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DE19640879A1 - Vorrichtung zum Anbringen von Gegenständen, insbesondere von Waren, wie Kleidungsstücken, in Verkaufseinrichtungen - Google Patents

Vorrichtung zum Anbringen von Gegenständen, insbesondere von Waren, wie Kleidungsstücken, in Verkaufseinrichtungen

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Publication number
DE19640879A1
DE19640879A1 DE1996140879 DE19640879A DE19640879A1 DE 19640879 A1 DE19640879 A1 DE 19640879A1 DE 1996140879 DE1996140879 DE 1996140879 DE 19640879 A DE19640879 A DE 19640879A DE 19640879 A1 DE19640879 A1 DE 19640879A1
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DE
Germany
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plug
socket
wall plate
support arm
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Withdrawn
Application number
DE1996140879
Other languages
English (en)
Inventor
Fonolloza Jose Rolindez
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dula Werke Dustmann and Co GmbH
Original Assignee
Dula Werke Dustmann and Co GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Dula Werke Dustmann and Co GmbH filed Critical Dula Werke Dustmann and Co GmbH
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Priority to EP19970115442 priority patent/EP0834274A2/de
Publication of DE19640879A1 publication Critical patent/DE19640879A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/08Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features secured to the wall, ceiling, or the like; Wall-bracket display devices
    • A47F5/0807Display panels, grids or rods used for suspending merchandise or cards supporting articles; Movable brackets therefor
    • A47F5/0815Panel constructions with apertures for article supports, e.g. hooks
    • A47F5/0823Article supports for peg-boards

Landscapes

  • Quick-Acting Or Multi-Walled Pipe Joints (AREA)

Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Wandplatten dieser Art sind fester Bestand­ teil einer Ladeneinrichtung und tragen eine Schar von Buchsen in einem geeigneten Anordnungsmuster. In Abhängigkeit von der Größe der zum Verkauf darzubietenden Waren und ihrer attraktiven Präsentation werden in bestimmte Buchsen Tragarme lösbar befestigt, welche die Ware tragen. Dazu wird eine axiale Steckverbindung genutzt, bei der die Buchse die Aufnahme bildet, während am Tragarmende ein geeigneter Stecker sitzt. Man verwendete dabei in der Regel Tragarme mit rundem Profil.
Bei einseitigen Belastungen der Tragarme treten in der Steckverbindung Drehbeanspruchungen auf. Außerdem ist der axiale Eingriff nicht gesichert. Solche Steckverbindungen sind zwar bequem zu kuppeln und zu entkuppeln, doch ist ihre Eingriffsicherheit gefährdet. Es gibt zwar Tragarme mit Flachquerschnitt, die eine gute Knickfestigkeit aufweisen, doch verwendet man zu ihrer Befestigung an einer Wandplatte nicht Steck­ verbindungen sondern Einsenkverbindungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine hochbelastbare Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, bei der die Steckverbindung zwischen dem Tragarm und der Wandplatte zuverläs­ sig in Eingriff steht. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt. Die längsovale Profilform bringt zunächst eine drehfe­ ste Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse. Bei der Erfindung ist aber nicht nur die Drehsicherheit dieser Steckkupplung gewährleistet, sondern auch ein axiales Lösen der vollzogenen Verbindung durch eine durckknopfartige Schnappverbindung gesichert. Dazu genügt es, komplementä­ re Radialvorsprünge und Radialausnehmungen an den Berührungsstellen zwischen dem Stecker und der Buchse vorzusehen, was herstellungsmäßig einfach und preiswert zu erzielen ist.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht und im Ausbruch ein Teilstück der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach dem Kuppeln,
Fig. 2 in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung die Vorrichtung im entkuppelten Zustand,
Fig. 3, in einer zu Fig. 1 und 2 entsprechenden perspektivischen Ansicht, eine Explosions-Darstellung der zum Aufbau der Vorrichtung heran­ gezogenen Bauteile,
Fig. 4, im Längsschnitt, jene Bestandteile, die fest an einer Wandplatte befestigt werden, und zwar vor ihrem Zusammenbau,
Fig. 5 die in Fig. 4 gezeigten Bestandteile nach ihrem Zusammenbau,
Fig. 6 eine Endansicht auf den einen in Fig. 4 gezeigten Bestandteil in Blickrichtung des dortigen Pfeils VI,
Fig. 7 eine entsprechende Endansicht des anderen Bestandteils von
Fig. 4, in Blickrichtung des dortigen Pfeils VII,
Fig. 8, in Seitenansicht, die zu einem Tragarm der Vorrichtung gehörenden Bestandteile, und zwar vor ihrem Zusammenbau,
Fig. 9 und 10 die entsprechenden, durch Pfeile IX bzw. X gekennzeichne­ ten Endansichten von zwei der in Fig. 8 gezeigten Bestandteile,
Fig. 11 die beiden Bestandteile von Fig. 8 nach ihrem Zusammenbau und
Fig. 12, in einer der Fig. 5 entsprechenden Längsschnittdarstellung, den Kupplungsfall der fertigen Vorrichtung, analog zu Fig. 1, wobei allerdings der Tragarm weggelassen wurde und die wechselseitige Lage der einzelnen Bestandteile der Vorrichtung zu erkennen ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht, wie am besten aus Fig. 2 zu erkennen ist, aus zwei, jeweils für sich vormontierbaren Baugruppen, von denen die eine Baugruppe zu einem Tragarm 10 und die andere Baugruppe zu einer Wandplatte 30 gehören. In den Zeichnungen ist die Wandplatte 30 durch ein Bruchstück repräsentiert.
Der Querschnitt des Tragarms ist ein Flachprofil 11 und wird, ausweislich der Fig. 1 bis 3, in Hochkantform genutzt. Bedarfsweise sind Randeinschnit­ te 12 im Flachprofil 11 eingelassen, in welche beispielsweise die Haken von Kleiderbügeln eingehängt werden können. Die an einem Armende 13 vorgesehene Stirnfläche kann an einer Endscheibe 14 befestigt sein, z. B. durch Schweißen oder Löten. Ein solcher Tragarm 10, der in den Fig. 8 bis 12 nur gestrichelt angedeutet ist, kann gerade oder schräg verlaufen oder in sich gestuft ausgebildet sein.
Zu seiner lösbaren Anbringung an der Wandplatte 30 besitzt der Tragarm 10 am inneren Armende 13 einen Stecker 20, der ausweislich der Endansich­ ten in Fig. 9 und 10 ein längsovales Profil 21 aufweist. Dieses Profil 21 besteht aus zwei diametralen halbkreisförmigen Schmalseiten 22, die durch zwei parallele geradlinige Breitseite 23 miteinander verbunden sind. Das Flachprofil 11 des Tragarmes 10 verläuft dabei parallel zur großen Achse des Steckerprofils 21. Die Profilhöhe vom Tragarm-Querschnitt 11 entspricht im vorliegenden Fall etwa dem Maximaldurchmesser des Stecker-Profils 21 zwischen den beiden Schmalseiten 22.
Ausweislich der Explosionsdarstellung von Fig. 8 ist der Stecker 20 seiner­ seits eine Baueinheit aus zwei ineinandersteckbaren Teilen 15, 25. Der erste Teil ist eine metallische Hülse 15, die, dem Tragarm 10 gegenüberlie­ gend, an der Innenfläche der Endscheibe 14 sitzt. Nach dem Zusammenbau gemäß Fig. 11 erzeugt diese Hülse 15 einen formsteifen Außenabschnitt vom Stecker 20, der formsteif ist.
Der andere Steckerteil ist ein Kunststoffeinsatz 25, der zwar einstückig ist, sich aber in zwei formmäßig und querschnittsmäßig unterschiedliche Stücke gliedert. Der Kunststoffeinsatz 25 ist massiv ausgebildet und umfaßt ein schlankes Kernstück 26, das im Montagefall ins Innere 16 der Hülse 15 eingreift. Das ist in Fig. 11 dargestellt. Dann ragt aus der Hülse 15 ein Verlängerungsstück 27 heraus, welches einen elastischen Innenabschnitt vom Stecker 20 bestimmt. Der Zusammenhalt der beiden Steckerteile 15, 25 erfolgt hier durch Pressung und ggf. auch Verklebung. Der Pressung förderlich sind umfangsseitige Längsrippen 24 am Kernstück 26. Im Montage­ fall kommt eine am Übergang zwischen den Stücken 26, 27 befindliche Stufe mit der Stirnfläche der Hülse 15 in Berührung. Dadurch ist die Ein­ bautiefe des Kunststoffeinsatzes 25 in der Hülse 15 festgelegt. Das Verlän­ gerungsstück 27 bildet einen elastischen Innenabschnitt des Steckers 20, der die eine Schließhälfte 41 einer noch näher zu beschreibenden druck­ knopfartigen Schnappverbindung 40 erzeugt. Dazu sind am Verlängerungsstück 27 noch folgende Vorkehrungen getroffen.
Als Schließhälfte besitzt der Stecker 20 an seinem Innenende 28 einen Radialvorsprung 41, während in der axial davorliegenden Zone eine aus Fig. 11 erkennbare Querschnittsverjüngung 43 vorliegt. Am Übergang zum Radialvorsprung 41 entsteht dann eine für die Schnappverbindung 40 bedeut­ same, schließwirksame Schulter 44. Diese Querschnittsverjüngung 43 entsteht im -vorliegenden Fall durch einen konischen Verlauf des Steckers im Kern­ stück, der nur die erwähnten Schmalseiten 22 des Profils 21 gemäß Fig. 10 erfaßt. Dadurch ergibt sich eine Wulstform des Radialvorsprungs 41 im Umfangsbereich der beiden Schmalseiten 22. Im dazwischen liegenden Mittelstück hat das Profil 21 einen Axialausbruch 45, der zum Innenende 28 hin offen ist. Dadurch gabelt sich das Innenende 28 in zwei Schenkel 29, welche die Radialvorsprünge 41 tragen und bei druckknopfartigem Ge­ brauch der Schnappverbindung während des Kuppeln und Entkuppelns gegen­ einander federn können.
Die zur Wandplatte 30 gehörenden Bestandteile der Vorrichtung sind aus den Fig. 4 bis 7 zu ersehen. Der wesentlichste Teil davon ist zunächst eine Buchse 35, die ausweislich der Fig. 6 ebenfalls ein längsovales Profil 31 aufweist, welches konform zu dem vorbeschriebenen Steckerprofil 21 ausgebildet ist, weshalb insoweit die entsprechenden, aus Fig. 9 ersichtlichen Bezugszeichen für die Profilteile verwendet werden können. Das Buchsenpro­ fil 31 kann als Umriß zum Steckerprofil 21 angesehen werden. Die Wand­ platte 30 ist, ausweislich der Fig. 3, mit einer Bohrung 32 versehen, die ebenfalls längsoval profiliert ist und zur Aufnahme eines verhältnismäßig kleinen äußeren Endstücks 33 der Buchse 35 dient. Diese Einbautiefe 33 ergibt sich aufgrund eines Flansches 34, mit dem die Buchse an der Wand­ rückseite 36 durch Schrauben od. dgl. befestigt werden kann. Dazu besitzt der in Fig. 6 gezeigte Flansch 34 geeignete, z. B. Schrauben aufnehmende Löcher 37.
Die Buchse 35 trägt die andere Schließhälfte 42 der bereits erwähnten Schnappverbindung 40. Dazu besitzt die Buchse eine gegenüber ihrem Innen­ ende zurückgesetzte Delle 46, die im vorliegenden Fall, wie Fig. 6 erkennen läßt, wieder an den beiden gerundeten Schmalenden 22 des Buchsenprofils 31 angeordnet ist. Die Dellen 46 bestehen aus scheitelseitigen Eindrücken im Bereich der Schmalseiten 22, deren Innenflanken 47 die maßgeblichen Schließflächen bilden und eine Radialausnehmung 42 zum Buchsen-Innenende 38 hin begrenzt. Diese Radialausnehmung 42 ist die zu den vorbeschriebenen Radialvorsprüngen 41 komplementäre Schließhälfte der druckknopfartigen Schnappverbindung 40. Die Eingriffslage der Schließhälften 41, 42 ist in Fig. 12 zu erkennen.
Wie Fig. 4 zeigt, ist die Buchse 35 nach ihrer Befestigung in der Wand-Boh­ rung 32 mit ihrer äußeren Buchsenstirnfläche 39 in einem freien axialen Abstand 18 zur Schauseite 17 der Wandplatte 20 angeordnet. Dieser Ab­ standsbereich 18 kann zur Montage eines Blendrings 50 genutzt werden. Der Blendring 50 hat, konform zur längsovalen Bohrung 32, ebenfalls das bereits mehrfach erwähnte längsovale Profil 51 und läßt sich, obwohl ein­ stückig miteinander verbunden, in zwei Axialabschnitte gliedern, wie aus Fig. 4 zu erkennen ist. Der Blendring 50 umfaßt einen Endflansch 48, der im Montagefall gemäß Fig. 5 an der Wand-Schauseite 17 anliegt. Am Endflansch 48 angeformt ist ein Rohransatz 49, der im Montagefall in den erwähnten axialen Abstandsbereich 18- vor der Buchse 35 formschlüssig eingreift. Es wird für einen Preßsitz gesorgt. Um das zu fördern, dienen Umfangsrippen 19, die sich in der Wand der Bohrung 32 festsetzen. Die Oberfläche des Blendrings 50 kann, entsprechend den jeweiligen geschmackli­ chen Wünschen, farbig lackiert oder galvanisiert sein.
Fig. 2 zeigt die jeweils für sich vormontierte wandseitige und tragarmseitige Baugruppe. Die Verbindung der beiden Baugruppen erfolgt durch eine einfa­ che, mittels des Pfeils 52 in Fig. 2 verdeutlichte axiale Kupplungsbewegung. Dazu braucht nur der Stecker 20 in die Öffnung des schauseitigen Blendrings 50 eingesteckt zu werden. Die volle Kupplungslage ergibt sich aus Fig. 12. Das in Fig. 4 erkennbare Buchseninnere 53 nimmt den Stecker 20 ge­ mäß Fig. 11 auf. Der Rohransatz 49 des Blendrings verlängert dabei die Buchsenaufnahme 53 und haltert formschlüssig den eingekuppelten Stecker 20 in seinem beschriebenen, aus Fig. 12 ersichtlichen Außenabschnitt 15. Die Einbautiefe des Steckers 20 wird durch die Endscheibe 14 bestimmt, die als Anschlag an der Vorderfläche des Endflansches 48 vom Blendring 50 zur Anlage kommt. Bei dieser Kupplungsbewegung 52 kommen auch die beiden vorerwähnten Schließhälften 41, 42 der Schnappverbindung 40 in Eingriff. Wie aus Fig. 12 hervorgeht, hintergreifen die an den beiden Schenke in 29 vorgesehenen Schultern 44 am Stecker 20 die inneren Dellen­ flanken 47 in der Buchse 35.
Zum Entkuppeln, in Gegenrichtung zum Pfeil 52 von Fig. 12, ist daher ein gewisser Kraftaufwand erforderlich, um die beiden endseitigen Stecker-Schenkel 29 soweit gegeneinander bewegen zu können, bis die steckerseitigen Radialvorsprünge 41 über die innenseitigen Einschnürungen der beiden Del­ len 46 zurück schnappen.
Bezugszeichenliste
10 Tragarm
11 Flachprofil-Querschnitt von 10
12 Randeinschnitt in 10
13 Armende
14 Endscheibe an 13
15 metallische Hülse, Außenabschnitt von 20
16 Hülseninneres von 15
17 Wand-Schauseite von 30
18 axialer Abstand von 39 gegenüber 17
19 Umfangsrippe an 49
20 Stecker
21 längsovales Steckerprofil
22 halbkreisförmige Schmalseite von 21, 31, 51
23 gerade Breitseite von 21, 31, 51
24 Längsrippe an 26
25 Kunststoffeinsatz von 20
26 Kernstück von 25
27 Verlängerungsstück von 25, elastischer Innenabschnitt von 20
28 Stecker-Innenende von 20
29 Schenkel bei 28
30 Wandplatte
31 längsovales Buchsenprofil von 35
32 längsovale Bohrung in 30
33 äußeres Endstück von 35
34 Befestigungsflansch an 35
35 Buchse
36 Wandrückseite von 30
37 Befestigungsloch in 34
38 Buchsen-Innenende von 35
39 äußere Buchsenstirnfläche von 35
40 Schnappverbindung zwischen 20, 35
41 erste Schließhälfte von 40, Radialvorsprung
42 zweite Schließhälfte von 40, radiale Ausnehmung
43 Querschnittsverjüngung vor 41
44 schließwirksame Schulter von 41
45 Axialausbruch bei 28
46 Delle in 35
47 schließwirksame innere Dellenflanke von 46
48 Endflansch von 50
49 Rohransatz von 50
50 Blendring
51 längsovales Blendring-Profil von 50
52 axiale Kupplungsbewegung von 20 in 35 (Fig. 2)
53 Buchseninneres von 35 (Fig. 4)

Claims (16)

1. Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere von Waren, wie Kleidungsstücken, in Verkaufseinrichtungen,
mit einer Wandplatte (30) und mit wenigstens einem den Gegenstand aufnehmenden Tragarm (10),
wobei der Tragarm (10) an seinem einen Armende (13) einen Stecker (20) zu seiner Befestigung an der Wandplatte (30) aufweist,
und die Wandplatte (30) wenigstens eine Buchse (35) zur steckbaren Aufnahme des Steckers (20) besitzt,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl der Stecker (20) als auch die Buchse (35) ein längsovales Profil (21; 31) aufweisen
und daß an wenigstens einer Berührungsstelle zwischen dem Stecker (20) und der Buchse (35) ein Radialvorsprung (41) und eine komplementä­ re Radialausnehmung (42) angeordnet sind, welche die beiden Schließ­ hälften einer druckknopfartigen Schnappverbindung (40) bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schließhälften (41, 42) der Schnappverbindung (40) nur an der einen oder an beiden Schmalseiten (22) des längsovalen Profils (21; 31) von der Buchse (35) und dem Stecker (20) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Radialvorsprung (41) am Innenende (28) des Steckers (20) sitzt und in der davor liegenden Zone eine Querschnittsverjüngung (43) besitzt, die am Übergang zum Radialvorsprung (41) eine schließwirksame Schulter (44) für die Schnappverbindung (40) besitzt, und daß die Buchse (35) eine gegenüber ihrem Innenende (38) zurückge­ setzte Delle (46) in ihrer Buchsenwand besitzt und das vor der inneren Dellenflanke (47) liegende Buchsenendstück die Radialausnehmung (42) der Schnappverbindung (40) bildet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Quer­ schnittsverjüngung (43) des Steckers (20) einen konischen Verlauf auf­ weist, der nur die Schmalseiten (22) des längsovalen Profils (21) er­ faßt, während im dazwischen liegenden Mittelstück des Profils (21) der Stecker (20) einen Axialausbruch (45) aufweist, der sein Innenende (28) in zwei Schenkel (29) gabelt, welche den Radialvorsprung (41) der Schnappverbindung (40) tragen.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (20) aus zwei axialen Abschnitten (15; 27) unterschiedlichen Materials besteht,
nämlich einem formsteifen Außenabschnitt (15), der zur Befestigung des Tragarmes (10) dient,
und aus einem elastischen Innenabschnitt (27), der die dortige Schließ­ hälfte (41) der Schnappverbindung (40) trägt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte des Steckers (20) aus einer Baueinheit mit zwei ineinander­ steckbaren Teilen (15; 25) bestehen, nämlich
aus einer metallischen Hülse (15), die an ihrem äußeren Ende den Tragarm (10) trägt und den Außenabschnitt des Steckers (20) bildet,
und aus einem Kunststoff-Einsatz (25), der im Montagefall mit einem Kernstück (26) ins Hülseninnere (16) eingreift und mit einem aus der Hülse (15) herausragenden Verlängerungsstück (27) den Innenabschnitt des Steckers (20) erzeugt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunst­ stoffeinsatz (25) ein massiver Teil ist, dessen Verlängerungsstück (27) das Endstück mit den beiden Schenkeln (29) erzeugt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernstück (26) vom Kunststoff-Einsatz (25) mit Pressung im Hülsen­ inneren (16) sitzt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kern­ stück (26) umfangsseitige Längsrippen (24) besitzt, die zur Preßaufnahme in der Hülsen (15) dienen.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kernstück (26) vom Kunststoff-Einsatz (25) im Hülseninneren (16) verklebt ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (20) einen Anschlag aufweist, der seine Einstecktiefe in der wandseitigen Buchse (35) begrenzt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der An­ schlag aus einem an der Hülse (15) sitzenden Endscheibe (14) besteht, die zur Anbringung des Tragarmes (10) dient.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse (35) in einer längsovalen Bohrung (32) der Wandplatte (30) montiert und in der Bohrung (32) versenkt angeordnet ist, wobei die Buchsenstirnfläche (39) in einem axialen Abstand (18) zur Schauseite (17) der Wandplatte (30) liegt, und daß auf der Schauseite der Wandplatte (30) ein Blendring (50) mit einem Rohransatz (49) in die Bohrung (32) eingreift und in den axialen Abstandsbereich (18) vor der Buchsenstirnfläche (39) zu liegen kommt, wobei der Blendring (50) mit seinem Rohransatz (49) die Auf­ nahme der Buchse (35) für den Stecker (20) bis zur Schauseite (17) der Wandplatte (30) verlängert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohr­ ansatz (49) vom Blendring (50) Umfangsrippen (19) besitzt, die für seinen Preßsitz in der Bohrung (32) der Wandplatte (30) sorgen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse (35) mit einem Flansch (34) versehen ist, welcher an der Rückseite (36) der Wandplatte (30) befestigbar ist und die Einbautiefe der Buchse (35) in der Bohrung (32) der Wandplatte (30) festlegt.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Tragarmes (10) ein Flachprofil (11) ist, das parallel zum Maximaldurchmesser von längsovalen Profil (21) des Steckers (20) verläuft.
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