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Fahrzeugleuchte mit einer oder mehreren Glühlampen
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugleuchte mit einer oder
mehreren Glühlampen, die mit einem Sockel in einen Lampenträger eingesetzt sind,
zu dem ein Isolierkörper und darauf gehaltene aus einer Blechplatine ausgestanzte
Zuleitungen zu den Sockeln und Mittelkontakten der Glühlampen gehören, wobei zumindest
eine der Zuleitungen, die mit abgebogenen Lappen an dem Sockel einer Glühlampe anliegen,
durch am Isolierkörper verankerte Abwinkelungen an diesem befestigt ist.
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Es sind Fahrzeugleuchten bekannt, bei denen zwischen den Zuleitungen
oder durch Öffnungen in den Zuleitungen hindurch Vorsprünge des Isolierkörpers hochstehen.
Diese Vorsprünge sind plastisch verformt und übergreifen mit nietartigen Köpfen
die Zuleitungen, um diese am Isolierkörper zu halten. Es ist besonders einfach die
Vorsprünge kalt zu verformen. Dabei werden jedoch Spannungen im Kunststoff erzeugt,
die nach dem Entfernten des Werkzeugs die Nietköpfe sich etwas von den Zuleitungen
abheben lassen, so daß diese in ihrer Lage nicht mehr eindeutig fixiert sind. Dies
macht sich vor allem dann negativ bemerkbar, wenn sich die Glühlampen mit zwei an
ihrem Sockel vorstehenden Zapfen unter der Wirkung einer den Kontaktdruck an ihrem
Mittelkontakt erzeugenden Druckfeder direkt an den abgebogenen Lappen einer Zuleitung
abstützen.
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Eine unterschiedliche Position der Lappen entsprechend dem Nachgeben
der Nietköpfe führt zu einer unterschiedlichen Lage der Glühlampe und damit zu einem
nur sehr ungenau definierten Kontaktdruck am Mittelkontakt. Außerdem verschlechtert
sich dieser Kontaktdruck auch während der Lebensdauer einer Fahrzeugleuchte, da
während dieser Zeit die Nietköpfe vor allem auch, wenn sie während des Betriebs
höheren Temperaturen ausgesetzt sind, weiter nachgeben.
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Man kann die Betriebssicherheit einergFahrzeugleuchte dadurch erhöhen,
daß man die Vorsprünge des Isolierkörpers nicht kalt,
sondern warm
verformt. Dabei treten keine inneren Spannungen im Kunststoff auf. Es schwindet
zwar während des Erkaltens das Material etwas, dies macht sich jedoch in einer genauen
Lagedefinition der Zuleitungen weit weniger bemerkbar als das Nachgeben von kaltverformten
Vorsprüngen. Eine Fahrzeugleuchte mit derart am Isolierkörper befestigten Zuleitungen
ist zwar in technischer Hinsicht gut, jedoch ist der Arbeitsgang sehr zeit- und
kostenintensiv.
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Um auch auf einfachere Weise eine sichere Befestigung der Zuleitungen
auf dem Isolierkörper zu erhalten, kann man, wie es aus dem DE-GM 82 04 529 bekannt
ist, die Zuleitungen mit Abwinkelungen versehen, die im Isolierkörper verankert
sind.
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Bei der Fahrzeugleuchte aus der genannten Schrift ist aus jeder Abwinkelung
ein Vorsprung ausgeschert, der über eine Flachseite der Abwinkelung vorsteht und
einen federnden Steg am Isolierkörper hintergreift. Die Notwendigkeit, beim Ausstanzen
der Blechplatine einer Vorsprung über ihre Ebene zu heben, macht das Stanzwerkzeug
kompliziert. Außerdem hängt die Größe der Strecke, die der Vorsprung unter den federnden
Steg ragt, davon ab, wie genau die Biegekante und der Biegewinkel der Abwinkelung
eingehalten werden.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fahrzeugleuchte, die die Merkmale
aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist, so weiterzuentwickeln, daß die Abwinkelung
mit einem einfachen Werkzeug in die für die Verankerung notwendige Form gebracht
werden kann und die Art der Befestigung der Zuleitungen am Isolierkörper weiter
verbessert wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Fahrzeugleuchte mit den
Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, daß die Abwinkelungen
an ihren seitlichen, senkrecht zur Biegekante verlaufenden Scvhmalseiten mit dem
Isolierkörper verankert sind. Die Schmalseiten der Abwinkelungen können leicht mit
dem Stanzwerkzeug so gestaltet werden, daß dort die kante Verankerung mit dem Isolierker
mög-li + ist. Die Lage der Biege
und die Größe des Biegewinkels
bleiben ohne Einfluß auf den Abstand der Schmalseiten vom benachbarten Material
des Isolierkörpers, so daß die Verankerung nahezu unabhängig von den genannten Größen
ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Fahrzeugleuchte
können den Unteransprüchen entnommen werden. Besonders einfach ist die Verankerung
der Abwinkelungen im Material des Isolierkörpers dann, wenn gemäß Anspruch 2 diese
Abwinkelungen an den Schmalseiten mit Zähnen versehen sind, die sich im Isolierkörper
verhaken. Bei der Montage wird das Material durch die Zähne kurzzeitig verdrängt,
bevor es wieder in die Räume zwischen den Zähnen vordringt.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn gemäß Anspruch 8 die Abwinkelungen
parallel zu einer Schmalseite des Lampenträgers abgebogen sind. Bei einem länglichen
Lampenträger können nämlich in Längsrichtung beträchtliche Toleranzen zwischen dem
Isolierkörper und den Zuleitungen auftreten. Sind die Abwinkelungen gemäß Anspruch
8 abgebogen, so machen sich diese Toleranzen auf die relative Lage der Schmalseiten
der Abwinkelungen und des angrenzenden Materials des Isolierkörpers kaum bemerkbar.
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Gemäß Anspruch 9 sind zwei Abwinkelungen gegenüber den sich in mrzlgsweise
der Nähe derselben Glühlampe befindlichen abgebogenen Lappens um 90 Grad,gegenüber
diesen versetzt. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Lappen in dieselbe
Richtung wie die Abwinkelungen abgebogen sind. Es kann jedoch auch dann zu einem
einfachen Aufbau und einer leichten Herstellung des Biegewerkzeuges beitragen, wenn
die Lappen und die Abwinkelungen in entgegengesetzte Richtungen weisen.Da die von
der Kontaktfeder am Mittelkontakt ausgeübte Kraft von den abgebogenen Lappen der
einen Zuleitung aufgefangen werden, wäre es an sich am günstigsten, wenn diese Zuleitung
auch nahe an den Lappen fest im Isolierkörper verankert wäre. Im allgemeinen ist
jedoch das für die Platine verwendete Blech so fest, daß die angreifenden
Kräfte
auch gut auf die gegenüber den abgebogenen Lappen versetzten Abwinkelungen übertragen
werden können.
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Die Ansprüche 10 und 11 enthalten noch vorteilhafte Weiterbildungen
der Aufnahmen im Isolierkörper für die Abwinkelungen.
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Sind diese gemäß Anspruch 10 in ihrer Breite größer als die Dicke
der Abwinkelungen, so tragen sie zum Auffangen von Toleranzen zwischen dem Isolierkörper
und der Zuleitung bei, an der sich die jeweilige Abwinkelung befindet. Sind die
Aufnahmen im Isolierkörper vor dem freien Ende der Abwinkelungen verschlossen, so
erhält man eine gute Abdichtung des Inneren der Fahrzeugleuchte nach außen.
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Gemäß den Ansprüchen 12 und 13 ist es vorteilhaft, die Zuleitungen
außer mit Hilfe der Abwinkelungen zusätzlich noch durch verstemmte mit ihren Nietköpfen
über die Zuleitungen ragende Vorsprünge des Isolierkörpers zu halten.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Fahrzeugleuchte ist
in den Zeichnungen dargestellt. Anhand dieser Zeichnungen soll die Erfindung nun
näher erläutert werden.
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Es zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemäße Fahrzeugleuchte im Längsschnitt,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Lampenträger der Fahrzeugleuchte aus Fig. 1 in Richtung
des Pfeiles A, Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Bereich des zum Lampenträger aus
Fig. 2 gehörenden Isolierkörpers ohne die Blechplatine, Fig. 4 eine Draufsicht auf
einen Bereich der noch ebenen Blechplatine, der nach der Montage auf dem in Fig.3
gezeigten
Bereich des Isolierkörpers liegt, und Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Bereich der
Blechplatine aus Fig. 4 in der Nähe einer Abwinkelung.
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Die in Fig. 1 dargestellte Fahrzeugleuchte besteht im wesentlichen
aus einer Abdeckscheibe 10, die aus mehreren verschiedenfarbigen Teilen zusammengesetzt
ist, einem Reflektorkörper 11, der die Leuchte in mehrere Kammern unterteilt, und
einem Lampenträger 12, in den drei Glühlampen 13 eingesetzt werden können. Zum Lampenträger
12, der auch in der Fig. 2 gezeigt wird, gehören ein weitgehend als ebene Platte
ausgebildeter und am Reflektorkörper 11 eingeklipster Isolierkörper 14, der drei
topfartige Aufnahmen 15 besitzt, in denen sich nach der Montage jeweils ein Sockel
16 einer Glühlampe 13 befindet und deren oberer Rand mit der in das Innere der Fahrzeugleuchte
weisenden Oberseite 17 des Isolierkörpers 14 fluchtet.
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Auf der Oberseite 17 des Isolierkörpers 14 sind insgesamt fünf Zuleitungen
20,21,22,23 und 24 befestigt, die aus einer Blechplatine 25 ausgestanzt und nach
ihrer Montage auf dem Isolierkörper 14 elektrisch völlig voneinander getrennt sind.
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Wie der Isolierkörper 14 besitzt auch die Blechplatine 25 eine längliche,
rechteckige Form. Der Lampenträger 12 hat also zwei Längsseiten 26 und zwei Schmalseiten
27.
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Die Zuleitungen 20 bis 24 gehen von einem zentralen Stecker 28 aus
und sind dort mit flachsteckerartigen Abschnitten 29 parallel zueinander angeordnet.
Die beiden Zuleitungen 20 und 21 führen in die Nähe derselben Aufnahme 15 und sind
dort mit zwei Kontaktfedern 35 verbunden, die von außen in die entsprechende Aufnahme
15 hineinführen und dor unter Druck an zwei Mittelkontakten 36 einer Glühlampe 13
anliegen.
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Die Zuleitung 22 führt zu allen drei Aufnahmen 15, während die Zuleitung
23 nur zur mittleren und die Zuleitung 24 nur zur dritten Aufnahme 15 führt. An
den beiden zuletzt genannten Aufnahmen ist die Zuleitung 22 so wie die Zuleitung
20 und 21 elektrisch mit einer Kontaktfeder 35 verbunden, die in die entsprechende
Aufnahme
15 hineinragt, um dort den einzigen Mittelkontakt 36 einer Glühlampe 13 zu beaufschlagen.
Aus Fig. 3 ist ersichtlich, daß im Isolierkörper 14 von jeder Aufnahme 15 ein Kanal
37 ausgeht, der eine Kontaktfeder 35 aufnimmt und dessen Ende 38 so gestaltet ist,
daß die Kontaktfeder sicher gehalten ist und auf einfache Weise mit der entsprechenden
zuleitung verbunden werden kann.
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Die Zuleitungen 22,23 und 24 sind in der Nähe der ersten, zweiten
bzw. dritten Aufnahme 15 völlig gleich geformt. Sie bilden dort einen die Aufnahmen
15 umgebenden Ring 39, von dem aus sich im in Fig. 4 gezeigten ebenen Zustand zwei
sich diametral gegenüberliegende Lappen 40 nach innen und zwei weitere sich diametral
gegenüberliegende und gegen die Lappen 40 um 90 Grad versetzte Abschnitte 41 nach
außen erstrecken. Vor der Montage der Blechplatine 25 am Isolierkörper 14 werden
die Lappen 40 und die Abschnitte 41 in dieselbe Richtung abgebogen, so daß sie senkrecht
aus der Ebene der Blechplatine 25 wegstehen.
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In diesem Zustand können die Abschnitte 41 als Abwinkelungen bezeichnet
werden. Die Biegerichtung der Lappen 40 und der Abwinkelungen 41 ist so gewählt,
daß sie vom Innern der Fahrzeugleuchte wegweisen.
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Die Lappen 40 ragen nach der Montage in das Innere der Aufnahmen 15.
An ihrer freien Stirnseite besitzen sie eine kreissegmentförmige Aussparung 42,
in die nach der Montage der Glühlampen 13 die Zapfen 43 an den Glühlampensockeln
16 von den Kontaktfedern 35 gedrückt werden. Die von den Kontaktfedern 35 ausgeübten
Kräfte werden also auf die ringförmigen Abschnitte 39 übertragen, so daß diese,
um eine definierte Lage der Glühlampen 13 zu erhalten, gut am Isolierkörper 14 befestigt
werden müssen.
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Dazu dienen die Abwinkelungen 41, die eine längliche, rechteckige
Form mit den beiden sich in ihrer Längsrichtung erstreckenden Schmalseiten 50 und
der freien Stirnseite 51 besitzen. Die Schmalseiten 50 tragen jeweils zwei hintereinander
angeordnete Sägezähne 52, die zum freien Ende der Abwinkelungen
hin
flach und zum Ring 39 hin steil abfallen. Wie insbesondere der v(!rgrößerte Maßstab
xlach Fig. 5 erkennen läßt, besteht zwischen den beiden Sägezähnen einer Schmalseite
50 ein lichter Abstand 57. Die Kanten zwischen den Schmalseiten 50 und der Stirnseite
51 sind zu Auflaufschrägen 53 gebrochen, die ohne Knick in die flache Flanke 54
der beiden Sägezähne 53 übergehen, die der Stirnseite 51 am nähesten sind. Die Fig.
4 läßt gut die jeder Aufnahme 15 im Isolierkörper 14 zugeordneten beiden schlitzförmigen
Aufnahmen 55 für die beiden Abwinkelungen 41 an jedem Ring 39 erkennen. Auch diese
Aufnahmen 55 sind rings um ihre Einführöffnung mit Auflaufschrägen 56 versehen.
Vor dem freien Ende, also der Stirnseite 51 der Abwinkelungen 41, sind die Aufnahmen
55 verschlossen, so daß durch sie hindurch kein Schmutz und keine Feuchtigkeit in
die Fahrzeugleuchte eindringen kann.
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Zwischen dem Isolierkörper 14 und der Blechplatine 25 des Lampenträgers
12 treten Toleranzen auf, die sich um so stärker auswirken, je weiter man vom zentralen
Stecker 28 entfernt ist.
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Die Lage von bestimmten Abschnitten an den Zuleitungen, so auch der
Abwinkelungen 41, und der entsprechenden Aufnahmen im Isolierkörper 14 zueinander
ist deshalb nicht immer gleich.
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Wegen der länglichen Form des betrachteten Lampenträgers 12 machen
sich bei ihm Toleranzen, vor allem in Längsrichtung bemerkbar. Um den Einfluß dieser
Toleranzen gering zu halten, sind bei der gezeigten Fahrzeugleuchte die Abwinkelungen
41 parallel zu einer Schmalseite 27 des Lampenträgers 12 abgebogen. Die Lage der
Schmalseiten 51 der Abwinkelungen 41 zu den benachbarten Seiten der Aufnahmen 55
ist deshalb unabhängig von Toleranzen in Längsrichtung des Lampenträgers 12.
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Entsprechend der Biegekante der Abwinkelungen 41 erstrecken sich auch
die Aufnahmen 55 mit ihrer Längsrichtung parallel zu einer Schmalseite 27 des Lampenträgers
12. Um auch die Montage unbeeinflußt von den Toleranzen durchführen zu können, ist
die Breite, also die Ausdehnung der Aufnahmen 55 in Längsrichtung des Lampenträgers
12, größer als die Dicke der Abwinkelungen 41. So kann z.B. die Breite der Aufnahmen
55 1 mm, die Dicke der Abwinkelungen 41 jedoch 0,75 mm betragen.
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Während der Montage der Blechplatine 25 am Isolierkörper 14 werden
die Abwinkelungen 41 in die Aufnahmen 55 hineingedrückt. Dabei verkrallen sich die
Sägezähne 52 im benachbarten Material des Isolierkörpers 14. Um das eventuelle Abschaben
von Material auszugleichen, könnte der von der Stirnseite 51 weiter entfernte Sägezahn
jeder Schmalseite 50 höher ausgebildet werden als der vorhergehende, so daß beide
Zähne gleichviel Material verdrängen. Ein höherer Sägezahn 52 ist in Fig. 5 an jeder
Schmalseite gestrichelt dargestellt.
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Mit Hilfe der Abwinkelungen 41 wird somit eine gute, von Toleranzen
weitgehend unabhängige Befestigung der Blechplatine 25 am Isolierkörper 14 erhalten.
Auch Toleranzen in der Lage der Biegekante der Abwinkelungen 41, die äquivalent
zu Toleranzen zwischen der Blechplatine und dem Isolierkörper 14 in Längsrichtung
des Lampenträgers 12 sind, wirken sich nicht auf die Güte der Befestigung aus. Diese
kann noch etwas verbessert werden dadurch daß der Isolierkörper 14 mit Vorsprüngen
60 und die Blechplatine 25 mit Löchern 61 versehen wird, durch die bei der Montage
die Vorsprünge 60 hindurchtreten, und daß die Vorsprünge über der Blechplatine vernietet
werden. So befindet sich beim Ausführungsbeispiel seitlich neben der Schmalseite
der Aufnahmen 55 für die Abwinkelungen 41 jeweils ein Vorsprung 60 am Isolierkörper
14.
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Entsprechende Löcher 61 sind neben den Abwinkelungen 41 in die Blechplatine
25 gestanzt.
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Beim Ausführungsbeispiel weisen die Lappen 40 und die Abwinkelungen
41 in dieselbe Richtung. Gerade bei einer solchen Konstellation kann es günstig
für die Auslegung des Werkzeugs sein, wenn die Lappen 40 und die Abwinkelungen 41
vorzugsweise um 90 Grad,gegeneinander versetzt sind. Diese Versetzung mag auch dann
von Vorteil sein, wenn diese Lappen 40 und die Abwinkelungen 41 in entgegengesetzte
Richtungen weisen.
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