DE19645791A1 - Spanlos hergestellte Schaltwalze für ein Zahnräderwechselgetriebe - Google Patents
Spanlos hergestellte Schaltwalze für ein ZahnräderwechselgetriebeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schaltvorrichtung für Zahnräderwechselgetriebe von
Fahrzeugen, umfassend eine Schaltwalze, die parallel zu einer Getriebewelle
drehbar angeordnet ist und deren Mantelfläche zumindest mit einer Führung
versehen ist, in die ein Mitnehmer einer Schaltgabel eingreift, dessen Gabel in
einer mit der Getriebewelle verzahnten, axial verschiebbaren Schaltmuffe
formschlüssig geführt ist.
Die Verwendung von Schaltwalzen, die auch als Schaltzylinder bezeichnet
werden, ermöglicht eine sequentielle, d. h. fortlaufende Getriebeschaltung der
einzelnen Gänge in einer Reihe, anstelle einer üblichen H-Schaltung. Die
Drehung der Schaltwalze erfolgt durch einen Stellmotor, der mittels eines vom
Schalthebel ausgelösten Schaltimpulses eine begrenzte Verdrehung der Schalt
walze ermöglicht, deren Drehbewegung eine Axialverschiebung der Schaltgabel
auslöst, aufgrund von formschlüssig in eine Führung der Schaltwalze eingreifen
de Mitnehmer der Schaltgabel. Diese sequentielle Schaltung ist beispielsweise
kombinierbar mit einer konventionellen Reibscheibenkupplung zur Schaffung
einer Alternative zu herkömmlichen Automatikgetrieben, wobei sich dadurch
ein deutlicher Kostenvorteil einstellt. Aufgrund des höheren Wirkungsgrades
eines Schaltgetriebes gegenüber einem Automatgetriebe stellt sich außerdem ein
Verbrauchsvorteil des Fahrzeugs ein. Die sequentielle, geradlinige Schaltweise
garantiert darüber hinaus einen gewünschten schnellen, exakten Gangwechsel.
Eine Schaltwalze der gallungsgemäßen Bauart ist in dem Fachbuch - Klassische
Motorräder, Honda, Heel Verlag - auf Seite 137 abgebildet. Diese hohlzylin
drisch gestaltete Schaltwalze besitzt einen einteiligen Aufbau und ist spange
bend hergestellt. Nach diesen Fertigungsverfahren hergestellte Schaltwalzen
erfordern einen kosten intensiven Herstellungs- bzw. Fertigstellungsaufwand,
verbunden mit einem relativ hohen Eigengewicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaltwalze zu schaffen, die
eine einfache Herstellung ermöglicht und einen Kosten- und Gewichtsvorteil
besitzt.
Nach der erfindungsgemäßen Lösung, den kennzeichnenden Merkmalen von
Anspruch 1, ist die Schaltwalze erfindungsgemäß aus jeweils durch ein spanlo
ses Umformverfahren hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt. Ein Spanlos
verfahren bietet dabei den Vorteil, eine gewichtsoptimierte Schaltwalze herzu
stellen, die sich auf die Schaltgeschwindigkeit bzw. das Stellvermögen der von
einem Elektromotor angetriebenen Schaltwalze auswirkt. Die gewichtsoptimierte
Schaltwalze kommt außerdem der heute im Kraftfahrzeugsektor, insbesondere
im Automobilbau bestehenden Forderung nach einem Leichtbau entgegen.
Aufgrund der heute vorherrschenden Fertigungstechnologie bietet das Spanlos
verfahren, insbesondere Tiefziehverfahren, außerdem einen Kostenvorteil
gegenüber bisherigen spangebenden Verfahren oder Gießverfahren zur Her
stellung einer Schaltwalze. Die Forderung nach einer Gewichtsoptimierung
unterstreichend, kann zur Herstellung der spanlos gefertigten Schaltwalze ein
dünnwandiges Stahlblech zur Anwendung kommen, das zur Erreichung einer
erforderlichen Festigkeit bzw. Steifigkeit mit Rippen versehen werden kann. Die
weiterhin vorgesehene erfindungsgemäße Maßnahme, die eine aus Einzelteilen
zusammengesetzte Schaltwalze vorsieht, ermöglicht einen Kostenvorteil, da
Gleichteile von Schaltwalzen mit unterschiedlichen Schaltcharakteristiken
zusammenfaßbar sind, zur Bildung von größeren Fertigungsstückzahlen. Damit
ergibt sich eine Fertigungsvereinfachung verbunden mit einem Kostenvorteil.
In bevorzugter Weise umfaßt die erfindungsgemäße Schaltwalze ein hohlzylin
drisch gestaltetes Gehäuse, welches durch Rollen eines quadratisch bzw.
rechteckförmig gestalteten Blechbandes herstellbar ist, wobei die Stoßkanten
unlösbar, beispielsweise durch eine Lötung oder Schweißung verbunden sind.
Das Gehäuse ist an beiden Stirnseiten von einem Deckel verschlossen, die
beispielsweise formschlüssig an den Endseiten des Gehäuses gehalten und/oder
mit diesem durch eine Schweißung oder Lötung unlösbar verbunden sind.
Als besonders vorteilhaft zur Versteifung des zylindrischen Gehäuses und zur
Erzielung einer ausreichenden Befestigung der Deckel am Gehäuse umfaßt die
Erfindung jeweils topfförmig gestaltete Deckel. Der radial nach außen vorstehen
de umlaufende oder sektionsweise angeordnete Bund des Deckels gewährleistet
dabei eine gewisse axiale Überdeckung mit dem Gehäuse der Schaltwalze.
Beiden Deckeln gemeinsam ist außerdem ein zentrisch axial vorstehender,
hohlzylindrisch ausgebildeter Zapfen. Die Zapfen dienen dabei zur Schaffung
einer drehbaren Lagerung der Schaltwalze im Getriebegehäuse. Die unterschied
liche Ausbildung der Deckel unterstreichend, sieht die Erfindung vor, daß der
Bund des Deckels die Mantelfläche des Gehäuses außenseitig umgreift oder im
Gehäuse eingepaßt ist. Alternativ dazu kann auch eine Kombination der Deckel
befestigungen am Gehäuse vorgesehen werden, bei der an einem Ende der
Bund außenseitig am Gehäuse anliegt und der Bund des gegenüberliegenden
Deckels im Gehäuse eingepaßt ist.
Zur Schaffung einer Antriebsverbindung der Schaltwalze bietet es sich an, den
Deckel, dessen Bund das Gehäuse außen oder innen umgreift, mit einer Außen
verzahnung zu versehen, die ebenfalls spanlos hergestellt ist. Beispielsweise
kann zur Schaffung einer gezielten Verdrehung der Schaltwalze ein Zahnrad des
Stellmotors unmittelbar in die Verzahnung des Deckels eingreifen oder eine An
triebsverbindung mittels einer Zahnstange hergestellt werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung zur Realisierung eines verringerten Bautei
leumfangs ist dem Zapfen eines Deckels ein axial vorstehender, mit einer län
genbegrenzten Abflachung versehener Formstift zugeordnet. Dieser ebenfalls
durch ein Spanlosverfahren hergestellte Formstift, ist dabei stirnseitig einteilig
am Zapfen angeordnet. Dieser Formstift kann beispielsweise mit einem Sensor
oder Schalter in Verbindung gebracht werden, zur Anzeige des aktuell geschal
teten Gangs oder zur Betätigung eines Rücklichtschalters bei eingelegtem
Rückwärtsgang bzw. zur Aktivierung einer Rastiervorrichtung zur Erreichung
einer verbesserten Schaltgenauigkeit der Schaltwalze. Alternativ zu einem
Formstift kann der scheibenartige Abschnitt des Zahnraddeckels mit Prägungen
versehen werden, in die beispielsweise zur Arretierung der Schaltwalze ein
Haltestift bzw. eine federbelastete Rastkugel formschlüssig verrasten kann.
Zur Herstellung des Gehäuses der Schaltwalze eignet sich ein Rohrkörper, der
durch Hochdruckumformen, d. h. ein hydraulisches Aufweiten (Innenhoch
druckverfahren) in die gewünschte Form gebracht wird. Durch den allseitigen
und gleichzeitigen Innenhochdruck werden die Rohrwände des Rohrstücks an
die Werkzeugwand gepreßt und erhalten so ihre Endform. Dieses Verfahren
ermöglicht die Ausbildung der Schaltnuten ohne eine Nacharbeit. Gleichzeitig
wirkt sich dieses Verfahren allgemein vorteilhaft auf die Festigkeit und im
besonderen auf die Schwingfestigkeit des Bauteils aus.
Den kostengünstigen Aufbau der erfindungsgemäßen Schaltwalze unterstrei
chend kann zur Herstellung des Gehäuses auch ein Stahlblechband dienen, in
das zur Führung der Schaltgabeln Schaltnuten eingeformt sind, bevor dieses
zylindrisch gerollt und an den Stoßkanten unlösbar verbunden wird.
Weiterhin ist zur Herstellung der radial nach innen gerichteten nutförmigen
Vertiefungen, die als Schaltnuten dienen, vorgesehen, diese als Durchsetzungen
auszubilden, die dabei eine Versteifung des Gehäuses bewirken, ohne das
Gewicht des Gehäuses zu vergrößern. Alternativ schließt die Erfindung ebenfalls
eine Schaltwalze ein, deren Schaltnuten radial nach außen aus der Mantelfläche
der Schaltwalze gerichtet sind.
Anhand der Fig. 1 bis 6 wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schaltwalze im eingebauten Zustand,
eingesetzt in einem Schaltgetriebe;
Fig. 2 in einer Einzelteilzeichnung die Schaltwalze in einem Längs
schnitt;
Fig. 3 einen stirnseitig in die Schaltwalze eingesetzten Deckel;
Fig. 4 als Einzelteilzeichnung einen Zahnraddeckel, über den die
Schaltwalze einen Antrieb erfährt;
Fig. 5 die zu einem Hohlzylinder geformte Mantelfläche der Schalt
walze;
Fig. 6 die Abwicklung der in Fig. 5 abgebildeten Mantelfläche der
Schaltwalze.
Eine erfindungsgemäße Schaltwalze 1 im eingebauten Zustand in einem Zahnrä
derwechselgetriebe 2 zeigt die Fig. 1. Die hohlzylindrisch gestaltete Schaltwal
ze ist jeweils stirnseitig mit einem Deckel 3 bzw. einem Zahnraddeckel 4
versehen, die übereinstimmend zentrisch einen axial vorstehenden Ansatz,
ausgebildet als Zapfen 5, 6 aufweisen, über die eine Lagerung der Schaltwalze
1 im Gehäuse 7 des Zahnräderwechselgetriebes 2 erfolgt. Zur Schaffung einer
verschleißfreien, reibungsarmen Lagerung der Schaltwalze 1 sind die Zapfen 5,
6 im Gehäuse 7 gleitgelagert, die abweichend zur Darstellung gemäß Fig. 1
alternativ auch wälzgelagert sein kann. Eine Mantelfläche 8 der Schaltwalze 2
ist versehen mit weitestgehend umlaufenden Schaltnuten 9a, 9b, 9c. Dabei
weisen die Schaltnuten 9a bis 9c einen voneinander abweichenden Verlauf auf
in Form von axial versetzten Abschnitten mit gerundeten Übergängen, einem
wellenförmigen Verlauf sowie beliebig anders gestaltete Schaltnutverläufe. Jeder
Schaltnut 9a, 9b, 9c ist eine Schaltgabel 10a, 10b, 10c zugeordnet, die jeweils
über einen Mitnehmer 11 in die Schaltnut 9a, 9b, 9c eingreifen. Zur Verbes
serung der Mitnehmerführung weisen diese endseitig jeweils ein Führungsstück
12 auf, das in der Schaltnut 9a, 9b, 9c geführt ist. Alle Schaltgabeln 10a, 10b,
10c sind axial verschiebbar auf einer achsparallel zur Schaltwalze 1 im Gehäuse
7 eingesetzten Schaltwelle 13 angeordnet. Die gabelförmig gestalteten Enden
der Schaltgabeln 10a, 10b, 10c umgreifen in einer Einbaulage teilweise eine in
der Fig. 1 nicht abgebildete Schaltmuffe, die über eine Verzahnung axial auf
einer Getriebewelle verschiebbar ist. Jede Schaltmuffe steht dabei mit einer
Synchronisiereinrichtung in Verbindung. Ausgehend von einer Mittelstellung
bzw. Neutralstellung der Schaltmuffe können durch eine Axialverschiebung mit
Hilfe der Schaltgabel 10a bis 10c zwei Gänge geschaltet werden.
Für die Schaltung einzelner Gänge ist folglich eine Axialverschiebung (siehe
Pfeil) der Schaltgabeln 10a, 10b, 10c erforderlich, die auslösbar ist durch eine
Drehung der Schaltwalze 1. Eine Schaltwalzendrehung bewirkt aufgrund der
Führungsgeometrie der Schaltnut 9a, 9b, 9c, daß die darin formschlüssig über
die Mitnehmer 11 geführten Schaltgabeln 10a, 10b, 10c entsprechend der
Kurvenbahn der Schaltnut 9a bis 9c in beiden axialen Richtungen verschiebbar
sind. Als Drehantrieb für die Schaltwalze 1 dient ein Stellmotor 14, der außen
am Gehäuse 7 des Zahnradwechselgetriebes 2 angeordnet ist. Eine Ausgangs
welle 15 ist zur Schaffung einer Antriebsuntersetzung mit einem relativ großen
Zwischenrad 16 verzahnt, das weiterhin einteilig mit einem kleinen Zahnkranz
versehen ist, der mit dem Zahnraddeckel 4 in Eingriff steht. Der reversibel, d. h.
umsteuerbare Stellmotor 14 ermöglicht damit abhängig von einer Gangvor
wahl, beispielsweise mittels eines manuell betätigbaren Schalthebels, eine
gezielte Drehbewegung der Schaltwalze 1. Der Stellmotor 14 stellt außerdem eine
definierte Schaltgeschwindigkeit sicher zur Vermeidung einer Überlastung der
Synchronisiereinrichtung. Zur Sicherstellung exakter Schaltpositionen ist der
Schaltwalze 1 eine Arretierung 24 zugeordnet. Dazu ist in eine Wandung des
Gehäuses 7 ein federbelasteter Rastkörper vorgesehen, der zur Positionierung in
eine Prägung 23 des Zahnraddeckels 4 verrastet.
Aus der Fig. 2 ist in einem vergrößerten Maßstab die erfindungsgemäße
Schaltwalze 1 dargestellt, die spanlos durch ein Umformverfahren, z. B. durch
ein Hochdruckumformen aus Stahlblech hergestellt ist und die Bauteile Deckel
3, Zahnraddeckel 4 und Gehäuse 22 umfaßt. Mit diesem Verfahren ist eine
gewichtsoptimierte Schaltwalze 1 herstellbar aufgrund der dünnwandigen
Mantelfläche 8. Mit diesem für Großserien vorgesehenen Herstellverfahren kann
weiterhin eine Kostenreduzierung erreicht werden. Mittels einer Durchsetzung
sind die Schaltnuten 9a, 9b, 9c in die Mantelfläche 8 der Schaltwalze 1 einge
bracht, die gleichzeitig eine deutliche Versteifung der Schaltwalze 1 bewirken,
so daß eine weitere Optimierung der Wanddicke und damit eine Gewichts
reduzierung erzielbar ist. An beiden Stirnseiten ist das als Hohlzylinder geformte
Gehäuse 22 mit einem Deckel 3 bzw. Zahnraddeckel 4 versehen. Die jeweils
topfförmig gestalteten Deckel sind formschlüssig an die Mantelfläche 8 das
Gehäuse 22 angepaßt und mit dieser durch ein unlösbares Verfahren, insbeson
dere eine Lötung verbunden. Der Deckel 3 weist dazu einen umlaufenden Bund
17 auf, der an der Innenwandung der Mantelfläche 8 anliegt. Abweichend dazu
übergreift der Bund 18 des Zahnraddeckels 14 die Mantelfläche und überdeckt
diese begrenzt. Der Deckel 3 wie auch der Zahnraddeckel 4 sind ebenfalls
spanlos durch eine Tiefziehverfahren aus Stahlblech hergestellt und sind ein
teilig versehen mit einem Zapfen 5, 6 der in der Einbaulage axial über die
Außenkontur der Schaltwalze austritt zur Bildung einer Lagerung der Schaltwal
ze 1.
Die Einzelteilzeichnung des Deckels 3, gemäß Fig. 3, verdeutlicht, daß der
Bund 17 mit dem Zapfen 5 übereinstimmend axial ausgerichtet ist. Der Zapfen
5 ist weiterhin stirnseitig mit einem Formstift 19 versehen, dessen Abflachung
20 im eingebauten Zustand beispielsweise zur Betätigung einer Rastiervor
richtung oder eines Sensorgebers genutzt werden kann.
Weitere Details des Zahnraddeckels 4 sind der Fig. 4 zu entnehmen. Dieser
ebenfalls spanlos hergestellte Zahnraddeckel 4 ist außenseitig mit einer Ver
zahnung 21 versehen, die vorzugsweise einteilig mit dem Zahnraddeckel 4
verbunden ist. Der Zapfen 6 ist entgegengesetzt zum Bund 18 axial ausgerichtet
und unterscheidet sich damit von der Ausbildung des Zapfens 5 am Deckel 3.
Der Zahnraddeckel 4 wie auch der Deckel 3 sind scheibenartig gestaltet,
wodurch sich im eingebauten Zustand ein geschlossenes Gehäuse 22 einstellt.
Der Zahnraddeckel 4 weist in seinem scheibenartigen Abschnitt nahe dem Bund
18 halbrundartig geformte, entgegen der Richtung des Zapfens 6 zeigende
Prägungen 23 auf, die im eingebauten Zustand mit einer Arretiervorrichtung
zusammenwirken kann zur Bildung einer Verdrehsicherung der Schaltwalze 1.
In Fig. 5 ist das Gehäuse 22 als Einzelteil abgebildet, das ein hohlzylindrisches
Bauteil darstellt. Die Abwicklung des Gehäuses 22 zeigt die Fig. 6. Daraus ist
die Führungsgeometrie der unterschiedlich gestalteten Schaltnuten 9a, 9b, 9c
ersichtlich, die bei einer Rotation der Schaltwalze 1 eine Axialbewegung der
Schaltgabeln 10a, 10b, 10c bewirken.
1
Schaltwalze
2
Zahnräderwechselgetriebe
3
Deckel
4
Zahnraddeckel
5
Zapfen
6
Zapfen
7
Gehäuse
8
Mantelfläche
9
a Schaltnut
9
b Schaltnut
9
c Schaltnut
10
a Schaltgabel
10
b Schaltgabel
10
c Schaltgabel
11
Mitnehmer
12
Führungsstück
13
Schaltwelle
14
Stellmotor
15
Ausgangswelle
16
Zwischenrad
17
Bund
18
Bund
19
Formstift
20
Abflachung
21
Verzahnung
22
Gehäuse
23
Prägung
24
Arretierung
Claims (12)
1. Schaltvorrichtung für Zahnräderwechselgetriebe von Kraftfahrzeugen, um
fassend eine Schaltwalze (1), die parallel zu einer Getriebewelle drehbar in
einem Gehäuse (7) angeordnet ist und deren Mantelfläche (8) zumindest mit
einer Schaltnut (9a, 9b, 9c) versehen ist, in die ein Mitnehmer (11) einer Schalt
gabel (10a, 10b, 10c) eingreift, dessen Gabel in einer mit der Getriebewelle
verzahnten, axial verschiebbaren Schaltmuffe formschlüssig geführt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltwalze (1) aus jeweils spanlos durch ein Umform
verfahren aus einem Schaltblech hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt ist.
2. Schaltvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt
walze (1) ein hohlzylindrisch gestaltetes Gehäuse (22) aufweist, deren Stirnseiten
jeweils von einem Deckel verschlossen sind.
3. Schaltvorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen topfförmig
gestalteten Deckel und Zahnraddeckel (4), die insbesondere jeweils einen
außenseitig umlaufenden Bund (17, 18) aufweisen sowie vorzugsweise mit
einem axial vorstehenden, hohlzylindrisch ausgebildeten Zapfen (5, 6) versehen
sind.
4. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt
walze (1) über die Zapfen (5, 6) im Gehäuse (4) drehbar gelagert ist.
5. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen
(18) des Zahnraddeckels (4) die Mantelfläche (8) des Gehäuses (22) außen oder
innen umgreift.
6. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund
(17) des Deckels (3) im Gehäuse (22) eingepaßt ist.
7. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zahnraddeckel (4) auf dem Bund (18) mit einer umlaufenden Verzahnung (22)
versehen ist.
8. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zahnraddeckel (4) in einem scheibenartigen Abschnitt nahe dem Kragen (18)
zumindest eine Prägung (23) aufweist, in die formschlüssig eine Arretierung (24)
eingreift (Fig. 1).
9. Schaltvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen
(5) des Deckels (3) stirnseitig mit einem Formstift (19) versehen ist, der eine
längenbegrenzte Abflachung (20) aufweist, in die beispielsweise eine Arretie
rung verrasten kann (Fig. 3).
10. Schaltvorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein Gehäuse
(22), welches aus einem rohrförmigen Körper durch ein hydraulisches Auf
weiten, insbesondere einem Hochdruckumformen gebildet wird.
11. Schaltvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Bildung des Gehäuses (22) ein Blechband dient, in das Schaltnuten (9a, 9b, 9c)
eingeformt sind, bevor dieses zylindrisch gerollt und an den Stoßkanten unlös
bar verbunden wird, zur Bildung eines hohlzylindrischen Bauteils.
12. Schaltvorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch spanlos mittels
einer Durchsetzung in das Gehäuse (22) eingebrachte Schaltnuten (9a, 9b, 9c).
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Publications (1)
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