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DE29800812U1 - Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker - Google Patents

Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker

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Publication number
DE29800812U1
DE29800812U1 DE29800812U DE29800812U DE29800812U1 DE 29800812 U1 DE29800812 U1 DE 29800812U1 DE 29800812 U DE29800812 U DE 29800812U DE 29800812 U DE29800812 U DE 29800812U DE 29800812 U1 DE29800812 U1 DE 29800812U1
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Germany
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worktop
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armrest
support plate
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DE29800812U
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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/10Parts, details or accessories
    • A61G15/12Rests specially adapted therefor, e.g. for the head or feet
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/12Tools for fastening artificial teeth; Holders, clamps, or stands for artificial teeth
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/14Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby with provision for adjusting the bench top

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Patentanwalt Dipl.-Ing. Mario Wagner, Technologiezentrum am Europaplatz, 52068 Aachen Anmelder: Jochen Graf
Anwaltsaktenzeichen: G13 -001
Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker
Die Erfindung betrifft Zahntechnikerarbeitsplätze, nämliche eine zusätzliche Ausstattung für derartige Arbeitsplätze.
Zahntechniker arbeiten heutzutage an üblicherweise industriell gefertigten Arbeitstischen mit genormter Arbeitshöhe. Diese werden aber den bestehenden körperlichen Unterschieden der Zahntechniker hinsichtlich Größe und individuell bevorzugter Arbeitshaltung nicht gerecht. Folgen sind eine ungesunde und auf Dauer schädigende Haltung sowie Schmerzen im Rücken- und insbesondere Bandscheibenbereich.
Zwar sind Tische bekannt, die zumindest in der Höhe verstellbar sind. Diese sind jedoch nur bedingt einsetzbar. So stellt sich z.B. das Problem, daß sich an der Wand vor dem Zahntechniker meist Regal- oder Schubladensysteme zur Aufnahme der verschiedenen benötigten Materialien und Werkzeuge befinden, die bei Verstellung des Tisches nach oben hindern oder bei Verstellung des Tisches nach unten in eine relativ zum Zahntechniker ungünstige Position rücken. Weitere räumliche Probleme verursachen die unter den Tischen meist vorhandenen Regale oder Schubladen sowie die aus Arbeitssicherheitsgründen vorgeschriebenen Absaugrüssel für Schleifstäube.
Hierdurch wird eine individuelle Verstellung erschwert. Diese ist bestenfalls dann möglich, wenn ein einzelner Arbeitsplatz für einen einzelnen Zahntechniker eingerichtet wird. Ein ständiger Wechsel am Arbeitsplatz, z.B. zwischen einem großen und einem kleinen Zahntechniker, wie dies z.B. bei Teilzeitarbeitsverhältnissen der Fall ist, ist nicht möglich.
In vielen Zahntechniklabors findet sich weiterhin das Problem, daß mehrere nebeneinander angeordnete Arbeitsplätze an einer gemeinsamen Arbeitsplatte, d.h. an einer Arbeitsplatte einheitlicher Höhe eingerichtet sind. Hier scheidet jegliche Höhenverstellung nach der Ersteinrichtung der Arbeitsplätze praktisch aus. Die individuelle Sitzposition kann dann nur noch dadurch verändert werden, daß der Stuhl in der Höhe verändert wird. Diese Verstellmöglichkeit ist jedoch unter ergonomischen Gesichtspunkten völlig unzureichend. Verstellt z.B. ein großer Zahntechniker seinen Arbeitsplatzstuhl nach unten, kann er zwar möglicherweise seine Werkstücke in einer für seine Arme angenehmen Haltung bearbeiten; seine Beine befinden sich dann jedoch in einer ungünstigen Position. Stellt er ihn hingegen nach oben, so sind zwar
seine Beine in einer angenehmen Position, jedoch muß er sich zu tief über das Werkstück beugen.
Den beschriebenen Problemen versucht man derzeit dadurch zu begegnen, daß Arbeitsplatzerhöhungen nach Art eines Stehpultes verwendet werden. Aber auch diese sind individuell nicht mehr einstellbar, da sie in der Höhe festgelegt sind.
Es ist demzufolge Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine möglichst einfache und wirtschaftlich herstellbare Vorrichtung zur Lösung dieses Problems anzugeben.
Dies ist mit einer Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelungen.
Vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird in der Folge anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungsfiguren näher erläutert, die Folgendes zeigen:
Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausfuhrungsform der Erfindung;
Figur 2 zeigt eine Draufsicht auf die Ausfuhrungsform nach Figur 1;
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht der Ausführungsform aus Figur 1; und
Figur 4 zeigt eine Seitenansicht eines Distanzstückes.
Wie in Figur 1 dargestellt ist, besteht die erfindungsgemäße Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker aus einer Werkstückauflage 1 und zwei Armauflagen 2, von denen in der Figur 1 jedoch nur eine dargestellt ist.
Die Werkstückauflage 1 besteht aus einem plattenförmigen Fuß 5, der hier einen kreisförmigen Grundriß aufweist und aus Edelstahl besteht. Im Zentrum des Fußes 5 befindet sich von unten durch den Fuß 5 angeschraubt ein Kugelgelenk 3, das durch die Fixierschraube 4 in der jeweiligen Lage arretierbar ist. Zwischen dem Kugelgelenk 3 und dem Fuß 5 können zusätzlich ein oder mehrere - auch unterschiedlich hohe - der in Figur 4 dargestellten Distanzstücke 17 eingeschraubt werden, um die Werkstückauflage 1 auch in der Höhe anpassen zu können.. Die Distanzstücke 17 bestehen aus einem zylindrischen Körper, der vorzugsweise den gleichen Durchmesser aufweist wie das Kugelgelenk 3. Der zylindrische Körper weist an seiner Oberseite einen Zapfen 18 mit Außengewinde und an seiner Unterseite eine Bohrung 19 mit Innengewinde auf. Das stiftförmige Ende 14 (vgl. Figur 3) des Kugelgelenkes 3 stößt senkrecht auf eine z.B. angeschraubte oder angeschweißte, hier nicht dargestellte Platte, die mit der Werkstückauflageplatte 2, hier aus Buche-Multiplex, z.B. verschraubt und/oder verklebt ist.
• ••J··· ···
Nach Lösen der Fixierschraube 4 kann sich das Kugelgelenk 3 mit der daran befestigten Werkstückauflageplatte 2 in allen Richtungen frei bewegen, d.h. gedreht und/oder gekippt werden. Wenn der Zahntechniker die für ihn optimale Lage gefunden hat, fixiert er die Werkstückauflageplatte 2 durch Anziehen der Fixierschraube 4.
An der Oberseite der Werkstückauflageplatte 2 kann eine hier nicht dargestellte Feinrippenmatte aus Gummi befestigt z.B. aufgeklebt sein, so daß das zu bearbeitende Werkstück noch besser gehalten werden kann.
Die Werkstückauflage 1 ist durch ihre Ausbildung aus Edelstahl und Buche-Multiplex verhältnismäßig schwer und steht so auch ohne weitere Arretierung sicher auf der Arbeitsplatte 13. Außerdem kann hierdurch die Position der Werkstückauflage 1 auf der Arbeitsplatte 13, d.h. weiter nach rechts oder links, weiter vom Zahntechniker weg oder näher heran, je nach Vorliebe und Körpergröße frei gewählt werden.
Zur Erhöhung der Rutschfestigkeit können an der Unterseite des Fußes 5 Antirutschmatten, noppen oder -fuße angeordnet sein, soweit notwendig.
Zur Form der Werkstückauflageplatte 2 siehe weiter unten.
In Figur 1 ist weiterhin eine der Armauflagen 6 dargestellt. Diese besteht zunächst aus einer Tischbefestigung 11, die im wesentlichen U-förmig ausgestaltet ist und z.B. aus Edelstahl gefertigt sein kann. Der Abstand der beiden Schenkel der Tischbefestigung 11 entspricht dabei der Dicke der verwendeten Arbeitsplatte 13, im allgemeinen 4 cm. Zur Fixierung der Tischbefestigung 11 sind im unteren Schenkel zwei Madenschrauben 12 vorgesehen. Nach Aufschieben der Tischbefestigung 11 auf die Arbeitsplatte 13 werden diese Madenschrauben 12 mit einem Innensechskantschlüssel angezogen und von unten in die Arbeitsplatte 13 geschraubt. Die damit verbundene Beschädigung ist gering und darüber hinaus von oben nicht sichtbar. Die Verwendung von Madenschrauben 12 ist deshalb bevorzugt, da sich an den meisten Arbeitsplätzen unterhalb der Arbeitsplatte 13 Schubladen befinden, die auch nach Befestigung der Armauflagen 6 noch aufgehen müssen. Auch die Dicke des für die Tischbefestigung 11 verwendeten Edelstahlblechs ist entsprechend nicht zu dick auszulegen, z.B. 6 mm.
An den der Oberseite und der Vorderkante der Arbeitsplatte 13 zugewandten (Innen-)Seiten der Tischbefestigung 11 können Schutzeinrichtungen für die Arbeitsplatte 13 wie z.B. FiIzgleiter 15 (vg. Figur 3) angebracht sein, damit die Arbeitsplatte 13 nicht verkratzt.
Am hinteren Bereich der Tischbefestigung 11 ist, ebenfalls aus Edelstahl, der winkelförmige Kugelgelenkhalter 10 befestigt, z.B. verschraubt oder verschweißt. Dieser trägt ein dem Kugelgelenk 4 der Werkstückauflage 1 entsprechendes Kugelgelenk 9. Der Drehpunkt des Kugelgelenks 9 befindet sich dabei vor der Arbeitsplatte 13 etwa in Höhe derselben. Auch dieses ist höhenverstellbar und in seiner Lage mittels der Fixierschraube 9 fixierbar. Das stiftformige
Ende 16 (vgl. Figur 3) des Kugelgelenkes 8 stößt senkrecht auf eine z.B. angeschraubte oder angeschweißte, hier nicht dargestellte Platte, die mit der Armauflageplatte 6, hier ebenfalls aus Buche-Multiplex, z.B. verschraubt und/oder verklebt ist. Zur Form der Armauflageplatte 7 siehe weiter unten. Durch das Kugelgelenk 8 wird es ermöglicht, daß die Armauflageplatte 7 stufenlos gedreht, nach rechts und links geneigt und vorne bzw. hinten höher oder niedriger gestellt, d.h. in ihrer Neigung verändert werden kann.
Die Befestigung des Kugelgelenks 8 an der Armauflageplatte 7 in Querrichtung sollte etwa an der Mittelachse der Armauflageplatte 7 erfolgen. Sie kann jedoch in Längsrichtung etwas vom Punkt der Punktsymmetrie verschoben liegen, wodurch sich unterschiedlich lange Teilstücke der Armauflageplatte 7 bezogen auf den Drehpunkt ergeben. Hierdurch ergeben sich beim Drehen der Armauflageplatte um 180° zwei Positionen, bei denen die Armauflageplatte 7 mehr oder weniger weit über die Arbeitsplatte 13 hinausragt.
Die Befestigung der Armauflagen 6 ermöglicht es auch, eine Anpassung hinsichtlich der Breite der Abstützungen vorzunehmen, so daß die Breite der Schultern des Zahntechnikers Berücksichtigung findet. Die Armauflagen 6 werden dabei auf der Arbeitsplatte 13 lediglich mehr oder weniger weit voneinander entfernt angebracht. Zu erwärmen ist, daß durch den zwischen beiden Armauflagen 6 befindlichen Abstand die Führung des Absaugrüssels zwischen diesen nach oben und in Richtung auf das zu bearbeitende Werkstück nicht behindert wird.
Die Werkstück- und Armauflageplatten können verschiedene Formen aufweisen. Als Ergebnis einer langen Entwicklungsreihe haben sich indes als besonders vorteilhaft die in der Draufsicht Figur 2 gut zu erkennenden Formen der Werkstückauflageplatte 2 und der Armauflageplatten 7 herausgestellt. Sie weisen folgende Merkmale und Vorteile auf:
Werkstückauflageplatte
Die Form der Werkstückauflageplatte 2 wird als „abgerundetes Dreieck" bezeichnet. Hierunter soll eine Form verstanden werden, zu der man konstruktiv wie folgt gelangt:
1. gleichschenkliges Dreieck ABC, wobei der Winkel ACB ca. 70 bis 80 ° beträgt
2. Kreise K1, K2 um A und B mit dem Radius ca. 1/3 Strecke AB
3. Kreis K3 um C mit dem Radius ca. 9/10 Strecke AB
4. Anlegen von Tangenten T1, T2, T3 an die zwei Kreise K2, K3 und K3, K1 und K1, K2
Nach Ausschneiden der so entstandenen Form wird die Werkstückauflageplatte 2 zwischen den Berührpunkten der Tangenten mit den Kreisen zum Mittelpunkt der Platte hin leicht konkav ausgearbeitet. Alle Übergänge sind fließend und ohne Kanten. Die Größe der Werkstückauflageplatte 7 ergibt sich aus einer Strecke AB von z.B. 12 cm.
Armauflageplatten
Die Form der Armauflageplatten 7 wird als „abgerundetes Rechteck" bezeichnet. Hierunter soll eine Form verstanden werden, zu der man konstruktiv wie folgt gelangt:
1. Rechteck DEFG mit einem Seitenverhältnis von ca. 1:4 2. Bestimmen der Punkte H und I (Strecke DH &xgr; Strecke DG; Strecke FI = Strecke FE)
3. Verbinden des Mittelpunkts der Strecke DG und Punkt H sowie des Mittelpunkts der Strecke FE und Punkt I mit einem konvexen Bogenstück
Alle Übergänge sind fließend und ohne Kanten. Die Größe der Armauflageplatte 7 ergibt sich aus einer Strecke DE von z.B. 35 cm.
Aus Figur 2 ergibt sich, daß für den rechten und den linken Arm spiegelsymmetrische Armauflageplatten 7 vorgesehen sind.
Bei beiden Platten sind scharfe Ecken deshalb unerwünscht, weil ansonsten z.B. Kleidungsstücke an diesen hängen bleiben können. Die abgerundeten Kanten ermöglichen es weiterhin, daß der Zahntechniker mit seinen Bearbeitungswerkzeugen wie z.B. Fräsern ohne Beeinträchtigung durch die Werkstückauflageplatte 2 bzw. die Armauflageplatte 7 arbeiten kann. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der an diesen elektrischen Geräten vorhandenen Kabel.
Bei der in Figur 2 dargestellten Position der Werkstückauflage 1 wird der Zahntechniker üblicherweise seine Handballen rechts und links an den vorspringenden Rundungen der Werkstückauflageplatte 2 auflegen und sein Werkstück bearbeiten. Durch Drehung der Werkstückauflage 1 um 180° ist es aber auch möglich, freigestellt, d.h. ohne Berührung der Werkstückauflageplatte 2 zu arbeiten. Dies wird von manchen Zahntechnikern bzw. bei manchen Arbeiten bevorzugt.
Mit der beschriebenen Arbeitsplatzausstattung ist es möglich, einen Arbeitsplatz mit wenigen Handgriffen so umzugestalten, daß er die für den jeweiligen Zahntechniker optimale Arbeitsposition bietet. Dabei können sämtliche heutzutage an üblichen Zahntechnikerarbeitsplätzen vorhandenen Einrichtungen uneingeschränkt weiterbenutzt werden.
BEZUGSZIFFERNLISTE
1 Werkstückauflage
2 Werkstückauflageplatte
3 Kugelgelenk
4 Fixierschraube
5 Fuß
6 Armauflage
7 Armauflageplatte
8 Kugelgelenk
9 Fixierschraube
10 Kugelgelenkhalter
11 Tischbefestigung
12 Madenschraube
13 Arbeitsplatte
14 stiftförmiges Ende
15 Filzgleiter
16 stiftförmiges Ende
17 Distanzstück
18 Zapfen mit Außengewinde
19 Bohrung mit Innengewinde

Claims (7)

Patentanwalt Dipl.-Ing. Mario Wagner, Technologiezentrum am Europaplatz, 52068 Aachen Anmelder: Jochen Graf Anwaltsaktenzeichen: G13-001 SCHUTZANSPRÜCHE:
1. Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker bestehend aus
- einer auf die Arbeitsplatte (13) auflegbaren Werkstückauflage (1) mit gelenkig gelagerter und in verschiedenen Positionen fixierbarer Werkstückauflageplatte (2), und
- zwei an der Vorderseite der Arbeitsplatte (13) lösbar befestigten Armauflagen (6) mit gelenkig gelagerten und in verschiedenen Positionen fixierbaren Armauflageplatten (7).
2. Arbeitsplatzausstattung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückauflage (1) und die Armauflagen (6) höhenverstellbar ausgebildet sind.
3. Arbeitsplatzausstattung nach Anspruch 1 der 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückauflageplatte (2) und die Armauflageplatten (7) mittels Kugelgelenken (3, 8) gelenkig gelagert sind, die durch Fixierschrauben (4, 9) in verschiedenen Positionen fixierbar sind.
4. Arbeitsplatzausstattung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückauflageplatte (2) die Form eines „abgerundeten Dreiecks" aufweist.
5. Arbeitsplatzausstattung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Armauflageplatte (7) die Form eines „abgerundeten Rechtecks" aufweist.
6. Arbeitsplatzausstattung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Armauflage (2) eine U-förmige, klammerartige Tischbefestigung (11) umfaßt, die die Vorderkante der Arbeitsplatte (13) von vorne umgreift und mittels mindestens einer von unten sie durchgreifenden Madenschraube (12) an der Arbeitsplatte (13) befestigt wird.
7. Arbeitsplatzausstattung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugelgelenke (3, 8) mittels Distanzstücken (17) höhenverstellbar ausgebildet sind.
DE29800812U 1998-01-22 1998-01-22 Arbeitsplatzausstattung für Zahntechniker Expired - Lifetime DE29800812U1 (de)

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