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Die Erfindung betrifft eine Einsteckvorrichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, ein Einsteckteil sowie eine
Anordnung zur Halterung von Gegenständen.
Stand der Technik
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Einsteckvorrichtungen und dazu passende Einsteckteile sind in
den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt geworden.
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In der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 299 21 495 U1 wird
eine Tragstangenanordnung zum Aufhängen von Artikeln oder zur
Halterung einer Ablage mit einer von einer Tragstruktur
getragenen daran fixierbaren Steckaufnahme und in diese
einsteckbaren Trägerstange beschrieben. Die Trägerstange
besteht aus einem Stangenstück und einer am Ende des
Stangenstücks angebrachten Steckplatte. Die Steckaufnahme
besitzt einen Aufsetzflansch, eine fensterartige
Einstecköffnung und im inneren der Steckaufnahme eine obere
und eine untere Hinterschneidung. Die am Stangenstück
befindliche Steckplatte überragt die Einstecköffnung in ihrer
Höhe. Nur bei verkippter Positionierung kann die Steckplatte
mit der Oberkante in die obere Hinterschneidung eingefädelt
werden. Dann wird das Stangenstück mit Steckplatte
zurückgekippt und nach unten verschoben, wodurch die untere
Kante der Steckplatte die untere Hinterschneidung
hintergreift, jedoch die obere Hinterschneidung nach wie vor
von der oberen Kante der Steckplatte hintergriffen bleibt. Im
montierten Zustand kommt der Aufsetzflansch auf der Rückseite
der Tragstruktur zu liegen, während ein dem Aufsetzflansch
vorgesetzten Hülsenstück, in dem die Einstecköffnung
ausgebildet ist, in eine in die Tragstruktur vorbereitete
Öffnung hineinragt. Das Hülsenstück wird mit einer in die
Einstecköffnung einsteckbaren Abdeckung versehen.
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Die Steckaufnahme dieser Tragstabanordnung ist dabei nicht
nur vergleichsweise aufwändig ausgeführt, sondern tritt auch
optisch deutlich auf der Sichtseite einer Tragstruktur in
Erscheinung.
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Bei einer anderen in dem deutschen Gebrauchsmuster
299 23 599 U1 offenbarten Ausführungsform einer
Tragstabanordnung besteht die Steckaufnahme aus einer im
Querschnitt kreisrunden Hülse mit einer kreisrunden
Einstecköffnung für den Einbau in eine Tragstruktur, wobei
die Einsteckbuchse einen sichtbaren Anschlagflansch für die
Abstützung der Einsteckbuchse auf der Vorderseite einer
Tragstruktur und einen Gewindeabschnitt in einem auf der
Rückseite einer Tragstruktur überstehenden Bereich zum
Aufschrauben einer Befestigungsmutter aufweist.
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Die Einsteckbuchse ist auf der Rückseite geschlossen. Von der
Vorderseite kann eine Stange mit einer Nase eingesteckt
werden, die in eine Ausnehmung im Bereich des Endes der
Einsteckbuchse auf der Innenseite der Einsteckbuchse
eingreift.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Einsteckvorrichtung, ein dazu passendes Einsteckteil und eine
Anordnung von diesen beiden Elementen bereit zu stellen, die
einfach im Aufbau ist, eine vergleichsweise hohe Stabilität
aufweist und zudem optisch nur sehr dezent in Erscheinung
tritt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, 7 und
10 gelöst.
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In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung geht zunächst von einer Einsteckvorrichtung für
ein Einsteckteil aus, die eine Einsteckbuchse mit
Einstecköffnung für den Einbau in eine Tragstruktur,
vorzugsweise eine plattenförmige Tragstruktur umfasst, wobei
die Einsteckbuchse einen Aufsetzflansch für die Abstützung
der Einsteckbuchse auf einer Vorderseite der Tragstruktur und
einen Gewindeabschnitt in einem auf der Rückseite einer
Tragstruktur überstehenden Bereich zum Aufschrauben einer
Befestigungsmutter aufweist. Der Kern der Erfindung liegt nun
darin, dass durch den Aufsetzflansch eine, vorzugsweise
rechteckförmige Fläche definiert wird, deren Länge deutlich
größer ist als deren Breite, wobei die seitlichen
Begrenzungen eines sich daran senkrecht anschließenden
Einsteckbuchsenbereichs sich innerhalb der Breite und der
Länge dieser Fläche erstrecken. Durch diese Vorgehensweise
tritt die Einsteckvorrichtung nur durch einen schmalen
länglichen Rahmenbereich, der eine Einstecköffnung umgibt,
also vergleichsweise optisch zurückhaltend, in Erscheinung.
Dennoch lässt sich die Einsteckvorrichtung denkbar einfach
montieren, in dem auf den in der Tragstruktur überstehenden
Bereich der Einsteckbuchse der Einsteckvorrichtung einfach
eine Mutter aufgeschraubt wird. Vorzugsweise ist diese Mutter
im Durchmesser wesentlich größer als die Länge des
Rahmenbereichs des Anschlagflansches. Durch diese Maßnahme
wird eine große Abstützfläche auf der Rückseite einer
Tragstruktur über die Befestigungsmutter bereitgestellt,
wodurch die Einsteckvorrichtung in der Lage ist große
Belastungen aufzunehmen. Unter Länge und Breite einer Fläche
die durch den Anschlagflansch definiert wird, ist im Sinne
der Erfindung auch eine mittlere Länge und mittlere Breite zu
verstehen, wenn die definierte Fläche nicht rechteckig,
sondern eine andere Form aufweist, gegebenenfalls die eines
länglichen Trapezes oder eine elliptische Ausgestaltung
besitzt.
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Vorzugsweise beträgt die Länge der Fläche mehr als das
zweifache der Breite, wobei die Breite insgesamt schmal
gehalten wird und z. B. in der Größenordnung von 15 mm liegt.
Dadurch lässt sich die Einsteckvorrichtung auch in gebogene
Wandflächen einsetzen, ohne dass Abschnitte des
Anschlagflansches abstehen und somit auch keine
Abstützfunktion auf eine Tragstruktur ausüben können. In
diesem Zusammenhang ist es überdies bevorzugt, wenn die
Einstecköffnung schlitzförmig ist. Damit lassen sich
Einsteckteile verwenden, die in Längsrichtung des Schlitzes
große Kräfte aufnehmen können. Dementsprechend ist es
bevorzugt, wenn der Schlitz und ein dazu passendes flaches
Einsteckteil für eine vertikale Einbaulage ausgestaltet sind.
In einer bevorzugten Ausführungsform beträgt die
Schlitzbreite ein Viertel oder weniger der Schlitzhöhe und
liegt z. B. in einem Bruch von kleiner 5 mm.
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In einer überdies besonders bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung erstrecken sich die seitlichen Begrenzungen eines
Einsteckabschnittes der Einsteckbuchse über ihre komplette
Länge innerhalb der Breite und Länge der durch den
Aufsetzflansch definierten Fläche. Das hat den Vorteil, dass
die Einsteckbuchse in eine mit entsprechendem Querschnitt
vorbereitete Durchführung in einer Tragstruktur von vorne
eingesteckt und auf der Rückseite durch einen einzigen
Arbeitsschritt verschraubt werden kann. Bei Belastung kann
sich dann die Einsteckbuchse am Aufsetzflansch und an der
Auflage der Befestigungsmutter, z. B. auf der Rückseite einer
Platte, abstützen. Die Erfindung macht sich dabei die
Erkenntnis zunutze, dass eine erforderliche Kraftübertragung
zur Befestigung auch dann gewährleistet werden kann, wenn das
Gewinde auf dem Einsteckabschnitt für die Befestigungsmutter
lediglich in Form eines kleinen Teilbereichs eines
vollständig umlaufenden Gewindes ausgebildet ist. Für den
Fall, dass der Einsteckabschnitt rechteckig ist, erstreckt
sich das Gewinde aufgrund der geometrischen Gegebenheiten
beispielsweise nur an den zwei gegenüberliegenden
vergleichsweise schmalen Seiten des Einsteckabschnitts. Der
überwiegende Anteil der Umfangs des Innengewindes der
Befestigungsmutter ist dabei nicht im Eingriff.
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Für eine einfache und kostengünstige Herstellung ist es im
Weiteren bevorzugt, wenn die Einsteckbuchse einstückig ist.
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Bei einer überdies vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
erstreckt sich die Einstecköffnung durch die Einsteckbuchse
mit gleichbleibendem Querschnitt. Vorzugsweise verläuft die
Einstecköffnung in Einbaulage horizontal. Hierdurch kann die
Einbaubuchse als vergleichsweise einfaches Teil ausgeführt
werden.
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Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung bezieht sich
auf ein Einsteckteil mit einem Einführabschnitt für eine
soeben beschriebene Einsteckvorrichtung, welche eine
schlitzförmige Einstecköffnung besitzt, deren
Längserstreckung vertikal verläuft. Der Einführabschnitt
besteht aus Flachmaterial, besitzt im vorderen Bereich an der
Unterkante in Bezug auf eine horizontale Einbaulage der
Längserstreckung des Einsteckteils eine nach oben verlaufende
Schräge sowie vor der Schräge eine untere Auflagefläche für
die Auflage auf einer unteren Berandung der Einstecköffnung
und umfasst im vorderen Bereich eine obere Anlagefläche für
die Auflage an einer oberen Berandung der Einstecköffnung. Am
Einführabschnitt ist im vorderen Bereich eine in der Ebene
des Einführabschnittes liegende nach oben zeigende Nase
vorgesehen, die in einem in der Einsteckvorrichtung
eingesteckten Zustand die schlitzförmige Einstecköffnung
hintergreift. Durch den flachen Einführabschnitt des
Einsteckteils aus vorzugsweise Flachmaterial für die vertikal
ausgerichtete schlitzförmige Einstecköffnung lässt sich ein
optisch leicht wirkendes Einsteckteil realisieren, das nicht
nur eine vergleichsweise hohe Stabilität aufweist, sondern
auch insbesondere für den Fall, dass das Einsteckteil
vollständig aus Flachmaterial besteht, kostengünstig
herzustellen ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist die Nase derart am Einsteckabschnitt angeordnet, dass sie
die schlitzförmige Einstecköffnung am Ende der Einsteckbuchse
nach der Einstecköffnung hintergreift. Durch diese Maßnahme
muss in der die Einsteckbuchse durchdringenden
Einstecköffnung keine Ausnehmung zum Einklinken einer Nase
vorgesehen werden. Damit lässt sich eine Einsteckbuchse für
das Einsteckteil billiger herstellen.
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Um zu verhindern, dass das Einsteckteil zu weit in eine
Einsteckbuchse rutscht, wird im weiteren vorgeschlagen, dass
am Einsteckabschnitt an der Unterseite ein Absatz als
Anschlag am Aufsetzrahmen der Einsteckbuchse vorgesehen ist.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
werden die beschriebene Einsteckvorrichtung und das
beschriebene Einsteckteil in einer Anordnung kombiniert.
Beispielsweise wird das Einsteckteil als Fachbodenträger
ausgebildet, so dass auf zwei oder mehreren Anordnungen aus
Einsteckvorrichtung und Einsteckteil ein Fachboden an einer
Tragstruktur, beispielsweise Einbauwand in einem
Ladengeschäft, insbesondere horizontal, zur Ablage von
Gegenständen, zum Beispiel Kleidungsstücken, positioniert
werden kann.
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Das Einsteckteil kann jedoch auch als Arm oder Stange zum
Aufhängen von Gegenständen ausgestaltet sein.
Zeichnungen
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und unter Angabe weiterer Vorteile und
Einzelheiten näher erläutert. Es zeigen
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Fig. 1a-1c eine Einbaubuchse in drei Ansichten,
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Fig. 2a u. 2b ein Schraubteller für eine
Einsteckbuchse gemäß der Fig. 1a-1c
in zwei Ansichten und
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Fig. 3 in einer teilweise geschnittenen
Seitenansicht die in einer
Einbauwand montierte Einsteckbuchse
mit Schraubteller gemäß der
vorstehenden Figuren und ein darin
eingesetztes Einsteckteil.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In den Fig. 1a-1c ist eine Einsteckbuchse 1 für eine
Traganordnung 2 zur Halterung von Gegenständen (siehe Fig. 3)
gezeigt. Die Einsteckbuchse 1 weist einen rechteckigen
Aufsetzrahmen 3 zur Anlage an der Sichtseite einer
Montagewand 4 (siehe Fig. 3) auf. Der rechteckige
Aufsetzrahmen umgibt eine ebenfalls rechteckige
Einstecköffnung 5, die sich senkrecht zum Aufsetzrahmen 3 mit
gleichbleibendem Querschnitt durch die Einsteckbuchse 1 in
einem an den Aufsetzrahmen 3 anschließenden Einsteckabschnitt
6 erstreckt. Der Einsteckabschnitt 6 besteht aus einem
Positionierabschnitt 7, der exakt in eine Ausnehmung 8 in der
Montagewand 4 eingesetzt werden kann, die ungefähr den
gleichen Querschnitt wie der des Positionierabschnitts 7
aufweist. Auf den Positionierabschnitt 7 folgt ein
Gewindeabschnitt 9. Die Breite b1 des Positionierabschnitts
und die Breite b2 des Gewindeabschnitts 9 stimmen überein.
Allerdings ist die Höhe h2 des Gewindeabschnitts 9 etwas
kleiner als die Höhe h1 des Positionierabschnitts 7. Dies hat
den Vorteil, dass der Gewindeabschnitt 9 durch eine für den
Positionierabschnitt dimensionierte Ausnehmung einer
Montagewand mühelos durchgeführt werden kann.
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Auf den Gewindeabschnitt 9 ist ein Gewinde 9a aufgebracht,
auf das ein Schraubteller mit einer Bohrung 11, in der ein
Innengewinde 11a ausgebildet ist, aufgeschraubt werden kann.
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Die Einsteckbuchse 1 mit ihrem im Querschnitt rechteckigen
Einsteckabschnitt 6 hat somit den Vorteil, dass sie nach
außen lediglich durch den rechteckigen vergleichsweise
schmalen Aufsetzrahmen mit schlitzförmiger Einstecköffnung in
Erscheinung tritt, zu deren Befestigung auf der Rückseite
einer Montagewand dennoch ein Schraubteller zur Befestigung
der Einsteckbuchse 1 genutzt werden kann.
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Im Ausführungsbeispiel weist die Einstecköffnung 5 eine Höhe
h3 auf, die ungefähr fünf mal so groß ist wie die Breite b3
der Einstecköffnung 5.
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Der Aufsetzrahmen 3 hat eine vergleichbare Dimensionierung.
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In Fig. 3 ist die Einsteckbuchse 1 in die Ausnehmung der
Montagewand 4 mit vertikaler Ausrichtung der schlitzförmigen
Einstecköffnung 5 eingesetzt und über den aufgeschraubten
Schraubtellers 10 verspannt, gezeigt.
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Der angezogene Zustand des Schraubtellers 10 kann mittels
Schrauben in vorgesehenen Bohrungen 12, die sich in die
Montagewand 4 eindrehen lassen, fixiert werden.
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In Fig. 3 ist in die Einstecköffnung 5 der Einsteckbuchse 1
ein Fachbodenträger 13 eingesetzt. Der Fachbodenträger 13 ist
durchgehend aus Flachmaterial gefertigt, das etwas schmäler
ist, wie die Breite b3 der Einstecköffnung 5. In einem auf
der Sichtseite 14 der Montagewand 4 sich nach außen
erstreckendem Auflageabschnitt 13a ist der Fachbodenträger 13
zur Aufnahme eines Fachbodens (nicht dargestellt)
ausgestaltet.
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Der vom Aufsetzrahmen 3 sich in die Einstecköffnung 5
erstreckende Einführabschnitt 13b des Fachbodenträgers 13
besitzt eine Nase 15 die die Einsteckbuchse 1 an ihrem Ende
16 hintergreift. Um zu vermeiden, dass der Fachbodenträger 13
zu weit in die Einstecköffnung 5 der Einsteckbuchse 1
hineinrutscht, ist ein Absatz 17 vorgesehen, nach welchem der
Auflageabschnitt 13a des Fachbodenträgers 13 um die
Absatzbreite des Absatzes 17 höher ist als der
Einführabschnitt das Einsteckteil 13b unmittelbar am Absatz
17.
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Der Einführabschnitt 13b ist im vorderen Bereich an der
Unterkante auf eine horizontale Einbaulage bezogen mit einer
nach oben verlaufenden Schräge 18 versehen. Dadurch wird es
möglich, den Einführabschnitt 13b in einem aus der
Horizontalen leicht verkippten Zustand in die Einstecköffnung
5 trotz Nase 15 einzuführen und die Nase durch Zurückkippen
in die Horizontale am Ende 16 des Einsteckabschnitts 6
hintergreifen zu lassen.
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Vor der Schräge 18 ist eine untere Auflagefläche 19 für die
Auflage auf einer unteren Berandung 19a der Einstecköffnung 5
am Einführabschnitt 13b vorgesehen. Außerdem weist der
Einführabschnitt 13b eine obere Anlagefläche 20 für die
Anlage an einer oberen Berandung 20a der Einstecköffnung 5
auf.
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Durch die Auflageflächen 19, 20 sowie die Nase 15 und den
Absatz 17 ist der Fachbodenträger 13 in seiner Lage nach dem
Einsetzen in die Einsteckbuchse 1 festgelegt.
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Für das Einstecken des Einführabschnitts 13b in die
Einstecköffnung besitzt dieser eine flache Form. Dagegen kann
der Auflageabschnitt 13a auch anders ausgestaltet werden, zum
Beispiel als Konfektionsstange zum Aufhängen von Kleidern.