DE19635784A1 - Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherheitstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen - Google Patents
Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherheitstechnik für den Transport von Geld und WertgegenständenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen als Handkoffer für den Transport von
vorwiegend in Safebags verwahrtes Geld und von Wertgegenständen
ausgebildeten Sicherheitstransportbehälter, der mit einer Alarm
anlage und einer nach dem Auslösen der Alarmanlage und Fortdauer
des Alarms von dieser ausgelöst das Transportgut kennzeichnenden
Sicherheitseinrichtung ausgestattet ist, wobei sowohl die Alarm
anlage als auch die Sicherheitseinrichtung bei einem räuberischen
Angriff auf die den Transportbehälter von Hand transportierende
Person, in der Absicht, dieser denselben zu entwenden, spätestens
beim Versuch des Öffnens des Handkoffers durch einen Unbe
rechtigten in Funktion gesetzt werden.
Es sind bereits als Handkoffer ausgebildete Sicherheitstransport
behälter, die eine akustische und optische Alarmanlage und eine
von dieser angesteuerte, bei einem Ereignis eines unberechtigten
Zugriffs auf den Handkoffer das darin enthaltene Transportgut
kennzeichnende Sicherheitseinrichtung besitzen, bekannt, mit
denen vorwiegend Geld, in Safebags verwahrt, und/oder Wert
gegenstände transportiert werden.
Diese Alarmanlage und die Sicherheitseinrichtung werden gleich
zeitig automatisch mittels einer den Transportbehälter be
fördernden Person in Funktion gesetzt, d. h. scharfgeschaltet,
wobei diese Scharfschaltung von der den Transport vollziehenden
Person nicht, sondern nur von einer über eine besondere Legi
timation verfügenden Person aufgehoben werden kann.
Diese als Handkoffer ausgebildeten Sicherheitstransportbehälter
sind kistenförmig ausgebildet und weisen eine scharfkantige Form
mit einem seitlichen Deckel, der eine Beschickungsöffnung ver
schließt, auf. In der den Handkoffer nach oben abschließenden
Fläche ist eine Eingriffmulde vorgesehen, in der sich der Hand
griff des Handkoffers befindet. In dieser Eingriffmulde ist
weiterhin eine Lichtschranke oder ein Sensor untergebracht,
die/der beim Erfassen des Handkoffergriffes durch eine Person
eine batteriegespeiste elektronische Schaltung für die Alarm
anlage und für die Sicherheitseinrichtung des Handkoffers scharf
schaltet. Bei einem Loslassen dieses Griffes, beispielsweise
durch den Einfluß eines Dritten, der denjenigen bedroht, der mit
der Beförderung dieses Sicherheitskoffers gerade befaßt ist, wird
dann durch die in dem Handkoffer untergebrachte spezielle
elektronische Schaltung die Alarmanlage und die Sicherheits
vorrichtung in Funktion gesetzt. Damit wird zunächst ein aku
stisches Signal abgegeben und dann eine Rauchpatrone als op
tisches Signal gezündet. Sofern der Alarm fortbesteht, d. h.
dieser nicht durch einen Berechtigten durch das Entschärfen der
elektronischen Schaltung beendet wird, wird unmittelbar nach
Ablauf eines Zeitintervalles das Explodieren eines Farbstoff
gefäßes, das ebenfalls in dem Handkoffer untergebracht ist, aus
gelöst, wodurch das sich in dem Sicherheitstransportbehälter be
findliche Papiergeld gefärbt und für den weiteren Gebrauch un
brauchbar gemacht wird.
Zwecks einer Beschickung mit oder einer Entnahme von Transportgut
muß die elektronische Schaltung, die die vorgenannte Alarmanlage
und Sicherheitseinrichtung aktiviert, sofern diese durch das Er
greifen des Handgriffes scharfgeschaltet worden ist, durch hierzu
berechtigte Personen entschärft werden.
Als Energiequelle für die elektronische Schaltung sowie für die
Alarmanlage und Sicherheitseinrichtung wird eine aufladbare
Batterie verwendet, wobei der Ladezustand kontrolliert wird und
die Aufladung der Batterie außerhalb des Einsatzes des Hand
koffers erfolgt.
Es ist eine elektronische Schaltung für einen als Handkoffer aus
gebildeten Sicherheitstransportbehälter, die eine akustische und
optische Alarmanlage und eine Sicherheitseinrichtung vorgenannter
Art betätigt, bekannt geworden, die nach einer Scharfschaltung
über ein Sicherheitsschloß deaktiviert werden kann. Dieses
Sicherheitsschloß arbeitet nach dem für Banksafeanlagen bekannten
Prinzip. Ein Betätigen dieses Schlosses ist nur mit mehreren ver
schiedenen Schlüsseln, die außerdem nur in einer bestimmten
Reihenfolge benutzt werden dürfen, bedienbar, wobei ganz be
stimmte vorgegebene Schlüsselstellungen durch Drehen der
einzelnen Schlüssel eingehalten werden müssen. Sofern diese
vorgegebe Regelmäßigkeit in der Handhabung der für dieses Schloß
bestimmten Schlüssel eingehalten wird, kann das Schloß betätigt
und die elektronische Schaltung deaktiviert werden. Jede fehler
hafte Schlüsselbetätigung führt zum Auslösen der Alarmanlage der
Sicherheitseinrichtung, d. h. zum Ertönen eines akustischen
Alarmsignals und der Abgabe eines optischen Signals durch das
Zünden einer Rauchpatrone und dem Explodieren der das Trans
portgut einfärbenden Farbpatrone. Dies erschwert die Benutzung
dieses Sicherheitstransportbehälters auch für die dazu befugten
Personen. Außerdem müssen sowohl die Person, die den Handkoffer
transportieren soll, sowie die Person, die den Handkoffer, bzw.
das Geld in Empfang nehmen soll, jeweils über einen entsprech
enden Schlüsselsatz verfügen. Auch muß dieser entsprechende Satz
von Schlüsseln jeweils - solange er nicht benötigt wird - vor dem
Zugriff Unberechtigter gesichert aufbewahrt werden. Ein weiterer
Mangel einer durch eine Sicherheitsschloßanlage deaktivierbaren
elektronischen Schaltung besteht darin, daß die Berechtigten die
Schlüsselbedienung nicht beherrschen und eine Fehlbedienung zur
Auslösung der vorhandenen Alarmanlage und der Auslösung der
Sicherheitseinrichtung führen kann. Auch ist infolge des Ver
lustes oder der Beschädigung eines Schlüssels von denen, die zur
Bedienung erforderlich sind, jeweils das Sicherheitsschloß aus
zuwechseln.
Ein weiterer, bekanntgewordener Sicherheitstransportbehälter für
Geld- und Wertgegenstandstransporte ist mit einer elektronischen
Schaltung ausgestattet, die ebenfalls durch Erfassen des Hand
koffergriffes "geschärft" wird und damit eine akustische und op
tische Alarmanlage und eine Sicherungseinrichtung der oben be
schriebenen Art aktiviert wird. Hier wird zum Deaktivieren der
elektronischen Schaltung ein Schloß mit einem elektronisch
codierten Schlüssel benutzt. Der Mangel besteht hier darin, daß
der Code des elektronischen Schlüssels mit den heute bekannten
Mitteln ausgelesen werden kann. Damit kann der Sicherheitstrans
portbehälter entwendet werden und die elektronische Schaltung in
den kurzen Zeitintervallen bis zum Aulösen der Alarmanlage bzw.
der nachgeordneten Sicherheitseinrichtung deaktiviert werden. Da
durch erfüllt der Sicherheitstransportbehälter nicht mehr seine
Funktion.
Weiterhin ist es möglich, das zum Deaktivieren eingesetzte
Sicherheitsschloß durch einen Empfänger zu ersetzen, der unter
Nutzung von codierten Signalen vom Geldtransportfahrzeug aus
funkferngesteuert wird. Damit ist es möglich, die Deaktivierung
vor Ort unabhängig von den Personen vorzunehmen, die das Trans
portgut in Empfang zu nehmen haben, wobei die Auflassung zur Ab
gabe des Decodiersingals durch eine sich in dem Transportfahrzeug
aufhaltende Transportperson über Funk zu erfolgen hat.
Die Entschärfung der elektronischen Schaltung des Sicherheits
transportbehälters kann ordnungsgemäß lediglich über Funksignale
ausgelöst werden, wozu ein entsprechend Berechtigter, d. h. der
Fahrer des zugehörigen Geldtransportfahrzeuges oder derjenige,
der zum Empfang des Geldes berechtigt ist, ein entsprechendes
Signal über einen dazu vorhandenen einzuschaltenden Sender
abgeben muß.
Diese Art der Aufhebung der Scharfschaltung der elektronischen
Schaltung und damit verbundenen Deaktivierung der Alarmanlage und
der Sicherheitseinrichtung des bekannten Sicherheitstransportbe
hälters hat den Mangel, daß über die gegenwärtig diesbezüglich
gegebenen Möglichkeiten ein Unberechtigter ermitteln kann, welche
Funksignale erforderlich sind, um diese Aufhebung der Scharf
schaltung zu erwirken bzw. das signalgebende Geldtransport
fahrzeug so zu beschädigen, daß ein Signalabgabe über Funk un
möglich ist. Dadurch ist eine Sicherheit der Personen, die dieses
Geld bzw. Wertgegenstände mit diesem Sicherheitstransportbe
hälter befördern müssen, nicht mehr gewährleistet. Es können
Dritte mit Hilfe der vorgenannten Möglichkeiten die elektronische
Schaltung der Alarmanlage und der Sicherheitseinrichtung des
Handkoffers entschärfen und der Person, die den Handkoffer
befördert, diesen entreißen.
Weiterhin ist ein System bekannt geworden, mit dem der Geld- und
Werttransport in gesicherten Handkoffern, die in Serienfahrzeugen
transportiert werden können, erfolgt und womit einerseits eine
Unerpressbarkeit des Boten erreicht und andererseits eine Gefahr
beseitigt wird, daß der Bote selbst sich des Kofferinhaltes be
mächtigt. Hierzu wurde ein gesicherter Handkoffer entwickelt, der
mit einer elektronischen Überwachungsschaltung ausgerüstet ist,
in der der zeitliche Ablauf eines Botenganges programmiert ist.
Bei Störungen im individuellen zeitlichen Ablauf eines Boten
ganges, der in dieser Überwachungsschaltung einprogrammiert ist,
wird ein akustischer Alarm ausgelöst und anschließend der
Kofferinhalt zerstört.
Zur Realisierung des Transportsystems verfügt das Transportfahr
zeug über eine Überwachungsanlage für eine bestimmte Anzahl von
zu transportierenden, gesicherten Handkoffern, an die dann die
einzelnen Handkoffer im leeren, geschlossenen Zustand über Kabel
angeschlossen werden können. Nach Aktivierung der Überwachungs
anlage durch einen verschlüsselten Code wird ein Protokoll für
jeden Handkoffer angelegt und der Bewegungszustand eines jeden
Handkoffers wird automatisch durch die Überwachungsanlage abge
fragt und protokolliert. Ist der Handkoffer über die Kabelver
bindung mit der Überwachungsanlage verbunden, wird außerdem der
Zustand desselben ermittelt, d. h. es wird protokolliert, ob der
Handkoffer einen Inhalt aufweist und ob die Batterie in demselben
geladen ist. Bei Abnahme des Handkoffers von der Überwachungsan
lage, um diesen zu benutzen, wird dieses protokolliert. Wird der
Koffer beim Kunden geöffnet und gegebenenfalls beladen wird durch
Schließen des Kofferdeckels die Alarmanlage des Handkoffers ge
schärft und der Handgriff muß unverzüglich ergriffen werden. So
fern der Handkoffer anschließend nicht innerhalb einer defi
nierten Zeitspanne wieder an die im Fahrzeug vorhandenen Über
wachungsanlage angeschlossen wird, wird zuerst ein akustischer
und dann ein optischer Alarm ausgelöst, wobei zum optischen Alarm
eine Rauchbombe gezündet wird. Nach diesen Alarmen wird der In
halt des Handkoffers eingefärbt und dadurch unbrauchbar gemacht.
Diese Überwachungsanlage dokumentiert das Kommen und gehen der
Handkoffer und sorgt gleichzeitig für eine programmierbare
Ablauf-Vorgabe für eine entsprechende Sicherheit der Handkoffer,
die im Fahrzeug verbleiben, während der Bote mit einem anderen
gesicherten Handkoffer zu einem Kunden unterwegs ist. Der Bote
hat selbst keine Möglichkeit, einen gefüllten Handkoffer zu
öffnen oder die Ablauf-Vorgabe zu beeinflussen.
Die Erfindung bezweckt die Sicherung von in Handkoffern zu beför
derndem, wertvollem Transportgut vor dem Zugriff unbefugter
Personen, d. h. eine Benutzung desselben durch eine nicht befugte
Person absolut erkennende Sicherheitseinrichtung, die nur durch
Befugte entschärfbar ist und beim Zugriff auf den Transportkoffer
durch Unbefugte eine Einrichtung einschaltet, die z. B. ein
akustisches Alarmsignal auslöst und gleichzeitig ein optisches
Alarmsignal durch Zündung einer Rauchgaspatrone sowie eine Un
brauchbarmachung des Transportgutes vornimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektronische
Sicherung für Transportkoffer zu entwickeln, die sich selbst
schärft, sobald der Koffergriff mittels einer Hand eines Menschen
erfaßt wird, und die ein Auslösen von Sicherungsmaßnahmen einer
weiteren Sicherheitseinrichtung bewirkt, sobald der Koffergriff
losgelassen wird, bevor diese elektronische Sicherung entschärft
worden ist, wobei diese Entschärfung durch eine Einrichtung
realisierbar sein soll, die aus einem stationär, z. B. in einem
vor dem Zutritt Unbefugter gesicherten Raum eines Gebäudes unter
gebrachten elektronischen Schaltelement und einem mit ersterem
zusammenwirkenden, in dem Transportkoffer angebrachten zweiten
elektronischen Schaltelement besteht.
Die Aufgabe wurde dadurch gelöst, daß ein Sicherheitstrans
portbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik
für den Transport von Geld oder Wertgegenständen, bestehend aus
einem Behälter mit einem verschließbaren und nur durch einen Be
rechtigten zu öffnenden Deckel zum Beschicken desselben und einem
Behälteroberteil, das mit einem Tragegriff innerhalb eines Griff
schutzes ausgerüstet ist, wobei die Alarmanlage von einer sich in
einem passiven Ruhestand befindenden elektronischen Schaltung an
gesteuert wird, die sensorgesteuert durch Ergreifen des Trage
griffs sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltet, in dem
geschärften Zustand beim Loslassen des Tragegriffs hierdurch ein
Alarm ausgelöst wird und diese Scharfschaltung nur über ein mit
einer Erkennungstechnik ausgestattetes Schaltelement deaktivier
bar ist, entwickelt wurde, bei der erfindungsgemäß zur An
steuerung der innerhalb des Sicherheitstransportbehälters ange
ordneten Sicherungstechnik und Alarmanlage, eine elektronische
Überwachungsschaltung mit einem der Systemsteuerung dienenden
Mikroprozessor oder Mikrocontroler im Behälteroberteil angeordnet
ist, wobei über die sensorgesteuerte Scharfschaltung der Über
wachungsschaltung die Alarmanlage aktiviert wird und diese Alarm
anlage über ein schaltbares Bauelement in einem Erkennungsbau
stein mittels einer passiven HF-Erkennungstechnik deaktivierbar
ist.
Die passive HF-Erkennungstechnik besteht aus einer innerhalb des
Sicherheitstransportbehälters angeordneten Sende- und Empfangs
einrichtung, die einen außerhalb des Sicherheitstransportbe
hälters sich befindenden Transponder zum Aussenden von codierten
Informationen anregt.
Zur passiven HF-Erkennungstechnik ist ein Transponder eingesetzt,
der durch den/die Berechtige(n) körperlich getrennt vom Sicher
heitstransportbehälter berührungslos als Zugriffsnachweis be
nutzt wird, wobei ein, den Transponder von dem Ausstrahlen einer
Welle im HF-Bereich angeregt zum Schwingen ein eigenes
Kennungssignal mit den in dem Transponder gespeicherten Daten
ausstrahlt, die nach Einlesen durch ein in der Überwachungs
schaltung integrierten Lesegerätes auf den Nachweis der Zugriffs
berechtigung zum Sicherheitstransportbehälter überprüfbar ist.
Die Sende- und/oder die Empfangseinrichtung der HF-Erkennungs
technik für die von dem Transponder ausgesandten codierten Infor
mationen sind derart ausgebildet, daß ein bestimmungsgemäßes Zu
sammenwirken nur zustandekommen kann, wenn sich der Transponder
in unmittelbarer Nähe an einer bestimmten Stelle des Sicherheits
behälters befindet.
Die Sendeeinrichtung der Erkennungstechnik ist derart ausge
bildet, daß die von dieser ausgestrahlten Signale dazu geeignet
sind, vom Transponder in elektrische Energie umgewandelt zu
werden, die ausreicht, um die empfangenen Signale auszuwerten und
um dann die codierten Informationen abzustrahlen.
In Oberflächennähe des Sicherheitstransportbebehälters, vorzugs
weise in der des Behälteroberteils ist eine kombinierte Sende- und
Empfangsspule zur Ausstrahlung von HF-Wellen und des Empfanges
der von dem Transponder ausgestrahlten Informationen vorgesehen.
Der zur passiven HF-Erkennungstechnik eingesetzte Transponder ist
als XS-Karte ausgebildet, die über elektronisch unlöschbare,
mittels eines 64-Bit-Codes eingespeicherte Informationen verfügt,
die die Zugriffsberechtigung nachweisen.
Die vom Transponder ausgesandten codierten Informationen sind in
einem dort vorgesehenen, von außen nicht auslesbaren Speicher ge
speichert und der Transponder ist als kontaklose Chipkarte ausge
bildet.
Der Sicherheitstranportbehälter ist weiterhin erfindungsgemäß als
Handkoffer mit abgerundeten Ecken und Kanten ausgebildet und der
Griffschutz ist als Eingiffsmulde im Behälteroberteil ausgeführt,
in der ein Tragegriff mit einem verdeckt angeordneten Sensor vor
gesehen ist, der als Infrarotlichtschranke ausgebildet ist.
Weiterhin steuert die elektronische Überwachungsschaltung einen
Anzeigenbaustein für die Betriebszustände, einen Akustikbaustein
der Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte Rauchpatrone und
wird selbst von einem Transpondersystem gesteuert, das als Lese
gerät ausgebildet ist und in dem ein Sender und ein Empfänger
einschließlich Datendecoder Kommunikationseinheit integriert ist.
Ferner wird die elektronische Überwachungsschaltung von einem als
Taster ausgebilden Deckelsensor, der den Schließzustand des
Deckels 2 signalisiert, gesteuert.
Der Mikroprozessor der elektronischen Überwachungsschaltung ist
softwaregesteuert programmierbar und damit kann die Ansprech
barkeit auf definierte Codierungen des Transponders beschränkt
werden.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Transpondertechnik zur Deakti
vierung der über eine elektronische Überwachungsschaltung durch
Erfassen des Tragegriffs sich automatisch und unwiderruflich
scharfschaltenden Alarmanlage und Sicherheitstechnik in einem
Sicherheitstransportbehälter verfügt über eine einfache Hand
habung im Umgang mit derartigen Transportbehältern sowohl beim
Kunden als auch durch den Boten, der diesen zu transportieren
hat. Zur Sicherheit der Transpondertechnik gegenüber einer
mißbräuchlichen Handhabung bietet die mit einem Mikroprozessor
versehene elektronische Überwachungsschaltung noch die Mög
lichkeit, die Lesbarkeit auf bestimmte Transpondercodierungen zu
beschränken. Das ist dann von Bedeutung, wenn ein bestimmter
Transponder verlorengegangen ist oder ein Kunde, dem dieser
Transponder zugeteilt worden war, nicht mehr bedient wird, aber
den Transponder mißbräuchlich beabsichtigt zu nutzen.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Einen als Sicherheitstransportbehälter ausge
bildeten Handkoffer in Seitenansicht
Fig. 2 Einen Handkoffer im Schnitt nach Fig. 1
Fig. 3 Ein Blockschaltbild des Sicherheitssystems des
Sicherheitstransportbehälters nach Fig. 1.
Ein mit einem Sicherheitssystem ausgerüsteter und als Handkoffer
ausgebildeter Sicherheitstransportbehälter 1; 2; 4; 5; 6, der
für den Transport von Geld und/oder Wertgegenständen (nicht ge
zeigt) bestimmt ist, besteht aus einem rechteckigen Behälter 1.
Dieser ist mit einem der Beladung dienenden Deckel 2 an der
Frontseite 3 und einem Behälteroberteil 4 versehen. Das Behälter
oberteil 4 weist eine Eingriffsmulde 5 auf, in der ein mit dem
Behälteroberteil 4 fest verbundener Tragegriff 6 angeordnet ist.
Der rechteckige Behälter 1 und das Behälteroberteil 4 weisen ab
gerundete Ecken 7 und abgerundete Kanten 8 auf. Hierdurch wird
erreicht, daß die Kollisionsgefahrgefahr mit Möbeln und dgl. so
wie ein Hängenbleiben an Kleidungsstücken beim Transport des
Handkoffers reduziert werden und ein hierdurch hervorgerufenes
Entreißen desselben aus der Hand des Boten vermieden wird.
Weiterhin ist in dem Behälteroberteil 4 das Sicherheitssystem des
Handkoffers untergebracht. Neben dem Tragegriff 6 ist in dieser
Eingriffsmulde 5 noch eine als Griffsensor ausgebildete ver
deckte Infrarotlichtschranke angebracht, mittels der eine das
Sicherheitssystem ansteuernde, elektronische Überwachungsschal
tung, die einen Mikroprozessor aufweist, durch bloßes Ergreifen
des Tragegriffs 6 scharfgeschaltet wird. In dem Behälteroberteil
4 ist ferner zur Energieversorgung des Sicherheitssystems eine
über Fremdeinspeisung aufladbare, nicht dargestellte Batterie
untergebracht. Der Deckel 2 ist mit einem als mechanischer
Deckelschalter ausgebildeten Deckelsensor versehen, der das Ver
schließen des Deckels 4 erfaßt und der zentralen elektronischen
Überwachungsschaltung meldet. Eine Ladezustandskontrollanzeige
signalisiert den Batterieladezustand durch eine optische und
akustische Anzeige. Sofern die Batterie voll geladen ist,
leuchtet kein Signal auf. Sobald die Batterie nahezu entladen
ist, wird dieser Ladezustand durch Aufleuchten einer LED-Anzeige
in "Grün" angezeigt und es ertönt gleichzeitig ein Aufmerk
samkeitston. Ist die Batterie entladen, leuchtet eine LED-Anzeige
in "Rot" auf und es ertönt ein Dauerton. Zwecks Aufladung der
internen Batterie muß bei geschlossenem Deckel 2 zuerst im
entschärften Zustand der elektronischen Überwachungsschaltung ein
Hauptschalter in eine "Aus"-Stellung gebracht und dann der Deckel
2 geöffnet werden, damit der sich im Sicherheitstransport
behälter befindende Zustandsschalter auf "Laden" geschaltet
werden kann. Über eine Kabelverbindung ist sodann ein Laden der
Batterie möglich. Nach Abschluß des Ladevorganges und Abtrennung
des Einspeisekabels muß der Hauptschalter auf "Ein" geschaltet
werden. Nach Ablauf einer internen Prüfzeit erfolgt nach
erfolgreichem Systemcheck die Freigabe des Sicherheitstrans
portbehälters für den Einsatz. Nunmehr muß der Zustandsschalter
von "Laden" auf "Transport" umgeschaltet werden, wobei der
Handkoffer ungeschärft aber transportbereit ist. Hiernach er
folgt eine automatische Abfrage aller Sensoren, des Deckel
sensors, des Griffsensors und eines, die Berechtigung für den
Zugang zum Sicherheitstransportbehälter im scharfgeschalteten
Zustand signalisierenden passiven HF-Identifikationssystems. Als
Antwortgeber wird ein Transponder eingesetzt, der, ohne eine
eigene Stromversorgung zu benötigen, auf Anforderung durch eine
Bestrahlung desselben mit einer HF-Welle, durch ein mit der Über
wachungsschaltung verbundenes HF-Identifikationssystem, eine
Kennung fälschungssicher aussendet. Kann diese Kennung gelesen
werden durch die sich im Sicherheitstransportbehälter befindende
elektronische Überwachungsschaltung, kann der verschlossene
Deckel 2 des Handkoffers geöffnet werden.
Sobald der Sicherheitstransportbehälter einsatzbereit ist, wird
durch Erfassen des Tragegriffs 6 die Überwachungsschaltung
scharfgeschaltet. Von diesem Zeitpunkt an kann der Sicherheits
transportbehälter nur noch nach vorheriger Abgabe des Berechti
gungsnachweises durch einen Dritten geöffnet werden. Der Nachweis
der Berechtigung wird über einen Transponder geführt. Sofern die
Kennung angenommen wird, kann derjenige, der den Sicherheits
transportbehälter transportiert, den Tragegriff 6 freigeben. Wird
die Hand vom Tragegriff 6 ohne, daß der Nachweis der Berechtigung
für den Zugriff zum Sicherheitstransportbehälter geführt worden
ist, gelöst, dann wird die Alarmanlage aktiviert und nach Durch
lauf eines Zeitintervalles ein akustischer Alarm ausgelöst und,
sofern nicht nach Ertönen dieses akustischen Signals innerhalb
eines definierten Zeitintervalles der Alarmablauf unterbrochen
wird, wird eine Farbpatrone gezündet, wodurch einmal der Alarm
optisch signalisiert und andererseits der Inhalt des Sicherheits
transportbehälters gekennzeichnet wird. Sofern der Alarmablauf
erfolgreich durch ein Wiederergreifen des Tragegriffs 6 gestoppt
worden ist, bleibt die Scharfschaltung der elektronischen Über
wachungsschaltung erhalten und kann nur über die Benutzung eines
Transponders mit einer die Zugriffsberechtigung nachweisenden
Codierung im Transportfahrzeug oder durch den Kunden entschärft
werden. Diese Entschärfung erfolgt, indem der Transponder an eine
hierfür markierte Stelle am Sicherheitstransportbehälter herange
führt wird, was praktisch nur beim Kunden oder im Transportfahr
zeug möglich ist. Danach ist der Deckel 2 entriegelt und läßt
sich öffnen. Nach dieser Entschärfung muß sich die Hand aber
unverzüglich von dem Tragegriff 6 lösen. Sollte das nicht
innerhalb eines definierten Zeitintervalles erfolgen, schärft
sich die elektronische Überwachungsschaltung erneut.
Claims (17)
1. Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer
Sicherungstechnik für den Transport von Geld oder Wertgegen
ständen, bestehend aus einem Behälter mit einem verschließ
baren und nur durch einen Berechtigten zu öffnenden Deckel
zum Beschicken desselben und einem Behälteroberteil, das mit
einem Tragegriff innerhalb eines Griffschutzes ausgerüstet
ist, wobei die Alarmanlage von einer sich in einem passiven
Ruhestand befindenden elektronischen Schaltung angesteuert
wird, die sensorgesteuert durch Ergreifen des Tragegriffs
sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltet, in dem
geschärften Zustand beim Loslassen des Tragegriffs hierdurch
ein Alarm ausgelöst wird und diese Scharfschaltung nur über
ein mit einer Erkennungstechnik ausgestattetes Schalt
element deaktivierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Ansteuerung der innerhalb des Sicherheitstransportbehälters
angeordneten Sicherungstechnik und Alarmanlage, eine elek
tronische Überwachungsschaltung mit einem der Systemsteue
rung dienenden Mikroprozessor oder Mikrocontroler im Be
hälteroberteil (4) angeordnet ist, wobei über die sensor
gesteuerte Scharfschaltung der Überwachungsschaltung die
Alarmanlage aktiviert wird und diese Alarmanlage über ein
schaltbares Bauelement in einem Erkennungsbaustein mittels
einer passiven HF-Erkennungstechnik deaktivierbar ist.
2. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die passive HF-Erkennungstechnik aus einer
innerhalb des Sicherheitstransportbehälters angeordneten
Sende- und Empfangseinrichtung besteht, die einen außerhalb
des Sicherheitstransportbehälters sich befindenden Trans
ponder zum Aussenden von codierten Informationen anregt.
3. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur passiven HF-Erkennungstechnik ein
Transponder eingesetzt ist, der durch den/die Berechtige(n)
körperlich getrennt vom Sicherheitstransportbehälter be
rührungslos als Zugriffsnachweis benutzt wird, wobei ein
den Transponder von dem Ausstrahlen einer Welle im HF-Be
reich angeregt zu schwingen ein eigenes Kennungssignals
mit den in dem Transponder gespeicherten Daten ausstrahlt,
die nach Einlesen durch ein in der Überwachungsschaltung
integriertes Lesegerät auf den Nachweis der Zugriffsbe
rechtigung zum Sicherheitstransportbehälter überprüfbar ist.
4. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der die Sende- und/oder die Empfangs
einrichtung der HF-Erkennungstechnik für die von dem Trans
ponder ausgesandten codierten Informationen derart ausge
bildet sind, daß ein bestimmungsgemäßes Zusammenwirken nur
zustandekommen kann, wenn sich der Transponder in unmittel
barer Nähe an einer bestimmten Stelle des Sicherheitsbe
hälters befindet.
5. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung der Erkennungs
technik derart ausgebildet ist, daß die von dieser ausge
strahlten Signale dazu geeignet sind, vom Transponder in
elektrische Energie umgewandelt zu werden, die ausreicht, um
die empfangenen Signale auszuwerten und um dann die
codierten Informationen abzustrahlen.
6. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in Oberflächennähe des Sicherheitstrans
portbehälters ein kombinierte Sende-und Empfangsspule zur Aus
strahlung von HF-Wellen und des Empfanges der von dem Trans
ponder ausgestrahlten Informationen vorgesehen ist.
7. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß in Oberflächennähe des Behälteroberteils
die kombinierte Sende-und Empfangsspule zur Ausstrahlung von
HF-Wellen und des Empfanges der von dem Transponder aus
gestrahlten Informationen angebracht ist.
8. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 7 dadurch
gekennzeichnet, daß der zur passiven HF-Erkennungstechnik
eingesetzte Transponder als XS-Karte ausgebildet ist, die
über elektronisch unlöschbare, mittels eines 64-Bit-Codes
eingespeicherte, die Zugriffsberechtigung nachweisende In
formationen verfügt.
9. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die vom Transponder ausgesandten codier
ten Informationen in einem dort vorgesehenen, von außen
nicht auslesbaren Speicher gespeichert sind.
10. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Transponder als kontaktlose Chip
karte ausgebildet ist.
11. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß der Sicherheitstranportbehälter
als Handkoffer ausgebildet ist und abgerundete Ecken (7)
und Kanten (8) aufweist, der Griffschutz im Behälterober
teil (4) als Eingiffsmulde (5) ausgebildet ist, innerhalb
der ein Tragegriff (6) mit einem verdeckt angeordneten
Sensor vorgesehen ist.
12. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß der im Griffschutz (5) und/oder
am Tragegriff (6) verdeckt angeordnete Sensor als Infra
rotlichtschranke ausgebildet ist.
13. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 12, da
durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs
schaltung einen Anzeigenbaustein für die Betriebszustände,
einen Akustikbaustein der Alarmanlage und eine von dieser
angesteuerte Rauchpatrone steuert.
14. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs
schaltung von einem Transpondersystem gesteuert wird, das
als Lesegerät ausgebildet ist und in den ein Sender und
Empfänger einschließlich Datendecoder und Kommunikations
einheit integriert sind.
15. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 14, da
durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs
schaltung von einem als Taster ausgebilden Deckelsensor,
der den Schließzustand des Deckels (2) signalisiert,
steuerbar ist.
16. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 15, da
durch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor der elek
tronischen Überwachungsschaltung softwaregesteuert
programmierbar ist.
17. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 16, da
durch gekennzeichnet, daß die Ansprechbarkeit des
Mikroprossors der elektronischen Überwachungsschaltung auf
definierbare Codierungen der Transponder einschränkbar
programmierbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135784 DE19635784C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135784 DE19635784C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19635784A1 true DE19635784A1 (de) | 1998-03-05 |
| DE19635784C2 DE19635784C2 (de) | 2002-10-24 |
Family
ID=7804540
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996135784 Expired - Fee Related DE19635784C2 (de) | 1996-09-04 | 1996-09-04 | Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19635784C2 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10127691A1 (de) * | 2001-06-08 | 2003-01-02 | Martin Schmidt | Transportbehältnis mit elektronischem Transportsicherungsmechanismus für Bargeld und Wertgegenstände |
| WO2005034051A1 (en) * | 2003-10-09 | 2005-04-14 | Cashguard Ab | Self-contained automatic note-handling apparatus designed for a cash register system |
| DE102011056605A1 (de) | 2011-12-19 | 2013-06-20 | Benteler Automobiltechnik Gmbh | Behälter, insbesondere Wertbehälter |
Family Cites Families (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CH624284A5 (en) * | 1978-07-21 | 1981-07-31 | Eugen Gehrer | Portable container which is protected against theft and/or break-in |
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| DE29519427U1 (de) * | 1995-12-08 | 1996-06-27 | Faust, Holger, 01309 Dresden | Anordnung zur Handhabung von Geldübergabetresoren |
-
1996
- 1996-09-04 DE DE1996135784 patent/DE19635784C2/de not_active Expired - Fee Related
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| DE102011056605A1 (de) | 2011-12-19 | 2013-06-20 | Benteler Automobiltechnik Gmbh | Behälter, insbesondere Wertbehälter |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19635784C2 (de) | 2002-10-24 |
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