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DE29520276U1 - Wartungsfreie Vorrichtung zur rauch- und brandsicheren Abschottung einer Lüftungsrohrleitung - Google Patents

Wartungsfreie Vorrichtung zur rauch- und brandsicheren Abschottung einer Lüftungsrohrleitung

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DE29520276U1
DE29520276U1 DE29520276U DE29520276U DE29520276U1 DE 29520276 U1 DE29520276 U1 DE 29520276U1 DE 29520276 U DE29520276 U DE 29520276U DE 29520276 U DE29520276 U DE 29520276U DE 29520276 U1 DE29520276 U1 DE 29520276U1
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    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device
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    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
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    • A62C2/06Physical fire-barriers
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
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    • F24F13/08Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates
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Description

Mi"·.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle unter Verwendung einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse, die geeignet ist, durch Aufschäumen in einem Abschnitt der Lüftungsrohrleitung den Querschnitt zu verschließen.
Eine Vorrichtung der vorgenannten Art ist z.B. aus dem Gebrauchsmuster G 94 11 193.2 (Ul) bekannt. Der Nachteil bei derartigen Vorrichtungen zur Abschottung der Lüftungsrohrleitung besteht darin, daß die Brandschutzmasse erst dann aufschäumt, wenn höhere Temperaturen herrschen, d.h. Temperaturen von einigen 1000C, so daß erst dann der Querschnitt der Lüftungsrohrleitung verschlossen wird. Im Brandfall dauert es aber einige Zeit, bis in dem zu verschließenden Abschnitt der Lüftungsrohrleitung die für das Aufschäumen der Brandschutzmasse notwendige Temperatur erreicht ist. Dies führt dazu, daß vorher von dem Brandherd kommender Rauch noch durch die Lüftungsrohrleitung in andere Bereiche des Lüftungssystems gelangt. Dies muß verhindert werden, da der sich ausbreitende Rauch über das Lüftungsrohrsystem in Flure, Treppenhäuser etc., also in andere Brandabschnitte, eindringen und sich dort ausbreiten kann und für die Menschen dort eine erhebliche Gefahr darstellt, insbesondere notwendige Fluchtwege behindert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die ein zumindest rauchdichtes Verschließen einer Lüftungsrohrleitung bereits bei einer Temperatur ermöglicht, die für das (vollständige) Aufschäumen der Brandschutzmasse noch nicht ausreicht.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß
ist ein in einem Spalt eines doppelwandigen Abschnitts einer Rohrleitung vertikal bewegliches Schott vorgesehen und es sind Mittel vorgesehen, die das Schott bei Normaltemperatur in seiner Offenstellung halten, in der es die Verbindung zwischen zwei Abschnitten der Rohrleitung freigibt und bei Temperaturerhöhung sprechen diese Mittel an, wodurch das Schott beweglich wird, sich vertikal nach unten bewegt und die Verbindung zwischen den beiden Abschnitten der Rohrleitung verschließt.
Vorzugsweise ist weiter vorgesehen, daß das Schott in dem Spalt zwischen zwei der Krümmung einer zylindrischen Rohrleitung entsprechend gekrümmten Blechen gehalten ist und das Schott ebenfalls entsprechend gekrümmt ist. Eine solche Anordnung ist vorzugsweise dann sinnvoll, wenn das gekrümmte Schott entlang eines Abschnitts der Rohrwandung einer im Querschnitt größeren Hauptleitung gehalten ist und das Schott sich bei erhöhter Temperatur parallel zur Achse dieser Hauptleitung vertikal nach unten bewegt und dadurch den Querschnitt einer in diesem Bereich von der Hauptleitung radial nach außen abzweigenden Zweigleitung verschließt.
Die Masse, die erfindungsgemäß dazu verwendet wird, das Schott in seiner oberen Stellung {Offenstellung) bei 5 Normaltemperatur zu halten, ist eine Schmelzklebermasse, die bei einer relativ niedrigen Temperatur schmilzt und somit bereits bei recht geringfügiger Erwärmung relativ kurz nach Entstehung eines Brandherds schmilzt und dann das Schott für seine Bewegung nach unten freigibt, so daß dieses die Lüftungsrohrleitung verschließen kann. Man kann beispielsweise eine Schmelzklebermasse verwenden, die in einem Bereich zwischen etwa 600C und 800C schmilzt. Diese Temperatur liegt wesentlich unter der Temperatur, bei der eine Aufschäumung der Brandschutzmasse (Intumeszensschaumstoff) beginnt. Letztere Temperatur liegt im allgemeinen oberhalb von 1000C, meistens bei mehreren 1000C, wobei das Aufschäumen erst bei einer noch Temperatur
-3-
soweit abgeschlossen ist, daß die Lüftungsrohrleitung vollständig verschlossen ist.
Gemäß der Erfindung wird die Brandschutzmasse, die aufschäumt vorzugsweise über den Umfang verteilt entlang der Innenwandung der Lüftungsrohrleitung angeordnet, d.h. also axial vor oder hinter dem Schott. Vorzugsweise ist bei einer senkrecht verlaufenden Hauptleitung und von dieser waagrecht und radial abzweigenden Zweigleitung die Anordnung so, daß die Brandschutzmasse in der Zweigleitung entlang der Innenwandung angeordnet ist, also vor dem Schott, das unmittelbar im Abzweigungsbereich sich befindet.
Um eine Verschmutzung des beweglichen Schotts zu verhindern und somit Wartungsfreiheit zu gewährleisten, bringt man die Schmelzklebermasse vorzugsweise so an, daß sie bei Normaltemperatur den Spalt zu dem Raum, in dem sich das Schott befindet ringsum verschließt. Der Luftstrom durch die Rohrleitung erreicht dann im Normalfall dieses Schott nicht und dessen Verschmutzung ist ausgeschlossen, außerdem ist es wartungsfrei.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung kann man auch bei einer Vorrichtung zur Brandabschottung gemäß der Erfindung auf dem Schott, das die Verbindung zwischen den beiden Rohrleitungsabschnitten verschließt ebenfalls eine Schicht aus einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse aufbringen. Dadurch erhält man eine zusätzliche Sicherheit, da im Brandfall dann nicht nur die Brandschutzmasse in der Zweigleitung aufschäumt, sondern auch die Brandschutzmasse auf dem Schott. Dabei bringt man diese Schicht Brandschutzmasse vorzugsweise auf der konvexen Seite des Schotts, d.h. also auf dessen Seite, die der Zweigleitung zugewandt ist auf, so daß die Ausdehnung der Brandschutzmasse beim Aufschäumen in die Zweigleitung hinein geschieht und damit in die Richtung aus der der Brandherd kommt.
-4-Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Brandabschottungsvorrichtung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die
Brandabschottungsvorrichtung von Fig. 1; 10
Fig. 3 eine stirnseitige Ansicht der
Brandabschottungsvorrichtung gemäß den Fig. 1 und
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt die Draufsicht auf die erfindungsgemäße Brandabschottungsvorrichtung 10, die über Befestigungselemente 11 wie Schrauben oder dergleichen im Umfangsbereich auf eine senkrecht angeordnete Lüftungsrohrleitung 12 (Hauptleitung) aufsetzbar ist, von der ein Rohrstutzen 13 einer Zweigleitung seitlich horizontal abzweigt. Die Hauptleitung 12 hat wie man sieht naturgemäß einen größeren Durchmesser als die Zweigleitung.
Die Brandschutzvorrichtung 10 umfaßt ein doppe1wandiges Blech, das entsprechend der Krümmung der Rohrleitung der Hauptleitung 12 einen Radius aufweist und ein entsprechend gekrümmtes Innenblech 14 und ein mit diesem außen verbundenes, zum Beispiel über Blechstreifen 15 verschweißtes gekrümmtes Außenblech 16 mit entsprechender Krümmung. Dadurch ergibt sich also eine doppelwandige im Umriß rechteckige Blechanordnung, die aufgrund der Krümmung einem Ausschnitt aus einem Zylindermantel entspricht. Zwischen den beiden gekrümmten Blechen 14, 16 befindet sich, da diese einen Abstand aufweisen, ein Spalt 17. Dieser Spalt 17 nimmt nun ein verschiebbares Schott 18 auf, dessen Abmessungen in Umfangsrichtung so sind, daß es in dem Spalt 17 geführt wird und dessen Abmessungen in Bezug auf die Hauptleitung 12 axialer Richtung so gewählt sind, daß das Schott 18 in seiner
-&Xgr;&Igr;
oberen Stellung den Querschnitt der Zweigleitung 13 vollständig freigibt, während das Schott 18, wenn es sich absenkt in seiner untersten Stellung die Zweigleitung 13 vollständig verschließt. Da die Hauptleitung 12 und somit auch das Schott 18 senkrecht angeordnet sind, ist es notwendig das Schott 18 in seiner oberen Stellung, in der der Querschnitt der Zweigleitung 13 frei ist, zu halten. Dies geschieht mit Hilfe eines Schmelzklebers 19, d.h. eine relativ niedrig abschmelzende Masse, die zum Beispiel bereits bei einer Temperatur von etwa 6O0C - 8O0C, vorzugsweise bei etwa 700C - 75°C abschmilzt bzw. erweicht und dann das Schott 18 nicht mehr festhält, so daß dieses heruntersaust und die Öffnung zur Zweigleitung 13 verschließt. Dadurch wird dann zunächst einmal die Verbindung zwischen der Hauptleitung und der Zweigleitung 13 rauchdicht verschlossen. Dies geschieht bereits bei einer relativ niedrigen Temperatur, da der Schmelzkleber entsprechend ausgelegt ist und somit bereits bei einer Temperatur, bei der eine außerdem vorhandene Brandschutzmasse noch nicht anspricht (aufschäumt). Die Schmelzklebermasse ist in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 19 bezeichnet. Die Verwendung der Schmelzklebermasse 19 hat noch einen weiteren Vorteil. Der Spalt 17, in dem sich das Schott 18 befindet ist in seinem Verbindungsbereich zu der Zweigleitung 13 hin mit der Schmelzklebermasse 19 verschlossen, um das Schott 18 im Normalfall in seiner oberen Lage zu halten. Diese Schmelzklebermasse 19 verschließt somit den Spalt 17 vorzugsweise ringsum im Umfangsbereich zwischen Spalt 17 und Zweigleitung 13 und dadurch wird eine Verschmutzung des Schotts 18 verhindert. Eine Wartung des Schotts 18, die sicherstellt, daß dessen Beweglichkeit für den Brandfall noch gegeben ist, kann somit entfallen.
Es wird nun auf die Figuren 2 und 3 Bezug genommen. Man erkennt, daß im Wandungsbereich an der Innenseite des Rohrstutzens der Zweigleitung 13 eine Brandschutzmasse 20 aufgebracht ist. Hier handelt es sich um ein im Brandfalle bei Wärmeentwicklung aufschäumendes Material, einen
-&dgr;&igr; sogenannten Intumeszenzschaumstoff. Werden nun höhere Temperaturen erreicht, d.h. Werte, die oberhalb des Temperaturbereichs liegen, in dem der Schmelzkleber anspricht, dann schäumt diese Brandschutzmasse auf unter starker Volumenvergrößerung und verschließt schließlich den gesamten Querschnitt der Zweigleitung 13, so daß weder Feuer, Temperatur noch Rauch in die Hauptleitung durchschlagen können. Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt also darin, daß auch bei Temperaturen, bei denen die Verbindung von der Zweigleitung 13 zur Hauptleitung 12 noch nicht feuerdicht verschlossen ist, bereits eine rauchdichte Verbindung besteht und Rauch nicht in die Hauptleitung 12 gelangen kann.

Claims (8)

-1-Schutzansprüche:
1. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung im Brandfalle unter Verwendung einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse, die geeignet ist, durch Aufschäumen in einem Abschnitt der Lüftungsrohrleitung den Querschnitt zu verschließen, dadurch gekennzeichnet, daß ein in einem Spalt (17) eines doppeIwandigen Abschnitts einer Rohrleitung (12) vertikal bewegliches Schott (18) vorgesehen ist, wobei Mittel (19) vorgesehen sind, die das Schott (18) bei Normaltemperatur in seiner Offenstellung halten, in der es die Verbindung zwischen zwei Abschnitten der Rohrleitung freigibt und bei Temperaturerhöhung diese Mittel ansprechen, dadurch das Schott (18) beweglich wird, sich vertikal nach unten bewegt und die Verbindung zwischen den beiden Abschnitten der Rohrleitung verschließt.
2. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schott (18) in dem Spalt (17) zwischen zwei der Krümmung einer zylindrischen Rohrleitung entsprechend gekrümmten Blechen (14, 16) gehalten ist und das Schott (18) ebenfalls entsprechend gekrümmt ist.
3. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das gekrümmte Schott (18) entlang eines Abschnitts der Rohrwandung einer Hauptleitung (12) gehalten ist und das Schott (18) sich bei erhöhter Temperatur parallel zur Achse dieser Hauptleitung (12) vertikal nach unten bewegt und den Querschnitt einer von der Hauptleitung (12) radial nach außen abzweigenden Zweigleitung (13) verschließt.
-2-
4. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse mittels derer das Schott (18) in seiner oberen Stellung (Offenstellung) bei Raumtemperatur gehalten ist eine Schmelzklebermasse (19), die bei einer Temperatur vorzugsweise im Bereich zwischen 600C und 800C schmilzt und das Schott (18) für seine Bewegung nach unten freigibt.
5. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zweigleitung (13) entlang der Innenwandung über den Umfang verteilt die Brandschutzmasse (20) angeordnet ist, die bei einer Temperatur, die oberhalb der Ansprechtemperatur der Schmelzklebermasse (19) liegt, aufschäumt und die Zweigleitung (13) und deren Verbindung zur Hauptleitung (12) im Brandfalle verschließt.
S- Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmelzklebermasse (19) so angeordnet ist, daß sie bei Normaltemperatur den Spalt (17) zu dem Raum, in dem sich das Schott (18) befindet, ringsum verschließt.
7. Vorrichtung zur Brandabschottung einer Lüftungsrohrleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Schott (18) eine Schicht einer bei erhöhter Temperatur unter Volumenvergrößerung aufschäumenden Brandschutzmasse aufgebracht ist.
8. Vorrichtung zur Brandabschottung einer
Lüftungsrohrleitung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzmasse auf der konvexen äußeren Seite des gekrümmten Schotts (18) aufgebracht ist.
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