DE19640549C2 - Hinterleuchtete Funktionsanordnung - Google Patents
Hinterleuchtete FunktionsanordnungInfo
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Description
Die Erfindung geht von einer gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches
konzipierten hinterleuchteten Funktionsanordnung aus.
Derartige hinterleuchtete Funktionsanordnungen sind insbesondere dafür
vorgesehen, bei Blenden bzw. Bedienelementen elektrischer Geräte eine gute
Lesbarkeit bzgl. deren Funktion bzw. Funktionsstellung zu schaffen. Die Lesbarkeit
soll bei Tag auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen, wie insbesondere auch bei
Dunkelheit mit Hinterleuchtung gut möglich sein. Zu diesem Zweck ist es bekannt,
die Blenden bzw. die Bedienelemente mit durchleuchtungsfähigen Bereichen z. B. in
Art von Symbolen, Piktogrammen usw. zu versehen. Bei einem ausreichenden
farblichen Kontrast der lichtdurchlässigen Symbole zu ihrem Umfeld, ist sowohl
eine gute Lesbarkeit von diesen bei Tage ohne Hinterleuchtung als auch bei Nacht
mit Hinterleuchtung gewährleistet.
Durch die DE 42 12 423 A1 ist eine hinterleuchtete Funktionsanordnung der im
Oberbegriff beschriebenen Art bekanntgeworden. Diese Funktionsanordnung
besteht aus einem lichtdurchlässigen Grundkörper und einer auf den Grundkörper
aufgebrachten Deckbeschichtung. Durch partielle Freimachungen der
lichtundurchlässigen Deckbeschichtung ist dabei zumindest ein
durchleuchtungsfähiger Bereich in Art eines Symboles gebildet. Die
Deckbeschichtung besteht aus einer ersten klartransparenten Pufferschicht und
einer lichtundurchlässigen zweiten Lackschicht. Mittels Laserstrahlung wird die
Lackschicht partiell abgetragen, so daß dadurch durchleuchtungsfähige Symbole,
Zeichen usw. in beliebiger Größe und Darstellung zu erzeugen sind. Somit ist eine
gute Lesbarkeit der Symbole bzw. des durchleuchtungsfähigen Bereiches sowohl
bei Tage als auch bei Nacht gewährleistet. Vielfach ist es jedoch wünschenswert,
nicht nur einen einzigen sondern mehrere durchleuchtungsfähige Bereiche mit
unterschiedlicher Farbgestaltung bei einem einzigen Grundkörper zu realisieren.
Außerdem ist durch die DE 41 14 286 A1 ein Träger für ein durchleuchtungsfähiges
Symbol z. B. in Art eines Piktogrammes bekanntgeworden. Ein lichtundurchlässiger
Grundkörper ist dabei mit Freilassungen in Art des vorgesehenen Symboles
versehen und wird mit einem lichtdurchlässigen Einsatzteil derart hinterlegt, so daß
auch die Freilassungen damit ausgefüllt sind. Die Freilassungen stellen somit auf
der Oberfläche des Trägers den gewünschten durchleuchtungsfähigen Bereich dar.
Durch verschiedenfarbige zur Hinterlegung vorgesehene Materialien läßt sich somit
die farbliche Ausgestaltung der durchleuchtungsfähigen Bereiche nach Belieben
wählen. Solche Hinterlegungen eines vorgefertigten Grundkörpers verursacht
jedoch nicht nur bei der Herstellung einen entsprechend höheren Aufwand, weil für
jedes unterschiedliche Symbol, Piktogramm usw. ein separater Grundkörper
notwendig ist, sondern es ergeben sich zwangsläufig Trennspalte zwischen den
Teilen der Funktionsanordnung, die oftmals unschön zutage treten. Das Aufbringen
einer Deckbeschichtung zur Erzeugung einer einheitlichen Oberfläche ist bei dieser
Funktionsanordnung nicht vorgesehen.
Desweiteren ist durch die DE 27 22 291 A1 eine Leuchtanzeigetafel
bekanntgeworden, dessen Grundkörper aus einem lichtdurchlässigen
Kunststoffmaterial besteht, welcher mit einer lichtundurchlässigen Schicht bedeckt
ist. Der Grundträger trägt auf einer Fläche z. B. als beleuchtende Beschriftung
ausgeführte durchleuchtungsfähige Bereiche und nimmt andererseits in
eingeformten Ausnehmungen Leuchtdioden auf, so daß das von den Leuchtdioden
ausgehende Licht quasi vollständig in den Grundkörper eingekoppelt wird.
Außerdem ist durch die DE 25 23 718 B1 ein beleuchtetes Anzeigefeld
bekanntgeworden. Diesem Anzeigefeld sind mehrere Leuchtdioden zugeordnet, um
damit verschiedene Betriebsarten des zugehörigen Gerätes auch in
unterschiedlicher Farbgestaltung anzeigen zu können. Damit nicht Streulicht
einzelner Leuchtdioden zu benachbarten Anzeigebereichen des Anzeigefeldes
übertritt, sind die Leuchtdioden bzw. bestimmte Leuchtdiodengruppen mit einer
Lichtschirmung aus lichtundurchlässigem Material umgeben. Damit ist aber lediglich
verhindert, daß Streulicht nicht ungewollt zu anderen Anzeigebereichen des
Anzeigefeldes überstrahlt. Da jedoch der den Leuchtdioden zugeordnete
Grundkörper eine lichtdurchlässige Kunststoffplatte ist, wirkt dieser als Lichtleiter.
So kann in den Grundkörper eingekoppeltes Licht einer bestimmten Leuchtdiode
bzw. Leuchtdiodengruppe ungewollt zu Anzeigebereichen des Anzeigefeldes
gelangen, die mittels dieser Leuchtdiode bzw. Leuchtdiodengruppe keinesfalls
ausgeleuchtet werden sollen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die
verschiedenen Anzeigenbereiche nahe beieinanderliegend angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
hinterleuchtete Funktionsanordnung zu schaffen, dessen Grundkörper auf einfache
Art und Weise einstückig in einer einzigen Werkzeugkavität herstellbar ist und bei
dem lichtundurchlässiges und lichtdurchlässiges Material derart miteinander
kombinierbar sind, so daß sich auf einfache Art und Weise gezielt Lichtblockaden in
den Grundkörper integrieren lassen, damit in den Grundkörper eingekoppeltes
Licht, welches für die Ausleuchtung eines der durchleuchtungsfähigen Bereiche
vorgesehen ist, nicht ungewollt zu anderen Bereichen der Funktionsanordnung
gelangt bzw. überstrahlt.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer hinterleuchteten Funktionsanordnung
der eingangs erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einer solchen hinterleuchteten Funktionsanordnung ist besonders vorteilhaft,
daß auf einfache Art und Weise eine Vielzahl von in ihrer Aus- und Farbgestaltung
unterschiedlicher Symbole, Piktogramme usw. in hoher Abbildungsqualität
realisierbar sind, ohne daß sich dadurch negative Auswirkungen auf die
Oberflächengüte der aufzubringenden dünnen Deckbeschichtung ergeben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind
in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand von drei in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 einen unbeschichteten Grundkörper einer ersten hinterleuchteten
Funktionsanordnung in räumlicher Darstellung,
Fig. 2 den Grundkörper der ersten hinterleuchteten Funktionsanordnung
gemäß Fig. 1 im funktionsfertigen Zustand,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Grundkörper einer zweiten hinterleuchteten
Funktionsanordnung im unbeschichteten Zustand,
Fig. 4 den Grundkörper der zweiten hinterleuchteten Funktionsanordnung
gem. Fig. 3 im funktionsfertigen Zustand,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Grundkörper einer dritten hinterleuchteten
Funktionsanordnung im unbeschichteten Zustand und
Fig. 6 den Grundkörper der dritten hinterleuchteten Funktionsanordnung
gem. Fig. 5 im funktionsfertigen Zustand.
Wie aus den Figuren hervorgeht, bestehen solche hinterleuchtete
Funktionsanordnungen im wesentlichen aus zumindest einem Grundkörper 1,
welcher einstückig zumindest einen lichtdurchlässigen ersten Abschnitt 2 und
zumindest einen in der Materialauswahl davon unterschiedlichen weiteren Abschnitt
3, 4, 5 aufweist. Die Grundkörper 1 der drei Ausführungsbeispiele sind im
funktionsfertigen Zustand zusätzlich einschichtig mit einer lichtundurchlässigen
Deckbeschichtung 6 versehen, so daß eine einheitliche, in ihrer Erscheinung
ungestörte Oberfläche bei jeder Funktionsanordnung vorliegt. Zumindest ein
durchleuchtungsfähiger Bereich 7, 8 ist in jede Funktionsanordnung eingebracht.
Dabei stellen mittels Laserstrahlung in der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung
6 hervorgerufene Freimachungen diese durchleuchtungsfähigen Bereiche 7, 8 dar.
Die Deckbeschichtung 6 selbst besteht aus einem Lackauftrag, der farblich und
strukturell an die Einbauumgebung des Grundkörpers 1 angepaßt ist. Vorzugsweise
handelt es sich dabei um einen schwarzen Lackauftrag.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 hervorgeht, besteht bei den beiden
angesprochenen Ausführungsbeispielen ein solcher Grundkörper 1 jeweils
einstückig aus einem ersten Abschnitt 2 und einem zweiten Abschnitt 3. Der erste
Abschnitt 2 ist aus einem lichtdurchlässigen milchfarbenen bzw. opaken Kunststoff
gebildet, wohingegen der zweite Abschnitt 3 aus einem lichtundurchlässigen
schwarzen Kunststoff besteht. Bei der Herstellung des Grundkörpers 1 wird über
einen ersten Anguß zunächst der schwarze Kunststoff und dann geringfügig Zeit
versetzt über einen zweiten Anguß der opake Kunststoff in ein und dieselbe Kavität
eines Herstellungswerkzeuges eingespritzt. Durch diese Vorgehensweise entsteht
ein, aus einem Materialmix bestehender Grenzbereich 9 zwischen den beiden
Abschnitten 2, 3, wodurch diese ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen.
Im funktionsfertigen Zustand ist der Grundkörper 1, wie insbesondere aus den
Fig. 2 und 4 hervorgeht, mit einer Deckbeschichtung 6 versehen, die aus
schwarzem lichtundurchlässigem Lack besteht. Damit besitzt der Grundkörper 1
eine in ihrer Erscheinung an die Einbauumgebung angepaßte einheitliche
Oberfläche, weil auch die nicht dargestellte Einbauumgebung schwarz ausgeführt
ist. Die Oberfläche des Grundkörpers 1 ist frei von jeglicher Art von Störungen;
besitzt also eine Oberfläche von besonders hoher Qualität, weil - wie bereits
beschrieben - die beiden Abschnitte 2, 3 mit ihrem Grenzbereich 9 ohne Trennspalte
fließend ineinander übergehen und somit Grundlagen für Störstellen von vornherein
nicht vorhanden sind. Sollte die Einbauumgebung eine von schwarz abweichende
Farbgestaltung aufweisen, ist es selbstverständlich möglich, die lichtundurchlässige
Deckbeschichtung 6 farblich entsprechend anzupassen.
Zur Ausbildung eines Symboles wurde mittels Laserstrahlung eine Freimachung in
die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 eingebracht, womit ein
durchleuchtungsfähiger Bereich 7 auf einfache Art und Weise gebildet ist. Die
jeweils in diesen beiden Ausführungsbeispielen erzeugten durchleuchtungsfähigen
Bereiche 7 zeichnen sich dadurch aus, daß die gesamte Oberfläche des jeweils
abgebildeten Symboles zu 100% durch die Oberfläche des lichtdurchlässigen
ersten Abschnittes 2 gebildet ist.
Bei dem in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellten Grundkörper 1 wurde auch deshalb ein
Aufbau aus zwei Abschnitten 2, 3 gewählt, weil der Grundkörper 1 in seiner
vorliegenden Ausgestaltung Zonen 10 aufweist, die bei einer Lackierung nur
äußerst schlecht zu erreichen sind. Würde der Grundkörper 1 in Gänze aus einem
lichtdurchlässigen z. B. opaken Kunststoff bestehen, so führte dies innerhalb der
schlecht zu lackierenden Zonen 10 dazu, daß das für die Ausleuchtung des
durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehene Licht auch an diesen Zonen 10
austritt und damit störend wirkt. Ohne Hinterleuchtung würden diese schlecht
lackierten Zonen 10 aber zumindest unschön aus ihrer dunklen Umgebung
hervortreten. Dies wird wirkungsvoll vermieden, weil der die schlecht zu
lackierenden Zonen 10 aufweisende zweite Abschnitt 3 aus einem
lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff besteht. Die schlecht lackierbaren Zonen
10 treten wegen der Farbgleichheit von Deckbeschichtung 6 und zweitem Abschnitt
3 weder ohne Hinterleuchtung unschön hervor, noch kann Licht aus diesen Zonen
10 austreten, weil der zweite Abschnitt 3 aus lichtundurchlässigem Kunststoff
besteht.
Der in Fig. 3 und 4 dargestellte Grundkörper 1 weist zusätzlich zum
durchleuchtungsfähigen Bereich 7 zwei durchleuchtungsfähige Felder auf. Die
beiden durchleuchtungsfähigen Felder stellen jeweils eine in den
lichtundurchlässigen zweiten Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 eingebrachte
fensterartige Ausnehmung 11 dar, die jeweils von einem klartransparenten
Materialteil 12 verschlossen sind. Die beiden klartransparenten Materialteile 12
stellen jeweils das Ende eines als Lichtleitfaser ausgebildeten Lichtleitelementes
dar. Somit sind die beiden fensterartigen Ausnehmungen 11 durch die Endbereiche
der beiden Lichtleitfasern verschlossen. Weil der zweite Abschnitt 3 des
Grundkörpers 1 aus lichtundurchlässigem schwarzen Kunststoff besteht, ist auf
einfache Art und Weise wirkungsvoll verhindert, daß Licht, welches für die
Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 vorgesehen ist, nicht
ungewollt zu einem der beiden durchleuchtungsfähigen Felder gelangt bzw.
überstrahlt. Außerdem ist durch diese Ausbildung auf einfache Art und Weise
verhindert, daß sich eine gegenseitige Beeinflussung der beiden
durchleuchtungsfähigen Felder bzw. eine Beeinflussung des
durchleuchtungsfähigen Bereiches 7 durch Überstrahlen von Licht ergibt.
Die Ausführungen der beiden durchleuchtungsfähigen Felder als Ende jeweils einer
Lichtleitfaser wurde deshalb gewählt, weil die Felder in allen Anwendungsfällen des
Grundkörpers 1 gleich ausgebildet sind. D. h., es können für alle Anwendungsfälle
gleich ausgebildete Grundkörper 1 verwandt werden, weil die beiden rechteckigen
durchleuchtungsfähigen Felder immer an gleicher Stelle mit identischen
Abmessungen vorhanden sein sollen. Außerdem war bei diesem speziellen
Anwendungsfall - die Funktionsanordnung ist als Bedienanordnung ausgeführt -
erklärtes Ziel die beiden durchleuchtungsfähigen Felder in ihrer Ausgestaltung
erheblich von dem durchleuchtungsfähigen Bereich 7 der Funktionsanordnung
abzuheben.
Wie insbesondere aus Fig. 5 und Fig. 6 hervorgeht, besteht der Grundkörper 1
einstückig aus einem ersten Abschnitt 2, einem zweiten Abschnitt 3, einem dritten
Abschnitt 4 und einem vierten Abschnitt 5. Der erste Abschnitt 2 ist aus einem
lichtdurchlässigen milchfarbenen bzw. opaken Kunststoff gebildet, wohingegen der
zweite Abschnitt 3 und der dritte Abschnitt 4 aus einem lichtundurchlässigen
schwarzen Kunststoff bestehen. Der vierte Abschnitt 5 besteht desweiteren aus
einem klartransparentem Kunststoff. Bei der Herstellung des Grundkörpers 1 wird
über vier Angüsse das unterschiedliche Kunststoffmaterial in ein und dieselbe
Kavität eines Herstellungswerkzeuges eingespritzt. Dabei erfolgt das Einspritzen
der unterschiedlichen Kunststoffmaterialien geringfügig zeitversetzt, entsprechend
der Ausdehnung und Lage des jeweilig herzustellenden Abschnittes 2, 3, 4, 5 des
Grundkörpers 1. Durch diese Vorgehensweise entstehen drei jeweils aus einem
Materialmix bestehende Grenzbereiche 9 zwischen den Abschnitten 2, 3, 4, 5
wodurch diese ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen.
Im funktionsfertigen Zustand ist der Grundkörper 1, wie insbesondere aus Fig. 6
hervorgeht, mit einer Deckbeschichtung 6 versehen, die aus schwarzem
lichtundurchlässigem Lack besteht. Damit besitzt der Grundkörper 1 eine in ihrer
Erscheinung an die Einbauumgebung angepaßte einheitliche Oberfläche, weil auch
die nicht dargestellte Einbauumgebung schwarz ausgeführt ist. Die Oberfläche des
Grundkörpers 1 ist frei von jeglicher Art von Störungen und damit von besonders
hoher Qualität, weil - wie bereits beschrieben - die Abschnitte 2, 3, 4, 5 mit ihren
Grenzbereichen 9 ohne Trennspalte fließend ineinander übergehen. Sollte die
Einbauumgebung eine von schwarz abweichende Farbgestaltung aufweisen, ist es
selbstverständlich möglich, die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 farblich
entsprechend anzupassen.
Zur Ausbildung eines ersten dem ersten Abschnitt 2 zugeordneten Symboles wurde
mittels Laserstrahlung eine Freimachung in die lichtundurchlässige
Deckbeschichtung 6 eingebracht, womit ein durchleuchtungsfähiger Bereich 7 auf
einfache Art und Weise gebildet ist. Der in diesem Ausführungsbeispiel erzeugte
durchleuchtungsfähige Bereich 7 zeichnet sich dadurch aus, daß die gesamte
Oberfläche des abgebildeten Symboles zu 100% durch die Oberfläche des
lichtdurchlässigen ersten Abschnittes 2 gebildet ist.
Zur Ausbildung eines zweiten, dem aus klartransparentem Kunststoff bestehenden
vierten Abschnitt 5 zugeordneten Symboles wurden mittels Laserstrahlen eine
Vielzahl kleiner Freimachungen in die lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6
eingebracht. Damit ist auf einfache Art und Weise ein weiterer
durchleuchtungsfähiger Bereich 8 gebildet, dessen Gesamtoberfläche aus ca. 50%
verbleibender Flächenteilchen der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung 6 und zu
ca. 50% aus freigemachten Flächenteilchen der Oberfläche des klartransparenten
vierten Abschnittes 5 des Grundkörpers 1 gebildet ist. Eine derartige Ausbildung
des weiteren durchleuchtungsfähigen Bereiches 8 wurde deshalb gewählt, weil das
zweite Symbol der Funktionsanordnung im Auflicht quasi unsichtbar sein, hingegen
bei Hinterleuchtung jedoch deutlich in Erscheinung treten soll. Die Kombination von
klartransparentem Kunststoff des Grundkörpers 1 und einer schwarzen
Deckbeschichtung 6 ist dazu besonders geeignet, weil das klartransparente
Material in der dunklen Umgebung kaum auffällt, aber trotz teilweise verbleibender
Deckbeschichtung 6 eine gute Durchleuchtungsfähigkeit bietet.
Damit nicht Licht, welches zur Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen
Bereiches 7 vorgesehen ist, ungewollt zum weiteren durchleuchtungsfähigen
Bereich 8 gelangt bzw. umgekehrt, ist zwischen den beiden durchleuchtungsfähigen
Bereichen 7, 8 ein dritter Abschnitt 4 angeordnet. Der dritte Abschnitt 4 besteht aus
einem lichtundurchlässigen schwarzen Kunststoff, so daß auf einfache Art und
Weise eine integrierte Lichtbarriere gebildet ist.
Der zweite Abschnitt 3 weist wie bereits beim zweiten Ausführungsbeispiel erwähnt,
zwei durchleuchtungsfähige Felder auf. Die beiden durchleuchtungsfähigen Felder
stellen jeweils eine in den lichtundurchlässigen zweiten Abschnitt 3 des
Grundkörpers 1 eingebrachte fensterartige Ausnehmung 11 dar, die jeweils von
einem klartransparenten Materialteil 12 verschlossen sind. Die beiden
klartransparenten Materialteile 12 stellen jeweils das Ende eines als Lichtleitfaser
ausgebildeten Lichtleitelementes dar. Somit sind die beiden fensterartigen
Ausnehmungen 11 durch die Endbereiche der beiden Lichtleitfasern verschlossen.
Weil der zweite Abschnitt 3 des Grundkörpers 1 aus lichtundurchlässigem
schwarzen Kunststoff besteht, ist auf einfache Art und Weise wirkungsvoll
verhindert, daß Licht, welches für die Hinterleuchtung des durchleuchtungsfähigen
Bereiches 7 vorgesehen ist, nicht ungewollt zu einem der beiden
durchleuchtungsfähigen Felder gelangt bzw. überstrahlt. Außerdem ist durch diese
Ausbildung auf einfache Art und Weise verhindert, daß sich eine gegenseitige
Beeinflussung der beiden durchleuchtungsfähigen Felder durch Überstrahlen von
Licht ergibt.
Selbstverständlich können die durchleuchtungsfähigen Felder bei Bedarf auch in
derselben Art und Weise wie die einzelnen Abschnitte 2, 3, 4, 5 bzw.
durchleuchtungsfähige Bereichen 7, 8 erzeugt werden. D. h., durch Einspritzen einer
klartransparenten Kunststoffmasse in die Umgebung des aus lichtundurchlässigen
schwarzen Kunststoff bestehenden zweiten Abschnittes 3 wird die Grundlage
geschaffen. Nachdem die lichtdurchlässige Deckbeschichtung 6 auf den
Grundkörper 1 aufgebracht wurde, brauchen dann die Konturen der Felder nur noch
durch entsprechende Freimachungen in der Deckbeschichtung 6 mittels
Laserstrahlung erzeugt werden.
Mittels eines Lasers lassen sich Freimachungen jeglicher Kontur in die
lichtundurchlässige Deckbeschichtung 6 einbringen, so daß auf einfache Art und
Weise in ihrer Ausgestaltung unterschiedliche Symbole, Piktogramme usw. je nach
Wunsch oder Funktion zu erzeugen sind. Durch ein Spritzgießen eines in der
Farbauswahl anderen lichtdurchlässigen ersten Abschnittes 2, 5 ist man auch in der
Farbausgestaltung der erzeugten Symbolen, Piktogramme usw. völlig frei. Dies
bedeutet, daß ausgehend von klartransparent über opak bis hin zu dunklen Farben
die anwendbare Farbpalette reicht. Aus- und Farbgestaltung der auszubildenden
Symbole, Piktogramme usw. sind somit beliebig möglich, ohne daß dadurch die
Oberflächengüte der Funktionsanordnung auch nur im geringsten eine
Beeinträchtigung erfährt.
Claims (28)
1. Hinterleuchtete Funktionsanordnung, die aus einem zumindest teilweise
lichtdurchlässigen Grundkörper und einer auf den Grundkörper aufgebrachten
lichtundurchlässigen Deckbeschichtung besteht, wobei durch partielle Freilassung
oder Freimachung in der lichtundurchlässigen Deckbeschichtung zumindest ein
durchleuchtungsfähiger Bereich z. B. in Art eines Symboles, Piktogrammes, Zahl
oder Feldes gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper
(1) einstückig zumindest einen ersten lichtdurchlässigen Abschnitt (2, 5) und
zumindest einen in der Materialauswahl davon unterschiedlichen weiteren
lichtundurchlässigen Abschnitt (3, 4) aufweist.
2. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grenzbereiche (9) der jeweiligen Abschnitte (2, 3, 4, 5) fließend ineinander
übergehen, so daß innerhalb der Grenzbereiche (9) trennspaltlos ein Materialmix
gebildet ist.
3. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material des lichtdurchlässigen Abschnitts (2, 5) aus einem
milchfarbenen oder opaken Kunststoff besteht.
4. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material des lichtdurchlässigen Abschnitts (2, 5) aus einem
klartransparenten Kunststoff besteht.
5. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der zumindest eine lichtundurchlässige Abschnitt (3, 4) aus
dunkelfarbigem oder schwarzem Kunststoff besteht.
6. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest einem lichtdurchlässigen Abschnitt (2, 5) des
Grundkörpers (1) zumindest ein durchleuchtungsfähiger Bereich (7) zugeordnet ist.
7. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) zumindest einen weiteren
durchleuchtungsfähigen Bereich (8) aufweist.
8. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß in zumindest einem lichtundurchlässigen Abschnitt (3, 4) des
Grundkörpers (1) zumindest eine fensterartige Ausnehmung (11) vorhanden ist.
9. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die fensterartige Ausnehmung (11) von einem klartransparenten Materialteil
(12) verschlossen ist, so daß zumindest ein durchleuchtungsfähiges Feld realisiert
ist.
10. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Grundkörper (1) zumindest ein Lichtleitmittel zugeordnet
ist.
11. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das klartransparente Materialteil (12) das Ende eines
als Lichtleitfaser ausgebildeten Lichtleitmittels ist.
12. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das klartransparente Materialteil (12) ein
plättchenförmiges Gebilde ist.
13. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtoberfläche zumindest eines
durchleuchtungsfähigen Bereiches (7, 8) aus einer Vielzahl kleiner Flächenteilchen
besteht, wobei zumindest 25%, jedoch höchstens 75% der Flächenteilchen durch
die lichtundurchlässige Deckbeschichtung (6) und der verbleibende Rest der
Gesamtoberfläche durch die Flächenteilchen der Oberfläche des lichtdurchlässigen
Abschnittes (2, 5) des Grundkörpers (1) gebildet sind.
14. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtoberfläche zumindest eines
durchleuchtungsfähigen Bereiches (7, 8) zu 100% durch die Oberfläche eines
lichtdurchlässigen Abschnittes (2, 5) des Grundkörpers (1) gebildet ist.
15. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) in Art einer Blende ausgebildet
ist.
16. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) in Art eines Betätigungsorganes
ausgebildet ist.
17. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Grundkörper (1) vorhanden sind, wobei
zumindest ein erster Grundkörper (1) in Art einer Blende und zumindest ein zweiter
Grundkörper (1) in Art eines Betätigungsorganes ausgebildet ist.
18. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus einer dünnen
Kunststoffhaut oder Folie besteht.
19. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus einem Lackauftrag
besteht.
20. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckbeschichtung (6) aus mehreren
Lackaufträgen besteht.
21. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lackaufträge eine unterschiedliche Farbgestaltung
aufweisen.
22. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Lackauftrag schwarz ist.
23. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) zumindest ein
Leuchtmittel zugeordnet ist.
24. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) mehrere
Leuchtmittel zugeordnet sind.
25. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchtmittel Licht einer unterschiedlichen Farbe abgeben.
26. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß jedem durchleuchtungsfähigem Bereich (7, 8) oder
durchleuchtungsfähigem Feld zumindest eines Grundkörpers (1) jeweils ein eigenes
Leuchtmittel zugeordnet ist.
27. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß mehreren durchleuchtungsfähigen Bereichen (7, 8)
oder durchleuchtungsfähigen Feldern zumindest eines Grundkörpers (1) jeweils
mehrere eigene Leuchtmittel zugeordnet sind.
28. Hinterleuchtete Funktionsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einem Grundkörper (1) zumindest ein
Reflektormittel zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19640549A DE19640549C2 (de) | 1996-10-01 | 1996-10-01 | Hinterleuchtete Funktionsanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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