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DE19640549C2 - Hinterleuchtete Funktionsanordnung - Google Patents

Hinterleuchtete Funktionsanordnung

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DE19640549C2
DE19640549C2 DE19640549A DE19640549A DE19640549C2 DE 19640549 C2 DE19640549 C2 DE 19640549C2 DE 19640549 A DE19640549 A DE 19640549A DE 19640549 A DE19640549 A DE 19640549A DE 19640549 C2 DE19640549 C2 DE 19640549C2
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Description

Die Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten hinterleuchteten Funktionsanordnung aus.
Derartige hinterleuchtete Funktionsanordnungen sind insbesondere dafür vorgesehen, bei Blenden bzw. Bedienelementen elektrischer Geräte eine gute Lesbarkeit bzgl. deren Funktion bzw. Funktionsstellung zu schaffen. Die Lesbarkeit soll bei Tag auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen, wie insbesondere auch bei Dunkelheit mit Hinterleuchtung gut möglich sein. Zu diesem Zweck ist es bekannt, die Blenden bzw. die Bedienelemente mit durchleuchtungsfähigen Bereichen z. B. in Art von Symbolen, Piktogrammen usw. zu versehen. Bei einem ausreichenden farblichen Kontrast der lichtdurchlässigen Symbole zu ihrem Umfeld, ist sowohl eine gute Lesbarkeit von diesen bei Tage ohne Hinterleuchtung als auch bei Nacht mit Hinterleuchtung gewährleistet.
Durch die DE 42 12 423 A1 ist eine hinterleuchtete Funktionsanordnung der im Oberbegriff beschriebenen Art bekanntgeworden. Diese Funktionsanordnung besteht aus einem lichtdurchlässigen Grundkörper und einer auf den Grundkörper aufgebrachten Deckbeschichtung. Durch partielle Freimachungen der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung ist dabei zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich in Art eines Symboles gebildet. Die Deckbeschichtung besteht aus einer ersten klartransparenten Pufferschicht und einer lichtundurchlässigen zweiten Lackschicht. Mittels Laserstrahlung wird die Lackschicht partiell abgetragen, so daß dadurch durchleuchtungsfähige Symbole, Zeichen usw. in beliebiger Größe und Darstellung zu erzeugen sind. Somit ist eine gute Lesbarkeit der Symbole bzw. des durchleuchtungsfähigen Bereiches sowohl bei Tage als auch bei Nacht gewährleistet. Vielfach ist es jedoch wünschenswert, nicht nur einen einzigen sondern mehrere durchleuchtungsfähige Bereiche mit unterschiedlicher Farbgestaltung bei einem einzigen Grundkörper zu realisieren.
Außerdem ist durch die DE 41 14 286 A1 ein Träger für ein durchleuchtungsfähiges Symbol z. B. in Art eines Piktogrammes bekanntgeworden. Ein lichtundurchlässiger Grundkörper ist dabei mit Freilassungen in Art des vorgesehenen Symboles versehen und wird mit einem lichtdurchlässigen Einsatzteil derart hinterlegt, so daß auch die Freilassungen damit ausgefüllt sind. Die Freilassungen stellen somit auf der Oberfläche des Trägers den gewünschten durchleuchtungsfähigen Bereich dar. Durch verschiedenfarbige zur Hinterlegung vorgesehene Materialien läßt sich somit die farbliche Ausgestaltung der durchleuchtungsfähigen Bereiche nach Belieben wählen. Solche Hinterlegungen eines vorgefertigten Grundkörpers verursacht jedoch nicht nur bei der Herstellung einen entsprechend höheren Aufwand, weil für jedes unterschiedliche Symbol, Piktogramm usw. ein separater Grundkörper notwendig ist, sondern es ergeben sich zwangsläufig Trennspalte zwischen den Teilen der Funktionsanordnung, die oftmals unschön zutage treten. Das Aufbringen einer Deckbeschichtung zur Erzeugung einer einheitlichen Oberfläche ist bei dieser Funktionsanordnung nicht vorgesehen.
Desweiteren ist durch die DE 27 22 291 A1 eine Leuchtanzeigetafel bekanntgeworden, dessen Grundkörper aus einem lichtdurchlässigen Kunststoffmaterial besteht, welcher mit einer lichtundurchlässigen Schicht bedeckt ist. Der Grundträger trägt auf einer Fläche z. B. als beleuchtende Beschriftung ausgeführte durchleuchtungsfähige Bereiche und nimmt andererseits in eingeformten Ausnehmungen Leuchtdioden auf, so daß das von den Leuchtdioden ausgehende Licht quasi vollständig in den Grundkörper eingekoppelt wird.
Außerdem ist durch die DE 25 23 718 B1 ein beleuchtetes Anzeigefeld bekanntgeworden. Diesem Anzeigefeld sind mehrere Leuchtdioden zugeordnet, um damit verschiedene Betriebsarten des zugehörigen Gerätes auch in unterschiedlicher Farbgestaltung anzeigen zu können. Damit nicht Streulicht einzelner Leuchtdioden zu benachbarten Anzeigebereichen des Anzeigefeldes übertritt, sind die Leuchtdioden bzw. bestimmte Leuchtdiodengruppen mit einer Lichtschirmung aus lichtundurchlässigem Material umgeben. Damit ist aber lediglich verhindert, daß Streulicht nicht ungewollt zu anderen Anzeigebereichen des Anzeigefeldes überstrahlt. Da jedoch der den Leuchtdioden zugeordnete Grundkörper eine lichtdurchlässige Kunststoffplatte ist, wirkt dieser als Lichtleiter. So kann in den Grundkörper eingekoppeltes Licht einer bestimmten Leuchtdiode bzw. Leuchtdiodengruppe ungewollt zu Anzeigebereichen des Anzeigefeldes gelangen, die mittels dieser Leuchtdiode bzw. Leuchtdiodengruppe keinesfalls ausgeleuchtet werden sollen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die verschiedenen Anzeigenbereiche nahe beieinanderliegend angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine hinterleuchtete Funktionsanordnung zu schaffen, dessen Grundkörper auf einfache Art und Weise einstückig in einer einzigen Werkzeugkavität herstellbar ist und bei dem lichtundurchlässiges und lichtdurchlässiges Material derart miteinander kombinierbar sind, so daß sich auf einfache Art und Weise gezielt Lichtblockaden in den Grundkörper integrieren lassen, damit in den Grundkörper eingekoppeltes Licht, welches für die Ausleuchtung eines der durchleuchtungsfähigen Bereiche vorgesehen ist, nicht ungewollt zu anderen Bereichen der Funktionsanordnung gelangt bzw. überstrahlt.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer hinterleuchteten Funktionsanordnung der eingangs erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einer solchen hinterleuchteten Funktionsanordnung ist besonders vorteilhaft, daß auf einfache Art und Weise eine Vielzahl von in ihrer Aus- und Farbgestaltung unterschiedlicher Symbole, Piktogramme usw. in hoher Abbildungsqualität realisierbar sind, ohne daß sich dadurch negative Auswirkungen auf die Oberflächengüte der aufzubringenden dünnen Deckbeschichtung ergeben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand von drei in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 einen unbeschichteten Grundkörper einer ersten hinterleuchteten Funktionsanordnung in räumlicher Darstellung,
Fig. 2 den Grundkörper der ersten hinterleuchteten Funktionsanordnung gemäß Fig. 1 im funktionsfertigen Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Grundkörper einer zweiten hinterleuchteten Funktionsanordnung im unbeschichteten Zustand,
Fig. 4 den Grundkörper der zweiten hinterleuchteten Funktionsanordnung gem. Fig. 3 im funktionsfertigen Zustand,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Grundkörper einer dritten hinterleuchteten Funktionsanordnung im unbeschichteten Zustand und
Fig. 6 den Grundkörper der dritten hinterleuchteten Funktionsanordnung gem. Fig. 5 im funktionsfertigen Zustand.
Wie aus den Figuren hervorgeht, bestehen solche hinterleuchtete Funktionsanordnungen im wesentlichen aus zumindest einem Grundkörper 1, welcher einstückig zumindest einen lichtdurchlässigen ersten Abschnitt 2 und zumindest einen in der Materialauswahl davon unterschiedlichen weiteren Abschnitt 3, 4, 5 aufweist. Die Grundkörper 1 der drei Ausführungsbeispiele sind im funktionsfertigen Zustand zusätzlich einschichtig mit einer lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 6 versehen, so daß eine einheitliche, in ihrer Erscheinung ungestörte Oberfläche bei jeder Funktionsanordnung vorliegt. Zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich 7, 8 ist in jede Funktionsanordnung eingebracht. Dabei stellen mittels Laserstrahlung in der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 6 hervorgerufene Freimachungen diese durchleuchtungsfähigen Bereiche 7, 8 dar. Die Deckbeschichtung 6 selbst besteht aus einem Lackauftrag, der farblich und strukturell an die Einbauumgebung des Grundkörpers 1 angepaßt ist. Vorzugsweise handelt es sich dabei um einen schwarzen Lackauftrag.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 hervorgeht, besteht bei den beiden angesprochenen Ausführungsbeispielen ein solcher Grundkörper 1 jeweils einstückig aus einem ersten Abschnitt 2 und einem zweiten Abschnitt 3. Der erste Abschnitt 2 ist aus einem lichtdurchlässigen milchfarbenen bzw. opaken Kunststoff gebildet, wohingegen der zweite Abschnitt 3 aus einem lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff besteht. Bei der Herstellung des Grundkörpers 1 wird über einen ersten Anguß zunächst der schwarze Kunststoff und dann geringfügig Zeit versetzt über einen zweiten Anguß der opake Kunststoff in ein und dieselbe Kavität eines Herstellungswerkzeuges eingespritzt. Durch diese Vorgehensweise entsteht ein, aus einem Materialmix bestehender Grenzbereich 9 zwischen den beiden Abschnitten 2, 3, wodurch diese ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen.
Im funktionsfertigen Zustand ist der Grundkörper 1, wie insbesondere aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, mit einer Deckbeschichtung 6 versehen, die aus schwarzem lichtundurchlässigem Lack besteht. Damit besitzt der Grundkörper 1 eine in ihrer Erscheinung an die Einbauumgebung angepaßte einheitliche Oberfläche, weil auch die nicht dargestellte Einbauumgebung schwarz ausgeführt ist. Die Oberfläche des Grundkörpers 1 ist frei von jeglicher Art von Störungen; besitzt also eine Oberfläche von besonders hoher Qualität, weil - wie bereits beschrieben - die beiden Abschnitte 2, 3 mit ihrem Grenzbereich 9 ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen und somit Grundlagen für Störstellen von vornherein nicht vorhanden sind. Sollte die Einbauumgebung eine von schwarz abweichende Farbgestaltung aufweisen, ist es selbstverständlich möglich, die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 farblich entsprechend anzupassen.
Zur Ausbildung eines Symboles wurde mittels Laserstrahlung eine Freimachung in die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 eingebracht, womit ein durchleuchtungsfähiger Bereich 7 auf einfache Art und Weise gebildet ist. Die jeweils in diesen beiden Ausführungsbeispielen erzeugten durchleuchtungsfähigen Bereiche 7 zeichnen sich dadurch aus, daß die gesamte Oberfläche des jeweils abgebildeten Symboles zu 100% durch die Oberfläche des lichtdurchlässigen ersten Abschnittes 2 gebildet ist.
Bei dem in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellten Grundkörper 1 wurde auch deshalb ein Aufbau aus zwei Abschnitten 2, 3 gewählt, weil der Grundkörper 1 in seiner vorliegenden Ausgestaltung Zonen 10 aufweist, die bei einer Lackierung nur äußerst schlecht zu erreichen sind. Würde der Grundkörper 1 in Gänze aus einem lichtdurchlässigen z. B. opaken Kunststoff bestehen, so führte dies innerhalb der schlecht zu lackierenden Zonen 10 dazu, daß das für die Ausleuchtung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehene Licht auch an diesen Zonen 10 austritt und damit störend wirkt. Ohne Hinterleuchtung würden diese schlecht lackierten Zonen 10 aber zumindest unschön aus ihrer dunklen Umgebung hervortreten. Dies wird wirkungsvoll vermieden, weil der die schlecht zu lackierenden Zonen 10 aufweisende zweite Abschnitt 3 aus einem lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff besteht. Die schlecht lackierbaren Zonen 10 treten wegen der Farbgleichheit von Deckbeschichtung 6 und zweitem Abschnitt 3 weder ohne Hinterleuchtung unschön hervor, noch kann Licht aus diesen Zonen 10 austreten, weil der zweite Abschnitt 3 aus lichtundurchlässigem Kunststoff besteht.
Der in Fig. 3 und 4 dargestellte Grundkörper 1 weist zusätzlich zum durchleuchtungsfähigen Bereich 7 zwei durchleuchtungsfähige Felder auf. Die beiden durchleuchtungsfähigen Felder stellen jeweils eine in den lichtundurchlässigen zweiten Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 eingebrachte fensterartige Ausnehmung 11 dar, die jeweils von einem klartransparenten Materialteil 12 verschlossen sind. Die beiden klartransparenten Materialteile 12 stellen jeweils das Ende eines als Lichtleitfaser ausgebildeten Lichtleitelementes dar. Somit sind die beiden fensterartigen Ausnehmungen 11 durch die Endbereiche der beiden Lichtleitfasern verschlossen. Weil der zweite Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 aus lichtundurchlässigem schwarzen Kunststoff besteht, ist auf einfache Art und Weise wirkungsvoll verhindert, daß Licht, welches für die Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehen ist, nicht ungewollt zu einem der beiden durchleuchtungsfähigen Felder gelangt bzw. überstrahlt. Außerdem ist durch diese Ausbildung auf einfache Art und Weise verhindert, daß sich eine gegenseitige Beeinflussung der beiden durchleuchtungsfähigen Felder bzw. eine Beeinflussung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 durch Überstrahlen von Licht ergibt.
Die Ausführungen der beiden durchleuchtungsfähigen Felder als Ende jeweils einer Lichtleitfaser wurde deshalb gewählt, weil die Felder in allen Anwendungsfällen des Grundkörpers 1 gleich ausgebildet sind. D. h., es können für alle Anwendungsfälle gleich ausgebildete Grundkörper 1 verwandt werden, weil die beiden rechteckigen durchleuchtungsfähigen Felder immer an gleicher Stelle mit identischen Abmessungen vorhanden sein sollen. Außerdem war bei diesem speziellen Anwendungsfall - die Funktionsanordnung ist als Bedienanordnung ausgeführt - erklärtes Ziel die beiden durchleuchtungsfähigen Felder in ihrer Ausgestaltung erheblich von dem durchleuchtungsfähigen Bereich 7 der Funktionsanordnung abzuheben.
Wie insbesondere aus Fig. 5 und Fig. 6 hervorgeht, besteht der Grundkörper 1 einstückig aus einem ersten Abschnitt 2, einem zweiten Abschnitt 3, einem dritten Abschnitt 4 und einem vierten Abschnitt 5. Der erste Abschnitt 2 ist aus einem lichtdurchlässigen milchfarbenen bzw. opaken Kunststoff gebildet, wohingegen der zweite Abschnitt 3 und der dritte Abschnitt 4 aus einem lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff bestehen. Der vierte Abschnitt 5 besteht desweiteren aus einem klartransparentem Kunststoff. Bei der Herstellung des Grundkörpers 1 wird über vier Angüsse das unterschiedliche Kunststoffmaterial in ein und dieselbe Kavität eines Herstellungswerkzeuges eingespritzt. Dabei erfolgt das Einspritzen der unterschiedlichen Kunststoffmaterialien geringfügig zeitversetzt, entsprechend der Ausdehnung und Lage des jeweilig herzustellenden Abschnittes 2, 3, 4, 5 des Grundkörpers 1. Durch diese Vorgehensweise entstehen drei jeweils aus einem Materialmix bestehende Grenzbereiche 9 zwischen den Abschnitten 2, 3, 4, 5 wodurch diese ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen.
Im funktionsfertigen Zustand ist der Grundkörper 1, wie insbesondere aus Fig. 6 hervorgeht, mit einer Deckbeschichtung 6 versehen, die aus schwarzem lichtundurchlässigem Lack besteht. Damit besitzt der Grundkörper 1 eine in ihrer Erscheinung an die Einbauumgebung angepaßte einheitliche Oberfläche, weil auch die nicht dargestellte Einbauumgebung schwarz ausgeführt ist. Die Oberfläche des Grundkörpers 1 ist frei von jeglicher Art von Störungen und damit von besonders hoher Qualität, weil - wie bereits beschrieben - die Abschnitte 2, 3, 4, 5 mit ihren Grenzbereichen 9 ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen. Sollte die Einbauumgebung eine von schwarz abweichende Farbgestaltung aufweisen, ist es selbstverständlich möglich, die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 farblich entsprechend anzupassen.
Zur Ausbildung eines ersten dem ersten Abschnitt 2 zugeordneten Symboles wurde mittels Laserstrahlung eine Freimachung in die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 eingebracht, womit ein durchleuchtungsfähiger Bereich 7 auf einfache Art und Weise gebildet ist. Der in diesem Ausführungsbeispiel erzeugte durchleuchtungsfähige Bereich 7 zeichnet sich dadurch aus, daß die gesamte Oberfläche des abgebildeten Symboles zu 100% durch die Oberfläche des lichtdurchlässigen ersten Abschnittes 2 gebildet ist.
Zur Ausbildung eines zweiten, dem aus klartransparentem Kunststoff bestehenden vierten Abschnitt 5 zugeordneten Symboles wurden mittels Laserstrahlen eine Vielzahl kleiner Freimachungen in die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 eingebracht. Damit ist auf einfache Art und Weise ein weiterer durchleuchtungsfähiger Bereich 8 gebildet, dessen Gesamtoberfläche aus ca. 50% verbleibender Flächenteilchen der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 6 und zu ca. 50% aus freigemachten Flächenteilchen der Oberfläche des klartransparenten vierten Abschnittes 5 des Grundkörpers 1 gebildet ist. Eine derartige Ausbildung des weiteren durchleuchtungsfähigen Bereiches 8 wurde deshalb gewählt, weil das zweite Symbol der Funktionsanordnung im Auflicht quasi unsichtbar sein, hingegen bei Hinterleuchtung jedoch deutlich in Erscheinung treten soll. Die Kombination von klartransparentem Kunststoff des Grundkörpers 1 und einer schwarzen Deckbeschichtung 6 ist dazu besonders geeignet, weil das klartransparente Material in der dunklen Umgebung kaum auffällt, aber trotz teilweise verbleibender Deckbeschichtung 6 eine gute Durchleuchtungsfähigkeit bietet.
Damit nicht Licht, welches zur Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehen ist, ungewollt zum weiteren durchleuchtungsfähigen Bereich 8 gelangt bzw. umgekehrt, ist zwischen den beiden durchleuchtungsfähigen Bereichen 7, 8 ein dritter Abschnitt 4 angeordnet. Der dritte Abschnitt 4 besteht aus einem lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff, so daß auf einfache Art und Weise eine integrierte Lichtbarriere gebildet ist.
Der zweite Abschnitt 3 weist wie bereits beim zweiten Ausführungsbeispiel erwähnt, zwei durchleuchtungsfähige Felder auf. Die beiden durchleuchtungsfähigen Felder stellen jeweils eine in den lichtundurchlässigen zweiten Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 eingebrachte fensterartige Ausnehmung 11 dar, die jeweils von einem klartransparenten Materialteil 12 verschlossen sind. Die beiden klartransparenten Materialteile 12 stellen jeweils das Ende eines als Lichtleitfaser ausgebildeten Lichtleitelementes dar. Somit sind die beiden fensterartigen Ausnehmungen 11 durch die Endbereiche der beiden Lichtleitfasern verschlossen. Weil der zweite Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 aus lichtundurchlässigem schwarzen Kunststoff besteht, ist auf einfache Art und Weise wirkungsvoll verhindert, daß Licht, welches für die Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehen ist, nicht ungewollt zu einem der beiden durchleuchtungsfähigen Felder gelangt bzw. überstrahlt. Außerdem ist durch diese Ausbildung auf einfache Art und Weise verhindert, daß sich eine gegenseitige Beeinflussung der beiden durchleuchtungsfähigen Felder durch Überstrahlen von Licht ergibt.
Selbstverständlich können die durchleuchtungsfähigen Felder bei Bedarf auch in derselben Art und Weise wie die einzelnen Abschnitte 2, 3, 4, 5 bzw. durchleuchtungsfähige Bereichen 7, 8 erzeugt werden. D. h., durch Einspritzen einer klartransparenten Kunststoffmasse in die Umgebung des aus lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff bestehenden zweiten Abschnittes 3 wird die Grundlage geschaffen. Nachdem die lichtdurchlässige Deckbeschichtung 6 auf den Grundkörper 1 aufgebracht wurde, brauchen dann die Konturen der Felder nur noch durch entsprechende Freimachungen in der Deckbeschichtung 6 mittels Laserstrahlung erzeugt werden.
Mittels eines Lasers lassen sich Freimachungen jeglicher Kontur in die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 einbringen, so daß auf einfache Art und Weise in ihrer Ausgestaltung unterschiedliche Symbole, Piktogramme usw. je nach Wunsch oder Funktion zu erzeugen sind. Durch ein Spritzgießen eines in der Farbauswahl anderen lichtdurchlässigen ersten Abschnittes 2, 5 ist man auch in der Farbausgestaltung der erzeugten Symbolen, Piktogramme usw. völlig frei. Dies bedeutet, daß ausgehend von klartransparent über opak bis hin zu dunklen Farben die anwendbare Farbpalette reicht. Aus- und Farbgestaltung der auszubildenden Symbole, Piktogramme usw. sind somit beliebig möglich, ohne daß dadurch die Oberflächengüte der Funktionsanordnung auch nur im geringsten eine Beeinträchtigung erfährt.

Claims (28)

1. Hinterleuchtete Funktionsanordnung, die aus einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Grundkörper und einer auf den Grundkörper aufgebrachten lichtundurchlässigen Deckbeschichtung besteht, wobei durch partielle Freilassung oder Freimachung in der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich z. B. in Art eines Symboles, Piktogrammes, Zahl oder Feldes gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) einstückig zumindest einen ersten lichtdurchlässigen Abschnitt (2, 5) und zumindest einen in der Materialauswahl davon unterschiedlichen weiteren lichtundurchlässigen Abschnitt (3, 4) aufweist.
2. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenzbereiche (9) der jeweiligen Abschnitte (2, 3, 4, 5) fließend ineinander übergehen, so daß innerhalb der Grenzbereiche (9) trennspaltlos ein Materialmix gebildet ist.
3. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des lichtdurchlässigen Abschnitts (2, 5) aus einem milchfarbenen oder opaken Kunststoff besteht.
4. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des lichtdurchlässigen Abschnitts (2, 5) aus einem klartransparenten Kunststoff besteht.
5. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest eine lichtundurchlässige Abschnitt (3, 4) aus dunkelfarbigem oder schwarzem Kunststoff besteht.
6. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem lichtdurchlässigen Abschnitt (2, 5) des Grundkörpers (1) zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich (7) zugeordnet ist.
7. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) zumindest einen weiteren durchleuchtungsfähigen Bereich (8) aufweist.
8. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einem lichtundurchlässigen Abschnitt (3, 4) des Grundkörpers (1) zumindest eine fensterartige Ausnehmung (11) vorhanden ist.
9. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die fensterartige Ausnehmung (11) von einem klartransparenten Materialteil (12) verschlossen ist, so daß zumindest ein durchleuchtungsfähiges Feld realisiert ist.
10. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Grundkörper (1) zumindest ein Lichtleitmittel zugeordnet ist.
11. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das klartransparente Materialteil (12) das Ende eines als Lichtleitfaser ausgebildeten Lichtleitmittels ist.
12. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das klartransparente Materialteil (12) ein plättchenförmiges Gebilde ist.
13. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtoberfläche zumindest eines durchleuchtungsfähigen Bereiches (7, 8) aus einer Vielzahl kleiner Flächenteilchen besteht, wobei zumindest 25%, jedoch höchstens 75% der Flächenteilchen durch die lichtundurchlässige Deckbeschichtung (6) und der verbleibende Rest der Gesamtoberfläche durch die Flächenteilchen der Oberfläche des lichtdurchlässigen Abschnittes (2, 5) des Grundkörpers (1) gebildet sind.
14. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtoberfläche zumindest eines durchleuchtungsfähigen Bereiches (7, 8) zu 100% durch die Oberfläche eines lichtdurchlässigen Abschnittes (2, 5) des Grundkörpers (1) gebildet ist.
15. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) in Art einer Blende ausgebildet ist.
16. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) in Art eines Betätigungsorganes ausgebildet ist.
17. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Grundkörper (1) vorhanden sind, wobei zumindest ein erster Grundkörper (1) in Art einer Blende und zumindest ein zweiter Grundkörper (1) in Art eines Betätigungsorganes ausgebildet ist.
18. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus einer dünnen Kunststoffhaut oder Folie besteht.
19. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus einem Lackauftrag besteht.
20. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus mehreren Lackaufträgen besteht.
21. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackaufträge eine unterschiedliche Farbgestaltung aufweisen.
22. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Lackauftrag schwarz ist.
23. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) zumindest ein Leuchtmittel zugeordnet ist.
24. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) mehrere Leuchtmittel zugeordnet sind.
25. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel Licht einer unterschiedlichen Farbe abgeben.
26. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß jedem durchleuchtungsfähigem Bereich (7, 8) oder durchleuchtungsfähigem Feld zumindest eines Grundkörpers (1) jeweils ein eigenes Leuchtmittel zugeordnet ist.
27. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß mehreren durchleuchtungsfähigen Bereichen (7, 8) oder durchleuchtungsfähigen Feldern zumindest eines Grundkörpers (1) jeweils mehrere eigene Leuchtmittel zugeordnet sind.
28. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) zumindest ein Reflektormittel zugeordnet ist.
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