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DE69823286T2 - Einheit aus zwei Elementen, die unumkehrbar und frei zueinander drehbar zusammengebaut sind - Google Patents

Einheit aus zwei Elementen, die unumkehrbar und frei zueinander drehbar zusammengebaut sind Download PDF

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DE69823286T2
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DE
Germany
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hood
unit according
container
profile
ramp
Prior art date
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DE69823286T
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Nicolas Albisetti
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LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
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Publication date
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    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
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    • B65D25/04Partitions
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    • B65D41/02Caps or cap-like covers without lines of weakness, tearing strips, tags, or like opening or removal devices
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    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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    • Y10S215/00Bottles and jars
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Medical Preparation Storing Or Oral Administration Devices (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, die zwei (unter normalen Benutzungsbedingungen) unlösbar aufeinander befestigte und zueinander frei drehbare Elemente aufweist. Die Erfindung bezieht sich ganz besonders auf die Anordnungen von zwei oder mehreren Elemente, die insbesondere aufgrund ihrer geringen axialen Druckfestigkeit nicht durch ein übliches hörbares Einrasten montiert werden könnten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Körper des einen oder des anderen Elements aus einem Faltenbalg besteht. Die Erfindung ist insbesondere geeignet für die Herstellung eines Mischers von der Art, wie sie auf dem Gebiet des Haarefärbens verwendet werden. Es können aber auch andere Anwendungen in Betracht gezogen werden.
  • Der unumkehrbare Verschluss von Behältern, die zum Beispiel Proben zur medizinischen Verwendung enthalten, ist bekannt. Als Beispiel können die Patente US-A-4 736 859, US-A-4 799 597, oder US-A-4 934 547 erwähnt werden, welche die außer durch Zerstörung unlösbare Befestigung eines Prüfbecher-Deckels beschreiben, der für das Sammeln von Urin verwendet wird.
  • Außerdem werden insbesondere auf dem Gebiet der Verpackungen, wenn man ein erstes Teil frei drehbar auf ein zweites montieren möchte, diese häufig mittels der Technik des sogenannten hörbaren Einrastens montiert. Diese Technik besteht darin, ein Einrastprofil auf der Außenwand eines der Teile vorzusehen, wobei das Profil von einem oder mehreren Einrastwülsten oder -ringen überquert werden kann, die auf der Innenwand des anderen Teils ausgebildet sind. Zu diesem Zweck wird ein axialer Druck auf das die Wülste tragende Teil ausgeübt, wobei dieser Druck durch elastische Verformung des die Wülste tragenden Teils die Überquerung des Profils durch die Wülste bewirkt.
  • Obwohl diese Technik für viele Anwendungen zufriedenstellend ist, ist sie völlig ungeeignet, wenn das eine und/oder das andere der zusammenzubauenden Teile zu druckelastisch ist. Die übliche Montage durch hörbares Einrasten könnte nämlich aufgrund des axialen Drucks, der dafür notwendig ist, eine unumkehrbare Verformung des einen und/oder des anderen der Teile nach sich ziehen.
  • Ein Schließsystem von der Art mit hörbarem Einrasten ist ebenfalls im Patent US-A-4 460 100 beschrieben. In dieser Druckschrift wird eine Schließvorrichtung beschrieben, bei der der Stopfen einen Einrastwulst und ein Einrastprofil aufweist, die aus einer durchgehenden Rippe bestehen, von der mehrere Rampen ausgehend, die je so ausgerichtet sind, dass sie miteinander in Eingriff gelangen, wenn der Stopfen in Bezug auf den Behälter in Drehung versetzt wird. Eines der mit einer solchen Gestaltung verbundenen Probleme liegt darin, dass aufgrund des Vorhandenseins der durchgehenden Rippe die Rampen des Stopfens nicht mehr mit den Rampen des Behälters in Eingriff stehen, wenn die Rippe des einen auf der Rippe des anderen positioniert ist, was es in manchen Fällen erforderlich machen kann, dass ein axialer Druck auf den Stopfen ausgeübt wird, um das Überqueren des Einrastprofils vom Einrastwulst ganz zu vollenden.
  • In der Druckschrift WO 96/28361 sind der Einrastwulst und das Einrastprofil in Form von einem oder mehreren Schraubengewinden hergestellt, die sich über den ganzen Umfang des Flakonhalses erstrecken, indem sie in Bezug auf die Ebene senkrecht zur Drehachse einen Winkel bilden. Das Überqueren des Einrastprofils durch den Einrastwulst kann hauptsächlich nur durch einen Schraubvorgang erfolgen. Solche Gewindegänge definieren nämlich auf dem Umfang zwei oder mehr übereinanderliegende Rippen, deren Überquerung nur dadurch möglich ist, dass man dem Gewindegang folgt. In andern Worten überquert praktisch der gesamte Einrastwulst das Einrastprofil in einer Drehbewegung, indem er dem Gewindegang von seinem Eingang bis zu seinem Ausgang folgt. Es ist nicht möglich, einen großen Teil des Einrastprofils durch axiales Überqueren überwinden zu lassen. Eine solche Gestaltung bedingt einen großen Drehwinkel zur Durchführung einer solchen Montage.
  • Somit ist es eines der Ziele der vorliegenden Erfindung, eine Einheit aus zwei Elementen zu liefern, die zueinander frei drehbar und unlösbar montiert sind, wobei die Montage der Elemente im wesentlichen keinen axialen Druck des einen auf das andere erfordert.
  • Es ist insbesondere ein Ziel der Erfindung, ein schnelles axiales Überqueren des Einrastprofils durch den Einrastwulst ausschließlich als Reaktion auf eine geringfügige winkelmäßige Drehung des ersten Elements in Bezug auf das zweite zu ermöglichen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Einheit zu liefern, die eine Vorrichtung zur bedarfsmäßigen Mischung von zwei Produkten bildet.
  • Es ist noch ein Ziel, eine wirtschaftliche, einfach herzustellende und zu montierende und zuverlässige Einheit zu liefern.
  • Weitere Ziele gehen ausführlich aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Gegenstände durch Herstellung einer wie in Anspruch 1 definierten Einheit erreicht.
  • Erfindungsgemäß erfolgt das Überqueren des Einrastprofils durch den Einrastwulst außerhalb der Öffnungen des Profils, indem die geraden Abschnitte (d.h. in der Ebene senkrecht zur Achse X ausgerichtet) des Einrastwulsts "axial" über die entsprechenden geraden Abschnitte des Einrastprofils geschoben werden, als Reaktion auf den axialen Zug, der vom Ineingriffbringen der Rampen des ersten Elements mit den Rampen des zweiten Elements über ihre jeweiligen Öffnungen erzeugt wird.
  • Es gibt keine winkelmäßige Überdeckung zwischen dem (oder den) Rampenabschnitt(en) und dem Einrastwulst bzw. dem Einrastprofil. So wird das Überqueren des Einrastprofils durch den Einrastwulst gemäß einer Bewegung mit im wesentlichen axialer Komponente ermöglicht, wobei die Rampenabschnitte während der ganzen Überquerung in gegenseitigem Eingriff bleiben. Vorteilhafterweise sind die Öffnungen gemäß einer Achse ausgerichtet, die nicht wesentlich parallel zu den den Einrastwulst bzw. das Einrastprofil enthaltenden Ebenen liegt, da die Achse parallel zur einer Mittelachse der Rampe liegt. Dadurch wird der für die Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst notwendige Drehwinkel beträchtlich reduziert. Typischerweise liegt der von der Achse der Öffnung in Bezug auf die Ebene senkrecht zur Achse X gebildete, mittlere Winkel in der Größenordnung von 20° bis 50°, und vorzugsweise in der Größenordnung von 45°.
  • Eine solche Anordnung ermöglicht bei der Montage der Einheit das Überqueren des Einrastprofils durch den Wulst hauptsächlich dadurch, dass das erste Elements in Bezug auf das zweite Element in Drehung versetzt wird. Die Mittel sind unwirksam, sobald die Montage der Einheit durchgeführt ist; tatsächlich verhindern die Abschnitte des Wulsts und des Profils, die senkrecht zur Drehachse liegen, jede umgekehrte Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst (unter den normalen Benutzungsbedingungen), wobei die Rampenabschnitte nach dem Überqueren des Einrastprofils durch den Wulst zueinander entgegengesetzt ausgerichtet sind. Die Herstellung des Einrastwulsts und des Profils in unter brochener Form ermöglicht es, die Rampenabschnitte des Einrastwulsts während der ganzen Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst in gegenseitigem Eingriff zu halten. So reicht ein einziges Indrehungversetzen der Elemente zueinander aus, um die Montage der Einheit zu ermöglichen. Es ist nicht notwendig, irgendeinen axialen Druck auszuüben, um die Überquerung durchzuführen und die Montage herzustellen. Die Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst erfolgt nach einer relativ geringen winkelmäßigen Drehung. Tatsächlich ist die Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst einzig das Ergebnis des axialen Zugs, der aus dem Ineingriffbringen der Rampen des Einrastprofils mit den komplementären Rampen des Einrastwulsts entsteht.
  • Vorteilhafterweise weisen das Einrastprofil und der Einrastwulst je mindestens zwei Rampen auf, die winkelmäßig durch mindestens zwei Abschnitte getrennt werden, welche sich in einer Ebene senkrecht zu einer Achse X erstrecken, wobei jeder dieser Abschnitte ein erstes Ende neben einer der Rampen und ein zweites Ende in Abstand zur anderen Rampe aufweist, derart, dass eine Öffnung begrenzt wird, um als Reaktion auf ein Indrehungversetzen des ersten Elements in Bezug auf das zweite um die Achse X das Ineingriffbringen der Rampen des Einrastwulsts mit den Rampen des Einrastprofils über ihre jeweiligen Öffnungen zu erlauben und sie während der ganzen Überquerung des Einrastprofils durch den Einrastwulst in Eingriff zu halten.
  • Gemäß einer Ausführungsform bilden die Rampen je einen Abschnitt eines Schraubengewindegangs.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bilden die Rampen aber je einen Kreisbogen. Eine solche Anordnung ermöglicht es, den für die Überquerung des Einrastprofils durch den Wulst notwendigen Drehwinkel noch weiter zu verringern.
  • Vorteilhafterweise besitzen das Einrastprofil und der Einrastwulst je drei Rampen, die an ihrem Umfang in regelmäßigen Abständen angeordnet sind. So werden drei Öffnungen in einem Abstand von 120° definiert. Dadurch wird das schnelle Ineingriffbringen der Rampenabschnitte des Einrastprofils mit den Rampenabschnitten des Einrastwulsts erleichtert.
  • Zum Beispiel weisen das Einrastprofil und der Einrastwulst je drei Rampenabschnitte sowie drei winkelmäßig um 120° beabstandete Öffnungen auf.
  • Vorteilhafterweise wird das erste Element von einem Behälter gebildet, der mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt enthalten kann, während das zweite Element aus einem Betätigungsorgan besteht.
  • Weiter vorteilhafterweise wird das erste Element von einem Behälter gebildet, der mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt enthalten kann, wobei der Behälter einen Körper aufweist, auf dessen einem Ende ein Ausgabe-Anschlussstück sitzt, das lösbar von einem Stopfen verschlossen wird, wobei der Stopfen in einer ersten axialen Stellung im Inneren einer Haube enthalten ist, die das zweite Element bildet, und in einer zweiten axialen Stellung aus der Haube durch eine Öffnung vorsteht, die in einem freien Ende der Haube ausgebildet ist, wobei die Drehung der Haube in Bezug auf den Behälter in einer ersten Richtung den Übergang des Stopfens von der ersten in die zweite Stellung bewirkt.
  • Das Ausgabe-Anschlussstück kann auf einen über dem Körper sitzenden Hals geschraubt sein, wobei das Indrehungversetzen der Haube in Bezug auf den Körper in der ersten Richtung das Lösen der Schraubverbindung des Anschlussstückes und ein axiales Hochsteigen des Stopfens bewirkt, wobei Mittel vorgesehen sind, um die Haube in Bezug auf das Ausgabe- Anschlussstück in Drehung zu blockieren. Der Stopfen kann auf dem Anschlussstück durch ein beliebiges geeignetes Mittel gehalten werden, zum Beispiel durch hörbares Einrasten. Instabile Mischungen müssen direkt nach der Herstellung der Mischung verwendet werden. Für diese Art von Mischung ist es wünschenswert, dass das Anschlussstück nicht wieder im Inneren der Haube eingeschraubt werden kann, so dass der Benutzer nicht in Versuchung kommt, den Inhalt mehrmals zu verwenden. Zu diesem Zweck wird das Anschlussstück in Bezug auf die Haube entkoppelt, wenn diese in umgekehrter Richtung gedreht wird.
  • Gemäß einer besonders interessanten Ausführungsform ist der Behälter eine Vorrichtung zur bedarfsmäßigen Mischung von mindestens zwei Zusammensetzungen, wobei die Vorrichtung aufweist: einen ersten, ein Produkt A enthaltenden Behälter; wobei über dem ersten Behälter ein Anschlussstück für die Ausgabe der Mischung sitzt; einen zweiten, ein Produkt B enthaltenden Behälter; entfernbare Verschlussmittel, um den ersten Behälter vom zweiten zu isolieren; Betätigungsmittel, um den Ausstoß der Verschlussmittel und die Mischung der Produkte A und B zu bewirken.
  • Das Einrastprofil kann auf einer Außenwand des Körpers des ersten Behälters ausgebildet sein, während der Einrastwulst auf einer Innenwand der Haube in der Nähe eines dem freien Ende entgegengesetzten Endes ausgebildet ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Mischung eine Haarpflegezusammensetzung. Zum Beispiel ist das Produkt A ein Qxidationsmittel und das Produkt B ein Färbemittel.
  • Die erfindungsgemäße Einheit kann durch Gießformen von thermoplastischem Material (Spritzblasen oder Extrusionsblasen) erhalten werden.
  • Als nicht einschränkend zu verstehende Beispiele können Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder die Komplexe vom Typ PE/EVOH/PE erwähnt werden.
  • Abgesehen von den oben angeführten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden, in denen:
  • die 1A1C schematisch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einheit sowie die Schritte des Zusammenbaus der beiden die Einheit bildenden Elemente darstellen;
  • die 2 und 3 eine detaillierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einheit darstellen, die aus einem Mischer besteht, wie er auf dem Gebiet des Haarefärbens verwendet wird.
  • In der Ausführungsform der 1A1C hat die Einheit 100 die Form eines Mischers, von dem nur die die Erfindung bildenden Teile schematisch dargestellt sind, d.h. hauptsächlich die Vorrichtung zur Montage des einen Bauteils auf das andere.
  • Die Einheit 100 mit einer Achse X, die summarisch dargestellt ist, weist ein erstes Element 105 auf, das aus einem unteren Flakon 101 (teilweise dargestellt) und einem oberen Flakon 102 besteht. Über einem der Enden des Flakons 102 sitzt ein Hals 103. Der Hals besitzt ein Gewinde 104, das ein Ausgabe-Anschlussstück (nicht dargestellt, das später unter Bezugnahme auf die 2 und 3 genauer besprochen wird) aufnehmen kann. Die relative Anordnung der beiden Flakons ist nicht Gegen stand der Erfindung und wird unter Bezugnahme auf die 2 und 3 näher erläutert.
  • Die Einheit 100 weist auch ein zweites Element 106 auf, das aus einer Haube 107 besteht, die das Ausgabe-Anschlussstück bedecken kann. Die Haube 107 hat eine längliche Form, die sich zu ihrem freien Ende 108 hin verjüngt. Das Ende 108 besitzt eine Öffnung 109, um, wie man weiter unten genauer sehen wird, einen entfernbaren Stopfen austreten zu lassen, der auf dem Ausgabe-Anschlussstück sitzt. Die Haube besitzt eine Lasche 110, die mit einer im Ausgabe-Anschlussstücke ausgebildeten axialen Nut so zusammenwirken kann, dass eine Drehkopplung der Haube 107 und des Ausgabe-Anschlussstücks hergestellt wird.
  • So bildet die Haube 107 ein Betätigungsorgan für den axialen Antrieb des Ausgabe-Anschlussstücks, um einerseits die Herstellung der Mischung des jeweiligen Inhalts der Flakons 101 und 102 durchzuführen und andererseits gleichzeitig den Zugang zum Stopfen freizugeben und, wenn die Mischung hergestellt ist, ihre Ausgabe zu erlauben. Die Haube 107 muss also in Bezug auf den Körper des Mischers frei drehbar sein. Sie muss außerdem axial blockiert und unlösbar sein, zumindest unter den normalen Nutzungsbedingungen.
  • Zu diesem Zweck wird die Montage der Haube 107 erfindungsgemäß in der nachfolgend genauer erklärten Weise durchgeführt. Ein "Einrastprofil" 111 wird über im wesentlichen den ganzen Umfang des Körpers des Flakons 102 in der Nähe seines unteren Endes hergestellt und erstreckt sich in einer Ebene senkrecht zur Achse X. Zumindest an dieser Stelle ist der Querschnitt des Flakons 102 kreisförmig. Das Einrastprofil 111 unterscheidet sich von den üblichen Einrastprofilen dadurch, dass es an drei Stellen seines Umrisses unterbrochen ist, um drei Öffnungen oder Eingänge 113 zu bilden, die einen Winkelabstand von 120° haben. So besteht das Einrastprofil in Wirklichkeit aus drei Abschnitten 114, 115 (der dritte ist in der Zeichnung nicht sichtbar), die eine im wesentlichen gleiche winkelmäßige Breite haben und senkrecht zur Achse X ausgerichtet sind. Jeder Eingang 113 wird vom hinteren Ende 116 eines Abschnitts 115 und vom vorderen Ende 117 des Abschnitts 114 begrenzt, der dem hinteren Ende benachbart ist. Das vordere Ende 117 eines gegebenen Abschnitts 114 liegt in Flucht mit dem Profil 111, d.h. im wesentlichen senkrecht zur Achse X der Einheit, während das hintere Ende 116 des benachbarten Abschnitts 115 eine Rampe bildet, die zur Oberseite der Vorrichtung weist, wobei die Rampe einen kurzen Abschnitt eines schraubenförmigen Gewindegangs oder eines kreisbogenförmigen Gewindegangs 118 bildet. Diese Anordnung trägt dazu bei, die Eingänge 113, die nur in einer Drehrichtung überquert werden können, auszurichten. In anderen Worten besteht jeder Profilabschnitt 114, 115 aus einem geraden Abschnitt 200, 202 im wesentlichen senkrecht zur Achse X, der von einem vorderen Ende, das mit dem zentralen Abschnitt in Flucht liegt, und einem hinteren, gekrümmten Ende begrenzt wird, das eine zum Hals 103 des Flakons 102 ausgerichtete Rampe definiert. Im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die Begriffe "vordere" und "hintere" relativ und hängen nur von der Drehrichtung ab. Die Rampe 118 bildet einen mittleren Winkel in der Größenordnung von 45° und erstreckt sich derart, dass sie sich winkelmäßig nicht wesentlich mit dem benachbarten Abschnitt 114 überdeckt. In anderen Worten liegt die Projektion des freien Endes 116 der Rampe 118 in einer Ebene senkrecht zur Achse X in der Nähe des Endes 117 des Abschnitts 114.
  • In gleicher Weise ist die Innenfläche der Haube 107 mit einem Wulst 119 versehen, der ebenfalls aus drei Abschnitten 120, 130, 131 besteht, die in einer Ebene senkrecht zur Achse X angeordnet sind, wobei die Haube an dieser Stelle kreisförmig ist. Jeder Abschnitt 120, 130, 131 besteht aus einem zentralen Abschnitt 201 im wesentlichen senkrecht zur Achse X, begrenzt von einem hinteren Ende 121 in Flucht mit dem zentralen Abschnitt 201, und einem vorderen, gekrümmten Ende 122, das eine Rampe definiert, die, wenn die Haube auf die Einheit aufgesetzt ist, entgegengesetzt zu, aber gegenüber den Rampen ausgerichtet ist, die vom Profil 111 gebildet werden. So weist der Wulst 119 ebenfalls drei winkelmäßig um 120° beabstandete Öffnungen 123 auf. Jeder Eingang 123 wird von dem hinteren Ende eines Abschnitts 131 und dem vorderen Ende 122 des dem hinteren Ende benachbarten Abschnitts 120 gebildet. Wie bereits erwähnt, bildet das vordere Ende 122 eines gegebenen Abschnitts 120 eine Rampe, die zum unteren Bereich des Behälters 102 weist, während das hintere Ende 121 eines gegebenen Abschnitts mit dem Profil 119 in Flucht liegt, d.h. im wesentlichen senkrecht zur Achse X der Einheit 105. In gleicher Weise wie beim Profil 111 bilden die vom Wulst 119 gebildeten Rampen ebenfalls Gewindegangabschnitte (schraubenförmig oder kreisförmig) 124, die zu den Gewindegangabschnitten 118 komplementär sind, die vom Profil 111 gebildet werden, um bei einer Drehung der Haube in Bezug auf das Element 105 über die Öffnungen 113, 123 miteinander in Eingriff gelangen zu können und eine axiale Verschiebung der Haube in Bezug auf das erste Element 105 zu bewirken, indem die geraden Abschnitte 201 des Einrastwulsts über die geraden Abschnitte 200, 202 des Einrastprofils geschoben werden. Die axiale Verschiebung ist im wesentlichen gleich der axialen Höhe der Rampen, In der dargestellten Ausführungsform haben die Abschnitte 120, 130, 131, die vom Wulst 119 gebildet werden, einen größeren Abstand als die Abschnitte 114, 115, die vom Profil 111 gebildet werden. Für diesen Wulst 119 gibt es keine winkelmäßige Überdeckung zwischen den Abschnitten 120, 130, 131. Dadurch wird das Ausformen der Haube unter Krafteinwirkung erleichtert und gleichzeitig eine solide Befestigung der Haube auf dem Behälter 102 erhalten.
  • In der in 1A dargestellten Stellung ist der Eingang des Gewindeabschnitts 124 winkelmäßig in Bezug auf den Eingang eines Gewindeabschnitts 118 des Profils 111 verschoben. Indem man die Haube 107 in Bezug auf die Vorrichtung in Uhrzeigerrichtung dreht (1B), bringt man den Gewindeabschnitt 124 über die jeweiligen Eingänge 113, 123 mit dem Gewindeabschnitt 118 in Eingriff, wobei die Gewindeabschnitte 124 und 118 übereinander gleiten, indem sie eine axiale Verschiebung der Haube in Bezug auf den Flakon 102 bewirken. Durch weiteres Drehen der Haube in gleicher Richtung (1C) setzt sich die winkelmäßige Verschiebung fort, bis zum vollständigen Überqueren des Profils 111 durch den Wulst 119, wobei die Rampenabschnitte 124 und 118 während der ganzen Überquerung in Eingriff bleiben, wodurch es möglich wird, diese Überquerung durchzuführen, ohne den geringsten axialen Druck auf die Haube ausüben zu müssen. In diesem Stadium ist der Wulst 119 unter das Profil 111 gelangt. Die Eingänge 113 und 123 sind immer noch zueinander entgegengesetzt ausgerichtet, aber nicht mehr einander gegenüber, wodurch ihre Überquerung in umgekehrter Richtung (Auseinandernehmen) verhindert wird, unabhängig von der Drehrichtung der Haube 107 in Bezug auf den Behälter 102. So wird die Haube 107 ohne jede axiale Krafteinwirkung durch eine einfache Drehung nach Art eines Schraubvorgangs aufgesetzt. Die Haube 107 ist in Bezug auf die Vorrichtung 105 axial blockiert, aber in Drehung frei. Die Haube 107 kann nicht abgenommen werden, außer mit einer Zugkraft, die nicht den normalen Benutzungsbedingungen entspricht.
  • Nun wird auf die 2 und 3 Bezug genommen, die in vollständigerer Form eine Vorrichtung zum bedarfsmäßigen Mischen von zwei Produkten A und B dargestellt. Der Mischer 100 besitzt einen Körper 2, der ein unteres Reservoir 101, welches das Produkt A enthält, und ein oberes Reservoir 102 begrenzt, welches das Produkt B enthält. Die beiden Reservoirs sind durch eine Verengung 3 voneinander getrennt, die von einem entfernbaren Organ 8 verschlossen wird, das von einem freien Ende eines Koppelelements 11 getragen wird, das fest mit dem Anschlussstück 18 verbunden ist. Das Anschlussstück 18 ist auf den Hals 103 des oberen Flakons 102 geschraubt und mit der Haube 107 über das Organ 110 in Drehung gekoppelt, das von der Haube 107 getragen wird. Das Ausgabe-Anschlussstück 18 wird von einem aufgeschraubten Stopfen 40 verschlossen, der vor der Mischung (2) praktisch vollständig im Inneren der Haube 107 enthalten ist, wodurch die Öffnung des Stopfens 40 in dieser Stellung verhindert wird.
  • Die Haube 107 weist einen Einrastwulst 119 von der in Bezug auf die 1A bis 1C beschriebenen Art auf. Der Wulst 119 befindet sich in der Nähe des unteren Bereichs der Haube 107 auf ihrer Innenwand. Der Behälter 102 weist auf seiner Außenfläche in der Nähe seines unteren Endes ein Einrastprofil 111 von der in Bezug auf die 1A bis 1C beschriebenen Art auf, wobei die Montage der Haube auf den Körper 2 in der oben erläuterten Weise erfolgt und folglich keine weitere Beschreibung erfordert.
  • Um die Mischung herzustellen und zu benutzen, dreht der Benutzer die Haube 107 in Bezug auf den Körper 2 des Mischers. Diese Drehbewegung bewirkt das Abschrauben des Anschlussstücks 18 und sein axiales Hochsteigen. Diese axiale Bewegung bewirkt außerdem das Aufsteigen des entfernbaren Organs 8 über das Koppelorgan 11 und die Freigabe der von der Verengung 3 begrenzten Öffnung. Das Produkt A fällt in das Reservoir 101, wodurch die Mischung M hergestellt wird. Das axiale Hochsteigen des Anschlussstücks bewirkt das Austreten des Stopfens 40 aus der Haube 107. Der Stopfen kann dann abgeschraubt und die Mischung aufgetragen werden.
  • In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde Bezug genommen auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Selbstverständlich können Varianten hinzugefügt werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu verlassen. Obwohl die einzigen Ausführungsformen, die beschrieben wurden, Mischer betreffen, ist es klar, dass die Erfindung nicht auf solche Anwendungen beschränkt ist. In der Praxis betrifft sie jede beliebige Anordnung von zwei Elementen, von denen eines frei drehbar und unlösbar auf das aufgesetzt werden soll. Eine solche Erfindung kann insbesondere auf dem Gebiet der Nahrungsmittelindustrie, der Spielwarenindustrie usw. angewendet werden.

Claims (13)

  1. Einheit mit einer Längsachse X, die aufweist: a) ein erstes Element (105), das mit einem Einrastprofil (111) versehen ist, das sich in einer Ebene senkrecht zur Achse X bis zu einem ersten Ende (116) erstreckt, das einen Rampenabschnitt (118) bildet, während ein zweites Ende (117) des Einrastprofils (111) sich in der Ebene erstreckt, wobei mindestens eine Öffnung (113) vom ersten und vom zweiten Ende (116 und 117) begrenzt wird; b) ein zweites Element (106), das einen Einrastwulst (119) aufweist, der sich in einer Ebene senkrecht zur Achse X bis zu einem ersten Ende (122) erstreckt, das einen Rampenabschnitt (124) bildet, während ein zweites Ende (131) des Einrastwulsts (119) sich in der Ebene erstreckt, wobei mindestens eine Öffnung (123) vom ersten und vom zweiten Ende (122 und 131) begrenzt wird; wobei der (oder die) Rampenabschnitte) des Einrastprofils (111) bei der Montage der Einheit in der Lage ist (sind), als Reaktion auf eine Drehung des ersten Elements (105) in Bezug auf das zweite (106) über die Öffnungen (113, 123) mit dem (oder den) Rampenabschnitten) des Einrastwulsts (119) in Eingriff zu gelangen und die Überquerung des Einrastprofils (111) durch den Einrastwulst (119) derart zu erlauben, dass eine frei drehbare Montage des zweiten Elements auf das erste Element (105) möglich wird, dadurch gekennzeichnet, dass es weder zwischen dem (oder den) Rampenabschnitten) (118) und dem zweiten Ende (117) des Einrastprofils (111), noch zwischen dem (oder den) Rampenabschnitten) (124) und dem zweiten Ende (131) des Einrastwulsts (119) eine winkelmäßige Überdeckung gibt.
  2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einrastprofil (111) und der Einrastwulst (119) je mindestens zwei Rampenabschnitte (118, 124) aufweisen, die winkelmäßig durch mindestens zwei Abschnitte (200, 202) getrennt werden, welche sich in einer gleichen Ebene senkrecht zur Achse X erstrecken, wobei jeder dieser Abschnitte (200, 202) ein erstes Ende neben einem der Rampenabschnitte und ein zweites Ende (117, 121) in Abstand zum anderen Rampenabschnitt aufweist, derart, dass eine Öffnung (113, 123) begrenzt wird, um als Reaktion auf ein Indrehungversetzen des ersten Elements (105) in Bezug auf das zweite (106) um die Achse X das Ineingriffbringen der Rampenabschnitte (124) des Einrastwulsts (119) mit den Rampenabschnitten (118) des Einrastprofils (111) über die Öffnungen (113, 123) zu erlauben und sie während der Überquerung des Einrastprofils (111) durch den Einrastwulst (119) in Eingriff zu halten.
  3. Einheit nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampenabschnitte (118, 124) je einen Abschnitt eines Schraubengewindegangs bilden.
  4. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rampenabschnitte (118, 124) je einen Kreisbogen bilden.
  5. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Einrastprofil (111) und der Einrastwulst (119) je drei Rampenabschnitte aufweisen, die an ihrem Umfang in regelmäßigen Abständen angeordnet sind.
  6. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (105) von einem Behälter (101, 102) gebildet wird, der mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt ent halten kann, während das zweite Element (106) aus einem Betätigungsorgan (107) besteht.
  7. Einheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element einen Behälter (102) aufweist, der mindestens ein flüssiges oder halbflüssiges Produkt enthalten kann, wobei der Behälter (102) einen Körper aufweist, auf dessen einem Ende ein Ausgabe-Anschlussstück (18) sitzt, das lösbar von einem Stopfen (40) verschlossen wird, wobei der Stopfen (40) in einer ersten axialen Stellung im Inneren einer Haube (107) enthalten ist, die das zweite Element bildet, und in einer zweiten axialen Stellung aus der Haube (107) durch eine Öffnung (109) vorsteht, die in einem freien Ende (108) der Haube ausgebildet ist, wobei die Drehung der Haube (107) in Bezug auf den Behälter in einer ersten Richtung den Übergang des Stopfens (40) von der ersten in die zweite Stellung bewirkt.
  8. Einheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgabe-Anschlussstück (18) auf einen über dem Körper sitzenden Hals (103) geschraubt ist, wobei das Indrehungversetzen der Haube (107) in Bezug auf den Körper in der ersten Richtung das Lösen der Schraubverbindung des Anschlussstückes (18) und ein axiales Hochsteigen des Stopfens (40) bewirkt, wobei Mittel (110) vorgesehen sind, um die Haube (107) in Bezug auf das Ausgabe-Anschlussstück (18) in Drehung zu blockieren.
  9. Einheit nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Vorrichtung zur bedarfsmäßigen Mischung von mindestens zwei Zusammensetzungen ist, wobei die Vorrichtung aufweist: einen ersten, ein Produkt A enthaltenden Behälter (102), wobei über dem ersten Behälter ein Anschlussstück (18) für die Ausgabe der Mischung sitzt; einen zweiten, ein Produkt B enthaltenden Behälter (101); entfernbare Verschlussmittel (8), um den ersten Behälter vom zweiten zu isolieren; Betätigungsmittel (107, 18, 11), um den Ausstoß der Verschlussmittel (8) und die Mischung der Produkte A und B zu bewirken.
  10. Einheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Einrastprofil (111) auf einer Außenwand des Körpers des ersten Behälters (102) ausgebildet ist, während der Einrastwulst (119) auf einer Innenwand der Haube (107) in der Nähe eines dem freien Ende (108) entgegengesetzten Endes ausgebildet ist.
  11. Einheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung (M) eine Haarpflegezusammensetzung ist.
  12. Einheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt A ein Oxydationsmittel und das Produkt B ein Färbemittel ist.
  13. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Gießformen von thermoplastischen Materialien erhalten wird.
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