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DE19635784A1 - Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherheitstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen - Google Patents

Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherheitstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen

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DE19635784A1
DE19635784A1 DE1996135784 DE19635784A DE19635784A1 DE 19635784 A1 DE19635784 A1 DE 19635784A1 DE 1996135784 DE1996135784 DE 1996135784 DE 19635784 A DE19635784 A DE 19635784A DE 19635784 A1 DE19635784 A1 DE 19635784A1
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DE
Germany
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transport container
security
transponder
container according
safety
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STOOF INTERNATIONAL GMBH, 14822 BORKHEIDE, DE
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STOOF FAHRZEUGBAU GmbH
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/18Devices to prevent theft or loss of purses, luggage or hand carried bags
    • A45C13/24Devices for sound-producing, piercing, gas-discharging, or the like
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/149Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with electric, magnetic, capacitive switch actuation

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen als Handkoffer für den Transport von vorwiegend in Safebags verwahrtes Geld und von Wertgegenständen ausgebildeten Sicherheitstransportbehälter, der mit einer Alarm­ anlage und einer nach dem Auslösen der Alarmanlage und Fortdauer des Alarms von dieser ausgelöst das Transportgut kennzeichnenden Sicherheitseinrichtung ausgestattet ist, wobei sowohl die Alarm­ anlage als auch die Sicherheitseinrichtung bei einem räuberischen Angriff auf die den Transportbehälter von Hand transportierende Person, in der Absicht, dieser denselben zu entwenden, spätestens beim Versuch des Öffnens des Handkoffers durch einen Unbe­ rechtigten in Funktion gesetzt werden.
Es sind bereits als Handkoffer ausgebildete Sicherheitstransport­ behälter, die eine akustische und optische Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte, bei einem Ereignis eines unberechtigten Zugriffs auf den Handkoffer das darin enthaltene Transportgut kennzeichnende Sicherheitseinrichtung besitzen, bekannt, mit denen vorwiegend Geld, in Safebags verwahrt, und/oder Wert­ gegenstände transportiert werden.
Diese Alarmanlage und die Sicherheitseinrichtung werden gleich­ zeitig automatisch mittels einer den Transportbehälter be­ fördernden Person in Funktion gesetzt, d. h. scharfgeschaltet, wobei diese Scharfschaltung von der den Transport vollziehenden Person nicht, sondern nur von einer über eine besondere Legi­ timation verfügenden Person aufgehoben werden kann.
Diese als Handkoffer ausgebildeten Sicherheitstransportbehälter sind kistenförmig ausgebildet und weisen eine scharfkantige Form mit einem seitlichen Deckel, der eine Beschickungsöffnung ver­ schließt, auf. In der den Handkoffer nach oben abschließenden Fläche ist eine Eingriffmulde vorgesehen, in der sich der Hand­ griff des Handkoffers befindet. In dieser Eingriffmulde ist weiterhin eine Lichtschranke oder ein Sensor untergebracht, die/der beim Erfassen des Handkoffergriffes durch eine Person eine batteriegespeiste elektronische Schaltung für die Alarm­ anlage und für die Sicherheitseinrichtung des Handkoffers scharf­ schaltet. Bei einem Loslassen dieses Griffes, beispielsweise durch den Einfluß eines Dritten, der denjenigen bedroht, der mit der Beförderung dieses Sicherheitskoffers gerade befaßt ist, wird dann durch die in dem Handkoffer untergebrachte spezielle elektronische Schaltung die Alarmanlage und die Sicherheits­ vorrichtung in Funktion gesetzt. Damit wird zunächst ein aku­ stisches Signal abgegeben und dann eine Rauchpatrone als op­ tisches Signal gezündet. Sofern der Alarm fortbesteht, d. h. dieser nicht durch einen Berechtigten durch das Entschärfen der elektronischen Schaltung beendet wird, wird unmittelbar nach Ablauf eines Zeitintervalles das Explodieren eines Farbstoff­ gefäßes, das ebenfalls in dem Handkoffer untergebracht ist, aus­ gelöst, wodurch das sich in dem Sicherheitstransportbehälter be­ findliche Papiergeld gefärbt und für den weiteren Gebrauch un­ brauchbar gemacht wird.
Zwecks einer Beschickung mit oder einer Entnahme von Transportgut muß die elektronische Schaltung, die die vorgenannte Alarmanlage und Sicherheitseinrichtung aktiviert, sofern diese durch das Er­ greifen des Handgriffes scharfgeschaltet worden ist, durch hierzu berechtigte Personen entschärft werden.
Als Energiequelle für die elektronische Schaltung sowie für die Alarmanlage und Sicherheitseinrichtung wird eine aufladbare Batterie verwendet, wobei der Ladezustand kontrolliert wird und die Aufladung der Batterie außerhalb des Einsatzes des Hand­ koffers erfolgt.
Es ist eine elektronische Schaltung für einen als Handkoffer aus­ gebildeten Sicherheitstransportbehälter, die eine akustische und optische Alarmanlage und eine Sicherheitseinrichtung vorgenannter Art betätigt, bekannt geworden, die nach einer Scharfschaltung über ein Sicherheitsschloß deaktiviert werden kann. Dieses Sicherheitsschloß arbeitet nach dem für Banksafeanlagen bekannten Prinzip. Ein Betätigen dieses Schlosses ist nur mit mehreren ver­ schiedenen Schlüsseln, die außerdem nur in einer bestimmten Reihenfolge benutzt werden dürfen, bedienbar, wobei ganz be­ stimmte vorgegebene Schlüsselstellungen durch Drehen der einzelnen Schlüssel eingehalten werden müssen. Sofern diese vorgegebe Regelmäßigkeit in der Handhabung der für dieses Schloß bestimmten Schlüssel eingehalten wird, kann das Schloß betätigt und die elektronische Schaltung deaktiviert werden. Jede fehler­ hafte Schlüsselbetätigung führt zum Auslösen der Alarmanlage der Sicherheitseinrichtung, d. h. zum Ertönen eines akustischen Alarmsignals und der Abgabe eines optischen Signals durch das Zünden einer Rauchpatrone und dem Explodieren der das Trans­ portgut einfärbenden Farbpatrone. Dies erschwert die Benutzung dieses Sicherheitstransportbehälters auch für die dazu befugten Personen. Außerdem müssen sowohl die Person, die den Handkoffer transportieren soll, sowie die Person, die den Handkoffer, bzw. das Geld in Empfang nehmen soll, jeweils über einen entsprech­ enden Schlüsselsatz verfügen. Auch muß dieser entsprechende Satz von Schlüsseln jeweils - solange er nicht benötigt wird - vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert aufbewahrt werden. Ein weiterer Mangel einer durch eine Sicherheitsschloßanlage deaktivierbaren elektronischen Schaltung besteht darin, daß die Berechtigten die Schlüsselbedienung nicht beherrschen und eine Fehlbedienung zur Auslösung der vorhandenen Alarmanlage und der Auslösung der Sicherheitseinrichtung führen kann. Auch ist infolge des Ver­ lustes oder der Beschädigung eines Schlüssels von denen, die zur Bedienung erforderlich sind, jeweils das Sicherheitsschloß aus­ zuwechseln.
Ein weiterer, bekanntgewordener Sicherheitstransportbehälter für Geld- und Wertgegenstandstransporte ist mit einer elektronischen Schaltung ausgestattet, die ebenfalls durch Erfassen des Hand­ koffergriffes "geschärft" wird und damit eine akustische und op­ tische Alarmanlage und eine Sicherungseinrichtung der oben be­ schriebenen Art aktiviert wird. Hier wird zum Deaktivieren der elektronischen Schaltung ein Schloß mit einem elektronisch codierten Schlüssel benutzt. Der Mangel besteht hier darin, daß der Code des elektronischen Schlüssels mit den heute bekannten Mitteln ausgelesen werden kann. Damit kann der Sicherheitstrans­ portbehälter entwendet werden und die elektronische Schaltung in den kurzen Zeitintervallen bis zum Aulösen der Alarmanlage bzw. der nachgeordneten Sicherheitseinrichtung deaktiviert werden. Da­ durch erfüllt der Sicherheitstransportbehälter nicht mehr seine Funktion.
Weiterhin ist es möglich, das zum Deaktivieren eingesetzte Sicherheitsschloß durch einen Empfänger zu ersetzen, der unter Nutzung von codierten Signalen vom Geldtransportfahrzeug aus funkferngesteuert wird. Damit ist es möglich, die Deaktivierung vor Ort unabhängig von den Personen vorzunehmen, die das Trans­ portgut in Empfang zu nehmen haben, wobei die Auflassung zur Ab­ gabe des Decodiersingals durch eine sich in dem Transportfahrzeug aufhaltende Transportperson über Funk zu erfolgen hat.
Die Entschärfung der elektronischen Schaltung des Sicherheits­ transportbehälters kann ordnungsgemäß lediglich über Funksignale ausgelöst werden, wozu ein entsprechend Berechtigter, d. h. der Fahrer des zugehörigen Geldtransportfahrzeuges oder derjenige, der zum Empfang des Geldes berechtigt ist, ein entsprechendes Signal über einen dazu vorhandenen einzuschaltenden Sender abgeben muß.
Diese Art der Aufhebung der Scharfschaltung der elektronischen Schaltung und damit verbundenen Deaktivierung der Alarmanlage und der Sicherheitseinrichtung des bekannten Sicherheitstransportbe­ hälters hat den Mangel, daß über die gegenwärtig diesbezüglich gegebenen Möglichkeiten ein Unberechtigter ermitteln kann, welche Funksignale erforderlich sind, um diese Aufhebung der Scharf­ schaltung zu erwirken bzw. das signalgebende Geldtransport­ fahrzeug so zu beschädigen, daß ein Signalabgabe über Funk un­ möglich ist. Dadurch ist eine Sicherheit der Personen, die dieses Geld bzw. Wertgegenstände mit diesem Sicherheitstransportbe­ hälter befördern müssen, nicht mehr gewährleistet. Es können Dritte mit Hilfe der vorgenannten Möglichkeiten die elektronische Schaltung der Alarmanlage und der Sicherheitseinrichtung des Handkoffers entschärfen und der Person, die den Handkoffer befördert, diesen entreißen.
Weiterhin ist ein System bekannt geworden, mit dem der Geld- und Werttransport in gesicherten Handkoffern, die in Serienfahrzeugen transportiert werden können, erfolgt und womit einerseits eine Unerpressbarkeit des Boten erreicht und andererseits eine Gefahr beseitigt wird, daß der Bote selbst sich des Kofferinhaltes be­ mächtigt. Hierzu wurde ein gesicherter Handkoffer entwickelt, der mit einer elektronischen Überwachungsschaltung ausgerüstet ist, in der der zeitliche Ablauf eines Botenganges programmiert ist. Bei Störungen im individuellen zeitlichen Ablauf eines Boten­ ganges, der in dieser Überwachungsschaltung einprogrammiert ist, wird ein akustischer Alarm ausgelöst und anschließend der Kofferinhalt zerstört.
Zur Realisierung des Transportsystems verfügt das Transportfahr­ zeug über eine Überwachungsanlage für eine bestimmte Anzahl von zu transportierenden, gesicherten Handkoffern, an die dann die einzelnen Handkoffer im leeren, geschlossenen Zustand über Kabel angeschlossen werden können. Nach Aktivierung der Überwachungs­ anlage durch einen verschlüsselten Code wird ein Protokoll für jeden Handkoffer angelegt und der Bewegungszustand eines jeden Handkoffers wird automatisch durch die Überwachungsanlage abge­ fragt und protokolliert. Ist der Handkoffer über die Kabelver­ bindung mit der Überwachungsanlage verbunden, wird außerdem der Zustand desselben ermittelt, d. h. es wird protokolliert, ob der Handkoffer einen Inhalt aufweist und ob die Batterie in demselben geladen ist. Bei Abnahme des Handkoffers von der Überwachungsan­ lage, um diesen zu benutzen, wird dieses protokolliert. Wird der Koffer beim Kunden geöffnet und gegebenenfalls beladen wird durch Schließen des Kofferdeckels die Alarmanlage des Handkoffers ge­ schärft und der Handgriff muß unverzüglich ergriffen werden. So­ fern der Handkoffer anschließend nicht innerhalb einer defi­ nierten Zeitspanne wieder an die im Fahrzeug vorhandenen Über­ wachungsanlage angeschlossen wird, wird zuerst ein akustischer und dann ein optischer Alarm ausgelöst, wobei zum optischen Alarm eine Rauchbombe gezündet wird. Nach diesen Alarmen wird der In­ halt des Handkoffers eingefärbt und dadurch unbrauchbar gemacht.
Diese Überwachungsanlage dokumentiert das Kommen und gehen der Handkoffer und sorgt gleichzeitig für eine programmierbare Ablauf-Vorgabe für eine entsprechende Sicherheit der Handkoffer, die im Fahrzeug verbleiben, während der Bote mit einem anderen gesicherten Handkoffer zu einem Kunden unterwegs ist. Der Bote hat selbst keine Möglichkeit, einen gefüllten Handkoffer zu öffnen oder die Ablauf-Vorgabe zu beeinflussen.
Die Erfindung bezweckt die Sicherung von in Handkoffern zu beför­ derndem, wertvollem Transportgut vor dem Zugriff unbefugter Personen, d. h. eine Benutzung desselben durch eine nicht befugte Person absolut erkennende Sicherheitseinrichtung, die nur durch Befugte entschärfbar ist und beim Zugriff auf den Transportkoffer durch Unbefugte eine Einrichtung einschaltet, die z. B. ein akustisches Alarmsignal auslöst und gleichzeitig ein optisches Alarmsignal durch Zündung einer Rauchgaspatrone sowie eine Un­ brauchbarmachung des Transportgutes vornimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektronische Sicherung für Transportkoffer zu entwickeln, die sich selbst schärft, sobald der Koffergriff mittels einer Hand eines Menschen erfaßt wird, und die ein Auslösen von Sicherungsmaßnahmen einer weiteren Sicherheitseinrichtung bewirkt, sobald der Koffergriff losgelassen wird, bevor diese elektronische Sicherung entschärft worden ist, wobei diese Entschärfung durch eine Einrichtung realisierbar sein soll, die aus einem stationär, z. B. in einem vor dem Zutritt Unbefugter gesicherten Raum eines Gebäudes unter­ gebrachten elektronischen Schaltelement und einem mit ersterem zusammenwirkenden, in dem Transportkoffer angebrachten zweiten elektronischen Schaltelement besteht.
Die Aufgabe wurde dadurch gelöst, daß ein Sicherheitstrans­ portbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld oder Wertgegenständen, bestehend aus einem Behälter mit einem verschließbaren und nur durch einen Be­ rechtigten zu öffnenden Deckel zum Beschicken desselben und einem Behälteroberteil, das mit einem Tragegriff innerhalb eines Griff­ schutzes ausgerüstet ist, wobei die Alarmanlage von einer sich in einem passiven Ruhestand befindenden elektronischen Schaltung an­ gesteuert wird, die sensorgesteuert durch Ergreifen des Trage­ griffs sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltet, in dem geschärften Zustand beim Loslassen des Tragegriffs hierdurch ein Alarm ausgelöst wird und diese Scharfschaltung nur über ein mit einer Erkennungstechnik ausgestattetes Schaltelement deaktivier­ bar ist, entwickelt wurde, bei der erfindungsgemäß zur An­ steuerung der innerhalb des Sicherheitstransportbehälters ange­ ordneten Sicherungstechnik und Alarmanlage, eine elektronische Überwachungsschaltung mit einem der Systemsteuerung dienenden Mikroprozessor oder Mikrocontroler im Behälteroberteil angeordnet ist, wobei über die sensorgesteuerte Scharfschaltung der Über­ wachungsschaltung die Alarmanlage aktiviert wird und diese Alarm­ anlage über ein schaltbares Bauelement in einem Erkennungsbau­ stein mittels einer passiven HF-Erkennungstechnik deaktivierbar ist.
Die passive HF-Erkennungstechnik besteht aus einer innerhalb des Sicherheitstransportbehälters angeordneten Sende- und Empfangs­ einrichtung, die einen außerhalb des Sicherheitstransportbe­ hälters sich befindenden Transponder zum Aussenden von codierten Informationen anregt.
Zur passiven HF-Erkennungstechnik ist ein Transponder eingesetzt, der durch den/die Berechtige(n) körperlich getrennt vom Sicher­ heitstransportbehälter berührungslos als Zugriffsnachweis be­ nutzt wird, wobei ein, den Transponder von dem Ausstrahlen einer Welle im HF-Bereich angeregt zum Schwingen ein eigenes Kennungssignal mit den in dem Transponder gespeicherten Daten ausstrahlt, die nach Einlesen durch ein in der Überwachungs­ schaltung integrierten Lesegerätes auf den Nachweis der Zugriffs­ berechtigung zum Sicherheitstransportbehälter überprüfbar ist.
Die Sende- und/oder die Empfangseinrichtung der HF-Erkennungs­ technik für die von dem Transponder ausgesandten codierten Infor­ mationen sind derart ausgebildet, daß ein bestimmungsgemäßes Zu­ sammenwirken nur zustandekommen kann, wenn sich der Transponder in unmittelbarer Nähe an einer bestimmten Stelle des Sicherheits­ behälters befindet.
Die Sendeeinrichtung der Erkennungstechnik ist derart ausge­ bildet, daß die von dieser ausgestrahlten Signale dazu geeignet sind, vom Transponder in elektrische Energie umgewandelt zu werden, die ausreicht, um die empfangenen Signale auszuwerten und um dann die codierten Informationen abzustrahlen.
In Oberflächennähe des Sicherheitstransportbebehälters, vorzugs­ weise in der des Behälteroberteils ist eine kombinierte Sende- und Empfangsspule zur Ausstrahlung von HF-Wellen und des Empfanges der von dem Transponder ausgestrahlten Informationen vorgesehen.
Der zur passiven HF-Erkennungstechnik eingesetzte Transponder ist als XS-Karte ausgebildet, die über elektronisch unlöschbare, mittels eines 64-Bit-Codes eingespeicherte Informationen verfügt, die die Zugriffsberechtigung nachweisen.
Die vom Transponder ausgesandten codierten Informationen sind in einem dort vorgesehenen, von außen nicht auslesbaren Speicher ge­ speichert und der Transponder ist als kontaklose Chipkarte ausge­ bildet.
Der Sicherheitstranportbehälter ist weiterhin erfindungsgemäß als Handkoffer mit abgerundeten Ecken und Kanten ausgebildet und der Griffschutz ist als Eingiffsmulde im Behälteroberteil ausgeführt, in der ein Tragegriff mit einem verdeckt angeordneten Sensor vor­ gesehen ist, der als Infrarotlichtschranke ausgebildet ist.
Weiterhin steuert die elektronische Überwachungsschaltung einen Anzeigenbaustein für die Betriebszustände, einen Akustikbaustein der Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte Rauchpatrone und wird selbst von einem Transpondersystem gesteuert, das als Lese­ gerät ausgebildet ist und in dem ein Sender und ein Empfänger einschließlich Datendecoder Kommunikationseinheit integriert ist.
Ferner wird die elektronische Überwachungsschaltung von einem als Taster ausgebilden Deckelsensor, der den Schließzustand des Deckels 2 signalisiert, gesteuert.
Der Mikroprozessor der elektronischen Überwachungsschaltung ist softwaregesteuert programmierbar und damit kann die Ansprech­ barkeit auf definierte Codierungen des Transponders beschränkt werden.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Transpondertechnik zur Deakti­ vierung der über eine elektronische Überwachungsschaltung durch Erfassen des Tragegriffs sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltenden Alarmanlage und Sicherheitstechnik in einem Sicherheitstransportbehälter verfügt über eine einfache Hand­ habung im Umgang mit derartigen Transportbehältern sowohl beim Kunden als auch durch den Boten, der diesen zu transportieren hat. Zur Sicherheit der Transpondertechnik gegenüber einer mißbräuchlichen Handhabung bietet die mit einem Mikroprozessor versehene elektronische Überwachungsschaltung noch die Mög­ lichkeit, die Lesbarkeit auf bestimmte Transpondercodierungen zu beschränken. Das ist dann von Bedeutung, wenn ein bestimmter Transponder verlorengegangen ist oder ein Kunde, dem dieser Transponder zugeteilt worden war, nicht mehr bedient wird, aber den Transponder mißbräuchlich beabsichtigt zu nutzen.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Einen als Sicherheitstransportbehälter ausge­ bildeten Handkoffer in Seitenansicht
Fig. 2 Einen Handkoffer im Schnitt nach Fig. 1
Fig. 3 Ein Blockschaltbild des Sicherheitssystems des Sicherheitstransportbehälters nach Fig. 1.
Ein mit einem Sicherheitssystem ausgerüsteter und als Handkoffer ausgebildeter Sicherheitstransportbehälter 1; 2; 4; 5; 6, der für den Transport von Geld und/oder Wertgegenständen (nicht ge­ zeigt) bestimmt ist, besteht aus einem rechteckigen Behälter 1. Dieser ist mit einem der Beladung dienenden Deckel 2 an der Frontseite 3 und einem Behälteroberteil 4 versehen. Das Behälter­ oberteil 4 weist eine Eingriffsmulde 5 auf, in der ein mit dem Behälteroberteil 4 fest verbundener Tragegriff 6 angeordnet ist. Der rechteckige Behälter 1 und das Behälteroberteil 4 weisen ab­ gerundete Ecken 7 und abgerundete Kanten 8 auf. Hierdurch wird erreicht, daß die Kollisionsgefahrgefahr mit Möbeln und dgl. so­ wie ein Hängenbleiben an Kleidungsstücken beim Transport des Handkoffers reduziert werden und ein hierdurch hervorgerufenes Entreißen desselben aus der Hand des Boten vermieden wird.
Weiterhin ist in dem Behälteroberteil 4 das Sicherheitssystem des Handkoffers untergebracht. Neben dem Tragegriff 6 ist in dieser Eingriffsmulde 5 noch eine als Griffsensor ausgebildete ver­ deckte Infrarotlichtschranke angebracht, mittels der eine das Sicherheitssystem ansteuernde, elektronische Überwachungsschal­ tung, die einen Mikroprozessor aufweist, durch bloßes Ergreifen des Tragegriffs 6 scharfgeschaltet wird. In dem Behälteroberteil 4 ist ferner zur Energieversorgung des Sicherheitssystems eine über Fremdeinspeisung aufladbare, nicht dargestellte Batterie untergebracht. Der Deckel 2 ist mit einem als mechanischer Deckelschalter ausgebildeten Deckelsensor versehen, der das Ver­ schließen des Deckels 4 erfaßt und der zentralen elektronischen Überwachungsschaltung meldet. Eine Ladezustandskontrollanzeige signalisiert den Batterieladezustand durch eine optische und akustische Anzeige. Sofern die Batterie voll geladen ist, leuchtet kein Signal auf. Sobald die Batterie nahezu entladen ist, wird dieser Ladezustand durch Aufleuchten einer LED-Anzeige in "Grün" angezeigt und es ertönt gleichzeitig ein Aufmerk­ samkeitston. Ist die Batterie entladen, leuchtet eine LED-Anzeige in "Rot" auf und es ertönt ein Dauerton. Zwecks Aufladung der internen Batterie muß bei geschlossenem Deckel 2 zuerst im entschärften Zustand der elektronischen Überwachungsschaltung ein Hauptschalter in eine "Aus"-Stellung gebracht und dann der Deckel 2 geöffnet werden, damit der sich im Sicherheitstransport­ behälter befindende Zustandsschalter auf "Laden" geschaltet werden kann. Über eine Kabelverbindung ist sodann ein Laden der Batterie möglich. Nach Abschluß des Ladevorganges und Abtrennung des Einspeisekabels muß der Hauptschalter auf "Ein" geschaltet werden. Nach Ablauf einer internen Prüfzeit erfolgt nach erfolgreichem Systemcheck die Freigabe des Sicherheitstrans­ portbehälters für den Einsatz. Nunmehr muß der Zustandsschalter von "Laden" auf "Transport" umgeschaltet werden, wobei der Handkoffer ungeschärft aber transportbereit ist. Hiernach er­ folgt eine automatische Abfrage aller Sensoren, des Deckel­ sensors, des Griffsensors und eines, die Berechtigung für den Zugang zum Sicherheitstransportbehälter im scharfgeschalteten Zustand signalisierenden passiven HF-Identifikationssystems. Als Antwortgeber wird ein Transponder eingesetzt, der, ohne eine eigene Stromversorgung zu benötigen, auf Anforderung durch eine Bestrahlung desselben mit einer HF-Welle, durch ein mit der Über­ wachungsschaltung verbundenes HF-Identifikationssystem, eine Kennung fälschungssicher aussendet. Kann diese Kennung gelesen werden durch die sich im Sicherheitstransportbehälter befindende elektronische Überwachungsschaltung, kann der verschlossene Deckel 2 des Handkoffers geöffnet werden.
Sobald der Sicherheitstransportbehälter einsatzbereit ist, wird durch Erfassen des Tragegriffs 6 die Überwachungsschaltung scharfgeschaltet. Von diesem Zeitpunkt an kann der Sicherheits­ transportbehälter nur noch nach vorheriger Abgabe des Berechti­ gungsnachweises durch einen Dritten geöffnet werden. Der Nachweis der Berechtigung wird über einen Transponder geführt. Sofern die Kennung angenommen wird, kann derjenige, der den Sicherheits­ transportbehälter transportiert, den Tragegriff 6 freigeben. Wird die Hand vom Tragegriff 6 ohne, daß der Nachweis der Berechtigung für den Zugriff zum Sicherheitstransportbehälter geführt worden ist, gelöst, dann wird die Alarmanlage aktiviert und nach Durch­ lauf eines Zeitintervalles ein akustischer Alarm ausgelöst und, sofern nicht nach Ertönen dieses akustischen Signals innerhalb eines definierten Zeitintervalles der Alarmablauf unterbrochen wird, wird eine Farbpatrone gezündet, wodurch einmal der Alarm optisch signalisiert und andererseits der Inhalt des Sicherheits­ transportbehälters gekennzeichnet wird. Sofern der Alarmablauf erfolgreich durch ein Wiederergreifen des Tragegriffs 6 gestoppt worden ist, bleibt die Scharfschaltung der elektronischen Über­ wachungsschaltung erhalten und kann nur über die Benutzung eines Transponders mit einer die Zugriffsberechtigung nachweisenden Codierung im Transportfahrzeug oder durch den Kunden entschärft werden. Diese Entschärfung erfolgt, indem der Transponder an eine hierfür markierte Stelle am Sicherheitstransportbehälter herange­ führt wird, was praktisch nur beim Kunden oder im Transportfahr­ zeug möglich ist. Danach ist der Deckel 2 entriegelt und läßt sich öffnen. Nach dieser Entschärfung muß sich die Hand aber unverzüglich von dem Tragegriff 6 lösen. Sollte das nicht innerhalb eines definierten Zeitintervalles erfolgen, schärft sich die elektronische Überwachungsschaltung erneut.

Claims (17)

1. Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld oder Wertgegen­ ständen, bestehend aus einem Behälter mit einem verschließ­ baren und nur durch einen Berechtigten zu öffnenden Deckel zum Beschicken desselben und einem Behälteroberteil, das mit einem Tragegriff innerhalb eines Griffschutzes ausgerüstet ist, wobei die Alarmanlage von einer sich in einem passiven Ruhestand befindenden elektronischen Schaltung angesteuert wird, die sensorgesteuert durch Ergreifen des Tragegriffs sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltet, in dem geschärften Zustand beim Loslassen des Tragegriffs hierdurch ein Alarm ausgelöst wird und diese Scharfschaltung nur über ein mit einer Erkennungstechnik ausgestattetes Schalt­ element deaktivierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ansteuerung der innerhalb des Sicherheitstransportbehälters angeordneten Sicherungstechnik und Alarmanlage, eine elek­ tronische Überwachungsschaltung mit einem der Systemsteue­ rung dienenden Mikroprozessor oder Mikrocontroler im Be­ hälteroberteil (4) angeordnet ist, wobei über die sensor­ gesteuerte Scharfschaltung der Überwachungsschaltung die Alarmanlage aktiviert wird und diese Alarmanlage über ein schaltbares Bauelement in einem Erkennungsbaustein mittels einer passiven HF-Erkennungstechnik deaktivierbar ist.
2. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die passive HF-Erkennungstechnik aus einer innerhalb des Sicherheitstransportbehälters angeordneten Sende- und Empfangseinrichtung besteht, die einen außerhalb des Sicherheitstransportbehälters sich befindenden Trans­ ponder zum Aussenden von codierten Informationen anregt.
3. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur passiven HF-Erkennungstechnik ein Transponder eingesetzt ist, der durch den/die Berechtige(n) körperlich getrennt vom Sicherheitstransportbehälter be­ rührungslos als Zugriffsnachweis benutzt wird, wobei ein den Transponder von dem Ausstrahlen einer Welle im HF-Be­ reich angeregt zu schwingen ein eigenes Kennungssignals mit den in dem Transponder gespeicherten Daten ausstrahlt, die nach Einlesen durch ein in der Überwachungsschaltung integriertes Lesegerät auf den Nachweis der Zugriffsbe­ rechtigung zum Sicherheitstransportbehälter überprüfbar ist.
4. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der die Sende- und/oder die Empfangs­ einrichtung der HF-Erkennungstechnik für die von dem Trans­ ponder ausgesandten codierten Informationen derart ausge­ bildet sind, daß ein bestimmungsgemäßes Zusammenwirken nur zustandekommen kann, wenn sich der Transponder in unmittel­ barer Nähe an einer bestimmten Stelle des Sicherheitsbe­ hälters befindet.
5. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung der Erkennungs­ technik derart ausgebildet ist, daß die von dieser ausge­ strahlten Signale dazu geeignet sind, vom Transponder in elektrische Energie umgewandelt zu werden, die ausreicht, um die empfangenen Signale auszuwerten und um dann die codierten Informationen abzustrahlen.
6. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in Oberflächennähe des Sicherheitstrans­ portbehälters ein kombinierte Sende-und Empfangsspule zur Aus­ strahlung von HF-Wellen und des Empfanges der von dem Trans­ ponder ausgestrahlten Informationen vorgesehen ist.
7. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Oberflächennähe des Behälteroberteils die kombinierte Sende-und Empfangsspule zur Ausstrahlung von HF-Wellen und des Empfanges der von dem Transponder aus­ gestrahlten Informationen angebracht ist.
8. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, daß der zur passiven HF-Erkennungstechnik eingesetzte Transponder als XS-Karte ausgebildet ist, die über elektronisch unlöschbare, mittels eines 64-Bit-Codes eingespeicherte, die Zugriffsberechtigung nachweisende In­ formationen verfügt.
9. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Transponder ausgesandten codier­ ten Informationen in einem dort vorgesehenen, von außen nicht auslesbaren Speicher gespeichert sind.
10. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder als kontaktlose Chip­ karte ausgebildet ist.
11. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß der Sicherheitstranportbehälter als Handkoffer ausgebildet ist und abgerundete Ecken (7) und Kanten (8) aufweist, der Griffschutz im Behälterober­ teil (4) als Eingiffsmulde (5) ausgebildet ist, innerhalb der ein Tragegriff (6) mit einem verdeckt angeordneten Sensor vorgesehen ist.
12. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß der im Griffschutz (5) und/oder am Tragegriff (6) verdeckt angeordnete Sensor als Infra­ rotlichtschranke ausgebildet ist.
13. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs­ schaltung einen Anzeigenbaustein für die Betriebszustände, einen Akustikbaustein der Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte Rauchpatrone steuert.
14. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs­ schaltung von einem Transpondersystem gesteuert wird, das als Lesegerät ausgebildet ist und in den ein Sender und Empfänger einschließlich Datendecoder und Kommunikations­ einheit integriert sind.
15. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs­ schaltung von einem als Taster ausgebilden Deckelsensor, der den Schließzustand des Deckels (2) signalisiert, steuerbar ist.
16. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor der elek­ tronischen Überwachungsschaltung softwaregesteuert programmierbar ist.
17. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Ansprechbarkeit des Mikroprossors der elektronischen Überwachungsschaltung auf definierbare Codierungen der Transponder einschränkbar programmierbar ist.
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