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DE19635592A1 - Verfahren zum Betrieb einer medizinischen Röntgeneinrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betrieb einer medizinischen Röntgeneinrichtung

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DE19635592A1
DE19635592A1 DE19635592A DE19635592A DE19635592A1 DE 19635592 A1 DE19635592 A1 DE 19635592A1 DE 19635592 A DE19635592 A DE 19635592A DE 19635592 A DE19635592 A DE 19635592A DE 19635592 A1 DE19635592 A1 DE 19635592A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer medi­ zinischen Röntgeneinrichtung umfassend eine Strahlungsquelle, einen Festkörper-Strahlungsdetektor mit einer Pixelmatrix, eine Steuerungseinrichtung zum Steuern des Betriebs und eine Recheneinrichtung für die Bilderzeugung, bei dem zur Erzeu­ gung eines Bildes von der Strahlungsquelle Röntgenstrahlung emittiert, einem zu durchstrahlenden Objekt zugeführt und vom Strahlungsdetektor empfangen wird und anschließend die Bil­ dinformation erfaßt und mittels der Recheneinrichtung zum Er­ stellen eines ausgebbaren Bilds verarbeitet wird.
Bei bekannten Anlagen für radiografische Anwendungen werden zumeist Aufzeichnungsmedien in Form von Röntgenfilmen oder Speicherfolien verwendet. Diese werden für die Erzeugung ei­ ner Aufnahme mit Röntgenstrahlung belichtet und anschließend entsprechend für die Bilderstellung bearbeitet. Die Röntgen­ strahlung wird dabei in Form eines einzigen, entsprechend in seiner Dauer bemessenen Röntgenpulses zugeführt. Hierbei kön­ nen aber Probleme insbesondere bei nicht kooperativen Patien­ ten dergestalt auftreten, daß sich der Patient während der Röntgenbestrahlung bewegt und infolge des "Verwackelns" die letztlich erhaltene Aufnahme unbrauchbar ist. Der Gesamtvor­ gang muß wiederholt werden. Diese Probleme gelten aber natür­ lich auch bei der Aufnahme von entsprechenden inneren, sich selbständig bewegenden Organen, wie beispielsweise einer Lun­ ge oder dem Herz. Ein weiteres Problem ergibt sich bei be­ kannten Röntgenanlagen ferner daraus, daß der Röntgenstrahl möglichst genau eingeblendet werden muß, um nur eine mög­ lichst kleine, im wesentlichen dem zu untersuchenden Problem­ bereich entsprechende Region zu bestrahlen, um auf diese Wei­ se die bestrahlten Gebiete so klein wie möglich zu halten. Das heißt, die zu untersuchende Struktur, z. B. eine Hand o. ä., muß bezüglich der Röntgeneinrichtung richtig positio­ niert sein, damit der Röntgenstrahl im optimalen Winkel auf­ trifft. Ist die zu untersuchende Struktur nicht richtig posi­ tioniert, so ist das erhaltene Bild nicht aussagekräftig, ei­ ne Wiederholungsaufnahme muß gemacht werden. Zwar sind exter­ ne Mittel, z. B. in Form eines Lichtvisiers bekannt, jedoch ist es auch mit diesen mitunter nicht möglich, eine exakte Positionierung zu erreichen.
Der Erfindung liegt somit das Problem zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer medizinischen Röntgeneinrichtung anzugeben, bei dem die sich aus einer etwaigen Bewegung einer Struktur ergebenden Probleme weitestgehend beseitigt sind und mit dem ein einfaches und patientenschonendes Positionieren der zu untersuchenden Struktur möglich ist.
Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Verfahren der ein­ gangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Rönt­ genstrahlung in Form wenigstens zweier einzelner Röntgenpulse appliziert wird, wobei die Erzeugung und/oder Erstellung des Bildes basierend auf der erfaßten röntgenpulsspezifischen Bildinformation zumindest eines Teils der Röntgenpulse er­ folgt.
Erfindungsgemäß wird also die Röntgenstrahlung nicht mehr als einzelner, lang andauernder Puls appliziert, sondern in Form wenigstens zweier, natürlich auch ggf. mehrerer einzelner Röntgenpulse, wobei die Röntgenpulse in ihrer zeitlichen Dau­ er bezogen auf. Die Gesamtzeit der Strahlungsapplikation er­ findungsgemäß kurz gewählt werden, da je kürzer die Bestrah­ lungszeit innerhalb eines Röntgenpulses ist, um so unproble­ matischer sind dabei erfolgende etwaige Bewegungen. Die mit den einzelnen Röntgenpulsen im Festkörper-Strahlungsdetektor erhaltene und aus lesbare Bildinformation kann nun unter­ schiedlich für den weiteren Betrieb verwendet werden. Zum ei­ nen ist es vorteilhaft möglich, sämtliche röntgenpulsspezifi­ schen Bildinformationen, also die dabei erhaltene "Teilbil­ der" bei der Erstellung miteinander zu verknüpfen und mit be­ sonderem Vorteil deren spezifischen Bildinformationsgehalt entsprechend bei der Verknüpfung auszuwerten. Daneben ist es natürlich auch möglich, lediglich die Bildinformation bei­ spielsweise eines Röntgenpulses, beispielsweise des ersten, vom Strahlungsdetektor auszulesen und basierend auf der hier­ bei erhaltenen Bildinformation anschließend die Erzeugung des Bildes entsprechend zu steuern, d. h. die komplette nachfol­ gende Bestrahlung in Abhängigkeit der zuerst erhaltenen Bil­ dinformation zu steuern, so daß es mit dieser Erfindungsal­ ternative möglich ist, nach Erfassen der vorausgehenden Bil­ dinformation beispielsweise die Strukturposition festzustel­ len und basierend auf dieser Information anschließend die Steuerung ggf. unter Positionskorrektur vorzunehmen. Das er­ findungsgemäße Verfahren stellt damit mit besonderem Vorteil ein vollumfängliches, weil multifunktionelles Betriebsverfah­ ren dar, so daß infolge seiner Zergliederung in einzelne Röntgenpulse und damit der Lieferung von Teilbild-Informa­ tionen ein auf diesen Informationen basierender bzw. von die­ sen beeinflußter Bilderzeugungs- bzw. Bilderstellungsbetrieb unter Vermeidung der eingangs genannten Probleme möglich ist.
In weiterer Erfindungsausgestaltung kann vorgesehen sein, daß im Rahmen der Erstellung des Bildes die ggf. als selbständige Bilder ausgebbaren Bildinformationen (Teilbilder) der appli­ zierten Röntgenpulse in Abhängigkeit wenigstens eines ausge­ wählten Informationsteils (Bildteils) miteinander verknüpft werden. Vorteilhaft ist es also möglich, bei einer gegebenen Strukturbewegung die Bildinformationen (also die Teilbilder) so miteinander zu verknüpfen bzw. so gegeneinander zu ver­ schieben, daß ein ausgewählter und in jedem Teilbild vorhan­ dener Informationsteil (Bildteil), also ein entsprechender Teil der zu untersuchenden Struktur, oder aber eine entspre­ chende Markierung o. ä., übereinandergelegt wird, so daß sämt­ liche selbständigen Bildinformationen diesbezüglich miteinan­ der ausgerichtet und ein bewegungsartefaktfreies Bild er­ stellbar ist.
Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, daß zur Ermögli­ chung einer Schichtaufnahme die Strahlungsquelle und/oder der Strahlungsdetektor zwischen den Röntgenpulsen in ihrer Posi­ tion geändert werden. Es ist somit vorteilhaft möglich, unter entsprechender Positionsänderung der Einrichtungskomponenten Schichtaufnahmen zu machen, die aus den erhaltenen Bildinfor­ mationen in Form der Teilbilder recheneinrichtungsseitig zu­ sammengesetzt und erzeugt werden, so daß mit besonderem Vor­ teil beispielsweise 3 D-Schichtbilder erzeugt werden oder 3 D-Strukturen rekonstruiert werden können. Der Art der Bewe­ gung der Einrichtungskomponenten sind hierbei keine Grenzen gesetzt, so daß jedwede Art von Schichtaufnahme realisierbar ist.
Erfindungsgemäß kann die röntgenpulsspezifische Röntgenstrah­ lung in ihrer spektralen Zusammensetzung und/oder Dosis vari­ iert werden, beispielsweise kann die Betriebsspannung für die Strahlungsquelle entsprechend von Röntgenpuls zu Röntgenpuls ansteigen. Eine derartige Verfahrensweise liefert Röntgen­ quanten unterschiedlicher Qualität, was dahingehend von Vor­ teil ist, als verschiedene Untersuchungsobjekte die appli­ zierte Strahlung unterschiedlich absorbieren und es möglich ist, anhand der Art der Absorption Organe zu erkennen. Durch die mögliche Vielzahl an Röntgenpulsen, die innerhalb einer Untersuchung applizierbar sind, und die damit gegebene Mög­ lichkeit, viele unterschiedliche "Strahlungsqualitäten" zu applizieren, läßt sich vorteilhaft eine noch genauere Objekt­ differenzierung vornehmen. Vor allem dann, wenn beispielswei­ se der erste applizierte Röntgenpuls der Erzeugung der Vor­ aufnahme für die Positionsbestimmung dient, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn dessen Dosis geringer ist als die des, ggf. der nachfolgenden Röntgenpulse, um auf diese Weise die Strahlungsbelastung möglichst geringzuhalten.
Auf Basis der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, daß ba­ sierend auf der Bildinformation wenigstens eines, vorzugswei­ se des ersten Röntgenpulses die Transparenz des durchstrahl­ ten Objekts ermittelt wird, und daß basierend auf dem ermit­ telten Transparenzwert aufnahmespezifische Parameter bestimmt werden, nach welchen die Steuerung insbesondere der Strah­ lungsquelle erfolgt. Da in diesem Fall der Matrix-Strahlungs­ detektor quasi als Dosismeßinstrument fungiert, können mit besonderem Vorteil die bisher im Stand der Technik verwende­ ten Meßelemente, wie beispielsweise eine Dosismeßkammer o. ä., entfallen. Ein weiterer Vorteil ist hierbei darin zu sehen, daß dann, wenn beispielsweise die für die Dosisbestimmung ausgewählten Teilbereiche des Bildes nicht exakt justiert bzw. positioniert sind, diese nach Durchführung des ersten Röntgenpulses und nach Erhalt der Voraufnahme noch entspre­ chend nachjustiert werden können, so daß dann mit besonderem Vorteil noch ein zweiter Röntgenpuls mit entsprechend niedri­ ger Dosis appliziert wird, und nicht bereits der Hochdosis­ puls, so daß unter Schonung des Patienten eine exakte Dosis­ ermittlung und damit Steuerungsparameterbestimmung möglich ist.
Ferner kann vorgesehen sein, daß die als eigenständiges Bild ausgebbare Bildinformation, ggf. miteinander verknüpfte Bil­ dinformation hinsichtlich einer Rauschunterdrückung bearbei­ tet wird, was beispielsweise durch ein entsprechendes Glätten erfolgen kann, gleichermaßen aber auch dadurch, daß beim Aus­ lesen des Strahlungsdetektors mehrere Pixel zusammengefaßt ausgelesen werden. Die Verknüpfung der Bildinformationen kann ferner derart sein, daß die Bildinformationen miteinander ad­ diert oder subtrahiert werden, jeweils abhängig von der Art der durchgeführten Untersuchungsmethode bzw. dem gewünschten zu erhaltenden Bild.
Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren betrifft die Erfindung ferner eine medizinische Röntgeneinrichtung, umfassend eine Röntgenstrahlung emittierende Strahlungsquelle, einen diese empfangenden Festkörper-Strahlungsdetektor mit einer Pixelma­ trix, eine Recheneinrichtung zum Erstellen eines ausgebbaren Bildes basierend auf aus dem Strahlungsdetektor auslesbarer Bildinformation und eine den Betrieb steuernde Steuerungsein­ richtung. Diese medizinische Röntgeneinrichtung zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, daß die Steuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß die zu applizierende Röntgen­ strahlung in Form wenigstens zweier Röntgenpulse erzeugbar ist, und daß die Recheneinrichtung zum Erstellen eines oder mehrerer ausgebbarer Bilder basierend auf den röntgenpulsspe­ zifischen, vom Strahlungsdetektor auslesbaren Bildinformatio­ nen ausgebildet ist.
Die Steuerungseinrichtung ermöglicht also vorteilhaft die Er­ zeugung von Röntgenstrahlen in entsprechender Einzelpulsform, die dem Objekt appliziert werden. Mittels der Recheneinrich­ tung ist anschließend die Erstellung eines oder mehrerer Bil­ der möglich, die in ihrem Gehalt von der röntgenpulsspezifi­ schen Bildinformation abhängen, d. h., die Recheneinrichtung ist sowohl zur Erzeugung eines Summenbildes, zusammengesetzt aus den röntgenpulsspezifischen Teilbildern ausgebildet, als auch zur Ausgabe von Röntgenpuls-Einzelbildern, wie bei­ spielsweise der Voraufnahme basierend auf dem ersten appli­ zierten Röntgenpuls, so daß basierend auf diesem entsprechen­ de Informationen erhalten werden können, die anschließend für die weitere Steuerung bzw. Positionierung dienen.
Die Steuerungseinrichtung kann erfindungsgemäß zum Erzeugen von im Verhältnis zur Gesamtdauer der Strahlungsapplikation kurzen Röntgenpulsen ausgebildet sein, so daß hinreichend kurze, etwaige Bewegungsartefakte weitgehend unterbindende Teilbilder erhältlich sind. Daneben kann die Strahlungsquelle und/oder der Strahlungsdetektor zur Erzeugung von Schichtauf­ nahmen in seiner Position von Röntgenpuls zu Röntgenpuls ver­ änderbar sein, wobei die Recheneinrichtung zum Verknüpfen der röntgenpulsspezifischen, positionsverschiedenen Bildinforma­ tionen ausgebildet ist.
Zur Ermöglichung einer objekt- bzw. ausschnittsabhängigen Teilbildüberlagerung kann ferner vorgesehen sein, daß die Re­ cheneinrichtung zum Verknüpfen der röntgenpulsspezifischen, ggf. als selbständige Bilder ausgebbaren Bildinformation (Teilbilder) in Abhängigkeit wenigstens eines ausgewählten Informationsteils (Bildteils) ausgebildet ist, so daß es mög­ lich ist, die Teilbilder entsprechend lagekoordiniert zu überlagern und zu einem Summenbild zusammenzufassen, um auf diese Weise eine etwaige Objektbewegung auszugleichen.
Weiterhin kann die Steuerungseinrichtung zum Erzeugen von in ihrer spektralen Zusammensetzung und/oder Dosis variierenden Röntgenpulsen ausgebildet sein, um auf diese Weise spektren­ spezifische Untersuchungen vornehmen zu können.
Im Hinblick auf eine den tatsächlichen Gegebenheiten entspre­ chende Einrichtungssteuerung zur Ermöglichung einer möglichst niedrigen Strahlungsbelastung des Patienten bei gleichzeitig optimaler Bilderzeugung kann ferner ein Mittel zum Bestimmen der Transparenz des durchstrahlten Objektes basierend auf der Bildinformation wenigstens eines, vorzugsweise des ersten Röntgenpulses vorgesehen sein, wobei die Steuerungseinrich­ tung zum Steuern des Aufnahmebetriebs in Abhängigkeit von ba­ sierend auf dem ermittelten Transparentwert ermittelten auf­ nahmespezifischen Parametern ausgebildet sein kann, wobei das Bestimmungsmittel erfindungsgemäß die Recheneinrichtung sein kann.
Zur Unterdrückung des Bildrauschens, das sich insbesondere bedingt durch das Quantenrauschen bei niedrigen Dosen bemerk­ bar macht, kann die Recheneinrichtung des weiteren erfin­ dungsgemäß derart ausgebildet sein, daß die als eigenständi­ ges Bild ausgebbare Bildinformation, ggf. als Bild ausgebba­ re, miteinander verknüpfte Bildinformationen mit der Rechen­ einrichtung zur Rauschunterdrückung entsprechend bearbeitbar sind. Ferner kann die Recheneinrichtung für eine additive oder subtraktive Verknüpfung der Bildinformation, abhängig von der gewählten Untersuchungsart bzw. von dem gewünschten ausgebbaren Bild ausgebildet sein. Daneben kann, um einen möglichst schnellen Betrieb und eine möglichst den tatsächli­ chen Gegebenheiten entsprechende Bildausgabe zu ermögli­ chen, vorgesehen sein, daß die Recheneinrichtung für eine Er­ stellung eines ausgebbaren Bildes im wesentlichen in Echtzeit ausgebildet ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung er­ geben sich aus den im folgenden beschriebenen Ausführungsbei­ spielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Rönt­ geneinrichtung,
Fig. 2 zwei Diagramme, die die zeitliche Strahlungsbelich­ tungsabfolge gemäß dem Stand der Technik und gemäß der Erfindung wiedergeben, und
Fig. 3 eine Prinzipskizze für die Erzeugung einer Schicht­ aufnahme, deren Summenbild aus mehreren Teilbildern erstellt wird.
Fig. 1 zeigt in Form einer Prinzipskizze die wichtigsten Kom­ ponenten einer erfindungsgemäßen Röntgeneinrichtung. Diese weist einen Hochspannungsgenerator 1 auf, der zum Erzeugen der von der Strahlungsquelle 2 im Brennfleck 3 emittierten Röntgenstrahlung 4 dient. Die emittierte Röntgenstrahlung 4 wird einem zu untersuchenden Objekt 5 zugeführt und trifft auf einen hinter dem Objekt angeordneten Festkörper-Strah­ lungsdetektor 6 mit einer Pixelmatrix, welcher die Röntgen­ strahlung 4 empfängt und an dem die entsprechende strahlungs­ bedingte Bildinformation auslesbar ist. Zu diesem Zweck ist eine in diesem Fall kombinierte Einrichtung vorgesehen, be­ stehend aus einer Recheneinrichtung 7 und einer Steuerungs­ einrichtung 8. Die Recheneinrichtung dient zum Erstellen des nachfolgend auf einem Monitor 9 anzeigbaren Bildes, wobei zu­ sätzlich eine Bedieneinrichtung 10 vorgesehen ist zum ent­ sprechenden Bedienen der einzelnen Komponenten. Wie gezeigt kommuniziert die Steuerungseinrichtung 8 mit dem Hochspan­ nungsgenerator, so daß es möglich ist, die hierüber erzeugte Röntgenstrahlung entsprechend zu steuern.
Fig. 2 zeigt nun im oberen Diagramm den zeitlichen Verlauf der gemäß dem Stand der Technik applizierten Röntgenstrah­ lung. Diese wird ersichtlich in Form eines einzigen Röntgen­ pulses appliziert, was zu den eingangs beschriebenen Nachtei­ len insbesondere hinsichtlich einer Objektbewegung und einer entsprechenden Objektpositionierung führt.
Die untere Grafik zeigt demgegenüber die erfindungsgemäße Form der Applikation der Röntgenstrahlung in Form einzelner Röntgenpulse. Die Röntgenstrahlung wird ersichtlich in Form einer Vielzahl von einzelnen Röntgenpulsen 11 appliziert, die nacheinander getaktet erzeugt werden. Die Dauer jedes einzel­ nen Röntgenpulses 11 ist wesentlich kürzer als die Gesamtdau­ er der Strahlungsapplikation bemessen, so daß entsprechende Bewegungsartefakte, selbst wenn sie im Zeitpunkt der Puls­ applikation auftreten, bedingt durch die Kürze der Strah­ lungsapplikation nicht ins Gewicht fallen. Im gezeigten Aus­ führungsbeispiel ist die längs der Ordinate aufgetragene Do­ sisleistung bei den getakteten Röntgenpulsen etwas höher als die Dosisleistung, wie sie bei einem einzelnen Röntgenpuls gemäß dem Stand der Technik gewählt ist. Die Dosisleistung kann aber auch abhängig von der Untersuchungsart entsprechend niedriger bemessen sein. Auch eine Variation der Dosislei­ stung von Röntgenpuls zu Röntgenpuls ist möglich.
Jeder Röntgenpuls 11 liefert am Strahlungsdetektor 6 eine ei­ genständige auslesbare Bildinformation, die mittels der Re­ cheneinrichtung 7 entsprechend ausgelesen und anschließend abhängig von der Untersuchungsart bzw. dem gewünschten ausge­ gebenen Bild verarbeitet wird. Beispielsweise können sämtli­ che Bildinformationen, also die erhaltenen Teilbilder überla­ gert werden zu einem Summenbild. Daneben ist es auch möglich, einzelne Röntgenpulse losgelöst in ihren Teilbildern zu be­ trachten, also beispielsweise den ersten Röntgenpuls, um auf diese Weise die Positionierung des zu untersuchenden Objektes und entsprechende weitere Parameter, beispielsweise die Transparenz und ähnliche Steuerungsparameter zu bestimmen.
Schließlich zeigt Fig. 3 in exemplarischer Form den Vorgang bei der Erzeugung eines Schichtbildes. Gezeigt ist der Strah­ lungsdetektor 6. Auf diesem sind lageverschiedene Teilbilder a, b, . . . z dargestellt. Diese Teilbilder werden dadurch er­ halten, daß die Strahlungsquelle und/oder der Strahlungsde­ tektor zwischen den einzelnen applizierten Röntgenpulsen in ihrer Position geändert werden. Das heißt, von Röntgenpuls zu Röntgenpuls verschiebt sich die effektiv belichtete Fläche auf dem Strahlungsdetektor, es werden also jeweils unter­ schiedliche Detektorbereich belichtet. Sofern der Strahlungs­ detektor nicht die entsprechende Größe besitzt, werden die Teilbilder entsprechend an der gleichen Position ausgebildet. Jedes Teilbild wird mittels der Recheneinichtung 7 ausgelesen und zu einem Summenbild verarbeitet. Auf diese Weise ist es möglich, durch entsprechende Verarbeitung 3D-Schichtbilder zu erhalten oder 3D-Strukturen rekonstruieren zu können. Im Rahmen der Schichtbilderzeugung aus digital verarbeiteten Teilbildern ist jedwede Bewegung sowohl der Strahlungsquelle als auch des Strahlungsdetektors möglich. Beispielsweise kann die in der Regel deckenseitig angeordnete bewegliche Strah­ lungsquelle linear bewegt werden, gleichermaßen ist auch eine spiralförmige Bewegung möglich. Abhängig von der Ausbildung des Strahlungsdetektors kann dieser unbewegt verbleiben, oder aber in entsprechender Bewegungskopplung mit der Bewegung der Strahlungsquelle verfahren werden.

Claims (19)

1. Verfahren zum Betrieb einer medizinischen Röntgenein­ richtung umfassend eine Strahlungsquelle, einen Festkörper­ strahlungsdetektor mit einer Pixelmatrix, eine Steuerungsein­ richtung zum Steuern des Betriebs und eine Recheneinrichtung für die Bilderzeugung, bei dem zur Erzeugung eines Bildes von der Strahlungsquelle Röntgenstrahlung emittiert, einem zu durchstrahlenden Objekt zugeführt und vom Strahlungsdetektor empfangen wird und anschließend die Bildinformation erfaßt und mittels der Recheneinrichtung zum Erstellen eines ausgeb­ baren Bilds verarbeitet wird, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Röntgenstrahlung in Form wenig­ stens zweier einzelner Röntgenpulse appliziert wird, wobei die Erzeugung und/oder Erstellung des Bildes basierend auf der erfaßten röntgenpulsspezifischen Bildinformation zumin­ dest eines Teils der Röntgenpulse erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Röntgenpulse in ihrer zeitlichen Dauer bezogen auf die Gesamt zeit der Strahlungs­ applikation kurz gewählt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Rahmen der Erstellung des Bildes die gegebenenfalls als selbständige Bilder ausgebbaren Bildinformationen (Teilbilder) der applizierten Röntgenpulse in Abhängigkeit wenigstens eines ausgewählten Information­ steils (Bildteils) miteinander verknüpft werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Ermögli­ chung einer Schichtaufnahme die Strahlungsquelle und/oder der Strahlungsdetektor zwischen den Röntgenpulsen in ihrer Posi­ tion geändert werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die röntgen­ pulsspezifische Röntgenstrahlung in ihrem Energie- und/oder Dosisgehalt variiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Dosis zumindest des er­ sten Röntgenpulses geringer als die des nachfolgenden Rönt­ genpulses, gegebenenfalls der nachfolgenden Röntgenpulse, ist.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß basierend auf der Bildinformation wenigstens eines, vorzugsweise des ersten Röntgenpulses die Transparenz des durchstrahlten Objekts er­ mittelt wird, und daß basierend auf dem ermittelten Transpa­ renzwert aufnahmespezifische Parameter bestimmt werden, nach welchen die Steuerung insbesondere der Strahlungsquelle er­ folgt.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die als ei­ genständiges Bild ausgebbare Bildinformation, gegebenenfalls miteinander verknüpfte Bildinformation hinsichtlich einer Rauschunterdrückung bearbeitet wird.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Bildin­ formationen im Rahmen der Verknüpfung miteinander addiert oder subtrahiert werden.
10. Medizinische Röntgeneinrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 9, umfassend eine Rönt­ genstrahlung emittierende Strahlungsquelle, einen diese emp­ fangenden Festkörper-Strahlungsdetektor mit einer Pixelma­ trix, eine Recheneinrichtung zum Erstellen eines ausgebbaren Bildes basierend auf aus dem Strahlungsdetektor auslesbarer Bildinformation und eine den Betrieb steuernde Steuerungsein­ richtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (8) derart ausgebildet ist, daß die zu applizierende Röntgenstrahlung (4) in Form wenigstens zweier Röntgenpulse (11) erzeugbar ist, und daß die Rechen­ einrichtung (7) zum Erstellen eines oder mehrerer ausgebbarer Bilder basierend auf den röntgenpulsspezifischen, vom Strah­ lungsdetektor (6) auslesbaren Bildinformationen ausgebildet ist.
11. Medizinische Röntgeneinrichtung nach Anspruch 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steue­ rungseinrichtung (8) zum Erzeugen von im Verhältnis zur Ge­ samtdauer der Strahlungsapplikation kurzen Röntgenpulsen (11) ausgebildet ist.
12. Medizinische Röntgeneinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlungsquelle (2) und/oder der Strahlungsdetektor (6) zur Erzeugung von Schichtaufnahmen (Fig. 3) in seiner Position von Röntgenpuls (11) zu Röntgenpuls (11) veränderbar ist, wo­ bei die Recheneinrichtung (7) zum Verknüpfen der röntgenpuls­ spezifischen, positionsverschiedenen Bildinformationen ausge­ bildet ist.
13. Medizinische Röntgeneinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Recheneinrichtung (7) zum Verknüpfen der röntgenpuls­ spezifischen, gegebenenfalls als selbständige Bilder ausgeb­ baren Bildinformation (Teilbilder) in Abhängigkeit wenigstens eines ausgewählten Informationsteils (Bildteils) ausgebildet ist.
14. Medizinische Röntgeneinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (8) zum Erzeugen von in ihrer spektralen Zusammensetzung und/oder Dosis variierenden Rönt­ genpulsen (11) ausgebildet ist.
15. Medizinische Röntgeneinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Bestimmen der Transparenz des durchstrahlten Objekts basierend auf der Bildinformation wenigstens eines, vorzugsweise des ersten Röntgenpulses vorgesehen sind, und daß die Steuerungseinrichtung zum Steuern des Aufnahmebe­ triebs in Abhängigkeit von basierend auf dem ermittelten Transparenzwert ermittelten aufnahmespezifische Parameter ausgebildet ist.
16. Medizinische Röntgeneinrichtung nach Anspruch 15, da­ durch gekennzeichnet, daß das Mittel die Recheneinrichtung (7) ist.
17. Medizinische Röntgeneinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Recheneinrichtung (7) die als eigenständiges Bild ausgebbare Bildinformation, gegebenenfalls als Bild aus­ gebbare, miteinander verknüpfte Bildinformationen zur Rausch­ unterdrückung bearbeitbar ist.
18. Medizinische Röntgeinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Recheneinrichtung (7) für eine additive oder subtrak­ tive Verknüpfung der Bildinformationen ausgebildet ist.
19. Medizinische Röntgeneinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Recheneinrichtung (7) für die Erstellung eines aus­ gebbaren Bilds im wesentlichen in Echtzeit ausgebildet ist.
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