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DE19635784C2 - Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen - Google Patents

Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld und Wertgegenständen

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DE19635784C2
DE19635784C2 DE1996135784 DE19635784A DE19635784C2 DE 19635784 C2 DE19635784 C2 DE 19635784C2 DE 1996135784 DE1996135784 DE 1996135784 DE 19635784 A DE19635784 A DE 19635784A DE 19635784 C2 DE19635784 C2 DE 19635784C2
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Germany
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transport container
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Fred Stoof
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STOOF INTERNATIONAL GMBH, 14822 BORKHEIDE, DE
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STOOF FAHRZEUGBAU GmbH
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    • A45C13/18Devices to prevent theft or loss of purses, luggage or hand carried bags
    • A45C13/24Devices for sound-producing, piercing, gas-discharging, or the like
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/149Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with electric, magnetic, capacitive switch actuation

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Abstract

Die Aufgabe der Erfindung, eine mit Ergreifen des Handgriffes sich selbst schärfende elektronische Sicherung für Transportbehälter, die beim Loslassen des Griffes, bevor diese entschärft worden ist, ein Auslösen einer weiteren Sicherungstechnik bewirkt, so zu verbessern, daß diese Entschärfung mittels eines externen, elektronischen, auf die interne elektronische Sicherung einwirkenden Schaltelementes erfolgt, wurde dadurch gelöst, daß eine die Überwachungsschaltung ansteuernde passive HF-Erkennungstechnik, welche aus einer im Transportbehälter angeordneten Sende-Empfangseinrichtung und einem vom Transportbehälter getrennten Transponder zur Entschärfung der Alarmanlage besteht, vorgesehen ist. Die Erfindung wird an Sicherheitstransportbehältern für Geld und Wertgegenstände wirksam.

Description

Die Erfindung betrifft einen Sicherheitstransportbehälter für den Transport von beispielsweise in Safebags verwahrtem Geld und von Wertgegenständen, der mit einer Alarmanlage und einer nach dem Auslösen der Alarmanlage und Fortdauer des Alarms von dieser ausgelöst das Transportgut kennzeichnenden Sicherungstechnik ausgestattet ist, wobei sowohl die Alarmanlage als auch die Sicherungstechnik bei einem räuberischen Angriff auf die den Transportbehälter von Hand transportierende Person, in der Absicht, dieser denselben zu entwenden, spätestens beim Versuch des Öffnens des Handkoffers durch einen Unberechtigten in Funktion gesetzt werden.
Es sind bereits als Handkoffer ausgebildete Sicherheitstransport­ behälter, die eine akustische und optische Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte, bei einem Ereignis eines unberechtigten Zugriffs auf den Handkoffer das darin enthaltene Transportgut kennzeichnende Sicherungstechnik besitzen, bekannt, mit denen vorwiegend Geld, in Safebags verwahrt, und/oder Wertgegenstände transportiert werden.
Die Alarmanlage und die Sicherungstechnik werden gleichzeitig automatisch von einer den Transportbehälter befördernden Person in Funktion gesetzt, d. h. scharfgeschaltet, wobei diese Scharf­ schaltung von der den Transport vollziehenden Person nicht, sondern nur von einer über eine besondere Legitimation verfüg­ enden Person aufgehoben werden kann.
Nach der DE 29 26 153 A1 ist ein solcher gesicherter Transport­ koffer bekannt, der mit einem elektronischen Überwachungssystem zum Transport von Geld und sonstigen Wertsachen ausgerüstet ist. Das elektronische Überwachungssystem aus dieser Lehre verfügt über Funktionskreise, wobei einer der Inbetriebsetzung desselben und der andere zur Sicherung des Inhaltes des Koffers gegen einen unbefugten Zugriff dient. Die Betätigung der Funktionskreise er­ folgt über vorgesehene, mechanisch zu betätigende Schlösser. Vorgesehene Überwachungsmittel (Griffschalter, Reissleinen­ schalter und Deckelaufbruchschalter) werden dabei über ein Schloß in einem Funktionskreis aktiviert, wobei ein Inbetriebsetzen nach Einschaltbetätigung durch eine Schlüsselanlage über einen vorgesehenen Griffschalter erfolgt. Die Deaktivierung der elek­ tronischen Überwachungsanlage erfolgt nach Inbetriebsetzung über die schlüsselbetätigten Funktionskreise.
Diese als Handkoffer ausgebildeten Sicherheitstransportbehälter sind kistenförmig ausgebildet und weisen eine scharfkantige Form mit einem seitlichen Deckel, der eine Beschickungsöffnung ver­ schließt, auf. In der den Handkoffer nach oben abschließenden Fläche ist eine Eingriffmulde vorgesehen, in der sich der Hand­ griff des Handkoffers befindet. In dieser Eingriffmulde ist eine Lichtschranke oder ein Sensor untergebracht, die/der beim Er­ fassen des Handkoffergriffes durch eine Person eine batterie­ gespeiste elektronische Schaltung für die Alarmanlage und für die Sicherungstechnik des Handkoffers scharfschaltet. Bei einem Loslassen dieses Griffes, beispielsweise durch den Einfluß eines Dritten, der denjenigen bedroht, der mit der Beförderung dieses Sicherheitskoffers gerade befaßt ist, werden dann durch die in dem Handkoffer untergebrachte spezielle elektronische Schaltung die Alarmanlage und die Sicherungstechnik in Funktion gesetzt. Damit wird zunächst ein akustisches Signal abgegeben und dann eine Rauchpatrone als optisches Signal gezündet. Sofern der Alarm fortbesteht, d. h. dieser nicht durch einen Berechtigten durch das Entschärfen der elektronischen Schaltung beendet wird, wird unmittelbar nach Ablauf eines Zeitintervalles das Explodieren eines Farbstoffgefäßes, das ebenfalls in dem Handkoffer untergebracht ist, ausgelöst, wodurch das sich in dem Sicher­ heitstransportbehälter befindliche Papiergeld gefärbt und für den weiteren Gebrauch unbrauchbar gemacht wird.
Zwecks einer Beschickung mit oder einer Entnahme von Transportgut muß die elektronische Schaltung, die die vorgenannte Alarmanlage und Sicherungstechnik aktiviert, sofern diese durch das Ergreifen des Handgriffes scharfgeschaltet worden ist, durch hierzu berech­ tigte Personen entschärft werden.
Als Energiequelle für die elektronische Schaltung sowie für die Alarmanlage und Sicherungstechnik wird eine aufladbare Batterie verwendet, wobei der Ladezustand kontrolliert wird und die Aufladung der Batterie außerhalb des Einsatzes des Handkoffers erfolgt.
Es ist eine elektronische Schaltung für einen als Handkoffer aus­ gebildeten Sicherheitstransportbehälter, die eine akustische und optische Alarmanlage und eine Sicherungstechnik vorgenannter Art betätigt, bekannt geworden, die nach einer Scharfschaltung über ein Sicherheitsschloß deaktiviert werden kann. Dieses Sicher­ heitsschloß arbeitet nach dem für Banksafeanlagen bekannten Prinzip. Ein Betätigen dieses Schlosses ist nur mit mehreren ver­ schiedenen Schlüsseln, die außerdem nur in einer bestimmten Reihenfolge benutzt werden dürfen, bedienbar, wobei ganz be­ stimmte vorgegebene Schlüsselstellungen durch Drehen der ein­ zelnen Schlüssel eingehalten werden müssen. Sofern diese vorge­ gebene Regelmäßigkeit in der Handhabung der für dieses Schloß bestimmten Schlüssel eingehalten wird, kann das Schloß betätigt und die elektronische Schaltung deaktiviert werden. Jede fehler­ hafte Schlüsselbetätigung führt zum Auslösen der Alarmanlage der Sicherungstechnik, d. h. zum Ertönen eines akustischen Alarmsignals und der Abgabe eines optischen Signals durch das Zünden einer Rauchpatrone und dem Explodieren der das Trans­ portgut einfärbenden Farbpatrone. Dies erschwert die Benutzung dieses Sicherheitstransportbehälters auch für die dazu befugten Personen. Außerdem müssen sowohl die Person, die den Handkoffer transportieren soll, sowie die Person, die den Handkoffer, bzw. das Geld in Empfang nehmen soll, jeweils über einen entsprech­ enden Schlüsselsatz verfügen. Auch muß dieser entsprechende Satz von Schlüsseln jeweils - solange er nicht benötigt wird - vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert aufbewahrt werden. Ein weiterer Mangel einer durch eine Sicherheitsschloßanlage deaktivierbaren elektronischen Schaltung besteht darin, daß die Berechtigten die Schlüsselbedienung nicht beherrschen und eine Fehlbedienung zur Auslösung der vorhandenen Alarmanlage und der Auslösung der Sicherungstechnik führen kann. Auch ist infolge des Verlustes oder der Beschädigung eines Schlüssels von denen, die zur Bedienung erforderlich sind, jeweils das Sicherheitsschloß aus­ zuwechseln.
Ein weiterer, bekanntgewordener Sicherheitstransportbehälter für Geld- und Wertgegenstandstransporte ist mit einer elektronischen Schaltung ausgestattet, die ebenfalls durch Erfassen des Hand­ koffergriffes "geschärft" wird und damit eine akustische und op­ tische Alarmanlage und eine Sicherungstechnik der oben be­ schriebenen Art aktiviert wird. Hier wird zum Deaktivieren der elektronischen Schaltung ein Schloß mit einem elektronisch codierten Schlüssel benutzt. Der Mangel besteht hier darin, daß der Code des elektronischen Schlüssels mit den heute bekannten Mitteln ausgelesen werden kann. Damit kann der Sicherheitstrans­ portbehälter entwendet werden und die elektronische Schaltung in den kurzen Zeitintervallen bis zum Auslösen der Alarmanlage bzw. der nachgeordneten Sicherungstechnik deaktiviert werden. Da­ durch erfüllt der Sicherheitstransportbehälter nicht mehr seine Funktion.
Weiterhin ist es möglich, das zum Deaktivieren eingesetzte Sicherheitsschloß durch einen Empfänger zu ersetzen, der unter Nutzung von codierten Signalen vom Geldtransportfahrzeug aus funkferngesteuert wird. Damit ist es möglich, die Deaktivierung vor Ort unabhängig von den Personen vorzunehmen, die das Trans­ portgut in Empfang zu nehmen haben, wobei die Auflassung zur Ab­ gabe des Decodiesingals durch eine sich in dem Transportfahrzeug aufhaltende Transportperson über Funk zu erfolgen hat.
Nach der EP 0 166 024 A1 ist ein solcher Werttransportkoffer bekannt, bei dem die Sicherung des Transportgutes durch eine elektronische Einrichtung (wie auch in der Lösung nach der DE 29 26 153 A1) vorgenommen wird, wobei jedoch die Aktivierung der Sicherheits- und Alarmanlage, d. h. der elektronischen Aus­ werteeinrichtung über einen externen Sender, d. h. über eine externe Funk-/Sendeeinrichtung gesteuert erfolgt.
Die Entschärfung der elektronischen Schaltung des Sicherheits­ transportbehälters kann ordnungsgemäß lediglich über Funksignale ausgelöst werden, wozu ein entsprechend Berechtigter, d. h. der Fahrer des zugehörigen Geldtransportfahrzeuges oder derjenige, der zum Empfang des Geldes berechtigt ist, ein entsprechendes Signal über einen dazu vorhandenen einzuschaltenden Sender abgeben muß.
Diese Art der Aufhebung der Scharfschaltung der elektronischen Schaltung und damit verbundenen Deaktivierung der Alarmanlage und der Sicherungstechnik des bekannten Sicherheitstransportbe­ hälters hat den Mangel, daß über die gegenwärtig diesbezüglich gegebenen Möglichkeiten ein Unberechtigter ermitteln kann, welche Funksignale erforderlich sind, um diese Aufhebung der Scharf­ schaltung zu erwirken bzw. das signalgebende Geldtransport­ fahrzeug so zu beschädigen, daß ein Signalabgabe über Funk un­ möglich ist. Dadurch ist eine Sicherheit der Personen, die dieses Geld bzw. Wertgegenstände mit diesem Sicherheitstransportbe­ hälter befördern müssen, nicht mehr gewährleistet. Es können Dritte mit Hilfe der vorgenannten Möglichkeiten die elektronische Schaltung der Alarmanlage und der Sicherungstechnik des Handkoffers entschärfen und der Person, die den Handkoffer befördert, diesen entreißen.
Weiterhin ist durch die Firmenschrift eines Herstellers für gesicherte Transportkoffer ein System bekannt geworden, mit dem der Geld- und Werttransport in gesicherten Handkoffern, die in Serienfahrzeugen transportiert werden können, erfolgt und womit einerseits eine Unerpressbarkeit des Boten erreicht und andererseits eine Gefahr beseitigt wird, daß der Bote selbst sich des Kofferinhaltes bemächtigt. Hierzu wurde ein gesicherter Handkoffer entwickelt, der mit einer elektronischen Überwachungs­ schaltung ausgerüstet ist, in der der zeitliche Ablauf eines Botenganges programmiert ist. Bei Störungen im individuellen zeitlichen Ablauf eines Botenganges, der in dieser Überwachungs­ schaltung einprogrammiert ist, wird ein akustischer Alarm aus­ gelöst und anschließend der Kofferinhalt zerstört.
Zur Realisierung des Transportsystems verfügt das Transportfahr­ zeug über eine Überwachungsanlage für eine bestimmte Anzahl von zu transportierenden, gesicherten Handkoffern, an die dann die einzelnen Handkoffer im leeren, geschlossenen Zustand über Kabel angeschlossen werden können. Nach Aktivierung der Überwachungs­ anlage durch einen verschlüsselten Code wird ein Protokoll für jeden Handkoffer angelegt und der Bewegungszustand eines jeden Handkoffers wird automatisch durch die Überwachungsanlage abge­ fragt und protokolliert. Ist der Handkoffer über die Kabelver­ bindung mit der Überwachungsanlage verbunden, wird außerdem der Zustand desselben ermittelt, d. h. es wird protokolliert, ob der Handkoffer einen Inhalt aufweist und ob die Batterie in demselben geladen ist. Bei Abnahme des Handkoffers von der Überwachungsan­ lage, um diesen zu benutzen, wird dieses protokolliert. Wird der Koffer beim Kunden geöffnet und gegebenenfalls beladen wird durch Schließen des Kofferdeckels die Alarmanlage des Handkoffers ge­ schärft und der Handgriff muß unverzüglich ergriffen werden. So­ fern der Handkoffer anschließend nicht innerhalb einer defi­ nierten Zeitspanne wieder an die im Fahrzeug vorhandenen Über­ wachungsanlage angeschlossen wird, wird zuerst ein akustischer und dann ein optischer Alarm ausgelöst, wobei zum optischen Alarm eine Rauchbombe gezündet wird. Nach diesen Alarmen wird der In­ halt des Handkoffers eingefärbt und dadurch unbrauchbar gemacht.
Diese Überwachungsanlage dokumentiert das Kommen und Gehen der Handkoffer und sorgt gleichzeitig für eine programmierbare Ablauf-Vorgabe für eine entsprechende Sicherheit der Handkoffer, die im Fahrzeug verbleiben, während der Bote mit einem anderen gesicherten Handkoffer zu einem Kunden unterwegs ist. Der Bote hat selbst keine Möglichkeit, einen gefüllten Handkoffer zu öffnen oder die Ablauf-Vorgabe zu beeinflussen.
Nach der DE 295 19 427 U1 ist eine Anlage zur Handhabung von Vorgängen zur Übergabe von Wertbehältern mit einer Registrierung derselben an Geldübergabetresoren bekannt, wobei das Öffnen und das Sichern des Inhaltes des Tresors hier nicht über eine durch Transponder gesteuerte elektronische Schaltung erfolgt. Nach dieser Lehre wird ein Transponder nach dem bekannten Verwendungs­ zweck zur Zählung von Vorgängen eingesetzt. Hierzu ist ein Wert­ behälter mit einem Transponder versehen und der Tresor, in dem die Wertbehälter eingegeben werden, ist mit einer Transponder- Lese-Schreibstation ausgerüstet.
Die Erfindung bezweckt die Sicherung von in Sicherheitstrans­ portbehältern zu beförderndem, wertvollem Transportgut vor dem Zugriff unbefugter Personen, d. h. eine Benutzung desselben durch eine nicht befugte Person absolut erkennende Sicherungstechnik, die nur durch Befugte entschärfbar ist und beim Zugriff auf den Transportkoffer durch Unbefugte eine Einrichtung einschaltet, die z. B. ein akustisches Alarmsignal auslöst und gleichzeitig ein optisches Alarmsignal durch Zündung einer Rauchgaspatrone sowie eine Unbrauchbarmachung des Transportgutes vornimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektronische Sicherung für Transportkoffer, die sich selbst schärft, sobald der Koffergriff mittels einer Hand eines Menschen erfaßt wird, und die ein Auslösen von Sicherungsmaßnahmen einer weiteren Sicherungstechnik bewirkt, sobald der Koffergriff losgelassen wird, bevor diese elektronische Sicherung entschärft worden ist, so zu verbessern, daß diese Entschärfung mittels eines externen, elektronischen Schaltelementes, das auf die interne elektronische Sicherung einwirkt, erfolgt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Transpondertechnik zur Deakti­ vierung der über eine elektronische Überwachungsschaltung durch Erfassen des Tragegriffs sich automatisch und unwiderruflich scharfschaltenden Alarmanlage und Sicherungstechnik in einem Sicherheitstransportbehälter verfügt über eine einfache Hand­ habung im Umgang mit derartigen Transportbehältern sowohl beim Kunden als auch durch den Boten, der diesen zu transportieren hat. Zur Sicherheit der Transpondertechnik gegenüber einer mißbräuchlichen Handhabung bietet die mit einem Mikroprozessor versehene elektronische Überwachungsschaltung noch die Mög­ lichkeit, die Lesbarkeit auf bestimmte Transpondercodierungen zu beschränken. Das ist dann von Bedeutung, wenn ein bestimmter Transponder verlorengegangen ist oder ein Kunde, dem dieser Transponder zugeteilt worden war, nicht mehr bedient wird, aber den Transponder mißbräuchlich beabsichtigt zu nutzen.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Einen als Sicherheitstransportbehälter ausge­ bildeten Handkoffer in Seitenansicht
Fig. 2 Einen Handkoffer im Schnitt nach Fig. 1
Fig. 3 Ein Blockschaltbild des Sicherheitssystems des Sicherheitstransportbehälters nach Fig. 1
Ein mit einem Sicherheitssystem ausgerüsteter und als Handkoffer ausgebildeter Sicherheitstransportbehälter 1; 2; 4; 5; 6, der für den Transport von Geld und/oder Wertgegenständen (nicht ge­ zeigt) bestimmt ist, besteht aus einem rechteckigen Behälter 1. Dieser ist mit einem der Beladung dienenden Deckel 2 an der Frontseite 3 und einem Behälteroberteil 4 versehen. Das Behälter­ oberteil 4 weist eine Eingriffsmulde 5 auf, in der ein mit dem Behälteroberteil 4 fest verbundener Tragegriff 6 angeordnet ist. Der rechteckige Behälter 1 und das Behälteroberteil 4 weisen ab­ gerundete Ecken 7 und abgerundete Kanten 8 auf. Hierdurch wird erreicht, daß die Kollisionsgefahrgefahr mit Möbeln und dgl. so­ wie ein Hängenbleiben an Kleidungsstücken beim Transport des Handkoffers reduziert werden und ein hierdurch hervorgerufenes Entreißen desselben aus der Hand des Boten vermieden wird.
Weiterhin ist in dem Behälteroberteil 4 das Sicherheitssystem des Handkoffers untergebracht. Neben dem Tragegriff 6 ist in dieser Eingriffsmulde 5 noch eine als Griffsensor ausgebildete ver­ deckte Infrarotlichtschranke angebracht, mittels der eine das Sicherheitssystem ansteuernde, elektronische Überwachungsschal­ tung, die einen Mikroprozessor aufweist, durch bloßes Ergreifen des Tragegriffs 6 scharfgeschaltet wird. In dem Behälteroberteil 4 ist ferner zur Energieversorgung des Sicherheitssystems eine über Fremdeinspeisung aufladbare, nicht dargestellte Batterie untergebracht. Der Deckel 2 ist mit einem als mechanischer Deckelschalter ausgebildeten Deckelsensor versehen, der das Ver­ schließen des Deckels 4 erfaßt und der zentralen elektronischen Überwachungsschaltung meldet. Eine Ladezustandskontrollanzeige signalisiert den Batterieladezustand durch eine optische und akustische Anzeige. Sofern die Batterie voll geladen ist, leuchtet kein Signal auf. Sobald die Batterie nahezu entladen ist, wird dieser Ladezustand durch Aufleuchten einer LED-Anzeige in "Grün" angezeigt und es ertönt gleichzeitig ein Aufmerk­ samkeitston. Ist die Batterie entladen, leuchtet eine LED-Anzeige in "Rot" auf und es ertönt ein Dauerton. Zwecks Aufladung der internen Batterie muß bei geschlossenem Deckel 2 zuerst im entschärften Zustand der elektronischen Überwachungsschaltung ein Hauptschalter in eine "Aus"-Stellung gebracht und dann der Deckel 2 geöffnet werden, damit der sich im Sicherheitstransport­ behälter befindende Zustandsschalter auf "Laden" geschaltet werden kann. Über eine Kabelverbindung ist sodann ein Laden der Batterie möglich. Nach Abschluß des Ladevorganges und Abtrennung des Einspeisekabels muß der Hauptschalter auf "Ein" geschaltet werden. Nach Ablauf einer internen Prüfzeit erfolgt nach erfolgreichem Systemcheck die Freigabe des Sicherheitstrans­ portbehälters für den Einsatz. Nunmehr muß der Zustandsschalter von "Laden" auf "Transport" umgeschaltet werden, wobei der Handkoffer ungeschärft aber transportbereit ist. Hiernach er­ folgt eine automatische Abfrage aller Sensoren, des Deckel­ sensors, des Griffsensors und eines, die Berechtigung für den Zugang zum Sicherheitstransportbehälter im scharfgeschalteten Zustand signalisierenden passiven HF-Identifikationssystems. Als Antwortgeber wird ein Transponder eingesetzt, der, ohne eine eigene Stromversorgung zu benötigen, auf Anforderung durch eine Bestrahlung desselben mit einer HF-Welle, durch ein mit der Überwachungsschaltung verbundenes HF-Identifikationssystem, eine Kennung fälschungssicher aussendet. Kann diese Kennung gelesen werden durch die sich im Sicherheitstransportbehälter befindende elektronische Überwachungsschaltung, kann der verschlossene Deckel 2 des Handkoffers geöffnet werden.
Sobald der Sicherheitstransportbehälter einsatzbereit ist, wird durch Erfassen des Tragegriffs 6 die Überwachungsschaltung scharfgeschaltet. Von diesem Zeitpunkt an kann der Sicherheits­ transportbehälter nur noch nach vorheriger Abgabe des Berechti­ gungsnachweises durch einen Dritten geöffnet werden. Der Nachweis der Berechtigung wird über einen Transponder geführt. Sofern die Kennung angenommen wird, kann derjenige, der den Sicherheits­ transportbehälter transportiert, den Tragegriff 6 freigeben. Wird die Hand vom Tragegriff 6 ohne, daß der Nachweis der Berechtigung für den Zugriff zum Sicherheitstransportbehälter geführt worden ist, gelöst, dann wird die Alarmanlage aktiviert und nach Durch­ lauf eines Zeitintervalles ein akustischer Alarm ausgelöst und, sofern nicht nach Ertönen dieses akustischen Signals innerhalb eines definierten Zeitintervalles der Alarmablauf unterbrochen wird, wird eine Farbpatrone gezündet, wodurch einmal der Alarm optisch signalisiert und andererseits der Inhalt des Sicherheits­ transportbehälters gekennzeichnet wird. Sofern der Alarmablauf erfolgreich durch ein Wiederergreifen des Tragegriffs 6 gestoppt worden ist, bleibt die Scharfschaltung der elektronischen Über­ wachungsschaltung erhalten und kann nur über die Benutzung eines Transponders mit einer die Zugriffsberechtigung nachweisenden Codierung im Transportfahrzeug oder durch den Kunden entschärft werden. Diese Entschärfung erfolgt, indem der Transponder an eine hierfür markierte Stelle am Sicherheitstransportbehälter herange­ führt wird, was praktisch nur beim Kunden oder im Transportfahr­ zeug möglich ist. Danach ist der Deckel 2 entriegelt und läßt sich öffnen. Nach dieser Entschärfung muß sich die Hand aber unverzüglich von dem Tragegriff 6 lösen. Sollte das nicht innerhalb eines definierten Zeitintervalles erfolgen, schärft sich die elektronische Überwachungsschaltung erneut.

Claims (16)

1. Sicherheitstransportbehälter für den Transport von Geld oder Wertgegenständen, bestehend aus einem Behälter (1) mit einem verschließbaren, nur durch einen Berechtigten zu öffnenden Deckel (2) und einem Behälteroberteil (4), das mit einem Tragegriff (6) innerhalb eines Griffschutzes (5) ausgerüstet ist, einer Alarmanlage mit einer das Trans­ portgut markierenden Sicherungstechnik, wobei die Alarman­ lage von einer sich in einem passiven Ruhestand befind­ lichen elektronischen Überwachungsschaltung angesteuert und mit dem Ergreifen des Tragegriffs (6) sensorgesteuert unwiderruflich scharfgeschaltet wird und beim Loslassen des Tragegriffs (6) einen Alarm auslöst und einer die Über­ wachungsschaltung ansteuernden passiven HF-Erken­ nungstechnik, welche aus einer im Transportbehälter (1) angeordneten Sende-Empfangseinrichtung und einem vom Behälter (1) getrennten Transponder zur Entschärfung der Alarmanlage besteht.
2. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Überwachungs­ schaltung mit einem der Systemsteuerung dienenden Mikroprozessor im Behälteroberteil (4) angeordnet ist.
3. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder körperlich getrennt vom Sicherheitstransportbehälter berührungslos als Zugriffsnachweis benutzt wird, wobei ein ihm eigenes Kennungssignal mit seinen Daten nach Einlesen durch ein in der Überwachungsschaltung integriertes Lesegerät als Nach­ weis der Zugriffsberechtigung auf den Sicherheitstrans­ portbehälter dient.
4. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-Empfangseinrich­ tung für die von dem Transponder ausgesandten codierten Informationen derart ausgebildet ist, daß ein bestimmungs­ gemäßes Zusammenwirken nur zustandekommen kann, wenn sich der Transponder in deren unmittelbarer Nähe befindet.
5. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-Empfangseinrich­ tung derart ausgebildet ist, daß die von dieser aus­ gestrahlten Signale dazu geeignet sind, vom Transponder in elektrische Energie umgewandelt zu werden, die ausreicht, die empfangenen Signale auszuwerten und die codierten Informationen abzustrahlen.
6. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-Empfangseinrich­ tung in Oberflächennähe des Behälteroberteils angebracht ist.
7. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder als XS- Karte ausgebildet ist, die über elektronisch unlöschbare, mittels eines 64-Bit-Codes eingespeicherte, die Zugriffs­ berechtigung nachweisende Informationen verfügt.
8. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Transponder ausgesandten codierten Informationen in einem dort vorge­ sehenen, von außen nicht auslesbaren Speicher gespeichert sind.
9. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder als kontakt­ lose Chipkarte ausgebildet ist.
10. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherheitstransport­ behälter als Handkoffer ausgebildet ist und abgerundete Ecken (7) und Kanten (8) aufweist, und der Griffschutz im Behälteroberteil (4) als Eingriffsmulde (5) ausgebildet ist, innerhalb der ein Tragegriff (6) mit dem verdeckt ange­ ordneten Sensor vorgesehen ist.
11. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der im Griffschutz (5) und/oder am Tragegriff (6) verdeckt angeordnete Sensor als Infra­ rotlichtschranke ausgebildet ist.
12. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Über­ wachungsschaltung einen Anzeigenbaustein für die Betriebs­ zustände, einen Akustikbaustein der Alarmanlage und eine von dieser angesteuerte Rauchpatrone steuert.
13. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Transpondersystem als Lesegerät ausgebildet ist, in das eine Sende-Empfangs­ einrichtung einschließlich Datendecoder und. Kommunikations­ einheit integriert sind.
14. Sicherheitstransportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Über­ wachungsschaltung von einem als Taster ausgebildeten Deckelsensor, der den Schließzustand des Deckels (2) sig­ nalisiert, steuerbar ist.
15. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor der elektronischen Überwachungsschaltung softwaregesteuert programmierbar ist.
16. Sicherheitstransportbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansprechbarkeit des Mikroprozessor der elektronischen Überwachungsschaltung auf definierbare Codierungen des Transponders einschränkbar programmierbar ist.
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