DE19646512A1 - Arbeitsstation - Google Patents
ArbeitsstationInfo
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- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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- A47B17/02—Writing-tables with vertically-adjustable parts
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B25—HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
- B25H—WORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
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Landscapes
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Description
Die Erfindung betrifft eine Arbeitsstation, insbesondere
für manuelle Präzisionsarbeiten, mit einer Tischplatte und
einer in vertikaler Richtung in einem Abstand oberhalb der
Tischplatte angeordneten Arbeitsplatte, die quer zu einer
Vorderseite der Tischplatte längsverschieblich und nei
gungsverstellbar angeordnet ist.
Für manuelle Präzisionsarbeiten, wie sie insbesondere im
Bereich der Zahntechnik, der Elektrotechnik, der Feinwerk
technik und der Augenoptik bei der manuellen Bearbeitung
von Gegenständen mit Präzisionswerkzeugen vorkommen, be
steht das Bedürfnis für den arbeitenden Menschen, seine
Hände ruhig zu halten bzw. abzustützen. Für ein ermüdungs
freies Sehen muß der arbeitende Mensch relativ nah an den
zu bearbeitenden Gegenstand mit seinem Auge heran. Das
führt dazu, daß der arbeitende Mensch sich mit seinem Kopf
über den Gegenstand beugt, wodurch es im Rückenbereich und
insbesondere im Schulter- und Nackenbereich zu Verspannun
gen und zu Kreuzschmerzen kommt.
Um eine rückenschonendere Arbeitshaltung einnehmen zu kön
nen, sind in der Höhe verschiebbare Tischplatten bekannt.
Diese Tischplatten können in ihrer Höhe an den arbeitenden
Menschen angepaßt werden. Sie führen jedoch dazu, daß die
Hände im Bereich der Vorderkante der Tischplatte abgestützt
werden, so daß der arbeitende Mensch wiederum keine optima
le rückenschonende Arbeitshaltung einnehmen kann.
Weiterhin ist ein Arbeitsaufsatz bekannt, der eingesetzt
wird, um eine nicht höhenverstellbare Tischplatte durch ei
ne oberhalb der Tischplatte angeordnete Arbeitsplatte an
den arbeitenden Menschen anzupassen. Diese Arbeitsplatte,
die als Unterlage für den zu bearbeitenden Gegenstand ge
nutzt wird, kann quer zu der Vorderkante der Tischplatte,
d. h. auf den arbeitenden Menschen zu oder von dem arbei
tenden Menschen weggeschoben werden. Weiterhin ist es mög
lich, diese Arbeitsplatte zu neigen. Hier können die Hände
an der Arbeitsplatte abgestützt werden, wobei sich gleich
zeitig die Ellenbogen auf der Tischplatte abstützen können.
Dies verbessert zwar die Sitzhaltung des arbeitenden Men
schen, hat aber den Nachteil, daß die Arbeitsstation nicht
an Menschen unterschiedlicher Größe optimal angepaßt werden
kann. Auch ist eine solche Arbeitsstation nicht gleichzei
tig für eine sitzende und stehende Arbeitsweise geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Arbeits
station so zu verbessern, daß sie ein ergonomisches Arbei
ten in einer rückenschonenden Arbeitshaltung ermöglicht und
zugleich optimal an arbeitende Menschen unterschiedlicher
Größe anpaßbar ist. Auch soll sowohl eine sitzende als auch
stehende Arbeitsweise möglich sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Arbeitsplatte mit der Tischplatte in vertikaler Richtung
verschiebbar ist.
Durch die zusätzliche Verschiebung der Tischplatte in ver
tikaler Richtung kann die Arbeitsstation optimal an Men
schen unterschiedlicher Größe angepaßt werden. So kann ei
nerseits die Arbeitsplatte in einem günstigen Sehbereich
positioniert werden, wobei die Hände sich an der Vorderkan
te der Arbeitsplatte abstützen können und andererseits kann
die Tischplatte in eine solche günstige Position gebracht
werden, daß sich die Ellenbogen auf ihr abstützen können.
Insbesondere läßt sich durch die zusätzliche Verstellmög
lichkeit die Neigung der Unterarme beeinflussen, was eine
aufrechte rückenschonende abgestützte Arbeitsweise erheb
lich verbessert. Außerdem ist es möglich, sowohl im Sitzen
als auch im Stehen an der Arbeitsstation zu arbeiten.
Gleichzeitig ist eine optimale Anpassung an leistungsgewan
delte Menschen, so z. B. an im Rollstuhl arbeitende Men
schen möglich. Eine optimale ergonomische Arbeitsweise ist
so für unterschiedliche sehbereiche möglich.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Arbeitsplatte auch in vertikaler Richtung gegenüber der
Tischplatte verschiebbar angeordnet. Dies hat den Vorteil,
daß sich die Einstellmöglichkeiten für unterschiedliche
Sehbereiche noch erhöhen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung ist die Tischplatte an ihrer der Vorderseite abgewand
ten Rückseite an der vertikal verschieblichen Halterung ei
ner vertikalen Säule angeordnet. Dadurch entsteht unterhalb
der Tischplatte ein besonders großer Freiraum, der bei
spielsweise auch eine günstige Arbeitsposition für einen
Rollstuhlfahrer ermöglicht.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung ist die Arbeitsplatte an einem Ständer so angeordnet,
daß sie um eine horizontale und etwa parallel zur Vorder
seite der Tischplatte verlaufende Achse neigbar ist. Der
Ständer ist über Führungen, die quer zur Vorderkante der
Tischplatte angeordnet sind, verschieblich mit der Tisch
platte verbunden. Die Arbeitsplatte und der Ständer sind in
ihren Positionen fixierbar. Dadurch wird ein einfacher und
sogleich sicherer mechanischer Aufbau gewährleistet.
Nach einer weiterer bevorzugten Ausführungsform ist die der
Unterseite der Arbeitsplatte gegenüberliegende Oberseite
etwa halbkreisförmig ausgebildet. Die vordere Kante der Ar
beitsplatte ist somit gegenüber der hinteren Kante der Ar
beitsplatte konvex ausgebildet. Diese Ausbildung ermöglicht
ein besonderes günstiges Abstützen der Hände an der vorde
ren Kante der Arbeitsplatte. Nach einer weiteren Ausfüh
rungsform weist die Vorderseite der Tischplatte eine konka
ve Ausformung auf, durch die der arbeitende Mensch näher an
den auf der Arbeitsplatte abgelegten Gegenstand heranrücken
kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung ist eine Positionierung von Arbeitsplatte und Tisch
platte über elektrische Antriebe möglich. Dies ermöglicht
eine besonders einfache und komfortable Positionierung über
Schalter.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind Ar
beitsplatte und Tischplatte von einer elektronischen Steu
ereinheit in vorprogrammierbare Positionen bringbar. Da
durch ist es möglich, optimale Positionen für unterschied
liche Menschen oder unterschiedlichen Arbeitsweisen zu pro
grammieren und auf Knopfdruck abzurufen. Hierdurch wird ein
besonders schnelles und einfaches Umrüsten möglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefüg
ten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine Prinzipskizze einer Arbeitsstation in Sei
tenansicht mit Darstellung der unterschiedlichen
Bewegungsmöglichkeiten,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Arbeitsstation,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Arbeitsplatte mit Stän
der,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Arbeitsstation,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Arbeitsplatte mit Stän
der und Führung,
Fig. 6 eine Seitenansicht einer anderen Arbeitsplatte
mit Ständer und Führung,
Fig. 7 die Arbeitsplatte von Fig. 4 mit Ständer, ent
lang der Linie VII-VII geschnitten,
Fig. 8 die Arbeitsplatte mit Ständer von Fig. 4 in ei
ner Vorderansicht und
Fig. 9 die Arbeitsplatte mit Ständer von Fig. 3, in ei
ner Vorderansicht.
Eine Arbeitsstation besteht im wesentlichen aus mindestens ei
ner Säule (1), einer Tischplatte (2), einer Arbeitsplatte (3)
und einem Ständer (4). Die Säule (1) ist im Fußboden (5) oder
an der Wand (6) verankert. Die Säule (1) weist eine in vertika
ler Richtung verschiebbare Säulenhalterung (7) auf, an der die
Tischplatte (2) mit ihrer der Vorderseite (8) abgewandten Rück
seite (9) befestigt ist. Es ist aber auch möglich, zwei Säulen
(1') so einander gegenüberliegend anzuordnen, daß die Tisch
platte (2) mit ihren einander gegenüberliegenden Stirnseiten
(10) an den Halterungen (7) der Säulen (1') befestigt wird. Die
Säulen (1') können auch so angeordnet sein, daß die Tischplatte
(2) auf den Säulen (1') aufliegt.
Die Arbeitsplatte (3) ist über den Ständer (4) mit der Tisch
platte (2) verbunden. Die Arbeitsplatte (3) ist in vertikaler
Richtung oberhalb der Tischplatte (2) in einem Abstand angeord
net. Die Arbeitsplatte (3) ist um eine horizontale Achse, die
etwa parallel zur Vorderseite (8) der Tischplatte (2) verläuft,
neigbar. Die Arbeitsplatte (3) weist an ihrer Unterseite minde
stens zwei einander gegenüberliegenden Halterungen (12) auf,
die zwei quer zur Vorderseite (8) der Tischplatte (2) angeord
neten Seitenwände (13) des Ständers (4) benachbart sind. Die
Halterungen (12) sind über Zapfen (14) mit den Seitenwänden
(13) drehbar verbunden. Die beiden gegenüberliegenden Zapfen
(14) können auch als eine durchgehende Achse ausgebildet sein.
Ein in einem Abstand zum Zapfen (14) an der Halterung (12) be
festigter Führungszapfen (15) wird in einer Führungsnut (16)
der Seitenwand (13) geführt. Der Führungszapfen (15) ragt mit
einem Gewindestück aus der Seitenwand (13) heraus und kann über
eine Klemmutter (17) festgeklemmt werden, so daß die Arbeits
platte (3) in ihrer Neigung fixiert ist.
Nach einer anderen Ausführungsform weist die Arbeitsplatte (3')
in ihrem der Vorderseite (8) der Tischplatte (2) abgewandten
hinteren Bereich, zwei hintere Halterungen (18) auf, die über
Zapfen (14') mit den Seitenwänden (13') verbunden sind. In ei
nem dem hinteren Bereich abgewandten vorderen Bereich sind an
der Unterseite (11') der Arbeitsplatte (3') zwei vordere Halte
rungen (19) angeordnet. Die vorderen Halterungen (19) weisen
einen Führungszapfen (15') auf, der in einer Führungsnut (16')
der Seitenwände (13') geführt wird. Die Führungsnut (16, 16')
weist eine gekrümmte halbkreisförmige Führungsbahn (20) auf,
deren Mittelpunkt in den Zapfen (14, 14') liegt.
Es ist aber auch möglich, die vorderen Halterungen (19') über
Gelenkhebel (21) mit einer geraden Führungsbahn (22) der Sei
tenwände (13'') zu verbinden. Der Gelenkhebel (21) ist an sei
nem der vorderen Halterung (19') zugewandten Ende über einen
Gelenkzapfen (23) schwenkbar mit der vorderen Halterung (19')
verbunden. An seinem dem Gelenkzapfen (23) abgewandten Ende
weist der Gelenkhebel (21) einen Führungszapfen (15'') auf, der
in einer die gerade Führungsbahn (22) aufweisenden Rastnut (24)
geführt wird. Die etwa horizontal angeordnete Rastnut (24)
weist an ihrer unteren der Arbeitsplatte (3) zugewandten Be
grenzungsfläche (25) Rastungen (26) auf.
Die Drehachsen der hinteren Halterungen (18) fallen mit den
Achsen der Zapfen (14, 14') zusammen.
Nach einer anderen Ausführungsform ist die Arbeitsplatte (3'')
durch einen Elektromotor (27) neigbar. An einem Zapfen (28) der
Halterung (12') ist ein Zahnrad (29) angeordnet, das von dem
Ritzel (30) des Elektromotors (27) antreibbar ist.
Der Ständer (4) ist über seine Seitenwände (13, 13', 13'') durch
eine Führung (31) verschieblich mit der Tischplatte (2) verbun
den. Die Führung (31) weist zwei zu einander parallel verlau
fende Führungsschienen (32) auf. Die Führungsschienen (32) sind
auf der Tischplatte (2') quer zur Vorderseite (8') verlaufend
angeordnet. Die Führung (31) weist zwei den Führungsschienen
(32) entsprechende Gegenprofile (33) auf, die an den der Tisch
platte (2') zugewandte Bodenflächen (34) der Seitenwände (13'')
angeordnet sind. Somit ist der Ständer (4) gegenüber der Tisch
platte (2') verschieblich gelagert. Der Ständer (4) ist bei
spielsweise durch einen Elektromotor (35) gegenüber der Tisch
platte (2') verschiebbar.
Nach einer anderen Ausführungsform weist die Führung (31') in
der Tischplatte (2) zwei parallel zu einander verlaufende Lang
löcher (36) auf. An den Seitenwänden (13) sind Führungselemente
(37) angeordnet, die in die Langlöcher (36) eingreifen.
Die Arbeitsplatte (3, 3') ist an ihrem der Vorderseite (8) der
Tischplatte (2) zugewandten Frontseite (38) abgerundet, so daß
die der Tischplatte (2) abgewandte Oberseite (39) der Arbeits
platte (3, 3') etwa halbkreisförmig ausgebildet ist. Die Ober
seite (39) weist dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende
Vertiefungen und Ausformungen für Werkzeuge und zu bearbei
tende Gegenstände auf.
Die Vorderseite (8) der Tischplatte (2) weist eine konkave Aus
formung (40) auf.
Die Säulenhalterung (7) ist durch einen Elektroantrieb (41) in
vertikaler Richtung verschiebbar. Nach einer anderen Ausgestal
tung weist die Säule (1, 1') einen Hydraulikantrieb auf. Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Säule (1, 1') ist die Säulen
halterung (7) über einen selbsthemmenden Spindeltrieb in verti
kaler Richtung verschiebbar. Der Hydraulikantrieb kann bei
spielsweise über einen Fußhebel betätigt werden, während der
Elektroantrieb (41) über einen Handschalter oder über einen
Fußschalter betätigbar ist. Die Antriebe bzw. Elektromotoren
(27, 35, 41) können von einer nicht dargestellten elektroni
schen Steuereinheit gesteuert werden. Dabei ist es möglich, Ar
beitsplatte (3, 3') und Tischplatte (2, 2') in eine vorprogram
mierbare Position zu bringen. Die Säule (1, 1') ist als Versor
gungssäule für Druckluft, Wasser, Abluft und Strom ausgebildet
und weist entsprechende Anschlüsse auf.
Ein an der Arbeitsstation arbeitender Mensch stellt zunächst
die Tischplatte (2, 2') in die vorgesehene optimale vertikale
Position ein. Hierzu wird die Feststellvorrichtung der Säule
gelöst. Die Tischplatte (2, 2') in ihre vorgesehene Position
gebracht und über die Klemmvorrichtung wieder festgeklemmt. An
schließend wird die Klemmvorrichtung (44) der Arbeitsplatte (3,
3') und die Klemmvorrichtung (46) des Ständers (4) gelöst. Nun
wird durch Verschieben des Ständers (4) und durch Neigen der
Arbeitsplatte (3, 3') die optimale Position der Arbeitsplatte
(3, 3') eingestellt und Arbeitsplatte (3, 3') und Ständer (4)
über die Klemmvorrichtungen (44, 46) wieder festgeklemmt. Der
zu bearbeitende Gegenstand kann nun auf die Arbeitsplatte (3,
3') aufgelegt und bearbeitet werden.
Bei einer Positionierung der Tischplatte (2, 2') und der Ar
beitsplatte (3, 3') über elektrische Antriebe (27, 35, 43) kann
die gefundene optimale Position gespeichert und beim nächsten
Mal wieder abgerufen werden.
Claims (44)
1. Arbeitsstation, insbesondere für manuelle Präzisionsarbei
ten, mit einer Tischplatte (2, 2') und einer in vertikaler
Richtung in einem Abstand oberhalb der Tischplatte (2, 2') an
geordnete Arbeitsplatte (3, 3', 3''), die quer zu einer Vorder
seite der Tischplatte (2, 2') längsverschieblich und neigungs
verstellbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Ar
beitsplatte (3, 3', 3'') mit der Tischplatte (2, 2') in vertika
ler Richtung verschiebbar ist.
2. Arbeitsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') in vertikaler Richtung gegen
über der Tischplatte (2, 2') angeordnet ist.
3. Arbeitsstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') um eine vertikale
Achse schwenkbar ist.
4. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tischplatte (2, 2') an mindestens einer
vertikalen Säule (1, 1') angeordnet ist.
5. Arbeitsstation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tischplatte (2, 2') an ihrer der Vorderseite (8) abge
wandten Rückseite (9) mit einer Säulenhalterung verbunden ist.
6. Arbeitsstation nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet,
daß die Tischplatte (2, 2') an ihren quer zur Vorderseite (8)
einander gegenüberliegenden Seitenflächen mit jeweils einer
Säulenhalterung (12') einer Säule (1') verbunden ist.
7. Arbeitsstation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Säulenhalterung (7) in vertikaler Richtung
von einem Antrieb (43) verschiebbar ist.
8. Arbeitsstation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb (43) als Elektroantrieb (41) ausgebildet ist.
9. Arbeitsstation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb (43) als Hydraulikantrieb ausgebildet ist.
10. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb (43) über einen Schalter betä
tigbar ist.
11. Arbeitsstation nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Antrieb (43) als ein von einem Fußhebel betä
tigbarer mechanischer Antrieb ausgebildet ist.
12. Arbeitsstation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schalter als Fußschalter ausgebildet ist.
13. Arbeitstation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Säulenhalterung (7) über einen selbsthemmenden
Spindeltrieb in vertikaler Richtung verschiebbar ist.
14. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säulenhalterung (7) über eine Fest
stellvorrichtung in vertikaler Richtung feststellbar ist.
15. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3') so angeordnet
ist, daß sie um eine horizontale und etwa parallel zur Vorder
seite (8) der Tischplatte (2, 2') verlaufende Achse neigbar
ist.
16. Arbeitsstation nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer (4) zwei quer zur Vorderseite (8) der Tisch
platte (2, 2') anordenbare Seitenwände (13, 13', 13'') auf
weist, an denen die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') neigbar befestigt
ist.
17. Arbeitsstation nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3, 3') an ihrer der Tischplatte (2, 2')
zugewandten Unterseite (11, 11') den Seitenwänden (13, 13',
13'') benachbarte Halterungen (12, 12') aufweist, über die die
Arbeitsplatte (3, 3', 3'') mit den Seitenwänden (13, 13', 13'')
verbunden ist.
18. Arbeitsstation nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3') in ihrem der Vorderseite (8) abge
wandten hinteren Bereich zwei hintere Halterungen (18) auf
weist, die um eine Drehachse drehbar mit den Seitenwänden (13',
13'') verbunden sind.
19. Arbeitsstation nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3') in einem Abstand zu dem hinteren
Halterungen (18) zwei vordere Halterungen (19') aufweist, die
um die Drehachsen (26) der hinteren Halterungen (18) schwenkbar
mit einer gekrümmten Führungsbahn (20) der Seitenwände (13')
verbunden sind.
20. Arbeitsstation nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3') in einem Abstand zu den hinteren
Halterungen (18) zwei vordere Halterungen (19') aufweist, die
über einen Gelenkhebel (21) mit einer geraden Führungsbahn (22)
der Seitenwände (13'') verbunden sind.
21. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') in ihrer Nei
gungsstellung fixierbar ist.
22. Arbeitsstation nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3, 3') durch mindestens eine Klemmvor
richtung (44) fixierbar ist.
23. Arbeitsstation nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3, 3') durch mindestens eine Rastung
(26) fixierbar ist.
24. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 2') durch einen Elek
tromotor (27) neigbar ist.
25. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ständer (4) über mindestens eine quer
zur Vorderseite der Tischplatte angeordnete Führung (31, 31')
verschieblich mit der Tischplatte (2, 2') verbunden ist.
26. Arbeitsstation nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (31) zwei zu einander parallel verlaufende Füh
rungsschienen (32) aufweist, die an der Tischplatte (2') ange
ordnet sind, und daß die Führung (31) zwei den Führungschienen
(32) entsprechende Gegenprofile (33) aufweist, die an dem Stän
der (4) angeordnet sind.
27. Arbeitsstation nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (31') zwei zu einander parallel verlaufende
Langlöcher (36) aufweist, in denen der Ständer (4) über Füh
rungselemente (37) geführt wird.
28. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ständer (4) gegenüber der Tischplatte
(2, 2') fixierbar ist.
29. Arbeitsstation nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ständer (4) durch eine Klemmvorrichtung (46) festklemm
bar ist.
30. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ständer (4) gegenüber der Tischplatte
(2') durch einen Elektromotor (35) verschiebbar ist.
31. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') an ihrer der
Vorderseite (8) zugewandten Frontseite (38) abgerundet ist.
32. Arbeitsstation nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet,
daß die der Tischplatte (2, 2') abgewandte Oberseite (39) der
Arbeitsplatte (3, 3', 3'') etwa halbkreisförmig ausgebildet ist.
33. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') dem vorgese
henen Verwendungszweck entsprechend Vertiefungen und Ausformun
gen aufweist.
34. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') mit einer Ab
saugvorrichtung versehbar ist.
35. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (3, 3', 3'') Halterungen
für Arbeitsmittel aufweist.
36. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorderseite (8) der Tischplatte (2, 2')
einen konkave Ausformung aufweist.
37. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für
Strom mindestens eine Steckdose aufweist.
38. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 37, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für
Wasser mindestens einen Wasseranschluß aufweist.
39. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') als Versorgungssäule für
Druckluft mindestens einen Druckluftanschluß aufweist.
40. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 39, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') mindestens einen Abluft
anschluß aufweist.
41. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1, 1') im Boden verankert ist.
42. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1) an einer Wand verankert ist.
43. Arbeitsstation nach einem der Ansprüche 30 bis 42, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebe (27, 35, 41) von einer elek
tronischen Steuereinheit steuerbar sind.
44. Arbeitsstation nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsplatte (3'') und die Tischplatte (2, 2') von der
elektronischen Steuereinheit in vorprogrammierbare Positionen
bringbar sind.
Priority Applications (1)
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| DE1996146512 Withdrawn DE19646512A1 (de) | 1996-11-12 | 1996-11-12 | Arbeitsstation |
Country Status (1)
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