1. Gebiet
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Die vorliegende Erfindung gehört zu den Transport- und Sicherungssystemen für Wertsachen.
2. Hintergrund und heutiger Stand
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Derzeit werden Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, von Geld- und
Werttransportunternehmen mittels speziell gesicherten Systemen transportiert. Abgesehen von gepanzerten
Transportmitteln und Sicherheitsvorkehrungen innerhalb geschlossener und geschützter
Gebäude, sind die öffentlichen Transporte von Werten ("Geldkoffer am Mann") in der Regel
durch Alarmsysteme gesichert, die bei beispielsweisen kriminellen Entreissen des
Transportbehältnisses anschlagen. Die bekanntesten Alarmsysteme sind in das Transportbehältnis
ein- oder angebrachte Vorrichtungen (Elektronische Transportsicherungssysteme, abgekürzt ETS),
die im Alarmfall (z. B. bei Loslassen des Tragegriffs oder Zugkontakt an einer mit der
Trageperson mechanischen Verbindung) einen schrillen Signalton aussenden und explosionsartig
ungiftigen, jedoch penetrant haftenden roten Pulvernebel abgeben, um den potentiellen Räuber
zu irritieren und die Banknoten im Transportbehältnis im Raubfall irreversibel durch die rote
Farbe unbrauchbar zu machen, als auch den Räuber unter Anderen rotfarblich zu
kennzeichnen.
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Ge- und entsichert werden diese Systeme in geschützten Räumen mittels Schlüssel oder
Elektronikchips, die Transportperson trägt diesen nicht bei sich.
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Durch diese Vorrichtungen konnten Überfälle auf dergestalt gesicherte Personen drastisch
reduziert werden.
3. Problemstellung
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Aus einschlägigen Statistiken ist ersichtlich, dass in Deutschland die meisten Überfälle auf
nicht professionelle Geldboten aus dem mittelständischen Einzelhandel stattfinden.
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Gründe hierfür sind einleuchtend: Die Geschäftseinnahmen werden nach Geschäftsschluss
meist von einer vertrauenswürdigen angestellten Person in einem Behältnis (Geldbombe oder
Safe-Bag®) zum Nachttresor der Hausbank getragen und dort in die vorhergesehene
Einwurföffnung geworfen. Professionelle Geldtransportfirmen rechnen sich für kleinere Unternehmen
oft nicht, da die Geldtransportkosten teurer als theoretisch ein oder mehrere Überfälle pro Jahr
wären. Die ungesicherte Transportperson, zumal diese wegen des erlangten
Geschäftsvertrauens oftmals die selbe ist, kann von potentiellen Räubern leicht ausgespäht und überfallen
werden, da keine nennenswerte Gegenwehr zu erwarten ist. Diese verleitende Leichtigkeit des
Überfalls sichert nahezu für den Räuber schnelles, unerkanntes Entkommen, senkt die
Schwelle zur Tat - besonders bei nicht professionellen Kriminellen oder Spontantätern -, wobei Leib
und Leben der Transportperson des Einzelhandelsunternehmens gefährdet werden.
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Derzeitige professionelle Transportsicherungsgeräte können nicht eingesetzt werden, da kein
gesicherter Raum in der Bank zur Entschärfung des Transportsicherungssystems, sondern nur
die Einwurföffnung des Nachttresors im öffentlich zugänglichen Bereich am Zielort zur
Verfügung steht. So müsste der Entsicherungsschlüssel von der Transportperson mitgeführt
(ebenfalls entwendbar) werden, auch müsste das Transportsicherungssystem am Zielort (öffentlicher
Bereich) inaktiviert und das Transportbehältnis ungeschützt und umständlich in der Dunkelheit
(in der Regel abendlicher Geschäftsschluss) geöffnet werden, um den Inhalt (z. B. Bargeld in
Safe-Bag® oder Geldbombe) per Hand in den Nachttresor einzuwerfen.
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Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei professionellen Geldtransportunternehmen, die
Werttransporte von Firmen direkt zu Nachttresoren einer Bank unternehmen: Nach
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschrift VBG 68) müssen bei dem
ungesicherten Werttransport (z. B. Geldbombentransport auf der Endstrecke Sicherheitsfahrzeug und
Nachttresor) zwei Personen eingesetzt werden, wobei eine zusätzliche Person im Fahrzeug
sichert, es müssen somit insgesamt drei Personen zu diesem Zweck beauftragt werden. Für die
Sicherheitsunternehmen und damit für den Kunden stellt dies einen hohen Kostenaufwand dar,
falls dieser nicht eingehalten würde, entfiele der Versicherungsschutz.
4. Erfindung
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Ziel der Erfindung ist die kostengünstige Anwendbarkeit der professionellen elektronischen
Transportsicherung speziell für den alltäglichen Geldtransport des vor allem mittelständischen
Einzelhandels, wobei die Technik zur Wertübergabe am Zielort (z. B.
Nachttresoreinwurföffnung der Bank) den Kernpunkt der Erfindung darstellt.
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Ein beispielsweise quaderförmiges Transportbehältnis (siehe Abb. 1), aus stabilem
Material, beispielsweise Metall oder Hartkunststoff, mit einer Innengröße, die eine Aufnahme der
sich im Umlauf befindlichen Geldbomben beziehungsweise Safe-Bags gewährleisten, passt in
seiner Form ganz oder teilweise mit einer oder mehreren Behältnisteilen in oder an eine
gängige Einwurföffnung eines Banknachttresors, speziellen Briefkastens oder jegliche ganz oder
teilweise automatisierte Wertannahmestelle.
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Der in Richtung o. g. Einwurföffnung (definiert als Längsrichtung) einführbare oder ansetzbare
Teil des Behältnisses (definiert als Auswurfseite, siehe Abb. 1(12)) besitzt einen
Öffnungsmechanismus (z. B. Öffnungsklappe), durch den der Inhalt des Behältnisses (z. B. Geldbombe oder
Safe-Bag®) entleerbar ist (definiert als Auswurfklappe, siehe Abb. 1(10)).
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Innerhalb des Behältnisses befindet sich in Längsrichtung des quaderförmigen Behältnisses
eine mobile, der Querinnenabmessungen des Behältnisses entsprechende Wand (definiert als
Ausschiebewand, siehe Abb. 1(5)) quer zur Längsrichtung, die durch Führung in beispielsweise
einer Schiene (siehe Abb. 1(8)) in Richtung Auswurföffnung des Behältnisses vor und zurück
bewegbar ist (siehe Abb. 1(7)) und beim Verschieben in Richtung Auswurfseite des
Behältnisses im Falle der Entleerung (Öffnen der Auswurfklappe, siehe Abb. 1(11)) das Herausgleiten
des Behältnisinhaltes durch Herausschieben bewerkstelligt oder unterstützt.
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Das Behältnis ist von einer Person an einer an der Auswurfseite in Behältnislängsrichtung
gegenüberliegenden Seite durch eine Tragevorrichtung (z. B. Griff) transportierbar, sodass die
Behältnisseite mit der Tragevorrichtung als Oberseite (siehe Abb. 1(1)) und die Auswurfseite
mit der o. g. Formpassung als Unterseite (siehe Abb. 1(12)) des Behältnisses definiert werden
kann.
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Die Funktionen des Öffnungsmechanismus und dieser Ausschiebewand sind funktionell
miteinander verknüpft, beispielsweise kann der Antrieb der Mechanismen mechanisch durch
Federkraft erfolgen, andere Antriebsmechanismen wie elektrische, magnetische oder kombinierte
sind einsetzbar.
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Das geschlossene Behältnis ist gekennzeichnet sowohl durch die geschlossene Auswurfklappe,
wobei eine im Drehzentrum der Klappe angebrachte, gedämpfte Drehfeder (siehe Abb. 1(9))
gespannt ist, als auch durch die an der Oberseite befindliche Ausschiebewand, wobei eine
gedämpfte Spiralfeder oder Gasdruckfeder (siehe Abb. 1(4)) gespannt ist.
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Durch querverlaufende, elektromagnetisch getriebene Riegelzapfen (siehe Abb. 1(6)) werden
die mechanischen Komponenten bei gespannten Federn in geschlossener Position gehalten.
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Diese Riegelblockierung ist mit einem Transportsicherungssystem (siehe Abb. 1(3), z. B. ETS)
jeglicher Art funktionell verknüpft, welches bei Verriegelung aktiviert werden kann oder bei
Deaktivierung eine Entriegelung ermöglicht.
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Die Aktivierung und Deaktivierung können beispielsweise durch eine Code-Eingabe in ein
elektronisches Hilfsmittel (siehe Abb. 1(2)) erfolgen, welches elektrische, magnetische und
mechanische Funktionen steuert oder mit beeinflusst.
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So kann das Schliessen der Auswurfklappe nach vorherigem Nachobenschieben der
Ausschiebewand automatisch das Verriegeln und das Aktivieren des Transportsicherungssystems und,
im Falle der Öffnung, die richtige Codeeingabe in das elektronische Hilfsmittel automatisch
die Deaktivierung des Transportsicherungssystems, die elektromagnetisch getriebene
mechanische Entriegelung und somit die federunterstützte Behältnisöffnung mit Bewegen der
Ausschiebewand nach sich ziehen oder es können die einzelnen Funktionen sequenziell kontrolliert
gesteuert werden.
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Praktikabel erscheint die separate Aktivierung bzw. Deaktivierung des
Transportsicherungssystems durch Codeeingabe in das elektronische Hilfsmittel, ermöglicht im geschlossenen
Behältniszustand, und die separate Entriegelung bei deaktiviertem Transportsicherungssystem
durch Betätigung der elektromagnetisch getriebenen Riegel mittels eines beispielsweise aussen
am Behältnis angebrachten Steuerschalters. Bei geöffnetem Behältnis kann das
Transportsicherungssystem nicht aktiviert werden, das Schliessen der Auswurfklappe führt automatisch zur
Verriegelung durch mechanische Rückholfedern an den elektromechanisch getriebenen
Riegelzapfen, setzt aber die ebenso automatisch verriegelte Obenposition der Ausschiebewand
voraus.
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Die Verriegelungen können - neben dem akustisch wahrnehmbaren Klick - zusätzlich durch im
Behältnisgehäuse an geeigneten Stellen angebrachten kleinen Sichtfenster kontrolliert werden.
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Die Energie für die elektrischen, elektronischen und magnetischen Funktionen wird durch
Batterien oder Akkus (siehe Abb. 1(3)) bereitgestellt, wobei ein von aussen sichtbares
Kontrollinstrument den Ladezustand anzeigt.
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Im Gebrauch wird das Transportbehältnis im geöffneten und deaktivierten Zustand mit dem zu
befördernden Wertmaterial (z. B. Geldbombe oder Safe-Bag®) im relativen Sicherheitsbereich
(z. B. Einzelhandelsgeschäft, Supermarktbüro) durch die geöffnete Auswurfklappe nach
manuellem Nachobenschieben der Ausschiebewand befüllt. Das Schliessen der Auswurfklappe
erfolgt ebenfalls manuell, wobei in beiden Fällen die Triebfedern für den
Entleerungsmechanismus gespannt werden. Die Verriegelung erfolgt bekannterweise automatisch, welches die
Voraussetzung für die Eingabe des Aktivierungscodes des Transportsicherungssystems in das
elektronische Hilfsmittel bietet.
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Das wertbefüllte, verschlossene, verriegelte und per Codeeingabe transportsicherungsaktivierte
Behältnis würde nun z. B. bei gewaltsamen Öffnen, dreimaliger Falschcodeeingabe oder bei
gewolltem Auslösen in bekannter Weise Alarm (z. B. Ton- und Rauchalarm) schlagen und kann
am Tragegriff oder in einem Tarnbehältnis (z. B. Einkaufstüte) zum Zielort (z. B. Nachttresor
einer Bank) gebracht werden.
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Dort wird das Behältnis mit der (nahezu) formpassenden Unter- oder Auswurfseite an oder in
den Einwurfschacht des Nachttresors der Bank gehalten und der Deaktivierungscode in das
elektronische Hilfsmittel eingegeben, wobei sich die Transportsicherung für beispielsweise
fünf Sekunden deaktiviert, sodass durch Betätigung des Entriegelungssteuerschalters in diesem
Zeitfenster die federgetriebenen Auswurfmechanismen freigegeben werden und der
Transportbehältnisinhalt in den Schacht des Nachttresors befördert wird und nach Entfernen des
Behältnisses die Nachttresorklappe geschlossen werden kann.
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Das entleerte Transportbehältnis kann im geöffneten und funktionslosen Zustand rückgeführt
werden.
5. Anwendbarkeit
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Das Transportbehältnis kann vor allem bei Unternehmen eingesetzt werden, die keine
professionellen Firmen zum Werttransport beauftragen (beispielsweise Einzelhandel, Supermärkte),
und trotzdem ihre alltäglichen Geschäftseinnahmen durch eigene Angestellte abgesichert zur
Bank bringen lassen wollen.
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So könnten selbst grössere Firmen, die normalerweise professionelle Werttransportfirmen
beauftragen, diese Aufgaben übernehmen und finanzielle Einsparungen erreichen.
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Auch professionelle Werttransportfirmen können dieses Behältnis nutzen, indem das Wertgut
geschützt vom Sicherheitsfahrzeug zu einem Nachttresor einer Bank gebracht werden kann,
ohne dass eine dritte Person bei der Transportperson anwesend sein müsste, wie es in der
Unfallverhütungsvorschrift VBG 68 definiert ist.
6. Vorteilhafte Wirkung unter Bezugnahme auf den bisherigen Stand
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Vor allem der durch die Erfindung entstehende Schutz vor Überfällen und damit verhinderbare
körperliche und psychische Schäden der Angestellten eines Unternehmens, welches selbst
ihren Werttransport tätigt, sind gewährleistet; des weiteren ist der Wert selbst gesichert, sodass
Voraussetzungen für suffizienten Unfall- und Versicherungsschutz geschaffen sind.
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Unternehmen können finanzielle Einsparungen durch Verzicht auf professionelle
Werttransporte erreichen, Werttransportfirmen selbst können Arbeitskräfte und Lohnkosten einsparen,
indem beispielsweise bei Geldbombentransporten zu Nachttresoren die dritte Person wegfällt.
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Raubüberfälle auf mit dem Behältnis gesicherte Geldboten gehen drastisch zurück, weil das
öffentliche Alarmrisiko steigt, die Täter selbst durch elektronische Transportsicherungstechnik
(Rauch- und Tonalarm) gekennzeichnet würden und der transportierte Wert durch Verfärbung
unbrauchbar gemacht werden kann.
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Ausserdem besteht ein hohes Abschreckungspotential allein durch die dann sichere Kenntnis
der Existenz eines solchen Transportbehältnisses in kriminellen Kreisen, wobei es unerheblich
erscheinen dürfte, ob diese Transportbehältnisse auffällig oder getarnt zum Einsatz kommen,
zumal die meisten Geldboten sich wegen der genannten Vorteile für jenes Transportsystem
entscheiden würden.
7. Beispiele und Ausführungen
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Das in Grundzügen beschriebene Transportbehältnis kann in technischen Variationen und
verschiedenen Gestaltungsausführungen vorliegen.
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So kann das Transportbehältnis zur Abschreckung möglichst auffällig gestaltet werden oder
getarnt in eine unauffällige Tragetasche eingearbeitet sein oder es steht eine indifferente
Transporttasche zur Verfügung.
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Der getarnte Transport erscheint sinnvoller, da oftmals längere Wegstrecken, auch in
öffentlichen Verkehrsmitteln, durch den Boten zurückgelegt werden müssen, sodass unnötiges
Aufsehen vermieden wird.
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Andere Variationen betreffen das elektronische Hilfsmittel, welches das elektronische
Transportsicherungssystem und den Öffnungsmechanismus steuert:
So können Codes, Chips oder andere Schlüsselfunktionsträger nach dem derzeitigen
Technikstand zur Aktivierung und Deaktivierung eingesetzt werden, die direkt am Behältnis oder durch
Fernübertragung - wie Funknetz - informativ in das Steuerungssystem des Behältnisses
ein-wirken, wobei ein stationärer Codeübertragungsmechanismus, wie Mikrochip, an der
Einwurföffnung des Nachttresors zur Entsicherungs-, Öffnungs- oder Auswurffunktion am
Transportbehältnis einwirken kann oder die Transportbehältnisse für einzelne Banken spezifiziert.
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Die Alarmauslösung des Transportsicherungssystems kann beispielsweise durch eine
dreimalige Falschcodeeingabe oder einmalige Alarmcodeeingabe (im Raubfall) am elektronischen
Hilfsmittel oder Steuergerät, ein überschrittenes variables Transportzeitlimit, elektrische
Schalterschlüsse oder -öffnungen am Tragegriff oder Sicherungsverbindungen zwischen Boten und
Behältnis, als auch durch Fernübertragung erfolgen.
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Natürlich setzt Alarm bei gewaltsamen oder unprofessionellen Öffnen des Behältnisses ein,
wobei zur Alarmauslösung Sensoren (z. B. Bruch-, Druck; Zug- oder Lichtsensoren) nach
derzeitigem Technikstand eingesetzt werden können.
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Auch kann der Öffnungsmechanismus, neben durch beschriebe Federkraft, auch beliebig, vor
allem elektrisch, magnetisch oder beispielsweise durch Hebelkraft, welche manuell von aussen
einwirkt, getrieben werden.
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Die Befüllung des Behältnisses kann ebenfalls durch eine separate Befüllungsöffnung an einer
der Seitenwände erfolgen.
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Das Transportsicherungssystem kann den im Rahmen des Rauchalarmes entstehenden
markierenden Pulvernebel sowohl vornehmlich nach aussen, als auch in das Behältnis dringen lassen,
wobei ein hauptsächlich nach aussen oben oder seitlich entweichender Pulvernebel für die
Handhabung an einem Werteinwurfschacht sinnvoll erscheint, damit nicht bei Fehlbedienung
während der Einwurfphase in den Nachttresor ein nach innen strömender Pulverrauch das
Innere des Nachttresors zusätzlich schädigt.
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So erscheint der Effekt der Verwirrung und Markierung eines Räubers bei rein nach aussen
explodierenden Pulverstaub für die erforderliche Sicherheit hinreichend, sodass auf die
explizite Unbrauchbarmachung des Tranportbehältnisinhaltes bei nach innen strömenden Nebel aus
oben genannten Sicherheitsgründen verzichtet werden könnte, jedoch optional zur Verfügung
stünde und durch eine Mikroperforation der Geldbombe oder des Safe-Bags® wegen
verbesserter Nebeldurchdringung in der Effizienz erhöht werden könnte.
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Alternativ kann das Behältnis für Transporte direkt zum Bankschalter während den üblichen
Banköffnungszeiten oder anderen Wertinstituten eingesetzt werden, die Entleerung des
Behältnisses an der Wertübergabestelle ist problemlos möglich, auch kann das Transportbehältnis bei
anderen ganz oder teilweise automatisierten Wert- oder Bargeldsammelstellen, gegebenenfalls
in passender Ausgestaltung bezüglich Form und Funktionalität zum Einsatz kommen.
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Selbstverständlich kann das Transportbehältnis in seinen Abmessungen dem
Transportbedürfnis und -volumen produktionstechnisch angepasst werden.