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DE19634305A1 - Wartungsfreie Vorrichtung zur rauch- und brandsicheren Abschottung einer Lüftungsrohrleitung - Google Patents

Wartungsfreie Vorrichtung zur rauch- und brandsicheren Abschottung einer Lüftungsrohrleitung

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DE19634305A1
DE19634305A1 DE19634305A DE19634305A DE19634305A1 DE 19634305 A1 DE19634305 A1 DE 19634305A1 DE 19634305 A DE19634305 A DE 19634305A DE 19634305 A DE19634305 A DE 19634305A DE 19634305 A1 DE19634305 A1 DE 19634305A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle.
Bekannt ist es z. B. Lüftungsrohrleitungen unter Verwendung einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse abzusichern (sogenannter Intumeszenzschaumstoff). Diese Brandschutzmasse schäumt im Brandfalle auf und verschließt den entsprechenden Abschnitt der Lüftungsrohrleitung. Eine derartige Vorrichtung ist z. B. aus dem Gebrauchsmuster G 94 11 193.2 (U1) bekannt.
Der Nachteil bei derartigen Vorrichtungen zur Abschottung der Lüftungsrohrleitung besteht darin, daß die Brandschutzmasse erst dann aufschäumt, wenn höhere Temperaturen herrschen, d. h. Temperaturen von einigen 100°C, so daß erst dann der Querschnitt der Lüftungsrohrleitung verschlossen wird. Im Brandfall dauert es aber einige Zeit, bis in dem zu verschließenden Abschnitt der Lüftungsrohrleitung die für das Aufschäumen der Brandschutzmasse notwendige Temperatur erreicht ist. Dies führt dazu, daß vorher von dem Brandherd kommender Rauch noch durch die Lüftungsrohrleitung in andere Bereiche des Lüftungssystems gelangt. Dies muß verhindert werden, da der sich ausbreitende Rauch über das Lüftungsrohrsystem in Flure, Treppenhäuser etc., also in andere Brandabschnitte, eindringen und sich dort ausbreiten kann und für die Menschen dort eine erhebliche Gefahr darstellt, insbesondere notwendige Fluchtwege behindert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die ein zumindest rauchdichtes Verschließen einer Lüftungsrohrleitung bereits bei einer Temperatur ermöglicht, die für das (vollständige) Aufschäumen einer Brandschutzmasse noch nicht ausreicht.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist ein in einem Spalt eines doppelwandigen Abschnitts einer Rohrleitung vertikal bewegliches Schott vorgesehen und es sind Mittel vorgesehen, die das Schott bei Normaltemperatur in seiner Offenstellung halten, in der es die Verbindung zwischen zwei Abschnitten der Rohrleitung freigibt und bei Temperaturerhöhung sprechen diese Mittel an, wodurch das Schott beweglich wird, sich vertikal nach unten bewegt und die Verbindung zwischen den beiden Abschnitten der Rohrleitung verschließt.
Vorzugsweise ist weiter vorgesehen, daß das Schott in dem Spalt zwischen zwei der Krümmung einer zylindrischen Rohrleitung entsprechend gekrümmten Blechen gehalten ist und das Schott ebenfalls entsprechend gekrümmt ist. Eine solche Anordnung ist vorzugsweise dann sinnvoll, wenn das gekrümmte Schott entlang eines Abschnitts der Rohrwandung einer im Querschnitt größeren Hauptleitung gehalten ist und das Schott sich bei erhöhter Temperatur parallel zur Achse dieser Hauptleitung vertikal nach unten bewegt und dadurch den Querschnitt einer in diesem Bereich von der Hauptleitung radial nach außen abzweigenden Zweigleitung verschließt.
Die Einrichtung, die erfindungsgemäß dazu verwendet wird, das Schott in seiner oberen Stellung (Offenstellung) bei Normaltemperatur zu halten, ist eine Schmelzklebermasse oder ein Schmelzlot, die (das) bei einer relativ niedrigen Temperatur schmilzt und somit bereits bei recht geringfügiger Erwärmung relativ kurz nach Entstehung eines Brandherds schmilzt und dann das Schott für seine Bewegung nach unten freigibt, so daß dieses die Lüftungsrohrleitung verschließen kann. Man kann beispielsweise eine Schmelzklebermasse oder ein Schmelzlot verwenden, die (das) in einem Bereich zwischen etwa 60°C und 80°C schmilzt. Diese Temperatur liegt wesentlich unter der Temperatur, bei der eine Aufschäumung der Brandschutzmasse (Intumeszensschaumstoff) beginnt. Letztere Temperatur liegt im allgemeinen oberhalb von 100°C, meistens bei mehreren 100°C, wobei das Aufschäumen erst bei einer noch höheren Temperatur soweit abgeschlossen ist, daß die Lüftungsrohrleitung vollständig verschlossen ist.
Gemäß einer möglichen Variante der Erfindung kann sich in der Lüftungsrohrleitung vorzugsweise in dem Rohrstutzen der Zweigleitung eine Brandschutzmasse befinden, die diesen innen auskleidet und die beim Aufschäumen den Querschnitt dieser Zweigleitung verschließt. Dadurch erreicht man bei einer Temperatur, die noch höher liegt als die Temperatur, bei der das Schott die Öffnung zur Zweigleitung verschließt, daß in dieser Zweigleitung, die dort den Stutzen auskleidende Brandschutzmasse aufschäumt und damit den Durchgang der Zweigleitung so verschließt, daß eine Flamme oder Hitze von mehreren 100°C beispielsweise bis zu 1000°C nicht durchschlagen kann.
Man kann aber auch gemäß einer anderen Alternative der Erfindung das Schott selbst aus einem feuerbeständigen oder nicht brennbaren Material ausbilden, so daß die Auskleidung des Stutzens der Zweigleitung mit der Brandschutzmasse dann nicht erforderlich ist. Das Schott kann beispielsweise aus Metallblech sein und je nach Bedarf eine geringere oder auch größere Materialstärke aufweisen.
Gemäß einer weiteren Alternative der Erfindung kann man auch das Schott selbst dünner ausbilden, z. B. aus Metallblech und dann einseitig oder beidseitig eine Schicht aus einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse auf das Schott aufbringen. Je nachdem auf welcher Seite des Schotts diese Brandschutzmasse aufgebracht ist, schäumt diese bei Erwärmung in die Zweigleitung hinein oder in die Hauptleitung hinein.
Wenn man den Abzweig von der Hauptleitung zur Zweigleitung nur rauchdicht abschotten will, genügt es, wenn man das Schott aus Metallblech ausbildet. Man kann dann auf eine Beschichtung des Schotts mit Brandschutzmasse und auf eine Auskleidung des Stutzens der Zweigleitung mit Brandschutzmasse verzichten.
Wenn man gemäß der genannten Weiterbildung der Erfindung das Schott mit einer bei Erwärmung aufschäumenden Brandschutzmasse beschichtet, dann ist es bevorzugt, diese Brandschutzmasse auf der konvexen Seite des Schotts aufzubringen, d. h. also auf dessen Seite, die der Zweigleitung zugewandt ist, so daß die Ausdehnung der Brandschutzmasse beim Aufschäumen in die Zweigleitung hinein geschieht und damit in der Regel in die Richtung aus der der Brandherd kommt.
Gemäß der Erfindung wird die Brandschutzmasse, die aufschäumt vorzugsweise über den Umfang verteilt entlang der Innenwandung der Lüftungsrohrleitung angeordnet, d. h. also axial vor oder hinter dem Schott. Vorzugsweise ist bei einer senkrecht verlaufenden Hauptleitung und von dieser waagrecht und radial abzweigenden Zweigleitung die Anordnung so, daß die Brandschutzmasse in der Zweigleitung entlang der Innenwandung angeordnet ist, also vor dem Schott, das unmittelbar im Abzweigungsbereich sich befindet.
Um eine Verschmutzung des beweglichen Schotts zu verhindern und somit Wartungsfreiheit zu gewährleisten, bringt man die Schmelzklebermasse bzw. das Schmelzlot vorzugsweise so an, daß bei Normaltemperatur der Spalt zu dem Raum, in dem sich das Schott befindet ringsum verschlossen wird. Der Luftstrom durch die Rohrleitung erreicht dann im Normalfall dieses Schott nicht und dessen Verschmutzung ist ausgeschlossen, außerdem ist es wartungsfrei.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Brandabschottungsvorrichtung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Brandabschottungsvorrichtung von Fig. 1;
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht der Brandabschottungsvorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Brandabschottungsvorrichtung gemäß einer Variante der Erfindung;
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Brandabschottungsvorrichtung von Fig. 4.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt die Draufsicht auf die erfindungsgemäße Brandabschottungsvorrichtung 10, die über Befestigungselemente 11 wie Schrauben oder dergleichen im Umfangsbereich auf eine senkrecht angeordnete Lüftungsrohrleitung 12 (Hauptleitung) aufsetzbar ist, von der ein Rohrstutzen 13 einer Zweigleitung seitlich horizontal abzweigt. Die Hauptleitung 12 hat wie man sieht naturgemäß einen größeren Durchmesser als die Zweigleitung.
Die Brandschutzvorrichtung 10 umfaßt ein doppelwandiges Blech, das entsprechend der Krümmung der Rohrleitung der Hauptleitung 12 einen Radius aufweist und ein entsprechend gekrümmtes Innenblech 14 und ein mit diesem außen verbundenes, zum Beispiel über Blechstreifen 15 verschweißtes gekrümmtes Außenblech 16 mit entsprechender Krümmung. Dadurch ergibt sich also eine doppelwandige im Umriß rechteckige Blechanordnung, die aufgrund der Krümmung einem Ausschnitt aus einem Zylindermantel entspricht. Zwischen den beiden gekrümmten Blechen 14, 16 befindet sich, da diese einen Abstand aufweisen, ein Spalt 17. Dieser Spalt 17 nimmt nun ein verschiebbares Schott 18 auf, dessen Abmessungen in Umfangsrichtung so sind, daß es in dem Spalt 17 geführt wird und dessen Abmessungen in Bezug auf die Hauptleitung 12 axialer Richtung so gewählt sind, daß das Schott 18 in seiner oberen Stellung den Querschnitt der Zweigleitung 13 vollständig freigibt, während das Schott 18, wenn es sich absenkt in seiner untersten Stellung die Zweigleitung 13 vollständig verschließt. Da die Hauptleitung 12 und somit auch das Schott 18 senkrecht angeordnet sind, ist es notwendig das Schott 18 in seiner oberen Stellung, in der der Querschnitt der Zweigleitung 13 frei ist, zu halten. Dies geschieht mit Hilfe eines Schmelzklebers 19, d. h. eine relativ niedrig abschmelzende Masse, die zum Beispiel bereits bei einer Temperatur von etwa 60°C-80°C, vorzugsweise bei etwa 70°C-75°C abschmilzt bzw. erweicht und dann das Schott 18 nicht mehr festhält, so daß dieses heruntersaust und die Öffnung zur Zweigleitung 13 verschließt. Statt des Schmelzklebers 19 kann man ebenso gut ein Schmelzlot verwenden. Dadurch wird dann zunächst einmal die Verbindung zwischen der Hauptleitung 12 und der Zweigleitung 13 rauchdicht verschlossen. Dies geschieht bereits bei einer relativ niedrigen Temperatur, da der Schmelzkleber (das Schmelzlot) entsprechend ausgelegt ist und somit bereits bei einer Temperatur, bei der eine außerdem vorhandene Brandschutzmasse noch nicht anspricht (aufschäumt). Die Schmelzklebermasse ist in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 19 bezeichnet. Die Verwendung der Schmelzklebermasse 19 hat noch einen weiteren Vorteil. Der Spalt 17, in dem sich das Schott 18 befindet ist in seinem Verbindungsbereich zu der Zweigleitung 13 hin mit der Schmelzklebermasse 19 verschlossen, um das Schott 18 im Normalfall in seiner oberen Lage zu halten. Diese Schmelzklebermasse 19 verschließt somit den Spalt 17 vorzugsweise ringsum im Umfangsbereich zwischen Spalt 17 und Zweigleitung 13 und dadurch wird eine Verschmutzung des Schotts 18 verhindert. Eine Wartung des Schotts 18, die sicherstellt, daß dessen Beweglichkeit für den Brandfall noch gegeben ist, kann somit entfallen.
Es wird nun auf die Fig. 2 und 3 Bezug genommen. Man erkennt, daß im Wandungsbereich an der Innenseite des Rohrstutzens der Zweigleitung 13 eine Brandschutzmasse 20 aufgebracht ist. Hier handelt es sich um ein im Brandfalle bei Wärmeentwicklung aufschäumendes Material, einen sogenannten Intumeszenzschaumstoff. Werden nun höhere Temperaturen erreicht, d. h. Werte, die oberhalb des Temperaturbereichs liegen, in dem der Schmelzkleber (das Schmelzlot) anspricht, dann schäumt diese Brandschutzmasse auf unter starker Volumenvergrößerung und verschließt schließlich den gesamten Querschnitt der Zweigleitung 13, so daß weder Feuer, Temperatur noch Rauch in die Hauptleitung durchschlagen können. Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt also darin, daß auch bei Temperaturen, bei denen die Verbindung von der Zweigleitung 13 zur Hauptleitung 12 noch nicht feuerdicht verschlossen ist, bereits eine rauchdichte Verbindung besteht und Rauch nicht in die Hauptleitung 12 gelangen kann.
Nachfolgend wird auf die Fig. 4 und 5 Bezug genommen, die eine alternative Variante der Erfindung zeigen. Wie man sieht, ist dort das Schott 18 aus einem feuerbeständigen oder nicht brennbaren Material (z. B. Metall) ausgebildet. Man kann das Schott 18 z. B. aus einem Metallblech gewöhnlicher Stärke fertigen. Man kann auch ein anderes feuerbeständiges oder nicht brennbares Material einsetzen und bei Bedarf zur Erzielung dieser Eigenschaften die Materialstärke des Schotts entsprechend dicker wählen. Eine Beschichtung des Schotts mit Brandschutzmasse ist in diesem Fall nicht erforderlich, da das Schott selbst den Übergang von der Zweigleitung zur Hauptleitung rauchdicht und feuersicher verschließt. Die Brandschutzmasse 20, die gemäß der Variante nach Fig. 2 den Stutzen der Zweigleitung 13 auskleidet kann bei der Variante gemäß den Fig. 4 und 5 ebenfalls entfallen. Die Funktion des Schotts 18, das sich absenkt, wenn die Schmelzklebermasse 19 oder das Schmelzlot schmilzt, ist im übrigen so wie bei der anhand der Fig. 1 bis 3 oben beschriebenen Ausführungsvariante.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle, dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem Spalt (17) eines doppelwandigen Abschnitts einer Rohrleitung (12) vertikal bewegliches Schott (18) vorgesehen ist, wobei Mittel (19) vorgesehen sind, die das Schott (18) bei Normaltemperatur in seiner Offenstellung halten, in der es die Verbindung zwischen zwei Abschnitten der Rohrleitung freigibt und bei Temperaturerhöhung diese Mittel ansprechen, dadurch das Schott (18) beweglich wird, sich vertikal nach unten bewegt und die Verbindung zwischen den beiden Abschnitten der Rohrleitung verschließt.
2. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schott (18) in dem Spalt (17) zwischen zwei der Krümmung einer zylindrischen Rohrleitung entsprechend gekrümmten Blechen (14, 16) gehalten ist und das Schott (18) ebenfalls entsprechend gekrümmt ist.
3. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das gekrümmte Schott (18) entlang eines Abschnitts der Rohrwandung einer Hauptleitung (12) gehalten ist und das Schott (18) sich bei erhöhter Temperatur parallel zur Achse dieser Hauptleitung (12) vertikal nach unten bewegt und den Querschnitt einer von der Hauptleitung (12) radial nach außen abzweigenden Zweigleitung (13) verschließt.
4. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse mittels derer das Schott (18) in seiner oberen Stellung (Offenstellung) bei Raumtemperatur gehalten ist eine Schmelzklebermasse (19) oder ein Schmelzlot, die (das) bei einer Temperatur vorzugsweise im Bereich zwischen 60°C und 80°C schmilzt und das Schott (18) für seine Bewegung nach unten freigibt.
5. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Schott (18) aus einem feuerbeständigem oder nicht brennbaren Material besteht und eine ausreichende Materialstärke aufweist, um die Ausbreitung eines Brandherds aus der Hauptleitung (12) in die Zweigleitung (13) zu verhindern.
6. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schott (18) aus Metallblech besteht.
7. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Schott (18) einseitig oder beidseitig eine Schicht aus einer bei erhöhter Temperatur und unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse (Intumeszenzschaumstoff) aufgebracht ist.
8. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zweigleitung (13) entlang der Innenwandung über den Umfang verteilt die Brandschutzmasse (20) angeordnet ist, die bei einer Temperatur, die oberhalb der Ansprechtemperatur der Schmelzklebermasse (19) oder des Schmelzlots liegt, aufschäumt und die Zweigleitung (13) und deren Verbindung zur Hauptleitung (12) im Brandfalle verschließt.
9. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmelzklebermasse oder das Schmelzlot (19) so angeordnet sind, daß sie bei Normaltemperatur den Spalt (17) zu dem Raum, in dem sich das Schott (18) befindet, ringsum verschließen.
10. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzmasse auf der konvexen äußeren Seite des gekrümmten Schotts (18) aufgebracht ist.
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