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DE9218003U1 - Kunststoff-Faßdeckel - Google Patents

Kunststoff-Faßdeckel

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DE9218003U1
DE9218003U1 DE9218003U DE9218003U DE9218003U1 DE 9218003 U1 DE9218003 U1 DE 9218003U1 DE 9218003 U DE9218003 U DE 9218003U DE 9218003 U DE9218003 U DE 9218003U DE 9218003 U1 DE9218003 U1 DE 9218003U1
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DE
Germany
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lid
barrel
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cover
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DE9218003U
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English (en)
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Mauser Werke GmbH
Original Assignee
Mauser Werke GmbH
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Publication date
Application filed by Mauser Werke GmbH filed Critical Mauser Werke GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Mauser-Werke GmbH P 6/92 Ausl.
07.10.92/15.01.93
KUNSTSTOFF-FASSDECKEL
Die Erfindung betrifft einen Kunststoff-Faßdeckel für ein flüssigkeitsdichtes Deckelfaß mit einem Faßkörper aus thermoplastischem Kunststoff, an dessen Außenwandung mit Abstand von der Stirnkante der Faßöffnungsmündung angeordnet ein im wesentlichen radial abstehender Mantelflansch als Gegenlager für einen Spannringverschluß vorgesehen ist, wobei der Kunststoff-Faßdeckel an seiner flachen Deckelscheibe einen U-förmigen Deckelrand aufweist, dessen Außenrand den Faßkörper bis zu dessen Mantelflansch übergreift, dessen Innenrand um ein Stück im wesentlichen parallel und nahe zur Faßinnenwandung in den Faßkörper hineingreift, mit einem im Deckelrand angeordneten Dichtungsring, der gegen die Stirnkante der Faßöffnungsmündung abdichtet und einen am geschlossenen Außenrand des Deckelrandes durchgehend umlaufenden, im wesentlichen radial abstehenden Deckelflansch, der gleichfalls von dem Spannringverschluß übergriffen wird.
Ein derartiger Kunststoff-Faßdeckel ist dem Fachmann allgemein von dem weltweit verbreiteten Standard-Deckelfaß bekannt. Dieses von Mauser entwickelte Standard-Deckelfaß ist in der Patentschrift US-4,177,934 beschrieben.
An Deckelfässer werden bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer Lager- und Transportsicherheit gestellt, die in besonderen Zulassungsprüfungen (z.B. Seitenfall = Mantelfall, Diagonalfall auf den Deckelrand, statische Innendruckprüfung u.a.m.) getestet und überprüft werden. Bei bekannten bisherigen Kunststoff-Deckelfässern treten bereits bei Faßabstürzen aus Höhen von ca. 1,20 m, z.B. von der Ladefläche eines Lastwagens Faßundichtigkeiten,
insbesondere bei flüssigen Füllgütern, oder sogar ein völliges Abspringen des Faßdeckels auf.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Kunststoff-Faßdeckel aus Hart-Kunststoff für ein Standard-Deckelfaß, bei dem der Deckel mittels eines Spannringverschlusses auf dem Faßkörper gehalten wird, wobei der Spannring einen mit Abstand unterhalb der Faßoberkante angeordneten Mantelflansch untergreift und einen Deckelflansch am äußeren unteren Deckelrand übergreift, derart weiter zu entwickeln und so zu verbessern, daß das Faß auch bei größeren Fallhöhen flüssigkeitsdicht bleibt und sogar für gefährliche Flüssigkeiten verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Faßdeckel mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Die Unteransprüche beinhalten weitere vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Faßdeckels.
Durch die zwischen Deckelrand und Deckelscheibe vorgesehene Nut und das konische Verbindungs-Ringteil wird dem Faßdeckel eine erheblich höhere Elastizität bei Deformationen verliehen. Ein Knicken des Deckel-Innenrandes tritt nicht mehr auf; lediglich das innere Ringstück parallel zum Deckel-Innenrand behält nun leichte Knickstellen, die jedoch nicht mehr zu einer Faßundichtigkeit führen. Auch bei hohem Innendruck kann sich die Deckelscheibe über die Ringnut und das konische Ringteil rein elastisch verformen und nachgeben, ohne daß es zu einem Entlasten des Dichtungsringes und einer Undichtigkeit des Fasses kommt.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Faßdeckels besteht darin, daß er auf alle genormten und ungenormten Standard-Deckelfässer paßt und der Deckelfaßkörper nicht verändert bzw. angepaßt werden muß.
Von ganz erfindungswesentlicher Bedeutung ist die Anordnung des Ringscheibenteils möglichst tief im Deckel, d.h. das Ringscheibenteil ist im Bereich der Höhenebene des Deckelflansches bzw. des Mantelflansches mit dem Innenrand des Deckelrandes verbunden. Dadurch wird der untere Bereich des Deckel-Innenrandes verstärkt, ein Aufbiegen bzw. Nachgeben des Deckelinnenrandes mit gleichzeitiger Druckentlastung des Dichtungsringes wird vermieden, und die Knicksteifigkeit in Radialebene wird erheblich verbessert. Da das Ringscheibenteil weiterhin mit Abstand unterhalb der flachen zentralen Deckelscheibe angeordnet ist, wird diese selbst nicht versteift, sondern kann sich im Gegenteil bei einem Faßabsturz bzw. Bodenaufprall besser elastisch deformieren und nachgeben. Durch die höhere Elastizität des Deckels im mittleren Bereich und die gleichzeitige Erhöhung der Deckelrandsteifigkeit wird weiterhin z.B. beim seitlichen Aufprall bzw. Mantelfall der Deckelflansch in den seitlichen Biegebereichen C, D weniger stark geknickt, so daß dadurch auch das Bestreben des Deckels, sich mit seinem Deckelflansch aus dem übergreifenden Spannring herauszuziehen, deutlich verringert wird. Das Ringscheibenteil ist radial ausgerichtet und soll wenigstens 10 mm, vorzugsweise etwa 20 mm breit ausgebildet sein.
Weiterhin wichtig ist das innere axial ausgerichtete Ringstück, das nahezu ebenso tief wie der Deckel-Innenrand in das Faß hineinragt. Dieses innere Ringstück gibt zusätzliche Stabilität bei auftretendem Innendruck. Beim Drucktest (1 bar) über 30 Minuten wird ein üblicher Deckel mit am Innenrand angesetzter Deckelscheibe nach außen bombiert, wobei der Innenrand schräg bzw. konisch gestellt und die Dichtung entlastet wird; der bekannte Faßdeckel wird undicht. Bei dem erfindungsgemäßen Faßdeckel reduziert nun das innere Ringstück durch seine
Steifigkeit die Verformung des Deckelinnenrandes und erhöht somit die Faßdichtheit.
Bei einem Mantelfall dämpft bzw. verteilt das innere Ringstück die auftretenden max. Spannungsspitzen in den seitlichen Biegebereichen C,D, so daß auch hierdurch ein Schrägstellen des Deckelinnenrandes vermieden bzw. reduziert wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 in perspektivischer Ansicht einen
Standard-Deckelfaßkörper mit Spannring und erfindungsgemäßem Faßdeckel,
Figur 2 einen Teilschnitt durch den oberen rechten Kopfrand eines bekanntes Standard-Deckelfasses mit Inliner,
Figur 3 die bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Faßdeckels,
Figur 4 und zwei weitere Ausführungsformen von erfin-Figur 5 dungsgemäßen Faßdeckeln,
Figur 6 in schematischer Darstellung den Mantelfall (Seitenaufprall) eines mit Flüssigkeit gefüllten Kunststoff-Fasses und
Figur 7 das Faß gemäß Fig. 6 in schematischer Stirnansicht.
In Figur 1 ist mit der Bezugsziffer 10 ein erfindungsgemäßes flüssigkeitsdichtes Deckelfaß aus thermoplastischem Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von z.B. 220 1 dargestellt. Der neuartige Faßdeckel 12 ist mittels eines Spannringverschlusses 14 gas- und flüssigkeitsdicht auf den Faßkörper 16 aufgespannt. Der Faßdeckel 12 besteht aus steifem HD-PE-Kunststoffmaterial und wird im Spritzgußverfahren hergestellt. Die flache Deckelscheibe 22 ist im Durchmesser verkleinert ausgebildet und ihre
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Höhenlage ist im wesentlichen bündig bzw. in etwa gleicher Ebene wie die obere Stirnkante 36 des Deckelrandes angeordnet. Zwischen der flachen Deckelscheibe 22 und dem Deckelrand ist eine tiefe Nut (ca. 20 bis 40 mm tief) ausgebildet.
Zum Stand der Technik:
In Figur 2 ist ein bisher üblicher bekannter Kunststoff-Faßdeckel für das weltweit verbreitete Standard-Deckelfaß - hier mit dünnem Kunststoff-Inliner 44 (Foliensack) - im Teilschnitt gezeigt. An der Außenwandung des Faßkörpers 16 ist mit Abstand (ca. 40 bis 50 mm) von der Stirnkante 18 ein umlaufender, im wesentlichen radial abstehender massiver Mantelflansch 20 angeordnet. Der Faßdeckel 12 weist am Umfang seiner flachen Deckelscheibe 22 einen U-förmigen, nach unten offenen Deckelrand auf, wobei zwischen dessen Außenrand 24 und Innenrand 26 ein Dichtungsring 28 eingesetzt ist. Der Außenrand 24 überdeckt den Faßkörper 16 bis zu dessen Mantelflansch und der Innenrand 26 des Deckelrandes ragt um ein Stück (ca. 40 mm) im wesentlichen parallel und nahe bzw. dicht zur Faßwandung in die Öffnungsmündung des Faßkörpers 16 hinein. Am Außenrand 24 des Deckelrandes ist gleichfalls ein umlaufender, im wesentlichen radial abstehender Deckelflansch 30 ausgebildet, der beim Verschließen des Deckelfasses 10 von dem Spannringverschluß 14 übergriffen wird, während zugleich der Mantelflansch 20 als Gegenlager vom Spannring Untergriffen wird. Dabei wird der Dichtungsring 28 gas- und flüssigkeitsdichtend auf die Stirnkante 18 der Faßöffnungsmündung gepreßt.
Mit radialem Abstand vom Deckelrand ist in der flachen Deckelscheibe 22 noch eine nach oben ausgeformte, umlaufende Ringwulsterhebung 32 erkennbar. Diese dient bei der Übereinanderstapelung mehrerer Fässer zur Zentrierung
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bzw. Radialfixierung des Faßbodens des aufgestapelten Fasses.
Bei Zulassungsprüfungen müssen Verpackungsbehälter wie Spund- und Deckelfässer bestimmte Falltests überstehen, um für den Transport von umweltgefährdenden Füllstoffen, insbesondere für gefährliche Flüssigkeiten verwendet werden zu können. Dies sind zum Beispiel der Seitenfall, der Diagonalfall auf die Deckelkante, ein statischer Innendrucktest bei 1 bar Überdruck und anderes mehr.
In Figur 7 ist der klassische Seitenfall in Seitenansicht und in Figur 8 in Stirnansicht schematisch an einem Kunststoff(Spund)Faß dargestellt.
Im Moment des Bodenaufpralles wird der Faßkörper und Faßdeckel extrem elastisch deformiert. Die größten Verformungen treten dabei in Axialrichtung betrachtet (Fig.7) in den Bereichen um die Punkte A und B und in Radialrichtung betrachtet (Fig. 8) in den Bereichen um die Punkte C und D auf. Bei einem Deckelfaß wird insbesondere der Spannring und der Deckelrand in den Punkten C und D überbeansprucht, so daß an diesen Stellen oftmals nach einem Faßabsturz auch bleibende plastische Deformationen zurückbleiben und das Faß undicht und für eine weitere Verwendung unbrauchbar wird. Insbesondere besteht dann bei gefährlichen Füllgütern eine hohe Gefährdung für die Umwelt. Bei einem mit dem erfindungsgemäßen Faßdeckel versehenen Standard-Deckelfaßkörper wird dies mit hoher Sicherheit vermieden.
Zu den erfindungsgemäßen Deckelausführungen: In Figur 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Faßdeckels dargestellt. Die flache Deckelscheibe 22 ist im Durchmesser verkleinert bzw. kleiner als der Deckelrand ausgebildet und ihre Höhenlage bzw. Oberfläche ist zur Erzielung einer größtmög-
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lichen Stapelfläche bei einer Übereinanderstapelung mehrer Fässer in der gleichen Höhenebene wie die obere Stirnkante 36 des Deckelrandes angeordnet. Die Anbindung der Deckelscheibe 22 an den Innenrand 26 des Faßdeckelrandes erfolgt über ein vom Innenrand 26 beabstandetes Ringteil 38, das - vorzugsweise im Bereich der Höhenebene des Deckelflansches 30 bzw. des Mantelflansches 20 derart mit dem Innenrand 26 des Deckelrandes verbunden ist, daß zwischen Deckelscheibe 22 und Deckelrand eine ringförmig umlaufende Nut 34 ausgebildet ist. Der Innenrand 26 ragt tiefer in den Faßkörper hinein bzw. ist langer als der Außenrand 24 des Deckelrandes ausgebildet. Dabei ist das Ringteil 38 über ein flaches, sich im wesentlichen rechtwinkelig (oder leicht schräg) vom Innenrand 26 des Deckelrandes erstreckendes Ringscheibenteil 40 mit dem Innenrand 26 des Faßdeckelrandes verbunden. In dieser bevorzugten Ausführungsform ist das Ringteil 38 vom unteren Ringscheibenteil 40 zur flachen Deckelscheibe 22 hin leicht schräg verlaufend bzw. sich konisch verjüngend ausgebildet. Grundsätzlich könnte das Ringteil 38 auch nahezu zylinderförmig ausgebildet sein. Für ein günstiges Deformationsverhalten beim Faßabsturz ist hier das Ringscheibenteil 40 im Bereich der Höhenebene des Deckelflansches 30 bzw. des Mantelflansches 20 mit dem Innenrand 26 des Faßdeckelrandes verbunden.
Zur Erzielung einer hohen Radialsteifigkeit des Faßdeckels reicht der Innenrand 26 des Deckelrandes bis an den unteren Rand des Mantelflansches, wobei das Ringscheibenteil 40 mit einem Abstand von wenigstens 10 mm von der unteren Kante des Innenrandes 26 angeordnet ist, und das innenseitig sich an das Ringscheibenteil 40 anschließende konisch zulaufende Ringteil 38 auf der Faßdeckelinnenseite ein im wesentlichen zylinderförmiges inneres Ringstück 42 sozusagen als Verlängerung aufweist, wodurch der Anbindungsbereich des konischen
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Ringteiles 38 an den Innenrand 26 des Faßdeckels nach Art eines Doppel-T-Trägers verstärkt ausgebildet ist.
Bei einer anderen in Figur 4 dargestellten Ausführungsform ist die Oberfläche der flachen Deckelscheibe 22 für eine Radialfixierung eines aufgestapelten zweiten Fasses niedriger bzw. unterhalb der Höhenebene der oberen Stirnkante 36 des Faßdeckelrandes angeordnet. Oberhalb des Ringscheibenteiles 40 innerhalb der Ringnut 34 und unterhalb davon sind zur Deckelrand-Verstärkung eine Vielzahl gleichmäßig voneinander beabstandeter, zwischen Innenrand 26 des Deckelrandes und dem konischen Ringteil 38 bzw. dessen innenseitigem Verlängerungs-Ringstück 42 radial (sternförmig) verlaufende Versteifungsrippen 46 (oben) und 48 (unten) ausgebildet. Bei besonderen Deckelausführungen kann am unteren Rand des Ringteiles 40 bzw. des inneren Ringstückes 42 eine dünne Kunststoff-Folie 50, vorzugsweise aus etwa 0,5 bis 1 mm dickem Polyethylen PE vorgesehen sein, so daß zwischen Kunststoff-Folie 50 und Deckelscheibe 22 ein abgeschlossener Deckelraum 58 ausgebildet wird. Dieser abgeschlossene Deckelraum 58 bzw. das darin eingeschlossene Gaspolster dient bei einem Faßabsturz für den impulsartig auftretenden Schwalldruck als Schockdämpfung (Energieverzehr) und damit als Schutz gegen eine übermäßige Deckelverformung.
In einer weiter abgewandelten Deckelausführung könnte die Kunststoff-Folie 50 - auch als stabile Kunststoffscheibe mit einer Dicke von ca. 2-3 mm - aufgeschweißt sein, so daß der abgeschlossene Deckelraum 58 zur Aufnahme eines weiteren anderen Füllgutes oder Inertmediums verwendet werden könnte. Dann ist zweckmäßigerweise außermittig in der Deckelscheibe 22 eine kleinere verschließbare Spundlochöffnung vorgesehen.
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Wenn der Faßdeckel 12 bzw. die Deckelscheibe 22 weiterhin mit einer größeren, zentralmittig angeordneten, vorzugsweise in einem nach innen bzw. unten tiefer eingezogenen Spundgehäuse 52 angeordneten, gas- und flüssigkeitsdicht verschließbaren Spundlochöffnung 54 versehen ist, kann der Spundlochstutzen der Spundöffnung 54 auch nach innen verlängert ausgebildet sein, so daß die Kunststoff-Scheibe zusätzlich nach innen bzw. mittig mit dem Spundlochstutzen verschweißt ist, so daß dieser durch den Deckelraum 58 durchgehend mit innerer Öffnung in das Faßinnere ausgebildet ist. Diese besondere Ausbildungsform kann z.B. zur Aufnahme eines zweiten Füllgutes vorgesehen sein (Zwei-Komponenten-Kleber mit Klebstoff im Faßkörper und Härter im Faßdeckel) oder einen besonderen Füllstoff (Inertmittel) enthalten, das bei einem extremen Faßabsturz ins Faßinnere freigegeben wird (vorgesehene Sollbruchstelle) und einen gefährlichen oder giftigen Füllstoff neutralisiert und unschädlich machen kann.
In Figur 5 ist bei einer weiteren Ausführungsform die Oberfläche der flachen Deckelscheibe 22 zum Aufbau eines stützenden hydrostatischen Überdruckes im Faßinneren bei der Ubereinanderstapelung mehrerer gefüllter Fässer um ein Stück (z.B. ein- bis dreimal die Dicke der Deckelscheibe 22 von ca. 4-5 mm) höher bzw. oberhalb der Höhenebene der oberen Stirnkante 3 6 des Deckelrandes angeordnet. Wenn dieser Faßdeckel mit einer in dem Spundgehäuse 52 versenkt angeordneten Spundöffnung 54 versehen ist, ist es zweckmäßig, wenn zum Ablauf von sich möglicherweise in dem Spundgehäuse 52 ansammelndem Regenwasser wenigstens eine radial durchgehend verlaufende, nach unten in die Deckelscheibe 22 eingeformte Nut 56 (Ablaufrinne) vorgesehen ist. Zur weiteren Versteifung der Deckelscheibe 22 könnten aber auch mehrere dieser Radial-
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Nuten 56 sternförmig vom Spundgehäuse 52 in die äußeren Ringnut 34 einmündend ausgebildet bzw. eingeformt sein.
Ein weiteres erfindungswesentliches Merkmal dieser Deckelausführung besteht darin, daß das Ringscheibenteil 40 sich an der unteren Kante des Innenrandes 26 des Deckelrandes und an der unteren Kante des konischen Ringteiles 38 bzw. dessen Verlängerungs-Ringteilstückes 42 anschließt, so daß innenseitig des Faßdeckels eine glatte durchgehende Oberfläche für den Einsatz eines Inliners 44 (Foliensack) bzw. Deckel-Inliners vorgegeben ist.
Für Faßdeckel von Deckelfässern mit einem Fassungsvermögen von z.B. 30, 60, 120, 150 oder 220 1 ist zweckmässigerweise vorgesehen, daß die radiale Erstreckung des flachen Ringscheibenteiles 40 je nach Fassungsvermögen des Deckelfasses angepaßt zwischen 5 mm und 50 mm, vorzugsweise ca. 20 mm, beträgt.
Versuchsergebnisse:
Bei Abwurfversuchen auf die Mantellinie (Seitenfall) und auf die Deckelkante (Diagonalfall) mit einem normalen 120 1 Standard-Deckelfaßkörper bestand der erfindungsgemäße Faßdeckel in einer Ausführung gemäß Fig. 3 aus einem steifen HD-PE-Kunststoffmaterial mit einer 9 mm starken Moosgummi-Dichtungsring; der verwendete Spannring wies eine Materialstärke (Stahlblech) von 1,75 mm auf. Bei Faßabwürfen von 1,80 m und 2 m Höhe (Füllmedium Wasser) blieben die Faßdeckel dicht; die Faßdeckel sprangen selbst bei einer Abwurfhöhe von 2,50 m nicht mehr vom Faßkörper ab. Bei der hydraulischen Innendruckprüfung (Füllmedium Wasser, 1 bar über 30 min.) blieben die Fässer vollständig flüssigkeitsdicht. Ebenso brachten die Kälteversuche bei -20° (Kältefall) mit einem Füllgut von 225 kg Sand oder einem Wasser/Gly-
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kol-Gemisch erheblich bessere Ergebnisse als gleiche Fallversuche mit bisher üblichen Faßdeckeln.
Es versteht sich von selbst, daß die in den verschiedenen Ausführungsformen dargestellten Einzelmerkmale beliebig miteinander kombiniert werden können.
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Mauser-Werke GmbH P 6/92 Ausl.
07.10.92/15.01.93
BEZUGSZIFFERtJLISTE
10 Deckelfaß
12 Faßdeckel
14 Spannringverschluß
16 Faßkörper
18 Stirnkante (16)
20 Mantelflansch (16)
22 flache Deckelscheibe (12)
24 Außenrand (12)
26 Innenrand (12)
28 Dichtungsring (12)
30 Deckelflansch (24)
32 Ringwulsterhebung (22)
34 Ringnut (22/26)
36 Stirnkante Deckelrand
38 Ringteil (22/26)
40 Ringscheibenteil (26/38)
42 inneres Ringstück (38)
44 Inliner (Foliensack)
46 obere Verstärkungsrippen
48 untere Verstärkungsrippen
50 Kunststoff-Folie
52 Spundgehäuse
54 Spundöffnung
56 Radial-Nut (22)
58 Deckelraum

Claims (15)

- 1 Mauser-Werke GmbH P 6/92 Ausl. 07.10.92/15.01.93 ANSPRÜCHE
1.) Kunststoff-Faßdeckel (12) für ein flüssigkeitsdichtes Deckelfaß (10) mit einem Faßkörper (16) aus thermoplastischem Kunststoff, an dessen Außenwandung mit Abstand von der Stirnkante (18) der Faßöffnungsmündung angeordnet ein im wesentlichen radial abstehender Mantelflansch (20) als Gegenlager für einen Spannringverschluß (14) vorgesehen ist, wobei der Kunststoff-Faßdeckel (12) an seiner flachen Deckelscheibe (22) einen U-förmigen Deckelrand aufweist, dessen Außenrand (24) den Faßkörper (16) bis zu dessen Mantelflansch (20) übergreift, dessen Innenrand (26) um ein Stück im wesentlichen parallel und nahe zur Faßinnenwandung in den Faßkörper (16) hineingreift, mit einem im Deckelrand angeordneten Dichtungsring (28), der gegen die Stirnkante (18) der Faßöffnungsmündung abdichtet und einen am geschlossenen Außenrand (24) des Deckelrandes durchgehend umlaufenden, im wesentlichen radial abstehenden Deckelflansch (30), der gleichfalls von dem Spannringverschluß (14) übergriffen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die flache Deckelscheibe (22) im Durchmesser verkleinert ausgebildet ist, ihre Höhenlage bzw. Oberfläche etwa im Bereich der Höhenebene des Dichtungsringes (28) bzw. der oberen Stirnkante (36) des Deckelrandes angeordnet ist und ihre Anbindung an den Deckelrand über ein von dem Innenrand (26) des Deckelrandes beabstandetes Ringteil (38) erfolgt, welches derart mit dem Innenrand (26) des Deckelrandes verbunden ist, daß zwischen Deckelscheibe
(22) und Deckelrand eine ringförmig umlaufende Nut (34) ausgebildet ist.
2.) Faßdeckel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenrand (26) des Deckelrandes wenigstens gleichlang oder länger als der Außenrand (24) des Deckelrandes ausgebildet ist.
3.) Faßdeckel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringteil (38) über ein flaches, sich im wesentlichen rechtwinkelig von dem Innenrand (26) des Deckelrandes erstreckendes Ringscheibenteil (40) mit dem Innenrand (26) des Faßdeckelrandes verbunden ist.
4.) Faßdeckel nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringscheibenteil (40) im Bereich der Höhenebene des Deckelflansches (30) bzw. des Mantelflansches (20) mit dem Innenrand (26) des Deckelrandes verbunden ist.
5.) Faßdeckel nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ringteil (38) vom unteren Ringscheibenteil (40) leicht schräg bzw. sich konisch verjüngend zur flachen Deckelscheibe (22) hin verlaufend ausgebildet ist.
6.) Faßdeckel nach Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzei cn net, daß der Innenrand (26) des Deckelrandes wenigstens bis an den unteren Rand des Mantelflansches (20) reicht, wobei das Ringscheibenteil (40) mit Abstand von der
unteren Kante des Innenrandes (26) angeordnet ist und das innenseitig sich an das Ringscheibenteil (40) anschließende, nahezu zylindrische bzw. konisch ausgebildete Ringteil (38) auf der Faßdeckelinnenseite ein im wesentlichen zylinderförmiges inneres Ringstück (42) sozusagen als Verlängerung aufweist, wodurch der Anbindungsbereich des konischen Ringteiles (38) an den Innenrand (26) des Faßdeckelrandes nach Art eines Doppel-T-Trägers verstärkt ausgebildet ist. (Fig. 3,4)
7.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Ringscheibenteiles (40) innerhalb der Ringnut (34) oder/und unterhalb davon mehrere gleichmäßig voneinander beabstandete, zwischen Innenrand (26) des Deckelrandes und dem konischen Ringteil (38) bzw. dessen innenseitigem Verlängerungsstück oder Ringstück (42) radial verlaufende Versteifungsrippen (46,48) angeordnet sind. (Fig. 4)
8.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ringscheibenteil (40) sich an der unteren Kante des Innenrandes (26) des Deckelrandes und an der unteren Kante des konischen Ringteiles (38) bzw. dessen Verlängerungs-Ringteilstückes (42) anschließt, so daß innenseitig des Faßdeckels eine glatte durchgehende Oberfläche für den Einsatz eines Inliners (44) (Foliensack) bzw. Deckel-Inliners vorgegeben ist. (Fig. 5)
9.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der flachen Deckelscheibe (22) zur Erzielung einer größstmöglichen Stapelfläche bei der Übereinanderstapelung mehrerer Fässer in der gleichen Höhenebene wie die obere Stirnkante (36) des Faßdeckelrandes angeordnet ist. (Fig. 3)
10.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet , daß die Oberfläche der flachen Deckelscheibe (22) für eine Radialfixierung eines aufgestapelten zweiten Fasses niedriger bzw. unterhalb der Höhenebene der oberen Stirnkante (36) des Faßdeckelrandes angeordnet ist. (Fig. 4)
11.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der flachen Deckelscheibe (22) zum Aufbau eines stützenden Innendruckes im Faßinneren bei der Übereinanderstapelung mehrerer gefüllter Fässer um ein Stück höher bzw. oberhalb der Höhenebene der oberen Stirnkante (36) des Deckelrandes angeordnet ist. (Fig. 5)
12.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß zentralmittig in der flachen Deckelscheibe (22), vorzugsweise in einem nach innen bzw. unten tiefer eingezogenen Spundgehäuse (52) eine gas- und flüssigkeitsdicht verschließbare Spundlochöffnung (54) versenkt angeordnet ist. (Fig. 3,5)
13.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine radial durchgehend verlaufende, nach unten in die Deckelscheibe (22) eingeformte Nut (56) vorgesehen ist. (Fig. 5)
14.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Rand des Ringteiles (38) bzw. des inneren Ringstückes (42) eine dünne Kunststoff-Folie (50) vorgesehen ist, so daß zwischen Kunststoff-Folie (50) und Deckelscheibe (22) ein abgeschlossener Deckelraum (58) geschaffen ist. (Fig. 4)
15.) Faßdeckel nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die radiale Erstreckung des flachen Ringscheibenteiles (40) je nach Fassungsvermögen des Deckelfasses angepaßt zwischen 5 mm und 50 mm, vorzugsweise ca. 20 mm, beträgt.
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WO2011023885A1 (fr) 2009-08-28 2011-03-03 Thierry Ancel Fût a usage unique pour le stockage et le soutirage d'une boisson sous pression telle que biere ou limonade

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