Kopfplatte (21, 42) drehbar verbindbar ist.
3. Spendersystem nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der zweite Kanal etwa um 90 Grad versetzt zu dem ersten Kanal angeordnet ist und daß die Drehachsen der Kopfplatten in dem gleichen Verhältnis wie die Kanäle versetzt zueinander verlaufen.
4. Spendersystem nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die zweite Kopfplatte (22, 43) in der ersten Kopfplatte drehbar gelagert ist.
5. Spendersystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, mit einem ersten (10) und einem zweiten (13) an dem Grundkörper (1) versehenen Befestigungsstutzen, an denen die Behälter getrennt voneinander befestigbar sind und die Medien ge­ trennt aus den Behältern führen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Behälter und die Be­ festigungsstutzen (10, 13) konzentrisch angeordnet sind und der erste Befestigungsstutzen (10) einen geringeren Durchmesser als der zweite Befestigungsstutzen (13) auf­ weist, so daß einer der Behälter in dem anderen Behälter angeordnet ist und daß zwischen den Befestigungsstutzen (10, 13) ein Kanal (16) besteht, durch den zumindest eines der Medien aus dem korrespondierenden Behälter austreten kann.
6. Spendersystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter Tuben (2, 3) aufweisen.
7. Spendersystem nach einem der Ansprüche 2 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Kopfplatten (21, 22, 42, 43) schalenförmig ausge­ bildete Führungsstege (25, 26) aufweist, die in an dem Grundkörper (1) vorgesehene Führungsnuten (27, 28) ein­ greifen.
8. Spendersystem nach einem der Ansprüche 2 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Kopfplatten (21, 22, 42, 43) Stifte (31, 32) aufweist, die mit an dem Grundkörper (1) oder der anderen Kopfplatte vorgesehenen Lagerböcken (29, 30) () drehbar verbindbar sind.
9. Spendersystem nach einem der Ansprüche 2 oder 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Behälter parallel nebeneinander an dem Grundkörper befestigbar sind.
10. Spendersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kopf­ platten (21, 22, 42, 43) farblich unterschiedlich ausge­ staltet sind, um eine Zuordnung der jeweiligen Kopfplatte (21, 22, 42, 43) zu dem korrespondierenden Produkt zu gewährleisten.
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