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DE10127691A1 - Transportbehältnis mit elektronischem Transportsicherungsmechanismus für Bargeld und Wertgegenstände - Google Patents

Transportbehältnis mit elektronischem Transportsicherungsmechanismus für Bargeld und Wertgegenstände

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DE10127691A1
DE10127691A1 DE2001127691 DE10127691A DE10127691A1 DE 10127691 A1 DE10127691 A1 DE 10127691A1 DE 2001127691 DE2001127691 DE 2001127691 DE 10127691 A DE10127691 A DE 10127691A DE 10127691 A1 DE10127691 A1 DE 10127691A1
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Abstract

Geld- und Werttransporte mittels eines "Geldkoffers" sind derzeit durch Alarmsysteme geschützt, die bei beispielsweise kriminellem Entreißen mit Rauch- und Tonalarm reagieren. DOLLAR A Die Sicherheitskonstruktion und -handhabung, vor allem die notwendige Sicherung und Entsicherung des Alarmsystems in jeweils gesicherten Räumen, lassen diese Systeme bisher nur bei professionellen Geld- und Werttransportunternehmen zum Einsatz kommen. DOLLAR A Insbesondere bei mittelständischen Unternehmen werden die alltäglichen Geschäftseinnahmen in einer Geldbombe oder einem Safe-Bag·R· durch ungesichertes Eigenpersonal als Geldboten zum Nachttresor der Hausbank befördert, da professionelle Transportfirmen für das Unternehmen zu teuer wären, andererseits bekannte Systeme wegen der notwendigen Entsicherung an gesicherten Orten für Geldboten eines Einzelhandelsgeschäftes nicht praktikabel sind (öffentliche ungesicherte Einwurföffnung des Banknachttresors). DOLLAR A Bekannterweise werden wegen der Leichtigkeit und des geringen Risikos jene Geldboten häufig beraubt. DOLLAR A Die Erfindung beschreibt ein durch Alarmsysteme gesichertes Transportbehältnis für Wertsachen und Bargeld, welches es erlaubt, Geldbomben oder Wertmaterial alarmsystemgeschützt durch Geldboten beispielsweise zu einem Nachttresor einer Bank zu transportieren, wobei die Entsicherung des Alarmsystems und Entleerung des Behältnisses an einem nicht gesicherten Zielort (Einwurföffnung des Banknachttresors auf öffentlicher Straße) erfolgen kann. DOLLAR A ...

Description

    1. Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung gehört zu den Transport- und Sicherungssystemen für Wertsachen.
  • 2. Hintergrund und heutiger Stand
  • Derzeit werden Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, von Geld- und Werttransportunternehmen mittels speziell gesicherten Systemen transportiert. Abgesehen von gepanzerten Transportmitteln und Sicherheitsvorkehrungen innerhalb geschlossener und geschützter Gebäude, sind die öffentlichen Transporte von Werten ("Geldkoffer am Mann") in der Regel durch Alarmsysteme gesichert, die bei beispielsweisen kriminellen Entreissen des Transportbehältnisses anschlagen. Die bekanntesten Alarmsysteme sind in das Transportbehältnis ein- oder angebrachte Vorrichtungen (Elektronische Transportsicherungssysteme, abgekürzt ETS), die im Alarmfall (z. B. bei Loslassen des Tragegriffs oder Zugkontakt an einer mit der Trageperson mechanischen Verbindung) einen schrillen Signalton aussenden und explosionsartig ungiftigen, jedoch penetrant haftenden roten Pulvernebel abgeben, um den potentiellen Räuber zu irritieren und die Banknoten im Transportbehältnis im Raubfall irreversibel durch die rote Farbe unbrauchbar zu machen, als auch den Räuber unter Anderen rotfarblich zu kennzeichnen.
  • Ge- und entsichert werden diese Systeme in geschützten Räumen mittels Schlüssel oder Elektronikchips, die Transportperson trägt diesen nicht bei sich.
  • Durch diese Vorrichtungen konnten Überfälle auf dergestalt gesicherte Personen drastisch reduziert werden.
  • 3. Problemstellung
  • Aus einschlägigen Statistiken ist ersichtlich, dass in Deutschland die meisten Überfälle auf nicht professionelle Geldboten aus dem mittelständischen Einzelhandel stattfinden.
  • Gründe hierfür sind einleuchtend: Die Geschäftseinnahmen werden nach Geschäftsschluss meist von einer vertrauenswürdigen angestellten Person in einem Behältnis (Geldbombe oder Safe-Bag®) zum Nachttresor der Hausbank getragen und dort in die vorhergesehene Einwurföffnung geworfen. Professionelle Geldtransportfirmen rechnen sich für kleinere Unternehmen oft nicht, da die Geldtransportkosten teurer als theoretisch ein oder mehrere Überfälle pro Jahr wären. Die ungesicherte Transportperson, zumal diese wegen des erlangten Geschäftsvertrauens oftmals die selbe ist, kann von potentiellen Räubern leicht ausgespäht und überfallen werden, da keine nennenswerte Gegenwehr zu erwarten ist. Diese verleitende Leichtigkeit des Überfalls sichert nahezu für den Räuber schnelles, unerkanntes Entkommen, senkt die Schwelle zur Tat - besonders bei nicht professionellen Kriminellen oder Spontantätern -, wobei Leib und Leben der Transportperson des Einzelhandelsunternehmens gefährdet werden.
  • Derzeitige professionelle Transportsicherungsgeräte können nicht eingesetzt werden, da kein gesicherter Raum in der Bank zur Entschärfung des Transportsicherungssystems, sondern nur die Einwurföffnung des Nachttresors im öffentlich zugänglichen Bereich am Zielort zur Verfügung steht. So müsste der Entsicherungsschlüssel von der Transportperson mitgeführt (ebenfalls entwendbar) werden, auch müsste das Transportsicherungssystem am Zielort (öffentlicher Bereich) inaktiviert und das Transportbehältnis ungeschützt und umständlich in der Dunkelheit (in der Regel abendlicher Geschäftsschluss) geöffnet werden, um den Inhalt (z. B. Bargeld in Safe-Bag® oder Geldbombe) per Hand in den Nachttresor einzuwerfen.
  • Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei professionellen Geldtransportunternehmen, die Werttransporte von Firmen direkt zu Nachttresoren einer Bank unternehmen: Nach einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschrift VBG 68) müssen bei dem ungesicherten Werttransport (z. B. Geldbombentransport auf der Endstrecke Sicherheitsfahrzeug und Nachttresor) zwei Personen eingesetzt werden, wobei eine zusätzliche Person im Fahrzeug sichert, es müssen somit insgesamt drei Personen zu diesem Zweck beauftragt werden. Für die Sicherheitsunternehmen und damit für den Kunden stellt dies einen hohen Kostenaufwand dar, falls dieser nicht eingehalten würde, entfiele der Versicherungsschutz.
  • 4. Erfindung
  • Ziel der Erfindung ist die kostengünstige Anwendbarkeit der professionellen elektronischen Transportsicherung speziell für den alltäglichen Geldtransport des vor allem mittelständischen Einzelhandels, wobei die Technik zur Wertübergabe am Zielort (z. B. Nachttresoreinwurföffnung der Bank) den Kernpunkt der Erfindung darstellt.
  • Ein beispielsweise quaderförmiges Transportbehältnis (siehe Abb. 1), aus stabilem Material, beispielsweise Metall oder Hartkunststoff, mit einer Innengröße, die eine Aufnahme der sich im Umlauf befindlichen Geldbomben beziehungsweise Safe-Bags gewährleisten, passt in seiner Form ganz oder teilweise mit einer oder mehreren Behältnisteilen in oder an eine gängige Einwurföffnung eines Banknachttresors, speziellen Briefkastens oder jegliche ganz oder teilweise automatisierte Wertannahmestelle.
  • Der in Richtung o. g. Einwurföffnung (definiert als Längsrichtung) einführbare oder ansetzbare Teil des Behältnisses (definiert als Auswurfseite, siehe Abb. 1(12)) besitzt einen Öffnungsmechanismus (z. B. Öffnungsklappe), durch den der Inhalt des Behältnisses (z. B. Geldbombe oder Safe-Bag®) entleerbar ist (definiert als Auswurfklappe, siehe Abb. 1(10)).
  • Innerhalb des Behältnisses befindet sich in Längsrichtung des quaderförmigen Behältnisses eine mobile, der Querinnenabmessungen des Behältnisses entsprechende Wand (definiert als Ausschiebewand, siehe Abb. 1(5)) quer zur Längsrichtung, die durch Führung in beispielsweise einer Schiene (siehe Abb. 1(8)) in Richtung Auswurföffnung des Behältnisses vor und zurück bewegbar ist (siehe Abb. 1(7)) und beim Verschieben in Richtung Auswurfseite des Behältnisses im Falle der Entleerung (Öffnen der Auswurfklappe, siehe Abb. 1(11)) das Herausgleiten des Behältnisinhaltes durch Herausschieben bewerkstelligt oder unterstützt.
  • Das Behältnis ist von einer Person an einer an der Auswurfseite in Behältnislängsrichtung gegenüberliegenden Seite durch eine Tragevorrichtung (z. B. Griff) transportierbar, sodass die Behältnisseite mit der Tragevorrichtung als Oberseite (siehe Abb. 1(1)) und die Auswurfseite mit der o. g. Formpassung als Unterseite (siehe Abb. 1(12)) des Behältnisses definiert werden kann.
  • Die Funktionen des Öffnungsmechanismus und dieser Ausschiebewand sind funktionell miteinander verknüpft, beispielsweise kann der Antrieb der Mechanismen mechanisch durch Federkraft erfolgen, andere Antriebsmechanismen wie elektrische, magnetische oder kombinierte sind einsetzbar.
  • Das geschlossene Behältnis ist gekennzeichnet sowohl durch die geschlossene Auswurfklappe, wobei eine im Drehzentrum der Klappe angebrachte, gedämpfte Drehfeder (siehe Abb. 1(9)) gespannt ist, als auch durch die an der Oberseite befindliche Ausschiebewand, wobei eine gedämpfte Spiralfeder oder Gasdruckfeder (siehe Abb. 1(4)) gespannt ist.
  • Durch querverlaufende, elektromagnetisch getriebene Riegelzapfen (siehe Abb. 1(6)) werden die mechanischen Komponenten bei gespannten Federn in geschlossener Position gehalten.
  • Diese Riegelblockierung ist mit einem Transportsicherungssystem (siehe Abb. 1(3), z. B. ETS) jeglicher Art funktionell verknüpft, welches bei Verriegelung aktiviert werden kann oder bei Deaktivierung eine Entriegelung ermöglicht.
  • Die Aktivierung und Deaktivierung können beispielsweise durch eine Code-Eingabe in ein elektronisches Hilfsmittel (siehe Abb. 1(2)) erfolgen, welches elektrische, magnetische und mechanische Funktionen steuert oder mit beeinflusst.
  • So kann das Schliessen der Auswurfklappe nach vorherigem Nachobenschieben der Ausschiebewand automatisch das Verriegeln und das Aktivieren des Transportsicherungssystems und, im Falle der Öffnung, die richtige Codeeingabe in das elektronische Hilfsmittel automatisch die Deaktivierung des Transportsicherungssystems, die elektromagnetisch getriebene mechanische Entriegelung und somit die federunterstützte Behältnisöffnung mit Bewegen der Ausschiebewand nach sich ziehen oder es können die einzelnen Funktionen sequenziell kontrolliert gesteuert werden.
  • Praktikabel erscheint die separate Aktivierung bzw. Deaktivierung des Transportsicherungssystems durch Codeeingabe in das elektronische Hilfsmittel, ermöglicht im geschlossenen Behältniszustand, und die separate Entriegelung bei deaktiviertem Transportsicherungssystem durch Betätigung der elektromagnetisch getriebenen Riegel mittels eines beispielsweise aussen am Behältnis angebrachten Steuerschalters. Bei geöffnetem Behältnis kann das Transportsicherungssystem nicht aktiviert werden, das Schliessen der Auswurfklappe führt automatisch zur Verriegelung durch mechanische Rückholfedern an den elektromechanisch getriebenen Riegelzapfen, setzt aber die ebenso automatisch verriegelte Obenposition der Ausschiebewand voraus.
  • Die Verriegelungen können - neben dem akustisch wahrnehmbaren Klick - zusätzlich durch im Behältnisgehäuse an geeigneten Stellen angebrachten kleinen Sichtfenster kontrolliert werden.
  • Die Energie für die elektrischen, elektronischen und magnetischen Funktionen wird durch Batterien oder Akkus (siehe Abb. 1(3)) bereitgestellt, wobei ein von aussen sichtbares Kontrollinstrument den Ladezustand anzeigt.
  • Im Gebrauch wird das Transportbehältnis im geöffneten und deaktivierten Zustand mit dem zu befördernden Wertmaterial (z. B. Geldbombe oder Safe-Bag®) im relativen Sicherheitsbereich (z. B. Einzelhandelsgeschäft, Supermarktbüro) durch die geöffnete Auswurfklappe nach manuellem Nachobenschieben der Ausschiebewand befüllt. Das Schliessen der Auswurfklappe erfolgt ebenfalls manuell, wobei in beiden Fällen die Triebfedern für den Entleerungsmechanismus gespannt werden. Die Verriegelung erfolgt bekannterweise automatisch, welches die Voraussetzung für die Eingabe des Aktivierungscodes des Transportsicherungssystems in das elektronische Hilfsmittel bietet.
  • Das wertbefüllte, verschlossene, verriegelte und per Codeeingabe transportsicherungsaktivierte Behältnis würde nun z. B. bei gewaltsamen Öffnen, dreimaliger Falschcodeeingabe oder bei gewolltem Auslösen in bekannter Weise Alarm (z. B. Ton- und Rauchalarm) schlagen und kann am Tragegriff oder in einem Tarnbehältnis (z. B. Einkaufstüte) zum Zielort (z. B. Nachttresor einer Bank) gebracht werden.
  • Dort wird das Behältnis mit der (nahezu) formpassenden Unter- oder Auswurfseite an oder in den Einwurfschacht des Nachttresors der Bank gehalten und der Deaktivierungscode in das elektronische Hilfsmittel eingegeben, wobei sich die Transportsicherung für beispielsweise fünf Sekunden deaktiviert, sodass durch Betätigung des Entriegelungssteuerschalters in diesem Zeitfenster die federgetriebenen Auswurfmechanismen freigegeben werden und der Transportbehältnisinhalt in den Schacht des Nachttresors befördert wird und nach Entfernen des Behältnisses die Nachttresorklappe geschlossen werden kann.
  • Das entleerte Transportbehältnis kann im geöffneten und funktionslosen Zustand rückgeführt werden.
  • 5. Anwendbarkeit
  • Das Transportbehältnis kann vor allem bei Unternehmen eingesetzt werden, die keine professionellen Firmen zum Werttransport beauftragen (beispielsweise Einzelhandel, Supermärkte), und trotzdem ihre alltäglichen Geschäftseinnahmen durch eigene Angestellte abgesichert zur Bank bringen lassen wollen.
  • So könnten selbst grössere Firmen, die normalerweise professionelle Werttransportfirmen beauftragen, diese Aufgaben übernehmen und finanzielle Einsparungen erreichen.
  • Auch professionelle Werttransportfirmen können dieses Behältnis nutzen, indem das Wertgut geschützt vom Sicherheitsfahrzeug zu einem Nachttresor einer Bank gebracht werden kann, ohne dass eine dritte Person bei der Transportperson anwesend sein müsste, wie es in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 68 definiert ist.
  • 6. Vorteilhafte Wirkung unter Bezugnahme auf den bisherigen Stand
  • Vor allem der durch die Erfindung entstehende Schutz vor Überfällen und damit verhinderbare körperliche und psychische Schäden der Angestellten eines Unternehmens, welches selbst ihren Werttransport tätigt, sind gewährleistet; des weiteren ist der Wert selbst gesichert, sodass Voraussetzungen für suffizienten Unfall- und Versicherungsschutz geschaffen sind.
  • Unternehmen können finanzielle Einsparungen durch Verzicht auf professionelle Werttransporte erreichen, Werttransportfirmen selbst können Arbeitskräfte und Lohnkosten einsparen, indem beispielsweise bei Geldbombentransporten zu Nachttresoren die dritte Person wegfällt.
  • Raubüberfälle auf mit dem Behältnis gesicherte Geldboten gehen drastisch zurück, weil das öffentliche Alarmrisiko steigt, die Täter selbst durch elektronische Transportsicherungstechnik (Rauch- und Tonalarm) gekennzeichnet würden und der transportierte Wert durch Verfärbung unbrauchbar gemacht werden kann.
  • Ausserdem besteht ein hohes Abschreckungspotential allein durch die dann sichere Kenntnis der Existenz eines solchen Transportbehältnisses in kriminellen Kreisen, wobei es unerheblich erscheinen dürfte, ob diese Transportbehältnisse auffällig oder getarnt zum Einsatz kommen, zumal die meisten Geldboten sich wegen der genannten Vorteile für jenes Transportsystem entscheiden würden.
  • 7. Beispiele und Ausführungen
  • Das in Grundzügen beschriebene Transportbehältnis kann in technischen Variationen und verschiedenen Gestaltungsausführungen vorliegen.
  • So kann das Transportbehältnis zur Abschreckung möglichst auffällig gestaltet werden oder getarnt in eine unauffällige Tragetasche eingearbeitet sein oder es steht eine indifferente Transporttasche zur Verfügung.
  • Der getarnte Transport erscheint sinnvoller, da oftmals längere Wegstrecken, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, durch den Boten zurückgelegt werden müssen, sodass unnötiges Aufsehen vermieden wird.
  • Andere Variationen betreffen das elektronische Hilfsmittel, welches das elektronische Transportsicherungssystem und den Öffnungsmechanismus steuert:
    So können Codes, Chips oder andere Schlüsselfunktionsträger nach dem derzeitigen Technikstand zur Aktivierung und Deaktivierung eingesetzt werden, die direkt am Behältnis oder durch Fernübertragung - wie Funknetz - informativ in das Steuerungssystem des Behältnisses ein-wirken, wobei ein stationärer Codeübertragungsmechanismus, wie Mikrochip, an der Einwurföffnung des Nachttresors zur Entsicherungs-, Öffnungs- oder Auswurffunktion am Transportbehältnis einwirken kann oder die Transportbehältnisse für einzelne Banken spezifiziert.
  • Die Alarmauslösung des Transportsicherungssystems kann beispielsweise durch eine dreimalige Falschcodeeingabe oder einmalige Alarmcodeeingabe (im Raubfall) am elektronischen Hilfsmittel oder Steuergerät, ein überschrittenes variables Transportzeitlimit, elektrische Schalterschlüsse oder -öffnungen am Tragegriff oder Sicherungsverbindungen zwischen Boten und Behältnis, als auch durch Fernübertragung erfolgen.
  • Natürlich setzt Alarm bei gewaltsamen oder unprofessionellen Öffnen des Behältnisses ein, wobei zur Alarmauslösung Sensoren (z. B. Bruch-, Druck; Zug- oder Lichtsensoren) nach derzeitigem Technikstand eingesetzt werden können.
  • Auch kann der Öffnungsmechanismus, neben durch beschriebe Federkraft, auch beliebig, vor allem elektrisch, magnetisch oder beispielsweise durch Hebelkraft, welche manuell von aussen einwirkt, getrieben werden.
  • Die Befüllung des Behältnisses kann ebenfalls durch eine separate Befüllungsöffnung an einer der Seitenwände erfolgen.
  • Das Transportsicherungssystem kann den im Rahmen des Rauchalarmes entstehenden markierenden Pulvernebel sowohl vornehmlich nach aussen, als auch in das Behältnis dringen lassen, wobei ein hauptsächlich nach aussen oben oder seitlich entweichender Pulvernebel für die Handhabung an einem Werteinwurfschacht sinnvoll erscheint, damit nicht bei Fehlbedienung während der Einwurfphase in den Nachttresor ein nach innen strömender Pulverrauch das Innere des Nachttresors zusätzlich schädigt.
  • So erscheint der Effekt der Verwirrung und Markierung eines Räubers bei rein nach aussen explodierenden Pulverstaub für die erforderliche Sicherheit hinreichend, sodass auf die explizite Unbrauchbarmachung des Tranportbehältnisinhaltes bei nach innen strömenden Nebel aus oben genannten Sicherheitsgründen verzichtet werden könnte, jedoch optional zur Verfügung stünde und durch eine Mikroperforation der Geldbombe oder des Safe-Bags® wegen verbesserter Nebeldurchdringung in der Effizienz erhöht werden könnte.
  • Alternativ kann das Behältnis für Transporte direkt zum Bankschalter während den üblichen Banköffnungszeiten oder anderen Wertinstituten eingesetzt werden, die Entleerung des Behältnisses an der Wertübergabestelle ist problemlos möglich, auch kann das Transportbehältnis bei anderen ganz oder teilweise automatisierten Wert- oder Bargeldsammelstellen, gegebenenfalls in passender Ausgestaltung bezüglich Form und Funktionalität zum Einsatz kommen.
  • Selbstverständlich kann das Transportbehältnis in seinen Abmessungen dem Transportbedürfnis und -volumen produktionstechnisch angepasst werden.

Claims (5)

1. Transportbehältnis mit elektronischem Transportsicherungsmechanismus für Bargeld und Wertgegenstände, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis einen Öffnungsmechanismus aufweist, der mit dem Transportsicherungssystem derart verbunden ist, dass vor Ort, insbesondere an der Einwurföffnung eines Bankfachs oder an einer ganz oder teilweise automatisierten Wertannahmestelle, das Transportsicherungssystem durch eine codierte Entsicherungseinrichtung entsicherbar ist.
2. Transportbehältnis nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein an der Einwurföffnung formpassend ansetzbare oder einführbare Teil des Transportbehältnisses kontrolliert oder automatisiert durch einen Mechanismus zu öffnen ist, um den Inhalt des Transportbehältnisses in diese Einwurföffnung und somit beispielsweise in einen Nachttresor einer Bank gelangen zu lassen.
3. Transportbehältnis nach Patentansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsmechanismus des Transportbehältnisses mit der Entsicherung des elektronischen Transportsicherungssystems funktionell verbunden ist, wobei die Entsicherung vor Ort durch die das Transportbehältnis tragende Person (z. B. Code-Eingabe über ein elektronisches Hilfsmittel am Transportbehältnis), durch Fernübertragung (z. B. Codeeingabe über Funknetzverbindung zwischen separaten Sender und Empfänger am Transportbehältnis) und/oder durch informativen elektronischen Kontakt zwischen elektronischen Hilfsmitteln am Transportbehältnis und Einwurföffnung (z. B. Codeübertragung per Chipkontakt zur Entsicherung bei Einschub des Transportbehältnisses in die Einwurföffnung oder Spezifizierung bestimmter Behältnisse für einzelne Banken) erfolgen oder unterstützt werden kann.
4. Transportbehältnis nach Patentansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt des Transportbehältnisses durch einen Ausschiebemechanismus (beispielsweise mechanisch, elektrisch oder magnetisch getrieben) bei oder kurz nach Entsicherung des Transportsicherungssystems und Öffnung des Transportbehältnisses in die Einwurföffnung (und somit beispielsweise in den Nachttresor einer Bank) befördert wird, wobei der Öffnungsmechanismus und Ausschiebemechanismus eine funktionelle Einheit bilden und energetisch gekoppelt und gesteuert sein können.
5. Transportbehältnis nach Patentansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt des Transportbehältnisses in Behältnissen verpackt ist, die alarmsignalmaterialdurchlässig (durchlässig z. B. für üblicherweise verwendeten roten Pulvernebel) sind, um im Alarmfall den gesamten Inhalt des Transportbehältnisses zu kennzeichnen (i. d. R. die Banknoten unbrauchbar zu machen), indem beispielsweise die üblicherweise verwendeten Geldplastikbeutel (Safe-Bags®) oder Geldbomben mikroperforiert werden.
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