DE19641172C2 - Mehrwegfaß aus Metallblech - Google Patents
Mehrwegfaß aus MetallblechInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Mehrwegfässer aus Metallblech, die
für den anfänglichen Gebrauch als Spundfässer ausgebildet sind,
die einen mit dem Faßmantel fest verbundenen Oberboden mit einem
Füll- und Entleerspund aufweisen und die für den weiteren
Gebrauch zu einem Deckelfaß mit Spunddeckel oder einfachem
Deckel mit Spannringverschluß zur Befestigung des Deckels auf
dem nach außen gerollten Öffnungsrand des Faßmantels der
ursprünglichen Spundfässer unter Zwischenschaltung einer in den
Deckelrand eingebrachten Dichtung rekonditionierbar sind, wobei
bei dem Deckelfaß der von dem Spundfaß abgetrennte Oberboden als
Spunddeckel dient (DE 35 39 656 C2).
Die strengen gesetzlichen Umweltschutzvorschriften erfordern
den Übergang von Einweg- auf Mehrweggebinde wie beispielsweise
Fässer aus Stahl oder Kunststoff, die Umstellung auf Gebinde mit
größerem Volumen mit dem Ziel einer Verringerung der Restmengen
und die Entwicklung neuer Mehrweggebinde, die im Hinblick auf
die Entlastung der Umwelt von schädlichen Stoffen
rekonditioniert und für die Rekonditionierung sowie für eine
ordnungsgemäße Entsorgung durch eine schadstofffreie Vernichtung
z. B. durch Verbrennen oder für eine Wiederaufbereitung des
Herstellungsmaterials optimal restentleert und leicht gereinigt
werden können.
Die Entwicklung von rekonditionierbaren Mehrwegfässern aus
Stahlblech führte zu den gattungsgemäßen Mehrwegfässern, die mit
verhältnismäßig geringem Aufwand nach dem ersten Transport bzw.
der ersten Lagerung von umweltgefährdendem Flüssiggut einer
hohen Gefahrenklasse nach der Entnahme des gefährlichen
Flüssiggutes für eine weitere Verwendung als Transport- und
Lagerfässer für granulat- und pulverförmige sowie pasteuse
Stoffe einer niedrigen Gefahrenklasse zu Deckelfässern
umgerüstet werden können, die sowohl das Eindringen als auch das
Entnehmen des Füllgutes erleichtern und die die Möglichkeit
einer direkten Einwirkung auf den Behälterinhalt z. B. mit einem
einfachen Rührwerk bieten im Gegensatz zu Spundfässern mit
einem Oberboden, der an den Faßmantel angefalzt ist, so daß
das Füllgut nur mit einem durch den Füll- und Entleerspund in
das Faß eingesetzten, aufwendigen Rührwerk, das z. B. als
Faltpropeller ausgebildet ist, umgerührt werden kann.
Bei dem aus der DE 35 39 656 C2 bekannten Spundfaß ist der
Spunddeckel unter Zwischenlegen einer Dichtung auf den zu einem
Randwulst umgebördelten Öffnungsrand des Faßmantels aufgesetzt.
Der Spunddeckel ist von einem Falzdeckel überfangen, der im
Bereich der Spunde des Spunddeckels Ausnehmungen aufweist und
dessen Rand den Spunddeckel fest und sicher hintergreift und
um den Randwulst des Faßmantels gefalzt ist. Bei diesem Faß
wird zunächst der Spunddeckel wie ein Deckel eines Deckelfasses
auf den Rand des Faßmantels aufgelegt, und die eigentliche,
durch einen Falz bewirkte hochbelastbare Verbindung wird durch
den Falz des den Spunddeckel überfangenden Falzdeckels erreicht.
Damit sind zunächst die Stabilität und die Belastbarkeit des
Kopfbereiches eines üblichen Spundfasses erzielt, wobei der
gesonderte Falzdeckel durch seine Stabilität die Belastbarkeit
noch weiter anhebt. Nach einer dessen Zerstörung bewirkenden
Entfernung des Falzdeckels läßt sich bei verschlossenem Spund
dieses Spundfaß wie ein übliches Deckelfaß handhaben, dessen
Deckel sowohl abnehmbar ist als auch nach dem Aufsetzen durch
einen üblichen Spannring wieder anpreßbar und abdichtbar ist.
Die wesentlichen Nachteile dieses bekannten Spundfasses,
das zu einem Deckelfaß mit abnehmbarem Spunddeckel
rekonditionierbar ist, sind darin zu sehen, daß beim
Erstgebrauch des Fasses als Spundfaß ein gesonderter, das
Faß verteuernder Falzdeckel zur Befestigung des Spunddeckels
auf dem Öffnungsrand des Faßmantels erforderlich ist und daß
beim Rekonditionieren des Spundfasses zu einem Deckelfaß der
zwangsweise zerstörte Falzdeckel als Blechabfallprodukt
anfällt, das mit Kosten entsorgt oder ggf. wiederaufbereitet
werden muß.
Die DE 44 01 876 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
von Deckelfässern aus Spundfässern mit einem durch Rollsicken
versteiften Mantel sowie einem Unterboden und einem Oberboden,
die an dem Mantel angefalzt sind. Zur Reinigung der Spundfässer
wird der Oberboden derart ausgeschnitten, daß der
Verbindungsfalz von Faßmantel und Oberboden am Öffnungsstand des
Faßmantels verbleibt und dadurch die Stabilität der Fässer beim
Reinigen beispielsweise auf einer Bürstenmaschine oder einer
Strahlanlage erhalten bleibt. Nach dem Reinigen werden der Falz
und der an diesem verbliebene ringförmige Restbestandteil des
Oberbodens von dem Faßmantel abgeschnitten. Anschließend wird an
den Faßmantel ein neuer Öffnungsrand angerollt, auf den ein
Deckel aufgesetzt wird, der mit einem Spannring am Öffnungsrand
der Fässer befestigt wird.
Dieses bekannte Verfahren zur Herstellung von Deckelfässern
aus Spundfässern ist nicht wirtschaftlich, da der Oberboden und
der Falz zur Verbindung des Oberbodens mit dem Faßmantel, die
von dem Faßmantel abgeschnitten werden, als Blechabfallprodukte
anfallen, die entsorgt werden müssen, und da außer dem
Abschneiden des Oberbodens und des Verbindungsfalzes vom
Faßmantel zwei weitere Arbeitsgänge erforderlich sind, bei denen
der Faßmantel im Bereich der Mantelöffung auf einen bestimmten
Durchmesser eingezogen und an den eingezogenen Mantelabschnitt
ein neuer Öffnungsrand angerollt wird. Ein weiterer Nachteil des
bekannten Verfahrens ist darin zu sehen, daß durch das Abtennen
des Oberbodens und des Verbindungsfalzes vom Faßmantel das
Volumen des rekonditionierten Deckelfasses gegenüber dem
Spundfaß verringert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein preiswertes
Mehrwegfaß aus Metallblech zu entwickeln, das nach dem
Erstgebrauch als Spundfaß zum Transport und zur Lagerung von
umweltgefährdenden Flüssiggütern einer hohen Gefahrenklasse für
den weiteren Gebrauch kostengünstig zu einem Deckelfaß für
pulver- und granulatförmige sowie pasteuse Stoffe und ggf. auch
für Flüssigkeiten einer niedrigen Gefahrenklasse
rekonditioniert werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch das
Mehrwegfaß aus Metallblech mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1.
Die Unteransprüche beinhalten vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen der Erfindung.
Das erfindungsgemäße Mehrwegfaß aus Metallblech zeichnet
sich dadurch aus, daß es nach dem Erstgebrauch als Spundfaß
für Stoffe einer hohen Gefahrenklasse für den weiteren Gebrauch
zu einem Deckelfaß für Stoffe einer niedrigeren Gefahrenklasse
ohne den Anfall von Abfallblech kostengünstig rekonditioniert
werden kann. Ferner können mit dem neuen Faß in der am meisten
benutzten Ausführung sowohl als Spundfaß als auch als Deckelfaß
mit einem Fassungsvermögen von 213 Litern nach DIN 6643
aufgrund der günstigen äußeren Abmessungen ISO-Container optimal
beladen werden.
Die Erfindung ist nachstehend anhand von Zeichnungsfiguren
erläutert, die im einzelnen folgendes zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt des als Spundfaß ausgebildeten
Mehrwegfasses und jeweils in vergrößerten
Ausschnitten,
Fig. 2 den Oberboden des Spundfasses,
Fig. 3 den vom Faßmantel abgetrennten Oberboden beim
Rekonditionieren des Spundfasses zu einem
Deckelfaß und
Fig. 4 das Deckelfaß mit einem mittels eines
Spannringverschlusses auf dem Öffnungsrand des
Faßmantels gesicherten Spunddeckel sowie
Fig. 5 einen Längsschnitt des als Deckelfaß ausgebildeten
Mehrwegfasses.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Spundfaß 1 aus
Stahlblech besitzt einen zylindrischen Faßmantel 2 mit Roll-
und Versteifungssicken 3, der unten durch einen aufgefalzten
Unterboden 4 dicht verschlossen ist. Der obere Abschnitt 5 des
Faßmantels 2 ist zum Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2
eingezogen, der als ein nach außen gerollter Rollrand
ausgebildet ist.
Der Oberboden 7 des Spundfasses 1 weist einen Füll- und
Entleerspund 8 sowie einen Be- und Entlüftungsspund 9 auf,
die durch als Schraubstopfen ausgebildete Spundstopfen 10, 11
verschließbar sind. Der Oberboden 7 liegt mit seinem gerollten
Außenrand 12 auf dem Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 auf und
ist mit diesem zusammengefalzt. Der gerollte Öffnungsrand 6 des
Faßmantels 2 und der entsprechend gerollte Außenrand 12 des
Oberbodens 7 sind im Bereich ihrer Endabschnitte 13, 14 dicht
miteinander verschweißt, wobei der Oberboden 7 durch ein
zusätzlich zwischen den beiden Rändern 6, 12 befindliches
Dichtungsmaterial flüssigkeitsdicht gegen den Faßmantel 2
abgedichtet werden kann.
Beim Rekonditionieren des Spundfasses 1 nach den Fig. 1
und 2 zu einem Deckelfaß 15 nach den Fig. 4 und 5 wird
entsprechend der Darstellung in Fig. 3 der Oberboden 7 mittels
einer Trennvorrichtung 16, z. B. einem rotierenden Messer,
abfallfrei von dem Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2
abgeschnitten, wobei der Trennschnitt 17-17 in Höhe bzw. durch
den Bereich des Mittelpunktes 18 des gerollten Öffnungsrandes
6 des Faßmantels 2 senkrecht zur Faßlängsachse 19-19 geführt
ist.
Der von dem Spundfaß 1 abgetrennte Oberboden 7 dient als
Spunddeckel 20, der im geschlossenen Zustand des Deckelfasses
15 mittels eines Spannringes 21 unter Zwischenschaltung einer
in den Deckelrand 22 eingebrachten Dichtung 23 auf dem
Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 gesichert wird.
Das Deckelfaß 15 kann mit einer auch als Inliner
bezeichneten austauschbaren Innenhülle 24 aus einer
Kunststoffolie ausgestattet sein, die über den Öffnungsrand 6
des Faßmantels 2 gezogen und zwischen diesem und der
Deckeldichtung 23 eingeklemmt wird.
Ferner kann der Spunddeckel 20 des Deckelfasses 15 mit
einer Innenauskleidung 25 aus einer Kunststoffolie oder einer
Metall-Kunststoff-Verbundfolie versehen sein.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, in das Spundfaß 1
vor dem Aufschweißen des Oberbodens 7 auf den Öffnungsrand 6
des Faßmantels 2 eine Innenhülle 24 einzubringen und den
Oberboden 7 mit einer Innenauskleidung 25 auszustatten.
Zur Unterbringung von Spundfässern 1 und Deckelfässern 15
in einem ISO-Container ist vorzugsweise bei der am meisten
verbreiteten Faßausführung mit einem Volumen von 213 Litern
nach DIN 6643 der obere Abschnitt 5 des Faßmantels 2 gegen den
Öffnungsrand 6 desselben derart eingezogen, daß der
Außendurchmesser D am Spannring 21 einschließlich dessen
Hebelverschluß gleich dem oder kleiner als der Durchmesser D
der Roll- und Versteifungssicken 3 des Faßmantels 2 von 585
Millimetern ist.
1
Spundfaß
2
Faßmantel
3
Rollsicke
4
Unterboden
5
oberer Abschnitt von
2
6
Öffnungsrand von
2
7
Oberboden
8
Füll- und Entleerspund in
7
9
Be- und Entlüftungsspund in
7
10
Spundstopfen von
8
11
Spundstopfen von
9
12
gerollter Außenrand von
7
13
Endabschnitt von
6
14
Endabschnitt von
12
15
Deckelfaß
16
Trennvorrichtung
17-17
Trennschnitt
18
Mittelpunkt von
6
19-19
Längsachse von
1
,
15
20
Spunddeckel
21
Spannring
22
Rand von
20
23
Dichtung in
22
von
20
24
Innenhülle von
15
25
Innenauskleidung von
20
D Außendurchmesser von
3
und
21
Claims (8)
1. Mehrwegfaß aus Metallblech, das für den anfänglichen
Gebrauch als Spundfaß ausgebildet ist, das einen mit dem
Faßmantel fest verbundenen Oberboden mit einem Füll- und einem
Entleerspund aufweist und das für den weiteren Gebrauch zu einem
Deckelfaß mit Spunddeckel oder einfachem Deckel mit
Spannringverschluß zur Befestigung des Deckels auf dem nach
außen gerollten Öffnungsrand des Faßmantels des ursprünglichen
Spundfasses unter Zwischenschaltung einer in den Deckelrand
eingebrachten Dichtung rekonditionierbar ist, wobei bei dem
Deckelfaß der von dem Spundfaß abgetrennte Oberboden als
Spunddeckel dient, dadurch gekennzeichnet, daß der obere
Abschnitt (5) des Faßmantels (2) zum Öffnungsrand (6) des
Mantels eingezogen ist oder sich zu diesem verjüngt, daß bei der
Ausbildung als Spundfaß (1) der Oberboden (7) mit seinem
gerollten Außenrand (12) auf dem Öffnungsrand (6) des Faßmantels
(2) aufliegt und mit diesem zusammengefalzt ist und der
Außenrand (12) des Oberbodens (7) und der Öffnungsrand (6) des
Faßmantels (2) miteinander verschweißt sind und daß der bei dem
rekonditionierten Deckelfaß (15) als Spunddeckel (20) dienende
Oberboden (7) von dem Spundfaß (1) abfallfrei abgetrennt ist.
2. Mehrwegfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Spundfaß (1) der gerollte Öffnungsrand (6) des Faßmantels
(2) und der entsprechend gerollte Außenrand (12) des Oberbodens
(7) im Bereich ihrer Endabschnitte (13, 14) miteinander
verschweißt sind.
3. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 und 2,
gekennzeichnet durch eine Abdichtung des Außenrandes (12)
des mit dem Öffnungsrand (6) des Faßmantels (2) verschweißten
Oberbodens (7) des Spundfasses (1) mittels eines zwischen
beide Ränder (12, 6) eingebrachten Dichtmaterials.
4. Mehrwegfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Trennschnitt (17-17) beim Abtrennen des Oberbodens (7)
vom Faßmantel (2) des Spundfasses (1) beim Rekonditionieren
desselben zu einem Deckelfaß (15) in Höhe bzw. durch den
Bereich des Mittelpunktes (18) des gerollten Öffnungsrandes
(6) des Faßmantels (2) senkrecht zur Faßlängsachse (19-19)
geführt ist.
5. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zwecks Unterbringung der Spundfässer (1)
und der Deckelfässer (15) in einem ISO-Container der obere
Abschnitt (5) des Faßmantels sich gegen den Öffnungsrand (6)
des Mantels derart verjüngt, daß der Außendurchmesser (D) am
Spannring (21) einschließlich dessen Hebelverschluß gleich dem
oder kleiner als der Durchmesser (D) der in den zylindrischen
Faßmantel (2) eingeformten, nach außen gewölbten Roll- und
Verstärkungssicken (3) ist.
6. Mehrwegfaß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
bei Spundfässern (1) bzw. Deckelfässern (15) mit einem Volumen
von 213 Litern nach DIN 6643 der Durchmesser (D) der Roll- und
Versteifungssicken (3) des Faßmantels (2) sowie des Spannringes
(21) einschließlich dessen Hebelverschluß gleich oder kleiner
als 585 Millimeter ist.
7. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Spundfaß (1) und/oder das Deckelfaß
(15) mit einer Innenhülle (24) aus einer Kunststoffolie oder
einer Metall-Kunststoff-Verbundfolie ausgestattet ist bzw. sind.
8. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine Innenauskleidung (25) des Oberbodens
(7) des Spundfasses (1) und/oder des Deckels (20) des
Deckelfasses (15) aus einer Kunststoffolie oder einer Metall-
Kunststoff-Verbundfolie.
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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