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DE19635822A1 - Lampenfassung für Leuchtstofflampen - Google Patents

Lampenfassung für Leuchtstofflampen

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DE19635822A1
DE19635822A1 DE1996135822 DE19635822A DE19635822A1 DE 19635822 A1 DE19635822 A1 DE 19635822A1 DE 1996135822 DE1996135822 DE 1996135822 DE 19635822 A DE19635822 A DE 19635822A DE 19635822 A1 DE19635822 A1 DE 19635822A1
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Germany
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contact
socket
contact legs
clamping
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DE1996135822
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English (en)
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DE19635822C2 (de
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Christian Dipl Ing Vernickel
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Maehler & Kaege AG
Original Assignee
Maehler & Kaege AG
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Publication date
Application filed by Maehler & Kaege AG filed Critical Maehler & Kaege AG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R33/00Coupling devices specially adapted for supporting apparatus and having one part acting as a holder providing support and electrical connection via a counterpart which is structurally associated with the apparatus, e.g. lamp holders; Separate parts thereof
    • H01R33/05Two-pole devices
    • H01R33/06Two-pole devices with two current-carrying pins, blades or analogous contacts, having their axes parallel to each other
    • H01R33/08Two-pole devices with two current-carrying pins, blades or analogous contacts, having their axes parallel to each other for supporting tubular fluorescent lamp

Landscapes

  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Lampenfassung für mit Zwei­ stiftsockeln versehene Leuchtstofflampen mit einem Fassungs­ gehäuse, in dem ein metallischer Kontakteinsatz angeordnet ist, der zwei seitwärts federnde Kontaktschenkel mit jeweils einer Vertiefung zur Aufnahme jeweils eines der beiden Sockelstifte aufweist, wobei das Gehäuse in einer vor dem Kontakteinsatz liegenden lampenseitigen Gehäusewand eine Durchtrittsöffnung für die Sockelstifte aufweist.
Röhrenförmige Leuchtstofflampen weisen an ihren beiden Enden jeweils einen Sockel auf, aus dem zwei Sockelstifte achsparallel herausragen. Diese Sockelstifte dienen zur Halterung der Leuchtstofflampen in zwei an deren Enden angeordneten, üblicherweise durch eine Montageplatte miteinander verbundenen Lampenfassungen.
Die mit den Sockelstiften in leitende Verbindung tretenden Kontakteinsätze dienen einerseits zur Stromzufuhr zur Leuchtstofflampe; andererseits wird die Leuchtstofflampe an ihren Sockelstiften durch den Kontakteinsatz gehalten. Neben der Forderung, die Leuchtstofflampen einfach einsetzen und auswechseln zu können, werden an die Lampenfassungen auch die Anforderungen gestellt, die Leuchtstofflampe im eingesetzten Zustand sicher zu halten und einen ausreichenden Kontaktie­ rungsdruck an den Sockelstiften sicherzustellen.
Diese Anforderungen stellen sich in besonders hohem Maße bei explosionsgeschützter Ausführung der Leuchte. Durch die Konstruktion der Lampenfassung muß insbesondere sicherge­ stellt sein, daß unter allen Betriebsbedingungen ein so hoher Kontaktierungsdruck aufrechterhalten wird, daß das Entstehen von Lichtbögen und eine unzulässige Erwärmung infolge eines zu hohen Übergangswiderstands bei der Kontaktierung der Sockelstifte zuverlässig verhindert werden.
Bei einer bekannten Lampenfassung der eingangs genannten Gattung besteht der Kontakteinsatz aus einem zweischenkeligen Blechstreifen, dessen Kontaktschenkel an einander gegenüber­ liegenden Stellen jeweils eine flache Vertiefung aufweisen, die die beiden Sockelstifte im eingesetzten Zustand der Leuchtstofflampe aufnehmen. Um einen ausreichend hohen Kontaktierungsdruck zu erreichen, werden die beiden Kontaktschenkel durch von außen wirkende Druckfedern nach innen gedrückt. Die hierbei aufgewandten, nach innen gerichteten Federkräfte könnten die beiden Sockelstifte verbiegen oder beschädigen. Deshalb ist zwischen den beiden Kontaktschenkeln ein zentraler Stützzapfen angeordnet, an dem sich die beiden Sockelstifte nach innen anstützen.
Durch die notwendige Berührung mit diesem zentralen Stützzapfen und die nach dem erforderlichen hohen Kontaktie­ rungsdruck bemessenen Federkräfte treten an den Sockelstiften erhebliche Reibungskräfte auf, wenn die Leuchtstofflampe eingesetzt und um 90° um ihre Längsachse gedreht wird, um die Sockelstifte in die zugeordneten Vertiefungen der Kontakt­ schenkel zu bringen. Zugleich führen die erheblichen Reibungskräfte dazu, daß es für die die Leuchtstofflampe einsetzende Person schwierig ist festzustellen, wann sich die Sockelstifte in den beiden hierfür vorgesehenen Vertiefungen befinden. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß eine zu geringe oder zu große Drehung der Leuchtstofflampe ausgeführt wird, ohne daß dies bemerkt wird. Dies könnte zu einer unzureichen­ den Befestigung oder zu mangelhaftem Kontakt an den Sockelstiften führen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Lampenfassung der eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß ein einfaches und sicheres Einsetzen der Leuchtstofflampen gewährleistet ist, wobei insbesondere mit Sicherheit feststellbar sein soll, daß sich die Leuchtstofflampe in ihrer vorgeschriebenen Einsatzstellung befindet, und daß bei verhältnismäßig geringen auftretenden Reibungskräften eine hohe Kontaktie­ rungskraft sicher gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vertiefungen in den beiden Kontaktschenkeln jeweils als Klemmkerbe mit in spitzem Winkel konvergierenden Seitenwänden ausgeführt sind und daß die Durchtrittsöffnung in der lampenseitigen Gehäusewand in der Weise winkelförmig gestaltet ist, daß sich von einem zwischen den freien Enden der Kontaktschenkel liegenden Randeinschnitt zwei Öffnungs­ buchten bis jeweils zu den Klemmkerben erstrecken, und daß der Rand der Durchtrittsöffnung im Bereich zwischen den beiden Öffnungsbuchten eine in Richtung zum Randeinschnitt vorspringende Randzunge aufweist.
Durch die Aufteilung des mittleren Bereichs der Durchtritts­ öffnung durch die vorspringende Randzunge in zwei Öffnungs­ buchten ist beim seitlichen Einführen der Sockelstifte in die Durchtrittsöffnung sichergestellt, daß der erste Sockelstift zwangsläufig seinen Wege zu einer der beiden Klemmkerben findet. Sobald dieser erste Sockelstift in der ersten Klemmkerbe gelagert ist, kann er bei einer weiteren Bewegung und Schwenkung der Leuchtstofflampe diese Klemmkerbe nicht mehr verlassen; er bildet vielmehr ein Schwenklager für die weitere Drehbewegung der Leuchtstofflampe, wobei der zweite Sockelstift bis zur einrastenden Aufnahme in die Klemmkerbe des zweiten Kontaktschenkels bewegt wird.
Da die beiden Sockelstifte in den beiden zugeordneten Klemmkerben mit Keilwirkung klemmend, d. h. selbsthemmend aufgenommen sind, ist die Leuchtstofflampe in dieser endgültigen Drehstellung festgelegt und kann allein durch eine Drehbewegung aus dieser eingebauten Stellung nicht mehr entfernt werden. Deshalb besteht auch keine Gefahr, daß die Leuchtstofflampe eine zu geringe oder zu große Drehbewegung ausgeführt hat. Vielmehr ist sichergestellt, daß sich die Leuchtstofflampe exakt in der vorgegebenen Drehstellung befindet.
Die beim Drehen der Leuchtstofflampe zwischen dem einen Sockelstift und dem einen Kontaktschenkel auftretende Reibung ist verhältnismäßig gering, weil die radiale Federkraft nicht nach den Anforderungen des Kontaktierungsdruckes gewählt werden muß. Der erforderliche hohe Kontaktierungsdruck ergibt sich schon bei verhältnismäßig geringen radialen Federkräften durch die Keilwirkung der Sockelstifte in der Klemmkerbe. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, die Sockelstifte durch einen zentralen Stützzapfen o. dgl. abzustützen.
Die Leuchtstofflampe kann aus ihren beiden Lampenfassungen nur dadurch herausgenommen werden, daß sie seitlich in Richtung auf eine der beiden Klemmkerben verschoben wird, so daß der andere Sockelstift aus der anderen Klemmkerbe herausbewegt wird. Erst aus dieser Stellung heraus ist eine Drehung der Leuchtstofflampe möglich, um beide Sockelstifte aus dem Randabschnitt der Durchtrittsöffnung seitlich herauszubewegen.
Wegen dieser Vorteile ist die erfindungsgemäße Lampenfassung insbesondere auch für explosionsgeschützte Leuchten geeignet.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine Lampenfassung für eine Leuchtstofflampe in einer Ansicht von der der Leuchtstofflampe abgekehrten Außenseite, wobei die Rückwand des Fassungsgehäuses abgenommen ist,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 eine Stirnansicht der Lampenfassung von der Lampensei­ te her in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2.
Jeweils eine Lampenfassung, wie sie in der Zeichnung dargestellt ist, ist an den beiden Enden einer röhrenförmigen Leuchtstofflampe 1 angeordnet, die in Fig. 2 mit strichpunk­ tierten Linien teilweise angedeutet ist. Die Leuchtstofflampe weist an ihrem am Ende angebrachten Sockel 2 zwei achsparal­ lel zueinander angeordnete Sockelstifte 3 auf.
In einem aus Kunststoff bestehenden Fassungsgehäuse 4, an dem ein anschraubbarer Befestigungssockel 5 angeformt ist, ist ein einstückig aus einem Blechstreifen bestehender Kontak­ teinsatz 6 angeordnet, der zwei seitwärts federnde Kontakt­ schenkel 7 aufweist. Die beiden Kontaktschenkel sind an ihrem einen Ende einstückig mit einem gemeinsamen Steg 8 verbunden, in dem eine Anschlußklemmenschraube 9 in einer Bohrung aufgenommen ist.
Der Schraubenkopf der Anschlußklemmenschraube 9 ist zwischen den beiden Kontaktschenkeln 7 angeordnet. Die Anschlußklem­ menschraube 9 ist in einem Klemmbügel 10 eingeschraubt, der sich auf der den Kontaktschenkeln 7 abgekehrten Außenseite des Stegs 8 befindet. An der Außenseite des Stegs 8 ist ein Verstärkungsplättchen 11 angelegt. Die anzuschließende elektrische Leitungsader wird durch Anziehen der Anschluß­ klemmenschraube 9 zwischen dem Kontaktbügel 10 und dem Verstärkungsplättchen 11 geklemmt. Das Verstärkungsplättchen 11 verhindert hierbei eine Verformung des Stegs 8.
Etwa im mittleren Bereich der beiden Kontaktschenkel 7 ist jeweils eine Klemmkerbe 12 angeformt, deren Seitenwände in einem spitzen Winkel nach außen konvergieren. Die Seitenwände der Klemmkerbe 12 schließen einen Winkel von 10° bis 30° vorzugsweise etwa 20° ein.
Die beiden Kontaktschenkel 7 sind im Bereich der Klemmkerben 12 durch äußere, radial wirkende Druckfedern 13 am Gehäuse 4 abgestützt. Diese Druckfedern 13 unterstützen die Federwir­ kung der Kontaktschenkel 7.
Das Gehäuse 4 ist auf seiner der Leuchtstofflampe 1 abgekehrten Außenseite durch einen Deckel 14 verschlossen. In einer lampenseitigen Gehäusewand 15 des Gehäuses 4 ist eine Durchtrittsöffnung 16 zum Einführen der Sockelstifte 3 ausgespart. Wie man aus Fig. 1 und besonders deutlich aus Fig. 3 erkennt, ist die Durchtrittsöffnung 16 in der Weise angenähert winkelförmig gestaltet, daß sich von einem zwischen den freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7 liegenden Randeinschnitt 17, der sich bis in eine Oberwand 18 des Gehäuses 4 fortsetzt, zwei Öffnungsbuchten 19 bis jeweils zu den Klemmkerben 12 erstrecken. Diese Öffnungsbuchten 19 sind so gestaltet und angeordnet, daß die Klemmkerben 12 von der Lampenseite her zugänglich sind.
Im Bereich zwischen den beiden Öffnungsbuchten 12 springt der Rand der Durchtrittsöffnung 16 in Richtung zum gegenüberlie­ genden Randeinschnitt 17 vor und bildet eine zentrale vorspringende Randzunge 20, die mittig zwischen den beiden Klemmkerben 12 angeordnet ist.
Der Randeinschnitt 17 wird von zwei zwischen den beiden freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7 liegenden Flächenstüc­ ken 21 des Gehäuses 4 begrenzt. Diese Flächenstücke 21 bilden ein Widerlager für die freien Enden 7a der Kontaktschenkel 7 und verhindern, daß die Kontaktschenkel 7 durch die Druckfeder 13 zu stark zusammengedrückt werden, wenn keine Leuchtstofflampe 1 eingesetzt ist.
Zum Einsetzen der Leuchtstofflampe 1 werden die beiden Sockelstifte 2 in der in Fig. 2 angedeuteten Weise radial von außen in den Randeinschnitt 17 der Durchtrittsöffnung 16 eingeführt. Der voranbewegte Sockelstift 3 trifft auf die Randzunge 20 und wird von dieser in eine der beiden Öffnungsbuchten 19 und damit in eine der beiden Klemmkerben 12 geleitet. Sobald dieser voranbewegte Sockelstift 3 in der zugeordneten Klemmkerbe 12 aufgenommen ist, bildet er ein Drehlager, um das die Leuchtstofflampe 1 gedreht werden kann, bis auch der zweite Sockelstift 3 in der gegenüberliegenden Klemmkerbe 12 einrastet. Aus dieser Stellung der Sockelstifte 3, die in Fig. 1 gezeigt ist, können die Sockelstifte 3 allein durch eine Drehung der Leuchtstofflampe 1 nicht wieder gelöst werden. Die Leuchtstofflampe ist in ihrer vorgegebenen Montagestellung fest in den beiden Lampenfassungen aufgenom­ men. Mit verhältnismäßig geringer radialer Federkraft, die durch die Kontaktschenkel 7 und die Druckfedern 13 aufge­ bracht wird, wird durch die Keilwirkung in den beiden Klemmkerben 12 eine wesentlich höhere Kontaktierungskraft an den Sockelstiften 3 erzielt, wodurch ein sicherer elektri­ scher Kontakt mit geringem Übergangswiderstand gewährleistet ist.
Um die Leuchtstofflampe 1 aus den beiden Lampenfassungen herauszunehmen, muß an jeder Fassung einer der beiden Sockelstifte 3 gegen die Kraft der Druckfeder 13 zur Seite hin bewegt werden, bis der andere Sockelstift 3 sich aus der Klemmung in seiner zugeordneten Klemmkerbe 12 löst. Hierbei ist es vorteilhaft, daß sich das freie Ende 7a des Kontakt­ schenkels 7 an dem Flächenstück 21 abstützt. Erst wenn dieser zweite Kontaktstift 3 aus seiner Klemmkerbe 12 gelöst ist, kann die Leuchtstofflampe 1 so weit um ihre Längsachse gedreht werden, daß anschließend beide Kontaktstifte 3 durch den Randeinschnitt 17 hindurch nach außen bewegt werden können.

Claims (6)

1. Lampenfassung für mit Zweistiftsockeln versehene Leuchtstofflampen mit einem Fassungsgehäuse, in dem ein metallischer Kontakteinsatz angeordnet ist, der zwei seitwärts federnde Kontaktschenkel mit jeweils einer Vertiefung zur Aufnahme jeweils eines der beiden Sockelstifte aufweist, wobei das Gehäuse in einer vor dem Kontakteinsatz liegenden lampenseitigen Gehäusewand eine Durchtrittsöffnung für die Sockelstifte aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen in den beiden Kontaktschenkeln (7) jeweils als Klemmkerbe (12) mit in spitzem Winkel konvergierenden Seitenwänden ausgeführt sind, daß die Durchtrittsöffnung (16) in der lampenseitigen Gehäusewand (15) in der Weise winkelförmig gestaltet ist, daß sich von einem zwischen den freien Enden (7a) der Kontaktschenkel (7) liegenden Randeinschnitt (17) zwei Öffnungsbuchten (19) bis jeweils zu den Klemmkerben (12) erstrecken, und daß der Rand der Durchtrittsöffnung (16) im Bereich zwischen den beiden Öffnungsbuchten (19) eine in Richtung zum Randeinschnitt (17) vorspringende Randzunge (20) aufweist.
2. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden aus Blech bestehenden Kontaktschenkel (7) an ihrem einen Ende einstückig mit einem gemeinsamen Steg (8) verbunden sind, in dem eine Anschlußklemmenschraube (9) in einer Bohrung aufgenommen ist.
3. Lampenfassung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf der Anschlußklemmenschraube (9) zwischen den beiden Kontaktschenkeln (7) angeordnet ist, daß die Anschlußklemmenschraube (9) in einen Klemmbügel (10) eingeschraubt ist, der sich auf der den Kontaktschenkeln (7) abgekehrten Außenseite des Stegs (8) befindet, und daß ein Verstärkungsplättchen (11) auf der Außenseite am Steg (8) anliegt.
4. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände der Klemmkerbe (12) einen Winkel von 10° bis 30° vorzugsweise etwa 20° einschließen.
5. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kontaktschenkel (7) im Bereich der Klemmkerben (12) durch äußere, radial wirkende Druckfedern (13) am Fassungsgehäuse (4) abgestützt sind.
6. Lampenfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randeinschnitt (17) von zwei zwischen den beiden freien Enden der Kontaktschenkel (7) liegenden Flächenstücken (21) des Fassungsgehäuses (4) seitlich begrenzt wird.
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