DE19635822A1 - Lampenfassung für Leuchtstofflampen - Google Patents
Lampenfassung für LeuchtstofflampenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lampenfassung für mit Zwei
stiftsockeln versehene Leuchtstofflampen mit einem Fassungs
gehäuse, in dem ein metallischer Kontakteinsatz angeordnet
ist, der zwei seitwärts federnde Kontaktschenkel mit jeweils
einer Vertiefung zur Aufnahme jeweils eines der beiden
Sockelstifte aufweist, wobei das Gehäuse in einer vor dem
Kontakteinsatz liegenden lampenseitigen Gehäusewand eine
Durchtrittsöffnung für die Sockelstifte aufweist.
Röhrenförmige Leuchtstofflampen weisen an ihren beiden Enden
jeweils einen Sockel auf, aus dem zwei Sockelstifte
achsparallel herausragen. Diese Sockelstifte dienen zur
Halterung der Leuchtstofflampen in zwei an deren Enden
angeordneten, üblicherweise durch eine Montageplatte
miteinander verbundenen Lampenfassungen.
Die mit den Sockelstiften in leitende Verbindung tretenden
Kontakteinsätze dienen einerseits zur Stromzufuhr zur
Leuchtstofflampe; andererseits wird die Leuchtstofflampe an
ihren Sockelstiften durch den Kontakteinsatz gehalten. Neben
der Forderung, die Leuchtstofflampen einfach einsetzen und
auswechseln zu können, werden an die Lampenfassungen auch die
Anforderungen gestellt, die Leuchtstofflampe im eingesetzten
Zustand sicher zu halten und einen ausreichenden Kontaktie
rungsdruck an den Sockelstiften sicherzustellen.
Diese Anforderungen stellen sich in besonders hohem Maße bei
explosionsgeschützter Ausführung der Leuchte. Durch die
Konstruktion der Lampenfassung muß insbesondere sicherge
stellt sein, daß unter allen Betriebsbedingungen ein so hoher
Kontaktierungsdruck aufrechterhalten wird, daß das Entstehen
von Lichtbögen und eine unzulässige Erwärmung infolge eines
zu hohen Übergangswiderstands bei der Kontaktierung der
Sockelstifte zuverlässig verhindert werden.
Bei einer bekannten Lampenfassung der eingangs genannten
Gattung besteht der Kontakteinsatz aus einem zweischenkeligen
Blechstreifen, dessen Kontaktschenkel an einander gegenüber
liegenden Stellen jeweils eine flache Vertiefung aufweisen,
die die beiden Sockelstifte im eingesetzten Zustand der
Leuchtstofflampe aufnehmen. Um einen ausreichend hohen
Kontaktierungsdruck zu erreichen, werden die beiden
Kontaktschenkel durch von außen wirkende Druckfedern nach
innen gedrückt. Die hierbei aufgewandten, nach innen
gerichteten Federkräfte könnten die beiden Sockelstifte
verbiegen oder beschädigen. Deshalb ist zwischen den beiden
Kontaktschenkeln ein zentraler Stützzapfen angeordnet, an dem
sich die beiden Sockelstifte nach innen anstützen.
Durch die notwendige Berührung mit diesem zentralen
Stützzapfen und die nach dem erforderlichen hohen Kontaktie
rungsdruck bemessenen Federkräfte treten an den Sockelstiften
erhebliche Reibungskräfte auf, wenn die Leuchtstofflampe
eingesetzt und um 90° um ihre Längsachse gedreht wird, um die
Sockelstifte in die zugeordneten Vertiefungen der Kontakt
schenkel zu bringen. Zugleich führen die erheblichen
Reibungskräfte dazu, daß es für die die Leuchtstofflampe
einsetzende Person schwierig ist festzustellen, wann sich die
Sockelstifte in den beiden hierfür vorgesehenen Vertiefungen
befinden. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß eine zu geringe
oder zu große Drehung der Leuchtstofflampe ausgeführt wird,
ohne daß dies bemerkt wird. Dies könnte zu einer unzureichen
den Befestigung oder zu mangelhaftem Kontakt an den
Sockelstiften führen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lampenfassung der
eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß ein einfaches
und sicheres Einsetzen der Leuchtstofflampen gewährleistet
ist, wobei insbesondere mit Sicherheit feststellbar sein
soll, daß sich die Leuchtstofflampe in ihrer vorgeschriebenen
Einsatzstellung befindet, und daß bei verhältnismäßig
geringen auftretenden Reibungskräften eine hohe Kontaktie
rungskraft sicher gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Vertiefungen in den beiden Kontaktschenkeln jeweils als
Klemmkerbe mit in spitzem Winkel konvergierenden Seitenwänden
ausgeführt sind und daß die Durchtrittsöffnung in der
lampenseitigen Gehäusewand in der Weise winkelförmig
gestaltet ist, daß sich von einem zwischen den freien Enden
der Kontaktschenkel liegenden Randeinschnitt zwei Öffnungs
buchten bis jeweils zu den Klemmkerben erstrecken, und daß
der Rand der Durchtrittsöffnung im Bereich zwischen den
beiden Öffnungsbuchten eine in Richtung zum Randeinschnitt
vorspringende Randzunge aufweist.
Durch die Aufteilung des mittleren Bereichs der Durchtritts
öffnung durch die vorspringende Randzunge in zwei Öffnungs
buchten ist beim seitlichen Einführen der Sockelstifte in die
Durchtrittsöffnung sichergestellt, daß der erste Sockelstift
zwangsläufig seinen Wege zu einer der beiden Klemmkerben
findet. Sobald dieser erste Sockelstift in der ersten
Klemmkerbe gelagert ist, kann er bei einer weiteren Bewegung
und Schwenkung der Leuchtstofflampe diese Klemmkerbe nicht
mehr verlassen; er bildet vielmehr ein Schwenklager für die
weitere Drehbewegung der Leuchtstofflampe, wobei der zweite
Sockelstift bis zur einrastenden Aufnahme in die Klemmkerbe
des zweiten Kontaktschenkels bewegt wird.
Da die beiden Sockelstifte in den beiden zugeordneten
Klemmkerben mit Keilwirkung klemmend, d. h. selbsthemmend
aufgenommen sind, ist die Leuchtstofflampe in dieser
endgültigen Drehstellung festgelegt und kann allein durch
eine Drehbewegung aus dieser eingebauten Stellung nicht mehr
entfernt werden. Deshalb besteht auch keine Gefahr, daß die
Leuchtstofflampe eine zu geringe oder zu große Drehbewegung
ausgeführt hat. Vielmehr ist sichergestellt, daß sich die
Leuchtstofflampe exakt in der vorgegebenen Drehstellung
befindet.
Die beim Drehen der Leuchtstofflampe zwischen dem einen
Sockelstift und dem einen Kontaktschenkel auftretende Reibung
ist verhältnismäßig gering, weil die radiale Federkraft nicht
nach den Anforderungen des Kontaktierungsdruckes gewählt
werden muß. Der erforderliche hohe Kontaktierungsdruck ergibt
sich schon bei verhältnismäßig geringen radialen Federkräften
durch die Keilwirkung der Sockelstifte in der Klemmkerbe.
Deshalb ist es auch nicht erforderlich, die Sockelstifte
durch einen zentralen Stützzapfen o. dgl. abzustützen.
Die Leuchtstofflampe kann aus ihren beiden Lampenfassungen
nur dadurch herausgenommen werden, daß sie seitlich in
Richtung auf eine der beiden Klemmkerben verschoben wird, so
daß der andere Sockelstift aus der anderen Klemmkerbe
herausbewegt wird. Erst aus dieser Stellung heraus ist eine
Drehung der Leuchtstofflampe möglich, um beide Sockelstifte
aus dem Randabschnitt der Durchtrittsöffnung seitlich
herauszubewegen.
Wegen dieser Vorteile ist die erfindungsgemäße Lampenfassung
insbesondere auch für explosionsgeschützte Leuchten geeignet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind
Gegenstand von Unteransprüchen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine Lampenfassung für eine Leuchtstofflampe in einer
Ansicht von der der Leuchtstofflampe abgekehrten Außenseite,
wobei die Rückwand des Fassungsgehäuses abgenommen ist,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 eine Stirnansicht der Lampenfassung von der Lampensei
te her in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2.
Jeweils eine Lampenfassung, wie sie in der Zeichnung
dargestellt ist, ist an den beiden Enden einer röhrenförmigen
Leuchtstofflampe 1 angeordnet, die in Fig. 2 mit strichpunk
tierten Linien teilweise angedeutet ist. Die Leuchtstofflampe
weist an ihrem am Ende angebrachten Sockel 2 zwei achsparal
lel zueinander angeordnete Sockelstifte 3 auf.
In einem aus Kunststoff bestehenden Fassungsgehäuse 4, an dem
ein anschraubbarer Befestigungssockel 5 angeformt ist, ist
ein einstückig aus einem Blechstreifen bestehender Kontak
teinsatz 6 angeordnet, der zwei seitwärts federnde Kontakt
schenkel 7 aufweist. Die beiden Kontaktschenkel sind an ihrem
einen Ende einstückig mit einem gemeinsamen Steg 8 verbunden,
in dem eine Anschlußklemmenschraube 9 in einer Bohrung
aufgenommen ist.
Der Schraubenkopf der Anschlußklemmenschraube 9 ist zwischen
den beiden Kontaktschenkeln 7 angeordnet. Die Anschlußklem
menschraube 9 ist in einem Klemmbügel 10 eingeschraubt, der
sich auf der den Kontaktschenkeln 7 abgekehrten Außenseite
des Stegs 8 befindet. An der Außenseite des Stegs 8 ist ein
Verstärkungsplättchen 11 angelegt. Die anzuschließende
elektrische Leitungsader wird durch Anziehen der Anschluß
klemmenschraube 9 zwischen dem Kontaktbügel 10 und dem
Verstärkungsplättchen 11 geklemmt. Das Verstärkungsplättchen
11 verhindert hierbei eine Verformung des Stegs 8.
Etwa im mittleren Bereich der beiden Kontaktschenkel 7 ist
jeweils eine Klemmkerbe 12 angeformt, deren Seitenwände in
einem spitzen Winkel nach außen konvergieren. Die Seitenwände
der Klemmkerbe 12 schließen einen Winkel von 10° bis 30°
vorzugsweise etwa 20° ein.
Die beiden Kontaktschenkel 7 sind im Bereich der Klemmkerben
12 durch äußere, radial wirkende Druckfedern 13 am Gehäuse 4
abgestützt. Diese Druckfedern 13 unterstützen die Federwir
kung der Kontaktschenkel 7.
Das Gehäuse 4 ist auf seiner der Leuchtstofflampe 1
abgekehrten Außenseite durch einen Deckel 14 verschlossen. In
einer lampenseitigen Gehäusewand 15 des Gehäuses 4 ist eine
Durchtrittsöffnung 16 zum Einführen der Sockelstifte 3
ausgespart. Wie man aus Fig. 1 und besonders deutlich aus
Fig. 3 erkennt, ist die Durchtrittsöffnung 16 in der Weise
angenähert winkelförmig gestaltet, daß sich von einem
zwischen den freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7 liegenden
Randeinschnitt 17, der sich bis in eine Oberwand 18 des
Gehäuses 4 fortsetzt, zwei Öffnungsbuchten 19 bis jeweils zu
den Klemmkerben 12 erstrecken. Diese Öffnungsbuchten 19 sind
so gestaltet und angeordnet, daß die Klemmkerben 12 von der
Lampenseite her zugänglich sind.
Im Bereich zwischen den beiden Öffnungsbuchten 12 springt der
Rand der Durchtrittsöffnung 16 in Richtung zum gegenüberlie
genden Randeinschnitt 17 vor und bildet eine zentrale
vorspringende Randzunge 20, die mittig zwischen den beiden
Klemmkerben 12 angeordnet ist.
Der Randeinschnitt 17 wird von zwei zwischen den beiden
freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7 liegenden Flächenstüc
ken 21 des Gehäuses 4 begrenzt. Diese Flächenstücke 21 bilden
ein Widerlager für die freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7
und verhindern, daß die Kontaktschenkel 7 durch die
Druckfeder 13 zu stark zusammengedrückt werden, wenn keine
Leuchtstofflampe 1 eingesetzt ist.
Zum Einsetzen der Leuchtstofflampe 1 werden die beiden
Sockelstifte 2 in der in Fig. 2 angedeuteten Weise radial von
außen in den Randeinschnitt 17 der Durchtrittsöffnung 16
eingeführt. Der voranbewegte Sockelstift 3 trifft auf die
Randzunge 20 und wird von dieser in eine der beiden
Öffnungsbuchten 19 und damit in eine der beiden Klemmkerben
12 geleitet. Sobald dieser voranbewegte Sockelstift 3 in der
zugeordneten Klemmkerbe 12 aufgenommen ist, bildet er ein
Drehlager, um das die Leuchtstofflampe 1 gedreht werden kann,
bis auch der zweite Sockelstift 3 in der gegenüberliegenden
Klemmkerbe 12 einrastet. Aus dieser Stellung der Sockelstifte
3, die in Fig. 1 gezeigt ist, können die Sockelstifte 3
allein durch eine Drehung der Leuchtstofflampe 1 nicht wieder
gelöst werden. Die Leuchtstofflampe ist in ihrer vorgegebenen
Montagestellung fest in den beiden Lampenfassungen aufgenom
men. Mit verhältnismäßig geringer radialer Federkraft, die
durch die Kontaktschenkel 7 und die Druckfedern 13 aufge
bracht wird, wird durch die Keilwirkung in den beiden
Klemmkerben 12 eine wesentlich höhere Kontaktierungskraft an
den Sockelstiften 3 erzielt, wodurch ein sicherer elektri
scher Kontakt mit geringem Übergangswiderstand gewährleistet
ist.
Um die Leuchtstofflampe 1 aus den beiden Lampenfassungen
herauszunehmen, muß an jeder Fassung einer der beiden
Sockelstifte 3 gegen die Kraft der Druckfeder 13 zur Seite
hin bewegt werden, bis der andere Sockelstift 3 sich aus der
Klemmung in seiner zugeordneten Klemmkerbe 12 löst. Hierbei
ist es vorteilhaft, daß sich das freie Ende 7a des Kontakt
schenkels 7 an dem Flächenstück 21 abstützt. Erst wenn dieser
zweite Kontaktstift 3 aus seiner Klemmkerbe 12 gelöst ist,
kann die Leuchtstofflampe 1 so weit um ihre Längsachse
gedreht werden, daß anschließend beide Kontaktstifte 3 durch
den Randeinschnitt 17 hindurch nach außen bewegt werden
können.
Claims (6)
1. Lampenfassung für mit Zweistiftsockeln versehene
Leuchtstofflampen mit einem Fassungsgehäuse, in dem ein
metallischer Kontakteinsatz angeordnet ist, der zwei
seitwärts federnde Kontaktschenkel mit jeweils einer
Vertiefung zur Aufnahme jeweils eines der beiden Sockelstifte
aufweist, wobei das Gehäuse in einer vor dem Kontakteinsatz
liegenden lampenseitigen Gehäusewand eine Durchtrittsöffnung
für die Sockelstifte aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vertiefungen in den beiden Kontaktschenkeln (7) jeweils
als Klemmkerbe (12) mit in spitzem Winkel konvergierenden
Seitenwänden ausgeführt sind, daß die Durchtrittsöffnung (16)
in der lampenseitigen Gehäusewand (15) in der Weise
winkelförmig gestaltet ist, daß sich von einem zwischen den
freien Enden (7a) der Kontaktschenkel (7) liegenden
Randeinschnitt (17) zwei Öffnungsbuchten (19) bis jeweils zu
den Klemmkerben (12) erstrecken, und daß der Rand der
Durchtrittsöffnung (16) im Bereich zwischen den beiden
Öffnungsbuchten (19) eine in Richtung zum Randeinschnitt (17)
vorspringende Randzunge (20) aufweist.
2. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden aus Blech bestehenden Kontaktschenkel (7) an ihrem
einen Ende einstückig mit einem gemeinsamen Steg (8)
verbunden sind, in dem eine Anschlußklemmenschraube (9) in
einer Bohrung aufgenommen ist.
3. Lampenfassung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schraubenkopf der Anschlußklemmenschraube (9) zwischen
den beiden Kontaktschenkeln (7) angeordnet ist, daß die
Anschlußklemmenschraube (9) in einen Klemmbügel (10)
eingeschraubt ist, der sich auf der den Kontaktschenkeln (7)
abgekehrten Außenseite des Stegs (8) befindet, und daß ein
Verstärkungsplättchen (11) auf der Außenseite am Steg (8)
anliegt.
4. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenwände der Klemmkerbe (12) einen Winkel von 10° bis
30° vorzugsweise etwa 20° einschließen.
5. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Kontaktschenkel (7) im Bereich der Klemmkerben
(12) durch äußere, radial wirkende Druckfedern (13) am
Fassungsgehäuse (4) abgestützt sind.
6. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Randeinschnitt (17) von zwei zwischen den beiden freien
Enden der Kontaktschenkel (7) liegenden Flächenstücken (21)
des Fassungsgehäuses (4) seitlich begrenzt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135822 DE19635822C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Lampenfassung für Leuchtstofflampen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135822 DE19635822C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Lampenfassung für Leuchtstofflampen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19635822A1 true DE19635822A1 (de) | 1998-03-05 |
| DE19635822C2 DE19635822C2 (de) | 1998-07-02 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996135822 Expired - Fee Related DE19635822C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Lampenfassung für Leuchtstofflampen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19635822C2 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| WO2007134693A1 (de) * | 2006-05-23 | 2007-11-29 | Abb Ag | Beleuchtungseinheit eines elektrischen installationsgerätes |
| DE102009003874B3 (de) * | 2009-05-04 | 2010-12-02 | Vossloh-Schwabe Deutschland Gmbh | Lampenfassung mit innerem Schalter |
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| USD603086S1 (en) | 2009-04-21 | 2009-10-27 | Light Sources, Inc. | T12 step base |
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1996
- 1996-09-04 DE DE1996135822 patent/DE19635822C2/de not_active Expired - Fee Related
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