DE19640548A1 - Hinterleuchtete Funktionsanordnung - Google Patents
Hinterleuchtete FunktionsanordnungInfo
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Description
Die Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches
konzipierten, vom Patent 196 07 289 umfaßten hinterleuchteten
Funktionsanordnung aus.
Derartige hinterleuchtete Funktionsanordnungen sind insbesondere dafür
vorgesehen, bei Blenden bzw. Bedienelementen elektrischer Geräte eine gute
Lesbarkeit bzgl. deren Funktion bzw. Funktionsstellung zu schaffen. Die Lesbarkeit
soll bei Tag auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen, wie insbesondere auch bei
Dunkelheit mit Hinterleuchtung gut möglich sein. Zu diesem Zweck ist es bekannt,
die Blenden bzw. die Bedienelemente mit hinterleuchteten Bereichen z. B. in Art von
Symbolen, Piktogrammen usw. zu versehen. Bei einem ausreichenden farblichen
Kontrast der transparenten Symbole zu ihrem Umfeld, ist sowohl eine gute
Lesbarkeit von diesen bei Tage ohne Hinterleuchtung als auch bei Nacht mit
Hinterleuchtung gewährleistet.
Durch die DE 42 12 423 A1 ist eine hinterleuchtete Funktionsanordnung
bekanntgeworden. Diese Funktionsanordnung besteht aus einem transparenten
Grundkörper und einer auf den Grundkörper aufgebrachten Deckbeschichtung.
Durch partielle Freimachungen der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung ist dabei
zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich in Art eines Symboles gebildet. Die
Deckbeschichtung besteht aus einer ersten klartransparenten Pufferschicht und
einer lichtundurchlässigen zweiten Lackschicht. Mittels Laserstrahlung wird die
Lackschicht partiell abgetragen, so daß dadurch durchleuchtungsfähige Symbole,
Zeichen usw. in beliebiger Größe und Darstellung zu erzeugen sind.
Außerdem ist durch die DE 41 14 286 A1 ein Träger für ein durchleuchtungsfähiges
Symbol z. B. in Art eines Piktogrammes bekanntgeworden. Ein lichtundurchlässiger
Grundkörper ist dabei mit Freilassungen in Art des vorgesehenen Symboles
versehen und wird mit einem lichtdurchlässigen Material derart hinterlegt, so daß
auch die Freilassungen damit ausgefüllt sind. Die Freilassungen stellen somit auf
der Oberfläche des Trägers das gewünschte Symbol dar.
In beiden Fällen ist somit eine gute Lesbarkeit der Symbole bzw. des
durchleuchtungsfähigen Bereiches sowohl bei Tage als auch bei Nacht
gewährleistet. Vielfach ist es jedoch wünschenswert, z. B. um Verwechslungen zu
vermeiden und um das Gesamterscheinungsbild der Funktionsanordnung nicht zu
stören usw., die Lesbarkeit einzelner durchleuchtungsfähiger Bereiche auch bei
Tage erst dann deutlich hervortreten zu lassen bzw. tatsächlich erst dann
hervortreten zu lassen, wenn eine damit zusammenhängende Funktion und somit
auch die Hinterleuchtung eingeschaltet ist.
Dem Gegenstand nach dem Patent 196 07 289 liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
hinterleuchtete Funktionsanordnung zu schaffen, bei der der Auffälligkeitsgrad der
z. B. als Symbole ausgebildeten durchleuchtungsfähigen Bereiche je nach Wunsch
ausgestaltet bzw. angepaßt werden kann. Zusätzlich zu dieser bereits durch die
Merkmale des Patentes 196 07 289 bewältigten Aufgabe soll gezielt bei bestimmten
in dunkler Umgebung befindlichen Symbolen, Piktogrammen, Zahlen usw., der
Auffälligkeitsgrad im Auflicht weiter verringert und bei Hinterleuchtung ohne
Anhebung der Ausleuchtungsintensität gleichzeitig verstärkt sein.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einer solchen hinterleuchteten Funktionsanordnung ist besonders vorteilhaft,
daß trotz der Verwendung lediglich eines mit einer einheitlichen Deckbeschichtung
versehenen prinzipiell einheitlichen Grundkörpertypes eine Vielzahl von
Variationsmöglichkeiten bzgl. der Ausbildung des Auffälligkeitsgrades der
durchleuchtungsfähigen Bereiche gegeben ist und trotz gleicher
Ausleuchtungsintensität der Auffälligkeitsgrad bestimmter hinterleuchteter Bereiche
verstärkt ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind
in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand von drei in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, dabei zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erste hinterleuchtete Funktionsanordnung
Fig. 2 die Oberfläche eines als Drehknauf eines elektrischen Schalters
ausgebildeten zweiten Funktionsanordnung in Zuordnung einer
Blende, wobei die Oberfläche des Drehknaufes einen weiteren
durchleuchtungsfähigen Bereich in Art eines Pfeiles aufweist und
die Blende jeweils mit zwei durchleuchtungsfähigen Bereichen in Art
einer Kreisfläche und zwei weiteren durchleuchtungsfähigen
Bereichen in Art eines Piktogrammes versehen ist
Fig. 3 eine Unteransicht einer als Blende ausgebildeten dritten
Funktionsanordnung
Fig. 4 einen Vollschnitt durch die Blende gemäß Fig. 3.
Wie aus den Figuren hervorgeht, bestehen solche hinterleuchtete
Funktionsanordnungen im wesentlichen aus einem Grundkörper 1 aus
lichtdurchlässigem Material und einer einschichtigen dunkelfarbigen vorzugsweise
schwarzen, als Lackauftrag ausgeführten lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 2.
Die durchleuchtungsfähigen Bereiche 3 und die weiteren durchleuchtungsfähigen
Bereiche 4 stellen jeweils mittels Laserstrahlung hervorgerufene Freimachungen in
der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 2 dar und sind als Symbole,
Piktogramme, Zahlen usw. ausgeführt.
Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, setzt sich der aus lichtdurchlässigem
Kunststoff gefertigte Grundkörper 1 aus einem zweiten Wandungsabschnitt 1b und
einem in der Wandstärke gegenüber diesem um 50% verminderten ersten
Wandungsabschnitt 1a zusammen. Der erste Wandungsabschnitt 1a besteht aus
klartransparentem und der zweite Wandungsabschnitt 1b aus diffustransparentem
z. B. milchfarbenem Kunststoff. Dem ersten Wandungsabschnitt 1a ist ein
durchleuchtungsfähiger Bereich 3 und dem zweiten Wandungsabschnitt 1b ein
weiterer durchleuchtungsfähiger Bereich 4 zugeordnet.
Wie insbesonders aus Fig. 2 hervorgeht, bestehen die Gesamtflächen der
durchleuchtungsfähigen Bereiche 3 jeweils aus einer Vielzahl kleiner
Flächenteilchen, wobei etwa 50% der Flächenteilchen durch die
lichtundurchlässige Deckbeschichtung 2 und 50% der Flächenteilchen durch die
Oberfläche des klartransparenten ersten Wandungsabschnittes 1a des
Grundkörpers 1 gebildet sind. Die Gesamtflächen der durchleuchtungsfähigen
Bereiche 3 sind dabei jeweils in Art eines Lochrasters ausgeführt, d. h. durch die
Laserstrahlung sind eine Vielzahl kleiner, eine runde Form aufweisender
Flächenteilchen von der Deckbeschichtung 2 abgetragen worden. Bei einem
Flächenanteilverhältnis von 50% zu 50% ist gewährleistet, daß die
durchleuchtungsfähigen Bereiche 3 im Auflicht kaum in Erscheinung treten, bei
Hinterleuchtung jedoch deutlich sichtbar werden. Dies ist bei dieser Ausführung
insbesondere deshalb der Fall, weil sich selbst der klartransparente Anteil der
Oberfläche des durchleuchtungsfähigen Bereiches 3 von seiner dunklen Umgebung
(dunkler Innenraum und dunkle Oberfläche der Funktionsanordnung) kaum abhebt
und weil bei einer Hinterleuchtung desselben wegen des klartransparenten
Materiales quasi kein Lichtverlust auftritt. Zur Minimierung von Lichtverlusten ist wie
insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, der erste Wandungsabschnitt 1a gegenüber
den übrigen Wandungsabschnitten 1b des Grundkörpers 1 um 50% vermindert.
Bei Bedarf können durchleuchtungsfähige Bereiche 3 mit weiteren
durchleuchtungsfähigen Bereichen 4 auf der Oberfläche einer Funktionsanordnung
kombiniert werden. Die weiteren durchleuchtungsfähigen Bereiche 4 sind dabei in
üblicher Art und Weise ausgeführt, d. h. deren Gesamtoberfläche ist zu 100%
durch die Oberfläche der z. B. milchfarbenen zweiten Wandungsabschnitte 1b des
lichtdurchlässigen Grundkörpers 1 gebildet. Solcherart ausgebildete weitere
durchleuchtungsfähige Bereiche 4 sind sowohl im Auflicht, als auch bei
Hinterleuchtung deutlich sichtbar. Dies ist deshalb der Fall, weil sich der weitere
durchleuchtungsfähige Bereich mit seiner milchigen Farbgestaltung auch im Auflicht
besonders gut aus seiner dunklen Umgebung hervorhebt und eine Durchleuchtung
des diffustransparenten Materiales ohne großen Lichtverlust einhergeht.
Wie insbesondere aus Fig. 3 und Fig. 4 hervorgeht, weisen sowohl der erste
Wandungsabschnitt 1a als auch die übrigen Wandungsabschnitte 1b des
Grundkörpers 1 ähnlich dick ausgeführte Wandungsstärken auf. Lediglich innerhalb
des ersten, aus klartransparentem Material hergestellten Wandungsabschnittes 1a
und der übrigen aus diffustransparentem Material hergestellten
Wandungsabschnitte 1b, sind jeweils mehrere Zonen 1c eingeformt, welche in ihrer
Wandstärke gegenüber der Wandstärke des ersten Wandungsabschnittes 1a bzw.
gegenüber der Wandstärke der übrigen Wandungsabschnitte 1b um 50%
vermindert sind. Die der Oberfläche 2 des Grundkörpers 1 zugewandte
Lichtaustrittsfläche der Zonen 1c entsprechen in ihrem Abmessungen jeweils dem
auf der Oberfläche 2 abgebildeten, zugeordneten durchleuchtungsfähigen Bereich 3
bzw. weiteren Bereich 4. Die der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende
Lichteintrittsfläche der beiden dem ersten Wandungsabschnitt 1a zugeordneten
Zonen 1c sind zur gezielten Ausrichtung des abzustrahlenden Lichtes jeweils in Art
einer optischen Linse ausgebildet.
Auf einfache Art und Weise sind somit hinterleuchtete Funktionsanordnungen
realisierbar, welche mit den unterschiedlichst ausgestalteten
durchleuchtungsfähigen Bereichen 3 und/oder weiteren durchleuchtungsfähigen
Bereichen 4 versehen sein können. Im Grundaufbau gleiche, d. h. im wesentlichen
aus einem transparenten Grundkörper 1 und einer lichtundurchlässigen
Deckbeschichtung 2 bestehende Funktionsanordnungen bilden dabei die
Grundlage. Die durchleuchtungsfähigen Bereiche 3 und die weiteren
durchleuchtungsfähigen Bereiche 4 werden lediglich durch ein partielles Abtragen
der lichtundurchlässigen, aus Lack bestehenden Deckschicht 2 erzeugt. Dabei
werden die durchleuchtungsfähigen Bereiche 3 durch ein als Lochraster
ausgeführtes Abtragen erzeugt, so daß diese Bereiche 3 jeweils aus einer Vielzahl
kleinster Flächenteilchen der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 2 und einer
Vielzahl kleinster Flächenteilchen der Oberfläche des transparenten Grundkörpers
1 gebildet sind. Je nach gewünschtem Effekt kann der Anteil der Flächenteilchen
der Deckbeschichtung 2 an der Gesamtfläche des durchleuchtungsfähigen
Bereiches 3 frei, d. h. zwischen 25% und 75% liegend gewählt werden. Wie aus den
Figuren hervorgeht, können solche Funktionsanordnungen als Blenden,
Bedienelemente usw. ausgebildet sein. Auch eine Kombination, welche mehrere
Einzelkomponenten zu einer mehrteiligen Funktionsanordnung zusammenfaßt, sind
ohne weiteres realisierbar und vom Erfindungsgedanken umfaßt.
Claims (6)
1. Hinterleuchtete Funktionsanordnung, die aus zumindest einem transparenten
Grundkörper und einer auf den Grundkörper aufgebrachten lichtundurchlässigen
Deckbeschichtung besteht, wobei durch partielle Freilassung bzw. Freimachung der
lichtundurchlässigen Deckbeschichtung zumindest ein durchleuchtungsfähiger
Bereich gebildet ist und wobei die Gesamtfläche des durchleuchtungsfähigen
Bereiches aus einer Vielzahl kleiner Flächenteilchen besteht, wobei zumindest 25%,
jedoch höchstens 75% der Flächenteilchen durch die lichtundurchlässige
Deckbeschichtung und der jeweils verbleibende Rest der Gesamtfläche durch
Flächenteilchen der Oberfläche des transparenten Grundkörpers gebildet sind,
nach Patent 196 07 289, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein,
einem durchleuchtungsfähigem Bereich (3) zugeordneter erster Wandungsabschnitt
(1a) zumindest eines Grundkörpers (1) aus klartransparentem und die übrigen
Wandungsabschnitte (1b) des Grundkörpers (1) aus diffustransparentem Material
bestehen.
2. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandstärke zumindest innerhalb einer Zone (1c) des einen der beiden
Wandungsabschnitte (1a, 1b) gegenüber dem anderen Wandungsabschnitt (1a, 1b)
erheblich vermindert ist.
3. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die der Oberfläche (2) des Grundkörpers (1) zugewandte Lichtaustrittsfläche,
der in ihrer Wandstärke erheblich verminderten Zone (1c) in ihren Abmessungen
dem zugeordneten durchleuchtungsfähigen Bereich (3) entspricht.
4. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der aus klartransparenten Material bestehende erste
Wandungsabschnitt (1a) in seiner Wandstärke um 50% gegenüber dem aus
diffustransparenten Material bestehenden übrigen Wandungsabschnitte (1b)
vermindert ist.
5. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine in ihre Wandstärke erhebliche verminderte
Zone (1c), den übrigen aus diffustransparentem Material bestehenden
Wandungsabschnitten (1b) zugeordnet ist.
6. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichteintrittsfläche zumindest eines der
durchleuchtungsfähigen Bereiche (3) zur gerichteten Abgabe des eingestrahlten
Lichtes in Art einer optischen Linse ausgebildet ist.
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