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DE19646512A1 - Arbeitsstation - Google Patents

Arbeitsstation

Info

Publication number
DE19646512A1
DE19646512A1 DE1996146512 DE19646512A DE19646512A1 DE 19646512 A1 DE19646512 A1 DE 19646512A1 DE 1996146512 DE1996146512 DE 1996146512 DE 19646512 A DE19646512 A DE 19646512A DE 19646512 A1 DE19646512 A1 DE 19646512A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
workstation according
worktop
table top
column
workstation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1996146512
Other languages
English (en)
Inventor
Gunter Arp
Waltraut Arp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ARP WALTRAUD
Original Assignee
ARP WALTRAUD
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ARP WALTRAUD filed Critical ARP WALTRAUD
Priority to DE1996146512 priority Critical patent/DE19646512A1/de
Publication of DE19646512A1 publication Critical patent/DE19646512A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B17/00Writing-tables
    • A47B17/02Writing-tables with vertically-adjustable parts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B37/00Tables adapted for other particular purposes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/02Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby of table type
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/14Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby with provision for adjusting the bench top

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Workshop Equipment, Work Benches, Supports, Or Storage Means (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Arbeitsstation, insbesondere für manuelle Präzisionsarbeiten, mit einer Tischplatte und einer in vertikaler Richtung in einem Abstand oberhalb der Tischplatte angeordneten Arbeitsplatte, die quer zu einer Vorderseite der Tischplatte längsverschieblich und nei­ gungsverstellbar angeordnet ist.
Für manuelle Präzisionsarbeiten, wie sie insbesondere im Bereich der Zahntechnik, der Elektrotechnik, der Feinwerk­ technik und der Augenoptik bei der manuellen Bearbeitung von Gegenständen mit Präzisionswerkzeugen vorkommen, be­ steht das Bedürfnis für den arbeitenden Menschen, seine Hände ruhig zu halten bzw. abzustützen. Für ein ermüdungs­ freies Sehen muß der arbeitende Mensch relativ nah an den zu bearbeitenden Gegenstand mit seinem Auge heran. Das führt dazu, daß der arbeitende Mensch sich mit seinem Kopf über den Gegenstand beugt, wodurch es im Rückenbereich und insbesondere im Schulter- und Nackenbereich zu Verspannun­ gen und zu Kreuzschmerzen kommt.
Um eine rückenschonendere Arbeitshaltung einnehmen zu kön­ nen, sind in der Höhe verschiebbare Tischplatten bekannt. Diese Tischplatten können in ihrer Höhe an den arbeitenden Menschen angepaßt werden. Sie führen jedoch dazu, daß die Hände im Bereich der Vorderkante der Tischplatte abgestützt werden, so daß der arbeitende Mensch wiederum keine optima­ le rückenschonende Arbeitshaltung einnehmen kann.
Weiterhin ist ein Arbeitsaufsatz bekannt, der eingesetzt wird, um eine nicht höhenverstellbare Tischplatte durch ei­ ne oberhalb der Tischplatte angeordnete Arbeitsplatte an den arbeitenden Menschen anzupassen. Diese Arbeitsplatte, die als Unterlage für den zu bearbeitenden Gegenstand ge­ nutzt wird, kann quer zu der Vorderkante der Tischplatte, d. h. auf den arbeitenden Menschen zu oder von dem arbei­ tenden Menschen weggeschoben werden. Weiterhin ist es mög­ lich, diese Arbeitsplatte zu neigen. Hier können die Hände an der Arbeitsplatte abgestützt werden, wobei sich gleich­ zeitig die Ellenbogen auf der Tischplatte abstützen können. Dies verbessert zwar die Sitzhaltung des arbeitenden Men­ schen, hat aber den Nachteil, daß die Arbeitsstation nicht an Menschen unterschiedlicher Größe optimal angepaßt werden kann. Auch ist eine solche Arbeitsstation nicht gleichzei­ tig für eine sitzende und stehende Arbeitsweise geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Arbeits­ station so zu verbessern, daß sie ein ergonomisches Arbei­ ten in einer rückenschonenden Arbeitshaltung ermöglicht und zugleich optimal an arbeitende Menschen unterschiedlicher Größe anpaßbar ist. Auch soll sowohl eine sitzende als auch stehende Arbeitsweise möglich sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Arbeitsplatte mit der Tischplatte in vertikaler Richtung verschiebbar ist.
Durch die zusätzliche Verschiebung der Tischplatte in ver­ tikaler Richtung kann die Arbeitsstation optimal an Men­ schen unterschiedlicher Größe angepaßt werden. So kann ei­ nerseits die Arbeitsplatte in einem günstigen Sehbereich positioniert werden, wobei die Hände sich an der Vorderkan­ te der Arbeitsplatte abstützen können und andererseits kann die Tischplatte in eine solche günstige Position gebracht werden, daß sich die Ellenbogen auf ihr abstützen können. Insbesondere läßt sich durch die zusätzliche Verstellmög­ lichkeit die Neigung der Unterarme beeinflussen, was eine aufrechte rückenschonende abgestützte Arbeitsweise erheb­ lich verbessert. Außerdem ist es möglich, sowohl im Sitzen als auch im Stehen an der Arbeitsstation zu arbeiten. Gleichzeitig ist eine optimale Anpassung an leistungsgewan­ delte Menschen, so z. B. an im Rollstuhl arbeitende Men­ schen möglich. Eine optimale ergonomische Arbeitsweise ist so für unterschiedliche sehbereiche möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Arbeitsplatte auch in vertikaler Richtung gegenüber der Tischplatte verschiebbar angeordnet. Dies hat den Vorteil, daß sich die Einstellmöglichkeiten für unterschiedliche Sehbereiche noch erhöhen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung ist die Tischplatte an ihrer der Vorderseite abgewand­ ten Rückseite an der vertikal verschieblichen Halterung ei­ ner vertikalen Säule angeordnet. Dadurch entsteht unterhalb der Tischplatte ein besonders großer Freiraum, der bei­ spielsweise auch eine günstige Arbeitsposition für einen Rollstuhlfahrer ermöglicht.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung ist die Arbeitsplatte an einem Ständer so angeordnet, daß sie um eine horizontale und etwa parallel zur Vorder­ seite der Tischplatte verlaufende Achse neigbar ist. Der Ständer ist über Führungen, die quer zur Vorderkante der Tischplatte angeordnet sind, verschieblich mit der Tisch­ platte verbunden. Die Arbeitsplatte und der Ständer sind in ihren Positionen fixierbar. Dadurch wird ein einfacher und sogleich sicherer mechanischer Aufbau gewährleistet.
Nach einer weiterer bevorzugten Ausführungsform ist die der Unterseite der Arbeitsplatte gegenüberliegende Oberseite etwa halbkreisförmig ausgebildet. Die vordere Kante der Ar­ beitsplatte ist somit gegenüber der hinteren Kante der Ar­ beitsplatte konvex ausgebildet. Diese Ausbildung ermöglicht ein besonderes günstiges Abstützen der Hände an der vorde­ ren Kante der Arbeitsplatte. Nach einer weiteren Ausfüh­ rungsform weist die Vorderseite der Tischplatte eine konka­ ve Ausformung auf, durch die der arbeitende Mensch näher an den auf der Arbeitsplatte abgelegten Gegenstand heranrücken kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung ist eine Positionierung von Arbeitsplatte und Tisch­ platte über elektrische Antriebe möglich. Dies ermöglicht eine besonders einfache und komfortable Positionierung über Schalter.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind Ar­ beitsplatte und Tischplatte von einer elektronischen Steu­ ereinheit in vorprogrammierbare Positionen bringbar. Da­ durch ist es möglich, optimale Positionen für unterschied­ liche Menschen oder unterschiedlichen Arbeitsweisen zu pro­ grammieren und auf Knopfdruck abzurufen. Hierdurch wird ein besonders schnelles und einfaches Umrüsten möglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefüg­ ten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine Prinzipskizze einer Arbeitsstation in Sei­ tenansicht mit Darstellung der unterschiedlichen Bewegungsmöglichkeiten,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Arbeitsstation,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Arbeitsplatte mit Stän­ der,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Arbeitsstation,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Arbeitsplatte mit Stän­ der und Führung,
Fig. 6 eine Seitenansicht einer anderen Arbeitsplatte mit Ständer und Führung,
Fig. 7 die Arbeitsplatte von Fig. 4 mit Ständer, ent­ lang der Linie VII-VII geschnitten,
Fig. 8 die Arbeitsplatte mit Ständer von Fig. 4 in ei­ ner Vorderansicht und
Fig. 9 die Arbeitsplatte mit Ständer von Fig. 3, in ei­ ner Vorderansicht.
Eine Arbeitsstation besteht im wesentlichen aus mindestens ei­ ner Säule (1), einer Tischplatte (2), einer Arbeitsplatte (3) und einem Ständer (4). Die Säule (1) ist im Fußboden (5) oder an der Wand (6) verankert. Die Säule (1) weist eine in vertika­ ler Richtung verschiebbare Säulenhalterung (7) auf, an der die Tischplatte (2) mit ihrer der Vorderseite (8) abgewandten Rück­ seite (9) befestigt ist. Es ist aber auch möglich, zwei Säulen (1') so einander gegenüberliegend anzuordnen, daß die Tisch­ platte (2) mit ihren einander gegenüberliegenden Stirnseiten (10) an den Halterungen (7) der Säulen (1') befestigt wird. Die Säulen (1') können auch so angeordnet sein, daß die Tischplatte (2) auf den Säulen (1') aufliegt.
Die Arbeitsplatte (3) ist über den Ständer (4) mit der Tisch­ platte (2) verbunden. Die Arbeitsplatte (3) ist in vertikaler Richtung oberhalb der Tischplatte (2) in einem Abstand angeord­ net. Die Arbeitsplatte (3) ist um eine horizontale Achse, die etwa parallel zur Vorderseite (8) der Tischplatte (2) verläuft, neigbar. Die Arbeitsplatte (3) weist an ihrer Unterseite minde­ stens zwei einander gegenüberliegenden Halterungen (12) auf, die zwei quer zur Vorderseite (8) der Tischplatte (2) angeord­ neten Seitenwände (13) des Ständers (4) benachbart sind. Die Halterungen (12) sind über Zapfen (14) mit den Seitenwänden (13) drehbar verbunden. Die beiden gegenüberliegenden Zapfen (14) können auch als eine durchgehende Achse ausgebildet sein. Ein in einem Abstand zum Zapfen (14) an der Halterung (12) be­ festigter Führungszapfen (15) wird in einer Führungsnut (16) der Seitenwand (13) geführt. Der Führungszapfen (15) ragt mit einem Gewindestück aus der Seitenwand (13) heraus und kann über eine Klemmutter (17) festgeklemmt werden, so daß die Arbeits­ platte (3) in ihrer Neigung fixiert ist.
Nach einer anderen Ausführungsform weist die Arbeitsplatte (3') in ihrem der Vorderseite (8) der Tischplatte (2) abgewandten hinteren Bereich, zwei hintere Halterungen (18) auf, die über Zapfen (14') mit den Seitenwänden (13') verbunden sind. In ei­ nem dem hinteren Bereich abgewandten vorderen Bereich sind an der Unterseite (11') der Arbeitsplatte (3') zwei vordere Halte­ rungen (19) angeordnet. Die vorderen Halterungen (19) weisen einen Führungszapfen (15') auf, der in einer Führungsnut (16') der Seitenwände (13') geführt wird. Die Führungsnut (16, 16') weist eine gekrümmte halbkreisförmige Führungsbahn (20) auf, deren Mittelpunkt in den Zapfen (14, 14') liegt.
Es ist aber auch möglich, die vorderen Halterungen (19') über Gelenkhebel (21) mit einer geraden Führungsbahn (22) der Sei­ tenwände (13'') zu verbinden. Der Gelenkhebel (21) ist an sei­ nem der vorderen Halterung (19') zugewandten Ende über einen Gelenkzapfen (23) schwenkbar mit der vorderen Halterung (19') verbunden. An seinem dem Gelenkzapfen (23) abgewandten Ende weist der Gelenkhebel (21) einen Führungszapfen (15'') auf, der in einer die gerade Führungsbahn (22) aufweisenden Rastnut (24) geführt wird. Die etwa horizontal angeordnete Rastnut (24) weist an ihrer unteren der Arbeitsplatte (3) zugewandten Be­ grenzungsfläche (25) Rastungen (26) auf.
Die Drehachsen der hinteren Halterungen (18) fallen mit den Achsen der Zapfen (14, 14') zusammen.
Nach einer anderen Ausführungsform ist die Arbeitsplatte (3'') durch einen Elektromotor (27) neigbar. An einem Zapfen (28) der Halterung (12') ist ein Zahnrad (29) angeordnet, das von dem Ritzel (30) des Elektromotors (27) antreibbar ist.
Der Ständer (4) ist über seine Seitenwände (13, 13', 13'') durch eine Führung (31) verschieblich mit der Tischplatte (2) verbun­ den. Die Führung (31) weist zwei zu einander parallel verlau­ fende Führungsschienen (32) auf. Die Führungsschienen (32) sind auf der Tischplatte (2') quer zur Vorderseite (8') verlaufend angeordnet. Die Führung (31) weist zwei den Führungsschienen (32) entsprechende Gegenprofile (33) auf, die an den der Tisch­ platte (2') zugewandte Bodenflächen (34) der Seitenwände (13'') angeordnet sind. Somit ist der Ständer (4) gegenüber der Tisch­ platte (2') verschieblich gelagert. Der Ständer (4) ist bei­ spielsweise durch einen Elektromotor (35) gegenüber der Tisch­ platte (2') verschiebbar.
Nach einer anderen Ausführungsform weist die Führung (31') in der Tischplatte (2) zwei parallel zu einander verlaufende Lang­ löcher (36) auf. An den Seitenwänden (13) sind Führungselemente (37) angeordnet, die in die Langlöcher (36) eingreifen.
Die Arbeitsplatte (3, 3') ist an ihrem der Vorderseite (8) der Tischplatte (2) zugewandten Frontseite (38) abgerundet, so daß die der Tischplatte (2) abgewandte Oberseite (39) der Arbeits­ platte (3, 3') etwa halbkreisförmig ausgebildet ist. Die Ober­ seite (39) weist dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende Vertiefungen und Ausformungen für Werkzeuge und zu bearbei­ tende Gegenstände auf.
Die Vorderseite (8) der Tischplatte (2) weist eine konkave Aus­ formung (40) auf.
Die Säulenhalterung (7) ist durch einen Elektroantrieb (41) in vertikaler Richtung verschiebbar. Nach einer anderen Ausgestal­ tung weist die Säule (1, 1') einen Hydraulikantrieb auf. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Säule (1, 1') ist die Säulen­ halterung (7) über einen selbsthemmenden Spindeltrieb in verti­ kaler Richtung verschiebbar. Der Hydraulikantrieb kann bei­ spielsweise über einen Fußhebel betätigt werden, während der Elektroantrieb (41) über einen Handschalter oder über einen Fußschalter betätigbar ist. Die Antriebe bzw. Elektromotoren (27, 35, 41) können von einer nicht dargestellten elektroni­ schen Steuereinheit gesteuert werden. Dabei ist es möglich, Ar­ beitsplatte (3, 3') und Tischplatte (2, 2') in eine vorprogram­ mierbare Position zu bringen. Die Säule (1, 1') ist als Versor­ gungssäule für Druckluft, Wasser, Abluft und Strom ausgebildet und weist entsprechende Anschlüsse auf.
Ein an der Arbeitsstation arbeitender Mensch stellt zunächst die Tischplatte (2, 2') in die vorgesehene optimale vertikale Position ein. Hierzu wird die Feststellvorrichtung der Säule gelöst. Die Tischplatte (2, 2') in ihre vorgesehene Position gebracht und über die Klemmvorrichtung wieder festgeklemmt. An­ schließend wird die Klemmvorrichtung (44) der Arbeitsplatte (3, 3') und die Klemmvorrichtung (46) des Ständers (4) gelöst. Nun wird durch Verschieben des Ständers (4) und durch Neigen der Arbeitsplatte (3, 3') die optimale Position der Arbeitsplatte (3, 3') eingestellt und Arbeitsplatte (3, 3') und Ständer (4) über die Klemmvorrichtungen (44, 46) wieder festgeklemmt. Der zu bearbeitende Gegenstand kann nun auf die Arbeitsplatte (3, 3') aufgelegt und bearbeitet werden.
Bei einer Positionierung der Tischplatte (2, 2') und der Ar­ beitsplatte (3, 3') über elektrische Antriebe (27, 35, 43) kann die gefundene optimale Position gespeichert und beim nächsten Mal wieder abgerufen werden.

Claims (44)

1. Arbeitsstation, insbesondere für manuelle Präzisionsarbei­ ten, mit einer Tischplatte (2, 2') und einer in vertikaler Richtung in einem Abstand oberhalb der Tischplatte (2, 2') an­ geordnete Arbeitsplatte (3, 3', 3''), die quer zu einer Vorder­ seite der Tischplatte (2, 2') längsverschieblich und neigungs­ verstellbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ar­ beitsplatte (3, 3', 3'') mit der Tischplatte (2, 2') in vertika­ ler Richtung verschiebbar ist.
2. Arbeitsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') in vertikaler Richtung gegen­ über der Tischplatte (2, 2') angeordnet ist.
3. Arbeitsstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') um eine vertikale Achse schwenkbar ist.
4. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (2, 2') an mindestens einer vertikalen Säule (1, 1') angeordnet ist.
5. Arbeitsstation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (2, 2') an ihrer der Vorderseite (8) abge­ wandten Rückseite (9) mit einer Säulenhalterung verbunden ist.
6. Arbeitsstation nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (2, 2') an ihren quer zur Vorderseite (8) einander gegenüberliegenden Seitenflächen mit jeweils einer Säulenhalterung (12') einer Säule (1') verbunden ist.
7. Arbeitsstation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Säulenhalterung (7) in vertikaler Richtung von einem Antrieb (43) verschiebbar ist.
8. Arbeitsstation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (43) als Elektroantrieb (41) ausgebildet ist.
9. Arbeitsstation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (43) als Hydraulikantrieb ausgebildet ist.
10. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (43) über einen Schalter betä­ tigbar ist.
11. Arbeitsstation nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Antrieb (43) als ein von einem Fußhebel betä­ tigbarer mechanischer Antrieb ausgebildet ist.
12. Arbeitsstation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter als Fußschalter ausgebildet ist.
13. Arbeitstation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Säulenhalterung (7) über einen selbsthemmenden Spindeltrieb in vertikaler Richtung verschiebbar ist.
14. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Säulenhalterung (7) über eine Fest­ stellvorrichtung in vertikaler Richtung feststellbar ist.
15. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3') so angeordnet ist, daß sie um eine horizontale und etwa parallel zur Vorder­ seite (8) der Tischplatte (2, 2') verlaufende Achse neigbar ist.
16. Arbeitsstation nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) zwei quer zur Vorderseite (8) der Tisch­ platte (2, 2') anordenbare Seitenwände (13, 13', 13'') auf­ weist, an denen die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') neigbar befestigt ist.
17. Arbeitsstation nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3') an ihrer der Tischplatte (2, 2') zugewandten Unterseite (11, 11') den Seitenwänden (13, 13', 13'') benachbarte Halterungen (12, 12') aufweist, über die die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') mit den Seitenwänden (13, 13', 13'') verbunden ist.
18. Arbeitsstation nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3') in ihrem der Vorderseite (8) abge­ wandten hinteren Bereich zwei hintere Halterungen (18) auf­ weist, die um eine Drehachse drehbar mit den Seitenwänden (13', 13'') verbunden sind.
19. Arbeitsstation nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3') in einem Abstand zu dem hinteren Halterungen (18) zwei vordere Halterungen (19') aufweist, die um die Drehachsen (26) der hinteren Halterungen (18) schwenkbar mit einer gekrümmten Führungsbahn (20) der Seitenwände (13') verbunden sind.
20. Arbeitsstation nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3') in einem Abstand zu den hinteren Halterungen (18) zwei vordere Halterungen (19') aufweist, die über einen Gelenkhebel (21) mit einer geraden Führungsbahn (22) der Seitenwände (13'') verbunden sind.
21. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') in ihrer Nei­ gungsstellung fixierbar ist.
22. Arbeitsstation nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3') durch mindestens eine Klemmvor­ richtung (44) fixierbar ist.
23. Arbeitsstation nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3') durch mindestens eine Rastung (26) fixierbar ist.
24. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 2') durch einen Elek­ tromotor (27) neigbar ist.
25. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) über mindestens eine quer zur Vorderseite der Tischplatte angeordnete Führung (31, 31') verschieblich mit der Tischplatte (2, 2') verbunden ist.
26. Arbeitsstation nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (31) zwei zu einander parallel verlaufende Füh­ rungsschienen (32) aufweist, die an der Tischplatte (2') ange­ ordnet sind, und daß die Führung (31) zwei den Führungschienen (32) entsprechende Gegenprofile (33) aufweist, die an dem Stän­ der (4) angeordnet sind.
27. Arbeitsstation nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (31') zwei zu einander parallel verlaufende Langlöcher (36) aufweist, in denen der Ständer (4) über Füh­ rungselemente (37) geführt wird.
28. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) gegenüber der Tischplatte (2, 2') fixierbar ist.
29. Arbeitsstation nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) durch eine Klemmvorrichtung (46) festklemm­ bar ist.
30. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (4) gegenüber der Tischplatte (2') durch einen Elektromotor (35) verschiebbar ist.
31. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') an ihrer der Vorderseite (8) zugewandten Frontseite (38) abgerundet ist.
32. Arbeitsstation nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die der Tischplatte (2, 2') abgewandte Oberseite (39) der Arbeitsplatte (3, 3', 3'') etwa halbkreisförmig ausgebildet ist.
33. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') dem vorgese­ henen Verwendungszweck entsprechend Vertiefungen und Ausformun­ gen aufweist.
34. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') mit einer Ab­ saugvorrichtung versehbar ist.
35. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') Halterungen für Arbeitsmittel aufweist.
36. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (8) der Tischplatte (2, 2') einen konkave Ausformung aufweist.
37. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für Strom mindestens eine Steckdose aufweist.
38. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für Wasser mindestens einen Wasseranschluß aufweist.
39. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für Druckluft mindestens einen Druckluftanschluß aufweist.
40. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') mindestens einen Abluft­ anschluß aufweist.
41. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') im Boden verankert ist.
42. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1) an einer Wand verankert ist.
43. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 30 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe (27, 35, 41) von einer elek­ tronischen Steuereinheit steuerbar sind.
44. Arbeitsstation nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3'') und die Tischplatte (2, 2') von der elektronischen Steuereinheit in vorprogrammierbare Positionen bringbar sind.
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