DE19636464A1 - Schließeinrichtung, insbesondere für Fahrzeugtüren oder dergleichen - Google Patents
Schließeinrichtung, insbesondere für Fahrzeugtüren oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung, insbesondere für Fahrzeugtüren
oder dergleichen, gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des
Patentanspruches 1.
Eine solche Schließeinrichtung ist aus der EP 0 589 158 A1 bekannt. Bei dieser
Schließeinrichtung wirkt, wenn über einen Schalter die Betätigung einer
Handhabe festgestellt wurde und der Schalter von einer Steuereinrichtung
aktivgestellt wurde, ein Stellantrieb, der als Elektromagnet mit Stößel
ausgebildet ist, auf die Sperrklinke, die dann eine Drehfalle freigibt, so daß die
Tür sich öffnet. Dieses System funktioniert zufriedenstellend und erhöht den
Komfort, hat jedoch den gravierenden Nachteil, daß bei einem Ausfall der
Stromversorgung (beispielsweise durch Defekt einer Batterie oder
unfallbedingt) die Tür weder von einem Türinnengriff noch von einem
Türaußengriff noch in sonstiger Art und Weise geöffnet werden kann.
Zur Umgehung dieses Problems schlägt die EP 0 589 158 A1 einen
Schwenkhebel vor, der bei aktiviertem Stellantrieb inaktiv ist, d. h., den
Kraftübertragungsweg über Verbindungselemente zwischen den Handhaben
und der Sperrklinke unterbricht. Dadurch ist nach wie vor der gravierende
Nachteil gegeben, daß beispielsweise dann, wenn im aktivierten Zustand des
Stellantriebes die Stromversorgung für den Stellantrieb ausfällt und dieser nicht
in seine Ausgangsposition zurückkehrt, eine Öffnung der Tür über die
mechanische Verbindung zwischen der Hand habe und der Sperrklinke nicht
möglich ist. Dadurch kommt es zu Beeinträchtigungen bei der Bedienung der
Schließeinrichtung und kann es insbesondere bei Unfällen zu
lebensbedrohlichen Situationen für die Insassen des Fahrzeuges kommen.
Auch die weiterhin in der EP 0 589 158 A1 beschriebene Möglichkeit, im Notfall
den Stellantrieb zu bewegen, ist nicht zufriedenstellend, da sich der Stößel
dieses Stellantriebes nicht in jedem Fall in einer definierten Position befindet,
so daß darüber die Sperrklinke mechanisch von der Handhabe aus betätigt
werden könnte. Außerdem ist hierbei der konstruktive Aufwand hoch.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs beschriebene
Schließeinrichtung derart zu verbessern, daß einerseits der Komfort in Form
der elektromechanischen Öffnung der Tür beibehalten wird, gleichzeitig aber
auch sichergestellt ist, daß bei Ausfall des Stellantriebes die Tür zuverlässig
geöffnet werden kann.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Zunächst ist vorgesehen, daß die Kopplungseinrichtung eine Stelleinrichtung
aufweist, wobei die Kopplungseinrichtung, gesteuert von einer
Steuereinrichtung, den Kraftübertragungsweg zwischen einer Handhabe und
der Sperrklinke nach Vorgaben einer Bedienperson unterbricht oder schließt.
Da nun erfindungsgemäß Sorge getragen ist dafür, daß dann, wenn der
Stellantrieb zur Bewegung der Sperrklinke und damit zum komfortablen Öffnen
der Tür aktiviert ist, über die Kopplungseinrichtung eine Kraftübertragung von
der zumindest einen Handhabe auf das Schloßelement (die Sperrklinke)
ausführbar ist, hat dies den Vorteil, daß auch bei einem plötzlich auftretenden
Defekt des Stellantriebes, insbesondere bei einem Ausfall der
Stromversorgung, wobei auch andere Defekte denkbar sind, zuverlässig von
der zumindest einen Handhabe die Tür geöffnet werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung ist der Stellantrieb als Elektromotor mit einem
auf die Sperrklinke wirkenden Untersetzungsgetriebe ausgebildet. Da die
Sperrklinke in der Regel eine Drehbewegung ausführt, ist der Einsatz eines
Elektromotors von Vorteil, da auch dieser eine Drehbewegung ausübt. Wird ein
Untersetzungsgetriebe verwendet, kann dieser gesamte Stellantrieb kompakt
bauen und gleichzeitig die hohen Kräfte zur Betätigung der Sperrklinke
aufbauen. In vorteilhafter Weise weist die Sperrklinke an einer Stirnseite in
einem Schwenkbereich ein Zahnradsegment auf, auf das ein auf der Welle des
Elektromotors angeordnetes Ritzel, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
weiterer untersetzender Zahnräder, wirkt.
In Weiterbildung der Erfindung sind zumindest der Stellantrieb, das
Schloßelement sowie die Kopplungseinrichtung (einschließlich der
Stelleinrichtung) in einem Gehäuse angeordnet. Dies hat den Vorteil, daß die
gesamte Schließeinrichtung vormontiert und anschließend in die Tür oder
dergleichen eingebaut werden kann, wobei lediglich noch die mechanischen
und elektrischen Verbindungen vorzusehen sind.
In alternativer Ausgestaltung zu dem Antrieb der Sperrklinke ist es denkbar,
daß der Stellantrieb an einem Verbindungselement zwischen dem
Schloßelement und der Kopplungseinrichtung oder an einem
Verbindungselement zwischen der Handhabe und der Kopplungseinrichtung
angreift. Als Verbindungselemente kommen beispielsweise Bowdenzüge,
Gestänge oder dergleichen in Frage, wobei dann der Stellantrieb derart an dem
Verbindungselement angreift, daß durch eine Auslösekraft des Stellantriebes
die Sperrklinke bewegt wird und die Drehfalle freigibt.
Die Erfindung läßt eine Vielzahl von Ausführungsformen, insbesondere im
Hinblick auf den Stellantrieb sowie auf die Kopplungseinrichtung, zu.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform, auf die die Erfindung jedoch
nicht beschränkt ist, ist im folgenden beschrieben und in den Figuren gezeigt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Schließeinrichtung,
Fig. 2 eine Steuereinrichtung.
Eine in Fig. 1 gezeigte Schließeinrichtung 1 weist eine Drehfalle 1.1 auf, die
gegen eine Drehfallenfeder 1.2 wirkt, wobei die Drehfallenfeder 1.2 zwischen
einem ortsfesten Anschlag 1.3 und an einem an der Drehfalle 1.1
angeordneten Anschlag 1.4 eingespannt ist. Die Stellung der Drehfalle 1.1 ist
mittels eines Drehfallenschalters 1.5 erfaßbar. Weiterhin weist die Drehfalle 1.1
einen Absatz 1.6 auf, mit dem eine Zwischenraststellung (Vorraste) realisiert
ist. Weiterhin ist eine Anlagefläche 1.7 vorhanden, über die die Drehfalle 1.1 in
ihrer Arretierstellung haltbar ist. Die U-förmig ausgestaltete Drehfalle 1.1
umschließt mit ihren beiden Schenkeln einen Schließkeil 1.8 und hält somit
beispielsweise in an sich bekannter Weise eine Kraftfahrzeugtür in ihrer
Schließstellung. Eine Sperrklinke 1.9, die um einen Drehpunkt 1.10
verschwenkbar ist, liegt mit einem nicht näher bezeichneten Vorsprung in der
Fig. 1 an der Anlagefläche 1.7 der Drehfalle 1.1 an. Ebenfalls um den
Drehpunkt 1.10 oder um einen anderen Drehpunkt herum ist ein
Koppelelement 1.11 einer Kopplungseinrichtung gelagert, das von einer Feder
1.12 in der in Fig. 1 gezeigten Stellung (gegebenenfalls unter Anlage an
einem nicht dargestellten Anschlag) gezeigten Position gehalten wird. An einem
Vorsprung 1.13 des Koppelelementes 1.11 greifen Mittel an, die es gestatten,
das Koppelelement 1.11 aus seiner gezeigten Lage um den Drehpunkt 1.10 zu
verdrehen. Diese Mittel stehen mit einem Türinnengriff 3 und/oder einem
Türaußengriff 4 oder sonstigen Handhaben in Verbindung, mit denen das
Koppelelement 1.11 mechanisch betätigbar ist. In Fig. 1 ist dargestellt, daß es
sich bei diesen Mitteln um Bowdenzüge 1.14 und 1.15 mit jeweils einer Seele
1.16 und 1.17 handelt, die wiederum mittels Federn vorgespannt sind. Durch
Betätigung einer Handhabe kann die Sperrklinke 1.9 aus ihrer gezeigten
Arretierstellung in eine Öffnungsstellung bringen, so daß die Drehfalle 1.1 den
Schließkeil 1.8 freigibt. Die Betätigung des Türinnengriffes 3 kann auch
unabhängig von einer Bewegung des Türaußengriffes 4 und umgekehrt
erfolgen. Die Betätigung kann mittels Schalter erfaßt werden.
Die Kopplungseinrichtung weist eine Stelleinrichtung 2 auf, bei der es sich
beispielsweise um einen Elektromagnet 2.1 mit einem linear verschiebbaren
Stellglied 2.2 handelt, das gegen eine Feder wirken kann, aber nicht wirken
muß. Die Verschiebung des Stellgliedes 2.2 bewirkt eine im wesentlichen
lineare Verschiebung eines Koppelgliedes 2.6 in einer Bewegungsrichtung 2.7.
Es ist auch denkbar, daß die Stelleinrichtung untersetzt oder übersetzt an dem
Koppelglied 2.6 angreift, wobei auch dann wieder lineare oder rotatorische
Bewegungen denkbar sind. In Fig. 1 ist gezeigt, daß das Koppelglied 2.6 im
wesentlichen eine längliche Rechteckform aufweist, wobei auch andere den
Konstruktionen angepaßte Ausführungsformen (wie beispielsweise eine
keilförmige Ausgestaltung) denkbar sind. Weiterhin ist denkbar, daß das
Koppelglied 2.6 und/oder die das Koppelglied 2.6 betätigenden Komponenten
(z. B. Stelleinrichtung 2) an der Sperrklinke 1.9 oder dem Koppelelement 1.11
angeordnet sind.
Das Koppelelement 1.11 weist einen Anschlag 1.26 und die Sperrklinke 1.9
einen Anschlag 1.27 auf, die zueinander versetzt angeordnet sind, wobei sich
das Koppelglied 2.6 zwischen den beiden Anschlägen 1.26 und 1.27 befinden
kann oder nach Betätigung der Stelleinrichtung 2 aus diesem Bereich der
Anschläge heraus verschiebbar ist oder umgekehrt. Befindet sich das
Koppelglied 2.6 in der eingekoppelten Stellung (in Fig. 1 gezeigt), kann bei
Betätigung des Türinnengriffes 3 bzw. Türaußengriffes 4 der Anschlag 1.26
durch Verdrehung des Koppelelementes 1.11 gegen das Koppelglied 2.6 und
dieses gegen den Anschlag 1.27 der Sperrklinke 1.9 gedrückt, so daß über
diesen Weg die Sperrklinke 1.9 aus ihrer Arretierstellung in ihre
Öffnungsstellung bewegt wird und damit die Drehfalle 1.1 freigibt. Wird das
Koppelglied 2.6 durch entsprechende Ansteuerung der Stelleinrichtung 2 aus
dem Bereich der Anschläge (insbesondere aus dem Bereich des Anschlages 1.26)
heraus bewegt, kann zwar das Koppelelement 1.11 bei Betätigung des
Türinnengriffes 3 bzw. Türaußengriffes 4 um den Drehpunkt 1.10 verschwenkt
werden, es kann jedoch nicht zu einer Mitnahme der Sperrklinke 1.9 kommen,
so daß die Drehfalle 1.1 und damit der Schließkeil 1.8 nicht freigebbar ist,
wodurch eine Diebstahlsicherungsstellung und weiter eine Kindersicherung
sowie die Verhinderung unerwünschter Öffnung von außen erreicht ist.
Zusätzlich zu der Kopplungseinrichtung ist in Fig. 1 noch gezeigt, daß ein
Öffnungshilfeantrieb vorgesehen ist, der das Koppelelement 1.11 oder auch die
Sperrklinke 1.9 antreibt, so daß ein komfortables Öffnen der Tür gegeben ist.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausgestaltung weist das Koppelelement 1.11 (oder
die Sperrklinke 1.9) an einer Stirnseite in einem Schwenkbereich ein
Zahnradsegment 5 auf, in das ein Zahnrad 6 eingreift, wobei dieses Zahnrad 6
auf der Welle eines Elektromotors eines Stellantriebes 7 sitzt. Die in Fig. 1 an
dem Koppelelement 1.11 angeordnete Ausführung kann in analoger
Ausgestaltung auch an der Sperrklinke 1.9 vorgesehen sein. Bei dem
Zahnradsegment 5 und dem Zahnrad 6 handelt es sich um ein
Untersetzungsgetriebe, wobei auch eine Übersetzung oder ein direkter Antrieb
denkbar sind. Gegebenenfalls können zur Erreichung der Über- oder
Untersetzung weitere Zahnräder oder dergleichen zwischengeschaltet werden.
Denkbar ist hier vor allen Dingen auch ein Schneckenantrieb.
Bezüglich der Stellung des Koppelgliedes 2.6 in der
Diebstahlsicherungsstellung bzw. in einer entriegelten Stellung gibt es mehrere
Möglichkeiten. Die eine ist, daß das Koppelglied 2.6 sich grundsätzlich
(beispielsweise bei nicht betätigter Stelleinrichtung 2) außerhalb des Bereiches
der Anschläge 1.26 und 1.27 befindet (Diebstahlsicherungsstellung). Bei
Betätigung der Handhabe nach einem Öffnungswunsch der Bedienperson, die
beispielsweise durch den Sender 10.9 legitimiert ist und einen entsprechenden
Sendebefehl abgegeben hat (Fig. 2), wird die Stelleinrichtung 2 betätigt und
das Koppelglied 2.6 in den Bereich der Anschläge 1.26 und 1.27 bewegt, bevor
eines der Verbindungselemente einen nennenswerten Weg zurückgelegt hat.
Darüber hinaus ist es denkbar, das Koppelglied 2.6 im unbetätigten Zustand
der Stelleinrichtung 2 in dem Bereich zwischen den Anschlägen 1.26 und 1.27
zu belassen und nur für den Fall, daß die Diebstahlsicherung oder eine
Kindersicherung eingelegt sind, aus diesem Bereich zu bewegen (durch
Betätigung der Stelleinrichtung 2).
Die Bedingungen, unter denen die Stelleinrichtung 2, insbesondere unter
Berücksichtigung der Signale der Schalter oder dergleichen, die die Betätigung
einer Handhabe, die Bewegung der Verbindungselemente oder weiteres
erfassen, betätigt wird, ist im folgenden am Beispiel einer Steuereinrichtung
beschrieben.
Fig. 2 zeigt eine Steuereinrichtung 10, mit der die Steuerung der
Stelleinrichtung in Abhängigkeit von Öffnungs- bzw. Schließbefehlen erfolgt.
Dazu ist die Steuereinrichtung 10 mit der Stelleinrichtung 2 (insbesondere dem
Elektromagneten 2.1) verbunden, wobei die Steuereinrichtung 10 über
Sensoren (Schalter oder dergleichen) 10.4 Informationen über die Betätigung
wenigstens einer Handhabe (Türgriff, Druckknopf oder dergleichen) und/oder
über einen Sensor 10.6 (Drehfallenschalter 1.5) Informationen über die Stellung
der Drehfalle 1.1 erhält. Weiterhin ist der Steuereinrichtung 10 eine
Eingabeeinrichtung 10.7 (beispielsweise ein Schalter zur Aktivierung bzw.
Deaktivierung einer Kindersicherung) sowie einer Empfangseinrichtung 10.8
zugeordnet, wobei über einen Sender 10.9 an die Empfangseinrichtung 10.8
Öffnungs- bzw. Schließbefehle übertragbar sind. Weiterhin kann der
Steuereinrichtung 10 eine Stromversorgung 10.10, eine Anzeigeeinrichtung
10.11 (zur Statusanzeige) sowie eine weitere Eingabeeinrichtung 10.12
zugeordnet sein. Ergänzend kann die Steuereinrichtung 10 mit einer
Schnittstelle 10.13 versehen sein, über die bestimmte Funktionen vorgebbar
sind, über die weitere Informationen über den Status des Kraftfahrzeuges an
die Steuereinrichtung 10 übermittelbar sind. Vorzugsweise in der
Steuereinrichtung 10 integriert kann eine Notstromversorgung 10.14 und eine
Spannungsüberwachung 10.15, die beispielsweise die Notstromversorgung 10.14
bei Unterschreitung einervorgebbaren Spannungsschwelle aktiviert. Die
beiden Komponenten 10.14 und 10.15 können vorhanden sein, müssen es
aber nicht. Mit der Bezugsziffer 10.16 ist eine Ein- und Ausgabesteuerung
sowie eine Steuerungs- und Speicherlogik zusammengefaßt, mit der
beispielsweise in einem Programm abgelegt, die Funktionen der
Steuereinrichtung 10 ausgeführt werden.
Die Steuereinrichtung 10 arbeitet wie folgt:
Zunächst sei angenommen, daß der Elektromagnet 2.1 stromlos ist und das Koppelglied 2.6 aus dem Bereich der Anschläge 1.26/1.27 durch den Elektromagneten 2.1 heraus bewegt ist, so daß zwar der Türinnengriff 3 bzw. Türaußengriff 4 betätigt werden kann, jedoch keine Verdrehung der Sperrklinke 1.9 stattfindet. Das heißt, daß die Kraftfahrzeugtüren verschlossen sind und somit eine Diebstahlsicherung eingelegt ist. Wird von dem Fahrer beispielsweise des Kraftfahrzeuges das Öffnen zumindest einer Tür oder eine Betätigung des gesamten Zentralverriegelungssystemes gewünscht, betätigt dieser den Sender 10.9 oder beispielsweise auch die weitere Eingabeeinrichtung 10.12, wobei diese derart ausgestaltet ist, daß sie nur unter bestimmten Bedingungen, die beispielsweise der Fahrer kennt, betätigt werden kann. Dies kann beispielsweise die Eingabe eines Zahlencodes sein. Nach dieser Eingabe bzw. Betätigung des Senders 10.9 wird der Schalter bzw. werden die Schalter an den Handhaben aktivgeschaltet, so daß dann nach Betätigung des Türinnen- und/oder Türaußengriffes, wenn sich das Koppelglied 2.6 zwischen den Anschlägen 1.26 und 1.27 befindet (also eingekoppelt ist), der Stellantrieb 7 aktiviert, d. h., daß beispielsweise der Elektromotor eingeschaltet wird, um die Sperrklinke 1.9 elektromotorisch (denkbar beispielsweise auch elektrohydraulisch, pneumatisch oder ähnliches) verdreht wird und die Drehfalle 1.1 freigibt, so daß sich die Tür öffnet. Aufgrund der sich direkt öffnenden Tür wird die Bedienperson nicht weiter an dem Türinnen- und/oder Türaußengriff ziehen, so daß zwar das weitere Betätigen der Handhabe auch zu einem Öffnen der Tür führen würde, dies jedoch in der Regel unterbleibt, da die Tür schon elektromotorisch geöffnet ist. Wurde die Freigabestellung der Drehfalle 1.1 beispielsweise des Drehfallenschalters 1.5 erfaßt, polt die Steuereinrichtung 10 den Elektromotor um, so daß dieser sich in seine Ausgangsposition bewegt und ein neuer Öffnungsvorgang bewirkt werden kann. Für den Fall, daß die Stromversorgung während des Öffnungsvorganges ausfällt oder schon vorher ausgefallen ist, kann der Stellantrieb 7 über eine manuelle Betätigung der Handhabe übersteuert und die Tür in jedem Fall geöffnet werden. Denkbar ist auch, daß erst die Stelleinrichtung 2 betätigt wird, das heißt, daß der Elektromagnet 2.1 so lange eingeschaltet wird, bis das Koppelglied 2.6 in den Bereich der Anschläge 1.26/1.27 bewegt wird und dann der Stellantrieb 7 aktiviert wird. Dabei ist die Anordnung oder der Schaltpunkt des Schalters bzw. das Einschalten der Stelleinrichtung 2 und des Stellantriebes 7 so zu wählen, daß das Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 zunächst den Schalter betätigt, der das Einkoppeln des Koppelgliedes 2.6 auslöst, und dann erst, wenn das Koppelglied 2.6 eingekoppelt ist, der Stellantrieb 7 im Normalfall aktiviert wird oder im Notfall das weitere Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 die Verdrehung des Koppelelementes 1.11 und die Mitnahme der Sperrklinke 1.9 bewirkt, so daß die Drehfalle aus ihrer Arretierstellung in ihre Öffnungsstellung freigegeben wird. Zu diesem Zweck ist beispielsweise zwischen dem Anschlag 1.26 und dem Koppelglied ein gewisser Leerlauf vorgesehen, so daß beim Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 erst der Schalter und dann erst nach einer ausreichenden Zeit, um das Koppelglied 2.6 weitestgehend spielfrei einzukoppeln, das Koppelelement 1.11 betätigt wird. Hat die Drehfalle 1.1 ihre Öffnungsstellung erreicht, wird dies von dem Sensor 10.6 (Drehfallenschalter 1.5) erkannt und die Stelleinrichtung 2 verharrt in ihrer Position. Nach dem Loslassen des Türinnen- oder Türaußengriffes liegt die Sperrklinke 1.9 federbelastet an der Drehfalle 1.1 an, so daß dann, wenn die Tür geschlossen wird, der Schließkeil 1.8 in die Drehfalle 1.1 hineingedrückt wird und die federbelastete Sperrklinke 1.9 die Drehfalle 1.1 nach einem "Zuschnappen" in ihrer Arretierstellung hält.
Zunächst sei angenommen, daß der Elektromagnet 2.1 stromlos ist und das Koppelglied 2.6 aus dem Bereich der Anschläge 1.26/1.27 durch den Elektromagneten 2.1 heraus bewegt ist, so daß zwar der Türinnengriff 3 bzw. Türaußengriff 4 betätigt werden kann, jedoch keine Verdrehung der Sperrklinke 1.9 stattfindet. Das heißt, daß die Kraftfahrzeugtüren verschlossen sind und somit eine Diebstahlsicherung eingelegt ist. Wird von dem Fahrer beispielsweise des Kraftfahrzeuges das Öffnen zumindest einer Tür oder eine Betätigung des gesamten Zentralverriegelungssystemes gewünscht, betätigt dieser den Sender 10.9 oder beispielsweise auch die weitere Eingabeeinrichtung 10.12, wobei diese derart ausgestaltet ist, daß sie nur unter bestimmten Bedingungen, die beispielsweise der Fahrer kennt, betätigt werden kann. Dies kann beispielsweise die Eingabe eines Zahlencodes sein. Nach dieser Eingabe bzw. Betätigung des Senders 10.9 wird der Schalter bzw. werden die Schalter an den Handhaben aktivgeschaltet, so daß dann nach Betätigung des Türinnen- und/oder Türaußengriffes, wenn sich das Koppelglied 2.6 zwischen den Anschlägen 1.26 und 1.27 befindet (also eingekoppelt ist), der Stellantrieb 7 aktiviert, d. h., daß beispielsweise der Elektromotor eingeschaltet wird, um die Sperrklinke 1.9 elektromotorisch (denkbar beispielsweise auch elektrohydraulisch, pneumatisch oder ähnliches) verdreht wird und die Drehfalle 1.1 freigibt, so daß sich die Tür öffnet. Aufgrund der sich direkt öffnenden Tür wird die Bedienperson nicht weiter an dem Türinnen- und/oder Türaußengriff ziehen, so daß zwar das weitere Betätigen der Handhabe auch zu einem Öffnen der Tür führen würde, dies jedoch in der Regel unterbleibt, da die Tür schon elektromotorisch geöffnet ist. Wurde die Freigabestellung der Drehfalle 1.1 beispielsweise des Drehfallenschalters 1.5 erfaßt, polt die Steuereinrichtung 10 den Elektromotor um, so daß dieser sich in seine Ausgangsposition bewegt und ein neuer Öffnungsvorgang bewirkt werden kann. Für den Fall, daß die Stromversorgung während des Öffnungsvorganges ausfällt oder schon vorher ausgefallen ist, kann der Stellantrieb 7 über eine manuelle Betätigung der Handhabe übersteuert und die Tür in jedem Fall geöffnet werden. Denkbar ist auch, daß erst die Stelleinrichtung 2 betätigt wird, das heißt, daß der Elektromagnet 2.1 so lange eingeschaltet wird, bis das Koppelglied 2.6 in den Bereich der Anschläge 1.26/1.27 bewegt wird und dann der Stellantrieb 7 aktiviert wird. Dabei ist die Anordnung oder der Schaltpunkt des Schalters bzw. das Einschalten der Stelleinrichtung 2 und des Stellantriebes 7 so zu wählen, daß das Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 zunächst den Schalter betätigt, der das Einkoppeln des Koppelgliedes 2.6 auslöst, und dann erst, wenn das Koppelglied 2.6 eingekoppelt ist, der Stellantrieb 7 im Normalfall aktiviert wird oder im Notfall das weitere Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 die Verdrehung des Koppelelementes 1.11 und die Mitnahme der Sperrklinke 1.9 bewirkt, so daß die Drehfalle aus ihrer Arretierstellung in ihre Öffnungsstellung freigegeben wird. Zu diesem Zweck ist beispielsweise zwischen dem Anschlag 1.26 und dem Koppelglied ein gewisser Leerlauf vorgesehen, so daß beim Ziehen an einer der Seelen 1.16/1.17 erst der Schalter und dann erst nach einer ausreichenden Zeit, um das Koppelglied 2.6 weitestgehend spielfrei einzukoppeln, das Koppelelement 1.11 betätigt wird. Hat die Drehfalle 1.1 ihre Öffnungsstellung erreicht, wird dies von dem Sensor 10.6 (Drehfallenschalter 1.5) erkannt und die Stelleinrichtung 2 verharrt in ihrer Position. Nach dem Loslassen des Türinnen- oder Türaußengriffes liegt die Sperrklinke 1.9 federbelastet an der Drehfalle 1.1 an, so daß dann, wenn die Tür geschlossen wird, der Schließkeil 1.8 in die Drehfalle 1.1 hineingedrückt wird und die federbelastete Sperrklinke 1.9 die Drehfalle 1.1 nach einem "Zuschnappen" in ihrer Arretierstellung hält.
Denkbar ist auch, daß sich das Koppelglied 2.6 zwischen den Anschlägen
1.26/1.27 befindet und dann, wenn eine Diebstahlsicherungsstellung
gewünscht ist, bei Betätigung des Türaußengriffes (gegebenenfalls auch des
Türinnengriffes) und damit dessen Schalters die Stelleinrichtung 2 rechtzeitig
angesteuert wird, um das Koppelglied 2.6 aus dem Bereich zwischen den
Anschlägen 1.26/1.27 heraus zu bewegen. Soll die Tür geöffnet werden, erfolgt
keine Ansteuerung der Stelleinrichtung 2, so daß die mechanische
Wirkverbindung zwischen dem Türinnengriff bzw. Türaußengriff bis zu der
Sperrklinke 1.9 (wie schon beschrieben) hergestellt werden kann. Für den Fall,
daß das Koppelglied 2.6 eingekoppelt ist und eine reguläre Stromversorgung
(z. B. eine Fahrzeugbatterie) ausgefallen ist (beispielsweise wegen Defekt,
Unfall, Kabelbruch), ist somit immer ein Öffnen der Tür mittels der Handhabe
über die Verbindungselemente gewährleistet.
Claims (6)
1. Schließeinrichtung (1), insbesondere für Fahrzeugtüren oder dergleichen,
mit zumindest einer Handhabe, die unter Zwischenschaltung einer
Kopplungseinrichtung über Verbindungselemente mit einem von einem
Stellantrieb (7) antreibbaren Schloßelement, insbesondere einer
Sperrklinke (1.9), dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn der Stellantrieb
(7) aktiviert ist, über die eine Stelleinrichtung (2) aufweisende
Kopplungseinrichtung eine Kraftübertragung von der zumindest einen
Handhabe auf das Schloßelement ausführbar ist.
2. Schließeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stellantrieb (7) als Elektromotor mit einem auf die Sperrklinke (1.9)
wirkenden Untersetzungsgetriebe ausgebildet ist.
3. Schließeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stellantrieb (7) als Elektromotor mit einem auf zumindest ein
Koppelelement (1.11) wirkenden Untersetzungsgetriebe (5, 6) ausgebildet
ist, wobei das Koppelelement (1.11) über Verbindungselemente (1.15,
1.17; 1.14, 1.16) mit zumindest einer Handhabe (3; 4) verbunden ist.
4. Schließeinrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der Stellantrieb (7), das Schloßelement sowie die
Kopplungseinrichtung mit ihrer Stelleinrichtung (2) in einem Gehäuse
angeordnet sind.
5. Schließeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stellantrieb (7) an einem Verbindungselement zwischen dem
Schloßelement und der Kopplungseinrichtung oder an einem
Verbindungselement zwischen der Handhabe und der
Kopplungseinrichtung angreift.
6. Schließeinrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Handhaben ein Türinnengriff (3) und ein Türaußengriff (4) sind, die über die
Verbindungselemente (1.16; 1.17) mit einem einzigen Koppelelement
(1.11) oder mit jeweils einem eigenen Koppelelement verbunden sind.
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ID=7804981
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SIEMENS AG, 80333 MUENCHEN, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |