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DE19649112A1 - Vorrichtung zum Öffnen und/oder Verschließen von Kronenkorkenflaschen - Google Patents

Vorrichtung zum Öffnen und/oder Verschließen von Kronenkorkenflaschen

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Publication number
DE19649112A1
DE19649112A1 DE1996149112 DE19649112A DE19649112A1 DE 19649112 A1 DE19649112 A1 DE 19649112A1 DE 1996149112 DE1996149112 DE 1996149112 DE 19649112 A DE19649112 A DE 19649112A DE 19649112 A1 DE19649112 A1 DE 19649112A1
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Germany
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opening
receptacle
socket
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Application number
DE1996149112
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DE19649112C2 (de
Inventor
Carsten Preuss
Geb Preuss Preuss
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PREUSS HANS-JOACHIM 67590 MONSHEIM DE
Original Assignee
PREUSS HANS-JOACHIM 67590 MONSHEIM DE
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Publication of DE19649112A1 publication Critical patent/DE19649112A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/16Hand- or power-operated devices for opening closed containers for removing flanged caps, e.g. crown caps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B3/00Closing bottles, jars or similar containers by applying caps
    • B67B3/02Closing bottles, jars or similar containers by applying caps by applying flanged caps, e.g. crown caps, and securing by deformation of flanges

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen und/oder Verschließen von Kronenkorkenflaschen mit einem Grundkörper, mit mindestens einem Hebelele­ ment und mit einem Verschlußelement, wobei der Grundkörper zur Kraftübertragung auf das Hebelelement dient, wobei das Hebelelement zumindest beim Öffnen der Flasche unter dem Rand des Kronenkorkens angreift und wobei das Verschlußele­ ment der Flaschenöffnung zuordenbar ist.
In der Getränkeindustrie haben sich Kronenkorkenverschlüsse als billige und funkti­ onssichere Flaschenverschlußvariante durchgesetzt und sind bisher vom Markt nicht wegzudenken. Kronenkorken weisen im Gegensatz zu Schraubverschlüssen den Nachteil auf, daß einerseits ein Flaschenöffner zum Öffnen der Flasche notwendig ist und andererseits eine geöffnete Flasche nicht wiederverschließbar ist. Dem letztge­ nannten Nachteil ist bisher dadurch begegnet worden, daß einem Flaschenöffner ein Verschlußelement zugeordnet und somit eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art erstellt wurde.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind aus der Praxis in verschiedenen Aus­ führungen bekannt, wobei der Grundkörper regelmäßig einen Kraftarm ausbildet über den zum Öffnen der Flasche auf ein Hebelelement eingewirkt wird, welches unter dem Rand des Kronenkorkens angreift. Darüber hinaus weisen Vorrichtungen der in Rede stehenden Art auch ein am Grundkörper fest installiertes Verschlußelement auf, welches nach Entfernung des Kronenkorkens auf die Flaschenöffnung aufgesetzt wird. Das Hebelelement und das Verschlußelement sind stets örtlich voneinander beabstandet am Grundkörper angeordnet. Gemäß einem hier zugrundgelegten Bei­ spiel einer bekannten Vorrichtung weist der Grundkörper eine flache Formgebung im Sinne eines herkömmlichen Flaschenöffners mit Griff und Kopfteil auf, wobei am Kopfteil das Hebelelement angeordnet ist. Am Griff ist ein verbreiterter Abschnitt vor­ gesehen, an welchem das Verschlußelement angeordnet ist. Das Verschlußelement wird dadurch ausgebildet, daß in den verbreiterten Abschnitt eine gummigefaßte Ver­ tiefung eingelassen ist, die auf die Flaschenöffnung gepreßt wird. Während der Aus­ übung der Verschlußfunktion ragt einerseits das Kopfteil mit dem Hebelelement und entgegengesetzt das Ende des Griffes ab.
Eine derartige Vorrichtung realisiert zwar eine Verschlußfunktion, entspricht aber in­ folge des nach obigem Beispiel aus der Praxis abragenden Kopfteils und Griffendes während des Verschließens nicht einem Flaschenverschluß im eigentlichen Sinne. Ganz im Gegenteil wird ein Flaschenöffner wahrgenommen, welcher auf einer Fla­ sche aufliegt. Durch die abragenden Teile ergeben sich Handhabungsprobleme bspw. beim Transport der Flasche oder auch bei einer versehentlichen Kontaktie­ rung, wobei bereits eine geringe Krafteinwirkung zur Lösung des Verschlußelementes vom Flaschenhals führen kann. Wesentlich ist weiter, daß das Verschlußelement bei Nichtgebrauch der Vorrichtung freiliegt, so daß es zu einer Verschmutzung, insbe­ sondere durch verklebte Flüssigkeitsreste und/oder durch Handkontakt, kommen kann. Durch die freie Anordnung und/oder die Verschmutzung kann auch die Dicht­ funktion durch mechanische und/oder chemische Beschädigung des Gummis beein­ trächtigt werden. Zudem geht von einer derartigen Vorrichtung kein optischer Reiz aus. Schließlich ist die Herstellung aufwendig, da mehrere Materialien - nämlich Me­ tall für das Hebelelement und ggf. das Kopfteil, Plastik für den Griff und Gummi für die Ausstattung des Verschlußelementes - miteinander kombiniert sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, die hygienisch, funktionssi­ cher und einfach handhabbar ist, geringe Herstellungskosten verursacht und die au­ ßerdem optisch reizvoll und im Sinne eines Verschlusses ausgestaltbar ist.
Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet, daß der Grundkörper zumindest an einem Endabschnitt als Hohlkörper mit einer Öffnung ausgebildet ist, daß das Hebelelement im Bereich des Hohlkörpers angeordnet ist und daß oberhalb des Hebelelementes eine Aufnahme für den von der Flasche ent­ fernten Kronenkorken vorgesehen ist, wobei der in der Aufnahme angeordnete Kro­ nenkorken selbst das Verschlußelement ausbildet.
Erfindungsgemäß ist zunächst grundsätzlich erkannt worden, daß eine hygienische Verschlußmöglichkeit darin besteht, den Kronenkorken wiederzuverwenden, nach­ dem er von der Flasche entfernt wurde. Auf diese Weise kommen der Flascheninhalt und die Flaschenöffnung nur mit dem Kronenkorken in Berührung und es kann weder zu einer Verschmutzung der Vorrichtung selbst noch zu einer Verschmutzung des Flascheninhaltes bzw. der Flaschenöffnung durch ein verschmutztes Verschlußele­ ment kommen. Weiter ist erkannt worden, daß eine einfache Handhabung der Vor­ richtung erreichbar ist, wenn der entfernte Kronenkorken den Bereich der Vorrichtung nicht verläßt, also weder in eine Hand des Benutzers gelangt oder sonstwie den Platz wechselt und erfindungsgemäß einer Aufnahme zugeführt wird, die oberhalb des He­ belelementes, nämlich in einem Hohlraum des Grundkörpers, angeordnet ist. Durch die Anordnung des Kronenkorkens in der Aufnahme, direkt oberhalb des Hebelele­ mentes steht dieser automatisch in der richtigen Position zur Verfügung, wieder auf die Flaschenöffnung aufgepreßt zu werden. Die Übereinanderordnung von Hebel- und Verschlußelement bzw. Aufnahme für den Kronenkorken eröffnet außerdem die Möglichkeit einer Bauform im Sinne eines Flaschenverschlusses - ohne abragende, die Funktionssicherheit beeinträchtigende Teile. Des weiteren ist von Bedeutung, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einem einzigen Material und in ansprechender äußerer Gestaltung gefertigt werden kann, da die Funktionsbauteile im Inneren oder im Randbereich des Grundkörpers angeordnet sind und das Verschlußelement selbst durch den von der Flaschenöffnung entfernten Kronenkorken ausgebildet ist. Hier wird also erfindungsgemäß auf einen Flaschenverschluß zurückgegriffen, der bereits vorhanden ist und erst nach Entfernung von der Flasche in die Vorrichtung bzw. in den Grundkörper integriert wird.
Eine unter dem Aspekt einer bequem erreichbaren Hebelwirkung bei geringem Ma­ terialeinsatz bevorzugte Variante der Anordnung des Hebelelementes in dem zumin­ dest teilweise als Hohlkörper ausgebildeten Grundkörper besteht darin, das Hebel­ element im wesentlichen dem freien Randbereich der Öffnung zuzuordnen. Das Hebel­ element erstreckt sich vorzugsweise am Innenrand der Öffnung und die Ansatzstüc­ ke, welche unterhalb des Kronenkorkens angreifen, weisen nach innen. Der restliche Grundkörper dient gänzlich zur Kraftübertragung. Alternativ könnte das Hebelelement auch abgewandt von der Öffnung, in einem von dieser beabstandeten Bereich im In­ neren des Hohlkörpers angeordnet sein. Der Endabschnitt mit der Öffnung ist dann entsprechend dem Flaschenhals zu dimensionieren, so daß sich der Materialver­ brauch, aber auch die Werbefläche vergrößert.
Die Wiederverwendung des Kronenkorkens zum erneuten Verschließen der geöffne­ ten Flasche ist dann besonders funktionssicher, wenn die Entfernung des Kronenkor­ kens von der Flasche weitgehend ohne Deformation des Kronenkorkens erfolgt. Hierzu erstreckt sich das unterhalb des Kronenkorkens angreifende Hebelelement in vorteilhafter Weise am gesamten Umfang des Randbereiches der Öffnung, so daß eine Kraftbeaufschlagung des Kronenkorkens aus mehreren Richtungen erfolgen kann. Zweckmäßigerweise könnten entweder beabstandet voneinander mehrere He­ belelemente vorgesehen sein oder ein umlaufendes, in etwa ringförmiges Hebelele­ ment könnte am Randbereich der Öffnung angeordnet sein. Dabei ist der Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden unter dem Rand des von der Flasche zu entfer­ nenden Kronenkorkens angreifenden Abschnitten des Hebelelementes oder zwischen zwei gegenüberliegenden Hebelelementen geringer als die Querschnittsabmessung des Randbereiches des Kronenkorkens, so daß der als Hohlkörper ausgebildete End­ abschnitt des Grundkörpers unter Krafteinwirkung auf die Flasche aufzubringen ist. Hinsichtlich der Materialauswahl könnte hier vorzugsweise ein biegesteifer Kunststoff eingesetzt werden. Nachdem der Endabschnitt auf dem Kronenkorken aufsitzt und die am Kronenkorken angreifenden Abschnitte des Hebelelementes unter dessen Rand positioniert sind, wird der sich über dem Endabschnitt erstreckende restliche Grundkörper in seiner Funktion als Kraftarm angewendet und das Hebelelement bzw. die Hebelelemente zur weitgehend deformationslosen Lösung des Kronenkorkens von der Flasche betätigt. Der sich vom Endabschnitt aus erstreckende restliche Grundkörper kann als Vollkörper ausgebildet sein oder ebenfalls als Hohlkörper mit oder ohne einer weiteren Öffnung.
Zur Realisierung des Abhebelns des Kronenkorkens von der Flasche weist die Öff­ nung oder auch der gesamte Endabschnitt oder Holkörperbereich des Grundkörpers in zweckmäßiger Weise einen auf den Kronenkorken abgestimmten kreisförmigen Querschnitt auf. Es käme auch ein ellipsenförmiger Querschnitt der Öffnung in Be­ tracht, wobei hier jedoch ein flexibles Grundkörpermaterial eingesetzt wird, so daß zumindest im Moment einer Funktionsausübung - Abhebeln oder Wiederverschließen - eine Verformung zu einem auf den Querschnitt des Kronenkorkens abgestimmten kreisförmigen Querschnitt vorgenommen werden kann.
Damit der von der Flasche entfernte Kronenkorken in eine zur Flaschenöffnung paral­ lele Position gelangt und damit ein Verkanten oder eine Schrägstellung ausgeschlos­ sen sind, weist die Aufnahme einen im wesentlichen auf den Querschnitt des Kro­ nenkorkens abgestimmten Innenquerschnitt auf. Konkret erfolgt mit dem allmähli­ chen, weitgehend deformationslosen Lösen ein Anheben des Kronenkorkens in die direkt über den am Rand des Kronenkorkens angreifenden Abschnitten des Hebel­ elementes angeordnete, insbesondere kammerartige, Aufnahme des als Hohlkörper ausgebildeten Endabschnittes des Grundkörpers.
Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Grundkör­ per mindestens eine, in der Praxis vorzugsweise mehrere, sich in Längsrichtung des Grundkörpers erstreckende, zum freien Randbereich des Endabschnitts öffnende Ausnehmung bzw. Ausnehmungen auf. Hierdurch wird einerseits das Aufsetzen des Grundkörpers auf den die Flasche verschließenden Kronenkorken erleichtert und an­ dererseits die Entnahme des von der Flasche gelösten und in der Aufnahme aufge­ nommenen Kronenkorkens ermöglicht, wenn eine neue Flasche geöffnet und die Wiederverschließbarkeit mit deren Originalkronenkorkenverschluß realisiert werden soll. Durch die vorzugsweise schlitzförmigen und konstant voneinander beabstande­ ten, über den Umfang verteilten Ausnehmungen wird eine gewisse Flexibilität des zwischen den Ausnehmungen verbleibenden, vorzugsweise biegesteifen bzw. star­ ren, Materials im Sinne von Federelementen erreicht, so daß nicht nur das Aufsetzen des Grundkörpers auf die verschlossene Flasche erleichtert wird, sondern auch wäh­ rend des Zustandes des Wiederverschlusses mittels des in der Aufnahme angeord­ neten Kronenkorkens sich eine Rückstellkraft der Federelemente förderlich auf einen funktionssicheren Wiederverschluß der Flasche auswirken könnte. Es ist hervorzu­ heben, daß mittels der Ausnehmungen die erfindungsgemäße Vorrichtung beliebig oft wiederverwendet werden kann, während sich bei der ungeschlitzten Variante das Problem der Eliminierung eines Kronenkorkens oder mehrerer sukzessive aufge­ nommener Kronenkorken stellt. Abgesehen davon, daß die erfindungsgemäße Vor­ richtung auch als "Wegwerfartikel" Anwendung finden könnte, lassen sich auch bei der ungeschlitzten Ausführungsform Kronenkorkenentnahmemöglichkeiten finden. Bspw. könnte die Aufnahme von außen zugänglich ausgestaltet sein.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung könnte nun in zwei grundsätzlich verschiedenen Ausgestaltungen ausgeführt sein. Zum einen könnte die Aufnahme für den Kronen­ korken als separates Bauteil oder zumindest als Teil eines separaten Bauteils vorlie­ gen, welches dem Grundkörper zugeordnet ist, jedoch zur Entnahme des Kronenkor­ kens aus der Aufnahme gänzlich oder teilweise vom Grundkörper entfernbar ist. Zum anderen könnte die Aufnahme integraler Bestandteil des Grundkörpers sein.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel, wobei die Aufnahme für den Kronenkorken als se­ parates Bauteil oder zumindest als Teil eines separaten Bauteils vorliegt und zum Eliminieren des Kronenkorkens aus der Aufnahme gänzlich oder teilweise vom Grundkörper entfernbar ist, ist vorzugsweise der gesamte Grundkörper als Hohlkör­ per mit einer weiteren, der Öffnung des Endabschnittes gegenüberliegenden Öffnung ausgebildet. Das separate Bauteil könnte als Einsteck- oder Einschraubteil ausgebil­ det sein, das sich nahezu über die gesamte Länge des Grundkörpers erstreckt. Die Aufnahme könnte nun Platz für einen Kronenkorken bieten und am Ende des Ein­ steck- oder Einschraubteils angeordnet sein, so daß der Wiederverschließvorgang ähnlich wie oben beschrieben erfolgt oder mit dem Unterschied, daß die Kraftbeauf­ schlagung über das Verbringen des Einsteck- oder Einschraubteils im Grundkörper erfolgt. Weiterführend könnte das Einsteck- oder Einschraubteil auch Platz für mehr als einen Kronenkorken bieten, wobei jedoch sicherzustellen ist, daß der jeweils zu­ letzt von der Flasche entfernte Kronenkorken in der Aufnahme in eine Position ge­ langt, die die Wiederverschließbarkeit garantiert. Letztere Variante erlaubt ein An­ sammeln von Kronenkorken, so daß die Häufigkeit des teilweisen oder gänzlichen Entfernens der Aufnahme, des separaten Bauteils bzw. des Einsteck- oder Ein­ schraubteils vom Grundkörper zum Eliminieren der Kronenkorken verringert wird.
Die Verbindung zwischen der Aufnahme bzw. dem separaten Bauteil und dem Grundkörper könnte form- und/oder kraftschlüssig sein. Damit ein ausgedienter Kro­ nenkorken vor einem neuen Flaschenöffnungsvorgang aus der Aufnahme entfernt werden kann, könnte die Aufnahme entweder teilweise aus dem Hohlkörperbereich verbracht, geschwenkt, geführt oder dgl. werden oder vollständig vom Grundkörper gelöst werden. Für eine lösbare Verbindung von Aufnahme bzw. separatem Bauteil und Grundkörper spricht die Vereinfachung der Verbindungsmittel.
Gemäß einer Variante, wobei eine lösbare Verbindungstechnik eingesetzt wird, könnte eine Rast- oder Schraubverbindung in einem Bereich des als Hohlkörper aus­ gebildeten Grundkörpers angewendet werden, welcher sich abgewandt vom Endab­ schnitt bzw. vom Hebelelement des Grundkörpers erstreckt. Bei einer Schraubver­ bindung könnte die Kraftübertragung auf den in der Aufnahme befindlichen, zum Wiederverschließen dienenden Kronenkorken bspw. ganz allmählich erfolgen, indem die Aufnahme, das separate Bauteil oder auch - im vorliegenden Beispiel das Ein­ schraubteil - immer weiter in Richtung Flaschenöffnung eingeschraubt wird. Grund­ sätzlich könnte die Kraftbeaufschlagung jedoch auch wie bei der bereits beschriebe­ nen Ausführungsform ohne separate, vom Grundkörper lösbare Aufnahme erfolgen.
Zur Anordnung der verschiedenartigsten Verbindungsmittel könnte der Grundkörper im Verbindungsbereich einen größeren Innenquerschnitt aufweisen als in dem der Flaschenöffnung zugewandten Endbereich. Der Grundkörper könnte also - mit ande­ ren Worten - eine Querschnittserweiterung aufweisen, so daß quasi ein Ringspalt zu der Aufnahme bzw. zum separaten Bauteil oder zum Einsteck- oder Einschraubteil, entsteht, der die Verbindungsmittel, bspw. Innen- und Außengewinde, aufnimmt. An­ sonsten könnte der Abstand zwischen der Aufnahme und dem Grundkörper derart bemessen sein, daß zumindest ein zur Erzielung der Bewegbarkeit der Aufnahme bzw. des separaten Bauteils im Grundkörper erforderliches Spiel verbleibt.
Im Hinblick auf die Eliminierung des Kronenkorkens vom Grundkörper infolge der Lö­ sung der den Kronenkorken enthaltenden Aufnahme vom Grundkörper könnte die Aufnahme derart auf die Abmessung des Kronenkorkens abgestimmt sein, daß die­ ser in der Aufnahme verbleibt. Es ist also von Vorteil, die Querschnitts- und ggf. die Höhenabmessung nur geringstfügig größer oder gleichgroß wie die des Kronenkor­ kens zu gestalten, so daß eine Klemmkraftwirkung ausgenutzt werden kann.
Bei der bereits erwähnten anderweitigen grundsätzlichen Ausgestaltung könnte die Aufnahme integraler Bestandteil des Grundkörpers sein und eine auf die Formgebung des aufzunehmenden Kronenkorkens weitgehend abgestimmte Formgestaltung auf­ weisen. Dazu könnte an der Innenwandung des Grundkörpers eine Innenschulter vorgesehen sein, welche die Aufnahme in Längsrichtung des Grundkörpers in entge­ gengesetzter Orientierung zum geöffneten Endabschnitt des Grundkörpers begrenzt, während die Aufnahme in Richtung zum vorgenannten Endabschnitt vom Hebelele­ ment begrenzt ist. Der Abstand zwischen der Innenschulter und dem Hebelelement könnte hierbei die Höhe des Kronenkorkens zumindest geringfügig überschreiten.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die Aufnahme integraler Bestandteil des Grundkörpers ist und dieser mehrere koaxiale, schlitzförmi­ ge Ausnehmungen aufweist, sieht an der Außenwandung des Grundkörpers eine in den Bereich des Endabschnitts und wieder zurück verbringbare Buchse vor. Die Buchse hat eine Doppelfunktion. Zum einen übt sie in der Betriebsstellung im Bereich des Endabschnitts des Grundkörpers einen radialen, nach innen gerichteten Druck aus. Hierdurch wird der Querschnitt des Grundkörpers verkleinert, was dazu führt, daß das Hebelelement unterhalb des Kronenkorkens angesetzt werden kann und dessen Querschnittsabmessung deutlich unterschreitet. Außerdem ist die Druckaus­ übung durch die Buchse auch während des Wiederverschließens der Flasche mit dem in der Aufnahme befindlichen, erneut auf die Flaschenöffnung aufgebrachten Kronenkorken von Vorteil. Zum anderen ermöglicht die Buchse in der Ruhestellung eine Freigabe des Kronenkorkens aus der Aufnahme, wobei die sich zwischen den schlitzförmigen Ausnehmungen erstreckenden Außenwandungssegmente mit Verrin­ gerung des radial nach innen gerichteten Drucks in ihre Ursprungsstellung zurückfe­ dern. In konstruktiver Hinsicht könnte die Doppelfunktion so realisiert sein, daß an der Außenwandung des Grundkörpers ein Bund als Anschlag für die Buchse vorge­ sehen ist, wobei der obere Bereich der Buchse in Betriebsstellung - nämlich während der radialen Druckbeaufschlagung während des Wiederverschließens - am oberen Rand des Bundes anliegt und der untere Bereich der Buchse in Ruhestellung - d. h. während des Ausbringens des Kronenkorkens aus der Aufnahme - am unteren Rand des Bundes an liegt. Bei Verwendung einer Buchse könnte der Querschnitt der Öff­ nung bzw. des Endbereiches bzw. des Hebelelementbereiches den des Kronenkor­ kens etwas überschreiten, was nicht nur fertigungstechnisch, sondern auch im Hin­ blick auf eine Materialermüdung von Bedeutung ist.
Damit während der Betriebsstellung der Buchse kein selbsttätiges Verschieben statt­ findet, könnte an der Außenwandung des Randbereichs des Endabschnitts des Grundkörpers ein Vorsprung zum Arretieren des unteren Bereiches der Buchse vor­ gesehen sein. In einer im Hinblick auf eine einfache Handhabbarkeit zweckmäßigen Weise könnten der Vorsprung des Grundkörpers und der untere Buchsenbereich derart geringe Abmessungen aufweisen, daß sie leicht außer Eingriff bringbar sind, so daß die Ruhestellung der Buchse leicht erlangbar ist. Eine weitere Ausgestaltung der Buchse sieht vor, diese geschlitzt auszuführen, wobei die Ausnehmungen zur Flasche hin öffnen. Hierdurch können der o.g. Vorsprung des Grundkörpers und der untere Buchsenbereich noch einfacher außer Eingriff gebracht werden. Außerdem wird ein Verhaken des Hebelelementes unter dem Kronenkorken ausgeschlossen und ein einfaches Lösen der Vorrichtung von der Flasche nach Abschluß des Öff­ nungsvorganges ist garantiert.
Um den Effekt einer radialen Druckbeaufschlagung während der Betriebsstellung zu vergrößern, könnte die Buchse an ihrer Innenwandung einen konstanten Querschnitt und zumindest der Endabschnitt des Grundkörpers an seiner Außenwandung einen zu seiner Öffnung hin divergierenden Querschnitt aufweisen. Der Wechsel der Form­ gebung des Grundkörpers könnte insbesondere im Anordnungsbereich des Bundes erfolgen.
Nach einer weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die Aufnahme integraler Bestandteil des Grundkörpers ist und dieser vorzugsweise meh­ rere koaxiale, schlitzförmige Ausnehmungen aufweist und ggf. auch eine vorbe­ schriebene Buchse vorgesehen sein kann, wird im Hohlkörperbereich des Grundkör­ pers eine Spreizeinrichtung angeordnet. Die Spreizeinrichtung ist von außen betätig­ bar, von einer Ruhestellung in eine Betriebsstellung und umgekehrt verbringbar und dient zur Freigabe eines innerhalb der Aufnahme aufgenommenen Kronenkorkens. Der Sinngehalt der Betriebsstellung und der Ruhestellung bei der Spreizeinrichtung ist dem Sinngehalt der Betriebsstellung und der Ruhestellung bei der voranstehend erläuterten Buchse entgegengesetzt. Während die Buchse in der Betriebsstellung einen nach innen gerichteten radialen Druck ausübt und einen festen Sitz der Vorrich­ tung auf der Flasche verursacht, übt die Spreizeinrichtung in der Betriebsstellung ei­ nen nach außen gerichteten radialen Druck auf den Grundkörper aus und bewirkt eine Vergrößerung des Querschnitts zur Freigabe des Kronenkorkens aus der Auf­ nahme.
Die Spreizeinrichtung könnte eine Druckstange, ein von außen betätigbares Betäti­ gungselement und einen zur Öffnung weisenden Spreizkopf umfassen. Anstelle der Druckstange könnte auch ein anderweitiges Kraftübertragungselement vorgesehen sein.
Gemäß einer besonders einfachen konstruktiven Ausgestaltung ist der Grundkörper als Hohlkörper mit einer weiteren, der Öffnung des Endabschnitts gegenüberliegen­ den Öffnung ausgebildet. Im Bereich des Endabschnittes, oberhalb der Kronenkor­ kenaufnahme, ist der Spreizkopf angeordnet, an den sich die Druckstange an­ schließt, welche durch die weitere Öffnung hindurchgeführt ist und außerhalb des Grundkörpers mit dem Betätigungselement versehen ist. Das Betätigungselement könnte bspw. als Druckknopf ausgebildet sein, dessen Abmessungen die der oberen Öffnung überschreiten, so daß eine Sicherung der Spreizeinrichtung in Richtung des Endabschnitts ausgebildet ist. Ebenfalls könnte der Spreizkopf eine die obere Öff­ nung überschreitende Abmessung aufweisen, so daß auch in umgekehrter Orientie­ rung ein Lösen der Spreizeinrichtung vom Grundkörper ausgeschlossen ist. Die Spreizeinrichtung könnte konstruktiv auch andersartig ausgeführt sein. Bspw. könnte das Betätigungselement seitlich des Grundkörpers angeordnet sein und es könnte ggf. mit Druckfedern gearbeitet werden. Auch könnte das Betätigungselement unter gestalterischen Gesichtspunkten verwertet werden, wobei die unterschiedlichen Stellungen in die Gestaltung einbezogen werden.
Eine Lagerung des Spreizkopfes in der Ruhestellung könnte dadurch realisiert wer­ den, daß der Grundkörper eine oberhalb der für den von der Flasche entfernten Kro­ nenkorken vorgesehenen Aufnahme angeordnete zweite Aufnahme für den in der Ruhestellung befindlichen Spreizkopf aufweist. Die zweite Aufnahme und der Spreiz­ kopf könnten kegelstumpfförmig ausgestaltet sein und in Richtung des Endabschnitts konvergieren. Hierdurch wird beim Verbringen des Spreizkopfes in Betriebsstellung eine besonders effektive radiale Verdrängung bzw. Spreizung des Grundkörpers bzw. dessen Endabschnitts vorgenommen, da der durchmessergrößere Bereich des Spreizkopfes zum durchmesserkleineren unteren Bereich der zweiten Aufnahme ge­ führt wird. Der durchmesserkleinere unteren Bereich der zweiten Aufnahme könnte durch die Innenschulter des Grundkörpers gebildet werden, während als obere Be­ grenzung eine zweite Innenschulter des Grundkörpers vorgesehen sein könnte, wel­ che als Verschiebesicherung in Richtung der oberen Öffnung wirkt. Die Weglänge der Spreizeinrichtung in Richtung des Hebelelementes des Grundkörpers zur Erlangung der Betriebsstellung, wobei der Kronenkorken aus der Aufnahme herausfällt, könnte beim Passieren der ersten Innenschulter enden, wo in der Regel die maximalste Spreizwirkung erzielt wird. Denkbar wäre auch eine Formgestaltung des Spreizkop­ fes, wobei dessen Spitze den Kronenkorken kontaktiert und in Richtung der Öffnung förmlich mit Druckkraft beaufschlagt.
Im Hinblick auf eine einfache und kostengünstige Herstellung könnte die erfindungs­ gemäße Vorrichtung aus biegesteifem Kunststoff im Wege des Spritzgußverfahrens hergestellt sein. Das Material könnte jedoch auch flexible Eigenschaften aufweisen, nämlich dann, wenn ein ellipsenförmiger Querschnitt und/oder schlitzförmige Aus­ nehmungen vorgesehen sind und das Material spreizbar und/oder zusammendrück­ bar sein soll. Auch die gemäß den einzelnen Ausführungsformen beschriebenen Bauteile, nämlich die Aufnahme als separates Bauteil bzw. Einsteck- oder Ein­ schraubteil, die zusätzliche Buchse und die zusätzliche Spreizeinrichtung werden vor­ zugsweise aus Kunststoff gefertigt. In Betracht kämen jedoch auch - insbesondere unter gestalterischem Gesichtspunkt - metallische Materialien oder zumindest teilwei­ se auch Holz oder auch ggf. recycelte Kunststoffe oder Verbundmaterialien aus Kunststoff und/oder Metall.
Gerade unter dem Aspekt einer vermarktenden Verwertung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist hervorzuheben, daß die Außenoberfläche des Grundkörpers und/oder der Buchse und/oder das Betätigungselement der Spreizeinrichtung Träger einer op­ tisch ansprechenden Ausgestaltung und/oder Werbeträger sein können. Da die äuße­ re Formgebung weitgehend frei ist und die Funktionsbauteile weitgehend im Inneren des Grundkörpers bzw. in dessen Endabschnitt angeordnet sind, sind einer anspre­ chenden Gestaltung der Außenoberfläche kaum Grenzen gesetzt.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgen­ de Erläuterung von fünf Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungsbeispie­ le der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Wei­ terbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1
bei a) einen Längsschnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Vorrichtung,
bei b) eine Vorderansicht des bei a) gezeigten Gegenstandes,
bei c) eine Aufsicht auf den bei a) gezeigten Gegenstand,
Fig. 2 in schematischer, skizzenhafter Darstellung das in Fig. 1 gezeigte Aus­ führungsbeispiel - jedoch mit divergierender Außenwandung und abge­ rundeter Innenwandung des Grundkörpers - in Anwendung auf eine Flasche mit Kronenkorkenverschluß,
Fig. 3
bei a) einen Längsschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit schlitzförmigen Ausneh­ mungen,
bei b) eine Vorderansicht des bei a) gezeigten Gegenstandes,
bei c) eine Aufsicht auf den bei a) gezeigten Gegenstand,
Fig. 4
bei a) einen Längsschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Vorrichtung, wobei eine als separates Bauteil ausgeführte, in Fig. 5 dargestellte Aufnahme vorgesehen ist,
bei b) eine Vorderansicht des bei a) gezeigten Gegenstandes,
bei c) eine Aufsicht auf den bei a) gezeigten Gegenstand
Fig. 5
bei a) eine Vorderansicht einer als separates Bauteil ausgeführten Aufnahme zur Vervollständigung des Gegenstandes aus Fig. 4,
bei b) eine Aufsicht auf den bei a) gezeigten Gegenstand,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung mit einer Buchse,
Fig. 7 in vergrößerter Darstellung einen Längsschnitt durch die Buchse aus Fig. 6,
Fig. 8 einen Längsschnitt durch ein fünftes Ausführungsbeispiel der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung mit einer Spreizeinrichtung und
Fig. 9 den Gegenstand aus Fig. 8 in Anwendung auf eine Flasche mit Kron­ korkenverschluß.
Die Fig. 1 bis 4, 6 sowie 8 und 9 zeigen fünf Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung zum Öffnen und/oder Verschließen von Kronenkorkenflaschen. Die Vorrichtung weist einen Grundkörper 1, ein Hebelelement 2 und ein Verschlußelement auf. Der Grund­ körper 1 dient zur Kraftübertragung auf das Hebelelement 2. Aus den Fig. 2 und 9 ist ersichtlich, daß das Hebelelement 2 unter dem Rand des Kronenkorkens 3 der zu öffnenden und/oder zu verschließenden, nicht näher bezeichneten Flasche angreift.
Erfindungsgemäß ist der Grundkörper 1 zumindest an einem Endabschnitt 4, in allen fünf Ausführungsbeispielen jedoch gänzlich als Hohlkörper ausgebildet, wobei der Endabschnitt 4 eine Öffnung 5 aufweist. Des weiteren ist das Hebelelement 2 im Be­ reich des Hohlkörpers, hier im wesentlichen am freien Randbereich der Öffnung 5, angeordnet und oberhalb des Hebelelementes 2 ist eine Aufnahme 6 für den von der Flasche entfernten Kronenkorken 3 vorgesehen. Der in der Aufnahme 6 angeordnete Kronenkorken 3 bildet erfindungsgemäß - wie aus den Fig. 2 und 9 erkennbar - selbst das Verschlußelement aus.
In allen Ausführungsbeispielen weist der Grundkörper 1 einen kreisförmigen und/oder ringförmigen Querschnitt auf, der ggf. zumindest abschnittsweise divergiert (vgl. Fig. 2, Fig. 4, Fig. 6, Fig. 8, Fig. 9) und vorübergehend auch verengt werden kann (vgl. Fig. 6, linke Seite) oder auch. Die Öffnung 5 ist stets auf den Kronenkorken 3 abge­ stimmt und unterschreitet dessen Querschnitt aufgrund des Hebelelementes 2 zu­ mindest geringfügig.
Die Aufnahme 6 weist im Sinne einer Kammer ebenfalls einen im wesentlichen auf den Querschnitt des Kronenkorkens 3 abgestimmten Innenquerschnitt auf.
Bei allen fünf Ausführungsbeispielen erstreckt sich das Hebelelement 2 im wesentli­ chen entlang des Umfanges der Öffnung 5, wobei das Hebelelement 2 gemäß dem in den Fig. 3, 4, 6, 8 und 9 gezeigten zweiten, dritten, vierten und fünften Ausführungs­ beispiel von schlitzförmigen, sich in Längsrichtung A des Grundkörpers 1 erstrecken­ den, zum freien Randbereich des Endabschnitts 4 hin öffnenden Ausnehmungen 7 unterbrochen ist. Besonders aus den Fig. 3c) und 4c) geht hervor, daß die Ausneh­ mungen 7 konstant voneinander beabstandet sind.
Das in den Fig. 4 und 5 gezeigte dritte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung verfügt über eine Aufnahme 6, welche als separates Bauteil ausgeführt und in Fig. 5 dargestellt ist. Die Aufnahme 6 liegt als Einschraubteil vor und ist dem Grundkörpers 1 reversibel zuordenbar. Damit die Aufnahme 6 in den Grundkörper 1 eingebracht werden kann, weist dieser eine Öffnung 8 auf, welche der Öffnung 5 des Endabschnittes 4 gegenüberliegt. An dieser Stelle sei erwähnt, daß auch die in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung über eine derartige Öffnung 8 verfügen. Sowohl die Aufnahme 6 als auch der Grundkörper 1 weisen eine zylindrische Formgebung auf und die Aufnahme 6 erstreckt sich im hier nicht gezeigten, zusammengebauten Zustand nahezu über die gesamte Länge des Grundkörpers 1. Die Aufnahme 6 und der Grundkörper 1 sind form- und kraftschlüs­ sig sowie lösbar miteinander verbindbar. Bei diesem dritten Ausführungsbeispiel han­ delt es sich um eine Schraubverbindung, welche abgewandt von dem Endabschnitt 4 des Grundkörpers 1 zwischen der Aufnahme 6 und dem Grundkörper 1 ausbildbar ist. Für die zur Ausbildung der hier eine 3/4-Windung umfassenden Schraubverbin­ dung weist der Grundkörper 1 im Verbindungsbereich 9 zur Anordnung der Verbin­ dungsmittel 10 - nämlich einem Innengewinde am Grundkörper 1 und einem Außen­ gewinde an der Aufnahme 6 - einen größeren Innen- und Außenquerschnitt auf als im Endbereich 4. Die Aufnahme 6 ist beim dritten Ausführungsbeispiel derart auf die Abmessung eines in den Fig. 4 und 5 nicht gezeigten Kronenkorkens abgestimmt, daß sie gemeinsam mit diesem vom Grundkörper 1 lösbar ist. Außerdem sind die Abmessungen des Außenquerschnitts der Aufnahme 6 und des kleineren Innenquer­ schnitts des Grundkörpers 1 derart aufeinander abgestimmt, daß ein zur Erzielung der Bewegbarkeit der Aufnahme 6 im Grundkörper 1 erforderliches Spiel verbleibt.
Gemäß dem ersten, zweiten, vierten und fünften Ausführungsbeispiel, welche aus den Fig. 1 bis 3 und 6 bis 9 hervorgehen, ist die Aufnahme 6 als integraler Bestandteil des Grundkörpers 1 ausgeführt. Die Aufnahme 6 ist in Längsrichtung A des Grund­ körpers 1 zur Öffnung 5 hin vom Hebelelement 2 und in entgegengesetzter Orientie­ rung von einer Innenschulter 11 des Grundkörpers 1 begrenzt. Aus den Fig. 2 und 9 geht hervor, daß der Abstand zwischen der Innenschulter 11 und dem Hebelelement 2 die Höhe des Kronenkorkens 3 nur geringfügig überschreitet.
In dem in den Fig. 6 und 7 gezeigten vierten Ausführungsbeispiel verfügt die erfin­ dungsgemäße Vorrichtung über eine Buchse 12, welche an der Außenwandung des Grundkörpers 1 angeordnet ist und in den Bereich des Endabschnitts 4 und wieder zurück verbringbar ist. Als Anschlag für die Buchse 12 ist an der Außenwandung des Grundkörpers 1 ein Bund 13 vorgesehen, wobei der obere Bereich 14 der Buchse 12 in Betriebsstellung am oberen Rand des Bundes 13 anliegt und der untere Bereich 15 der Buchse 12 in Ruhestellung - d. h. während des Ausbringens des Kronenkorkens aus der Aufnahme 6 - am unteren Rand des Bundes 13 anliegt. In Fig. 6 ist linksseitig die Betriebsstellung, rechtsseitig die Ruhestellung dargestellt, jedoch ohne einen Be­ zug zu einem Kronenkorken. Des weiteren ist an der Außenwandung des Randbe­ reichs des Endabschnitts 4 ein Vorsprung 16 zum Arretieren des unteren Bereiches 15 der Buchse 12 in Betriebsstellung der Buchse 12 vorgesehen, wobei der Vor­ sprung 16 des Grundkörpers 1 und der untere Bereich 15 der Buchse 12 derart ge­ ringe Abmessungen aufweisen, daß sie zum Erreichen der Ruhestellung durch die Buchse 12 leicht außer Eingriff bringbar sind.
Die Formgebung des Grundkörpers 1 gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel ist mit einer Querschnittsveränderung im Bereich des Bundes 13 verbunden. Bis zum Bund 13 ist der Grundkörper 1 im wesentlichen zylindrisch und im oberen Bereich ge­ schlossen ausgeführt und ab dem Bund 13 weist der Grundkörper 1 an der Außen­ wandung eine zur Öffnung 5 hin divergierende, kegelstumpfförmige Formgebung auf. Die Buchse 12 ist zylindrisch ausgebildet und übt während der Betriebsstellung einen nach innen gerichteten radialen Druck auf den divergierenden Endabschnitt 4 des Grundkörpers 1 aus. Diese Druckbeaufschlagung ist einerseits förderlich beim Abhe­ beln des Kronenkorkens 3 von der Flasche und andererseits beim Wiederverschlie­ ßen der Flasche mit dem in der Aufnahme 6 befindlichen Kronenkorken 3. Der obere Bereich 14 der Buchse 12 ist im Hinblick auf eine ergonomisch günstige Ausgestal­ tung wulstartig ausgeführt.
Das in den Fig. 8 und 9 gezeigte fünfte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung verfügt über eine Spreizeinrichtung 17, welche innerhalb des Grundkör­ pers 1 angeordnet ist, von außen betätigbar ist und von einer Ruhestellung in eine Betriebsstellung und umgekehrt verbringbar ist, wobei hier während der Betriebsstel­ lung ein nach außen gerichteter radialer Druck auf den Grundkörper 1 zur Freigabe des Kronenkorkens 3 ausgeübt wird. In den Fig. 8 und 9 ist lediglich die Ruhestel­ lung dargestellt. Die Spreizeinrichtung 17 dient zur Freigabe eines innerhalb der Auf­ nahme 6 aufgenommenen Kronenkorkens 3 und wird dazu in Richtung der Öffnung 5 bewegt. Der Querschnitt des Endabschnitts 4 des Grundkörpers 1 ist im fünften wie auch im ersten, zweiten und dritten Ausführungsbeispiel gegenüber dem Querschnitt des Kronenkorkens 3 sehr knapp bemessen, da ein fester Sitz des Hebelelementes 2 ohne zusätzliches Hilfsmittel zu realisieren ist. Dagegen können im vierten Ausfüh­ rungsbeispiel dank der Buchse 12 auch etwas größere Querschnitte des Grundkör­ pers 1 bzw. dessen Endabschnittes 4 realisiert werden, da in der Betriebsstellung der Buchse 12 eine Querschnittsverengung erzielt wird, wie besonders deutlich aus Fig. 6 ersichtlich, wo die Innenschulter 11 auf der linken Seite nach innen gedrückt ist.
Die Spreizeinrichtung 17 ist im wesentlichen aus einer Druckstange 18, einem von außen betätigbaren Betätigungselement 19 und einem zur Öffnung 5 weisenden Spreizkopf 20 aufgebaut. Die Druckstange 18 erstreckt sich in dem als Hohlkörper ausgebildeten Grundkörper 1 und ragt durch eine weitere, der Öffnung 5 des Endab­ schnittes 4 gegenüberliegende Öffnung 8, welche auf den Querschnitt der Druck­ stange 18 abgestimmt ist und eine Durchtrittsöffnung ausbildet. Oberhalb der Auf­ nahme 6 für den Kronenkorken 3 ist eine zweite Aufnahme 21 vorgesehen, in welcher der Spreizkopf 20 in der Ruhestellung angeordnet ist. Die zweite Aufnahme 21 ist zur Öffnung 5 hin von der Innenschulter 11 des Grundkörpers 1 und in entgegengesetzter Orientierung von einer zweiten Innenschulter 22 des Grundkörpers 1 begrenzt. Die Innenschulter 11 ist derart ausgestaltet, daß die zweite Aufnahme 21 zur Öffnung 5 hin konvergiert. Auch der hier kegelstumpfförmig ausgebildete Spreizkopf 20 konver­ giert in Richtung der Öffnung 5 des Endabschnitts 4.
Wie bereits erwähnt, wird die Spreizeinrichtung 17 zur Erlangung der Betriebsstellung in Richtung der Öffnung 5 verbracht, wobei die Aufnahme 6 und das Hebelelement 2 infolge der Ausnehmungen 7 auseinandergespreizt werden. Der Verschiebeweg der Spreizeinrichtung 17 wird durch die Anlage des Betätigungselementes 19 am Grund­ körper 1 vorgegeben, welches größere Abmessungen aufweist als die als Durch­ trittsöffnung für die Druckstange 18 ausgeführte Öffnung 8. Die hier zu erwartende maximale Betriebsstellung verbleibt im Bereich der Innenschulter 11, wobei aufgrund des dortigen geringsten freien Innenquerschnitts auch die maximale Spreizung er­ reicht wird und der Kronenkorken 3 aus der Aufnahme 6 herausfällt.
Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemei­ nen Teil der Beschreibung verwiesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße Lehre nicht auf die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele eingeschränkt ist. Vielmehr sind bspw. die unterschiedlichsten Ausbildungen der zwischen dem Grundkörper und den zu­ sätzlichen Bauteilen wirkenden Verbindungsmittel, die Ausbildung einer Kronenkor­ kensammeleinrichtung oder auch die Hinzufügung gestalterisch werbewirksamer Mittel zur erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich.
Bezugszeichenliste
1
Grundkörper
2
Hebelelement
3
Kronenkorken
4
Endabschnitt von
1
5
Öffnung von
4
6
Aufnahme für
3
7
Ausnehmung an
1
8
Öffnung von
1
9
Verbindungsbereich zwischen
1
und
6
10
Verbindungsmittel zwischen
1
und
6
11
Innenschulter an
1
12
Buchse
13
Bund an
1
14
oberer Bereich von
12
15
unterer Bereich von
12
16
Vorsprung
17
Spreizeinrichtung
18
Druckstange
19
Betätigungselement
20
Spreizkopf
21
zweite Aufnahme für
20
22
zweite Innenschulter von
1
A Längsachse von
1
,
6
.

Claims (32)

1. Vorrichtung zum Öffnen und/oder Verschließen von Kronenkorkenflaschen mit einem Grundkörper (1), mit mindestens einem Hebelelement (2) und einem Ver­ schlußelement, wobei der Grundkörper (1) zur Kraftübertragung auf das Hebelele­ ment (2) dient, wobei das Hebelelement (2) zumindest beim Öffnen der Flasche unter dem Rand des Kronenkorkens (3) angreift und wobei das Verschlußelement der Fla­ schenöffnung zuordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) zumindest an einem Endabschnitt (4) als Hohlkörper mit einer Öffnung (5) ausgebildet ist, daß das Hebel­ element (2) im Bereich des Hohlkörpers angeordnet ist und daß oberhalb des Hebel­ elementes (2) eine Aufnahme (6) für den von der Flasche entfernten Kronenkorken (3) vorgesehen ist, wobei der in der Aufnahme (6) angeordnete Kronenkorken (3) selbst das Verschlußelement ausbildet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebelelement (2) im wesentlichen am freien Randbereich der Öffnung (5) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebel­ element (2) sich im wesentlichen entlang des Umfanges der Öffnung (5) erstreckt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Öffnung (5) einen auf den Kronenkorken (3) abgestimmten kreisförmi­ gen Querschnitt oder einen ellipsenförmigen, zu einem vorgenannten kreisförmigen Querschnitt verbringbaren Querschnitt aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) einen im wesentlichen auf den Querschnitt des Kronenkorkens (3) abgestimmten Innenquerschnitt aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Bereich des Endabschnitts (4) mindestens eine sich in Längsrichtung (A) des Grundkörpers (1) erstreckende, zum freien Randbereich des Endabschnitts (4) öffnende Ausnehmung (7) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, vor­ zugsweise konstant voneinander beabstandete, schlitzförmige Ausnehmungen (7) vorgesehen sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnah­ me (6) als separates Bauteil oder zumindest als Teil eines separaten Bauteils ausge­ führt ist, welches dem Grundkörper (1) reversibel zuordenbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der gesamte Grundkörper (1) als vorzugsweise zylindrischer Hohlkörper mit einer weiteren, der Öffnung (5) des Endabschnittes (4) gegenüberliegenden Öffnung (8) ausgebildet ist, über die die sich vorzugsweise nahezu über die gesamte Länge des Grundkörpers (1) erstreckende Aufnahme (6) bzw. das separate Bauteil in den bzw. aus dem Grundkör­ per (1) ein- und ausbringbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf­ nahme (6) bzw. das separate Bauteil und der Grundkörper (1) form- und/oder kraft­ schlüssig, vorzugsweise lösbar, miteinander verbunden sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) bzw. das separate Bauteil und der Grundkörper (1) mittels einer Rast- oder Schraubverbindung, abgewandt von dem Endabschnitt (4) des Grundkörpers (1), miteinander verbunden sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) im Verbindungsbereich (9) zur Anordnung von Verbindungsmitteln (10) einen größeren Innenquerschnitt aufweist als im Endbereich (4).
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) derart auf die Abmessung des Kronenkorkens (3) abgestimmt ist, daß sie gemeinsam mit diesem vom Grundkörper (1) lösbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) bzw. das separate Bauteil derart auf die Abmessung des Grund­ körpers (1) abgestimmt ist, daß zumindest ein zur Erzielung der Bewegbarkeit der Aufnahme (6) bzw. des separaten Bauteils im Grundkörper (1) erforderliches Spiel verbleibt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) integraler Bestandteil des Grundkörpers (1) ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) in Längsrichtung (A) des Grundkörpers (1) zur Öffnung (5) des Endabschnitts (4) hin vom Hebelelement (2) und in entgegengesetzter Orientierung von einer Innen­ schulter (11) des Grundkörpers (1) begrenzt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Innenschulter (11) und dem Hebelelement (2) die Höhe des Kronenkor­ kens (3) geringfügig überschreitet.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17 in Verbindung mit Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenwandung des Grundkörpers (1) eine zur Erlangung einer Betriebsstellung in den Bereich des Endabschnitts (4) und zur Erlangung einer Ruhestellung wieder zurück verbringbare Buchse (12) angeord­ net ist, wobei die Buchse (12) während der Betriebsstellung einen radial nach innen gerichteten Druck auf den Grundkörper (1) ausübt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außen­ wandung des Grundkörpers (1) ein Bund (13) als Anschlag für die Buchse (12) vor­ gesehen ist, wobei der obere Bereich (14) der Buchse (12) in Betriebsstellung am Bund (13) anliegt und der untere Bereich (15) der Buchse (12) in Ruhestellung am Bund (13) anliegt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außen­ wandung des Randbereichs des Endabschnitts (4) ein Vorsprung (16) zum Arretieren des unteren Bereiches (15) der Buchse (12) in Betriebsstellung der Buchse (12) vor­ gesehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (16) des Grundkörpers (1) und der untere Bereich (15) der Buchse (12) derart gerin­ ge Abmessungen aufweisen, daß sie zum Erreichen der Ruhestellung durch die Buchse (12) leicht außer Eingriff bringbar sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse zumindest eine, vorzugsweise mehrere schlitzförmige, in Richtung des Endabschnitts des Grundkörpers weisende und zum freien Randbereich der Buchse öffnende Ausnehmung(en) aufweist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) eine im wesentlichen zylindrische Formgebung und - vor­ zugsweise ab dem Bund (13) an der Außenwandung - eine zur Öffnung (5) des En­ dabschnitts (4) hin zumindest abschnittsweise divergierende, kegelstumpfförmige Formgebung aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 23, insbesondere in Verbindung mit Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Grundkörpers (1) eine von außen betätigbare, von einer Ruhestellung in eine Betriebsstellung und um­ gekehrt verbringbare Spreizeinrichtung (17) angeordnet ist, wobei die Spreizeinrich­ tung (17) während der Betriebsstellung einen radial nach außen gerichteten Druck auf den Grundkörper (1) zur Freigabe eines innerhalb der Aufnahme (6) aufgenom­ menen Kronenkorkens (3) ausübt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizein­ richtung (17) eine Druckstange (18), ein von außen betätigbares Betätigungselement (19) und einen zur Öffnung (5) weisenden Spreizkopf (20) umfaßt.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) als Hohlkörper mit einer weiteren, der Öffnung (5) des Endabschnitts (4) gegen­ überliegenden Öffnung (8) vorliegt, wobei die Öffnung (8) eine Durchtrittsöffnung für die Druckstange (18) der Spreizeinrichtung (17) ausbildet.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) eine oberhalb der Aufnahme (6) angeordnete zweite Aufnahme (21) für den in der Ruhestellung befindlichen Spreizkopf (20) aufweist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Auf­ nahme (21) und der Spreizkopf (20) in Richtung der Öffnung (5) des Endabschnitts (4) konvergieren.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Aufnahme (21) zur Öffnung (5) hin von der Innenschulter (11) des Grundkör­ pers (1) und in entgegengesetzter Richtung von einer zweiten Innenschulter (22) des Grundkörpers (1) begrenzt ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizein­ richtung (17) zur Erlangung der Betriebsstellung unter Auseinanderspreizen der Auf­ nahme (6) in Richtung der Öffnung (5) des Endabschnitts (4) verbringbar ist, ggf. den Kronenkorken (3) kontaktiert und diesen dabei zum Zweck seiner Entfernung vom Grundkörper (1) in Richtung der Öffnung (5) mit Druckkraft beaufschlagt.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) aus einem vorzugsweise biegesteifen Material, insbesondere aus Kunststoff, gefertigt ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1), ggf. die Buchse (12), ggf. das Betätigungselement (19) Träger einer optisch ansprechenden Ausgestaltung und/oder Werbeträger und/oder Gestal­ tungselement ist.
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