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DE19641172C2 - Mehrwegfaß aus Metallblech - Google Patents

Mehrwegfaß aus Metallblech

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DE19641172C2
DE19641172C2 DE1996141172 DE19641172A DE19641172C2 DE 19641172 C2 DE19641172 C2 DE 19641172C2 DE 1996141172 DE1996141172 DE 1996141172 DE 19641172 A DE19641172 A DE 19641172A DE 19641172 C2 DE19641172 C2 DE 19641172C2
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Description

Die Erfindung betrifft Mehrwegfässer aus Metallblech, die für den anfänglichen Gebrauch als Spundfässer ausgebildet sind, die einen mit dem Faßmantel fest verbundenen Oberboden mit einem Füll- und Entleerspund aufweisen und die für den weiteren Gebrauch zu einem Deckelfaß mit Spunddeckel oder einfachem Deckel mit Spannringverschluß zur Befestigung des Deckels auf dem nach außen gerollten Öffnungsrand des Faßmantels der ursprünglichen Spundfässer unter Zwischenschaltung einer in den Deckelrand eingebrachten Dichtung rekonditionierbar sind, wobei bei dem Deckelfaß der von dem Spundfaß abgetrennte Oberboden als Spunddeckel dient (DE 35 39 656 C2).
Die strengen gesetzlichen Umweltschutzvorschriften erfordern den Übergang von Einweg- auf Mehrweggebinde wie beispielsweise Fässer aus Stahl oder Kunststoff, die Umstellung auf Gebinde mit größerem Volumen mit dem Ziel einer Verringerung der Restmengen und die Entwicklung neuer Mehrweggebinde, die im Hinblick auf die Entlastung der Umwelt von schädlichen Stoffen rekonditioniert und für die Rekonditionierung sowie für eine ordnungsgemäße Entsorgung durch eine schadstofffreie Vernichtung z. B. durch Verbrennen oder für eine Wiederaufbereitung des Herstellungsmaterials optimal restentleert und leicht gereinigt werden können.
Die Entwicklung von rekonditionierbaren Mehrwegfässern aus Stahlblech führte zu den gattungsgemäßen Mehrwegfässern, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand nach dem ersten Transport bzw. der ersten Lagerung von umweltgefährdendem Flüssiggut einer hohen Gefahrenklasse nach der Entnahme des gefährlichen Flüssiggutes für eine weitere Verwendung als Transport- und Lagerfässer für granulat- und pulverförmige sowie pasteuse Stoffe einer niedrigen Gefahrenklasse zu Deckelfässern umgerüstet werden können, die sowohl das Eindringen als auch das Entnehmen des Füllgutes erleichtern und die die Möglichkeit einer direkten Einwirkung auf den Behälterinhalt z. B. mit einem einfachen Rührwerk bieten im Gegensatz zu Spundfässern mit einem Oberboden, der an den Faßmantel angefalzt ist, so daß das Füllgut nur mit einem durch den Füll- und Entleerspund in das Faß eingesetzten, aufwendigen Rührwerk, das z. B. als Faltpropeller ausgebildet ist, umgerührt werden kann.
Bei dem aus der DE 35 39 656 C2 bekannten Spundfaß ist der Spunddeckel unter Zwischenlegen einer Dichtung auf den zu einem Randwulst umgebördelten Öffnungsrand des Faßmantels aufgesetzt. Der Spunddeckel ist von einem Falzdeckel überfangen, der im Bereich der Spunde des Spunddeckels Ausnehmungen aufweist und dessen Rand den Spunddeckel fest und sicher hintergreift und um den Randwulst des Faßmantels gefalzt ist. Bei diesem Faß wird zunächst der Spunddeckel wie ein Deckel eines Deckelfasses auf den Rand des Faßmantels aufgelegt, und die eigentliche, durch einen Falz bewirkte hochbelastbare Verbindung wird durch den Falz des den Spunddeckel überfangenden Falzdeckels erreicht. Damit sind zunächst die Stabilität und die Belastbarkeit des Kopfbereiches eines üblichen Spundfasses erzielt, wobei der gesonderte Falzdeckel durch seine Stabilität die Belastbarkeit noch weiter anhebt. Nach einer dessen Zerstörung bewirkenden Entfernung des Falzdeckels läßt sich bei verschlossenem Spund dieses Spundfaß wie ein übliches Deckelfaß handhaben, dessen Deckel sowohl abnehmbar ist als auch nach dem Aufsetzen durch einen üblichen Spannring wieder anpreßbar und abdichtbar ist.
Die wesentlichen Nachteile dieses bekannten Spundfasses, das zu einem Deckelfaß mit abnehmbarem Spunddeckel rekonditionierbar ist, sind darin zu sehen, daß beim Erstgebrauch des Fasses als Spundfaß ein gesonderter, das Faß verteuernder Falzdeckel zur Befestigung des Spunddeckels auf dem Öffnungsrand des Faßmantels erforderlich ist und daß beim Rekonditionieren des Spundfasses zu einem Deckelfaß der zwangsweise zerstörte Falzdeckel als Blechabfallprodukt anfällt, das mit Kosten entsorgt oder ggf. wiederaufbereitet werden muß.
Die DE 44 01 876 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Deckelfässern aus Spundfässern mit einem durch Rollsicken versteiften Mantel sowie einem Unterboden und einem Oberboden, die an dem Mantel angefalzt sind. Zur Reinigung der Spundfässer wird der Oberboden derart ausgeschnitten, daß der Verbindungsfalz von Faßmantel und Oberboden am Öffnungsstand des Faßmantels verbleibt und dadurch die Stabilität der Fässer beim Reinigen beispielsweise auf einer Bürstenmaschine oder einer Strahlanlage erhalten bleibt. Nach dem Reinigen werden der Falz und der an diesem verbliebene ringförmige Restbestandteil des Oberbodens von dem Faßmantel abgeschnitten. Anschließend wird an den Faßmantel ein neuer Öffnungsrand angerollt, auf den ein Deckel aufgesetzt wird, der mit einem Spannring am Öffnungsrand der Fässer befestigt wird.
Dieses bekannte Verfahren zur Herstellung von Deckelfässern aus Spundfässern ist nicht wirtschaftlich, da der Oberboden und der Falz zur Verbindung des Oberbodens mit dem Faßmantel, die von dem Faßmantel abgeschnitten werden, als Blechabfallprodukte anfallen, die entsorgt werden müssen, und da außer dem Abschneiden des Oberbodens und des Verbindungsfalzes vom Faßmantel zwei weitere Arbeitsgänge erforderlich sind, bei denen der Faßmantel im Bereich der Mantelöffung auf einen bestimmten Durchmesser eingezogen und an den eingezogenen Mantelabschnitt ein neuer Öffnungsrand angerollt wird. Ein weiterer Nachteil des bekannten Verfahrens ist darin zu sehen, daß durch das Abtennen des Oberbodens und des Verbindungsfalzes vom Faßmantel das Volumen des rekonditionierten Deckelfasses gegenüber dem Spundfaß verringert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein preiswertes Mehrwegfaß aus Metallblech zu entwickeln, das nach dem Erstgebrauch als Spundfaß zum Transport und zur Lagerung von umweltgefährdenden Flüssiggütern einer hohen Gefahrenklasse für den weiteren Gebrauch kostengünstig zu einem Deckelfaß für pulver- und granulatförmige sowie pasteuse Stoffe und ggf. auch für Flüssigkeiten einer niedrigen Gefahrenklasse rekonditioniert werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch das Mehrwegfaß aus Metallblech mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Die Unteransprüche beinhalten vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung.
Das erfindungsgemäße Mehrwegfaß aus Metallblech zeichnet sich dadurch aus, daß es nach dem Erstgebrauch als Spundfaß für Stoffe einer hohen Gefahrenklasse für den weiteren Gebrauch zu einem Deckelfaß für Stoffe einer niedrigeren Gefahrenklasse ohne den Anfall von Abfallblech kostengünstig rekonditioniert werden kann. Ferner können mit dem neuen Faß in der am meisten benutzten Ausführung sowohl als Spundfaß als auch als Deckelfaß mit einem Fassungsvermögen von 213 Litern nach DIN 6643 aufgrund der günstigen äußeren Abmessungen ISO-Container optimal beladen werden.
Die Erfindung ist nachstehend anhand von Zeichnungsfiguren erläutert, die im einzelnen folgendes zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt des als Spundfaß ausgebildeten Mehrwegfasses und jeweils in vergrößerten Ausschnitten,
Fig. 2 den Oberboden des Spundfasses,
Fig. 3 den vom Faßmantel abgetrennten Oberboden beim Rekonditionieren des Spundfasses zu einem Deckelfaß und
Fig. 4 das Deckelfaß mit einem mittels eines Spannringverschlusses auf dem Öffnungsrand des Faßmantels gesicherten Spunddeckel sowie
Fig. 5 einen Längsschnitt des als Deckelfaß ausgebildeten Mehrwegfasses.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Spundfaß 1 aus Stahlblech besitzt einen zylindrischen Faßmantel 2 mit Roll- und Versteifungssicken 3, der unten durch einen aufgefalzten Unterboden 4 dicht verschlossen ist. Der obere Abschnitt 5 des Faßmantels 2 ist zum Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 eingezogen, der als ein nach außen gerollter Rollrand ausgebildet ist.
Der Oberboden 7 des Spundfasses 1 weist einen Füll- und Entleerspund 8 sowie einen Be- und Entlüftungsspund 9 auf, die durch als Schraubstopfen ausgebildete Spundstopfen 10, 11 verschließbar sind. Der Oberboden 7 liegt mit seinem gerollten Außenrand 12 auf dem Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 auf und ist mit diesem zusammengefalzt. Der gerollte Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 und der entsprechend gerollte Außenrand 12 des Oberbodens 7 sind im Bereich ihrer Endabschnitte 13, 14 dicht miteinander verschweißt, wobei der Oberboden 7 durch ein zusätzlich zwischen den beiden Rändern 6, 12 befindliches Dichtungsmaterial flüssigkeitsdicht gegen den Faßmantel 2 abgedichtet werden kann.
Beim Rekonditionieren des Spundfasses 1 nach den Fig. 1 und 2 zu einem Deckelfaß 15 nach den Fig. 4 und 5 wird entsprechend der Darstellung in Fig. 3 der Oberboden 7 mittels einer Trennvorrichtung 16, z. B. einem rotierenden Messer, abfallfrei von dem Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 abgeschnitten, wobei der Trennschnitt 17-17 in Höhe bzw. durch den Bereich des Mittelpunktes 18 des gerollten Öffnungsrandes 6 des Faßmantels 2 senkrecht zur Faßlängsachse 19-19 geführt ist.
Der von dem Spundfaß 1 abgetrennte Oberboden 7 dient als Spunddeckel 20, der im geschlossenen Zustand des Deckelfasses 15 mittels eines Spannringes 21 unter Zwischenschaltung einer in den Deckelrand 22 eingebrachten Dichtung 23 auf dem Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 gesichert wird.
Das Deckelfaß 15 kann mit einer auch als Inliner bezeichneten austauschbaren Innenhülle 24 aus einer Kunststoffolie ausgestattet sein, die über den Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 gezogen und zwischen diesem und der Deckeldichtung 23 eingeklemmt wird.
Ferner kann der Spunddeckel 20 des Deckelfasses 15 mit einer Innenauskleidung 25 aus einer Kunststoffolie oder einer Metall-Kunststoff-Verbundfolie versehen sein.
Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, in das Spundfaß 1 vor dem Aufschweißen des Oberbodens 7 auf den Öffnungsrand 6 des Faßmantels 2 eine Innenhülle 24 einzubringen und den Oberboden 7 mit einer Innenauskleidung 25 auszustatten.
Zur Unterbringung von Spundfässern 1 und Deckelfässern 15 in einem ISO-Container ist vorzugsweise bei der am meisten verbreiteten Faßausführung mit einem Volumen von 213 Litern nach DIN 6643 der obere Abschnitt 5 des Faßmantels 2 gegen den Öffnungsrand 6 desselben derart eingezogen, daß der Außendurchmesser D am Spannring 21 einschließlich dessen Hebelverschluß gleich dem oder kleiner als der Durchmesser D der Roll- und Versteifungssicken 3 des Faßmantels 2 von 585 Millimetern ist.
Bezugszeichen
1
Spundfaß
2
Faßmantel
3
Rollsicke
4
Unterboden
5
oberer Abschnitt von
2
6
Öffnungsrand von
2
7
Oberboden
8
Füll- und Entleerspund in
7
9
Be- und Entlüftungsspund in
7
10
Spundstopfen von
8
11
Spundstopfen von
9
12
gerollter Außenrand von
7
13
Endabschnitt von
6
14
Endabschnitt von
12
15
Deckelfaß
16
Trennvorrichtung
17-17
Trennschnitt
18
Mittelpunkt von
6
19-19
Längsachse von
1
,
15
20
Spunddeckel
21
Spannring
22
Rand von
20
23
Dichtung in
22
von
20
24
Innenhülle von
15
25
Innenauskleidung von
20
D Außendurchmesser von
3
und
21

Claims (8)

1. Mehrwegfaß aus Metallblech, das für den anfänglichen Gebrauch als Spundfaß ausgebildet ist, das einen mit dem Faßmantel fest verbundenen Oberboden mit einem Füll- und einem Entleerspund aufweist und das für den weiteren Gebrauch zu einem Deckelfaß mit Spunddeckel oder einfachem Deckel mit Spannringverschluß zur Befestigung des Deckels auf dem nach außen gerollten Öffnungsrand des Faßmantels des ursprünglichen Spundfasses unter Zwischenschaltung einer in den Deckelrand eingebrachten Dichtung rekonditionierbar ist, wobei bei dem Deckelfaß der von dem Spundfaß abgetrennte Oberboden als Spunddeckel dient, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt (5) des Faßmantels (2) zum Öffnungsrand (6) des Mantels eingezogen ist oder sich zu diesem verjüngt, daß bei der Ausbildung als Spundfaß (1) der Oberboden (7) mit seinem gerollten Außenrand (12) auf dem Öffnungsrand (6) des Faßmantels (2) aufliegt und mit diesem zusammengefalzt ist und der Außenrand (12) des Oberbodens (7) und der Öffnungsrand (6) des Faßmantels (2) miteinander verschweißt sind und daß der bei dem rekonditionierten Deckelfaß (15) als Spunddeckel (20) dienende Oberboden (7) von dem Spundfaß (1) abfallfrei abgetrennt ist.
2. Mehrwegfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Spundfaß (1) der gerollte Öffnungsrand (6) des Faßmantels (2) und der entsprechend gerollte Außenrand (12) des Oberbodens (7) im Bereich ihrer Endabschnitte (13, 14) miteinander verschweißt sind.
3. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 und 2, gekennzeichnet durch eine Abdichtung des Außenrandes (12) des mit dem Öffnungsrand (6) des Faßmantels (2) verschweißten Oberbodens (7) des Spundfasses (1) mittels eines zwischen beide Ränder (12, 6) eingebrachten Dichtmaterials.
4. Mehrwegfaß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trennschnitt (17-17) beim Abtrennen des Oberbodens (7) vom Faßmantel (2) des Spundfasses (1) beim Rekonditionieren desselben zu einem Deckelfaß (15) in Höhe bzw. durch den Bereich des Mittelpunktes (18) des gerollten Öffnungsrandes (6) des Faßmantels (2) senkrecht zur Faßlängsachse (19-19) geführt ist.
5. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Unterbringung der Spundfässer (1) und der Deckelfässer (15) in einem ISO-Container der obere Abschnitt (5) des Faßmantels sich gegen den Öffnungsrand (6) des Mantels derart verjüngt, daß der Außendurchmesser (D) am Spannring (21) einschließlich dessen Hebelverschluß gleich dem oder kleiner als der Durchmesser (D) der in den zylindrischen Faßmantel (2) eingeformten, nach außen gewölbten Roll- und Verstärkungssicken (3) ist.
6. Mehrwegfaß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Spundfässern (1) bzw. Deckelfässern (15) mit einem Volumen von 213 Litern nach DIN 6643 der Durchmesser (D) der Roll- und Versteifungssicken (3) des Faßmantels (2) sowie des Spannringes (21) einschließlich dessen Hebelverschluß gleich oder kleiner als 585 Millimeter ist.
7. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Spundfaß (1) und/oder das Deckelfaß (15) mit einer Innenhülle (24) aus einer Kunststoffolie oder einer Metall-Kunststoff-Verbundfolie ausgestattet ist bzw. sind.
8. Mehrwegfaß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine Innenauskleidung (25) des Oberbodens (7) des Spundfasses (1) und/oder des Deckels (20) des Deckelfasses (15) aus einer Kunststoffolie oder einer Metall- Kunststoff-Verbundfolie.
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